Arbeiter:innenmacht

Abtreibungsgesetz in Texas: Republikanischer Angriff auf Frauenrechte

Veronika Schulz, Neue Internationale 259, Oktober 2021

Texas hat Anfang September das geltende Abtreibungsrecht massiv verschärft. Die republikanische Mehrheit um Gouverneur Greg Abbott peitschte ein Gesetz durch, das Schwangerschaftsabbrüche fast unmöglich macht.

Das sogenannte „Heartbeat Law“ („Herzschlag-Gesetz“) verbietet Abtreibungen bereits ab der sechsten Woche, also dann, wenn ein Herzschlag des Fötus zu hören ist. Da viele Frauen bis zu diesem Zeitpunkt schlichtweg nicht einmal wissen, dass sie schwanger sind, egal ob geplant oder ungewollt, kommt es faktisch einem Verbot gleich. Selbst bei Schwangerschaften infolge von Vergewaltigung oder auch Inzest gibt es keine Ausnahmen mehr.

Ein weiterer perfider Bestandteil des Gesetzes besteht darin, dass es auf Denunzierung und in gewisser Weise Selbstjustiz setzt. Nicht etwa der Staat und seine Behörden sollen für die Einhaltung sorgen, sondern alle BürgerInnen. Jede/r ist aufgefordert, ÄrztInnen, Klinikpersonal und selbst diejenigen, die Schwangere zu einer Abtreibungsklinik fahren, wegen Beihilfe anzuzeigen. Damit nicht genug, winkt den DenunziantInnen sogar noch eine Belohnung von mindestens (!) 10.000 US-Dollar. KritikerInnen sprechen bereits von „AbtreibungskopfgeldjägerInnen“, die auf diese Weise ihre Chance wittern.

Vor diesem Hintergrund haben AbtreibungsgegnerInnen bereits Internetseiten eingerichtet, über die anonyme Hinweise eingereicht werden können. Dieses Vorgehen ist nicht nur moralisch und ethisch verabscheuungswürdig, sondern erschwert durch unklare Zuständigkeiten auch den Beklagten, sich zu wehren. Zusätzlich wird eine Atmosphäre der permanenten Bedrohung erzeugt, zumal Kliniken und ÄrztInnen, die Abtreibungen vornehmen, bereits in der Vergangenheit Ziel von Einschüchterungen und gewaltsamen Attacken durch AbtreibungsgegnerInnen waren. US-Justizminister Merrick B. Garland sah sich sogar gezwungen, den Schutz von Einrichtungen zu garantieren. Ein Gesetz von 1994 verbiete es, Menschen, die eine Abtreibung anbieten oder in Anspruch nehmen, an dem Eingriff zu hindern. Mit diesem ultrareaktionären texanischen Gesetz sind somit mehrere Angriffe auf die Rechte von Frauen und auch elementare demokratische Errungenschaften zu verzeichnen.

Bruch mit einer 50 Jahre alten Grundsatzentscheidung

Die bisherige Rechtslage beruht auf einem fast 50 Jahre alten Urteil. Im Jahr 1973 entschied der Supreme Court (Oberster Gerichtshof) der USA, dass Schwangerschaftsabbrüche landesweit unter das Recht auf Privatsphäre gestellt und legalisiert werden. Staatliche Gesetze, die Abtreibungen verbieten, verstoßen demnach gegen die US-Verfassung. Anlass war eine Sammelklage im Namen schwangerer Frauen gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen – des Bundesstaates Texas. Der Supreme Court urteilte, dass die damaligen Gesetze nach dem 14. Zusatzartikel der Verfassung das Recht der Frauen, über die Fortführung oder Beendigung einer Schwangerschaft selbst zu entscheiden, verletzen.

Durch die Entscheidung des Supreme Court wurde verfügt, dass eine Schwangere ohne unterschiedliche Gewichtung von Gründen die Schwangerschaft abbrechen darf. Dies gilt bis zu jenem Zeitpunkt, an dem ein Fötus lebensfähig wird. Vom Moment der Lebensfähigkeit an, die ursprünglich mit der 28., heute mit der 24. Schwangerschaftswoche angesetzt wird, darf ein Bundesstaat Schwangerschaftsabbrüche verbieten. Letzteres gilt mit der Einschränkung, dass Schwangerschaftsabbrüche zu einem späteren Zeitpunkt aus medizinischer Notwendigkeit (Erhaltung des Lebens oder der Gesundheit der Frau) ebenfalls möglich bleiben müssen. Zusammengefasst sind gesetzliche Verbote und Gebote des Schwangerschaftsabbruches also im ersten Trimester der Schwangerschaft gar nicht und im zweiten Trimester nur eingeschränkt möglich, im dritten Trimester jedoch nur dann zulässig, solange nicht Leben oder Gesundheit der Schwangeren bedroht sind.

Diese Entscheidung steht nun auf der Kippe, sollte die texanische Gesetzesinitiative als rechtmäßig eingestuft werden. Dabei spielt die Zusammensetzung des Supreme Court eine wichtige Rolle. Ex-Präsident Trump hatte während seiner Amtszeit drei Posten neu besetzt, wodurch sich eine bedeutende Verschiebung ergeben hat. Von insgesamt neun RichterInnen sind sechs dem konservativen bzw. republikanischen Lager und nur noch drei dem demokratischen zuzuordnen. Insbesondere die Ernennung Amy Coney Barretts, einer erzkonservativen Katholikin, als Nachfolgerin der verstorbenen Ruth Bader Ginsburg, hatte seinerzeit für erhebliches Aufsehen gesorgt. Einige der konservativen RichterInnen haben bereits erklärt, dass sie das alte Grundsatzurteil kippen wollen. Daran zeigt sich exemplarisch, dass es keine objektive oder neutrale Justiz innerhalb des bürgerlichen Staates und seiner Institutionen gibt, erst recht keine Rechtsprechung im Sinne der ArbeiterInnenklasse.

Aktuell gibt es auch einen Rechtsstreit im Bundesstaat Mississippi, wo Abtreibungen nach der 15. Woche bis auf wenige Ausnahmen verboten werden sollen. Eine Entscheidung wird für diesen Herbst erwartet. Falls dies vom Supreme Court für rechtens erklärt wird, könnten weitere Staaten, vor allem konservativ geprägte unter republikanischer Führung, folgen.

Zwar ist eine Mehrheit der US-AmerikanerInnen Umfragen zufolge für sichere und legale Abtreibungen, auch wenn hierzulande medial häufig eine größere Rückständigkeit suggeriert wird. Dennoch versucht die Republikanische Partei besonders in Bundesstaaten mit traditionell konservativ-christlichem Bevölkerungsanteil, ihre religiöse Basis auf diese Weise für sich zu mobilisieren und sich von den durch die DemokratInnen dominierten, liberaleren Küsten abzugrenzen.

Fortschritt und Rückschritt

Rückschritte im Kampf um reproduktive und Selbstbestimmungsrechte von Frauen gab es auch jüngst in Polen. Anfang 2021 trat ein fast vollständiges Abtreibungsverbot in Kraft. Damit wurde eines der ohnehin restriktivsten Abtreibungsgesetze Europas weiter verschärft. Schon seit Jahrzehnten werden in Polen kaum legale Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Jährlich sind zehntausende Polinnen gezwungen, im Untergrund oder mit Abtreibungspillen zu Hause abzutreiben bzw. nach Deutschland oder Tschechien zu fahren. Nun dürfen nur noch Frauen, deren Gesundheit oder Leben gefährdet ist oder die infolge einer kriminellen Handlung schwanger wurden, legal Abtreibungen vornehmen lassen. Alle anderen, Frauen mit finanziellen, sozialen Hindernissen oder jene, die einfach kein Kind wollen, haben nicht das Recht, sich zu weigern, eines auf die Welt zu bringen. Die regierende rechtskonservative PiS-Partei (Prawo i Sprawiedliwość; deutsch: Recht und Gerechtigkeit) rühmt sich dabei als Lebensschützerin und verherrlicht diese Entscheidung mit dem Begriff „Pro Life“. Dieses faktische Totalverbot von Abtreibungen bindet die reaktionäre, kleinbürgerliche Massenbasis der PiS und bedient sich dabei des tief verwurzelten Katholizismus.

Ermutigend sind jedoch die massiven und lang anhaltenden Proteste, über die auch international berichtet wurde. Nachdem das polnische Verfassungstribunal bereits im Oktober 2020 die Rechtmäßigkeit des neuen Gesetzes bestätigt hatte, kam es durch kämpferische Demonstrationen und Aktionen zu einer mehrmonatigen Verzögerung bis zum Inkrafttreten.

Außerdem wurden sowohl in Mexiko, Argentinien als auch Irland, beides ebenfalls sehr religiös bzw. katholisch geprägte Länder, Fortschritte erzielt. Die bisherige irische Gesetzgebung, die der neuen in Polen nicht unähnlich war, wurde im Jahr 2019 durch ein Referendum zur Verfassungsänderung gekippt und durch eine neue ersetzt. Dieser Entscheidung war ein jahrzehntelanger Kampf vorausgegangen, an dessen vorläufigem Ende zumindest eine Fristenregelung steht. Der Einfluss der (katholischen) Kirche nimmt ab, ebenso zeigte sich ein Gefälle zwischen den Generationen. Lediglich die Altersgruppe der über 65-Jährigen war gegen eine Liberalisierung.

Veränderung ist möglich und nötig, wie diese Beispiele zeigen. Doch nur eine massenhafte Bewegung, die vor allem von den lohnabhängigen Frauen getragen wird, kann sich gegen Verschlechterungen erfolgreich zur Wehr setzen und die bisherigen Errungenschaften verteidigen – in Fragen der körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung wie auch in anderen sozialen Auseinandersetzungen. Deshalb fordern wir:

  • Hände weg von unseren Körpern! Raus mit der Kirche und anderen Religionen aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung!
  • Abschaffung aller Abtreibungsparagraphen sowie der Beratungspflicht! Kostenlose und frei zugängliche Abtreibung auf Wunsch, ohne Fristen und Einschränkungen!
  • Flächendeckender Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Ausbau von Schutzräumen für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!
  • Verteidigung von Frauen, ÄrztInnen und Beschäftigten gegen Angriffe von AbtreibungsgegnerInnen durch organisierten Selbstschutz der Frauen- und ArbeiterInnenbewegung!
  • Ausbau von Schutzräumen für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!
  • Für eine proletarische Frauenbewegung zum Kampf gegen Sexismus und Ausbeutung!
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