Arbeiter:innenmacht

Bürgerlich oder proletarisch? Zum Charakter der Novemberrevolution

Revoutionärer Marxismus 26, Theoretisches Journal der Liga für eine revolutionär-kommunistische Internationale (heute: Liga für die Fünfte Internationale), Winter 1998/99

Klasseninhalt der Revolution zuwenden, gilt es, drei hartnäckig gepflegte Legenden zu zerstören. Die erste besteht ganz einfach in der Leugnung der Revolution. Ihr zufolge ließ nur die Schwäche der Ordnungsgewalten im Augenblick der Niederlage eine Matrosenmeuterei als Revolution erscheinen.

Diese löste aber in der ersten Novemberwoche 1918 ein Erdbeben aus, das ganz Deutschland erschütterte: das gesamte Heimatheer, die gesamte städtische Arbeiterschaft, in Bayern überdies noch ein Teil der Landbevölkerung erhoben sich. Dabei ging es um die Umgestaltung eines Staats, um den Sturz der herrschenden Klasse bzw. zumindest um ihre Entmachtung respektive die Einschränkung ihrer politischen Macht. Was ist eine Revolution anderes? Und daß die Revolution natürlich in einem Augenblick der Schwäche und Blamage der alten Ordnung losbrach und ihren Sieg zum Teil dieser Schwäche verdankte, ist ebenfalls selbstverständlich. Das ist in keiner Revolution der Geschichte anders gewesen.

Die zweite von der SPD verbreitete Legende beinhaltet, daß sie nicht die von den Sozialdemokraten seit 50 Jahren proklamierte Revolution, sondern eine bolschewistische Revolution gewesen sei. Die SPD habe sie vor dem Chaos gerettet. Nicht die zahlenmäßig, organisatorisch und politisch ganz unzulängliche Spartakusgruppe machte die Revolution, sondern Millionen sozialdemokratisch wählende Arbeiter und Soldaten. Die Regierung, die diese Millionen – auch noch im Januar 1919 – forderten, war leider nicht eine kommunistische, sondern eine Regierung der wiedervereinigten sozialdemokratischen Parteien.

Die Verfassung, die sie erstrebten, war keine Diktatur des Proletariats, sondern eine in Richtung “Volksherrschaft” erweiterte bürgerliche Demokratie mit Kontrolle des alten Zwangsapparates durch die Arbeiter- und Soldatenräte als ersten Schritt zu dessen sukzessiver Auflösung durch eine gewählte, jederzeit absetzbare und rechenschaftspflichtige Exekutive durch die in der Nationalversammlung repräsentierte Volksmehrheit.

Das Proletariat wollte herrschen, aber demokratisch, nicht diktatorisch. Die “entmachteten” Klassen und ihre Parteien sollten parlamentarisch mitreden dürfen, ungefähr so, wie im Wilhelminischen Deutschland die Sozialdemokraten hatten parlamentarisch mitreden dürfen. In dieser Halbherzigkeit lag der Keim ihres Scheiterns. Eine revolutionäre Partei hätte diese demokratischen Illusionen nur positiv überwinden können, indem sie den fortschrittlichen Wunsch nach demokratischer Volksherrschaft aufgegriffen und ihn zu der Schlußfolgerung geführt hätte, daß nur die Diktatur der Arbeiterklasse in Form einer deutschen Räterepublik die vollständigste Demokratie, d.h. Herrschaft der Mehrheit, gegen die politische und soziale Macht der Bourgeoisie und ihres Staats gewährleisten konnte. Insofern war die Rätediktatur auch die Erfüllung des in Händen des Kleinbürgertums utopisch gewordenen Programms der revolutionären Demokratie und die Revolution eine permanente.

Die dritte große Legende wurde von Hindenburg und Ludendorff öffentlich aufgestellt, sowie Ebert und Noske mit der Niederwerfung der Revolution fertig geworden waren: daß nämlich die sozialdemokratische Revolution die deutsche Niederlage verschuldet, “die siegreiche Front von hinten erdolcht” habe. Dieser Vorwurf hätte Ebert nie so tief treffen, ihn zu Tode hetzen können, wenn er nicht einen anderen Verrat tatsächlich begangen hätte: er hatte nicht die “siegreiche” Front, wohl aber die siegreiche Revolution von hinten erdolcht.

Ludendorff hatte am 29. September 1918 seine Niederlage auf die Sozialdemokraten geschoben, um sie später als die Schuldigen hinstellen zu können. Die Revolution kam ihnen zu Hilfe; sie setzte dazu an, die Falle, die er ihnen gestellt hatte und in der sie ahnungslos saßen, zu zerschlagen. Sie aber verrieten die Revolution – und die Falle schnappte zu. Leider traf die Strafe für den großen Verrat an der deutschen Revolution von 1918 nicht nur, ja nicht einmal in erster Linie die, die sie verdient hatten.

Von 1955 bis 1958 wurde in der SED der damaligen DDR eine innerparteiliche Diskussion über den Charakter der Novemberrevolution geführt. Dabei handelte es sich keineswegs um eine rein akademische Diskussion. Die Bewertung und Charakterisierung der deutschen Revolution von 1918 brachte für die DDR – Bürokratie politische Konsequenzen mit sich.

Nach einem Beschluß der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED am 18./19.9.1958 wurden Thesen verabschiedet, die die Novemberrevolution von 1918 als eine bürgerlich-demokratische bezeichneten, die in gewissem Umfang mit proletarischen Mitteln und Methoden durchgeführt worden sei.

Im Gegensatz zu den fünfziger Jahren gab es in den ersten zwanziger und dreißiger Jahren innerhalb der KPen kaum Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Charakters der Novemberrevolution. Liebknecht sprach von der “Vollendung der bürgerlichen Revolution” und auch das Manifest des 2. Weltkongresses der KI bezeichnete die Novemberrevolution als “bürgerliche”. Aber aus diesen Äußerungen ergab sich auch, daß sie die Künstlichkeit der Entwicklung betonten, denn man sah im bürgerlichen Charakter eine “Fehlgeburt der Geschichte” (Protokoll des 2. Weltkongresses der Kommunistischen Internationale, Hamburg 1921, S. 772).

Diese Auffassung verfiel also nicht in den Fehler, den Charakter einer Revolution an der erfolgreichen Durchsetzung einer neuen Staats- und Gesellschaftsform festzumachen. Gemäß dieser Logik könnte die deutsche Revolution 1918/19 ebenso wie die russische von 1905 nur dann eine proletarische sein, wenn sie in der Errichtung einer Diktatur des Proletariats, eines Arbeiterstaates, endete. Mit gleichem Recht könnte dann die Revolution in den deutschen Ländern von 1848 als feudale qualifiziert werden.

Niemand in der Komintern glaubte an die Möglichkeit einer genuin bürgerlichen Revolution in der Epoche des niedergehenden Imperialismus und der sozialistischen Weltrevolution. Trotzki bezeichnete die Novemberrevolution als eine von der Sozialdemokratie enthauptete proletarische Revolution bzw. als eine bürgerliche Konterrevolution, die nach ihrem Sieg gezwungen war, eine scheindemokratische Form zu wahren. Die Revision dieser Position kam durch die Abkehr der Komintern von der ultralinken Linie der “dritten Periode” und der Hinwendung zum Volksfrontbündnis mit der liberalen Bourgeoisie in der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre zustande.

Diese Wendung geschah ganz offensichtlich um aktueller, tagespolitischer Vorteile willen. Wenn die bürgerliche Revolution noch nicht vollendet war, sondern einige demokratische Aufgaben noch ungelöst waren, so konnte man sich guten Gewissens auf ein Bündnis mit den “demokratischen” und “friedlichen” Teilen der Bourgeoisie einlassen, um die antimonopolistische Demokratie zu erkämpfen. In den dreißiger Jahren war es die “Volksfront” gegen den deutschen Faschismus und Ende der vierziger Jahre der Versuch, die “demokratischen” und “patriotischen” Teile der Kapitalistenklasse gegen den pro- amerikanischen Flügel der Bourgeoisie zu manövrieren, um die “antifaschistische” Demokratie aufzubauen.

Auch die Entwicklung der SBZ/DDR seit 1945 mußte als Beweis für die Charakterisierung der Novemberrevolution als bürgerlich herhalten. Demzufolge wurden in den Jahren 1945 – 48 die Aufgaben der bürgerlich-demokratischen Revolution unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei auf dem Gebiet der DDR gelöst.

Gleichzeitig vertrat die SED in ihren Thesen von 1958 zur Novemberrevolution, daß in Westdeutschland die sozialistische Revolution nicht auf der Tagesordnung stehen würde. Die SED behauptete sogar, der Versuch der unmittelbaren Errichtung des Sozialismus unter den damaligen BRD – Bedingungen wäre eine sektiererische Schützenhilfe für die Herrschaft des “staatsmonopolistischen Kapitalismus”.

Fragwürdig bei dieser absurden SED – Auffassung ist nur: wenn die Novemberrevolution eine bürgerliche war, warum mußten noch auf dem Gebiet der SBZ/DDR die Aufgaben der bürgerlich- demokratischen Revolution gelöst werden? Unverständlich ist auch die Aussage, daß nach der bürgerlichen Novemberrevolution im Deutschen Reich von 1918 keine sozialistische Revolution im Westdeutschland des Jahres 1958 auf der Tagesordnung stehen sollte.

Hier zeigt sich, daß der ostdeutsche Stalinismus an der Macht in reformistischer Art und Weise sich mit dem westdeutschen Imperialismus aussöhnen wollte und von daher auch kein strategisches Interesse daran hatte, den westdeutschen Imperialismus zu stürzen. Denn eine sozialistische Revolution in der BRD hätte dann sehr schnell zu einer politischen Revolution gegen die bürokratische SED – Herrschaft in der DDR geführt.

Auch Arthur Rosenberg, der in den zwanziger Jahren dem ultralinken Leninbund angehörte, definierte die Novemberrevolution als eine bürgerliche. Rosenbergs Definition hängt damit zusammen, daß er Deutschland vor 1918 zu einem feudal- absolutistischen Staat mit Junkern als herrschender Klasse erklärte. Aufgrund der nicht vollendeten bürgerlich- demokratischen Revolution von 1848 war das deutsche Reich nach seiner Auffassung eine halb-absolutistische Demokratie.

Diese extreme Position verkennt die Veränderungen in Deutschland nach 1848. Auch wenn die bürgerliche Revolution von 1848 aufgrund der Angst der Bourgeoisie vor dem Proletariat gescheitert war, gab es doch wesentliche bürgerlich – kapitalistische Umwälzungen. Unter der Oberfläche des Sieges der politischen Konterrevolution konnten sich die kapitalistischen Eigentumsverhältnisse weiterentwickeln. Industrie und Handel erfuhren einen starken Aufschwung. Die Junker machten einen weiteren Schritt bei der Entfeudalisierung. Nach dem Ablösungsgesetz wurden die Bauern endgültig Eigentümer des Bodens. Sie mußten sich von den feudalen Pflichten durch hohe Entschädigungen freikaufen, sofern diese noch bestanden.

Da die wenigsten die Summen aufbringen konnten, gerieten sie in die Schuldknechtschaft. Diese Ablösesummen investierten die Junker in Maschinen und Kunstdünger. Die vollständige Abhängigkeit vom Getreideweltmarkt führte zu zahlreichen Bankrotten von Rittergütern. Immer mehr Junkergüter gingen in bürgerliche Hand hinüber, während sich die Großagrarier in der Schwerindustrie ansiedelten. Die Umwandlung der Feudalklasse in den agrarischen Flügel der Bourgeoisie modifizierte den sozialen Charakter des preußischen Staates.

Die Regierung des Reichskanzlers Otto von Bismarck nach der Einigung des Reiches im Jahre 1871 trug bonapartistischen Charakter. Unter Bismarck hörte der preußische Staat auf, vorrangig die Kasteninteressen der Junker zu vertreten. Er wurde zum Sachwalter der kapitalistischen Gesamtinteressen. Bismarck verstand es, die verschiedenen Flügel der Kapitalistenklasse gegeneinander auszuspielen. Der preußische Militarismus war der Kitt, der die Junker – Industrie – Allianz zusammenhielt.

Trotz dieser wesentlichen kapitalistischen Veränderungen nach 1848 blieben noch zahlreiche bürgerlich-demokratische Aufgaben ungelöst, die die Novemberrevolution aufgreifen und lösen mußte: die Monarchie existierte im Reich und den Einzelstaaten weiter, der Einfluß der Junker auf Armee und Administration war weiter vorherrschend, die Vorrechte des Adels waren nicht vollständig beseitigt, die Allmacht der Junker auf dem Lande blieb unverändert, die bevorrechtigte Stellung einiger Einzelstaaten (z.B. Preußen) bestand fort.

Die Aufgaben, die die SED der “bürgerlich-demokratischen” Novemberrevolution (Säuberung des Staatsapparates, Enteignung der Junker und der Kriegsverbrecher) zudachte, waren keineswegs so ohne weiteres mit den Interessen der Kapitalistenklasse vereinbar. Die Säuberung des Staatsapparates wäre vielleicht noch mit der Macht des Kapitals vereinbar gewesen, jedoch nicht die Enteignung der Kriegsverbrecher, d. h. der Rüstungsindustrie. Die Enteignung der Rüstungsindustrie hätte eine empfindsame Schwächung entscheidender Komponenten des Monopolkapitals bedeutet. Und die Vernichtung des Militarismus wäre auf die Abschaffung des Imperialismus hinausgelaufen.

Kurzum: die Lösung dieser Aufgaben entwickelte unweigerlich einen antikapitalistischen Charakter. Diese Probleme konnten nur durch die Diktatur des Proletariats konsequent gelöst werden. Unter den Klassenkonstellationen des Kaiserreiches mußte sich der erfolgreiche demokratische Kampf der Arbeiterklasse gegen Junker und Monarchie gleichermaßen auch gegen die Macht des Kapitals überhaupt richten.

Die Monopolbourgeoisie hatte objektiv kein Interesse an einer Revolution. Das Kaiserreich vertrat ihre Interessen hervorragend. Die bürgerliche Opposition, die linksliberale Freisinnige Partei, welche Kaufleute und Intellektuelle repräsentierte, lehnte jeden außerparlamentarischen Kampf für die Demokratisierung ab.

Die Novemberrevolution von 1918 steht in der Kontinuität der proletarischen Klassenkämpfe der darauffolgenden Jahre bis 1923. Die Novemberrevolution leitete die revolutionäre Phase in Deutschland ein, in der Arbeitermassenkämpfe häufig unter der Führung der Kommunistischen Partei Deutschlands stattfanden. Der niedergeschlagenen Novemberrevolution folgten die Kämpfe der Ruhrarmee 192O, der Generalstreik gegen den Kapp-Putsch 192O, die März-Aktion 1921, die Streiks gegen die Cuno-Regierung im August 1923, die sogenannten Landesarbeiterregierungen in Sachsen und Thüringen 1923 sowie der Hamburger Aufstand im Oktober desselben Jahres. Die revolutionäre Phase fand dann ihr vorzeitiges Ende 1923, als der von der Komintern geplante Aufstand in Hamburg scheiterte und im übrigen Reich nicht zustande kam.

Der Charakter einer Revolution wird zum einen durch den objektiven Klasseninhalt bestimmt, d. h. die Frage, gegen welche Klasse die betreffende Revolution sich richtet, von welcher Klasse sie getragen wird und welchen Klasseninteressen sie dient; zum anderen durch ihren sozialen Gehalt. Die Novemberrevolution konnte, selbst um nur die demokratischen Aufgaben zu lösen, sich nur gegen die Herrschaft des Kapitals richten. Von daher war die Novemberrevolution eine gescheiterte proletarische Revolution.

Die Novemberrevolution war die erste Phase der deutschen proletarischen Revolution (vom Kieler Matrosenaufstand bis zur Weimarer Nationalversammlung). Auch niedergeworfene Revolutionen schaffen ein neues Kräfteverhältnis zwischen den herrschenden Schichten und Klassen; letzteres ist ohne ersteres möglich, aber ersteres immer mit letzterem verbunden. Sie brachte den Obrigkeitsstaat zum Einsturz, in dem das Bürgertum nur indirekt herrschte und den es aus Angst vor sozialer Revolution nicht zu stürzen wagte. Dieser Zusammenbruch brachte schließlich die Bourgeoisie an die Macht, die diese aber nur als siegreiche Konterrevolution übernehmen konnte.

Der Kollaps setzte die proletarische Revolution auf die Tagesordnung; ihre objektive Reife kam auch in den Losungen zum Ausdruck (“sozial[istisch]e Republik”). Die “schwarz-rot-goldene Republik” war Ziel der MSPD und blieb damit weit hinter dem eigentlichen Ziel zurück. Sie mußte sich der Gegenrevolution ausliefern. Die “schwarz-rot-goldene Republik” wurde auch nur als Karikatur des politischen Ziels von 1848 verwirklicht – unter Verzicht auf Großdeutschland (einschließlich Deutsch-Österreichs) und Beibehaltung der vormärzlichen Kleinstaaterei, die in Deutschland Ergebnis der nur halbherzig erfolgten absolutistischen Dezimierung des Adels war. Infolge dessen hatte es die Arbeiterklasse mit 26 “Staatsmaschinchen” aufzunehmen.

Darin zeigt sich der insgesamt reaktionäre Charakter der Bourgeoisie in der imperialistischen Epoche, selbst die Lösung bürgerlich-demokratischer Aufgaben nicht erfüllen zu können. Was an demokratischen Fortschritten von der Novemberrevolution hinterlassen wurde, war nur das halbherzige Beiwerk einer bürgerlichen Konterrevolution, deren Abschluß auch nicht die Weimarer Verfassung bildete (wie es bürgerliche und sozialdemokratische Geschichtsschreiber gern zurechtbiegen möchten), sondern die nach einer Reihe weiterer revolutionärer Krisen und konterrevolutionären Verschiebungen im Faschismus endete.

Die bürgerlichen Aufgaben der Revolution hätten nur im Zuge der sozialistischen Machtergreifung, nur durch die Diktatur des Proletariats dauerhaft verwirklicht werden können, kurzum nur durch die Strategie der permanenten Revolution.

“Die Novemberrevolution in Deutschland war der Beginn einer proletarischen Revolution; da sie jedoch gleich zu Beginn von der kleinbürgerlichen Führung gebremst wurde, konnte sie nur weniges von dem, was die Revolution des Bürgertums an ungelösten Problemen übriggelassen hatte, erledigen. wie soll man nun die Novemberrevolution nennen: eine bürgerliche oder eine proletarische Revolution? Das eine wie das andere wäre falsch.” (Trotzki, S. 332)

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2 thoughts on “Bürgerlich oder proletarisch? Zum Charakter der Novemberrevolution”

  1. Philipp sagt:

    Hallo,

    könnt ihr mir die Quelle vom Trotzki-Zitat genauer angeben. (Trotzki, S, 332)

    Gruß,
    Philipp

    1. Martin sagt:

      Das Zitat stammt aus dem 3. Brief an Preobraschenski aus dem Jahr 1928, siehe Trotzki, Schriften 2.1., Über China, S. 332, Rasch und Röhring 1990

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