Arbeiter:innenmacht

Novelle des Infektionsschutzgesetzes: Regierung lässt Notstandbefugnisse parlamentarisch absegnen

Martin Suchanek, Infomail 1126, 19. November 2020

Bundestag und Bundesrat können auch rasch handeln. An einem einzigen Tag, am 18. November, stimmten sie die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes durch, so dass sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten schon am Folgetag in Kraft tritt.

Große Koalition plus

An der Corona-Politik wird sich damit nichts Grundsätzliches ändern. Die Große Koalition und die Landesregierungen werden weiter versuchen, die Profitinteressen des Großkapitals zu wahren, eine Schließung von Großkonzernen und der Schulen zu vermeiden – und zugleich die Infektionszahlen nach unten zu drücken, indem vor allem das öffentliche Leben im Konsum- und Freizeitbereich eingeschränkt wird.

Wie sehr die Bundesregierung dem Kapitalinteresse verpflichtet ist, verdeutlichen die Milliarden, die in die Rettung von Konzernen wie der Lufthansa gepumpt wurden, während für die Unterbringung von Obdachlosen, für den Ausbau von Testkapazitäten, für die Vorbereitung der Schulen auf eine 2. Welle der Pandemie Zeit verloren ging und kein Geld lockergemacht wurde.

Im Bundestag stimmten 413 Abgeordnete für die Gesetzesänderung, 235 dagegen, 8 enthielten sich. Im Bundesrat erhielt es 49 von 69 Stimmen. In beiden Kammern konnte sich die Regierung auf eine klare Mehrheit aus CDU/CSU, SPD und Grünen stützen, die gewissermaßen als erweiterte „Mitte“ agierte und so die bisherige Politik von Bund und Ländern legitimierte.

Erklärter Zweck des Gesetzes war schließlich auch, die Corona-Politik der Großen Koalition auf eine parlamentarische Basis und eine „solidere“ rechtliche Grundlage zu stellen, also bei etwaigen Klagen vor den Gerichten nur selten zu scheitern. Aus diesem Grund wurde auch der ursprüngliche Entwurf vom 12. November noch rasch „nachgebessert“, seine Substanz blieb allerdings unverändert. Auch wenn ein zentraler und berechtigter Kritikpunkt der parlamentarischen Opposition am neuen Gesetz darin liegt, dass es die Machtbefugnisse der Regierungen in Bund und Ländern ausweitet, so verdeutlicht die Abstimmung auch, dass das nicht den Kern des Problems darstellt. Auch auf parlamentarischem Weg würde im Grunde derselbe politische Kurs verfolgt werden.

Erstmals seit Beginn der Pandemie stellten sich dem Gesetzesvorhaben aber auch eine rechte und eine linke Opposition entgegen.

Rechte Kritik

Die rechte zerfällt dabei in eine marktliberale, die von der FDP vorgetragen wird, die im Grunde eine Regierungspolitik mit Restaurant- und Kulturbetrieb haben will. Wenn sie von der Einschränkung der „Freiheit“ spricht, meint sie vor allem die Gewerbefreiheit. Beherzt springen FPDlerInnen den Kleingewerbetreibenden bei, machen sich für das „Recht auf Arbeit“ der Selbstständigen stark. Geld soll deren Rettung jedoch möglichst nichts kosten. Soziale Sicherung für Selbstständige oder in die Scheinselbstständigkeit Gedrängte oder für Kleinbetriebe will die FDP im Namen des Grundrechts auf freie Berufsausübung sparen. Aufsperren! lautet die liberale Devise, natürlich mit tollen Hygienekonzepten.

Auf diese will die AfD auch gleich verzichten. Der Rechtspopulismus und seine rechten bis rechtsradikalen Fußtruppen schwadronieren von der Merkel-Diktatur, vergleichen das Infektionsschutzgesetz allen Ernstes mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD will selbst bei diesem Aberwitz nicht stehen bleiben und erklärt: „Die heutige Gesetzeslage ist eine Ermächtigung der Regierung, wie es das seit geschichtlichen Zeiten nicht mehr gab.“

Mit solchen Vergleichen will sich die AfD zum parlamentarischen Arm und parteipolitischen Ausdruck einer rechtspopulistischen Bewegung auf der Straße machen – von Corona-LeugnerInnen, VerschwörungstheoretikerInnen, NationalistInnen, RassistInnen und AntisemitInnen bis hin zu offenen Nazis. Demagogisch greifen sie die berechtigte Existenzangst vor allem kleinbürgerlicher Schichten auf – und versprechen ihnen Rettung durch eine Rücksichtslosigkeit. Wer die Corona-Gefahr leugnet, braucht auch für den  vielbeschworenen „Mittelstand“ oder den Gesundheitssektor kein Geld, sondern setzt auf das Überleben der „Tüchtigen“, nimmt den Tod von abertausenden gesundheitlich Gefährdeten billigend in Kauf.

Linkspartei

Doch nicht nur eine liberale und eine rechtspopulistische Opposition erhoben ihr Haupt. Auch die Linkspartei setzte sich von der Politik der „nationalen Einheit“, die sie am Beginn der Pandemie mitgetragen hatte, ab. Sie votierte gegen die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und begründete dies vor allem damit, dass nur das Parlament weitreichende Einschränkungen zum Infektionsschutz erlassen und dieses Recht nicht an die Regierung delegiert werden dürfe. Darüber hinaus setzte sie sich recht entschieden von den rechtspopulistischen ReaktionärInnen auf der Straße und von der AfD ab.

Schließlich verwiesen Abgeordnete und Stellungnahmen der Linkspartei immer wieder auf die Versäumnisse der Regierungspolitik und deren Ausrichtung an den Kapitalinteressen. Die Forderung nach einer Vermögensabgabe, die in den nächsten Jahren über 300 Milliarden einbringen soll, und nach einer vorausschauenden Gesundheitspolitik im Interesse der Bevölkerung bringen nicht nur eine reformistische Kritik an der Regierung zum Ausdruck. Sie stellen auch einen Ansatzpunkt für die gemeinsame, außerparlamentarische Aktion auf der Straße und in den Betrieben, für den Aufbau einer Antikrisenbewegung dar. Wir fordern daher von der Linkspartei, ihren parlamentarischen Reden und ihrem Abstimmungsverhalten auch Taten folgen zu lassen und gemeinsam mit sozialen Bewegungen, klassenkämpferischen GewerkschafterInnen und der radikalen Linken den Aufbau eine solchen Bewegung in Angriff zu nehmen.

Hände weg vom Demonstrations- und Versammlungsrecht!

Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wurde im Wesentlichen die bisherige Regierungspolitik abgesegnet und parlamentarisch legitimiert. An wichtigen Punkten handelt es sich aber auch um eine Verschärfung der Gesetzeslage.

Entscheidende, politisch gefährliche Änderungen im Infektionsschutzgesetz finden sich im Paragraph 29a, der die Befugnisse zur Einschränkung von verfassungsmäßigen Grundrechten durch die Bundes- und Landesregierungen auflistet und somit die bisherige Praxis der Regierungen, Einschränkungen dieser Rechte auf dem Wege von Beschlüssen der staatlichen Exekutivgewalt auf den Weg zu bringen, rechtlich absichern soll.

Im Grunde stattet das Gesetz die Regierungen mit Befugnissen aus, die denen von Notstandsmaßnahmen gleichkommen. Hinzu kommt, dass etliche der Bestimmungen recht dehnbar formuliert wurden, was der Exekutivgewalt entsprechenden Spielraum für die Einschränkung von Grundrechten gewährt – einschließlich unterlässlicher demokratischer Rechte wie des Demonstrations- und Versammlungsrechts, ohne die die ArbeiterInnenklasse und soziale Bewegungen ihre Interessen nicht verteidigen können.

Auch wenn die Regierung gerne betont, dass bundesweite Demonstrationsverbote nicht vorgesehen seien, lassen allein schon Vorschläge von PolitikerInnen der Großen Koalition oder aus der Polizei Zweifel an diesen Versprechungen aufkommen.

So fordert der Hamburger Erste Bürgermeister Tschentscher ein Verbot von Demonstrationen in den Innenstädten. Diese könnten, gibt sich der Sozialdemokrat kulant, auch am Stadtrand oder auf der grünen Wiese stattfinden. VertreterInnen der Polizei widersprechen zwar und geben sich scheinbar als SchützerInnen des Versammlungsrechts aus, um als „Kompromiss“ eine Begrenzung der TeilnehmerInnenzahlen auf 500 bis 1.000 Menschen ins Spiel zu bringen. Demoverbot light, gewissermaßen.

Diese Gefahr der willkürlichen, klassenpolitisch motivierten Einschränkung demokratischer Rechte müssen wir ernst nehmen. Schon im ersten Lockdown wurden diese faktisch ausgehebelt. Dass die Gewerkschaften, SPD und auch Linkspartei diese Politik im Interesse der „nationalen Einheit“ mitgetragen und im Fall des DGB gleich freiwillig auf die Erster-Mai-Kundgebungen verzichtet haben, machte die Sache nicht besser. Wie die Einschränkung demokratischer Rechte auf der ArbeiterInnenklasse lastet, verdeutlichten  die Tarifrunden im öffentlichen Dienst oder im Nahverkehr, als Warnstreiks als Gesundheitsrisiko, Streikende als mögliche „Superspreader“ diffamiert wurden – als ob die Arbeit von Tausenden in stickigen Büros oder Berufsverkehr in überfüllten Bussen und Bahnen weniger gesundheitsgefährdend wären als Streikposten und Massendemos mit Masken und Sicherheitsabstand an der frischen Luft.

Grundrechte und Klassenpolitik

Bei verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten denken die meisten Menschen zuerst an wichtige demokratische Errungenschaften, die einzelne BürgerInnen oder deren Agieren gegenüber staatlichen Eingriffen schützen – also z. B. das Recht auf Meinungs-, auf Versammlungs- und Koalitionsfreiheit, auf Schutz der Privatsphäre, Wahlrecht, rechtliche Gleichheit unabhängig von Geschlechtszugehörigkeit, sexueller Orientierung, von Herkunft usw.

All diese Errungenschaften mussten über Jahrzehnte, wenn nicht über Jahrhunderte von der ArbeiterInnenbewegung, der Frauenbewegung und anderen demokratischen und sozialen Bewegungen erkämpft werden – und etliche wie z. B. die rechtliche Gleichheit aller MigrantInnen ohne deutsche StaatsbürgerInnenschaft sind selbst bis heute längst nicht errungen.

Doch neben diesen bürgerlich-demokratischen Rechten, die wir unbedingt verteidigen und ausweiten müssen, beinhalten die Grundrechte in der kapitalistischen Gesellschaft auch solche Dinge wie die Gewerbefreiheit, das Recht auf Privateigentum an den Produktionsmitteln usw. Diese stellen keine willkürlichen Zusätze zu oben genannten Rechtsgarantien formal gleicher StaatsbürgerInnen dar, sondern eigentlich den Kern der Grundrechte unter kapitalistischen Bedingungen.

Dies erklärt auch, warum sich rechte wie linke KritikerInnen der Bundesregierung alle gern auf „Grundrechte“ berufen, wenn sie deren Corona-Politik verurteilen. Der zwiespältige Charakter eben dieser Grundrechte bringt es mit sich, dass dieser Bezug von allein Seiten mit einer gewissen Berechtigung erfolgt, weil sich beide auf Rechtsgarantien für die BürgerInnen einer kapitalistischen Gesellschaft beziehen.

Vom Standpunkt der ArbeiterInnenklasse bedeutet das, dass wir wichtige Grundrechte erkämpfen, nutzen und verteidigen müssen, weil sie die Organisations- und Kampfmöglichkeiten sichern und ausweiten helfen.

Andere wiederum dienen letztlich nur der Verteidigung des Kapitals und müssen eingeschränkt, letztlich im Zuge einer Revolution aufgehoben werden. Beim Recht auf Eigentum, heilige Kuh und Kern aller bürgerlichen Verfassungen und Menschenrechtskataloge, tritt dies am deutlichsten zutage.

Doch genau das Privateigentum an den Produktionsmitteln und die damit einhergehende Verfügungsgewalt des Kapitals über die Arbeit müssen wir angreifen – und zwar sowohl im Kampf für effektiven Gesundheitsschutz wie um eine Antikrisenprogramm im Interesse der Lohnabhängigen.

Das Problem der Regierungspolitik besteht nämlich nicht nur in der Einschränkung wichtiger Grundrechte – und insbesondere von Demonstrations- und Versammlungsrecht. Es besteht auch darin, dass um alle Maßnahmen, die die Rechte des Kapitals einschränken, ein möglichst großer Bogen gemacht wird. So wurden monatelang die Zustände auf den Schlachthöfen wider besseres Wissen toleriert und auf die „Selbstkontrolle“ der Unternehmen gesetzt. So findet eine Kontrolle von Infektionsschutz in der Großindustrie faktisch nicht statt.

Hinzu kommt, dass wir uns bei der Kontrolle weder auf das Parlament noch auf staatliche Behörden verlassen können. Vielmehr müssen wir den Kampf um effektiven Gesundheitsschutz und notwendige Maßnahmen zur Verhinderung von Lohn- und Einkommensverlusten mit der entschädigungslosen Enteignung wichtiger Betriebe z. B. im Gesundheitswesen und dem Kampf für ArbeiterInnenkontrolle verbinden.

Hierzu haben wir einen Vorschlag für ein Aktionsprogramm entwickelt, das den Kampf gegen die Corona-Gefahr und die kapitalistische Krise miteinander verbindet.

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