Arbeiter:innenmacht

Tarifrunde Bund und Kommunen: Nur mit Streik sind die Forderungen durchzusetzen!

Paul Neumann, Neue Internationale 227, April 2018

Im Februar wurde die Tarifrunde 2018 für den öffentlichen Dienst bei den Beschäftigten von Bund und Kommunen eingeläutet. Es geht vor allem um die Gehälter für MitarbeiterInnen von Krankenhäusern und Stadtverwaltungen, Feuerwehrleuten, StraßenwärterInnen, der Müllabfuhr, von ErzieherInnen in kommunalen Kitas und von SozialarbeiterInnen. Parallel verhandelt ver.di für die 130.000 Beschäftigten der Post. Insgesamt 2,3 Millionen sind von der Tarifrunde betroffen.

Das zeigt, dass im öffentlichen Dienst der Flächentarifvertrag im Gegensatz zu vielen anderen Branchen noch existiert. Verhandelt wird wieder in der Tarifunion von ver.di, Beamtenbund (DBB), „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (GEW) und der reaktionären „Gewerkschaft der Polizei“ (GdP). Im Mittelpunkt der Forderungen steht die Erhöhung des Tabellenentgelts um 6 % auf 12 Monate, mindestens 200 EUR. Darüber hinaus spielen politische Forderungen keine wesentliche Rolle, obwohl der Manteltarifvertrag ebenfalls gekündigt wurde.

Zur Erinnerung: Lehren aus dem Jahr 2016

Als ver.di 2016 die Tarifauseinandersetzung nach einer kurzen Phase von mobilisierenden Warnstreiks überraschend nach der 2. Verhandlungsrunde schnell zum Anschluss brachte, waren viele KollegInnen enttäuscht. Offensichtlich wäre bei Weiterführung der guten Mobilisierung einiges „mehr drin“ gewesen. Die Streikenden waren lediglich die Manövriermasse der ver.di-Führung. Ihre Interessen wurden in einem „Strohfeuer“ (siehe NI 217/ März 2016, S. 5; http://arbeitermacht.de/ni/ni217/tarifrunde.htm) aus Warnstreiks, die keine/n Arbeit„geber“In wirklich unter Druck setzten, ohne Not verbrannt.

Die Forderungen von 2016 waren im Prinzip die gleichen wie die von 2018: eine reine Lohnrunde, 6 % auf 12 Monate. Das Ergebnis lag dann bei 40 % der Forderung der Tarifkommission; 2,4 % in den ersten 12 Monaten und 2,35 % in den zweiten 12 Monaten 2017/18. Legen wir nicht nur die aktuell steigende Inflationsrate (offiziell 1,8 %) zu Grunde, sondern berücksichtigen die Preisseigerung der für die abhängig Beschäftigen wichtigsten Konsumgüter (Lebensmittel: 3,6 %; Mieten: 4,4 % und Energie: 7,3 %), bleibt unterm Strich für die allermeisten von ihnen ein fettes Minus.

Gibt es einen Grund, anzunehmen, dass sich in der aktuellen Tarifrunde 2018 daran etwas ändert? Die öffentlichen Arbeit„geber“Innen dürften kein Interesse daran haben, mehr Geld auszugeben als notwendig. Und notwendig ist ohne Druck eines Arbeitskampfes nicht allzu viel.

Von Seiten der verd.di-Führung besteht ein Interesse daran, die eigene Nützlichkeit als verantwortungsvolle Verhandlungsführerin zu beweisen, die stets neben den Interessen ihrer Klientel auch das „große Ganze“ des bürgerlichen Staatswesens im Blick hat. Die Gewerkschaftsspitze wird die aktuell stattfindenden Warnstreiks wieder als Drohkulisse für ihr Verhandlungsgeschick zu nutzen wissen und dann schlussendlich, nach „harten, zähen Verhandlungen“, ganz viel Verantwortung zeigen für das „Gemeinwohl“. Die Interessen der Kolleginnen und Kollegen drohen, wieder weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

Die Kolleginnen und Kollegen können allerdings die Lehren aus den schlechten Abschlüssen der vergangenen Jahre ziehen. Der schnelle Abschluss 2016 war nur möglich, weil die ver.di-Führung sich keiner Urabstimmung durch die Mitglieder gestellt hat. Warnstreiks kann die Bürokratie nach eigenem Interesse „ansetzen“ und auch wieder „abblasen“. Daher sollten die KollegInnen eine satzungsgemäße Urabstimmung für Streiks einfordern. Diese gibt ihnen selbst einen größeren Einfluss auf Kampfmaßnahmen und Streiktaktik. Zudem setzt eine Urabstimmung sowohl die sog. Arbeit„geber“Innen als auch die Gewerkschaftsführung unter Druck, an die Interessen der Beschäftigten zu denken und weniger an das „Gemeinwohl“ und die immer „leeren“ Kassen der Kommunen.

Zu dem Punkt der „leeren“ Kassen der Gemeinden hat die ver.di-Führung dieses Jahr eine neue Argumentation aufbauen müssen, weil die alte nicht mehr ohne weiteres plausibel erscheint. Wurden in den letzten Jahren die Erwartungen der Mitgliedschaft schon im Vorfeld mit Verweis auf die Verschuldung von Bund, Land und Gemeinden gedämpft, fordert die ver.di-Bundestarifkommission nun „deutliche Lohnsteigerungen“ mit Verweis auf die „Rekordüberschüsse von 38,4 Milliarden EUR“ in 2017 durch „Bund, Länder und Kommunen“. Hier können die KollegInnen ansetzen, falls die Tarifkommission in der anstehenden 3. Verhandlungsrunde im April wieder weit unterhalb der Forderungen abzuschließen gedenkt.

Außerdem müsste auch die sog. „Schuldenbremse“, de facto eine Deckelung der Ausgaben für Bildung, Kitas, öffentliche Versorgung, ins Visier genommen werden. Diese politische Frage wie auch die nach einer massiven Besteuerung der Gewinne und großen Vermögen kommt bei den GewerkschaftsführerInnen allenfalls in Reden auf Kundgebungen vor – hinsichtlich der Kampftaktik und Ziele der Tarifrunde bleibt sie jedoch außen vor.

Umso größer ist dagegen das Gejammer der VertreterInnen des „Verbandes der kommunalen Arbeitgeber“ (VKA) über die 6-prozentige Gehaltsforderung. „Dies passt nicht zur Realität in den Kommunen und kommunalen Betrieben. Die Kommunen sind mit 141 Milliarden EUR verschuldet. Außerdem herrscht ein Investitionsrückstand von 126 Milliarden EUR. Wir können nur Lösungen anbieten, die alle Kommunen leisten können…“ usw. (VKA, 14. 3. 2018). Diese Argumentation klingt für SozialdemokratInnen und GewerkschaftssekretärInnen wie ein Sachzwang. Da dürfen die Ansprüche nicht zu hoch geschraubt werden. Man darf ja schließlich die Kuh nicht schlachten, die man melken will.

Mindestbetrag von 200,00 EUR – positive soziale Komponente

Die Forderung 2018 enthält, zusätzlich zu den linearen 6 %, einen Mindestbetrag von 200,00 EUR für alle Gehaltsgruppen. Diese enthält eine interessante und populäre soziale Komponente, bedeutet sie doch für die unteren Gehaltsgruppen eine lineare Erhöhung von bis zu 11,4 %. Das bietet die Möglichkeit, auch die KollegInnen der unteren Gehaltsgruppen verstärkt zu mobilisieren und den steigenden Einkommensunterschieden etwas entgegenzusetzen.

Hiervon ist allerdings bisher in der Argumentation und der Mobilisierungspraxis der ver.di-Führung wenig zu sehen, während die Propagandamaschine der Arbeit„geber“Innen unverhüllt mit Erpressung, Outsourcing und Privatisierung der dann 11,4 % teureren Arbeitsplätze in den unteren Gehaltsgruppen droht: „Der Mindestbetrag verteuert vor allem die Entgeltgruppen, bei denen der öffentliche Dienst schon jetzt kaum noch wettbewerbsfähig ist. Ein Beschäftigter, dessen Tätigkeit ausgegliedert oder privatisiert wird, hat nichts von einem Elf-Prozent-Lohnplus.“ (Thomas Böhle, Präsident des VKA, http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2018).

Demzufolge würden sich die Beschäftigten durch „Maßlosigkeit“ nur selbst schaden. Der Herr Arbeit„geber“präsident droht gleich, unter Verweis auf das kapitalistische Rentabilitätsprinzip, mit der Abschaffung der „zu teuren“ Arbeitsplätze, wo er doch in Wahl- und Sonntagsreden stets als oberste Pflicht von Staat und Politik die Schaffung von Jobs propagiert. Löhne, die zum Leben reichen, vertragen sich halt immer weniger mit der modernen betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Die Hartz-IV-Gesetze von 2005 haben uns schon ins Gedächtnis gerufen, dass ein Arbeitsplatz im modernen Kapitalismus keine Existenzsicherung für lohnabhängig Beschäftigte mehr darstellt. Dagegen sollten Gewerkschaften mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, kämpfen. Das wichtigste Mittel ist der Streik.

Zukunft gestalten: Kopf in den Sand stecken, „weil wir es wert sind“?

Der VKA will im Übrigen in der laufenden Tarifrunde u. a. auch über die anstehende „Digitalisierung der Verwaltung“ sprechen, der in den nächsten 10-15 Jahren einige Millionen Arbeitsplätze nicht nur in der Industrie, sondern auch dort zum Opfer fallen dürften. Davon liest man jedoch nichts in den Veröffentlichungen und Statements der ver.di-Führung zur aktuellen Tarifrunde.

Dem sog. technischen Fortschritt, der, bei Lichte betrachtet, im Rahmen der globalen kapitalistischen Konkurrenz als Mittel zur Kostensenkung und Sicherung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit dient, wollen die Gewerkschaften nicht entgegenstehen. All das erscheint ihnen als einfacher Sachzwang wie das Wetter. Außer „einem gesteigerten Bildungsbedarf“ und natürlich mehr Mitbestimmung sehen die deutschen Gewerkschaften hier nur wenig Notwendigkeit zum Handeln. Man tröstet sich mit der Illusion, dass schon irgendwie auch neue Jobs entstehen würden, weil es doch immer so gewesen sei. Soll nicht ein bedeutender Teil der ArbeiterInnenklasse in den nächsten Jahren für überflüssig erklärt werden, weil für eine rentable Produktion und Verwaltung nicht mehr notwendig, ist ein harter sozialer und politischer Kampf für die Verkürzung der Arbeitszeit notwendig: „Aufteilung der vorhandenen notwendigen gesellschaftliche Arbeit auf alle bei vollem Lohn- und Personalausgleich“. Die einfachsten Forderungen zum Überleben der Klasse der Lohnabhängigen bergen eine revolutionäre Dynamik in sich.

Um die kommende Tarifrunde zu einem Schritt in die richtige Richtung zu machen, einen Ausverkauf wie 2016 zu verhindern und das Mobilisierungspotential auszuschöpfen, empfehlen wir:

  • Gegen das Aushebeln der innergewerkschaftlichen Demokratie durch Kampfformen , die die Urabstimmung umgehen. Urabstimmung zur vollen Mobilisierung für die Forderungen!
  • Offenlegung der Verhandlungen und Rechenschaftspflicht der Verhandlungskommission! Kein Abschluss, keine Aussetzung von Streiks ohne vorherige Zustimmung der Gewerkschaftsmitglieder!
  • Wahl und Abwählbarkeit der Streikkomitees und der Tarifkommission durch die Basis! Volle Einbeziehung der Vertrauensleute und gewerkschaftlichen Betriebsgruppen!
  • Breite Diskussion über alle relevanten Themen der Tarifrunde, z. B. „Digitalisierung der Verwaltung“! Stopp von Outsourcing und Privatisierung im öffentlichen Dienst! Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich! Weg mit der sog. Schuldenbremse!
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