Arbeiter:innenmacht

Hamburg: Polizeiattacke auf Demo der Hafenarbeiter:innen

Vwpolonia75 (Jens K. Müller), CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Bruno Tesch, Infomail 1193, 17. Juli 2022

Nach einem fünften kurzfristig anberaumten Verhandlungstermin zwischen den Vertreter:innen der Gewerkschaft ver.di und des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) konnte wieder keine Einigung erzielt werden.

Die Gewerkschaft rief deswegen am 14. Juli einen erneuten Warnstreik in den verschiedenen Nordseehäfen Emden, Wilhelmshaven, Brake, Bremen, Bremerhaven und Hamburg aus, diesmal auf 48 Stunden ausgedehnt. Schon vor Ausrufung der Arbeitsniederlegungen ließ die ver.di Verhandlungsführerin Maya Schwiegershausen-Güth durchblicken, dass ihr vordringliches Ziel sei, eine Lösung am Verhandlungstisch zu finden. Der Streik endete dann auch pünktlich am 16. Juli in der Früh‘.

Hauptstreitpunkt bleibt nach wie vor ein Inflationsausgleich, der auf eine Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten für die Beschäftigten in 58 tarifgebundenen Betrieben berechnet ist, worauf sich die Arbeit„geber“:innenseite nicht einlassen will, die weiterhin 24 Monate mit Reallohnkürzungen zur Tarifgrundlage zu machen gedenkt.

Angriffe der Polizei

Um den gewerkschaftlichen Forderungen Nachdruck zu verleihen und der Empörung der Arbeiter:innen eine kontrollierbare Form zu geben, wurde für den 15. Juli eine Demonstration durch die Hamburger Innenstadt bis vor das DBG-Haus angesetzt. Über 5000 folgten diesem Aufruf – bei insgesamt 12000 Beschäftigten auch aus anderen Orten ein bemerkenswert hervorragender Anteil, der den Zorn und die Geschlossenheit der Arbeiter:innen bestens zum Ausdruck bringt.

Dann ereignete sich offenbar kurz vor Erreichen des Endpunkts ein Vorfall, der sich im Polizeibericht als Zündung eines Böllers liest. Daraufhin wollten Greifer:innentrupps den vermeintlichen Täter aus dem Demonstrationszug zerren und festnehmen. Umstehende Arbeiter:innen versuchten ihrerseits, den Kollegen zu schützen. Es kam zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf die Polizei abermals in den Demonstrationszug eindrang und gezielt Pfefferspray einsetzte. Auf beiden Seiten gab es laut Medienberichten mehrere Verletzte.

Nun mussten auch Arbeiter:innen am eigenen Leibe erfahren, auf wessen Seite die Staatsmacht, dirigiert vom spätestens seit dem G-20 Gipfel 2017 berüchtigten SPD-Innensenator Andy Grote, steht. Eine wichtige Lehre muss bilden, einen selbstorganisierten Schutz der eigenen Veranstaltungen, Aktivitäten und Streiks vor Attacken sowohl von reaktionären Rechten wie auch vor arbeiter:innenfeindlichen Übergriffen der Polizei aufzubauen.

Gericht bekämpft Streik

Doch die Staatsmacht weist bekanntlich nicht nur eine polizeilich-repressive, sondern auch eine judikative Seite auf. Am Donnerstag, den 14. Juli, verhängte das Hamburger Arbeitsgericht einen Stopp weiterer Streiks und verpflichtende weitere drei Verhandlungsrunden bis zum 28. August. Die Tarifauseinandersetzung soll angesichts der Kampfstärke und Entschlossenheit der Beschäftigten wohl von den Betrieben und der Straße in die Hinterzimmer verlagert werden.

Dass die Verhandlungsführerin des ZDS, Ulrike Riedel, den Deal begrüßt, verwundert nicht weiter. Das Urteil selbst kann nicht nur dem Gericht angelastet werden. Es ist das Ergebnis eines Vergleichs, dem auch ver.di vor dem Arbeitsgericht zustimmte. So erklärte ver.di-Verhandlungsführerin Maya Schwiegershausen-Güth in typischer Bürokrat:innenmanier: „Streik ist immer das letzte Mittel, aber Lösungen werden am Verhandlungstisch vereinbart.“

Nicht nur wegen des Angriffs der Polizei auf die Streikenden ist eine Aufhebung der Vereinbarung notwendig. Wer wann und wie streikt, kann und darf nicht von den Gerichten entschieden werden. Ver.di muss die Zustimmung zum Vergleich zurückziehen!

Der Vergleich zeigt aber auch, dass die Entscheidungen über den Kampf nicht dem Apparat überlassen werden dürfen. Die Belegschaften selbst müssen in Vollversammlungen bestimmen, ob und wann gestreikt wird. Sie müssen etwaige Verhandlungsführungen oder gar das Vorgehen vor Gericht festlegen – nicht die Bürokratie. Daher braucht es gewählte und den Streikenden rechenschaftspflichtige und abwählbare Streik- und Verhandlungsführungen.

Der Streik muss nach diesen Vorfällen nun erst recht an allen Fronten fortgeführt und räumlich und zeitlich ausgeweitet werden. Statt weiterer Kungelrunden mit den sog. Arbeitgeber:innen muss die Urabstimmung an den Häfen eingeleitet werden. Die Gelegenheiten, mit anderen im Streik befindlichen Aktivist:innen, z. B. an den Flughäfen, Kontakt aufzunehmen und gemeinsame Aktionsräte zu formieren, sind nach wie vor da. Voran bis zur vollen Durchsetzung der Arbeiter:innenforderungen!

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