Arbeiter:innenmacht

Kindergrundsicherung ausgebremst

Ernst Ellert, Infomail 1256, 14. Juni 2024

Nach wochenlangem Streit schien es Ende August 2023 zu einer Einigung zwischen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) gekommen zu sein. Ursprünglich hatte Lindner nur 2 Mrd. Euro zur Bekämpfung der Kinderarmut angeboten und Paus 12 gefordert. Ab 2025 sollen dann dafür 2,4 Mrd. in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Rein rechnerisch ist sonnenklar, wer hier wohl die größeren Zugeständnisse machen musste.

Umfassendste Sozialreform seit vielen Jahren?

Trotzdem entblödete sich Paus nicht, diesen schäbigen Kompromiss als die umfassendste Sozialreform seit vielen Jahren hinzustellen. Mit dem neuen Gesetz sollen Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder wie Kindergeld und -zuschlag sowie Teile des Bildungspakets zusammengefasst werden. Lindner sprach im Gegenzug davon, der Bund könne in den nächsten Jahren keine vergleichbaren Projekte mehr finanzieren.

Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes, und Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, zeigten sich dagegen enttäuscht und begrüßten lediglich, dass die schwierige Situation von Alleinerziehenden in den Fokus genommen und künftig der Anspruch auf Kinderzuschlag für erwerbstätige (!) Eltern automatisch geprüft werde.

Laut Erhebung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes liegen dagegen die jährlichen Nettokosten für eine umfassende Kindergrundsicherung bei 20,5 Mrd. Euro. Ähnlich Dietmar Bartsch, Chef der ehemaligen Fraktion DIE LINKE: Die Einigung der Ampelkoalition sei alles andere als ein Neustart für Familienförderung und habe nichts mit der notwendigen und vernünftigen Idee einer Kindergrundsicherung gemein. Lindner habe sich mal wieder auf ganzer Linie durchgesetzt.

Zahlen und Fakten

Die UN-Kinderhilfsorganisation Unicef stellte in ihrem Armutsbericht vom Dezember 2023 der BRD ein Armutszeugnis aus. Sie rangiert auf Platz 25 von 39 untersuchten OECD-Staaten. Seit einem Jahrzehnt sei der Anteil in dauerhafter Armut lebender Minderjähriger unverändert hoch. Laut Armutsbericht 2022, den der Paritätische Wohlfahrtsverband am 21. März 2024 in Berlin vorstellte, leben 16,8 % der Bevölkerung in Armut. Erstmals seit 2006 ging die Quote zurück. Auf neuem Rekordhoch liegt demnach aber der Anteil armutsbetroffener Kinder mit 21,8 %, unter Alleinerziehenden bei 43,2 % und jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren bei 25,2 %. Zudem klafft die Armutsschere auch regional immer mehr auseinander. In Bayern ist jede achte Person, in Bremen jede dritte von Armut bedroht.

Die jüngsten Zahlen für 2023 gehen demgegenüber leicht zurück: Die Armutsrisikoquote für Paare mit einem Kind lag bei 8,1 %, mit 2 Kindern bei 10,4 % (2022: 11,2 %), mit 3 oder mehr bei 30,1 % (32 %), für Alleinerziehende bei 41 % (43,2 %).

1,9 Millionen Kinder in Deutschland leben in Haushalten, die auf Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind. Dazu kommt geschätzt eine weitere Million, die in sehr prekären Verhältnissen leben. Ca. 60 % der Berechtigten erhalten den Kinderzuschlag von monatlich bis zu 250 Euro pro Kind nicht, weil sie ihre Rechte nicht kennen und/oder der Antrag zu kompliziert ist. Weniger als 20 % der anspruchsberechtigten Familien erhalten zudem Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – wohl aus ähnlichen Gründen. So ist er eben gestrickt, der deutsche vermeintliche Sozialstaat: Lieber intransaparente und bürokratische Hürden in den Weg stellen und ein Heer von Beamt:innen mit Prüfung und Ablehnung von Anträgen derer beschäftigen, die es überhaupt wagen, sie zu stellen, als diese Summen bspw. vom Finanzamt oder Betrieb direkt auszahlen zu lassen an ausnahmslos alle Berechtigten! Im Gegensatz zu den ursprünglich vollmundigen Ankündigungen werden Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht pauschal ausgezahlt, sondern müssen weiterhin individuell beantragt werden.

Im Dezember 2022 belief sich die Zahl der Menschen, die Grundsicherung erhielten (ab 2023 Bürgergeld, vorher Hartz IV) auf 5.398.210. Nach Haushaltstyp aufgeschlüsselt: Paare ohne Kinder 440.119; Alleinerziehende und ihre Kinder 1.397.468; Paare und ihre Kinder 1.894.034; Singles 1.560.451; Menschen in anderen Haushaltstypen 106.138.

Die Höhe des Bürgergeldes: Singles und Alleinerziehende 563 (monatlich in Euro). Letztere haben je nach Alter und Anzahl der Kinder Anspruch auf Mehrbedarfe, so für ein Kind bis zu 7 Jahren 180,72, für ältere Kinder 60,24. Paare erhalten je Partner:in 563, pro Kind von 14 bis 17 Jahren 471, von 6 bis 13 Jahren 390, bis zu 5 Jahren 357.

Die Höhe der gezahlten Grundsicherung enthält die Regelsätze, Kosten der Unterkunft sowie evtl. Mehrbedarfe (Alleinerziehende): Singles 744 (weiteres Einkommen ohne Anrechnung auf die Höhe des Bürgergelds aus Erwerbsarbeit, Kindergeld, Unterhaltszahlungen: max. 468, gesamt 1.212), Alleinerziehende mit 2 Kindern 1.126 (719, 1.845), Paare mit 3 und mehr Kindern 1.804 (1.272, 3.076).

Unterm Strich soll laut Prognose von Paus ab 2025 der Satz für ältere Kinder um 20 Euro steigen.

Ökonomische Anreize für Arm und Reich

Gemäß dem Konzept der „Anreize“ sichern Sozialleistungen den Bedürftigen nicht nur ein Einkommen, sondern halten gleichzeitig den Druck auf die „Arbeitsbereitschaft“ aufrecht. Demgegenüber sieht sich die Politik bei den Investitionsanreizen vor die Aufgabe gestellt, den Zielpersonen Angebote zu präsentieren, die ihren Wohlstand mehren. Wenn Unternehmensverbände wie die DIHK melden, dass zwei Drittel der Betriebe ihre Investitionen zurückfahren, lässt das für uns spätestens den Ruf nach ihrer entschädigungslosen Enteignung aufkommen, doch Bundesfinanzminister Lindner nimmt das zum Anlass, ein Wachstumschancengesetz zu beschließen, das u. a. jährliche Steuereinsparungen für die, die sich die Wirtschaft nennen dürfen, in Höhe von 7 Mrd. Euro beinhaltet – knapp dreimal so viel wie die sagenhafte Kindergrundsicherung! Und der grüne Bundeswirtschaftsminister Habeck wirbt für seinen 200 Mrd. Euro schweren Klima- und Transformationsfonds damit, dass er über die nächsten Jahre „Investitionsanreize in die deutsche Wirtschaft“ bietet. Auch seine Parteikollegin Lisa Paus entblödet sich nicht, diese Standortlogik zu bedienen, indem sie die Kindergrundsicherung als Investition in die Zukunft bezeichnet.

Somit liegt der ökonomische Kern des Kindergrundsicherungskonzepts nicht in durchaus sinnvollen, wenn auch unzureichend umgesetzten Maßnahmen, denen zufolge das Kindergeld zukünftig Kindergarantiebetrag heißt und der neu eingeführte Kinderzusatzbetrag Bürgergeld und Kinderzuschlag zusammenfasst. Den Kinderzuschlag erhielten bisher arme Familien, damit sie kein Bürgergeld zu beantragen brauchen. Die Verteilung der Mittel für Bildung und Teilhabe bleibt ja nach wie vor gesondert geregelt.

Im Kern geht es aber um neue Anreize zur Erwerbsarbeit insbesondere für Alleinerziehende. Für den Unterhaltsvorschuss, den der Staat für ca. 830.000 ihrer Kinder gewährt, gelten nun neue Regeln. Bisher wird er nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt, danach nur ab einem Mindesteinkommen der Alleinerziehenden – zumeist Frauen – von 600 Euro mtl. Die Ampel will die Altersgrenze absenken. Ab Schulpflichtalter gibt es nur noch staatlichen Vorschuss, wenn Mutter oder Vater eigenes Einkommen haben. Bei Alleinerziehenden im Bürgergeldbezug ändern sich die Anpassungsregeln: Unterhaltszahlungen werden bisher vollständig abgezogen, zukünftig ab einer bestimmten Höhe nur noch 45 %. Das liest sich erstmal wie eine Verbesserung. Das Gleiche gilt für eine Lockerung beim Kinderzusatzbetrag für arme Familien, die nicht unter die Grundsicherung fallen. Sie müssen wahrscheinlich kein Mindeseinkommen mehr nachweisen, weil auch Bürgergeldempfänger:innen ihn bekommen sollen.

80 % der Alleinerziehenden mit Kindern im Schulalter sind erwerbstätig. Das trifft auch für viele in der Grundsicherung zu. Doch vielerorts gibt es keine Ganztagsschulen oder Horte mit ausreichender Betreuung. Zudem arbeiten alleinerziehende Frauen oft in Berufen mit Schicht- und Wochenendarbeit (z. B. Kranken- und Altenpflege). Die Nichtaufnahme von Erwerbstätigkeit ist also oft Resultat dessen, dass Arbeitszeiten und Betreuungsangebote nicht zusammenpassen. Das aber wird künftig bestraft.

Offizieller Armutsbegriff

Als armutsgefährdet gilt, wer über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2022 lag dieser Wert bei 1.250 Euro netto im Monat für eine alleinlebende Person, für 2 Erwachsene mit 2 Kindern unter 14 Jahren bei 2.625 Euro. Das mittlere entspricht aber nicht dem Durchschnittseinkommen, also gesellschaftliche Gesamteinkünfte geteilt durch die Bewohner:innenzahl. Bei der Armutsdefinition wird das mittlere (oder mediane) Einkommen als die Grenze bestimmt, die die unteren von den oberen 50 % der Bevölkerung scheidet. Summe und Höhe der Spitzenverdienste fallen hier unterproportional oder gar nicht ins Gewicht. Arme werden mit Armen verglichen und kommen noch Ärmere ins Land, z. B. Geflüchtete, sinkt die Armutsschwelle. Somit kann selbst steigende Verarmung statistisch immer als Ausnahmefall „frisiert“ werden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband urteilt realistisch über die Kindergrundsicherung: „Was fehlt, ist das Bekenntnis zu höheren Leistungen für einkommensarme Familien … Dies lässt den Schluss auf die befürchtete reine Verwaltungsreform zu.“

Parlamentarische Hängepartie

Bereits bei Vorlage des Gesetzentwurfs im letzten August war überdies klar, dass Kinder, die Asylbewerberleistungen erhalten, überhaupt nicht von der Kindergrundsicherung profitieren sollten. Ihre Bezüge liegen um rund 20 % unter denen im Bürgergeld. Sie waren ohnehin schon vom Kindergeldbezug ausgenommen, auch wenn sie hier geboren wurden. Letzteres gilt übrigens auch für Bügergeldempfänger:innen. Durch Wegfall des Inflationssofortzuschlags von 20 Euro werden Erstere sogar schlechtergestellt als vor Einführung der Kindergrundsicherung. Bei der Festlegung der Regelsätze wurden zudem nur die Ausgaben der einkommensärmsten 20 % der Haushalte zugrunde gelegt. Unangetastet bleiben sollte auch die schändliche Tatsache, dass Gutverdienende durch den progressionsmindernden Kinderfreibetrag – vergleichbar dem Ehegatt:innensplitting – deutlich mehr als Eltern erhalten, die auf den Kinderzuschlag angewiesen sind.

Trotzdem dauerte es bis Ende September, bis das Kabinett sich auf einen Entwurf verständigt hatte. Die Rechtsprüfung vertagte es auf den Zeitpunkt des parlamentarischen Verfahrens. Anfang Dezember erklärte die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Start in die Kindergrundsicherung frühestens ab Juli 2025 für möglich – aus finanziellen, technischen und organisatorischen Gründen. Geplant war ihr Inkrafttreten für den 1. Januar 2025. Die Familienministerin „prüfte“ das Anliegen des Bundesrats, ob Terminanpassungen nötig seien. Kommunalverbände bemängelten, dass sich Bürgergeldbezieher:innen künftig zusätzlich an den für die Kindergrundsicherung geplanten „Familienservice“ wenden müssten – ein weiterer Beleg für den „unbürokratischen“ Charakter der Reform getreu dem Motto „Warum einfach“ – sprich: Amtshilfe und -austausch –, „wenn’s auch kompliziert geht“ – sprich: die einzelnen Anspruchsberechtigten durch den Behördendschungel jagen.

Anfang April 2024 gerieten die Koalitionsgespräche wieder in eine Sackgasse. Paus forderte 5.000 zusätzliche Verwaltungsstellen, geriet damit aber erneut ins Sperrfeuer der Liberalen. Deren Widerstand gegen die Bürokratie regte sich also erst, als sie merkten, dass der Staat eine Bringschuld haben sollte und nicht die Leistungsempfänger:innen eine Holschuld. Denn diese Stellen sollten prüfen, ob neben dem Sockelbetrag weitere Leistungen zustehen. Es handelt sich also um eine reaktionäre Abwehrhaltung, die unserer Kritik an bürokratischen Hürden diametral entgegensteht. Zudem gehen der FDP die „Arbeitsanreize“ nicht weit genug. Mit einem Mal geriet der ursprüngliche Plan, die Gesetzreform vor der Sommerpause wenigstens im Bundestag – sie bedarf auch der Zustimmung durch den Bundesrat – durchzubringen, in Gefahr. Die Abstimmung im Bundestag ist noch nicht erfolgt. Das Gerangel zwischen Familien- und Finanzministerium geht unterdessen weiter. Lindner kündigt im Gegenzug für den Stellenaufbau im „Familienservice“ Kürzungen an anderer Stelle im Familienministeriumshaushalt an, Paus will das Elterngeld für Spitzenverdiener:innen beschneiden. Zum Jahresanfang wird’s wohl nichts werden mit der „Jahrhundertreform“.

Fazit

Dem Streit innerhalb der Ampelkoalition zugrunde liegt die Tatsache, dass es in Zeiten verschärfter Weltmarktkonkurrenz, Mehrfachkrise, Rechtsruck weniger zu verteilen gibt bei erhöhter Bedürftigkeit. Die Konflikte innerhalb der Regierung spiegeln folglich die Risse im Gebälk des bürgerlich-parlamentarischen und Gesellschaftssystems überhaupt anschaulich wider.

Ganz üblich in der Ampel: Zuwachs statt Abnahme von Bürokratie, Intransparenz und Mickrigkeit des sozialen Fortschritts, so er denn überhaupt zu sichten ist. Bis jetzt ist die Bevölkerung, sind insbesondere die Betroffenen völlig im Unklaren gelassen, wer denn in welcher Höhe Leistungen erhalten soll. Da braucht man sich um den Zulauf für den Rechtspopulismus und -extremismus nicht zu wundern, wenn die Regierung im Stile einer abgehobenen und vom (Wahl-)Volk abgeschotteten Elite ihr „Reformprojekt“ nicht von und vor der Bevölkerung „zerreden lassen“ will, so Paus. Selbst bürgerliche Demokratie sah mal anders aus.

Bürgerliches Recht, d. h. gleiches Recht unter höchst ungleichen und immer ungleicher geratenden Grundbedingungen, bildet auch den selbstverständlichen Rahmen für die Kindergrundsicherung. Das aktuelle System der Familienförderung regelt sich je nach Erwerbs- und Aufenthaltssituation höchst komplex und ungleich im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht und im Asylbewerber:innenleistungsgesetz mit äußerst ungleichem Existenzminimum für Kinder und Jugendliche. Der Kinderfreibetrag wurde bereits zum Jahresanfang angehoben und soll nun nach neuesten Plänen aus dem Finanzministerium rückwirkend auf 6.612 Euro steigen, zuzüglich eines Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro. Davon profitieren Jahreseinkommen ab 110.000 Euro. Das Kindergeld bleibt dagegen bei 250 Euro, während Gut- und Spitzenverdiener:innen bis zu 795 Euro/Monat zusätzlich einstreichen können. Lindner ist nur Sparfuchs für Arme, aber wer hat, dem gibt es der Finanzminister im Schlaf!

Forderungen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert zur Armutsbekämpfung eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, den Ausbau der Kinderbetreuung und eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt. Zur Finanzierung brauche es eine Reform der Schuldenbremse und eine Erhöhung von Erbschafts- und Vermögensteuer. Das unterstützen wir, obwohl es äßerst zahm ist.

Darüber hinaus fordern wir:

  • Direkte progressive Einkommensteuer! Abschaffung aller familien(stands)politischen Freibeträge wie Ehegattensplitting, Kinder- und Betreuungsfreibeträge!
  • Gesamtkonzernbesteuerung zwecks Vermeidung von Steueroasen und -schlupflöchern bei der Körperschaftssteuer!
  • 250 Euro Kindergarantiebetrag für alle einschließlich Bürgergeld- und Asylbewerberleistungsgesetzempfänger:innen! Mindestfamiliensicherung in Höhe von Mindestlohn bzw. -einkommen plus Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle 2024 Stufe 2 (gibt diesen nach Alter und bereinigtem Nettoeinkommen des/r Unterhaltspflichtigen gestaffelt an)!
  • Für Familien- und Kindergrundsicherung als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung, in der alle ab 18 Jahren pflichtversichert sind, ohne Beitragsbemessungsgrenze (Kappungsgrenze), unter Kontrolle und Verwaltung der Versicherten, Gewerkschaften und Sozialverbände!
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