Angelo Drepano, Infomail 1313, 2. Juli 2026
Seit dem 07. Oktober 2023 wurden nach konservativen Schätzungen mehr als 75.000 Palästinenser:innen durch die israelische Armee ermordet. Die gesamte Infrastruktur, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser und Wohnhäuser liegen in Schutt und Asche. Auch nach dem sogenannten Waffenstillstand gehen die Angriffe mit Drohnen, Bomben und Raketen weiter. Während der Genozid in Palästina weitergeht, greift Israel den Libanon an. In weniger als einem Monat hat Israel laut UNO mehr als eine Million Menschen im Libanon vertrieben, was einem Fünftel der Bevölkerung entspricht, und über 3.500 getötet. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die Drohnen, Flugzeugkomponenten und Kampfroboter des größten israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems, der auch in Deutschland produziert. 85 Prozent der in Gaza eingesetzten Drohnen kommen von Elbit Systems, genauso wie Artilleriemunition, Raketen, Kampfroboter und Überwachungssysteme. Mit der ebenfalls von Elbit Systems entwickelten autonomen Langstreckenlenkwaffe SkyStriker wurden im April Zelte vertriebener Familien bombardiert, die die israelische Armee vorher zur „humanitären Zone“ erklärt hatte.
Und doch sollen diejenigen kriminalisiert werden, die verhindern wollen, dass diese Waffen nach Israel gelangen. In Stuttgart Stammheim stehen fünf Aktivist:innen, Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel, bekannt als die Ulm 5, vor Gericht. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft vor, in den Elbit-Standort von Ulm eingedrungen zu sein und einen Sachschaden in Höhe von etwa einer Million Euro verursacht zu haben, unter anderem in Form der Zerstörung von Rechnern und anderen Geräten, die für die Produktion verwendet werden. Außerdem wird ihnen vorgehalten, Graffiti mit politischen Slogans an Wände gesprüht zu haben, die die Staatsanwaltschaft als antisemitisch bezeichnet, um eine Strafverschärfung zu erreichen, darunter „From the River to the Sea“ und „Baby Killers“. Sie werden außerdem beschuldigt, Teil eines Netzwerks von Palestine Action Germany zu sein, was sie zum Teil einer kriminellen Vereinigung mache.
Der bisherige Verlauf des Gerichtsverfahrens lässt keinen Zweifel daran, dass es sich um einen Schauprozess handelt, mit dem der deutsche Staat ein Exempel statuieren will. Dafür spricht schon die Auswahl des Verhandlungsorts. Das Gebäude, in dem die Verhandlungen stattfinden, wurde eigens für die RAF-Prozesse 1975–1977 gebaut und ist mit Stacheldraht umgeben. Ansonsten fanden dort Prozesse gegen Islamist:innen und Reichsbürger:innen statt.
Vor dem Prozess waren die Ulmer 5 9 Monate lang in Untersuchungshaft, weit über die sonst übliche Maximaldauer von sechs Monaten hinaus. Die Angeklagten wurden dabei teilweise in Isolationshaft mit nur einer Stunde Freigang festgehalten. Besuch ist nur selten möglich, und wenn doch, ist es den Angeklagten verboten, über den Fall zu sprechen. Post, die nicht in deutscher Sprache verfasst ist, wird beschlagnahmt. Begründet wird das Ganze mit angeblicher Fluchtgefahr durch ein vermeintliches Unterstützer:innennetzwerk – und das, obwohl sich die Angeklagten sogar selbst der Polizei stellten. Die Anwält:innen der Angeklagten argumentieren deshalb völlig zu Recht, dass so die Unschuldsvermutung ausgehebelt wird und die Angeklagten vorverurteilt werden sollen.
Nach 9 Monaten Untersuchungshaft (üblich sind 6 Monate) werden die Angeklagten in Handschellen hinter einer Glaswand vorgeführt. Ihnen wird dabei die Möglichkeit genommen, sich mit ihren Anwält:innen vertraulich auszutauschen (das galt nicht für die Reichsbürger:innen, denen am 1. Juli zur gleichen Zeit der Prozess gemacht wurde). Am Eingang finden strenge Kontrollen statt, bei denen es laut Prozessbeobachter:innen auch zu sexuellen Übergriffen kam. Zuschauer:innen, die einfach nur Notizen machen wollen, wird durch die Polizei der Stift abgenommen, mit der absurden Begründung, dass dieser eine Gefahr darstelle. Das Gericht versucht, das Publikum sogar so weit zu kontrollieren, dass Beifall und Lachen verboten werden. Einer der Verteidiger, Matthias Schuster, berichtet davon, dass einer der Wächter ihm auf dem Weg zu den Toiletten folgte. Die Richterin gab später zu, das Personal angewiesen zu haben, die Anwält:innen im Gebäude zu beschatten.
Bis heute weigert sich die Richterin Kathrin Lauchstädt, an diesen Rahmenbedingungen, die den Prozess in Richtung eines „Antiterror-Verfahrens“ lenken sollen, etwas zu ändern, obwohl sich die Anwält:innen bereits aus Protest hinter die Glasabsperrungen gestellt haben. Als die Angeklagten dann schließlich doch über ihre Motivation sprechen konnten, erhielten sie viel Zustimmung aus dem Publikum. Zudem wurde klar, dass aus den Filmaufnahmen nicht das Bild hervorgeht, das die Staatsanwaltschaft von den Angeklagten zu zeichnen versucht. Das rief Gelächter im Publikum hervor – und Lauchstädt reagierte verärgert mit dem Versuch, solche Reaktionen zu verbieten. Das spiegelt nur einen kleinen Teil der Inszenierung wider, mit der Gericht und Staatsanwaltschaft einen Schauprozess gegen Aktivist:innen abhalten, die verhindern wollen, dass Waffen für einen Genozid produziert und verschifft werden.
Bestrafung und Stigmatisierung haben schon lange vor Prozessbeginn begonnen. Ohne irgendein Urteil sollten die Angeklagten gebrochen und Protestierende eingeschüchtert werden. Trotzdem betreten die Ulm 5 den Saal stets mit einem Lächeln auf dem Gesicht. Am fünften Prozesstag stellten die Angeklagten den Zusammenhang zwischen dem Genozid in Gaza, Elbit Systems, Kolonialismus und ihren Beweggründen dar. Sie prangerten die deutsche Unterstützung für Israels Verbrechen an. Crow sprach über die Geschichte Palästinas, die zahlreichen Abkommen, die durch Israel gebrochen wurden, sowie über die völkerrechtliche Verantwortung der UNO, einen Genozid zu stoppen. Daniel verlangte, dass Richterin und Staatsanwaltschaft anerkennen, dass es nicht antisemitisch ist, Israels Mord an Kindern zu benennen, und erwähnte dabei auch die eigenen jüdischen Familienmitglieder. Crow sprach über die Invasion Palästinas durch Zionist:innen und schilderte, wie Israel laufend Abkommen brach, um die Landnahme fortzusetzen, während Leandra über die Vertreibung der indigenen Völker Argentiniens sprach, die sie dazu bewegte, Partei für die Palästinenser:innen zu ergreifen. So erwähnte er, wie der Staatsanwalt lachte, als von den Tausenden sterbenden Kindern in Palästina gesprochen wurde, und thematisierte alle Völkermorde, die Deutschland beging, von dem an den Herero und Nama bis zum Holocaust. Darüber hinaus wandte sich Zo gegen die menschenverachtenden Praktiken des Prozesses, wie rassistische Beleidigungen von Gefängniswärter:innen oder Handschellen, die jede Woche stärker angezogen werden. Die Aussagen der Ulm 5 zeigen, dass die Behauptungen des Gerichts und der bürgerlichen Medien auf schamlosen Lügen beruhen. Vi, Zo, Leandra, Crow und Daniel muss unsere bedingungslose Solidarität gelten. Widerstand gegen Genozid ist kein Verbrechen!
Alle Kommunist:innen, Sozialist:innen und aufrechten Demokrat:innen müssen sich für die Freilassung der Ulm 5 einsetzen und zu den Protesten mobilisieren. Dabei müssen auch alle in der Linkspartei, die sich als palästinasolidarisch verstehen, Druck auf die Linkspartei und ihre Gliederungen sowie die Gewerkschaften machen, damit sie als Teil einer bundesweiten Kampagne reale Unterstützung organisieren.
Es ist richtig, den Kampf auch juristisch zu führen und dabei alle Mittel auszuschöpfen. Die Anwält:innen der Ulm 5 haben aufgrund des bisherigen Prozessverlaufs einen Befangenheitsantrag gestellt. Um zu gewinnen, ist jedoch die reale Unterstützung durch die Arbeiter:innenbewegung, die Jugend, die sozialen Bewegungen auf der Straße und an Schulen, Unis und in Betrieben entscheidend. Denn nicht nur die Richterin ist den Ulm 5 und ihren Unterstützer:innen gegenüber voreingenommen, sondern der ganze bürgerliche Staat.
Wie der sowjetische Revolutionär und Jurist Jewgeni B. Paschukanis in „Allgemeine Rechtslehre und Marxismus“ darlegt, hat es Recht in der heutigen Form nicht schon immer gegeben. Die vorkapitalistischen Gesellschaften kannten keine Trennung zwischen dem Menschen als Privatperson und als Mitglied eines politischen Verbands. Das Recht im heutigen Sinne entstand erst dann, als immer mehr gesellschaftliche Beziehungen durch den Warenaustausch bestimmt wurden. Jetzt trat der Staat als Garant dieser Verhältnisse, als scheinbar unparteiischer Richter verschiedener ökonomischer Interessen auf. Wenn zwei Kapitalist:innen Handel treiben wollen, müssen sie das Recht des jeweils anderen anerkennen, über sein Eigentum frei verfügen zu dürfen. Die Gesetze sind also nicht nur eine ideologische Rechtfertigung der bestehenden Gesellschaftsordnung, sondern spiegeln auch ihre Realität wider.
Das Gleiche gilt für das Strafrecht. Wie in einem Handelsgeschäft zwei Waren getauscht werden, so soll die Strafe, z. B. eine bestimmte Haftdauer, der Schwere der Tat entsprechen. Das bezieht sich im politischen Strafrecht nicht nur auf den Schaden, den einzelne Kapitalist:innen erlitten haben mögen, sondern auch auf die Interessen der Kapitalist:innenklasse und des Staates als Ganzes. In anderen Worten: Wenn es nach dem deutschen Staat geht, soll die Strafe nicht nur den Schaden an dem Eigentum von Elbit Systems abbilden, sondern auch die Behinderung der Ziele des deutschen Imperialismus. Vor allem aber dient das Strafrecht der Niederhaltung der Unterdrückten und Ausgebeuteten. Dass immer wieder mehr und härtere Strafen gefordert werden, obwohl sie gar nicht die Hintergründe der bestraften Handlungen adressieren, ist deshalb kein Zufall.
Alle Fortschritte, die im Strafrecht erzielt wurden, wurden durch die Arbeiter:innenbewegung erkämpft, und die Herrschenden versuchen immer wieder, sie rückgängig zu machen. Der deutsche Imperialismus verliert unter den imperialistischen Großmächten an Boden und will daher weiter aufrüsten. Die Mittel dafür sollen durch Kürzungen bei der Arbeiter:innenklasse und den Unterdrückten frei gemacht werden. Teil der Aufrüstung ist die vertiefte Zusammenarbeit mit Israel. Dabei nimmt auch die Zusammenarbeit mit der israelischen Armee und israelischen Rüstungskonzernen zu. Die Bundeswehr schloss im Februar ein Kooperationsabkommen mit der israelischen Armee. Deutsche Unis, wie beispielsweise die TU Dresden, arbeiten verdeckt mit Elbit Systems zusammen, und Diehl Defence sowie der Marinekonzern TKMS schließen mit diesem Konzern, an dem das Blut Zehntausender Palästinenser:innen klebt, neue Partnerschaften. VW diskutiert momentan die Übernahme eines seiner Werke durch Rafael Advanced Defense Systems, einen Konzern, dessen Maschinengewehrtürme auch in Gaza eingesetzt werden. Angesichts dessen soll jeder Protest gegen die Aufrüstung und diese Kooperationen im Keim erstickt werden.
Vor diesem Hintergrund wird der autoritäre Staatsumbau überall vorangetrieben. So wurden in Großbritannien Mitte Juni in einem ähnlichen Fall Leona Kamio, Samuel Corner, Fatema Rajwani und Charlotte Head, die Elbit 4, zu insgesamt mehr als 22 Jahren Haft verurteilt, nachdem sie bereits 18 Monate in Untersuchungshaft saßen. Ihnen wurde vorgeworfen, eine Fabrik von Elbit „kriminell beschädigt“ zu haben. Den Schöffenrichter:innen, die dieses Urteil fällten, wurde dabei systematisch vorenthalten, dass die Angeklagten aufgrund dieser Bewertung der Tat als „Terrorist:innen“ behandelt würden, was mit längerer Haft einhergeht. Als der Anwalt der Elbit 4, Rajiw Menon, die Schöff:innen an ihr Recht erinnerte, die Angeklagten freizusprechen, wurde er von dem Richter Jeremy Johnson wegen „Verachtung der Gerichtsbarkeit“ angeklagt. Menon wurde schließlich freigesprochen, doch die Argumentation Johnsons entlarvt vollständig die politische Motivation dahinter: „Die Auswirkung von Menons Aussprache war, die Jury einzuladen, meine Anweisung, sie sollten Meinungen bezüglich des Nahen Ostens und des Krieges in Gaza sowie Emotionen beiseitelegen, zu ignorieren.“
Eine ähnliche Beschneidung der ohnehin schon bescheidenen demokratischen Elemente im derzeitigen bürgerlichen Rechtssystem wird in Deutschland in Form eines Gesetzesentwurfs diskutiert. So kündigt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Gesetzesänderung für die Wahlen von Schöff:innen an. Das sind ehrenamtliche Richter:innen, die an Strafverfahren beteiligt sind und unter Umständen die Berufsrichter:innen überstimmen können. Diese sollen nun, erklärtermaßen im „Kampf gegen Rechtsextremismus“, auf ihre „Verfassungstreue“ überprüft werden. Als Kommunist:innen würden wir uns sicher nicht dagegenstellen, wenn Reaktionär:innen vom ehrenamtlichen Richter:innenamt ferngehalten werden. Doch dass diese Reform sich nicht nur temporär gegen Faschist:innen richtet, sondern vor allem Linke doppelt treffen wird, ist daran sichtbar, dass bereits eine Schöffin in Braunschweig abberufen wurde, weil ihr vorgeworfen wird, zur Ermordung des erzreaktionären Ex-Präsidenten Brasiliens, Jair Bolsonaro, aufgerufen zu haben. Das sei nicht mit der Verfassung vereinbar. Unabhängig davon, was die Motivation der Schöffin in diesem Fall war, ist leicht zu erkennen, wie dieser Fall als Präzedenzfall herangezogen werden kann, um linke Bewerber:innen auszuschließen. Am gleichen Gericht wurde eine Schöffin durch das Oberlandesgericht ihres Amtes enthoben, weil sie ein Kopftuch trug. Kein Problem hat der deutsche Staat hingegen mit Richter:innen wie Lauchstädt, die die Ermordung von zehntausenden Menschen in einem Genozid unterstützen, indem sie den Angeklagten verbietet, darüber zu reden. Und Richter:innen, die zusätzlich zu ihrer üppigen Besoldung von Aktien und Mieteinnahmen leben, kommen erst gar nicht in den Verdacht, der „staatlichen Neutralität“ zu widersprechen. Die deutsche Bourgeoisie und ihr Staat können es sich nicht leisten, dass ihnen Schöff:innen, welche die Mehrheit der Bevölkerung, die gegen Waffenlieferungen an Israel ist, eher repräsentieren als die privilegierten Berufsrichter:innen, die strategische Zusammenarbeit mit Israel erschweren könnten. Der Entwurf ist jedoch nur ein Schritt dahin, langsam zum Gesetz zu machen, was der bürgerliche Staat bereits jetzt umsetzt. Denn der Fall der Ulm 5 zeigt, dass die Bourgeoisie jederzeit bereit ist, die Grundrechte der Angeklagten eklatant zu verletzen und sogar gegen die EU-Menschenrechtskonvention zu verstoßen, wenn ihre Interessen ernsthaft gefährdet werden.
Inwieweit wir demokratische Rechte verteidigen können, hängt also davon ab, welche Macht die Arbeiter:innenklasse real im Kampf entfalten kann. Der Kampf für die Freilassung der Ulm 5 und anderer politischer Gefangener besteht daher nicht nur in der Mobilisierung zur solidarischen Prozessbegleitung und den Protesten vor Ort. Er ist verbunden mit der Forderung nach Arbeitsniederlegungen und Verhinderung von Waffenlieferungen an Israel. Dahin kommen wir nur, indem wir gemeinsam ein Bündnis gegen die Waffenlieferungen formieren, dafür an den Schulen, Unis, in Betrieben und Gewerkschaften eintreten. Dieser Kampf muss systematisch mit dem Kampf gegen den Abbau demokratischer Rechte, gegen die Aufrüstung allgemein und gegen Sozialabbau und Entlassungen verbunden werden.
Wir verteidigen die Ulm 5 bedingungslos, denn ihr Widerstand gegen den Genozid ist legitim. Doch um die Waffenlieferungen wirklich zu stoppen, brauchen wir Aktionen von Transportarbeiter:innen und wir kämpfen auch dafür, die Beschäftigten in der Rüstungsindustrie dafür zu gewinnen, die Produktion oder Auslieferungen von Waffen für den Genozid zu stoppen. Das wird aber nicht nur durch Appelle erreicht werden. Wir müssen zugleich dafür eintreten, dass Unternehmen wie Elbit entschädigungslos verstaatlicht und unter Kontrolle der Beschäftigten weitergeführt werden. Diese sollten darüber entscheiden, welche Produkte weiter hergestellt werden. Zugleich müssen sie dafür kämpfen, dass keine Entlassungen oder Lohnkürzungen stattfinden, sondern die etwaige Umstellung der Produktion auf der Besteuerung von Profiten erfolgt.
• Widerstand gegen Genozid ist kein Verbrechen! Sofortige Freilassung der Ulm 5!
• Stopp der Repression gegen die Palästinasolidaritätsbewegung! Aufhebung aller Verbote (pro-)palästinensischer Vereine und Organisationen!
• Arbeiter:innenboykotte, um alle Verbindungen zu Israel zu kappen! Entschädigungslose Enteignung aller Standorte von Elbit, Reorganisation der Produktion unter Arbeiter:innenkontrolle!
• Massenaktionen, Streiks und Blockaden gegen Waffenlieferungen an Israel!
• Schreibt Briefe an die Ulm 5!
• Mobilisiert zur solidarischen Prozessbegleitung und zu den Protesten! Organisiert Veranstaltungen, die über den Prozess und die Komplizenschaft des deutschen Staats im Genozid informieren! Termine sind der 3., 22., 24., 27., 29. Juli jeweils um 8 Uhr.
• Tragt das Thema in Schule, Uni, Betrieb und Gewerkschaft!