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Sondierungspapier: rot-rot-grüner Wunschtraum

blu-news.org, CC BY-SA 2.0 , via Wikimedia Commons

Jaqueline Katherina Singh, Infomail 1323, 22. Oktober 2026

Das Berliner Sondierungspapier verspricht Vergesellschaftung, soziale Verbesserungen und einen politischen Neuanfang. Doch wer das Kleingedruckte liest, stößt auf Haushaltskonsolidierung und jede Menge Hintertüren.

Dass sich Die Linke, Grüne und SPD in Berlin auf ein gemeinsames Sondierungspapier einigen würden, war keineswegs selbstverständlich. Nach wochenlangen Debatten und Streit um die „Berliner Erklärungen“ liegt nun ein Ergebnis vor, auf das viele gespannt gewartet haben. Schließlich geht es darum, ob Berlin künftig rot-rot-grün regiert wird – und zu welchem Preis.

Auf 31 Seiten versprechen die Parteien bezahlbare Mieten, bessere Bildung, Klimaschutz und sogar die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Doch wie realistisch ist das? Um das Papier zu verstehen, lohnt es sich, hinten anzufangen. Denn entscheidend ist nicht nur, was die Koalition verspricht, sondern woran sie ihre Versprechen koppelt.

Der Haushalt: Woher soll das Geld eigentlich kommen?

Berlin hat für 2027 einen Haushalt von rund 46,5 Milliarden Euro. Das klingt nach viel Geld. Doch ein Großteil ist bereits verplant: für Gehälter, Sozialleistungen, Schulen, Verwaltung und andere Verpflichtungen. Gleichzeitig steigen die Kosten. Höhere Löhne, Mieten oder Sanierungskosten bedeuten, dass Berlin mehr Geld braucht, um überhaupt die bisherigen Leistungen aufrechtzuerhalten.
Genau hier setzt das Sondierungspapier an. Für 2027 nennen die Parteien ein Potenzial zur Haushaltsentlastung von 900 Millionen Euro, ab 2028 sollen 500 Millionen Euro strukturell entlastet werden.
Was bedeutet das? Haushaltsentlastung heißt, dass Berlin seine finanzielle Lage verbessern soll – entweder durch geringere Ausgaben, also Kürzungen, oder durch höhere Einnahmen. „Strukturell“ bedeutet, dass diese Entlastung dauerhaft wirkt. Wie die beiden Beträge zusammenhängen, erklärt das Papier nicht. Immerhin sollen jährlich mindestens 400 Millionen Euro zusätzlich durch Steuern und Gebühren eingenommen werden. Nur: Welche Steuern? Welche Gebühren? Und wer bezahlt am Ende dafür? Aus welcher Sofaecke die 400 Millionen Euro hervorgekramt werden sollen, müssen die Parteien noch herausfinden.
Dabei macht es einen erheblichen Unterschied, ob große Unternehmen stärker besteuert werden oder Gebühren steigen, die auch Menschen mit geringem Einkommen treffen. Und selbst wenn die Mehreinnahmen zustande kommen, ist die Finanzierung der zahlreichen Vorhaben damit noch lange nicht geklärt.
Was dagegen bereits vereinbart ist: Die Parteien wollen einen verbindlichen Ausgabendeckel bis 2031 festlegen. Die Regierung soll also bestimmen, wie viel Geld sie in den kommenden Jahren höchstens ausgeben darf. Neue Projekte müssen in diesen Rahmen passen, zusätzliche Ausgaben durch Umschichtungen finanziert werden.
Einfach gesagt: Wer für eine Sache mehr Geld ausgeben will, muss es unter Umständen woanders einsparen. Selbst gleichbleibende oder leicht steigende Budgets können reale Kürzungen bedeuten. Braucht etwa ein Jugendzentrum wegen höherer Löhne und Mieten zehn Prozent mehr Geld, bekommt aber nur drei Prozent zusätzlich, muss es möglicherweise Angebote streichen.
Das bedeutet nicht, dass bereits Kürzungen von 900 Millionen Euro beschlossen wurden. Doch das Papier legt eine Haushaltskonsolidierung fest, ohne zu erklären, wie sie erreicht werden soll, und will zugleich die Ausgaben verbindlich begrenzen.
Das ist der grundlegende Widerspruch: Man einigt sich darauf, finanziell den Gürtel enger zu schnallen, während man zahlreiche soziale Verbesserungen verspricht, deren Finanzierung noch aussteht. Damit kommen wir zum größten Versprechen des Papiers.

Vergesellschaftung unter Vorbehalt

Endlich soll der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ umgesetzt werden! Zumindest könnte man das meinen. Doch beim genaueren Hinsehen zeigt sich: Ganz so einfach ist es nicht.
Bis Mitte 2028 soll ein Vergesellschaftungsgesetz beschlossen werden. Die Wohnungen sollen frühestens ein Jahr nach seiner Verkündung überführt werden. Und selbst dann wären längst nicht alle ursprünglich vorgesehenen Wohnungen betroffen.
Zur Erinnerung: 2021 stimmten über eine Million Berliner:innen für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ forderte, die Bestände von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in „Gemeineigentum“, d. h. der Stadtgemeinde bzw. des Landes, zu überführen. Laut Sondierungspapier dürfen die Unternehmen dagegen jeweils 10.000 Wohnungen behalten. Neubauten ab 2021 sind ebenfalls ausgenommen.
Damit würden nach vorliegenden Schätzungen rund 70.000 Wohnungen weniger vergesellschaftet: statt etwa 220.000 nur noch 150.000. Doch selbst diese abgespeckte sogen. Vergesellschaftung steht vor mehreren Hürden.

A) Vergesellschaftung – aber nur, wenn die Rechnung aufgeht

Der erste Haken ist die Finanzierung. Die Entschädigung der Wohnungskonzerne soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Zugleich muss die Finanzierung dauerhaft tragfähig sein und darf keine unvertretbaren Risiken für den Berliner Haushalt verursachen.
Die Obergrenze soll ermöglichen, die Vergesellschaftung über 30 Jahre aus den Mieteinnahmen zu refinanzieren, ohne dafür die Mieten erhöhen zu müssen.
Dafür müsste ein öffentlicher Träger die Entschädigung beispielsweise über Kredite oder Anleihen finanzieren. Ob das funktioniert, hängt von Zinsen, Einnahmen und rechtlichen Fragen ab. Insbesondere ist ungeklärt, ob eine Entschädigung über Anleihen rechtlich möglich wäre und wie die betroffenen Unternehmen beziehungsweise ihre Gläubiger:innen damit umgehen würden.
Ein Finanzierungskonzept soll erst 2027 vorliegen. Die Parteien versprechen also eine Vergesellschaftung, deren wichtigste Voraussetzung noch ungeklärt ist. Sollten die Banken beispielsweise die Anleihenkonzeption ablehnen, mit der die Vergesellschaftung umgesetzt werden soll, fällt alles ins Wasser.

B) 10.000 Wohnungen behalten – und was passiert mit den Tochterunternehmen?

Der zweite Haken betrifft die Konzerne selbst. Sie dürfen jeweils 10.000 Wohnungen behalten, was den Umfang der Vergesellschaftung bereits erheblich reduziert.
Doch was passiert, wenn sie ihre Bestände auf verschiedene Tochtergesellschaften verteilen?
Große Immobilienkonzerne besitzen ihre Wohnungen häufig über zahlreiche Tochter- und Objektgesellschaften. Entscheidend wäre deshalb, ob das Gesetz diese gemeinsam erfasst oder ob gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen weitere Wohnungen vor der Vergesellschaftung schützen könnten.
Ob solche Aufspaltungen tatsächlich ein Schlupfloch eröffnen, hängt von der gesetzlichen Definition verbundener Unternehmen ab. Schließt die Koalition diese Möglichkeit nicht ausdrücklich aus, könnten selbst die verbliebenen 150.000 Wohnungen weiter schrumpfen.

C) Erst prüfen, dann warten – und was passiert auf Bundesebene?

Der dritte Haken ist der Zeitplan. Das Gesetz soll erst Mitte 2028 beschlossen werden. Danach ist eine rechtliche Überprüfung vorgesehen, bevor die Wohnungen frühestens ein Jahr nach Verkündung überführt werden können.
Dabei wurde die grundsätzliche Zulässigkeit längst untersucht. Der von der früheren rot-rot-grünen Regierung eingesetzte Experte kam 2023 zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes grundsätzlich möglich ist – auch mit einer Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts.
Natürlich ersetzt das keine Prüfung eines konkreten Gesetzes. Doch die grundsätzliche Frage muss nicht erneut von vorne beantwortet werden.
Hinzu kommt ein weiteres Risiko: Die Bundesregierung – mit tatkräftiger Hilfe der SPD (!) – versucht, die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne durch ein Bundesgesetz zu verhindern bzw. einzuschränken – was passiert dann? Ob ein solches Gesetz verfassungsgemäß wäre, ist umstritten. Schon der Versuch könnte jedoch weitere Verfahren und Verzögerungen auslösen.
Ein Gesetz frühestens 2028, anschließende Rechtsprüfung, offene Finanzierungsfragen und mögliche bundespolitische Gegenmaßnahmen: Dass innerhalb der nächsten drei Jahre tatsächlich Wohnungen vergesellschaftet werden, ist keineswegs gesichert.

Viele Fragezeichen statt eines Durchbruchs

Man wird den Eindruck nicht los, dass die Vergesellschaftung unbedingt im Sondierungspapier stehen musste, weil eine Regierungsbeteiligung Der Linken ohne dieses Versprechen kaum zu vermitteln wäre. Schließlich war die Umsetzung des Volksentscheids eine ihrer zentralen Wahlkampfforderungen. Doch vereinbart wurde weder die Vergesellschaftung im ursprünglich geforderten Umfang noch eine Garantie, dass überhaupt Wohnungen in Gemeineigentum überführt werden. Die Zahl wird reduziert, die Finanzierung unter Vorbehalt gestellt und die Umsetzung verschoben. Die Haushaltskonsolidierung soll kommen. Ob die Vergesellschaftung kommt, hängt von Bedingungen ab, deren Erfüllung ungeklärt ist. Statt eines Durchbruchs bleiben viele Fragezeichen – und ein möglicher Ausweg für die Koalition: Man habe es versucht, aber leider hätten finanzielle oder rechtliche Hindernisse die Umsetzung verhindert.
Das ist kein Grund zum Jubeln, erst recht nicht für eine Partei, die versprochen hat, den Volksentscheid endlich umzusetzen.

Und wenn es mit der Vergesellschaftung nichts wird?

Das Papier enthält auch sinnvolle wohnungspolitische Maßnahmen: Eine neue Mietenaufsicht soll Mietwucher verfolgen. Bei landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen Mieterhöhungen auf zwei Prozent jährlich begrenzt und der öffentliche sowie gemeinwohlorientierte Wohnungsbau gestärkt werden. Doch das ersetzt keine Vergesellschaftung.
Man kann sich schon vorstellen, wie eine zukünftige Regierung ihre Bilanz verteidigt: Die Vergesellschaftung sei leider an den Haushaltsbedingungen gescheitert. Aber immerhin habe man eine Mietenaufsicht geschaffen, das Leben der Mieter:innen verbessert und sich auf Bundesebene für eine Vermögensteuer eingesetzt. Aus dem Versprechen, die Eigentumsverhältnisse grundlegend zu verändern, würden einige Verbesserungen bei der Regulierung des bestehenden Wohnungsmarktes folgen. Das wäre nicht nichts. Aber etwas grundlegend anderes als das, wofür 2021 über eine Million Berliner:innen gestimmt haben.

Gratis dazu: Militarisierung, Polizei und Sicherheit

Während die Vergesellschaftung viele Fragen offenlässt, enthält das Papier auch Vereinbarungen, die wenig mit einem linken Neuanfang zu tun haben.
Zwar soll die Kooperationsvereinbarung zwischen Berliner Schulen und der Bundeswehr beendet werden – ein begrüßenswerter Schritt. Doch auch hier bekommt das Verteidigungsministerium unter Pistorius (SPD) Herzklopfen und wird versuchen, dies bei den Koalitionsverhandlungen schön rauszuverhandeln. Außerdem bedeutet das Ende der Kooperationsvereinbarung nicht, dass überhaupt keine Bundeswehr mehr an den Schulen auftauchen kann, sondern dass nur, dass ihr privilegierter Zugang gestrichen wird. Eingeladen kann sie noch immer werden.
Gleichzeitig wollen die Parteien Berlin als Hochtechnologiestandort stärken, ausdrücklich auch für Drohnen, autonome Systeme, Luft- und Raumfahrt sowie Cybersicherheit. All das kann militärisch genutzt werden. Eine verbindliche Zivilklausel, die öffentliche Forschung und Förderung auf zivile Zwecke beschränkt, fehlt.
Auch wissenschaftliche Kooperationen mit israelischen Hochschulen sollen fortgeführt werden. Ein Ausschluss von Einrichtungen, die an militärischer Forschung oder der Besatzung beteiligt sind, ist nicht vereinbart. Die Bundeswehr soll also aus den Schulen verschwinden, während Berlin zum attraktiven Standort für militärisch nutzbare Technologien werden soll. Eine eigentümliche Vorstellung von Antimilitarismus.
Auch in der Innenpolitik fehlt ein grundlegender Kurswechsel. Der Verfassungsschutz bleibt bestehen, die Personalstärke der Polizei soll beibehalten und ihre Ausbildungsoffensive fortgesetzt werden. Waffenverbotszonen und Videoüberwachung sollen erst 2028 evaluiert werden.
Konkrete Maßnahmen zur Aufarbeitung von Polizeigewalt, insbesondere gegen die Palästinabewegung, fehlen ebenso wie eine grundlegende Reform der Sicherheitsbehörden. Stattdessen setzt das Papier auf eine bürgernahe Polizei und die Berliner Deeskalationsstrategie. Wer in den vergangenen drei Jahren auf Berliner Palästinademonstrationen war, dürfte zumindest eine Augenbraue hochziehen.

Auf Kosten der Wähler:innen: die Staatsräson zementieren

Die Berliner Wahl war auch eine migrantische Wahl. Gerade unter jungen und migrantischen Wähler:innen spielte die Palästinafrage eine wichtige Rolle. Umso dreister ist es, dass sich Die Linke auf die sogenannten Berliner Erklärungen eingelassen hat. Ausgerechnet die Partei, die auch durch ihre Positionierung zu Palästina Unterstützung gewinnen konnte, macht nun Zugeständnisse an SPD und Grüne.
Doch das lediglich als Einknicken vor der Hetzkampagne der bürgerlichen Presse zu verstehen, greift zu kurz. Die Positionen der Berliner Erklärungen entsprechen in wesentlichen Punkten auch denen des Landesvorstands Der Linken. Der Konflikt verläuft also ebenso innerhalb der Partei. Der Landesvorstand nutzt die Koalitionsverhandlungen, um seine Linie gegenüber dem linken, palästinasolidarischen Flügel durchzusetzen. Dahinter stehen grundlegende Differenzen, insbesondere bei der Bewertung des israelischen Vorgehens in Gaza als Genozid.
Die Folgen reichen über die Palästinafrage hinaus. Die Berliner Erklärungen schaffen eine Grundlage, Proteste an Hochschulen stärker zu sanktionieren und politische Auseinandersetzungen unter dem Vorwand der Antisemitismusbekämpfung einzuschränken. Solche Instrumente könnten künftig auch gegen andere Bewegungen eingesetzt werden, etwa gegen Studierende, die gegen Kürzungen protestieren.
Mit dem Schutz jüdischen Lebens hat das wenig zu tun. Statt die Vielfalt jüdischer Perspektiven ernst zu nehmen und Antisemitismus tatsächlich zu bekämpfen, wird jüdisches Leben politisch mit dem Staat Israel verknüpft. Jüdische Stimmen gegen Besatzung, Krieg und Genozid geraten damit ebenso unter Druck wie die palästinasolidarische Bewegung. Statt Repressionen zurückzudrängen, wird der Status quo zementiert.
Die Botschaft ist deutlich: Die Linke soll sich als staatstragende Partei beweisen – selbst wenn sie dafür ihre Wähler:innen vor den Kopf stößt, Protestbewegungen im Stich lässt und die deutsche Staatsräson mitträgt.

Viele schöne Ideen – aber noch kein Koalitionsvertrag

Natürlich enthält das Sondierungspapier auch Vorhaben, die Verbesserungen bringen könnten: bei Mieten, in der sozialen Infrastruktur, bei Bildung und Nahverkehr.
Auffällig ist jedoch, wie häufig Formulierungen wie „wir prüfen“, „wir streben an“, „wir wollen“ oder „im Rahmen der verfügbaren Mittel“ auftauchen.
Beispiel Sozialticket: Es soll günstiger werden. Aber um wie viel? Wann? Und wie wird das finanziert? Eine Einbindung des Deutschlandtickets soll lediglich ausgelotet werden. Von einer konkreten Verbesserung ist das noch weit entfernt.
Natürlich ist das erst ein Sondierungspapier. Niemand erwartet, dass darin bereits jede Maßnahme vollständig ausgearbeitet ist. Dafür gibt es Koalitionsverhandlungen.
Das Problem: Auf Grundlage dieses Papiers soll bereits über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und die Perspektive einer Regierungsbeteiligung entschieden werden.
Dabei verständigen sich die Parteien auf Haushaltskonsolidierung und einen verbindlichen finanziellen Rahmen, während die Umsetzung vieler sozialer Versprechen offenbleibt.
Die Erfahrungen mit früheren rot-roten und rot-rot-grünen Regierungen sollten eine Warnung sein. Auch damals wurden soziale Verbesserungen versprochen, während Die Linke in Regierungsverantwortung Privatisierungen und Sparpolitik mitgetragen hat. Entscheidend ist nicht, wie viele gute Ideen in einem Koalitionspapier stehen, sondern welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden – und was im Konfliktfall Vorrang hat.
Denn ein gutes Vorhaben wird nicht dadurch realistisch, dass es in einem Koalitionsvertrag steht. Erst recht nicht, wenn seine Finanzierung ungeklärt bleibt.

Ein Neuanfang – oder die nächste Enttäuschung?

Die Linke ist mit dem Versprechen angetreten, Berlin grundlegend zu verändern: bezahlbare Mieten, die Umsetzung des Volksentscheids, keine Kürzungen und eine soziale Politik.
Das Sondierungspapier zeigt jedoch, wie groß der Abstand zwischen Wahlversprechen und möglicher Regierungspraxis werden könnte.
Die Haushaltskonsolidierung soll verbindlich werden, während zentrale soziale Verbesserungen von ungeklärten Finanzierungsbedingungen abhängen. Die Vergesellschaftung wird mit Ausnahmen und Finanzierungsvorbehalt versehen. Gleichzeitig bleiben Sicherheitsbehörden weitgehend unangetastet und die Förderung militärisch nutzbarer Technologien bestehen.
Eine rot-rot-grüne Regierung könnte einzelne Verbesserungen durchsetzen. Doch zu welchem Preis?
Wer grundlegende Veränderungen der Eigentumsverhältnisse verspricht, muss erklären, wie sie umgesetzt werden sollen. Wer gegen Kürzungen antritt, darf sich nicht auf einen Ausgabendeckel verpflichten, ohne dessen Folgen für die soziale Infrastruktur offenzulegen.
Die Linke riskiert sonst, für gebrochene Versprechen statt für Erfolge in Erinnerung zu bleiben. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine linke Regierungsbeteiligung mit großen Hoffnungen beginnt und in Enttäuschung endet.
Statt die eigenen Forderungen den vermeintlichen Sachzwängen einer Koalition unterzuordnen, braucht es eine Strategie, die gesellschaftlichen Druck für ihre Durchsetzung organisiert. Vergesellschaftung, soziale Infrastruktur und der Kampf gegen Aufrüstung werden nicht allein am Verhandlungstisch gewonnen. Dafür braucht es organisierte Mieter:innen, Beschäftigte, Gewerkschaften und soziale Bewegungen.
Denn die Frage ist nicht nur, ob Berlin sich soziale Politik leisten kann, sondern wessen Interessen sie durchsetzen will. Daran muss sich Die Linke messen lassen.

Nein zur Koalition – Ja zum Kampf um unsere Forderungen!

Alle Linken und Revolutionär:innen innerhalb der Partei müssen deshalb deutlich machen: Auch wenn sich dieses Papier mit schönen Versprechungen schmückt, ist es ein geschenkter Gaul, dem man besser ins Maul schaut. Denn was nützt ein Pferd, das beim ersten Hindernis zusammenbricht?
Jetzt braucht es eine organisierte Nein-Kampagne, die den Widerstand gegen diesen Kurs in der Partei sichtbar macht. Vor dem Landesparteitag müssen Genoss:innen in ihren Orts- und Bezirksverbänden über die tatsächlichen Inhalte des Sondierungspapiers diskutieren, Veranstaltungen organisieren und Anträge gegen eine Regierungsbeteiligung auf dieser Grundlage einbringen. Dafür müssen sich die kritischen Teile der Partei berlinweit vernetzen, gemeinsam Materialien erarbeiten und öffentlich für ein Nein werben.
Dabei reicht es nicht, einzelne Formulierungen nachzubessern oder auf einen besseren Koalitionsvertrag zu hoffen. Das Problem sind nicht ein paar schlechte Kompromisse, sondern die politische Richtung: Kürzungen werden vorbereitet, die Vergesellschaftung auf die lange Bank geschoben und die Staatsräson gegen den linken Parteiflügel durchgesetzt.
Eine Nein-Kampagne darf deshalb auch keine reine Abstimmungskampagne bleiben. Sie muss deutlich machen, dass es eine Alternative zur Regierungsbeteiligung gibt: eine Linke, die ihre Wahlversprechen nicht am Verhandlungstisch begräbt, sondern gemeinsam mit Mieter:innen, Gewerkschaften, Beschäftigten und sozialen Bewegungen für ihre Durchsetzung kämpft. Gegen Kürzungen, für die vollständige Umsetzung des Volksentscheids und gegen Aufrüstung und Repression.
Und sollte sich die Parteiführung dennoch für diesen Kurs entscheiden, darf der Widerstand nicht mit der Abstimmung enden. Dann braucht es einen organisierten linken Flügel, der die Regierung an ihren Versprechen misst, Kürzungen und Repressionen bekämpft und den außerparlamentarischen Widerstand stärkt. Ein Nein zu diesem Sondierungspapier ist kein Nein zu sozialer Veränderung. Es ist ein Nein dazu, unsere Forderungen für Senator:innenposten zu verkaufen.

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