Arbeiter:innenmacht

Seehofer verbietet kurdische Verlage – weg mit dem PKK-Verbot!

Martin Eickhoff, Infomail 1042, 18. Februar 2018

Vor der Münchner Sicherheitskonferenz wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer dem türkischen Präsidenten Erdogan noch scheinbar ein „Geschenk“ machen. Was bietet sich dafür besser an, als wieder einmal gegen kurdische Menschen und Gruppen vorzugehen? Schließlich hatte Erdogan persönlich in den letzten Monaten Deutschland wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen, die in der Türkei als Terrororganisation gilt und in Deutschland seit 1993 verboten ist. Auch die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs vom 15.11.2018, dass die PKK in den Jahren 2014 bis 2017 zu Unrecht auf die europäische Liste sogenannter „terroristischer Vereinigungen“  gesetzt wurde, ändert selbstverständlich nichts an der anti-kurdischen Politik der Bundesregierung.

Nach mehreren Durchsuchungen ließ Seehofer zwei kurdische Verlagshäuser verbieten. Dem Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und der MIR Multimedia GmbH, welche im nordrhein-westfälischen Neuss ansässig sind, wird vorgeworfen, Teilorganisationen der ArbeiterInnenpartei Kurdistans (PKK) zu sein.

Reaktionen

Bei der Durchsuchung der Verlage wurden Sprachbücher, Kinderbücher und Bücher zur kurdischen Geschichte, CDs und DVDs mit kurdischer Musik beschlagnahmt. Offenkundig gelten selbst Kinderbücher mittlerweile als Gefahr, während gleichzeitig Neonazis mehr oder weniger unbehelligt durch das Land ziehen können und die AfD immer stärker wird. Die kurdischen Unternehmen würden laut Innenministerium nämlich allein „der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK“ dienen. Der türkische Botschafter in Berlin erklärte zum Vorgehen des Innenministeriums: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“. Auch der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul, der nicht nur im Zusammenhang mit extremen Äußerungen bereits negativ bekannt ist, stimmte in den Jubelchor ein.

Der Vorsitzende des kurdischen Dachverbandes NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland e. V.) Tahir Köçer erklärte, der türkische Staat versuche, die kurdische Identität auszulöschen. Mit dem Verbot des Verlages und des Musikvertriebs habe sich die Bundesregierung für eine „Fortsetzung dieser menschenverachtenden Politik auf deutschem Boden entschieden“. Kritik kam von Teilen der Grünen, welche das staatliche Vorgehen missbilligt haben. Wieder einmal solle ein Untersuchungsausschuss einberufen werden, der, sofern er überhaupt zustande kommt, dann wohl im Sand verlaufen wird. Auch Ulla Jelpke, Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, äußerte sich kritisch zum Vorgehen des Innenministers.

Weg mit dem PKK-Verbot!

Der Verweis darauf, dass sich die PKK doch gewandelt und im Kampf gegen den sog. „Islamischen Staat“ gute Dienste erbracht hätte, wird die Regierung und erst recht das Innenministerium nicht umstimmen. Der deutsche Imperialismus braucht für seine politischen und geo-strategischen Interessen Erdogan als Verbündenten allemal mehr als die kurdische Bevölkerung und deren politische Organisationen.

Daher soll am Verbot der PKK – letztlich unabhängig davon, welche Politik die kurdische Bewegung zur Zeit verfolgen mag, selbst wenn sie sich imperialistischen Mächten zeitweilig anbiedert – von staatlicher Seite nichts geändert werden. Es stellt zugleich den Vorwand zur Verfolgung, Kriminalisierung jeder beliebigen kurdischen Vereinigung dar.

Die Aufhebung des PKK-Verbotes muss daher errungen werden – im Rahmen des Kampfes für die Aufhebung aller anderen Verbote linker, revolutionärer, anti-imperialistischer und demokratischer Vereinigungen der kurdischen und türkischen Opposition wie auch z. B. der palästinensischen Bewegung.

  • Streichung der Unrechtsparagraphen 129 a und b! Weg mit allen sog. „Antiterrorgesetzen“!
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