Arbeiter:innenmacht

Neues Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Angriff auf alle

Flo Wasser, Neue Internationale 230, Juli/August 2018

Seit dem G20-Gipfel wettern Polizei und Justiz gegen die angebliche linksradikale Bedrohung – mag sie auch noch so sehr an den Haaren herbeigezogen sein. Jeder wirklich oder vermeintlich geplante terroristische Anschlag liefert Munition zur Forderung nach der Ausweitung der Repression. Derzeit laufen in vielen Bundesländern Initiativen zur Einführung neuer Polizeigesetze.

Im September soll es auch in Nordrhein-Westfalen soweit sein: Der Landtag soll auf Initiative der schwarz-gelben Regierung über ein neues Polizeigesetz (PolG) abstimmen, das es in sich hat.

Ähnlich den neuen Polizeigesetzen in Sachsen und Bayern wird auch dieses als das strengste und härteste seit dem Nationalsozialismus bezeichnet. Das Vorhaben zielt auf eine massive Einschränkung der demokratischen Rechte und ist ein deutlicher Angriff gegen alle unliebsamen Elemente.

Gefahrenbegriff

Zentral im neuen PolG ist die Einführung des Begriffes der „drohenden Gefahr“. Diese soll von sogenannten GefährderInnen ausgehen, die zwar weder eine Straftat begangen haben noch direkt dabei sind, bei denen es aber möglich ist, dass sie eine Straftat verüben könnten. Konkret werden hierdurch muslimische Flüchtlinge besonders unter den Verdacht gestellt, islamistische Terroranschläge zu planen. Auch Linke sind von geplanten Verschärfungen betroffen, denn es braucht nicht viel, um sich vorzustellen, dass die Polizei vor neuen Großdemonstrationen auf die Auseinandersetzungen während des G20-Gipfels hinweist und linke AktivistInnen als GefährderInnen einstuft. Im neuen Gesetz fehlt auch eine Definition der Begriffe. Von wem eine drohende Gefahr ausgeht und wie diese aussieht, entscheiden also die BeamtInnen bzw. die Polizeibehörden selbst. Auch der Einsatz von Fußfesseln zur Kontrolle und Überwachung sog. GefährderInnen soll möglich werden.

Unterbindungsgewahrsam

Ein weiteres Schmankerl ist die Verlängerung des Unterbindungsgewahrsams. Dieser ermöglicht die präventive Festnahme einer Person und ist bislang auf 48 Stunden beschränkt. Mit dem neuen Gesetz wird diese Frist auf einen Monat verlängert. Hiermit wird es möglich, wichtige AktivistInnen und OrganisatorInnen von Demonstrationen und Aktionen unter dem Vorwand drohender Gefahr wegzusperren. Auch hier gilt: Es muss keine konkrete Tat, ja nicht einmal ein Tatverdacht vorliegen, sondern nur eine Einschätzung durch die Polizeibehörden. Es reicht, dass jemandem/r unterstellt wird, dass er/sie eine bestimmte Tat begehen könnte.

Überwachung

Ein ganz massiver Punkt im neuen PolG ist die Ausweitung der öffentlichen Überwachung.

Durch den Einsatz von Hacking-Software (Bundes-Trojaner) soll unbemerkt auf die Daten bestimmter Zielpersonen auf deren Handy und PC zugegriffen werden können. Zu Beginn war noch die Rede davon, dass alle Daten durchsucht werden dürften. Mittlerweile gab es hier ein leichtes Zurückrudern und „nur“ Messengerdienste wie E-Mail, Anrufe, SMS oder Whats-App sollen durchsucht werden dürfen. Damit erhält der Staat die Möglichkeit, in privates Terrain einzudringen und BürgerInnen nur auf Verdacht hin zu überwachen, ohne dass die es merken können.

Strategische Fahndung

Unter dem Label der „strategischen Fahndung“ erhält die Polizei nun auch die Möglichkeit, verstärkt und flächendeckend Kontrollen an Personen und Autos durchzuführen. Dies ist als Teil der Abschottungsoffensive zu sehen, da NRW an der Grenze zu Belgien und den Niederlanden liegt und durch diese Reform die mit dem Schengener-Abkommen abgeschafften Grenzkontrollen nun de facto wieder eingeführt werden.

Schließlich will sich die Polizei auch materiell verstärken. Zusätzlich zu Pfefferspray und Knüppel soll nun auch dem Einsatz von Elektropistolen, also Tasern der Weg geebnet werden.

Die massiven Einschränkungen demokratischer Rechte bleiben nicht unbemerkt und es formiert sich wie auch in Bayern großer Protest gegen das neue Gesetz.

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