Arbeiter:innenmacht

Verlängerung der EU-Zulassung für Glyphosat – Der Alleingang des Bundeslandwirtschaftsministers

Jürgen Roth, Infomail 980, 8. Januar 2018

Die aktuelle EU-Zulassung wurde 2002 erteilt und sollte ursprünglich zum 31. Dezember 2015 auslaufen. Am 20. Oktober wurde sie durch die EU-Kommission bis 30. Juni 2016 verlängert, da sich die Neubewertung aus Gründen verzögerte, auf die die Hersteller keinen Einfluss hätten. Diese Frist wurde um weitere 18 Monate bis Ende 2017 ausgedehnt, da keine qualifizierte Mehrheit unter den EU-Mitgliedsländern für oder gegen eine Neuzulassung zustande kam. Am 27. November 2017 hat eine qualifizierte Mehrheit aus 18 Ländern, darunter auch Deutschland, einer Verlängerung um weitere 5 Jahre zugestimmt.

Gemäß der Geschäftsordnung der Bundesregierung hätte sich die BRD enthalten müssen, denn Umwelt- und Landwirtschaftsministerium der geschäftsführenden Bundesregierung waren sich uneins. Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte eine Zulassung abgelehnt, doch CSU-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt setzte sich ohne Rücksprache mit der Bundeskanzlerin über die Geschäftsordnung hinweg.

Die EU-Kommission muss bis zum 8. Januar 2018 auf die Unterschriftensammlung (1,1 Millionen gültige Unterzeichnungen) einer von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Greenpeace und Campact unterstützten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) antworten, die den Mitgliedsstaaten den Vorschlag einer Überarbeitung der Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sowie eines Glyphosatverbots unterbreitete.

Der Alleingang Minister Schmidts bildet nur die Spitze des Eisbergs. Der Skandal innerhalb der geschäftsführenden Koalition wird durch den im alltäglichen Umgang mit Unkrautvernichtungsmitteln (Herbiziden) wie Glyphosat bei Weitem in den Schatten gestellt, die verharmlosend als Pflanzenschutzmittel bezeichnet werden.

Eigenschaften von Glyphosat

Glyphosat [N-(Phosphonomethyl)glycin] ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Phosphonate und aufgrund der Bindung des Phosphoratoms an Kohlenstoff erheblich stabiler als die Ester der dreiwertigen phosphorigen Säure. Es ist die biologisch wirksame Hauptkomponente einiger Breitband- bzw. Totalherbizide und wurde seit der zweiten Hälfte der 1970er Jahre von Monsanto unter dem Handelsnamen Roundup auf den Markt gebracht. Weltweit ist Glyphosat seit Jahren der mengenmäßig bedeutendste Inhaltsstoff von Herbiziden und wird mittlerweile von mehr als 40 Herstellern vertrieben. Im Vergleich zu anderen Herbiziden weist Glyphosat meist eine geringere Mobilität, kürzere Lebensdauer (bessere Abbaubarkeit im Boden) und eine niedrigere Toxizität gegenüber Tieren auf. Da der reine Wirkstoff aufgrund seiner Polarität an der Außenhaut (Cuticula) der aufnehmenden Pflanze abperlt, wird er als wasserlösliches Salz in Verbindung mit Netzmitteln (Tensiden, Surfactants) zu sog. Formulierungen verarbeitet, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Bei der Prüfung auf Toxizität ist das zu berücksichtigen, da sie durch die Begleitstoffe zunehmen kann. Das Kaliumsalz kann eine Hypokaliämie auslösen, die hohe Giftigkeit des Netzmittels Talgfettaminoxethylat (POEA) für Amphibien (Lurche) ist bekannt und verdarb schon so manchem potenziellen Froschkönig das Quaken.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung bewertet den Wirkstoff und seine Formulierungen als „wahrscheinlich krebserregend“ für den Menschen. Dieser Bewertung widersprechen andere Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit/European Food Safety Authority), die sich dabei auf das Urteil des BfR (Bundesamt für Risikobewertung) stützt.

Das erstmals 1950 vom Schweizer Chemiker Henri Martin von der Firma Cilag synthetisierte Glyphosat sollte ursprünglich als eine von etwa 100 Varianten der Aminomethylphosphonsäure zu Wasserenthärtungszwecken getestet werden. Nach Entdeckung seiner herbiziden „Neben“wirkung in geeigneter Formulierung meldete es Monsanto 1974 zum Patent an.

Sein Wirkmechanismus beruht auf der Blockade des Enzyms 5-Enolpyruvylshikimat-3-phosphat-Synthase (EPSPS), das von Pflanzen und den meisten Mikroorganismen zur Synthese der aromatischen Aminosäuren benötigt wird. Glyphosat verdängt das eigentliche Enzymsubstrat Phosphoenolpyruvat (PEP), verhindert somit die Synthese und bewirkt das Absterben des Organismus.

Einsatz in der Landwirtschaft

Die geringe Verdampfung des Unkrautvertilgers und seine nahezu ausbleibende Auswaschung ins Grundwasser liegen an der hohen Adsorption an Bodenmineralien aufgrund seiner Ähnlichkeit mit dem Phosphation. Im Boden wird es verhältnismäßig rasch abgebaut. Dies erklärt seine Beliebtheit bei LandwirtInnen im Vergleich zu anderen Unkrautvernichtungsmitteln.

Glyphosat wird über alle grünen Pflanzenteile aufgenommen, auch von den Nutzsorten. Um diese zu schonen, wird es im konventionellen Pflanzenbau vor der Aussaat der Feldfrüchte auf den Acker gebracht, wo schon viele Unkräuter zu sprießen begonnen haben. Üblich ist auch ein Auftragen unmittelbar nach der Saat, wodurch schnell und oberflächlich keimendes Unkraut getroffen werden soll, während die tiefer eingesäten Kulturpflanzen verschont bleiben. In Deutschland wird Glyphosat zu 3 verschiedenen Zeitpunkten verwendet: um die Aussaat (s. o.) herum, zwischen Ernte der Winter- und Ausbringung der Sommerfrucht und – stark eingeschränkt – vor der Ernte (Sikkation). Letzteres ist z. B. in der Schweiz verboten.

Außerhalb der konventionellen Landwirtschaft, also beim (zusätzlichen) Einsatz glyphosatresistenter gentechnisch veränderter Nutzpflanzen (Baumwolle, Mais, Raps, Soja), wird der Einsatz des Totalherbizids zu weiteren Zeitpunkten möglich. Der Aufwand zur mechanischen Bodenbearbeitung verringert sich dabei, der Einsatz von Roundup & Co. erhöht sich umgekehrt drastisch.

Vorzeigeherbizid als Zauberlehrling

Die Entwicklung herbizidresistenten Unkrauts lässt sich bereits dokumentieren (z. B. Amaranthus palmeri), der Befall mit dem parasitären Spaltpilz Fusarium erhöht sich v. a. bei Getreide und Mais, die Bildung der Knöllchenbakterien wird behindert. Pflanzen, die auf symbiontische Mykorrhizapilze zum Gedeihen angewiesen sind wie Rosengewächse nehmen weniger Nährstoffe auf.

Diese zunehmenden Probleme durch resistente Unkräuter werden durch vermehrten Einsatz von Glyphosat und anderer Herbizide „bekämpft“. Die Glyphosatlobby schätzt dagegen trotzdem das Umweltprofil des Anbaus resistenter genetisch modifizierten Saatgutes positiver als den nicht resistenter Kulturpflanzen ein. Es soll nicht bestritten werden, dass Glyphosat im Durchschnitt umweltfreundlicher sein mag als das von ihm verdrängte andere Unkraut-Ex. Es bindet schneller an den Boden, was das Auswaschungsrisiko ins Grundwasser mindert, und wird dort durch Bodenbakterien biologisch abgebaut. Seine Giftigkeit für Säugetiere, Vögel und Fische ist geringer. Es ist im Unterschied zur „Konkurrenz“ nur kurze Zeit im Boden nachweisbar.

Die Verhältnisse im Ackerbau ähneln denen in der Medizin. Nicht Herbizide und Antibiotika sind an sich das Problem, sondern ihre unsachgemäße Anwendung ist es, die zu Resistenzen führt und damit vorhandene Waffen entschärft, Gefahren erzeugt, die immer schwerer zu bekämpfen sind. Ein wissenschaftlicher Umgang mit diesen Mitteln würde gerade nicht zuerst Breitbandwirkstoffe einsetzen, sondern solche, die gegen Unkräuter und Bakterien gezielt vorgehen. Das setzt ihre genaue Identifizierung voraus. Vor dem Antibiotikaeinsatz in der Medizin und vor diesen Diagnosen muss aber die Vorbeugung stehen (Hygiene, Desinfektion), damit erst gar keine Infektionskrankheiten ausbrechen. Selbst das deutsche Umweltbundesamt weist auf die Verbindung der Ausbringung von Glyphosat mit einer Einschränkung der biologischen Vielfalt hin. Eine effektive pfluglose Unkrautbekämpfung ließe sich auch durch vielfältige Fruchtfolgen, Zwischenfruchtanbau und Eggen realisieren. Der Einsatz des „Zauberherbizids“ ließe sich drastisch reduzieren und auf wenige „schwere Fälle“ beschränken.

Unzureichende Antworten

Der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) Hubert Weiger fordert eine umfassende Neuordnung des Zulassungsverfahrens für Pestizide, die im Laufe diesen Jahres im Rahmen der Überarbeitung der EU-Pflanzenschutzverordnung ansteht. Er bemängelt, dass EFSA und BfR in ihren Expertisen Monsanto-Studien teilweise wortgleich übernommen haben, während kritische Gutachten als unzuverlässig eingestuft wurden. Die Zulassungsprüfung solle von „unabhängigen“ Instituten durchgeführt werden, die ihre „Konzernferne“ nachprüfbar dokumentieren müssten. Zudem müssten alle zur Bewertung herangezogenen Studien öffentlich gemacht werden. So sei die verheerende Wirkung von Glyphosat auf Artenvielfalt und Ökosysteme erwiesen, seine krebsauslösende Nebenwirkung zumindest nicht widerlegt. Sein Einsatz müsse eingeschränkt werden: privater und Gebrauch auf kommunalen Grundstücken könnten ebenso unterbleiben wie die Sikkation, erweiterte Pufferzonen für geschützte Flächen gelte es festzulegen, unter Berufung auf nationale Schutzklauseln sei ein Ausstieg nach 3 Jahren gemäß dem Beispiel Frankreichs möglich, schließlich solle ein Lebensmitteletikett für glyphosatfrei angebaute Erzeugnisse erwogen werden.

DIE LINKE forderte im Bundestag einen Gesetzentwurf zum bundesweiten Verbot, Grüne und SPD favorisierten einen Ausstiegsplan im Schulterschluss mit Frankreich. Einig waren sich die 3 Fraktionen in der Forderung nach dem Verbot von Insektenvertilgern aus der Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide, die als maßgeblicher Faktor für das dramatische Bienensterben in Europa verdächtigt wird.

Gegen ökologische Reformflickschusterei!

Gegen diese Vorschläge ist nichts einzuwenden, wohl aber gegen die Ausblendung des monopolkapitalistisch geprägten gesellschaftlichen Hintergrundes! Diese (klein)bürgerlichen Reformvorstellungen stellen zwar die Abhängigkeit des Staats von den Konzernen fest, meinen aber, per Bundestagsdekret PuppenspielerInnen und Marionetten austauschen zu können – ohne Eingriff in die Eigentumsverhältnisse.

„Unabhängige“ Studien? Die Monopole verfügen über die Wissenschaft, nicht der Staat und schon gar nicht unabhängige Privatinstitute. Folglich führen auch nur sie die erdrückende Zahl an Gutachten durch, weil in ihnen das gesamte Know-how konzentriert ist. Der Rest zehrt bestenfalls von den Erkenntnisbrosamen, die vom Tisch der Multis herunterfallen.

Selbst ein Verbot von Glyphosat würde doch die Entwicklung von Alternativen gänzlich in Konzernhand belassen, die unter dem Primat des Profits vorangetrieben werden und nicht der Nützlichkeit und Unbedenklichkeit. Monsanto zeigt gerade schlagend, dass das durchaus vorhandene Potenzial der Gentechnik sich in einen Fluch verwandelt. Statt Krankheiten zu bekämpfen, gegen Wachstumsbeeinträchtigungen immunes Saatgut zu züchten, steigert sie nur den Einsatz vom eigenen Hausherbizid, vermindert nicht die Abhängigkeit von chemischen Keulen, sondern steigert sie.

Die erste Forderung wäre also die entschädigungslose Verstaatlichung der Agrarmultis und Gentechnikkonzerne, die Offenlegung ihrer Patente und Studienergebnisse.

Darüber hinaus braucht es zweitens eine Agrarrevolution hin zu sowohl ökologisch nachhaltiger wie wissenschaftlich gestützter Boden-, Wald- und Gewässerbearbeitung. Diese ist drittens ohne staatlichen bzw. genossenschaftlichen Besitz an Grund und Boden unmöglich. Erst auf dieser Grundlage können Bodengüte- und –eignung als Kataster erfasst, eine planmäßige, kollektive Bearbeitung der Felder in Angriff genommen werden, weil nur so der Aspekt vielfältiger Fruchtfolge mit dem gesamtwirtschaftlicher Rentabilität in Einklang gebracht werden kann. Die sozialistische Menschheit wird’s danken – der Froschkönig auch.

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