Arbeiter:innenmacht

EU-Abstimmung zum Sexualstrafrecht: Nur Ja heißt Ja

Leonie Schmidt, Neue Internationale 301, Juni 2026

Ende April legte die Initiative „Nur Ja heißt Ja“ einen Bericht vor, der im EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit angenommen wurde. Ziel ist es u. a., die unterschiedlichen Definitionen von Vergewaltigung, welche in verschiedenen EU-Staaten existieren, zu harmonisieren. Seit 2023 haben immer mehr Staaten wie z. B. Frankreich und die Niederlande bereits in ihren Gesetzbüchern das „Ja heißt Ja“-Prinzip aufgenommen. Damit wird in einem rechtlichen Rahmen festgelegt, dass nur verbale Zustimmung als Konsens anerkannt werden kann – eine Initiative, die wir grundsätzlich für begrüßenswert halten.

Allerdings ist der Beschluss des Europäischen Parlaments nicht rechtsverbindlich, sondern lediglich eine Aufforderung an die EU-Kommission, innerhalb von drei Monaten einen Vorschlag für eine juristisch einheitliche Definition zu unterbreiten. Verpflichtet ist sie dazu aber nicht. Es reicht, wenn sie dazu Stellung nimmt.

Die Rechten im Parlament

Das hinderte natürlich die Rechten im EU-Parlament nicht, gegen diesen Vorstoß zu hetzen. Die AfD zeigte sich während der Debatte im EU-Parlament mal wieder von ihrem perfidesten Gesicht. So behauptete Alexander Sell, Vergewaltigung habe es vor dem vermehrten Zuzug von Migrant:innen vor 10 Jahren in Deutschland überhaupt nicht gegeben. Politikerinnen der Sozialdemokratie, linker und selbst konservativer Parteien in der EU mussten mehrmals gegen rassistische Äußerungen rechter Abgeordneter argumentieren und teilweise ihre eigenen Geschichten zur Rechtfertigung offenlegen.

In Deutschland gilt aktuell das „Nein heißt Nein“-Prinzip. Für Betroffene bedeutet das immense Hürden innerhalb der Strafverfolgung und bei Gerichtsprozessen. Wer sich nicht eindeutig körperlich oder verbal zur Wehr gesetzt hat, kann demnach nicht auf die gerichtliche Anerkennung einer Vergewaltigung als Straftatbestand hoffen und Täter werden auch nicht dafür verurteilt. Erst seit 2017 ist dieses Prinzip überhaupt in Deutschland Teil der Gesetzgebung. Zuvor hatten sich Betroffene körperlich zur Wehr setzen müssen, damit die Vergewaltigung als Straftatbestand anerkannt wurde.

Dieser Ansatz ignoriert aber verschiedenste Faktoren, wie auch die Initiative „Nur Ja heißt Ja“ kritisiert. So wird der sogenannte „Freeze“-Zustand, bei dem Betroffene vor Angst erstarren und bewegungsunfähig werden, bei bestehenden Gesetzen in europäischen Staaten oft nicht mitgedacht. Dabei handelt es sich um eine sehr häufige Reaktion des Körpers in einer solchen Situation.

Wenn „Ja“ nicht „Ja“ heißt

Die Initiative geht in ihren Forderungen noch weiter. So soll die Zustimmung im Kontext der Situation bewertet werden. Immerhin können verschiedenste Einflüsse auf die Betroffenen dafür sorgen, dass sie zu einer Zustimmung genötigt werden. Gewalt, Drohungen, Machtmissbrauch, K.-O.-Tropfen, Drogen, Alkohol und psychische Krankheiten sind nur einige der möglichen Hintergründe. Wenn man sich tiefergehend mit der Findung von Konsens auseinandersetzt, stellt das tatsächlich eine sehr realistische Einschätzung dar und es ist äußerst sinnvoll, dies einzubeziehen. Denn sexuelle Handlungen, insbesondere heterosexuelle, finden immer noch im Rahmen eines patriarchalen Systems statt, in welchem Frauen unterdrückt werden und in vielen Hinsichten vom Mann abhängig sein können. Es ist zudem für manche Betroffene im Nachhinein sogar äußerst schwierig, zu differenzieren, ob sie die Zustimmung wirklich so gemeint haben, weil sie sich beispielsweise in dem Moment nicht bewusst unwohl gefühlt haben, aber hinterher merken, dass sie es eigentlich doch nicht wollten. Auch das kann mit psychischen Phänomenen wie Dissoziationen erklärt werden, wobei es sich um eine Schutzreaktion und einen Überlebensmechanismus handelt, bei welchem verschiedene psychische Funktionen wie Empfindung und Erleben voneinander abgespalten werden. Die Initiative unterstreicht zudem, dass auch romantische oder sexuelle Beziehungen und vorherige Handlungen nicht als implizite Zustimmung gewertet werden können. Demnach kann auch eine zunächst konsensuale sexuelle Handlung zu einer Vergewaltigung werden.

Schutz für Betroffene und Aufklärung über Konsens

Ein wichtiger weiterer Baustein der Initiative ist es, verschiedenste Forderungen für Betroffene aufzustellen. Dazu gehören Anlaufstellen und Unterstützungsangebote, das Recht auf eine legale und sichere Abtreibung, sofortige medizinische Behandlung und Schulung von Fachpersonal, das mit den Betroffenen in Kontakt kommt Dazu zählen Strafverfolgungsbeamt:innen, Richter:innen, Staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Beschäftigte im Gesundheitswesen und Mitarbeiter:innen, die im ersten Kontakt mit den Opfern stehen. Inwieweit sich Letzteres auch auf Polizist:innen bezieht, ist nicht klar. Auch Traumaversorgung und Rechtshilfe werden bei diesem sogenannten „opferzentrierten“ Ansatz genannt.

Das stellt sinnvolle Ergänzungen dar, insbesondere wenn man sieht, inwiefern Betroffene alleine in Deutschland – aber auch in anderen EU-Staaten – mit ihren Erfahrungen alleine gelassen werden. Zudem sind viele auch gar nicht in der Lage, sich überhaupt eigenständig Hilfe zu suchen, weil sie von der Tat so traumatisiert sind. Allerdings ist hierbei anzumerken, dass bspw. die Versorgung mit psychischen Unterstützungsangeboten alles andere als flächendeckend ist. Um diese Forderung umzusetzen, bedarf es auf jeden Fall einer allgemeinen Stärkung der Gesundheitssysteme durch massive Investitionen, bezahlt von den Profiten der Kapitalist:innen. Die Abgeordneten der Initiative fordern außerdem, dass die Kommission im Jahr 2026 EU-Leitlinien für einen umfassenden Sexual- und Beziehungsunterricht sowie für EU-weite Sensibilisierungskampagnen zu Einwilligung, Beziehungen, sexueller Integrität und körperlicher Autonomie vorlegt. Außerdem sollen Maßnahmen gegen Vergewaltigungsmythen, geschlechterfeindliche Inhalte und Incel-Propaganda im Internet vorgestellt werden.

Auch das halten wir für sinnvoll, denn man sollte sich im Klaren darüber sein, dass Jugendliche in dieser Hinsicht kaum aufgeklärt werden. Im Sexualkundeunterricht in Deutschland werden solcherlei Aspekte von Sexualität in der Regel nicht behandelt. Aufgrund der anhaltenden Sozialisierung ist es natürlich außerdem sehr zweckdienlich, dass diese Aufklärungskampagne nicht nur Jugendliche als Zielgruppe hat. Es stellt sich aber berechtigterweise die Frage, wer diese Kampagnen umsetzen soll. Da diese das Geschlechterverhältnis und somit die Frauenunterdrückung und auch die bürgerliche Familie als Ideal direkt in Frage stellen, kann es kaum der bürgerliche Staat sein. Denn dieser profitiert als ideeller Gesamtkapitalist von Geschlechterrollen, die auch dazu führen, dass Frauen neben ihrer Ausbeutung als Arbeiter:in zusätzlich unbezahlte Reproduktionsarbeit leisten müssen und Gesundheitsleistungen, die weggekürzt werden, im Rahmen der Familie übernehmen. Daher fordern wir, dass Vertreter:innen der Arbeiter:innenklasse im Rahmen der Gewerkschaften eine solche Kampagne durchführen sollten.

EU-Kommission als nächste Hürde

Trotz der Zustimmung des EU-Parlaments zur Initiative ist eigentlich noch gar nichts klar. Denn die EU-Kommission muss über das weitere Vorgehen entscheiden und ist nicht verpflichtet, entsprechende Gesetzesentwürfe vorzulegen. Sie muss sich lediglich in den nächsten drei Monaten zum Bericht der Initiative äußern. Es ist daher nicht unrealistisch, dass das Unterfangen im Sande verläuft. Denn es gab bereits 2024 einen ähnlichen Vorstoß, der von Marco Buschmann, damals Vertreter für Deutschland als Mitgliedstaat, ein Veto erhielt. Zur Begründung seinerseits hieß es, dass die EU keine Kompetenzen im Bereich des Strafrechts habe und dieses die Angelegenheit des jeweiligen Staats sei.

Auch wenn dies der Realität entspricht, gibt es sehr wohl strafrechtliche Angelegenheiten, die auf EU-Ebene umgesetzt werden können. Hierbei handelt es sich nach einer engen juristischen Auslegung beispielsweise um Straftatbestände, die sich über Ländergrenzen hinweg erstrecken, wie Zwangsprostitution und Menschenhandel. Befürworter:innen eines einheitlichen Vergewaltigungsbegriffs argumentieren wiederum, dass grenzüberschreitende Kriminalität wie „Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern“ auch bei Vergewaltigung gegeben ist. „Wenn Vergewaltigung keine Ausbeutung ist, was denn dann?“, fragt die EU-Abgeordnete und schwedische Sozialdemokratin Evin Incir.

Für uns als Kommunist:innen sollte die Anti-Haltung der EU-Kommission von 2024 aber zeigen, dass der Rechtsrahmen in der EU Teil des größeren Problems des Kapitalismus und der Gewaltenteilung ist. Wir können eben nicht auf die bürgerlichen Rechtsstaaten vertrauen, insbesondere nicht, wenn es um sexuelle Gewalt geht. Auch wenn innerhalb dieses Rahmens begrenzte soziale oder politische Reformen durchaus möglich sind, so besteht der Zweck des bürgerlichen Rechts darin, den Status quo, also die herrschende Ordnung, aufrechtzuerhalten und das Privateigentum an Produktionsmitteln zu schützen. Wie bereits erwähnt gehört dazu auch die geschlechtliche Arbeitsteilung mit ihren unterdrückerischen Geschlechterrollen.

Stattdessen müssen wir selber aktiv werden und dafür kämpfen, dass das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip auch wirklich Umsetzung findet. Denn nur wenn wir unsere Wut in Widerstand umwandeln, nur wenn das Verantwortungsgefühl die Seite wechselt und wir gemeinsam die materielle Basis, die diese Gewalt hervorbringt – den Kapitalismus – überwinden, können wir im Kampf gegen sexuelle Gewalt erfolgreich sein.

Daher fordern wir:

  • Für flächendeckende Anlaufstellen zur Meldung von sexueller Gewalt sowie sofortige, kostenlose psychologische Betreuung, wenn gewünscht!
  • Für den flächendeckenden Ausbau von Frauen- und LINTA-Häusern! Kampf für bzw. Erhalt von Schutzräumen und Beratungsstellen in den Kommunen! Für Nachbarschaftskomitees, um Frauen aus der Isolierung zu holen!
  • Für die Einrichtung und den Ausbau von Rehabilitationsprogrammen für (sexuelle) Gewalttäter!
  • Kostenlose Rechtsberatung und Übernahme der Prozesskosten sowie längerfristige Hilfeangebote für Betroffene von sexueller Gewalt, finanziert durch den Staat! Für das Recht auf mehr bezahlte Urlaubstage sowie eine Mindestsicherung, angepasst an die Inflation!

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