Arbeiter:innenmacht

NRW-Unikliniken in der 8. Streikwoche: Licht und Schatten

Quelle: Protestfotografie Dresden, https://www.flickr.com/photos/186115840@N02/50075583723/

Jürgen Roth, Infomail 1191, 18. Juni 2022

Seit 45 Tagen streiken Beschäftigte der 6 Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen für einen Tarifvertrag Entlastung (TVE), der personelle Mindestbesetzungen, bessere Ausbildungsbedingungen und einen Freizeitausgleich für Arbeit in belastenden Situationen festschreibt unter Verweis auf ähnliche Regelungen in Berlin, Mainz und Jena. (Wir berichteten: https://arbeiterinnenmacht.de/2022/04/28/unikliniken-in-nordrhein-westfalen-vor-einem-streik/; https://arbeiterinnenmacht.de/2022/05/06/unikliniken-nrw-im-streik/; https://arbeiterinnenmacht.de/2022/05/27/uniklinken-in-nordrhein-westfalen-4-wochen-streik/)

Erneuter Angriff und Protest

Gegen den Streik an der Universitätsklinik Bonn (UKB) legte der Klinikvorstand beim Arbeitsgericht Klage ein. Doch diese wurde in 1. Instanz abgewiesen. Das Patient:innenwohl sei nicht gefährdet, es gebe eine Notdienstvereinbarung, so die Richterin. Das UKB wollte mittels einstweiliger Verfügung wegen Verstoßes gegen die Friedenspflicht und fehlender Erstreikbarkeit der Forderungen wegen Rechtswidrigkeit den Arbeitskampf gerichtlich unterbinden lassen und erwägt Berufung.

Ver.di-Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt hatte in einer lahmen Replik vom 13. Juni 2022 kundgetan, die einstweilige Verfügung sein unter allen 6 Kliniken abgestimmt und ziele auf Beeinträchtigung des Streikrechts. Damit berufe sie sich auf die Tarifzugehörigkeit in der Tarifgemeinschaft der Länder. Die „Arbeitgeberseite“ falle somit der neuen Landesregierung und den demokratischen Parteien im Landesparlament in den Rücken.

Lahm ist dieses Erklärung deshalb, weil Landesregierung und demokratischen Parteien hiermit ein Freibrief für deren gute Absichten ausgestellt wird, als seien die Klinikvorstände nicht Büttel der Landesregierung. Für Kollegin Schmidt scheint in NRW der Schwanz mit dem Hund zu wedeln.

Zudem sei angemerkt, dass sie mit dem Zaunpfahl bzgl. des „Landesarbeitgeberverbandes“ ADL winkt, hatte doch ver.di das Ansinnen der alten Landesregierung begrüßt, durch eine Änderung des Landeshochschulgesetzes den Weg für Verhandlungen freizuräumen.

Wir hatten kritisiert, dass in der Folge dieses Ansinnens der zukünftige TVE, sollte er denn zustande kommen, der ja einem Manteltarifvertrag gleichkommt, praktisch als 6 Hausabkommen Gestalt annähme. Der ADL wäre so nur noch für Lohn- und Gehaltsverhandlungen zuständig. Der Beschäftigtenseite diente eine solche Zersplitterung ganz und gar nicht – im Gegenteil! Doch was tun Bürokrat:innen nicht alles, um endlich ihr ureigenes Spielfeld betreten zu dürfen: den Verhandlungstisch?

Solidarität

Es waren die klassenbewussten Kolleg:innen der Essener Uniklinik, die als Erste dagegen protestierten. Am 13. Juni besetzten sie dortige Räumlichkeiten und forderten „ihren“ Vorstand auf, zur einstweiligen Verfügung Stellung zu beziehen. Dieser ließ sie daraufhin von der Polizei aus dem Gebäude entfernen und sagte eine Verhandlungsrunde um 16 Uhr am gleichen Nachmittag ab. Die Essener hatten gemeinsam mit ihren Düsseldorfer ver.di-Kolleg:innen 2018 einen für beide Häuser gültigen Tarifvertrag Entlastung (TVE) erkämpft, der im März diesen Jahres von der Gewerkschaft gekündigt wurde zugunsten eines neuen Anlaufs für alle landeseigenen Unikliniken.

Eine für den darauffolgenden Tag ursprünglich in Münster, dem einzigen westfälischen Standort, geplante zentrale Demonstration aller Streikenden wurde kurzerhand nach Bonn verlegt, wo die Kolleg:innen ihrem Unmut über das dreiste Vorgehen der UKB lautstark Luft machten. U. a. wiesen sie darauf hin, dass der Vorstand sich lange gegen eine Notdienstvereinbarung gesträubt hatte. Zwei Tage später fand dann auch in Münster eine große Kundgebung statt.

Solidarität zeigten auch 640 ärztliche Mitarbeiter:innen, die mittels einer Petition den Streik unterstützen. Auch die Studierendenvertretungen in NRW erklärten sich solidarisch mit diesem Arbeitskampf.

Angebot oder vergifteter Köder?

Nach 36 Streiktagen legten die Klinikleitungen ein Angebot vor, was die landesweite Demonstration und Kundgebung am 10. Juni und die an diesem Tag 1.500 Streikenden einhellig als Mogelpackung verurteilten. Ver.di wies es zurück, weil es nur für Pflegekräfte am Bett gelte (5 Entlastungstage pro Monat), nicht für Ambulanzen, OPs und Aufnahmen, schon gar nicht für Personal außerhalb der Pflege. Stattdessen schlägt die Gewerkschaft richtigerweise ein Verfahren vor, das schichtgenaue Mindestbesetzungen für alle Krankenhausbereiche vereinbart. Werden diese unterlaufen, entsteht in jedem Einzelfall auf freie Tage. Die angebotenen Entlastungstage werden überdies schrittweise reduziert, sobald das Pflegepersonal aufgestockt wird.

Betriebswirtschaftlich macht dieser Spaltpilz durch Verengung der für Entlastung infrage kommenden Zielgruppe durchaus Sinn, folgt sie doch der Refinanzierungslogik im bestehenden System. Gemäß Pflegestärkungsgesetz, noch unter Federführung von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn verabschiedet, ist mehr Personal am Bett in engen Grenzen für die Kliniken kostenneutral umsetzbar.

Das letzte Wort über einen TVE

Die Tarifkommission ist 75-köpfig besetzt, neben den Apparatschiks mit Kolleg:innen aus allen Bereichen (Teamdelegierte). Man folgt hier also dem Berliner Modell, was sicher gegenüber früherer Art von Verhandlungsführung einen gehörigen Schuss Basisdemokratie verkörpert. Doch die eigentliche Verhandlungskommission ist kleiner. Hier werden die „Profis“ der Bürokratie den Ton angeben. Das letzte Wort über den TVE soll aber der „Rat der 200“ sein, sämtlich aus gewählten Delegierten aller 6 Unikliniken bestehend. Unserer Meinung nach sollten allerdings alle Mitglieder das wirklich letzte Wort haben (Urabstimmung).

Doch die 200 Delegierten sollen sich mit dem (vor)letzten Wort, das ihnen zusteht, nicht zufriedengeben! Um der eigentlichen basisdemokratischen Bedeutung des Begriffs Rat gerecht werden zu können, müssen seine Delegierten auch von Abteilungsversammlungen jederzeit neu und abwählbar sein. Zweitens muss er die Funktion des obersten Streikkomitees ausfüllen. Bürokrat:innen dürfen sich auch als Kandidat:innen bewerben, bitte schön! Ihre Bewährung während des Streiks wäre aber dann Voraussetzung für ihren Wahlerfolg, nicht ihr „Amt“. Dies ist umso dringender, als die ver.di-Spitze in NRW immer wieder zum Einknicken neigte, sei es in Angeboten, den Streik bei Verhandlungsbereitschaft der Arbeit„geber“:innenseite auszusetzen, oder ihren Köder mit dem Ausscheren des Manteltarifs aus dem ADL zu schlucken.

Drittens sollte der „Rat der 200“ den Belegschaften verdeutlichen, wie notwendig direkte Kontrollorgane auf jeder Station, in jeder Abteilung sein werden, die sich bei Unterschreitung der Mindestpersonalbemessung das Recht auf Gegenmaßnahmen wie Schließungen von Betten und Stationen, Nichtaufnahme geplanter Behandlungsfälle und dergleichen aneignen und nach gleichen basisdemokratischen Räteprinzipien funktionieren und zentralisiert werden müssen. Der Streik hat die Bedeutung dessen in den Augen vieler Beschäftigter bereits gezeigt: Die Arbeitsbelastung auf den betroffenen Stationen fiel oft viel geringer als im „Normalbetrieb“ aus! So sehr eine Entlastung in Form freier Tage auch begrüßenswert ist, so sehr steht und fällt diese letztlich mit einer großen Zahl von Neueinstellungen. Erfolgen die nicht, mutiert die gut gemeinte Tarifklausel zu einer besseren Variante von Lebensarbeitszeitkonto.

Die 200 Delegierten sind darum, obwohl selber Rat, doch gut beraten, auch in anderer Hinsicht nach Abschluss eines TVE Akzente zu setzen: als Keimzelle und Funktionsmodell für die bundesweite Ausdehnung der Krankenhausbewegung auf alle Allgemein- und Sonderkrankenhäuser inklusive der Altenpflegeeinrichtungen! Ferner müssen sie alle Illusionen, die die ver.di-Führung eifrigst schürt, der Staat werde sein Versprechen halten und die Personalregelungen finanzieren, im Gegenteil zerstreuen. Der bezahlt nämlich in Wirklichkeit zusehends weniger die Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen der stationären Einrichtungen, zu denen er in Gestalt der Bundesländer eigentlich gesetzlich verpflichtet ist. Ein Protest vor kurzem in Berlin angesichts der Erfahrungen geringer Neueinstellungen vor dem Roten Rathaus erinnerte den Senat an dieses Versprechen. Ver.di-Spitze und selbst viele Streikende hatten es unermüdlich propagiert und für bare Münze gehalten, dass dies machbar sei und die Kosten des TVE sich wie von selbst rechne. Doch in die Finanzierung des laufenden Betriebs einzugreifen, dafür seien ihm die Hände durch das duale Krankenhausfinanzierungsgesetz gebunden. Diesen Politiker:innen – immer dabei: die Linkspartei! – und ihren Steigbügelhalter:innen in der Gewerkschaftsbürokratie gilt es, nicht länger auf den Leim zu gehen.

Wir brauchen diesbezüglich eine unabhängige und eigenständige Arbeiter:innenpolitik bis hin zum politischen Erzwingungsstreik für eine gesetzliche Personalbemessung, die Abschaffung des Marktprinzips in Form der Fallpauschalen (DRGs) und für Selbstkostenfinanzierung als Schritte hin  zu einem rationalen, geplanten, von Beschäftigten und Patient:innen und den Arbeiter:innenorganisationen kontrollierten Gesundheitswesens!

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