Arbeiter:innenmacht

Zwischen Volksentscheid und Regierungsblockade – Das „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ des Berliner Senats

Tomasz Jaroslaw, Neue Internationale 296, November 2025

Der Berliner Senat skizzierte bereits 2023 im Koalitionsvertrag die Erarbeitung eines „Vergesellschaftungsrahmengesetzes“. Nachdem die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) ihren Entwurf für einen neuen Anlauf zur Vergesellschaftung – diesmal als bindenden Gesetzesvolksentscheid – abgeschlossen und der Öffentlichkeit im September vorgestellt hatte, intensivierte der Senat seine Bemühungen, ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen. Es ist notwendig, diese Initiative im Interesse der Berliner:innen kritisch zu bewerten und mit dem Entwurf von DWE zu vergleichen.

Vier Jahre nach dem Volksentscheid – der Kampf geht weiter

Am 26. September 2021 stimmten 57,6 % der Berliner:innen für die Enteignung großer Immobilienkonzerne. Dieses Ergebnis war ein politisches Erdbeben: Hunderttausende hatten zuvor mobilisiert, um den Mietenwahnsinn zu stoppen. DWE verband den alltäglichen Kampf gegen Verdrängung und Profitorientierung mit einem kollektiven Ruf nach „Vergesellschaftung“, gestützt auf Artikel 15 des Grundgesetzes.

Fast vier Jahre später zeigt sich jedoch, wie tief die Kluft zwischen Mehrheitswillen und herrschender Politik ist. Die Landesregierungen – zunächst unter SPD-Führung mit Grünen und Linkspartei, nun die CDU/SPD-Koalition – haben alles getan, um die Umsetzung zu verschleppen und zu blockieren. Statt Enteignung und „Gemeineigentum“ existieren Ausschüsse, Kommissionen, Rahmenpapiere und juristische Spitzfindigkeiten. Dabei wurden alle Mittel der bürgerlichen Institutionen genutzt – von extrem hohen Entschädigungssummen bis hin zur Bestellung und Struktur der Expert:innenkommission, die in der rot-grün-roten Koalition anders vereinbart war.

Die aktuelle CDU-SPD-Koalition setzt diesen Blockadekurs fort. Ihr Koalitionsvertrag spricht zwar von einem „Vergesellschaftungsrahmengesetz“, doch die Bedingungen sind so formuliert, dass eine tatsächliche Vergesellschaftung praktisch ausgeschlossen wird. So heißt es im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2023 (Seite 50/51):

„Unter der Voraussetzung, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids […] eine verfassungskonforme Vergesellschaftungsempfehlung abgibt, verabschiedet die Koalition ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das einen Rechtsrahmen und objektive qualitative Indikatoren bzw. Kriterien für eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG […] sowie Grundsätze der jeweils erforderlichen angemessenen Entschädigung definiert. Hierbei wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Gesetz tritt zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft.“

Damit wird der Volksentscheid von 2021 nicht umgesetzt, sondern auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Berliner CDU-Fraktionschef Dirk Stettner brachte das offen auf den Punkt: „Mit der CDU wird es keine Enteignungen geben.“

Die Sozialdemokratie ist in der Frage gespalten. Die SPD-Basis sprach sich auf einem Landesparteitag klar für die Vergesellschaftung aus, während die Parteiführung um Franziska Giffey und Raed Saleh die Umsetzung blockiert. Diese innere Zerrissenheit spiegelt den Charakter der SPD als bürgerliche Arbeiter:innenpartei wider – sozial im Anstrich, kapitalistisch in der Praxis.

Im Sommer 2024 legte die Koalition ein Eckpunktepapier zum sogenannten Vergesellschaftungsrahmengesetz vor. Medien feierten es als „Durchbruch“. Tatsächlich ist es der Versuch, den Geist des Volksentscheids zu neutralisieren.

„Das Eckpunktepapier legt die Marktorientierung als Leitprinzip fest und verkehrt damit den Zweck eines Vergesellschaftungsgesetzes.“ (Analyse: „CDU und SPD blockieren die Vergesellschaftung“, 2024)

Das Papier enthält daher zahlreiche Punkte, die die Vergesellschaftung zur Luftnummer machen:

1. Enge Zusatzbedingungen: Vergesellschaftung soll nur erfolgen, wenn Unternehmen Gesetze brechen, Klimaziele verfehlen oder „übermäßig Rendite abschöpfen“. Das bedeutet praktisch: Die Vergesellschaftung wird massiv behindert, weil diese Bedingungen schwer überprüfbar sind. Der bürgerliche Staat kann selbst grundlegende Regelungen wie den Mietpreisspiegel oder das Zweckentfremdungsverbot nicht flächendeckend durchsetzen – wie sollen dann Einzelfälle kontrolliert werden?

2. Entschädigung unklar: Wird sie nicht signifikant unter Marktwert festgelegt, wie von DWE gefordert, oder entschädigungslos erfolgen, wie das die Arbeiter:innenmacht fordert, droht eine Vergesellschaftung nach Marktwert, was die Vergesellschaftung für wenige ausgewählte Mieter:innen und ein paar massiv heruntergewirtschaftete Objekte gegen hohe Summen und eine königliche Entschädigung bedeuten würde. Das wäre dann auch eine „Vergesellschaftung“ der Entschädigung und der Modernisierungskosten.

3. Keine Reprivatisierungsverbote: Ohne solche Verbote könnte der Staat Milliarden ausgeben, nur um die Objekte später wieder günstig an private Investor:innen zu verkaufen – eine massive Subvention des privaten Sektors. Ein solches Reprivatisierungsverbot war bei den Entwürfen von DWE stets zentraler Bestandteil.

4. Zwei-Jahres-Frist bis Inkrafttreten: Die Unternehmen hätten Zeit, ihre Strukturen zu verschleiern oder aufzuteilen, um die Prüfung noch schwieriger zu gestalten. Die Stichtagsregelung beim Gesetzesentwurf von DWE, wo das Gesetz rückwirkend zum Tag der Abstimmung in Kraft tritt und das Aufteilen der Unternehmen unwirksam wird, ist hier klar überlegen.

Diese Bedingungen widersprechen dem Geist des Volksentscheids, der die Vergesellschaftung an privater Eigentumsform, Marktmacht und Profitlogik festmachte. Die Regierung verwandelt den Willen der Bevölkerung in ein bürokratisches Prüfverfahren und in ein Instrument der Wohnlobby, verschiebt die Eigentumsfrage auf juristische Ebenen und schützt damit die Konzerne.

Der Kampf um Vergesellschaftung ist letztlich keine juristische, sondern eine politische und Klassenfrage. Die CDU-SPD-Koalition weiß, dass eine reale Vergesellschaftung einen Angriff auf das Privateigentum an Grund und Boden bedeutet – und damit auch die Frage aufwerfen würde, warum nicht weitere Bereiche enteignet werden sollen. Deshalb verschleiert und entpolitisiert sie das Thema. Das „Rahmengesetz“ ist kein Fortschritt, sondern institutionalisierte Blockade.

Die Lehren aus dem „Volksentscheid light“

Der Volksentscheid von 2021 war eine massive Politisierung der Wohnungsfrage. Über 1.500 Aktivist:innen organisierten Haustürgespräche, Kiezteams und Nachbarschaftsinitiativen. Hunderttausende unterschrieben. Doch das Ergebnis blieb nicht bindend, weil kein konkretes Gesetz zur Abstimmung stand.

DWE setzte auf juristische und parlamentarische Wege, nicht auf Massenaktionen und Gegenmacht. Statt Streiks, Besetzungen oder Mietstreiks dominierte die Hoffnung auf staatliche Umsetzung. Diese Taktik war kurzfristig effektiv, aber strategisch begrenzt: Sie überließ die Initiative letztlich der Regierung – also jenen, die kein Interesse an Enteignung haben. So schrieben wir damals:

„Das strategische Augenmerk von DWE auf diese Institutionen statt auf den Aufbau unabhängiger Gegenmacht gerät zur Sackgasse.“ (Schulz, Neue Internationale 267, 2022)

Die Geschichte liefert viele Beispiele, wie „Sozialisierungskommissionen“ und „Schlichtungsverfahren“ soziale Bewegungen entwaffneten – von der Sozialisierungskommission 1919 bis zu Stuttgart 21. Immer wieder wurde radikale Energie in bürgerliche Prozeduren kanalisiert, bis sie verpuffte.

„Bürgerliche Institutionen (selbst bzw. gerade unter SPD-Führung) sind weder willens noch imstande, eine Sozialisierung durchzuführen.“ (ebd.)

Die aktuelle Entwicklung bestätigt dies erneut: Kommissionen, Gutachten, Rahmengesetze – und keine einzige vergesellschaftete Wohnung.

Der DWE-Gesetzesentwurf: Fortschritt mit Grenzen

Trotz aller Schwächen bleibt der von DWE ausgearbeitete Gesetzesentwurf ein, wenn auch begrenzter, Fortschritt. Er formuliert erstmals konkret, wie Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG praktisch umgesetzt werden könnte: durch eine Anstalt öffentlichen Rechts („Gemeingut Wohnen“) unter Kontrolle der sog. „Stadtgesellschaft“. Damit greift DWE eine zentrale Forderung der Arbeiter:innenbewegung auf: die gesellschaftliche Kontrolle über zentrale Lebensbereiche.

Der Entwurf zeigt, dass Vergesellschaftung verfassungsrechtlich möglich ist, und widerspricht damit der jahrelangen Argumentation der Gegner:innen. Die Expert:innenkommission bestätigte 2023, dass eine Vergesellschaftung verfassungskonform und verhältnismäßig wäre – inklusive einer Entschädigung deutlich unter Marktwert.

Doch der Entwurf bleibt im Rahmen bürgerlichen Rechts und sieht die Verwaltung durch eine AöR vor. Diese Form inkorporiert demokratische Elemente, wie Kontrolle durch Mieter:innenräte, birgt aber das Risiko der Bürokratisierung.

Arbeiter:innenmacht hat in der Frühphase der Kampagne entsprechende Alternativen formuliert und mit ihrem Delegierten eingebracht. Anstatt auf eine Organisation zu setzen, die sich strukturell klar auf Räte der nur lohnabhängigen Massen und Gewerkschaften stützt und sich der Gemeinwirtschaft als Ziel verpflichtet, setzte sich in DWE ein klassenübergreifender Vergesellschaftungsstandpunkt durch, wo auch reiche Berliner:innen mitbestimmen und der Staat im Verwaltungsrat sitzt, also auch Gegner:innen der Vergesellschaftung einbezieht.

Mit anderen Worten: Auch wenn die Wohnungen formal vergesellschaftet würden, könnte die tatsächliche Kontrolle weiterhin in den Händen staatlicher oder halbstaatlicher Bürokratien liegen – und nicht bei den Mieter:innen selbst. Ohne organisierte Kontrolle von unten droht die Vergesellschaftung zur Verstaatlichung ohne Demokratisierung zu werden und sich der Privatwirtschaft anzupassen, wie viele Wohnungsgenossenschaften, die gemeinsam mit Wohnungsoligarch:innen in Lobbys vertreten werden und die Vergesellschaftung bekämpft haben. Eine AöR als bürgerliche Institution kann als Motor der Vergesellschaftung angedacht sein, läuft aber Gefahr, als Bremse dieser zu enden.

Taktik und Strategie

Ein Gesetzesvolksentscheid wie der von DWE geplante kann ein nützliches taktisches Instrument sein – aber keine Strategie an sich. Eine Initiative wie DWE bewegt sich im Rahmen einer taktischen Nutzung bürgerlicher Institutionen – Volksentscheide, Gesetzgebung, Gerichte –, um das Klassenbewusstsein zu heben und politische Konflikte zuzuspitzen.

Deshalb muss die Strategie „Vergesellschaftung der gesamten Wirtschaft“ mitgedacht und die Taktik im Wohnungsbereich sich aus dieser Strategie ableiten.

• Ja, wir nutzen Volksentscheide, Gesetze und Gerichte, um Forderungen zu popularisieren.

• Aber wir verlassen uns nicht auf ihre Umsetzung durch Regierung und Bürokratie.

Die eigentliche Kraft liegt außerhalb des Parlaments – in den Mieter:innenversammlungen, Hausgemeinschaften, Streikkomitees, Räten und Bewegungen.

„Die Schaffung einer sozialen Gegenmacht zur Regierung durch die Organisierung der Mieter:innen sollte immer im Zentrum der Strategie stehen. Der Aufbau von Mieter:innenräten, die mit Hilfe von Massenprotesten und Mietboykotts dem Unwillen der Immobilienkonzerne und der Regierung etwas entgegensetzen können, in Kombination mit einem Gesetzesvolksentscheid, stellt eine Möglichkeit dar, wie die Vergesellschaftung unabhängig vom Willen des Senats umgesetzt werden kann.“ (Jaroslaw/Hundert/Schulz, Strategiekonferenz „Deutsche Wohnen und Co. enteignen – wie weiter?“, 2022)

Ein Gesetzesvolksentscheid kann diese Bewegung stärken, wenn er als Mittel zum Aufbau von Gegenmacht begriffen wird – nicht als Ersatz dafür.

Doch wenn diese Institutionen zum strategischen Zentrum der Bewegung werden, verwandeln sie sich in ihr Gegenteil. Der Kampf wird in den Apparat des Staates verlagert, der seiner Natur nach ein Klassenstaat des Kapitals ist.

Der bürgerliche Staat als Bollwerk des Eigentums

Die CDU-SPD-Regierung demonstriert exemplarisch, was Marx mit der „Diktatur der Bourgeoisie“ meinte. Der bürgerliche Staat ist kein neutraler Vermittler zwischen Kapital und Arbeit, sondern ein Instrument zur Aufrechterhaltung der Eigentumsordnung. Selbst wenn er sozialpolitische Zugeständnisse macht, tut er es, um die kapitalistische Basis zu stabilisieren.

„Es ist eine Illusion, zu glauben, dass juristische Argumente oder Sachfragen eine entscheidende Rolle spielen: Der bürgerliche Staat ist eine politische Organisation zum Schutz des Privateigentums.“ (Jaroslaw, Keine Beteiligung an der Expert:innenkommission!, 2022)

Das zeigte sich bereits beim Wohnraumversorgungsgesetz, das nach dem gescheiterten Mietenvolksentscheid von 2015 verabschiedet wurde. Ursprünglich sollte es Mieter:innenbeiräte und demokratische Kontrolle über Mietpreisgestaltung schaffen. In der Umsetzung wurde es jedoch massiv verwässert:

• Statt Mieterräten gab es eine einzelne Vollzeitstelle in der Verwaltung.

• Statt Kontrolle durch die Mieter:innen selbst dominierte ein bürokratisches Gremium, das den privaten Wohnungslobbys nahestand.

Das Ergebnis: ein Gesetz im Namen der Mieter:innen, aber im Interesse der Vermieter:innen.

Das ist kein Zufall, sondern Ausdruck der Funktion bürgerlicher Institutionen: Sie absorbieren Widerstand, um ihn unschädlich zu machen.

 Was ist zu tun?

Die Partei Die Linke ist derzeit die einzige im Abgeordnetenhaus, die sich zur Umsetzung des Volksentscheids bekennt. Auf ihrem letzten Parteitag wurde die Vergesellschaftung von Wohnraum zur „Chef:innensache“ erklärt.

Doch die Partei steht vor einem Dilemma: An der Regierung 2021–2023 beteiligt, verriet sie ihre eigenen Prinzipien, um die Koalition mit SPD und Grünen zu retten. Diese Entscheidung schwächte nicht nur die Bewegung, sondern auch die Partei selbst.

„In den Sondierungs- und anschließenden Koalitionsverhandlungen verriet sie ihre Prinzipien aus Angst, durch die FDP als Juniorpartnerin aus der Koalition gedrängt zu werden.“ (Schulz, 2022)

Will Die Linke ihren leichten Aufwind verstärken, darf sie den Verrat nicht wiederholen, sondern muss die Umsetzung der Vergesellschaftung anhand des Gesetzesentwurfs von DWE Bedingung jeder Koalitionsverhandlung sein – was faktisch kurze Verhandlungen bedeuten würde, weil diese Bedingung für die SPD mit an 100 % grenzender Wahrscheinlichkeit nicht akzeptabel sein wird.

Gleichzeitig müssen Gewerkschaften sich klar zur Vergesellschaftung bekennen und aktiv dafür kämpfen. Die politische Forderung und praktische Umsetzung der Vergesellschaftung sollte integraler Bestandteil jedes Betriebs- und Tarifkampfes sein. Die Linke sowie die Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder mobilisieren, ihren Einfluss auf Basis- und Arbeiter:innenorganisationen ausweiten und eine Massenbewegung für die Vergesellschaftung aufbauen. Konkret bedeutet das: sich auf politische Zuspitzungen vorzubereiten, die durch Massenproteste, Mietstreiks und Arbeitskämpfe gewonnen werden können.

Die Vergesellschaftung darf nicht als moralische, juristische oder bloß demokratische Frage betrachtet werden – sie ist eine klare Klassenfrage. Private Eigentumsstrukturen, marktbeherrschende Finanzoligarchien sowie steigende Mieten und Lebensmittelpreise sind keine isolierten Probleme, sondern systemische Folgen des Kapitalismus.

Nur durch die Verallgemeinerung der Vergesellschaftung und die Kontrolle der Mieter:innenräte kann die private Marktmacht effektiv gebrochen werden. Die Vergesellschaftung großer privater Wohnkonzerne ist dafür ein entscheidender Anfang. Der Kampf um Enteignung und Vergesellschaftung kann zum Kristallisationspunkt einer neuen Gegenmacht und Gesellschaft werden: von unten, demokratisch, proletarisch und revolutionär.

Konkret erfordert dies:

• Aufbau von Aktionsbündnissen und lokalen Koordinationskomitees zwischen Basisinitiativen, linken Organisationen, Parteien und Gewerkschaften für den gemeinsamen Kampf um Vergesellschaftung.

• Mieter:innenräte in jedem Kiez, die über Mieten, Sanierungen und Leerstand mitentscheiden.

• Aufbau von Betriebskomitees und einer Mieter:innen„gewerkschaft“ zur Unterstützung der Vergesellschaftung.

• Massendemonstrationen, Mietboykotte, Mietstreiks und Besetzungen, um die Umsetzung des Gesetzes zu erzwingen.

• Internationale Vernetzung, da große Wohnungskonzerne global agierende Finanzakteure sind.

Related Posts

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Aktuelle Veranstaltungen

Nov.
14
Fr.
18:00 KSB-Diskussionsveranstaltung: Un... @ JGU Mainz, TBA
KSB-Diskussionsveranstaltung: Un... @ JGU Mainz, TBA
Nov. 14 um 18:00
KSB-Diskussionsveranstaltung: Universität im Kapitalismus @ JGU Mainz, TBA
KSB-Diskussionsveranstaltung: Universität im Kapitalismus   Was es bedeutet an der Uni zu sein und was ist ihre Rolle im Kapitalismus? Warum werden Unis im Moment die Mittel immer weiter gekürzt? Wie hängt die Uni mit[...]

Für eine Uni des gesellschaftlichen Fortschritts

Revolutionäres Aktionsprogramm

Buch, A 5, 100 Seiten, 6,- Euro

Vom Widerstand zur Befreiung

Für ein freies, demokratisches, sozialistisches Palästina!

Broschüre, A4, 48 Seiten, 3,- Euro

Lage der Klasse – Podcast der Gruppe Arbeiter:innenmacht

Internationalismus. Revolutionäres Sommercamp 2025