Wilhelm Schulz, Arbeiter:innenmacht Berlin und aktiv im DWE-Kiezteam Reinickendorf-Wedding, Neue Internationale 267, September 2022
Vor knapp einem Jahr wurde im politischen Berlin stark an den Verhältnissen gerüttelt. 59,1 % der abstimmenden Berliner:innen votierten für die Enteignung und Verstaatlichung großer Immobilienkonzerne. Doch liegt die Macht über das „Wie weiter?“ in den Händen des Berliner Senats. Die Initiative belässt es mehrheitlich dabei, dass die Unterstützer:innen des Volksentscheids eigenständig daraus schlussfolgern, dass Senat und Staat kein Interesse an der Umsetzung der Enteignung großer Akteur:innen des Immobilienkapitals hegen. Sie weigert sich, diesen Klassenstaat als Hüter des Privateigentums zu entlarven. Dies ist ein Spiel mit dem Feuer, ist doch die Gefahr der Demoralisierung und des Rückzugs ins Private groß und tritt eine Radikalisierung nicht automatisch ein, wie die Geschichte mehrfach bewiesen hat.
Die Sammelphasen des Volksentscheids zeigten dessen Massenpotenzial. Mindestens 1.500 Aktivist:innen waren regelmäßig auf den Straßen und in den Mietskasernen unterwegs, um für die Enteignung großer Immobilienkonzerne zu werben. Hunderttausende Flugblätter, Zeitungen, Unterschriften und Gespräche wurden ausgetauscht. Doch die praktische Perspektive, die wir an den Haustüren den Mieter:innen mitgaben, war auf eine Unterschrift und Stimmabgabe begrenzt. Bestenfalls konnten sie in diesem oder jenem Kiezteam aktiv werden. Zu keinem Zeitpunkt war die DWE-Mehrheitsposition darauf ausgelegt, kampffähige Massenorganisationen der Mieter:innen aufzubauen. Solche Maßnahmen böten die Chance, auch gegen den Willen des Senats die Enteignung unter Kontrolle der Mieter:innen durch militantere Aktionsformen zu erreichen wie massenhafte Besetzungen und Zurückhaltung der Miete (kollektiver Mietboykott).
Kurzum hat die Initiative diese Möglichkeit einstweilen verpasst. Doch hätte dies eine andere Haltung gegenüber ihren Bündnispartner:innen erfordert. So hätten Parteien wie DIE LINKE, Gewerkschaften, Berliner Mieterverein und Berliner Mietergemeinschaft aufgefordert werden müssen, gemeinsame Versammlungen ihrer Mitglieder im Sinne des Aufbaus einer gemeinsamen kampffähigen Struktur mit uns zu organisieren. Das wiederum hätte praktische Herausforderungen für diese und inhaltliche Konfrontationen mit ihnen bedeutet. Andererseits hätte den Mieter:innen deutlich gemacht werden müssen, dass die Enteignung harte Überzeugungsarbeit voraussetzt, um ihrerseits Massenaktionen zu initiieren, die die versprochenen Ziele zu erreichen fördern.
Mit dem erfolgreichen Votum am 26. September 2022 lag der Spielball der Enteignung im Spielfeld des neuen Senats aus SPD, Grünen und Linken, in dem nur DIE LINKE den Volksentscheid voll unterstützte. In den Sondierungs- und anschließenden Koalitionsverhandlungen verriet sie aber ihre Prinzipien aus Angst, durch die FDP als Juniorpartnerin aus der Koalition gedrängt zu werden. Der Mitgliederentscheid der LINKEN Berlin fiel eindeutig für eine Regierungsbeteiligung aus, auch wenn das Nein-Lager anwuchs (Initiative Zusammen für eine linke Opposition). Es verpasste bislang, offen sichtbar zu werden und um die Führung der Partei zu fechten.
Ergebnis war eine Kommission, die binnen der ersten hundert Tage der Koalition einberufen wurde und anschließend binnen eines Jahres dem Senat einen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen soll. In langen anschließenden Strategiedebatten beugte sich DWE zähneknirschend, aber mit deutlicher Mehrheit der Perspektive des Senats, da ein „voreiliger“ Bruch nicht vermittelbar sei. Als Arbeiter:innenmacht argumentierten wir gegen eine Beteiligung am Gremium, das keine Enteignungs-, sondern eine Verschleppungskommission sei. DWE stellte auf unser Drängen hin Forderungen an diese auf, die jedoch durch bürokratische Manöver abgeschwächt wurden. Diese waren (1) öffentliche Sitzungen, (2) Diskussion des „Wie“ und nicht des „Ob“ der Enteignung und (3) keine Beteiligung der Immobilienlobby. Daneben stand die im Raum, dass DWE 59,1 % der Sitze in der Expert:innenkommission einnehmen solle. Faktisch wurde nichts davon umgesetzt.
Parallel dazu begann die Initiative, mit LINKEN und Grünen in Verhandlungen zu treten. Das Ziel war eine gemeinsame Liste von Expert:innen. Doch letztere spielten ein gefährliches Doppelspiel und vereinbarten hinter dem Rücken der Initiative mit der SPD eine gemeinsame Liste, die das Nein-Lager in der Expert:innenkommission vergrößerte. So bestellte die SPD beispielsweise drei CDU-nahe Professor:innen und Richter:innen ein. Auch die angeblich neutrale Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin (SPD, Bundesjustizministerin a. D.) erstritt ein Stimmrecht in der Kommission, setzte neben der Frage der Sozialisierung noch „Alternativen“ auf die Tagesordnung und ist nun die 13. Expertin in einem eigentlich 12-köpfigen Gremium, das paritätisch zusammengesetzt ist[1].
Zudem finden die Treffen in der Regel im geschlossenen Rahmen statt. Abgeordneter Buchner (SPD) fasst das inoffizielle Ziel der SPD-Abgeordnetenhausfraktion trefflich zusammen: „Der Volksentscheid interessiert in einem Jahr eh keine Sau mehr“. Trotz einer Schelte für diese Linie auf dem Berliner SPD-Landesparteitag, bei dem Geisel, Giffey und Saleh abgemahnt wurden, ist es wahrscheinlich, dass sich die Senatsfraktion gegen die eigene Partei durchsetzen wird, solange diese keinen internen Kampf organisiert.
In DWE wird nicht davon ausgegangen, dass es ein einheitliches Votum für Vergesellschaftung und Enteignung gibt, sondern der Senat weiterhin eine Entscheidung gegen die Umsetzung forcieren kann. Sein und der Kommission Ziel ist also, dem Volksentscheid den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Dabei gibt es bereits historische Vorbilder. Aufgrund der revolutionären Stimmung beschloss der Rat der Volksbeauftragten am 18. 11.1918, alle reifen Industrien sofort zu sozialisieren. Die MSPD setzte sich jedoch damit durch, zuerst eine Sozialisierungskommission mit namhaften Politiker:innen und Ökonom:innen einzusetzen.
Im ersten Anlauf wurden Eckpunkte zur Vorbereitung der Sozialisierung der reichsweiten Industrie und Gesetzentwürfe zur Verstaatlichung der Fischerei und des Versicherungswesens erarbeitet und im Februar 1919 ein Gesetz zur Sozialisierung des Kohlebergbaus beschlossen. Die sozialdemokratisch geführte Regierung und der bürgerliche Staatsapparat behinderten die Arbeit der Kommission und verweigerten die Umsetzung der Sozialisierung, weshalb diese ihre Arbeit im April 1919 aus Protest niederlegte.
Im zweiten Anlauf der Sozialisierungskommission wurde ein Bericht 1920 vorgelegt. Darin schlug eine Fraktion eine Transparenz zur Festlegung der Preise, das Selbstkostenprinzip und eine schrittweise Verstaatlichung vor. Die zweite Fraktion forderte die sofortige Verstaatlichung und Kautsky sah „[…] die Ausgestaltung des Trägers der zukünftigen Kohleorganisation als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vor, in der alle an der Kohlewirtschaft Beteiligten anteilmäßig vertreten sein sollten.“. Die Arbeit der Kommission wurde von der Industrie maßgeblich behindert. Die zweite Kommission wurde 1923 ohne konkrete Ergebnisse aufgelöst. Dieses Beispiel zeigt, dass das Motto „Kooperation statt Konfrontation“ gegenüber den Unternehmen mit einer Verstaatlichung nicht vereinbar ist, aber auch die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) auf Grund ihres klassenübergreifenden staatsnahen Charakters zumindest große Risiken beinhaltet.
Ähnlich das Schiedsverfahren um die Frage des Ausbaus des Bahnhofs in Stuttgart. 2006 beschloss der Landtag in Baden-Württemberg einen entsprechenden Plan mit dem Projektnamen „Stuttgart 21. 2010 entstand eine Massenbewegung gegen die Bauarbeiten. Es lagen viele Indizien vor, dass den Kosten von 9 Milliarden Euro und Umweltschäden keine ausreichende Verbesserung der Infrastruktur gegenüberstand. Ende 2010 wurde ein Schiedsverfahren unter dem Vorsitz von Heiner Geißler begonnen. Hier frisierten die Unternehmen systematisch die Ergebnisse, um Kosten und Schäden niedrig zu rechnen und gleichzeitig den Nutzen des Projekts zu übertreiben. Auf Grund dessen wurde ein Kompromiss für einen Teilausbau vorgeschlagen. Die Protestbewegung selbst hielt später fest, dass es sich um einen strategischen Fehler gehandelt hatte, dieses Schlichtungsverfahren zu akzeptieren. Es schwächte einerseits die Protestbewegung und Kampfkraft erheblich und anderseits legitimierte es die Regierungspolitik. Selbst der Kompromissvorschlag wurde nicht umgesetzt und das Projekt S21 wurde wie geplant durchgeführt.
Das beweist: Bürgerliche Institutionen (selbst bzw. gerade unter SPD-Führung) sind weder willens noch imstande, eine Sozialisierung durchzuführen. Das strategische Augenmerk von DWE auf diese Institutionen statt auf den Aufbau unabhängiger Gegenmacht gerät zur Sackgasse.
All das ist in der Initiative nicht unbekannt, aber ihre Öffentlichkeitsarbeit schweigt dazu. Sie nimmt also die Demoralisierung der Volksentscheidsbefürworter:innen in Kauf, hofft lediglich auf einen Funken, der quasi aus dieser Niederlage im Zorn entspringen soll. Jedoch setzt die dominante Perspektive nach wie vor auf Verschiebung der staatlichen Möglichkeitsspielräume statt Organisation von unten – Gegenmacht. DWE entwickelt sich zu einer Art Enteignungslobby. Für diese Perspektive bedarf es einiger Strateg:innen und gut platzierter Interventionen. Mobilisierungen und Organisierungen sind günstigenfalls Beiwerk. Somit verpufft die Schlagkraft, die den Volksentscheid erst möglich machte. Diese langsame Agonie scheint eine strategische Neuorientierung auf Gegenmacht gegen Staat und Kapital, auf Selbstorganisierung und Kontrolle des Wohnraums durch Mieter:innenorganisationen immer schwerer zu machen.
Auch wenn wir denken, dass es unmöglich ist, Wohnen aus der kapitalistischen Verwertungslogik herauszulösen, ohne den Kampf gegen die gesellschaftliche Totalität zu führen, bietet diese Perspektive doch die einzige realistische Möglichkeit der erfolgreichen Enteignung, Wohnraumkontrolle und des Übergangs zum Sturz für den Kapitalismus.
Für uns stellt als nächster Zwischenschritt die Orientierung auf einen Gesetzesvolksentscheid als Mittel und Plattform für die Propagierung des Aufbaus von Gegenmacht- und Kontrollorganen eine bessere Antwort aufs strukturelle Problem der Initiative dar. Die Chance für sein Zustandekommen erscheint gering, jedoch sind objektive Situation der Mieter:innen und Aussichtslosigkeit anderer lindernden Maßnahmen gute Voraussetzungen für den Meinungsumschwung!
[1]
Unter diesem Link findet ihr Informationen seitens der Expert:innenkommission: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/