Katharina Wagner, Infomail 1101, 25. April 2020
Sachsen und Nordrhein-Westfalen machten den Anfang, rasch folgten weitere Bundesländer wie Bayern oder Thüringen und ab dem 27. April gibt es sie in ganz Deutschland. Die generelle Maskenpflicht! Dabei bleiben die detaillierten Regelungen von Bundesland zu Bundesland weiterhin unterschiedlich. Dem Föderalismus sei Dank!
Während sie in Berlin und Brandenburg nur für den öffentlichen Nahverkehr ausgesprochen wurde, gilt sie in den restlichen Bundesländern auch während des Einkaufens. Viele Fragen bleiben allerdings unbeantwortet. Zum einen welche Art von Maske getragen werden muss. Ist unter dem Begriff „Alltagsmaske“ tatsächlich eine richtige Gesichtsmaske gemeint oder können als Alternativen auch Schals oder Tücher eingesetzt werden? Und was bringt die Maske überhaupt? Schützt sie TrägerInnen oder eher die anderen? Und vor allem wie ist sie richtig zu tragen und zu behandeln?
Alle diese Fragen werden von Seiten der Regierung kaum beantwortet, die Informationspolitik des Staates kann im Moment bestenfalls als unbefriedigend bezeichnet werden. Die verunsicherten BürgerInnen bleiben mit ihren Fragen und der berechtigten Verunsicherung meist allein zurück und müssen sich durch zahlreiche Homepages oder Podcasts quälen, um an Informationen zu kommen – und wissen danach mitunter erst recht nicht, ob diese glaubhaft sind oder nicht.
Generell kann man zwischen drei Arten von Masken mit verschiedenen Sicherheitsstufen unterscheiden. Bei der einfachen Maske, häufig als Mund-Nasen-Schutz (MNS) bezeichnet, handelt es sich entweder um einfache chirurgische Masken, wie man sie beispielsweise vom Zahnarzt kennt, oder auch um selbstgenähte Stoffmasken, für die es online mittlerweile zahlreiche Herstellanleitungen gibt. Sie verfügen über keinen eingebauten Partikelfilter, sondern fangen lediglich große Tröpfchen beim Niesen, Husten oder Sprechen ab und reduzieren dadurch den Eintrag und die feine Verteilung der Viruspartikel in der Umgebungsluft. Dies kann im Prinzip auch durch das alternative Tragen von Schals und Tüchern erreicht werden.
Für diese Masken kann ein sicherer Gesundheitsschutz für den/die TrägerIn nicht belegt werden. Dies liegt daran, dass sie nur im Nahbereich, also in unmittelbarer Nähe zum „Niesenden“ große Tröpfchen abfangen können. Je weiter man vom „Niesenden“ entfernt ist, desto kleiner sind die Tröpfchen, da sich diese als sogenanntes Aerosol in der Umgebungsluft verteilen. Da die Maske meist nicht komplett ans Gesicht anschließt und somit „Lufträume“ vorhanden sind, geraten diese kleinen Tröpfchen auch in gewissem Maß in die Luftwege des Maskenträgers. Dennoch dient sie der Viruseindämmung durch Reduktion der Viruspartikel in der Umgebungsluft in geschlossenen Räumen und ist somit bei richtiger Anwendung ein zusätzliches Tool zur Bekämpfung der Pandemie. Daher hat auch das RKI mittlerweile seine Haltung geändert und empfiehlt nun das Tragen dieser „einfachen“ Masken zur Eindämmung und Verlangsamung der Virusinfektion. Allerdings kann ein Mundschutz die wichtigen Hygiene- und abstandregeln nicht ersetzen!
Des weiteren existieren die sogenannten medizinischen FFP-Masken (filtering facepiece), welche wiederum in FFP2 und FFP3 unterteilt werden. Diese besitzen einen speziellen Filter, der Viruspartikel zurückhält. Während die FFP2-Masken ebenfalls nicht komplett eng am Gesicht anliegen und Lufträume freilassen, schmiegen sich FFP3-Masken eng ans Gesicht und erzielen daher eine deutlich höhere Sicherheitsstufe. Zudem schützen sie auch gegen krebserregende und radioaktive Partikel.
Aufgrund des Filters wird das Atmen deutlich erschwert, sodass die Masken nicht über einen längeren Zeitraum ohne Probleme getragen werden können (Quelle: Beitrag Tagesschau „Was sie über Schutzmasken wissen müssen“ vom 17.04.2020). Aufgrund der höheren Sicherheitsstandards, die durch diese Masken erreicht werden, sollten sie derzeit aufgrund der starken weltweiten Nachfrage auch alleine dem medizinischen Fachpersonal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vorbehalten bleiben, um diese vor Infektionen im Zuge ihrer Tätigkeiten zu schützen. Im öffentlichen Handel sind diese Masken daher derzeit nicht erhältlich.
Doch wie sollten diese „Masken“ nun richtig getragen und behandelt werden? Und sind sie eventuell mehrmals zu verwenden? Generell ist es wichtig, dass Mund, Nase und Wangen möglichst vollständig bedeckt sind. Sobald die Maske durchfeuchtet ist, muss sie gewechselt werden. Desweiteren muss beim Auf- und Absetzen eine Kontamination des Gesichtes ausgeschlossen werden. Dazu sollten vorher dringend die Hände gründlich gewaschen und ein Berühren der Innenseite der Maske vermieden werden. Da die Außenseite potentiell infektiös ist, sollte sie nicht mit dem Gesicht oder beim Ablegen mit Oberflächen in Kontakt kommen. Nach dem Abnehmen der Maske Hände gründlich waschen! Bis auf die FFP3-Masken sind Masken meist mehrmals zu verwenden. Der einfache MNS sollte, wenn möglich, bei mind. 60°C gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Dabei werden die infektiösen Viruspartikel abgetötet und der MNS kann mehrmals eingesetzt werden (Quelle: https://www.n-tv.de/panorama/Muss-richtig-getragen-und-gepflegt-werden-article21728405.html).
Aber wo bekommt man solche Masken? Leider werden diese derzeit kaum kontrolliert abgegeben. In der Regel müssen die BürgerInnen die Masken individuell besorgen, beispielsweise in Apotheken, Sanitätshäusern oder Drogerien. Dieser unkontrollierte Zugang zu Schutzmasken trägt innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise sehr hässliche Blüten. So führt die verstärkte Nachfrage zu einer starken Preiserhöhung und zu Bestrebungen der Gewinnmaximierung auf Kosten der ArbeiterInnenklasse. Die Firma Trigema, welche erst kürzlich ihre Produktion auf Stoffmasken umgestellt hat, verkauft beispielsweise 10 Stoffmasken für 120 €.
So funktioniert Gewinnmaximierung in Zeiten der Pandemie! Aber auch in Apotheken ist der Preisdruck zu spüren. Wenn überhaupt Masken auf Lager sind, müssen auch hier pro Maske mehrere Euro bezahlt werden und die Stückzahl pro Kunde wird in aller Regel rationiert, um Hamsterkäufe zu vermeiden. Nicht selten müssen KonsumentInnen daher häufiger einkaufen gehen, um nicht nur für sich selbst, sondern auch für daheim gebliebene Angehörige Mundschutz zu erwerben. Ausbaden müssen dies wieder einmal die Beschäftigten, die KonsumentInnen vertrösten oder wieder wegschicken müssen.
Mittlerweile gehen einzelne Bundesländer oder Städte dazu über, Masken kontrolliert an BürgerInnen zu verteilen. Dabei sind leider einzelne Aktivitäten aus Sicht des Infektionsschutzes eher negativ zu bewerten. Während das Saarland etwa plant, den EinwohnerInnen Masken über den Briefkasten zukommen zu lassen, mussten beispielsweise in Dresden tausende Menschen in langen Schlangen anstehen, um ihre Masken auf dem Rathausplatz persönlich abzuholen. Da sind weitere Infektionen natürlich vorprogrammiert!
Generell befürworten wir das Tragen von Mundschutz in öffentlichen Räumen und beim Einkaufen. Wir fordern allerdings die kostenlose und flächendeckende Bereitstellung von Schutzmasken in ausreichender Zahl durch den Staat. Dabei muss sichergestellt werden, dass kein höheres Infektionsrisiko entsteht, beispielsweise durch das persönliche Abholen von Masken in öffentlichen Ausgabestellen. Desweiteren sind mehr Informationskampagnen notwendig, um die BürgerInnen ausreichend über erforderliche Maßnahmen zu informieren.
Der öffentliche Dienst und Unternehmen müssen einen ausreichenden Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten durch Bereitstellung von kostenloser Schutzausrüstung gewährleisten. Preise für benötigte Schutzkleidung sollten von Preiskomitees bestehend aus Beschäftigten und KonsumentInnen festgelegt werden, um einer Gewinnmaximierung durch die Unternehmen auf Kosten der ArbeiterInnenklasse zu verhindern.