Arbeiter:innenmacht

Programm: Verstaatlichung – aber richtig!

Karl Kloß/Jürgen Roth, Neue Internationale 248, Juli/August 2020

Gegenwärtig erleben wir einen weltweiten wirtschaftlichen Absturz, der durch die Corona-Pandemie noch verschlimmert wurde. Logische Konsequenz aus kapitalistischer Sicht: Kurzarbeit und Entlassungen. Die gegenwärtige Krise rückt auch – außer Konjunkturprogrammen – wieder Verstaatlichungsmaßnahmen in den Fokus der Öffentlichkeit, sofern es sich um fürs Gesamtkapital strategische Betriebe handelt (Lufthansa).

Wenn der bürgerliche Staat eingreift

Im Fall der Lufthansa hat der Staat einen Teil des Unternehmens übernommen, allerdings ist dies nur eine „stille Teilhabe“. Das bedeutet, dass die wichtigen Entscheidungen nach wie vor das Management und die AktionärInnen treffen. Und natürlich haben im Fall der Lufthansa AG genauso wie bei diversen Konzernen im Gesundheitswesen oder im Immobiliensektor die KleinanlegerInnen letztlich nichts zu entscheiden, sondern es sind GroßaktionärInnen und AnlegerInnen sowie verschiedene Fondsgesellschaften und Banken. Diese bestimmen selbst noch über die Konditionen einer kapitalistischen Verstaatlichung wesentlich mit. Im Fall der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaften sehen diese Entlassungen und Lohneinbußen vor.

Doch die bürgerlichen Mechanismen der Staatshilfe, nämlich Steuergeld investieren, um einen Teil des strauchelnden Unternehmens zu übernehmen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, lehnen wir ab. Eine Verstaatlichung unter kapitalistischen Bedingungen bedeutet außerdem in der Regel, dass damit eine Entschädigung für die vorherigen BesitzerInnen verbunden ist. Oft genug werden solche durchgeführt, um das Unternehmen, also das darin vergegenständlichte Kapital, mit Staatsknete zu retten und dann wieder zu privatisieren. Diese Problematik besteht erst recht bei teilweisen Verstaatlichungen wie im obigen Fall der Lufthansa. Man muss also nicht nur betrachten, was mit dem Geld passiert, sondern auch, wer am Ende die Kontrolle über einen solchen Konzern faktisch ausübt.

Verstaatlichung und Enteignung

Neben anderen Teil- und Übergangsforderungen gegen Krise und Arbeitslosigkeit wie Arbeitszeitverkürzung und Verteilung der Arbeit auf alle bei vollem Lohnausgleich, Offenlegung der Bilanzen durch ArbeiterInneninspektionen unter Hinzuziehung von ExpertInnen ihres Vertrauens spielt auch die nach entschädigungsloser Enteignung durch den bürgerlichen Staat unter ArbeiterInnenkontrolle spätestens dann eine unverzichtbare Rolle, wenn Betriebe entlassen oder bankrottgehen.

Schon Trotzki formulierte es 1938 im Übergangsprogramm folgendermaßen: „Das sozialistische Programm der Enteignung – das heißt des politischen Sturzes der Bourgeoisie und der Aufhebung ihrer wirtschaftlichen Herrschaft – darf uns in der gegenwärtigen Übergangsperiode auf keinen Fall daran hindern, gegebenenfalls die Enteignung einiger Industriezweige, die für die nationale Existenz lebenswichtig sind, oder der parasitärsten Gruppen der Bourgeoisie zu fordern … Der Unterschied zwischen diesen Forderungen und der verwaschenen reformistischen Losung der ,Verstaatlichung‘ besteht darin, daß wir: 1. eine Entschädigung ablehnen; … 3. die Massen dazu aufrufen, nur auf ihre eigene revolutionäre Kraft zu vertrauen; 4. die Frage der Enteignung mit der Frage der Arbeiter- und Bauernmacht verbinden.“ (Essen 1997, S. 95f.)

In der Formulierung von denjenigen Teilen der Bourgeoisie, die am parasitärsten und für die herrschende Klasse am wichtigsten sind, um ihre Herrschaft zu erhalten, geht es im Prinzip um den Bankensektor und dessen Enteignung und Zusammenfassung in einer einheitlichen, zentralisierten Staatsbank. Denn das wichtigste Instrument für die KapitalistInnen ist der Kredit, um über ausreichend Kapital zu verfügen, damit man noch produzieren kann.

An der Forderung nach entschädigungsloser Verstaatlichung einzelner Kapitalgruppen wird ersichtlich, warum die Losung der Enteignung nicht nur einen rein propagandistischen Zweck hat: Die einzelnen Sektoren und Betriebe der Wirtschaft sind unterschiedlich weit entwickelt, haben dadurch einen unterschiedlichen Einfluss auf einzelne Teilbereiche des gesellschaftlichen Lebens und unterschiedliche Stadien im Klassenkampf durchlaufen. Nur ein allgemeiner Anstieg des revolutionären Aufschwungs, d. h. eine Zuspitzung von Klassenkampfsituationen, kann die allgemeine Losung der Enteignung der gesamten Bourgeoisie auf die Tagesordnung setzen. Dies stellt auch einen Teil des Übergangs von der kapitalistischen hin zur sozialistischen Gesellschaft dar. Der entscheidende Punkt bei der Enteignungsfrage ist, dass dieser Schritt (die Enteignung), damit vollzogen wird, dass die vorherigen BesitzerInnen nicht entschädigt werden sollen! Wer für die Entschädigung aufkommen soll, ist aus Sicht der KapitalistInnen klar: die Beschäftigten durch Lohnverzicht bzw. Lohneinbußen unter den neuen EigentümerInnen sowie die ArbeiterInnenklasse durch Steuergelder oder höhere Abgaben und Monopolpreise (wie bei der EGG-Umlage oder den privaten Strompreisen).

ArbeiterInnenkontrolle

Außerdem geht es bei dieser Forderung auch um die Frage, wer die Kontrolle über ein verstaatlichtes Unternehmen ausübt. Auf jeden Fall hat die ArbeiterInnenklasse wenig bis gar keine Kontrolle über das Unternehmen. Die Antwort auf die beschriebenen Szenarien der Übernahme unter kapitalistischen Bedingungen kann daher nur darin liegen, die Unternehmen, die entlassen wollen, entschädigungslos zu enteignen und sie unter die Kontrolle der ArbeiterInnenklasse zu stellen. Denn nur die ArbeiterInnen in den Unternehmen und als KonsumentInnen und NutzerInnen wissen am besten, was die Bedürfnisse der Klasse sind, und können diese entsprechend durch gewählte Kontrollkomitees, welche jederzeit wähl- und abwählbar sowie der Klasse gegenüber rechenschaftspflichtig sind, im Produktionsprozess berücksichtigen. Die Aufrechterhaltung des direkten Gewaltapparats des kapitalistischen Staates oder dessen Übernahme lehnen wir hingegen ab. Es gilt ihn zu zerschlagen.

Im Prinzip ist unsere Herangehensweise an Verstaatlichungen schon von Friedrich Engels vorgezeichnet: „Aber weder die Verwandlung in Aktiengesellschaften noch die in Staatseigentum, hebt die Kapitaleigenschaft der Produktivkräfte auf…Und der moderne Staat ist wieder nur die Organisation, welche sich die bürgerliche Gesellschaft gibt, um die allgemeinen äußern Bedingungen der kapitalistischen Produktionsweise aufrechtzuerhalten gegen Übergriffe, sowohl der Arbeiter wie der einzelnen Kapitalisten. Der moderne Staat, was auch seine Form, ist eine wesentlich kapitalistische Maschine, Staat der Kapitalisten, der ideelle Gesamtkapitalist. Je mehr Produktivkräfte er in sein Eigentum übernimmt, desto mehr wird er wirklicher Gesamtkapitalist, desto mehr Staatsbürger beutet er aus. Die Arbeiter bleiben Lohnarbeiter, Proletarier. Das Kapitalverhältnis wird nicht aufgehoben, es wird vielmehr auf die Spitze getrieben. Aber auf der Spitze schlägt es um. Das Staatseigentum an den Produktivkräften ist nicht die Lösung des Konflikts, aber es birgt in sich das formelle Mittel, die Handhabe der Lösung.“ („Anti-Dühring“, in: MEW 20, S. 260)

Der Sturz des tatsächlichen Gesamtkapitalisten erleichtert den Aufbau des Sozialismus, insofern der Akt der Inbesitznahme der individuellen kapitalistischen Produktionsmittel durch den ArbeiterInnenstaat, ihre entschädigungslose Verstaatlichung, entfiele.

Kampfbedingungen

Die Verstaatlichung verbessert allgemein die Kampfbedingungen der ArbeiterInnenklasse. Der Staat hat die Tendenz zur Vereinheitlichung und Zentralisierung von Arbeitsbedingungen, Tarifen und Betriebsgrößen. Dies ist für die Aufhebung von Klassenzersplitterung in Bewusstsein und Organisation dienlich und erleichtert auch die Durchsetzung eines einheitlicheren Arbeitsrechts. Es trägt zur Proletarisierung von aristokratisierten Schichten und zur Isolierung des elitären Berufsbeamtentums bei.

Die Enteignung einzelner Unternehmen verstärkt den Druck zur Verstaatlichung auf nichtstaatliche Bereiche. Sie ist insbesondere bei bankrottgegangenen Großbetrieben gesellschaftlich notwendiger Art zu fordern, bei gesellschaftlich unnützen (Rüstung, Individualverkehr, fossile und Kernspaltungsenergien …) mit Umstellung auf nützliche Produktion zu verknüpfen. Betriebe, die Teile ihrer Belegschaft entlassen, sind sofort und entschädigungslos zu enteignen. Die Verstaatlichung von Grund und Boden fördert Nutzplanung und entzieht der Spekulation den Nährboden.

Außerdem erleichtert die Verstaatlichung die Möglichkeit zu flächendeckender und wirksamer ArbeiterInnenkontrolle. Die Einsichtnahme in institutionelle Vorgänge kann nicht mit dem Hinweis auf privatrechtliches Geschäftsgeheimnis verwehrt werden. Sie erschwert außerdem betrügerischen Konkurs zum existenziellen Nachteil der Beschäftigten und erleichtert die Einführung eines einheitlichen transparenten Rechnungswesens und von einheitlichen Produktionsnormen.

Schließlich schärft sie das Bewusstsein, Illusionen über die angebliche Verbilligung von Produkten und Dienstleistungen durch Mehrung „freier“ privater Konkurrenz entgegentreten zu können, und ermöglicht Einsichtnahme und (bei ArbeiterInnenkontrolle) Einübung in das Führen eines Betriebes unter ArbeiterInnenregie (Schule der Planwirtschaft). Sie fördert unter dieser Bedingung das Verständnis für branchenübergreifende Zusammenhänge und für die Notwendigkeit zur Ausarbeitung eines gesellschaftlichen Plans.

Außerdem kann sie die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Produktionsprozess durch ein Programm von gesellschaftlich sinnvollen Arbeiten (ohne Zwang, ohne schlechteren Lohn) anbahnen und setzt einen Hebel zur Aufhebung der Teilung in Hand- und Kopfarbeit.

Eine solcherart verstandene Verstaatlichung lässt die StaatsvertreterInnen als unmittelbare GegnerInnen erscheinen. Bei Konflikten kann er nicht als „neutraler Schlichter“ zwischen rein ökonomischen Tarifparteien auftreten. Sie erhöht die Wirksamkeit und Strahlkraft von Kampfmaßnahmen der ArbeiterInnen, v. a. wenn Schlüsselindustrien wie Energie, Verkehr, Kommunikation betroffen sind, und hebt sie auf eine politische Ebene.

All diese Vorzüge sind natürlich relativ und entfalten ihre Wirkung nur, wenn die Verstaatlichung nicht als solche als Lösung des Problems betrachtet wird, sondern als Schritt, den Kampf gegen die kapitalistische Ausbeutung zuzuspitzen, als Schritt zur Enteignung der gesamten KapitalistInnenklasse und der Errichtung einer demokratischen Planwirtschaft, was ihrerseits nur durch die Machtergreifung der ArbeiterInnenklasse möglich wird.

Forderungen an die ReformistInnen

Noch glaubt die überwältigende Mehrzahl der organisierten Lohnabhängigen den sozialverräterischen Führungen der Gewerkschaften, Betriebsräte, SPD und Linkspartei. Wir müssen sie auffordern: Sie sollen den Tarifkampf für die Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich endlich wieder aufnehmen, ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten ausnutzen, also gegen jede Entlassung stimmen, die Bilanzen vor den Augen derjenigen, die sie zu vertreten beanspruchen, offenlegen und gegen Subventionen fürs Kapital eintreten (Konjunkturprogramme, Lufthansa).

Stattdessen müssen sie für die Verstaatlichung ohne Abfindung notleidender und solcher Betriebe, die entlassen, eintreten. Wir fordern, dass sie für einen Plan gesellschaftlich nützlicher öffentlicher Arbeiten mobilisieren, bezahlt aus Unternehmensgewinnen. Gleichzeitig warnen wir ihre Basis vor Passivität und Vertrauen. Doch nur so können diese ArbeiterbürokratInnen zum Handeln gebracht werden und unter Druck der einfachen Lohnabhängigen geraten. Deren fortschrittlichste Bestandteile werden im sehr wahrscheinlichen Fall der Enttäuschung ihres Vertrauens in diese „Kräfte“ beginnen, nach einer Alternative zu suchen, die im eigenständigen Kampf liegt, und so den Pfad dieser Übergangsforderungen, den Weg zu einer revolutionären Partei und zum Sozialismus leichter finden, als wenn man die ReformistInnen aus ihrer Verantwortung ließe.

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