Aventina Holzer, Infomail 1312, 10. Juni 2026
Der EU-Migrationskommissar und ÖVP-Politiker Magnus Brunner jubelt. Am 12. Juni soll es endlich so weit sein und das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ (auch GEAS genannt) mit 10 EU-Rechtsakten reformiert, genauer: noch einmal rassistisch verschärft und verallgemeinert, werden. Schließlich hätte man „die Kontrolle zurückgewinnen“ müssen – die Abschottung der EU-Grenzen gegenüber Migrant:innen und Geflüchteten also in den letzten Jahren in Frage gestellt gesehen. Doch „Kontrolle“ kann es schließlich nicht genug geben, so dass Brunner gegenüber der Rheinischen Post droht: „Das Paket ist nicht das Ende dieses Prozesses, sondern der Anfang.“
Dabei sind die Änderungen insgesamt ein heftiger Angriff auf fliehende und migrierende Menschen, der sich einreiht in einen rassistischen, europäischen Rechtsruck, der sich an Migrant:innen abarbeitet, um einen Sündenbock im Inneren und eine geopolitische Rechtfertigung für Kriege und Interventionen nach außen zu haben und Migration nach Kapitalerfordernissen zu steuern.
Die gesamten neueren Entwürfe kleiden sich in Worte wie „Solidarität“, „Gerechtigkeit“, „Verbesserung“ und „Effizienz“, sind aber grundlegend vor allem mit „Gewalt“ zu beschreiben.
Es soll z. B. das Problem von Dublin 3, durch das Asylantragsteller:innen in dem Land aufgenommen werden müssen, das sie zuerst betreten haben, mit „Solidarität“ gelöst werden. Diese angebliche Solidarität wird dann aber vor allem mit Grenzsicherung (potenzieller Mord), schneller Abschiebung, Vorauswahl und Auffanglagern umgesetzt. Wo da das Wort „Solidarität“ relevant werden soll, entzieht sich jeder Logik.
Die zentralen Änderungen umfassen folgende Aspekte:
1. Es wird ein sogenanntes Screening-Verfahren eingeführt, bei dem bereits an den Außengrenzen aussortiert werden soll, wer weiterkommt und wer nicht. Hier wird vorausgewählt, wer ein sogenanntes „Grenzverfahren“ bekommt und wer im Inland das Asylverfahren antreten darf.
2. In den Grenzverfahren wird bereits an der Außengrenze über die fliehenden Personen entschieden. Drei Gruppen sollen immer diese Verfahrensvariante bekommen: Wenn die unionsweite Anerkennungsrate unter 20 Prozent liegt (wie es z. B. trotz Krieg beim Libanon der Fall ist), Personen, die falsche Angaben machen und von denen eine konkrete erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit ausgehen soll. Menschen, die in diesem Grenzverfahren sind, werden de facto festgehalten und teilweise sogar in Gefängnissen eingesperrt.
3. Um dieses Vorgehen zu rechtfertigen, wurden auch maßgebliche Änderungen vorgenommen, was Rechtsschutz und sogenannte Schnellverfahren angeht. Entscheidungen sollen in wenigen Wochen getroffen werden, was wenig Möglichkeit bietet, sich selbst zu verteidigen, noch dazu, wenn man während des Verfahrens eingesperrt ist. Theoretisch gibt es eine Verpflichtung, deswegen dann auch Rechtsberatung auszubauen, aber die Frage bleibt offen, wer das machen soll und wie das finanziert wird. Faktisch handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung.
Machen wir uns keine Illusionen: Das Asylsystem ist prinzipiell unterdrückerisch und rassistisch. Diese Änderungen verschärfen allerdings die Aushebelung der einfachsten Rechte von geflüchteten Menschen massiv.
Die Strategie sieht explizit vor, Asylraten zu senken. In welcher Welt werden also diese Schnellverfahren zu mehr Transparenz führen, wenn wir jetzt schon wissen, dass es extrem viel rassistische Willkür in den Verfahren gibt, die bereits stattfinden?
Freiheitsberaubung ist einer der heftigsten Einschnitte in persönliche Rechte einer Person. Nicht nur das, es verunmöglicht auch Transparenz, Beobachtung durch nicht staatliche Institutionen und Vernetzung, um Unterstützung zu erhalten. Das ist eine Auslieferung an die Willkür des bürgerlichen Staates, der auch nicht davor zurückschreckt, Menschen zu ermorden, damit sie die Grenze nach Europa nicht überschreiten. Allein bis März sind 660 Menschen im Mittelmeer ums Leben gekommen, die eigentlich gerettet, denen sichere Fluchtrouten ermöglicht hätten werden sollen.
Im bürgerlichen Staat steht der Gewährung von Asyl ein Nachweis von persönlicher Verfolgung voraus. Krieg alleine reicht nicht. Die rassistischen Narrative und geopolitischen Interessen der EU-Staaten haben dabei extreme Auswirkungen, was als legitimer Fluchtgrund akzeptiert wird und welche Erfahrungen von persönlicher Verfolgung ausreichend sind (die sich übrigens auch auf festgelegte, persönliche Merkmale wie politische Gesinnung, Sexualität, Geschlecht, Ethnie etc. beschränken).
Dieses ohnehin schon extrem restriktive Verfahren noch weiter in nicht kontrollierbare Schnellverfahren in Asyl-Gefängnisse zu verlegen, führt automatisch zu einer extremen Verschlimmerung der Situation.
Was bedeutet die Reform für Österreich und Deutschland?
Nationale Auslegung und Erweiterung sind trotz des Verordnungscharakters der sog. Reform notwendig.
In Österreich bedeutet das zum Beispiel, dass Sanktionen bei Fehlverhalten von Asylsuchenden und längeres Festhalten beim Flughafen Schwechat möglich werden Die Regierung hat mitgeteilt, dass sie sich überlegt, Abschiebehubs einzurichten, wo Menschen festgehalten werden sollen, um ihre Ausweisung zu erleichtern. Geflüchtete Menschen müssen auch eine sogenannte Werte-Charta unterschreiben, die garantieren soll, dass sie den österreichischen Grundwerten zustimmen. Mal abgesehen von diesem rassistischen Generalverdacht, dass Asylsuchende keine guten Werte hätten, stellt sich auch die Frage, was diese Werte der österreichischen Regierung sind. Rassismus, Erbe des Faschismus und Frauenfeindlichkeit?
Zusätzlich zu den Aspekten, die mit GEAS gerechtfertigt werden, hat die österreichische Regierung auch noch eigene Ideen, wie sie rassistisch gegen Geflüchtete hetzen und ihnen aktiv Schaden zufügen kann. Zwar läuft das komplette Aussetzen des Familiennachzugs zum Glück aus (auch wenn die Maßnahme auch so genug Schaden angerichtet hat), aber die Ausnahme von subsidiär Schutzberechtigten von der Mindestsicherung in Wien hat weiterhin nachhaltige Konsequenzen. Zwischendurch werden auch Abkommen mit Staaten getroffen, um Abschiebungen dorthin zu erleichtern – unter Umständen sogar mit genau jenen Institutionen, vor denen Menschen überhaupt erst fliehen mussten. Verhandlungen mit den Taliban sind dafür nur das offensichtlichste Vergehen der österreichischen Regierung.
Deutschland möchte direkt mit Sekundärmigrationszentren die Maßnahmen ergänzen. Dort sollen Menschen festgehalten und isoliert werden, die in einem anderen Land bereits ein Asylverfahren durchlaufen und in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben. In Griechenland gibt es für Asylsuchende keine Grundsicherung mehr, trotzdem führt Deutschland mittlerweile dorthin zurück, da sich Leute ja ohnehin mit nicht registrierter Arbeit über Wasser halten könnten. Diese Gefängnisse wurden bereits in Eisenhüttenstadt und Hamburg erprobt, bei denen Asylsuchenden generell der Ausgang verweigert wurde. Mit GEAS können jetzt Menschen auch in regulären Aufnahmezentren ihrer Freiheit beraubt werden. Mit GEAS können Menschen leichter legal festgehalten und in Haft gesteckt werden. Überprüfungs- und Asylverfahrenshaft sind dabei ein zentrales Element.
Schon seit längerem hat Deutschland Abkommen mit anderen Staaten getroffen, um Abschiebungen zu erleichtern. So nimmt seit Jahren – nicht erst unter der Merz-Regierung – die Zahl „sicherer Drittstaaten“ zu, in die legal abgeschoben werden kann. Auch Teile Afghanistans gelten längst als „sicher“ und die Abschiebungen finden schon seit einigen Monaten statt.
Differenzen mit anderen EU-Ländern wie auch innerhalb der Koalition gibt es allerdings bezüglich der Kontrollen an den Grenzen zu EU-Nachbarstaaten. Während Migrationskommissar Brunner und die SPD auf eine möglichst rasche Aufhebung drängen, will CSU-Innenminister Dobrindt davon nichts wissen. Es gelte, erst abzuwarten, ob sich Italien und Griechenland auch wirklich an die rassistischen Verschärfungen halten.
Mit EURODAC (Fingerabdruck-Identifizierungssystem) ist die Speicherung von Daten vorgesehen, die nun grenzüberschreitende Registrierung und Vergleiche von Menschen erlauben soll. Die massive Einschränkung von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre kümmert in der EU-Kommission offenbar niemanden.
Es ist absurd, dass viele Konflikte und systematische Ausbeutung des Westens dazu führen, dass Menschen fliehen müssen und dann nicht einmal das Recht auf ein sicheres Leben zugestanden bekommen. Wer ist verantwortlich für die instabile Situation in der SWANA-Region (Südwestasien-Nordafrika)? Wer beutet Rohstoffe des globalen Südens aus? Welche Länder verkaufen an alle Seiten eines Konflikts Waffen, ohne sich um die Konsequenzen zu kümmern? Die EU ist Mittäterin bei fast allen humanitären Krisen und Kriegen, die wir gerade beobachten können – zeitgleich sieht sie die Schuld bei Geflüchteten anstatt bei ihrer eigenen Politik und Profitgier. Das ist auch eine Strategie, um in Zukunft militärisches Eingreifen nach außen besser zu rechtfertigen. Wenn Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturen dämonisiert und entmenschlicht werden, dann ist es ja evtl. auch nicht mehr so unerwartet, wenn dann weiter ausgebeutet oder sogar kriegerisch vorgegangen wird. Auch rassistische Politik nach innen (wie zum Beispiel das Kopftuchverbot) wird gerechtfertigt, indem die Illusion der gefährlichen Geflüchteten sie für viele Teile der Bevölkerung normalisiert Als Kommunist:innen müssen wir uns gegen diese Politik vehement wehren, die Menschenleben nicht nur bedroht, sondern ihre Existenzen auch tatsächlich vernichten kann.
Es braucht klare Forderungen gegen diese rassistischen Angriffe:
Die neue Welle rassistischer Gesetzgebung zur Stärkung der Festung Europa kann nur durch Massenaktionen der Arbeiter:innenklasse, der Jugend, der rassistisch Unterdrückten in den verschiedenen Ländern und auf internationaler Ebene gestoppt werden.
Das heißt auch, einen entschiedenen Kampf gegen den Sozialchauvinismus in der Arbeiter:innenbewegung, vor allem gegen die Zustimmung der Sozialdemokratie zu den rassistischen Gesetzesverschärfungen zu führen sowie gegen die mehr oder weniger offene Komplizenschaft der reformistischen Gewerkschaften mit diesen Gesetzen.
Dazu müssen wir in den Gewerkschaften für einen klaren Kurswechsel, weg von Klassenkollaboration und Standortnationalismus, kämpfen. In den sozialdemokratischen Parteien müssen oppositionelle, antirassistische Mitglieder unterstützt werden, die offen gegen ihre chauvinistische Führung auftreten. Die Linksparteien, die radikale Linke, kämpferische Gewerkschafter:innen, Migrant:innen- und Jugendorganisationen müssen ihre Kräfte bündeln, um gegen die rassistischen Gesetze und für die Rechte der Geflüchteten zu mobilisieren – auf der Straße, am Arbeitsplatz und in den Wohnbezirken, an den Schulen und Unis.