Arbeiter:innenmacht

Ampelkoalition: rechts abbiegen erlaubt!

Quelle: https://pixnio.com/de/objekte/rot-gruen-gelb-zahlen

Jürgen Roth, Infomail 1172, 8. Dezember 2021

Nun ist es amtlich: Seit dem Nikolaustag steht die Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Die Grünen hatten als letzte Partei gleichfarbiges Licht gegeben und der neue Kanzler, Olaf Scholz, präsentierte die MinisterInnenriege seiner Partei. Ob und welche Geschenke seine Riege auf den Gabenteller legen wird, wollen wir im Folgenden untersuchen.

Rahmenbedingungen

Eines drängt sich bereits jetzt auf: Dass es auf Bundesebene – erst zum 2. Mal nach dem Kabinett Adenauer I – jetzt einer Dreierkoalition zum Regieren bedarf, ist an sich schon ein Zeichen für die schwindende Stabilität der bürgerlichen parlamentarischen Demokratie. Dahinter steckt der schwere Seegang einer immer rauer werdenden Konkurrenz um Weltmarktanteile.

Dieser wird erst recht Flutwellen zeitigen im Fall einer künftigen Rezession in Kombination mit den Rechnungen, die Klima- und Coronakrise, die Krise der EU und der Kampf um die Neuaufteilung der Welt ebenso unerbittlich für die arbeitenden Klassen ausstellen werden. Wir können also damit rechnen, dass das Regierungsschiff alles andere als eine klare See durchqueren muss und dabei auch vom Kentern bedroht ist. Ein Überdauern der Legislaturperiode kann daher keineswegs als sicher vorausgesetzt werden.

Bewährungsprobe Coronavirus

Von einem klaren Kurs ist die Scholz-Crew kaum weniger weit entfernt als die geschäftsführende Bundesregierung. Zwar wurde die Frist für Notmaßnahmen über den 15. Dezember hinaus verlängert, wird über eine Impfpflicht vermehrt nachgedacht, aber grundsätzlich wird an der Erwartung eines baldigen Endes der Pandemie festgehalten. Die Strategie schlingert zwischen Impfkampagnen und bewusster Durchseuchung der jungen Bevölkerung (siehe dazu den Artikel „Mit der Impfpflicht gegen die vierte Welle?“ von Christian Gebhardt in dieser Ausgabe) hin und her.

Die oberste Maxime bildet die Abwendung eines Lockdowns für das Großkapital, gefolgt von einer Vermeidung der Überlastung von Intensivstationen und Krankenhäusern. Eine irrsinnig umständliche Logistik führt zur Impfstoffknappheit. Vor gerade eben erst geschlossenen Impfzentren formen sich jetzt lange Schlangen in der Kälte Wartender. Ebenfalls verlässt man sich auf weltweite Lieferketten im Fall der Testkits. Eigene Kapazitäten wurden trotz negativer Erfahrungen seit 2020 nicht aufgebaut. Resultat auch hier: Es herrscht Knappheit. Dem Wirrwarr unterschiedlicher und sich widersprechender Regelungen arbeitet bisher auch kein zentralisierter Krisenstab aus ExpertInnen entgegen. Coronapolitik findet v. a. in Talkshows statt.

Queerpolitischer Aufbruch?

In der Geschlechter- und Familienpolitik kündigt das Koalitionspapier umfassende Reformen an. Vorweg: Es handelt sich hierbei tatsächlich um das fortschrittlichste Kapitel. Bis 2030 soll die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht sein. Frauen sollen besser vor Gewalt geschützt werden und der Gender Pay Gap, die geschlechtlich geprägte Lohndifferenz soll überwunden werden. Dazu will man das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und den Klageweg vereinfachen. Warum das reichen soll, um diesen Ausdruck systematischer Frauenunterdrückung zu überwinden, steht in den Sternen. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung wird jedenfalls nicht angekratzt. Eher ist das Gegenteil zu erwarten.

Der neue und alte Arbeitsminister, Hubertus Heil, will Familien, die „AltagshelferInnen“ in Anspruch nehmen, 40 % Zuschuss gewähren. Dies dürfte v. a. GutverdienerInnen zugute kommen, die noch zusätzlich durch die Erhöhung der Minijobobergrenze (siehe unten) in die Lage versetzt werden, die Hausarbeit auf schlecht bezahlte migrantische Frauen abzuwälzen.

Unter „Gleichstellung“ werden zwar nur Frauen und Männer angesprochen, doch enthält wohl zum 1. Mal ein Koalitionsvertrag ein Unterkapitel „Queeres Leben“. Ein „Nationaler Aktionsplan“ soll für Akzeptanz und Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt sorgen. Hasskriminalität aufgrund des Geschlechts und gegen queere Personen soll zukünftig separat erfasst werden.

Das Werbeverbot für Abtreibungen (§ 219a) soll abgeschafft, Schwangerschaftsabbruch in die ärztliche Ausbildung aufgenommen werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen zahlen. Ob das dazu beitragen wird, dass nicht wie bisher nur wenige ÄrztInnen Abtreibungen durchführen, bleibt indes fraglich, wenn weiterhin § 218 solche Eingriffe verbietet.

Das reaktionäre Transsexuellengesetz wird durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt, dem zufolge Selbstauskunft für eine Änderung des Eintrags im Personenregister genügt. Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen bezahlt die GKV. Trans- und Interpersonen, die aufgrund früheren Rechts von Zwangsoperationen betroffen waren, sollen entschädigt, Schutzlücken im OP-Verbot bei intergeschlechtlichen Kindern geschlossen werden.

Das neue Familien- und Abstammungsrecht bringt auch Fortschritte bei Kindern in Ehen von 2 Frauen, die jetzt beide automatisch als Eltern anerkannt werden. Vorher galt das nur für Ehen unter Männern. Elternschaftsanerkennung außerhalb der Ehe und unabhängig vom Geschlecht soll ebenso möglich sein, wie das „kleine Sorgerecht“ auf bis zu 2 Personen neben den rechtlichen Eltern erweitert wird. Eine „Verantwortungsgemeinschaft“ jenseits von Liebe und Ehe von 2 oder mehr Personen soll rechtliche Kindesverantwortung übernehmen können.

Diese Verbesserungen sind zweifellos zu begrüßen, sprengen sie doch die an biologische Abstammung gekoppelte Sorge für die nachwachsende Generation, tragen somit ein Stück weit zur Sozialisierung dieser Art bisher intimer Nahbeziehungen bei. Diese sollte auch zur Erleichterung von Adoptionen führen, die in der BRD unnötig schwer gestaltet werden. Mit Ausnahme der genannten Mängel stellen auch die anderen geschlechter- und familienpolitischen Reformen einen Fortschritt dar. Deren Finanzierung steht aber auf einem anderen Blatt (vgl. Sparmaßnahmen bei Frauenhäusern) und wird ein notwendiges Kampffeld für die Umsetzung der fortschrittlichen Regeln für die ArbeiterInnenklasse und geschlechtlich Unterdrückten markieren.

Gemeinnützigkeits- und Bürgerrecht

Dieser Abschnitt klingt besser, als er ist. Dahinter verbergen sich schließlich auch Fragen der Überwachungsbefugnisse des Staates – also eigentlich die Einschränkung von Bürgerrechten.

Innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke sowie tagespolitisch gelegentlich darüber hinaus sollen gemeinnützige Organisationen agieren dürfen, ohne ihr Steuerprivileg (Abzugsfähigkeit von Spenden) zu verlieren. Transparenzpflicht und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung sollen handhabbar gemacht werden. Das klingt zwar gut, aber wenn zugleich die staatliche Überwachung zunimmt und die Gemeinnützigkeit linker Vereine weiter kassiert wird?

Weitere Themen aus dem Katalog der Bürgerrechte und Demokratieförderung drehen sich um die Überwachungspraktiken. Die Sicherheitsgesetze sollen bis Ende 2023 überprüft werden („Überwachungsgesamtrechnung“). Eine „Freiheitskommission“ wird verantwortliche Stellen bei Gesetzesvorhaben beraten. Videoüberwachung soll nur an „Kriminalitätsschwerpunkten“ stattfinden – deren Festlegung unterliegt jedoch weiter dem Staat. Sowohl Vorratsdatenspeicherung als auch Bundestrojaner werden weiter mit zusätzlichen geringfügigen Auflagen („Login-Falle“) zum Einsatz kommen dürfen. Das Demokratieförderungsgesetz soll bis 2023 eine Stärkung der „Zivilgesellschaft“ bewirken. Doch das Zwangsbekenntnis zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ entpuppt sich bei näherer Betrachtung als möglicher Einstieg zu einer „Extremismusklausel“ (z. B. Antisemitismusvorwürfe ggü. BDS). Mit keinem Wort geht das Koalitionspapier auf die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ein.

Die Bundespolizei soll einer Kennzeichnungspflicht für ihre BeamtInnen unterliegen. Beschwerden nimmt ein/e beim Bundestag angesiedelte/r Polizeibeauftragte/r entgegen.

Die letzten 30 Jahre waren durch ungebremste Verschärfung der Kriminalitätspolitik geprägt. Die angekündigte „Effizienzsteigerung“ in Strafverfahren lässt die Fortführung dieser Kontinuität vermuten. Die Koalition will indes den Eigengebrauch von Cannabis vorsichtig legalisieren und die Sicherheitsgesetze auf Vereinbarkeit mit den Bürgerrechten prüfen. Noch im November 2020 hatte die Große Koalition die seit 2002 geltenden Terrorismusbekämpfungs- und Überwachungsgesetze, die auf den damaligen Innenminister Otto Schily („Otto-Katalog“) zurückgehen, entfristet. Eine Überarbeitung des Strafrechtssystems (Ersatzfreiheitsstrafe, Maßregelvollzug) und seine Entrümpelung in puncto Entkriminalisierung von Bagatelldelikten (Schwarzfahren, Cannabisnutzung, Ladendiebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen) und Abschaffung von Sonderregeln (gegen Genitalverstümmelung, die sowieso als schwere Körperverletzung gilt) stehen an.

Insgesamt dürfen aber einige kleine Verbesserungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Kurs auf eine Ausweitung der staatlichen Repressionsrechte fortgesetzt wird, wenn auch von einigem konservativen Ballast entrümpelt.

Mindestlohn

Er soll auf 12 Euro/Stunde steigen. Das stellt zwar einen nicht zu unterschätzenden Schritt nach vorn dar und eine materielle Verbesserung für Millionen. Lt. Hans-Böckler-Stiftung verdienen zur Zeit 8,6 Millionen Beschäftigte weniger als 12 Euro/Stunde. Aber es bleibt ungewiss, ob die Anhebung schnell eingeführt wird. Sollte er lt. Sondierungspapier noch im 1. Jahr erhöht werden, schweigt sich der Koalitionsvertrag über Fristen aus. Ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens wird allerdings auch die Minijobobergrenze von 450 auf 520 Euro steigen.

Die meisten Verstöße gegen den Mindestlohn gibt es aber gerade hier, sagen ArbeitsmarktforscherInnen. MinijobberInnen erhalten meist keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit. 77 % bekamen zuletzt weniger als 11,50 Euro Stundenlohn, ohne dass berücksichtigt wird, dass sie keinen bezahlten Urlaub genießen. Der Staat subventioniert diesen prekären Sektor zudem. Insgesamt fallen nur 28 % statt 40 % Sozialbeiträge an. 2014 belief sich der geschätzte Ausfall für die Sozialversicherungen auf 3 Mrd. Euro. 6,9 Millionen Menschen hatten im Frühjahr einen Minijob – 18 % aller abhängig Beschäftigten! Lt. IAB-Studie vom Oktober 2021 verdrängen sie in Kleinbetrieben bis zu 500.000 sozialversicherungspflichtige Stellen. Für Arbeitslose bilden diese eher ein Ghetto als eine Brücke zur Sozialversicherungspflicht. In der Pandemie wurden viele entlassen. Anspruch auf KurzarbeiterInnengeld haben sie nicht. StudentInnen, RentnerInnen, Beschäftigte mit Zweitjobs bessern so ihre Einkünfte auf. Leben kann man davon nicht. Insbesondere verheiratete Frauen mit einem/r berufstätigen PartnerIn müssten brutto doppelt so viel verdienen, um netto auf gleiche Einkünfte zu kommen – Ehe förderndem Steuerrecht und Minijobsubvention durch den Staat sei Dank.

Außer der Tariftreue für öffentliche Aufträge hat sich die Ampeltroika darüber hinaus wenig vorgenommen. Eine einfachere Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Tarifverträge ist nicht geplant. Die Talfahrt bei der Tarifbindung wird sich fortsetzen. So droht selbst die Anhebung des Mindestlohns – des einzigen handfesten Versprechens für die Lohnabhängigen – durch weitere Deregulierung, Umstrukturierung und Inflation aufgefressen zu werden.

MieterInnenschutz

Die Bundesampel will das vom Bundesverwaltungsgericht gekippte kommunale Vorkaufsrecht nur prüfen. Auch eine Öffnungsklausel, die den Bundesländern die Einführung eines Mietendeckels erlauben würde, ist nicht vorgesehen. Wir erinnern uns: Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Mietenregulierung des Landes Berlin jüngst abgelehnt. Die weitgehend wirkungslose Mietenbremse wird nicht nachgezogen. Erhöhungsmöglichkeiten für bestehende Mietverhältnisse werden geringfügig von 15 % auf 11 % für einen Zeitraum von 3 Jahren beschnitten. Die geplante Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit bleibt einziger Trost. SPD und Grüne hatten noch im Wahlkampf für „Mietenstopp“ geworben. Ein neoliberaler Kurs im Wohnungsbausektor wird allenfalls notdürftig durch das Beschwören – vor allem privaten! – Neubaus übertüncht. Der Ampelvertrag enthält fast ausschließlich Verschlechterungen.

Gesundheit und Pflege

Lauterbachs Posten ist der ungeliebteste in  der Regierung. In der Altenpflege sollen die Eigenanteile der Pflegebedürftigen gesenkt und die Soziale Pflegeversicherung von „versicherungsfremden Leistungen“ entlastet werden. In den Krankenhäusern soll kurzfristig eine verbindliche Personalbemessung, zunächst in Gestalt der von ver.di, Deutschem Pflegerat und Krankenhausgesellschaft erarbeiteten Pflegepersonalregelung 2.0, gelten. Ferner soll die Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor durchlässiger werden (Hybridpauschalen, niedrigschwellige Präventions- und Behandlungsangebote in der Fläche, finnisches Modell Gesundheitskiosk, GemeindepflegerInnen, GesundheitslotsInnen). Der Bund wird allerdings die Länder bei ihren Investitionen im Rahmen der dualen Finanzierung nicht unterstützen, wie es vor und im Wahlkampf hier und da aus den Reihen von SPD und Grünen noch anklang.

Aufzupassen gilt es vor allem bei 2 Punkten: Die Herausnahme der Pflege aus den Fallpauschalen seit Januar 2020 führte nicht zum automatischen Personalaufbau. 2021 gibt es sogar deutschlandweit 4 000 Intensivbetten weniger als 2020. Die Pflegekräfte werden seitdem zusehends mit Aufgaben belastet, die vorher sog. Hilfskräfte ausübten. Auf deren Kosten erfolgt also z. T. die Finanzierung dieses an sich begrüßenswerten Schritts. Insbesondere sind wir aber misstrauisch ggü. den Plänen zur Verzahnung des ambulanten Sektors mit dem stationären. So sehr ein integriertes und durchlässiges Gesundheitssystem an sich erstrebenswert ist, so muss bei der neuen Koalition davon ausgegangen werden, dass es sich hier nicht um Vorhaben zur Stärkung des öffentlichen auf Kosten des privaten Bereichs der niedergelassenen ÄrztInnen handelt. Es gilt, vor Plänen in der Schublade zu warnen, die eine weitere Ausdünnung der Krankenhäuser anstreben, die auf dem Land zum Wegfall der stationären, flächendeckenden Grundversorgung durch schäbigen ambulanten Ersatz führen könnten.

Vor allem aber: Alles steht letztlich unter Finanzierungsvorbehalt. Im Gesundheitswesen fehlt es an 130 000 Beschäftigten. Zu den notwendigen Mitteln, um den Pflegenotstand und die Überlastung der Krankenhäuser zu beenden, finden sich allenfalls vage Zusagen. Die Fortsetzung der Misere ist solcherart vorprogrammiert.

Migration

Auch hier finden sich einige an sich begrüßenswerte Absichtserklärungen. Geduldete mit stets nur kurzfristig verlängerten Aufenthaltsgenehmigungen („Kettenduldungen“) sollen mehr Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Geflüchtete mit Schutzstatus dürfen ihre Angehörigen nachholen. Nicht straffällige, Deutsch lernende, abgelehnte AsylbewerberInnen mit Arbeitseinkommen sollen dauerhaftes Bleiberecht erlangen können. Erleichterungen wird es auch für Menschen ohne Papiere geben (eidesstattliche Versicherung über die eigene Identität), folglich eine Bleibeperspektive.

So weit die Versprechungen. Die Einführung eines Punktesystems („Chancenkarte“) soll im Einwanderungsrecht eine 2. Säule etablieren. Wird nett verpackt, soll aber letztlich vor allem dazu beitragen, die Anwerbung jener migrantischen Arbeitskräfte zu erleichtern, die vom Kapital gebraucht werden – und im Umkehrschluss die Abweisung jener, die nicht verwertet werden können. Die Segregation unter MigrantInnen wird also neu organisiert – nicht zuletzt, um so eine langjährige Forderung der Unternehmerverbände nach mehr Fachkräften zu befriedigen.

Zugleich plant die neue Bundesregierung eine „Rückführungsoffensive“, also beschleunigte Abschiebungen abgelehnter AsylbewerberInnen, neben einer Reduzierung „irregulärer Migration“. Die Außenfestung der EU wird so weiter gestärkt.

Finanz-, Steuer- und Verteidigungspolitik

Nicht zufällig bekleidet FDP-Chef Lindner den Posten des Finanzministers. Die Schuldenbremse soll ab übernächstem Jahr wieder eingeführt werden. Steuererhöhungen soll es nicht geben. Alles Gerede über Reichensteuer bei Grünen und insbes. SPD, seien es Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Vermögensteuer usw., erweist sich als Makulatur. Woher die nötigen Investitionen in z. B. Energiewende und Digitalisierung kommen sollen, wird die Masse der Bevölkerung recht bald im eigenen Portemonnaie merken.

Die Schuldenbremse ist ein Erbe der Finanzkrise und wurde 2009 in der BRD eingeführt, 2012 über den EU-Fiskalpakt ausgeweitet. Durch drastische Sparsamkeit sollte die Eurozone wieder zu einem attraktiven Ziel für die Finanzmarkthaie werden. In den letzten 10 Jahren stiegen die deutschen Staatsausgaben stärker als in deren Rest. Gleichzeitig diente der Fiskalpakt als Hebel, um den Druck auf die Partnerstaaten aufrechtzuerhalten.

Angesichts der Corona- und Umbaukosten befindet sich die Ampel in einer Zwickmühle, also folgerichtig auf Gelb: Das Gesamtkapital gilt es zu erneuern bei gleichzeitigem Sparzwang. Auf nationaler Ebene sollen es kreative Maßnahmen richten: mehr Kredite durch die Förderbank KfW und mehr Schulden für staatliche Gesellschaften wie die DB AG, Rückzahlungen werden gestreckt. Der EU-Aufbaufonds NGEU gilt zwar als zeitlich und in der Höhe befristet, aber das ist ja etwas anderes als eine einmalige Sache.

Während die Koalition das große Kapital und dessen Restrukturierung im Namen von Modernisierung, Digitalisierung und ökologischer Wende fördern wird, werden mit der Schuldenbremse im öffentlichen Sektor die Daumenschrauben angezogen. Wie soll der Ausbau von Bildung, Schulen und Unis so erreicht werden? Durch private InvestorInnen. Die neoliberale Seite der Ampel lässt grüßen.

Im Koalitionsvertrag findet sich kein wörtliches Bekenntnis zum Ziel, 2 % des BIP für Verteidigung auszugeben. Doch der Beschaffung bewaffneter Drohnen – nur für garantiert demokratische Tötungen zugelassen – wird ebenso zugestimmt, wie der Aufrechterhaltung eines glaubwürdigen Abschreckungspotentials – inkl. nuklearer Teilhabe Deutschlands, versteht sich –, weltweiten Militäroperationen und Beteiligung an der Konfrontationspolitik der USA das geschriebene Wort gegönnt wird. Außenministerin-Baerbock-Grün oder Kanzler-Adenauer-Schwarz, die transatlantische Waffengeschwisterschaft wird mit Aggressionsdrohungen bekräftigt. Auch wenn das Bundesverteidigungsministerium in die Hände der SPD fällt – Struck lässt von der „Verteidigung am Hindukusch“ aus grüßen.

Diese Kernressorts der Regierung offenbaren, was droht – Verschlechterungen auf ganzer Linie.

Grundsicherung und Umweltpolitik

Hartz IV heißt jetzt Bürgergeld. Forderten die Grünen noch im Wahlkampf einen um 50 Euro höheren Regelsatz und ein Ende der Sanktionen, so bleibt es bei 3 Euro ab 2022. Mitwirkungspflichtig bleiben auch die BürgergeldbezieherInnen. Winzige Brosamen stellen dar: befristeter Bonus für Teilnahme an Fördermaßnahmen; Sanktionen, die einen Fall unters Existenzminimum zur Folge hätten, werden 1 Jahr ausgesetzt; Prüfung von Schonvermögen und  Wohnung entfällt, aber nur in den ersten 2 Jahren nach Antragstellung; das Schonvermögen fällt nach 2 Jahren höher aus als bisher; übersteigt die Wohnung eine „angemessene“ Größe, muss der Umzug nicht mehr sofort erfolgen; Einkommen und Verdienste von Kindern neben Studium oder Schule sowie von Pflege- und Heimkindern werden nicht mehr angerechnet. Als Pferdefüße könnten sich pauschale, regionalspezifische Auszahlungen der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Einführung der Kindergrundsicherung erweisen. Bei Letzterer würden Regelsatz, kostenfreies Mittagessen und Zuschüsse für Schulbedarf und Klassenfahrten wegfallen. Erstere würde Menschen mit alten Heizungsanlagen und in Wohnungen mit schlechter Wärmedämmung benachteiligen. Zudem will Rot-Grün-Gelb den einzelnen Jobcentern mehr „Gestaltungsspielräume“ dadurch verschaffen. Im nicht heuchlerischen normalen Sprachgebrauch bedeutet das: Arme Gemeinden werden ihre Bürgergeldklientel mehr schurigeln!

Apropos Wärme: Da war doch was mit der Erde? Wird der wackere Ritter Robert Habeck mit seinem neuen Superministerium für Wirtschaft und Umwelt eine Lanze für die Natur brechen? Antwort: eher einen Zahnstocher! Beim Kohleausstieg ist die schwammige Formel des Sondierungspapiers übernommen worden: „idealerweise bis 2030“ statt 2038. Der CO2-Zertifikatepreis – eine „sozial ungerechte“, indirekte, nicht progressive Massensteuer – soll nicht unter 60 Euro/t sinken. Seit August 2021 liegt er im EU-Emissionshandel über dieser magischen Grenze. Die Kohlekraftwerke laufen munter weiter. Ihr Strom wird nämlich zuerst abgerufen, da das in der Treibhausgasbilanz günstigere Erdgas teurer ist. Bis 2030 sieht der Koalitionsvertrag einen Anteil erneuerbarer Energien am Strommarkt von 80 % vor. In 9 Jahren müsste die Erzeugung von Ökostrom dann aber verdoppelt werden. Am ehrgeizigsten fallen die Ziele bei der Windenergie auf See aus. Hier mischen ja auch die großen Konzerne am meisten mit. Im gewerblichen Neubau soll eine Solardachpflicht kommen, bei neuen Privathäusern sollen Solarzellen zur Regel werden. Neue Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung werden forciert. Sinn machen diese aber v. a. erst dann, wenn sie von durch erneuerbare Energien produziertem Erdgas betrieben werden. Letzteres könnte auch einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Speicherproblematik leisten. Dafür hat das Flickwerk, das sich Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nennt, aber keinen Plan. Vor allem im Verkehr, der in der BRD zu mehr als 1/5 zur Treibhausgasemission beiträgt, sieht’s noch finsterer aus. Ein Ende der Steuerfreiheit für Kerosin und der Subventionen für Diesel ist außer Sicht. Neuer Autominister wird der FDPler Wissing.

Fazit

„Mehr Fortschritt wagen“, „Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“: Diese süffisanten Formeln aus dem Arsenal der Volksverdummungsindustrie namens Werbung können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Masse der Lohnabhängigen gerade angesichts der eingangs geschilderten internationalen Rahmenbedingungen sich nachhaltig warm anziehen muss. Das Geschenkpaket, das Ersatznikolaus Onkel Olaf seinen Untertanenkindern aus dem Schuh gezaubert hat, erweist sich in großen Teilen als vergifteter Köder.

Vor allem Fortschrittlichen steht stets Lindner, der das nötige Kleingeld für die Blütenträume unserer bunten Dreifaltigkeit genehmigen muss. Der hat die Hand an einem entscheidenden Machthebel. Das rechtfertigt das Urteil, das letztlich die rechteste Partei in der VorturnerInnenriege, die FDP, sich am besten bei den Koalitionsverhandlungen in Szene setzen konnte. Schritte zur Rentenfinanzierung, mehr private Investitionen, Lockerungen der Arbeitszeitregeln untermauern diese Einschätzung. Schließlich sei noch angemerkt: Ostdeutschland mit seinen speziellen Problemen wird nur einmal auf 178 Seiten erwähnt.

Beinahekanzlerin Annalena Baerbock wird als Außenministerin in die ausgetretenen Fußstapfen ihres grünen Vorgängers, „Jugoslawienbomber“ Joschka Fischer, treten und in transatlantischer Nibelungentreue einen verschärft konfrontativen Kurs gegen China und Russland (Ukraine, Gaspipeline Nord Stream 2) mitfahren.

Der unmittelbar größte Druck auf die neue Regierung wird angesichts der Schwäche der organisierten ArbeiterInnenschaft, insbesondere der Linkspartei, eindeutig von rechts ausgeübt werden. Grüne und SPD drohen, sich zu verschleißen angesichts hoher Ansprüche (Grüne) bzw. deren Gegenteils (SPD). Die FDP könnte sich als Gewinnerin erweisen: Sie kann sich mit gewissen fortschrittlichen Regelungen (Senkung des Wahlalters, Cannabislegalisierung, Abschaffung des § 219a), aber auch Klima- und Umweltfragen sowie der Digitalisierung) freiheitlich-modern schmücken, ohne gegen ihren neoliberalen Kern zu verstoßen.

Darum: Kein Vertrauensvorschuss für die Ampel! Bereitet den Widerstand gegen die zu erwartenden Angriffe vor, beginnend mit einer Aktionskonferenz aller Parteien und Organisationen der ArbeiterInnenbewegung! Dafür müssen wir auch alle von SPD und Grünen enttäuschten Teile der Krankenhaus- und Umweltbewegung, der MigrantInnen und gesellschaftlich Unterdrückten mit an Bord holen.

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