
Bild: Simon Zamora Martin, https://www.klassegegenklasse.org/
Leonie Schmidt, Neue Internationale 303, September 2026
Die Belegschaft in einem Betrieb ist unzufrieden und möchte streiken, doch die Gewerkschaft stellt sich quer. Schnell kommt der Gedanke auf: Eigentlich sollte die Gewerkschaft aber die Interessen der Belegschaft schützen und vertreten. Man könnte eigentlich meinen, dass ein Streik dabei auch dazu gehört. Aber warum blockiert die Gewerkschaft dies?
Die Antwort darauf: die Sozialpartnerschaft. Sie ist eine organisierte, institutionalisierte Form der Klassenkollaboration, die seit Jahrzehnten die Beziehungen von Lohnarbeit und Kapital auf betrieblicher, gewerkschaftlicher, aber auch politischer Ebene prägt.
Die Gewerkschaftsführungen, aber auch Betriebsräte arbeiten dabei eng mit den Verbänden der Arbeit„geber“:innen, die die Interessen der Kapitalist:innen und Chef:innen vertreten, und dem Management im Unternehmen zusammen. Angeblich, um den sozialen Frieden zu sichern, indem allgemeinverträgliche Lösungen gefunden werden sollen. Es werden Kompromisse gemacht und hinter verschlossenen Türen verhandelt, und letztlich ist der Kompromiss vor allem für die Kapitalist:innen gut, die nicht auf die ursprünglichen Lohnforderungen eingehen müssen, sondern diese massiv drücken können.
Einmalzahlungen und schrittweise Anpassung des Lohnniveaus gehören zu beliebten Taktiken, die auf dem Papier vielleicht erst mal ganz gut klingen, die ursprünglichen Forderungen aber unterhöhlen.
Außerdem können diese Kompromisse auch beinhalten, dass für eine gewisse Zeit gar keine Arbeitskämpfe stattfinden dürfen! Es zeigt sich also, dass die Sozialpartnerschaft insbesondere der Aufrechterhaltung des Status quo auf Kosten der Beschäftigten dient. Des Weiteren inkludiert sie, dass bestimmte Forderungen erst gar nicht Gegenstand tariflicher oder gewerkschaftlicher Kämpfe werden dürfen. So gibt es kein Streikrecht gegen eine Betriebsschließung. So werden politische Streiks arbeitsrechtlich als nicht zulässig erklärt. Und es gehört zur Sozialpartnerschaft, dass sich die Gewerkschaften daran halten.
Das Ziel des sozialen Friedens ist im Kapitalismus sowieso nur ein Mittel, um die soziale Ungleichheit zu verschleiern, und aus der Sicht der Arbeiter:innenklasse gar nicht erstrebenswert, weil das bedeutet, dass sie nicht für ihre eigenen Interessen mit den Mitteln wie Streiks – die sie eigentlich hätten – eintreten dürfen.
Die Sozialpartnerschaft wird besonders in Zeiten von Krieg und Krise deutlich und wird in diesem Kontext auch als Form der Burgfriedenspolitik bezeichnet. Die Erzählungen, man müsse an einem Strang ziehen, weil die gesamte Gesellschaft von dem Problem betroffen ist, sind sehr beliebt, verkennen aber, dass die Reformen, die der Krise entgegenwirken sollen, eigentlich nur wieder von der Arbeiter:innenklasse bezahlt werden müssen. Ein aktuelles Beispiel sind die vielfältigen Angriffe der Regierung Merz, sei es die Ausweitung der Arbeitszeit oder die Verschlechterung der Gesundheitsversorgung und Regelungen im Krankheitsfall. Dafür fällt der Gewerkschaftsführung lediglich ein, symbolische Demos zu organisieren, statt die Belegschaft einzubeziehen oder gar einen Generalstreik durchzuführen.
Die Sozialpartner:innenschaft hat als Institution aber auch eine gesellschaftliche Basis im Kapitalismus und Imperialismus. Erstens tendiert der rein gewerkschaftliche Kampf immer zu einem Kompromiss zwischen Lohnarbeit und Kapital, weil es darin im Kern nur um die Verkaufsbedingungen der Ware Arbeitskraft (Löhne, Arbeitsbedingungen usw.) geht, nicht um das Lohnarbeitsverhältnis selbst. Daher liegt auch der Gedanke, diese Fragen möglichst „partnerschaftlich“ auszuhandeln, schon im rein ökonomischen Kampf.
Zweitens erlaubt der Imperialismus die Bildung einer relativ privilegierten, arbeiter:innenaristokratischen Schicht der Lohnabhängigen, die aufgrund der Extraprofite globaler Ausbeutung über längere Perioden besser gestellt werden kann. Solange Produktivität und Ausbeutungsrate hoch und die großen Konzerne am Weltmarkt dominant sind, kann ein solches System relativ stabil reproduziert werden. Allerdings immer auf Kosten der nicht privilegierten Teile der Klasse. Sozialpartnerschaft beinhaltet also Spaltung und Entsolidarisierung.
Drittens entsteht auf dieser Basis eine massive Arbeiter:innenbürokratie in den Gewerkschaften und den Betriebsräten der Großkonzerne. Diese Schicht sieht ihre Aufgabe darin, „vernünftig“ zwischen Lohnarbeit und Kapital zu vermitteln. Mobilisierungen dienen letztlich nur als Mittel, den/die bürgerliche/n „Partner“:in daran zu erinnern, dass die Lohnabhängigen auch anders könnten. Diese Form geht oft weit über die betriebliche Ebene hinaus, z. B. in Form der konzertierten Aktion, wo Gewerkschaften, Unternehmen und Staat unabhängig von den Beschäftigten Absprachen über Löhne, Preise, gesetzliche Regelungen oder auch Subventionen treffen.
Dieses System hat über Jahrzehnte dem deutschen Kapital gedient und seine Stellung am Weltmarkt gestärkt. Heute gerät es in die Krise. Wachsende Teile der herrschenden Klasse wollen und können seine Kosten – Privilegien für die Bürokratie, aber auch Zugeständnisse an die Arbeiter:innenaristokratie – nicht länger tragen. Umso eiserner halten die Führungen der Gewerkschaften daran fest, v. a. in der Industrie. Sie ziehen den ausgehandelten Verlust dem Klassenkampf vor. Die Kosten dieser fatalen Politik müssen die Lohnabhängigen zahlen. Doch automatisch werden sie, selbst im Geiste der Sozialpartnerschaft erzogen, nicht damit brechen. Dazu braucht es Klassenkampf und eine organisierte Opposition, die aktiv gegen die Politik und Ideologie der Sozialpartnerschaft kämpft.