Arbeiter:innenmacht

Neues Verfassungsschutzgesetz: der allmächtige Geheimdienst?

euroluftbild.de/Grahn, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons

Jonathan Frühling, Neue Internationale 303, September 2026

Der repressive Staat rüstet weiter auf. Seit 2001 ist kaum ein Jahr vergangen, in dem nicht mindestens ein neues Repressionsgesetz erlassen wurde: die sog. Anti-Terror-Gesetze (ab 2001), Vorratsdatenspeicherung (2007), BKA-Gesetz (2008), BND-Gesetze (2016), Staatstrojaner (2017), Polizeigesetze (ab 2017), Sicherheitspaket (2024), um nur die Eckpfeiler des autoritären Staatsumbaus zu nennen. Sie betreffen alle Unterdrückungsinstitutionen der BRD, also den Militärischen Abschirmdienst (Bundeswehrgeheimdienst, MAD), den politischen Geheimdienst Verfassungsschutz (VS), die Polizei und den Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst).

Seit 2001 sind alleine 10 (!) Gesetze verabschiedet worden, die die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitert haben. 2026 kommt nun ein elftes dazu, welches die Macht und den Einfluss des VS und auch des BND auf unser Leben und unseren Alltag noch einmal massiv erweitert. Die Bundesregierung braucht ganze 700 Seiten, um ihre Vision von den Befugnissen des VS und des BND zu formulieren. Insgesamt werden über 20 Gesetze verändert. Begründet wird das mit der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“. Das Gesetz wurde bereits im Kabinett beschlossen und nun von der Koalition in den Bundestag eingebracht.

Was kostet die Verschärfung?

Kosten soll das Ganze mind. 35 Millionen Euro im Jahr für den BND. Je nach „Krisen- und Bedrohungslage“ können sogar noch höhere Kosten dazu kommen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sind jährlich ganze 269 Millionen Euro veranschlagt zuzüglich (!) erhöhter Personalkosten. Dazu kommen einmalige Kosten von 325 Millionen Euro. Über 10 Jahre gerechnet kostet die Reform die Steuerzahler:innen mindestens 3,5 Mrd. Euro (und die zusätzlichen Personalkosten, die erheblich sein werden), Geld, welches z. B. durch die Kürzungen im Gesundheitssystem eingespart wird.

Der Etat des BND steigt damit 2027 um 342 Millionen Euro im Jahr auf knapp 1,9 Mrd. Euro, also 23 % mehr als 2026! Nur zur Erinnerung: Das eine Milliarde teure BND-Gebäude ist das größte Bauprojekt des Bundes seit der Wiedervereinigung – und war bei seiner Fertigstellung 2017 schon zu klein, weil eine Cyberabteilung mit 400 Mitarbeiter:innen zusätzlich eingerichtet wurde.

Ausweitung der Überwachung

Der Gesetzentwurf soll die technischen Möglichkeiten der Nachrichtendienste zur Datenauswertung und -verarbeitung erweitern. Vorgesehen sind unter anderem Rechtsgrundlagen für den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Datenanalyse. Das BfV greift dabei vermutlich jetzt schon auf die europäische Palantir-Alternative ArgonOS zurück. Daten sollen zudem länger gespeichert werden – sechs Monate bei Kommunikationsinhalten und zwölf Monate bei Metadaten (z. B. wann wer wen angerufen hat).

Außerdem werden mit dem Gesetz die Zugriffsmöglichkeiten auf IT-Systeme vom Kühlschrank bis hin zu Handys und Laptops erweitert. Verschlüsselte Kommunikation soll nun mitgelesen werden können und Computer gehackt und durchsucht werden. Besonders sensibel sind die Änderungen vor dem Hintergrund, dass z. B. das Berufsgeheimnis von Ärzt:innen und Psycholog:innen nur einen relativen Schutz genießt. D. h., es können z. B. Therapiesitzungen aufgezeichnet werden.

Aktive Maßnahmen!?

In dem Paket steckt ein Paradigmenwechsel über das, was der VS und BND sein sollen. Zuvor beschränkten sie sich offiziell darauf, Informationen zu generieren. Durch das neue Gesetz werden sie dazu in die Lage versetzt werden, „aktive Maßnahmen“ durchzuführen. Damit wird das historisch begründete verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten aufgeweicht. Das stellt sowohl eine Tabuverletzung als auch einen Bruch mit den Lehren aus dem Nationalsozialismus dar, die die deutsche Bourgeoisie angeblich zog. Die im Innenausschuss sitzende Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Clara Bünger befürchtet berechtigterweise die Schaffung einer „neuen deutschen Geheimpolizei“.
Die geplanten neuen Befugnisse bedeuten z. B. im Falle von Cyberangriffen, einen Gegenangriff starten zu können, auch wenn man nicht weiß, wer hinter dem Angriff steckt. Außerdem können technische Geräte manipuliert werden, um z. B. Überwachung zu ermöglichen. So kann z. B. bei einer Person, die überwacht wird, nach Kauf eines neuen Computers dieser manipuliert werden.

Als mögliche Anwendungsfelder der aktiven Maßnahmen werden Warenlieferungen, Rüstungsproduktion und staatliche Wirtschaftsstrukturen genannt. Darüber hinaus soll mit dem neuen Gesetz dem Verfassungsschutz ermöglicht werden, Informationen zu verfälschen und Tatmittel zu beeinträchtigen. Das Gesetz gibt dem VS auch weitgehende Möglichkeiten, in Wohnungen einzudringen.

Parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird eingeschränkt

Zudem wird die Kontrolle der Geheimdienste neu geregelt. Bis jetzt wurden durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) die gewählten Abgeordneten in die Steuerung der Geheimdienste eingebunden, indem einzelne Maßnahmen durch das Gremium geprüft werden. Diese Funktion soll jetzt an den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) abgegeben werden. Zwar erhält es weiter Informationen über die Arbeit der Geheimdienste, mehr jedoch nicht. Es kann keine Entscheidung mehr über die konkrete Arbeit treffen. Ob einzelne Maßnahmen sinnvoll und vor allem rechtens sind, entscheidet zukünftig allein der UKRat. Er wird aus dem PKGr mit einfacher Mehrheit gewählt. Damit werden die Geheimdienste noch weiter dem Einfluss des Bundestages entzogen und der Regierungsmehrheit unterstellt.

Schluss

Das Gesetz sollte, wie bereits in der Einleitung deutlich geworden ist, nicht als ein einmaliger Akt betrachtet werden. Es ist wichtig zu begreifen, dass der Gesetzentwurf nur einen besonders großen Schritt auf dem Weg in einen autoritäreren Staat darstellt. In den nächsten Jahren werden wir sicherlich weiter mit ähnlichen Gesetzen konfrontiert werden.

Laut Bundesregierung soll sich das Gesetz nur gegen „Terrorist:innen“ richten. Doch was bedeutet das schon, wenn längst zahlreiche Organisationen des Widerstandes gegen imperialistische Interventionen genau auf den „Terrorlisten“ der EU und der BRD zu finden sind? Was bedeutet das schon, wenn palästinasolidarische Aktivist:innen wie die Ulm5 als „Terrorist:innen“ behandelt werden? Was bedeutet das schon, wenn seit Jahren Aktionen des zivilen Ungehorsams von Klimaaktivist:innen als „terroristisch“ bezeichnet werden?

Damit ist längst Tür und Tor geöffnet für die Anwendung dieser Gesetze gegen linke Aktivist:innen und Organisationen. So waren z. B. bei dem grundlosen Einsperren von „Gefährder:innen“ viele Aktivist:innen der „Letzten Generation“ betroffen. Übrigens wurde diese Organisation mit dem Vorwurf der Gründung einer kriminellen Vereinigung zerschlagen.

Dass die Partei „Die Linke“ vor den Bundesverfassungsgerichtshof ziehen will, um das Gesetz zu Fall zu bringen, ist richtig, aber alleine sicher nicht ausreichend. Selbst wenn sie (teilweise) erfolgreich sein sollte, so werden sich solche Prozesse über Jahre hinziehen. Und die Regierung wird dann einfach versuchen, durch „Nachbessern“ alles beim Alten zu belassen.

Der Weg über die Gerichte kann also nur ein Baustein einer Kampagne zur Verteidigung demokratischer Rechte sein und müsste von Massendemonstrationen und Aktionen begleitet werden. Wir müssen also eine aktive Bewegung aufbauen, die die Menschen für das Thema auf die Straße bringt. Nur so können wir genug Druck ausüben, um die Entwicklung aufzuhalten und sogar rückgängig zu machen. Dazu müssen wir zudem mit eigenen Forderungen in die Offensive gehen.

  • Gegen die „aktiven Maßnahmen“. Wir brauchen keine neue politische Geheimpolizei! Für die ersatzlose Auflösung von Verfassungsschutz und BND!
  • Für den absoluten Schutz von Berufsgeheimnissen auch der Presse, Therapeut:innen und Ärzt:innen!
  • Für die Abschaffung des „Gefährder:innen“-Begriffs und aller damit verbundenen Maßnahmen!
  • Abschaffung der sog. „Terrorlisten“ von EU und BRD!
  • Freilassung aller politischen Gefangenen der Palästinabewegung, von Klimaaktivist:innen und antiimperialistischen Organisationen!
  • Gegen jede staatliche Überwachung! Keine Staatstrojaner, keine Gesichtserkennung, keine Überwachung des öffentlichen Raums, Vorratsdatenspeicherung usw.!
  • Für volle Demonstrations-, Organisations- und Meinungsfreiheit!

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