Arbeiter:innenmacht

Globale soziale Rechte oder sozialistische Revolution?

Gerald Waidhofer, Revolutionärer Marxismus 37, Juni 2007

In Zeiten einer beschleunigt sich öffnenden sozialen Schere, in denen das Geld sich immer mehr dorthin bewegt, wo schon viel Geld ist und sich von dort zurückzieht, wo bereits sehr wenig ist, greift die politische Inspiration auch vermehrt um sich. In der Vielfalt der daraus entstehenden Konzepte zur Korrektur der sozialen Schieflage fällt eine spezielle Strömung durch ihre besonders fundamental sich darstellende Form auf. In unterschiedlicher Weise tritt sie ein für globale soziale Rechte.

Bekannt wurden dabei vor allem drei: das Recht auf gesicherte materielle Existenz (wie es in der hiesigen Debatte als Forderung nach „garantiertem und bedingungslosen Grundeinkommen“ firmiert), jene nach Bewegungsfreiheit über staatliche Grenzen und das Recht auf Aneignung.

Wir werden uns im Folgenden v.a. mit ersterem beschäftigen. Wie auch bei den anderen „Rechten“ stoßen hier verschiedene Theoriestränge aufeinander, die bei den VertreterInnen der verschiedenen Konzepte munter vermischt und mehr oder weniger beliebig kombiniert werden.

Ein Teil der Begründung für die Forderung nach „sozialen Rechten,“ zumal auf garantiertes Einkommen, bezieht sich auf die „Krise der Arbeitsgesellschaft.“ Bezug nehmend auf liberale Autoren wie Rifkin oder Reformisten wie Gorz wird unterstellt, dass die technische Entwicklung nicht nur zu immer höherer Produktivität führt, sondern auch gefolgert, dass eine Wiederherstellung der Vollbeschäftigung objektiv unmöglich sei und daher ein größer werdender Teil der Gesellschaft über ein „Grundeinkommen“ oder „Existenzgeld“ abgesichert werden müsste.

Diese Argumentation stieß und stößt besonders bei Erwerbslosenverbänden auf offene Ohren. So formulierte „Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Erwerbsloseninitiativen“ die Forderung nach Existenzgeld schon in den 80er Jahren. Heute wird die Losung nach einem „bedingungslosen Grundeinkommen“ von einem beachtlichen Teil der „sozialen Bewegungen“ als zentrale Forderung begriffen.

Zweitens wurde die Forderung nach „sozialen Rechten“ schon früh von Strömungen vertreten, die sich aus dem Operaismus entwickelten. In der BRD waren das Gruppen wie Fels, die darin eine Forderung erblickten, „die der Klassenstruktur des Post-Fordismus“ gerecht werde und die ein neu zusammengesetztes Proletariat „in konkreten politischen Kämpfen“ konstituieren könne (FelS-Sozial-AG, Für Existenzgeld und eine radikale Arbeitszeitverkürzung, S. 39, in: Krebs/Rhein, Existenzgeld).

Diese post-operaistische Linie gab sich zu Beginn dieses Jahrhunderts ein globales Manifest – „Empire“ von Hardt/Negri. Dort wird das „neue Proletariat“ „aufgehoben“ in der Multitude. Die drei globalen Rechte werden zur vereinheitlichenden Dynamik disparater, spontaner Kämpfe.

Entscheidend ist jedoch – und hier liegt auch die Brücke zu den offen liberalen und reformistischen Anhängern der Forderung nach „sozialen Rechten“ -, dass, anders als das alte Proletariat, die Multitude im Empire keine politische Macht mehr zu erkämpfen brauche, um eine neue gesellschaftliche Produktionsweise erst zu schaffen. Sie braucht nicht die herrschende Klasse zu enteignen und die Produktionsinstrumente unter ihrer bewusste Kontrolle zu bringen, also die Staatsmacht erobern, um überhaupt erst eine sozialistische Transformation der Ökonomie in Gang bringen.

Die Multitude stellt für Negri/Hardt oder für Autoren wie Holloway schon eine neue, entstehende Produktionsweise dar. Hier schließt sich der Zusammenhang zu den „radikaleren“ Forderungen nach Grundeinkommen und anderen „globalen Rechten.“

Um diese Behauptung weiter zu stützen, wird die Entwicklung des Lohnarbeitsverhältnisses, die immer stärkere Trennung des Arbeiters von den Produktionsmitteln negiert und das direkte Gegenteil behauptet.

„Die Menge benutzt nicht nur Maschinen zur Produktion, sondern wird auch selbst zu einer Art Maschine, da die Produktionsmittel immer stärker in die Köpfe und Körper der Menge integriert sind. In diesem Zusammenhang bedeutet Wiederaneignung, freien Zugang zu und Kontrolle über Wissen, Information, Kommunikation und Affekte zu haben – denn dies sind einige der wichtigsten biopolitischen Produktionsmittel. Doch die Tatsache allein, dass diese Produktionsmittel in der Menge selbst zu finden sind, bedeutet nicht, dass die sie auch kontrolliert. Eher lässt das die Entfremdung davon noch niederträchtiger und verletzender erscheinen. Das Recht auf Wiederaneingung ist somit in Wahrheit das Recht der Menge auf Selbstkontrolle und Eigenproduktion (Negri/Hardt, Empire, S. 413).“

Die Multitude muss also, um sich zu befreien, die Produktionsmittel dem Kapital gar nicht mehr entreißen, denn – so die allerdings recht obskure – Vorstellung, sie würde sie ja zunehmend ohnehin schon besitzen, sie müsse sich nur die Kontrolle, wenn man so will, das Recht auf Eigentum erstreiten.

Es ist daher kein Wunder, dass beide Stränge dieser Theoreme in einem gemeinsamen Wiederaufleben der „Menschenrechte“ als universell selig machendes Heilmittel aller Klassen zusammengehen. Die „Grundrechte“ sind dann auch nichts als neu formulierte bürgerliche Rechte.

Beispiel Mindesteinkommen

Besonders in den Vordergrund drängte sich zuletzt die Auseinandersetzung um ein bedingungsloses Grundeinkommen. So wird auf der Homepage der ATTAC AG Globale Soziale Rechte aus Berlin, die sich in Verbindung zu allen sozialen Kämpfen weltweit verstehen möchte, folgende Kurzdefinition für globale soziale Rechte vorgestellt: Sie „beinhalten das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das bedeutet den Zugang zu Nahrung, Bekleidung und Unterkunft; das Recht auf physische und psychische Gesundheit; das Recht auf Bildung und das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Diese Rechte sollen für jeden Menschen gelten, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Staatszugehörigkeit oder Leistungsfähigkeit. Rechte zu fordern heißt in aller erster Linie Bedürfnisse zu legitimieren (www.globale-soziale-rechte.org)“.

Attac und andere werfen hier die Frage auf, warum denn kein „angemessener Lebensstandard“ verwirklicht wird, warum die diversen „Rechte“ fortlaufend verletzt, eingeschränkt und weiter beschnitten werden, obwohl doch immer mehr Güter geschaffen werden. Und wie so viele andere, vermischt attac dann diese Frage mit der Vorstellung, dass immer größere Anhäufung von Geld und Vermögen in den Händen von immer weniger Leuten schon mit immer mehr Reichtum gleichzusetzen sei.

Ab lassen wir diesen Kurzschluss beiseite. Entscheidend ist für attac und andere, zwar Fragen aufwerfen, sogleich aber die entscheidenden gesellschaftlichen Ursachen – die kapitalistische Produktionsweise selbst – nicht weiter in Betracht ziehen und schon gar nicht die aktuelle Entwicklungsperiode des Kapitalismus, die durch Überakkumulation und verschärfte strukturelle Krisenmomente gekennzeichnet ist.

Statt dessen gipfelt die Betrachtung auch in der bei vielen anderen, auch „radikaleren“ Linken beliebten Vorstellung: „Rechte zu fordern, heißt in aller erster Linie Bedürfnisse zu legitimieren.“

Kling radikal, ist es aber ganz und gar nicht. Ob ein „Bedürfnis“ als legitim gilt – und ob es in der bürgerlichen Gesellschaft durchgesetzt wird, sind zwei verschiedene Fragen.

Das Bedürfnis des Kapitalisten, die Arbeitskraft möglichst billig zu kaufen ist auf dem Boden verallgemeinerter Warenproduktion ebenso „legitim“ wie das der Arbeiterklasse, den Preis der Ware Arbeitskraft möglichst hoch zu halten.

Diese Betrachtung ist schon deshalb nahe legend, weil die diversen von attac in Spiel gebrachten „Rechte“ oft nichts anderes sind als Teile der Reproduktionskosten der Arbeiterklasse – oder was sonst ist der „angemessene Lebensstandard“ als eine verklausulierter und ideologisierter Ausdruck für den Wert resp. Preis der Ware Arbeitskraft?

Entschieden wird dieser Kampf nicht durch „Legitimation“ bestimmter Bedürfnisse, sondern durch die Stärke, Organisiertheit, das Bewusstsein usw. im Klassenkampf. Die der Durchsetzung politischer und sozialer Rechte ist daher ganz generell eine Frage der Macht – und nicht der „Anerkennung“ ihrer „Legitimität.

Es ist eine Frage der Macht, weil hinter den verschiedenen Bedürfnissen gegensätzlich Klasseninteressen stehen, über den Durchsetzung der Kampf entscheidet, gerade weil sie beide als, wenn auch widerstreitende Rechtsansprüche legitim sind.

Marx führt diesen Sacherhalt bei der Untersuchung über den Kampf um die Länge des Arbeitstages im Kapital aus:

Denn: „Von ganz elastischen Schranken abgesehen, ergibt sich aus der Natur des Warentausches selbst keine Grenze des Arbeitstages, also keine Grenze der Mehrarbeit. Der Kapitalist behauptet sein Recht als Käufer, wenn er den Arbeitstag so lang als möglich macht und womöglich aus einem Arbeitstag zwei zu machen sucht. Andererseits schließt die spezifische Natur der verkauften Ware eine Schranke ihres Konsums durch den Käufer ein, und der Arbeiter behauptet sein Recht als Verkäufer, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normalgröße beschränken will. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt (Marx, Kapital Bd. 1, S. 249).”

Genau dieser Konsequenz versuchen die IdeologInnen der „sozialen Grundrechte“ aus dem Weg zu gehen. Statt die Gegensätzlichkeit bestimmter „Rechte“ und Bedürfnisse anzuerkennen und daraus die klassenpolitischen Schlussfolgerungen zu ziehen, soll vielmehr der bürgerlichen Öffentlichkeit „genutzt“ werden, um der herrschenden Klasse vorzurechnen, dass doch auch die Bedürfnisse der Unterdrückten „legitim“ wären.

Eine Spielart dieser Linie versucht Charlotte Ullmann, die sich ebenso für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausspricht, und dafür im Netzwerk Linke Opposition eintritt (www. Netzwerk-linke-opposition.de).

In ihrer an Rifkin angelegten Argumentation stellt sie fest, dass auf der Grundlage des gegenwärtigen Standes des technologischen Fortschrittes eine neue Bewertung der Arbeit ansteht. Die notwendige Arbeit könne jetzt überwiegend durch Maschinen erledigt werden. Arbeit soll darum nicht mehr erzwungen werden, sondern wie ein Hobby gestaltet werden, denn immerhin sei Arbeit ja eine Art von Spiel. Und die verbleibenden unangenehmen Tätigkeiten könnten entsprechend der Alternative der ‚Öko-Industrie‘ vollzogen werden, die mit moderner Technologie keine krankmachenden Produkte erzeugt. Und für den Handel könnten wir uns am Vorbild von Tauschringen orientieren: „Schneidest Du meine Haare, backe ich Dir ein leckeres Biobrot!“

Um diese Problem zu lösen schlägt sie die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens vor. Damit könnte schließlich auch noch der soziale Friede durch eine gerechtere Verteilung der Ressourcen sichergestellt werden. Als Losung könnte hieraus die Parole zusammengefasst werden: Geld für Frieden.

Solche Bemühungen waren schon immer die Spezialität des Reformismus, der sich umso zweckmäßiger und teurer darstellte, je näher eine revolutionäre Situation kam und je stärker revolutionäre Kräfte waren. Sie sind ein Angebot an die Herrschenden zur Verringerung ihrer Befürchtungen von Klassenauseinandersetzungen und ein Mittel zur Milderung der eigenen Angst vor einer Prekarisierung durch eine garantiertes Einkommen.

Einen anders gelagerten Ansatz vertritt Wolfgang Völker, ein Mitglied der ‚Widersprüche‘-Redaktion. Er plädiert nämlich im Rahmen der Grundrechtediskussion in einer Arbeitsgruppe ‚Soziale Grundrechte‘ für die Einforderung sozialer Rechte anstelle eines Engagements für die Vollbeschäftigung. Die Frage nach der Unbedingtheit der sozialen BürgerInnenrechte ist für ihn das politisch am stärksten umkämpfte Terrain, weil darin die unterschiedliche Konzepte von Gerechtigkeit zum Tragen kommen und sich darüberhinaus auch die verschiedenen Positionierungen zur vorhandenen sozialen Ungleichheit bemerkbar machen (Wolfgang Völker: Soziale Rechte statt Lohnarbeit für alle! oder: warum und für was die Grundrechtediskussion wichtig ist. Aus: express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 11-12/2000 und www.labournet.de/express).

Nachdem er in einer Konzeption sozialer Bürgerrechte in der aktuelleren Diskussion innerhalb der Linken einen zentralen Platz einräumt, fragt er sich, ob dies die Bedeutung des Klassenkonfliktes verringern würde. Er verweist auf die bestehenden Schwierigkeiten mit dem Klassenbegriff und „ahnt“ einen Paradigmenwechsel: vom Klassenbegriff zu sozialen Bürgerrechten.

Anlass dazu sieht er erstens in den seit etwa drei Jahrzehnten stattfindenden Abbaus sozialer Leistungen und die damit einhergehende Verteidigung erworbener sozialer Rechte. Zweitens in der Verstärkung des repressiven Charakters sozialstaatlicher Maßnahmen durch die Einforderung eines ‚Wohlverhaltens‘ als Voraussetzung für den Erhalt dieser Rechte. Inzwischen wuchern ja Zumutbarkeitsregelungen, Arbeitsverpflichtungen, Relativierung bürgerlicher Rechte wie das auf die freie Berufswahl, der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Rechtes auf Freizügigkeit u.v.a.m.. Drittens in der zunehmenden Marktorientierung und Ökonomisierung sozialer Arbeit und sozialer Dienstleistungen, die in diesem Bereich die Bedarfsorientierung durch einen Wettbewerb um die niedrigsten Ausgaben ersetzen. Viertens im dadurch erforderlichen Rückgriff auf soziale Bürgerrechte unabhängig von der ‚Lohnarbeitszentriertheit sozialer Sicherungssysteme‘.

In einer Hamburger Konferenz mit dem bezeichnenden Titel ‚Lichter der Großstadt‘ werden schließlich soziale Ansprüche als Grund- und BürgerInnenrecht eingefordert und emanzipatorische Sozialpolitik als Bürgerrechtspolitik verstanden. Damit soll ein individueller Rechtsanspruch für alle Gesellschaftsmitglieder die gesellschaftliche Teilhabe garantieren und verhindert werden, dass Sozialleistungen nur bedingt gelten und soziales Elend privater Wohlfahrt überlassen wird. Gegen die Totalität des Marktes und die Repression des bürgerlichen Staates wird also eine Utopie von sozialen Grund- und BürgerInnenrechten zur Erreichung einer zumindest basalen Gerechtigkeit und Wahrung einer würdigen Existenz gesetzt.

Kurz: weil soziale Leistungen abgebaut, mit mehr repressiven Auflagen verbunden und marktanalog organisiert wurden, soll eine soziale Existenzabsicherung ein Grundrecht werden. Und weil der bürgerliche Staat zwischen Erwerbstätigen und Leistungsempfangenden unterscheidet, solle die ‚Lohnarbeitszentriertheit‘ überwunden werden und ein übergeordneter Bürgerstatus für mehr Gemeinsamkeit sorgen. Mithilfe eines bedingungslosen Grundeinkommens sollen dann nicht nur die sozialen Rechte gesichert, sondern auch die Ausübung ziviler und politischer Rechte ermöglicht werden.

Der hierin stattfindende Kampf gegen den Strohmann ‚Lohnarbeitszentriertheit‘ verweist beinahe selbständig auf das, wovon damit die Aufmerksamkeit abgezogen werden soll: das Problem der Arbeitslosigkeit. Anstelle des Rechtes auf Arbeit wird eine Dezentrierung von der Lohnarbeit empfohlen. Und was als generelles und übergreifendes Konzept vorgestellt wird, mündet schließlich im Wunsch nach einer besseren Gestaltung und Reformierung vorhandener sozialer Sicherung zur Gewährleistung von Garantien für eine menschenwürdige Teilhabe im sozialen und politischen Sinn.

Soweit solche Überlegungen und Vorschläge aus der sogenannten gesellschaftlichen Mitte stammen, ist die hierin sich ausdrückende Orientierungslosigkeit relativ naheliegend. Wer es gewissermaßen nach ‚oben‘ nicht schafft und sich ‚unten‘ nicht zuhause fühlt, versteht sich eben lieber als ‚übergreifend‘.

Es handelt sich jedenfalls um einen Versuch, den bürgerlichen Staat angesichts seiner krisenhaften Entwicklung nach seinen eigenen Ansprüchen zu reformieren. Seine Wirklichkeit solle sich an das anpassen, was er von sich selbst vorgibt, sein zu wollen. Die Schwierigkeit liegt hierbei lediglich darin, dass die Kluft zwischen den Idealen bürgerlicher Rechte und der gesellschaftlichen Wirklichkeit kein zufälliges Missgeschick ist, sondern einen notwendigen Widerspruch der bürgerlichen Gesellschaft darstellt.

Außerdem erwartet die Sozialrechtsbewegung die eingeforderte umfassende soziale Sicherung von genau demselben Staat, dem sie Sozialabbau und zunehmende Repressalien vorwirft. Die Frage, woher die zusätzlichen Staatsausgaben stammen sollen und von wem und wie die dafür erforderlichen staatlichen Einnahmen durchgesetzt werden sollen, bleibt unerwähnt.

Die politische Haltung dieser Bewegung ist deutlich: Mag der bürgerliche Staat ansonsten die Ausbeutung und Unterdrückung der Menschen absichern. An einer bestimmten Grenze, die als existenziell verstanden wird, soll ein Tabubereich errichtet werden, der eine Schutzzone gegenüber den Ansprüchen des Kapitals, den Forderungen des Marktes oder auch den Auflagen des Staates bewahrt. Die Unterschiede in den verschiedenen Konzeptionen dazu bestehen lediglich darin, ob der Schutz als bloße Forderung präsentiert wird, über eine juristische Darstellung präsentiert wird, über einen besonderen moralischen Anspruch verfügt, mit politischen Erfordernissen begründet wird oder etwa mit wirtschaftlichen Berechnungsmodellen ausgestattet erscheint.

Klassencharakter der Menschenrechte

Die ideologisierte Konstruktion „sozialer Rechte“ geht einher mit einer Ablehnung des Klassenkampfes und dem Appell an „die“ Vernunft. Als praktisches Markenzeichen der Sozialrechtsströmung erweist sich, dass sie ihre Bündnisbreite entsprechend der Reichweite ihrer Forderungen versteht. Sie geht schlichtweg von der Annahme aus, dass eine Betroffenheit aller Menschen ein gemeinsames Vorgehen aller Menschen erfordert. So soll ein bestimmtes Ziel über alle Grenzen, Unterschiede und Gegensätze hinweg erreicht werden. Daher wird auch so viel Aufhebens darüber gemacht, dass bestimmte Bedürfnisse oder Rechte als „legitim“ und vernünftig anerkannt würden, denn dann müssten sie doch von allen Klassen der Gesellschaft als solche anerkannt und befürwortet werden.

In grundlegenden Bereichen soll also ein allen Menschen gemeinsames Grundinteresse gegenüber allen gesellschaftlichen Veränderungen geschützt werden. Erst jenseits der tabuisierten Bereiche dürfe etwas zur Ware werden oder eine Auseinandersetzung stattfinden. Eine spezielle Parteilichkeit gilt hierbei als zu eingeschränkte und damit unangemessene Perspektive und ein unmissverständlicher Klassenstandpunkt als Ausdruck einer besonders engstirnigen Weltanschauung. Universell sich verstehende Menschheitsstandpunkte wollen damit die Einseitigkeit eines bloßen Klassenstandpunktes überwinden.

Ein allgemeiner Standpunkt soll also als Ausdruck eines überparteiischen allgemeinen Interesses einen besonderen Standpunkt aufgeben. Die speziellen sozialen Standpunkte und die damit verbundenen Konfrontationen sollen zumindest in den wichtigsten Belangen und grundlegenden Erfordernissen beiseite gelassen werden. Klassenkämpfe sollen sich  begrenzen auf einen Bereich unwichtiger Belange im Rahmen stabiler Entwicklungen. Je bedeutender eine gesellschaftliche Auseinandersetzung wird und je deutlicher sich das Unvermögen der herrschenden Produktionsverhältnisse in der Lösung wesentlicher Problemstellungen offenbart, desto mehr sollen die Ausgebeuteten und Unterdrückten ihren HerrscherInnen bei der Absicherung ihrer Macht beiseite stehen. Die verbleibende Light-Version der Klassenkämpfe soll dann lediglich noch für die restlichen Feineinstellungen sorgen. Ein grundlegender gesellschaftlicher Wandel, dessen Notwendigkeit sich ja gerade an den wesentlichen Problemen der Menschheit zeigt, soll verhindert werden durch einen Pakt des Proletariats mit der Bourgeoisie.

Eine konkrete Betrachtung des gesellschaftlichen Geschehens zeigt aber rasch, dass die allgemeinen Interessen nicht zwangsläufig alle in derselben Weise interessieren. Zwar erscheinen sie den meisten Menschen tatsächlich als existenziell, aber für eine herrschende Minderheit sind sie keineswegs so unentbehrlich. Diese Minderheit kann sich das allgemein Geforderte schlichtweg problemlos leisten, hat besseren Zugang und bessere Möglichkeiten und kann allgemeine Schwierigkeiten besser kompensieren. Eine Hoffnung auf Unterstützung durch diese greift dadurch erfahrungsgemäß ziemlich ins Leere. Sie nährt vielmehr Illusionen in ein gesamtgesellschaftliches Bündnis, das keine reale Grundlage hat. Bestenfalls entsteht daraus wieder eine Volksfront, welche an die Bourgeoisie zum gemeinsamen Engagement appelliert und ihr dabei verspricht, die Klassenkämpfe entsprechend einzuschränken. Anders ausgedrückt: dem bürgerlichen Regime wird in seiner Krise die Lebensrettung angeboten. So wird aus dem Ruf nach Existenzsicherung der verarmenden Bevölkerung ein zusätzliches Mittel zur Existenzsicherung der bürgerlichen Herrschaft.

Anstatt sich auf ein Versteckspiel hinter allgemeinen Interessen einzulassen, erklärt der Marxismus freimütig seine besondere Parteilichkeit und behauptet dazu auch noch, erst dadurch einen tatsächlich allgemeinen Standpunkt erreichen zu können. Anstatt sich abstrakte Ideale zu konstruieren, leitet er dabei seine Zielvorstellung aus einer Analyse der konkreten Möglichkeiten der gesellschaftlichen Konstellation in der historischen Situation ab.

Der besondere Standpunkt des Marxismus, dem diese allgemeine Relevanz zukommt, ist ein spezieller Klassenstandpunkt. Nur aus den perspektivischen Möglichkeiten der Arbeiterklasse kann eine realistische Parteilichkeit mit dem Potenzial grundlegender gesellschaftlicher Veränderungen und maximaler Reichweite erwachsen. Dazu stellt sich zunächst die Frage nach dem marxistischen Klassenbegriff.

Klassen und Interessen

Für Marx und Engels entsteht eine Klasse dadurch, dass sich Individuen in einem gemeinsamen Kampf gegen andere Individuen befinden. Der Grund dieses Kampfes liegt in seinem Ausdruck gegensätzlicher gesellschaftlicher Positionen, aus denen sich die Einkommensquelle und die daraus resultierenden Interessen und Gegensätze zu anderen ergeben. Es gibt zwar vielerlei Interessensgegensätze, also etwa auch zwischen Kaufenden und Verkaufenden oder Produzierenden und Konsumierenden, aber zum Klassengegensatz werden gesellschaftliche Gegensätze erst durch ihren Bezug zu den jeweiligen Eigentumsverhältnissen. Erst durch den Gegensatz aus Eigentum und Verfügung über die Produktionsmittel auf der einen Seite und notwendiger Verkauf der Ware Arbeitskraft auf der anderen Seite bilden sich in der bürgerlichen Gesellschaft Klassen. Und erst durch den hierin bestehenden Interessensgegensatz stehen sich gesellschaftliche Gruppierungen als Ausbeutende und Ausgebeutete gegenüber.

Aufgrund der Tendenz zur zunehmenden Verwandlung der Arbeit in Lohnarbeit und der Produktionsmittel in Kapital beschreiben Marx und Engels eine zunehmende Vereinfachung der Klassengegensätze, die sich letztlich als zwei große feindliche Lager gegenüberstehen: der Klasse der Bourgeoisie und der des Proletariats. Engels beschreibt diese beiden Klassen kurz folgendermaßen: „Unter Bourgeoisie wird die Klasse der modernen Kapitalisten verstanden, die Besitzer der gesellschaftlichen Produktionsmittel sind und Lohnarbeit ausnutzen. Unter Proletariat die Klasse der modernen Lohnarbeiter, die, da sie keine eigenen Produktionsmittel besitzen, darauf angewiesen sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen, um leben zu können.“ (MEW 4: 462, vgl. 4: 463, 25: 892)

Das Proletariat ist in der Konsequenz nicht nur ohne Eigentum an Produktionsmitteln, sondern seine Arbeit vermittelt ihm auch keinen nationalen Charakter und seine Lebensbedingungen weisen über die bestehende Gesellschaftsform hinaus. Aufgrund dieser Voraussetzungen sprechen Marx und Engels von einer revolutionären Funktion des Proletariats. „Von allen Klassen, welche heutzutage der Bourgeoisie gegenüberstehen, ist nur das Proletariat eine wirklich revolutionäre Klasse.“ (MEW 4: 472, vgl. 1: 390f.)

Dabei gründet sich diese revolutionäre Funktion besonders auf seine gesellschaftliche Möglichkeiten aus der besonderen Position im Produktionsprozess. „Alle früheren Klassen, die sich die Herrschaft eroberten, suchten ihre bisher schon erworbene Lebensstellung zu sichern, indem sie die ganze Gesellschaft den Bedingungen ihres Erwerbs unterwarfen. Die Proletarier können sich die gesellschaftlichen Produktivkräfte nur erobern, indem sie ihre eigene bisherige Aneignungsweise und damit die ganze bisherige Aneignungsweise abschaffen.“ (MEW 4: 472)

Aus den unterschiedlichen objektiven Situationen der Klassen ergeben sich nun verschiedene subjektive Ausdrucksformen mit unterschiedlichen Bezugspunkten und Vorstellungsdimensionen.

Bei allgemein-menschlichen oder gar universell erscheinenden Werten und Zielen stellt sich immer wieder die Frage, wessen Universalanspruch das ist. Es stellt sich nämlich immer wieder heraus, dass hierin lediglich eine Minderheit ihre besonderen Interessen als allgemeine darstellt. Es ist geradezu eine Regel, dass die Ziele der herrschenden Klasse für alle Menschen als bestimmend gelten sollen. So erklärte die französische Bourgeoisie bereits im 18, Jahrhundert ihre Befreiung zur Emanzipation der gesamten Menschheit. Engels bemerkt zur ‚ewigen Vernunft‘ ihrer Philosophen, „daß diese ewige Vernunft in Wirklichkeit nichts andres war als der idealisierte Verstand des eben damals zum Bourgeois sich fortentwickelnden Mittelbürgers.“ (MEW 19: 192, vgl. 200, 2: 641, 20: 239, 581)

Soweit allgemeine Interessen von der Bourgeoisie ausgedrückt werden sollen, erweisen sie sich stets als Verallgemeinerung ihrer besonderen Ansprüche, die in der Praxis regelmäßig die Möglichkeit einer Bereicherung für eine Minderheit verbessern sollen und für die Mehrheit der Menschen einen Mangelzustand festigen. Die bürgerliche Gesellschaft wird eben letztlich repräsentiert durch die Bourgeoisie und deren Interessen sollen gesamtgesellschaftlich bestimmend sein. Über diese Repräsentanz hinaus soll es zum Selbstverständnis des Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft gehören, unpolitisch zu sein (Vgl. MEW 1: 369, 2: 130).

Um diesen Minderheitenstandpunkt zu überwinden, ist also ein anderer Klassenstandpunkt erforderlich. Das erfordert einen Standpunkt, welcher der Arbeiterklasse entspricht und die proletarischen Interessen ausdrückt. Im Vergleich mit früheren Klassenkämpfen stellen Marx und Engels fest: „Alle bisherigen Bewegungen waren Bewegungen von Minoritäten oder im Interesse von Minoritäten. Die proletarische Bewegung ist die selbständige der ungeheuren Mehrzahl im Interesse der ungeheuren Mehrzahl.“ (MEW 4: 472, vgl. Lukács, Georg: Geschichte und Klassenbewußtsein. Studien über marxistische Dialektik. Sonderausg., 8. Aufl., Luchterhand, Darmstadt, 1983, 181)

Damit die proletarischen Interessen sich allerdings als wirklich gesamtgesellschaftliche Interessen erweisen, ist es erforderlich, dass „alle Mängel der Gesellschaft in einer andern Klasse konzentriert, dazu muß ein bestimmter Stand der Stand des allgemeinen Anstoßes, die Inkorporation der allgemeinen Schranke sein, dazu muß eine besondre soziale Sphäre für das notorische Verbrechen der ganzen Sozietät gelten, so daß die Befreiung von dieser Sphäre als die allgemeine Selbstbefreiung erscheint.“ (MEW 1: 388)

Es genügt also nicht, den Minderheitenegoismus der Bourgeoisie und die Ansprüche der proletarischen Mehrheit festzustellen, sondern es gilt, die allgemeinen Mängel als Resultat besonderer Interessen zu entlarven und damit die Notwendigkeit der Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse zu erkennen, die diese Mängel verursachen.

Klassenstandpunkt und Ideologie

Dieser Erkenntnis stehen nicht nur materielle Gegebenheiten gegenüber, sondern auch vielfältige ideologische Gegner. Immerhin ist davon auszugehen, dass bestehende Herrschaftsverhältnisse sich nicht bloß auf eine materielle Ausdrucksform beschränken, sondern auch ihre ideologische Entsprechung hervorbringen. „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken, d.h. die Klasse, welche die herrschende materielle Macht der Gesellschaft ist, ist zugleich ihre herrschende geistige Macht.“ (MEW 3: 46, vgl. 4: 480)

Indem die Herrschaftsverhältnisse einen gesellschaftlichen Gegensatz darstellen, ist es aber naheliegend, dass die herrschenden Ideologien unterschiedliche materielle Situationen begründen müssen und damit verschiedene materielle Konsequenzen begründen sollen. Zu dieser unterschiedlichen Bedeutung entsprechend des gesellschaftlichen Standpunktes kommt nun noch eine historische Dimension. Da sich die gesellschaftlichen Verhältnisse immer wieder verändern, unterliegen nämlich in entsprechender Weise auch die Ideologien einer Veränderung. Aufgrund des Zusammenhanges zwischen Ideologie und gesellschaftlicher Funktion ergibt sich dann, dass dieselben Ideen in verschiedenen historischen Ausgangspunkten und gesellschaftlichen Situationen ihre Bedeutung und Funktion völlig verändern können.

Etwa das Ziel der Gleichheit wird unter Bedingungen einer Klassengesellschaft an unterschiedlichen sozialen Standpunkten verschieden interpretiert werden und unterschiedliche Umsetzung finden. „Die Proletarier nehmen die Bourgeoisie beim Wort: die Gleichheit soll nicht bloß scheinbar, nicht bloß auf dem Gebiet des Staats, sie soll auch wirklich, auch auf dem gesellschaftlichen, ökonomischen Gebiet durchgeführt werden.“ (MEW 20: 99, vgl. MEW 2: 40 f., 21: 493)

Allerdings ist die allgemeine Gleichheit, welche die Bourgeoisie dem Proletariat zugestehen möchte, vor allem eine Gleichheit in ihrer Ausbeutung. So beschreibt Marx das Bestreben des Kapitals nach einer Angleichung der Exploitationsbedingungen in allen Produktionsbereichen: „Und gleiche Exploitation der Arbeitskraft ist das erste Menschenrecht des Kapitals.“ (MEW 23: 309, vgl. 419)

Auch bedeutet beispielsweise die Einforderung der Freiheit unter Bedingungen der sozialen Ungleichheit bekanntlich Unterdrückung. Was wäre denn etwa eine Freiheit für die Bourgeoisie ohne die Möglichkeit zur Unterdrückung? Die Freiheit des Menschen, die keinen anderen schaden dürfte, wäre die Freiheit eines sozial isolierten Menschen, eines Eremiten. Praktischen Nutzen erhält das Recht auf Freiheit erst durch seinen Bezug auf das Recht auf Privateigentum. Das bürgerliche Eigentumsrecht bildet dadurch gewissermaßen eines der wesentlichsten Rechte der Bourgeoisie, deren Menschenrechte. (Vgl. MEW 1: 364 f., 19: 190)

Nachdem die französische Bourgeoisie 1789 die Freiheit verkündete, erklärte sie bereits 1791 den ArbeiterInnen, dass ihre Koalitionen als ‚verfassungswidrig‘ und als ‚Attentat auf die Freiheit und die Erklärung der Menschenrechte‘ verstanden werden (Vgl. MEW 23: 769 f.).

Die proklamierten Menschenrechte stellen sich für Marx insgesamt als eine ‚Berechtigung des egoistischen, vom Mitmenschen und vom Gemeinwesen abgesonderten Menschen‘ dar, die vom bourgeoisen Menschen als des eigentlichen und wahren Menschen ausgeht. „Keines der sogenannten Menschenrechte geht … über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist.“ (MEW 1: 366)

Bezogen auf die Ebene des Staates anerkennt für Marx und Engels der bürgerliche Staat die Menschenrechte wie der antike Staat die Sklaverei. „Wie nämlich der antike Staat das Sklaventum, so hat der moderne Staat die bürgerliche Gesellschaft zur Naturbasis, sowie den Menschen der bürgerlichen Gesellschaft, d.h. den unabhängigen, nur durch das Band des Privatinteresses und der bewußtlosen Naturnotwendigkeit mit dem Menschen zusammenhängenden Menschen, den Sklaven der Erwerbsarbeit und seines eignen wie des fremden eigennützigen Bedürfnisses. Der moderne Staat hat diese seine Naturbasis als solche anerkannt in den allgemeinen Menschenrechten.“ (MEW 2: 120)

Während sich beispielsweise Fourier noch damit abmühte, das Fischen, Jagen usw. zu angeborenen Menschenrechten zu erklären, zeigten Marx und Engels ihren Klassencharakter auf. Und indem diese Grundrechte ihre Gültigkeit überwiegend auf die Bourgeoisie beschränken und lediglich in verkümmerter Form auch für das Proletariat gelten, stellen sie einen Gegensatz zum Kommunismus dar, der als Endziel die tatsächliche Befreiung der gesamten Gesellschaft hat.

Parteilichkeit und Bewusstsein

Dass die Sozialrechtsbewegten zu ihren Zielen, deren strategische Konsequenzen und den entsprechenden Methoden gelangen, hängt entscheidend zusammen mit ihrem weltanschaulichen Ausgangspunkt und ihrem gesellschaftlichen Ziel. Ideologische Grundlage, politischer Bezugsrahmen, praktische Umsetzungsmethoden und faktische Perspektive sind schlichtweg bürgerlich. Dabei erscheint ihnen ihre Sichtweise als gründlichste und allgemeinst mögliche Form.

Im Gegensatz zur bürgerlichen Sichtweise kann sich aber tatsächlich nur ein von einem proletarischen Klassenstandpunkt ausgehendes Erkenntnisinteresse weitergehend entfalten. Der Vorzug dieses Standpunktes besteht für den Marxismus bereits darin, dass dieser keine klassenbedingten Einschränkungen in ihren Erkenntnisinteressen hat. Gerade zur Vermeidung einer Einseitigkeit in der Erfassung der Wirklichkeit sehen Marx und Engels einen solchen Standpunkt als erforderlich. Eine Theorie wird also sozusagen dadurch interessant, dass sie bestimmte Interessen vertritt.  „Die ‘Idee’ blamierte sich immer, soweit sie von dem ‘Interesse’ unterschieden war.“ (MEW 2: 85, vgl. 20: 312, Lenin, Wladimir I.: Materialismus und Empiriokritizismus. Kritische Bemerkungen über eine reaktionäre Philosophie. In: Ders.: Werke, Bd. 14. Übers. d. 4. russ. Ausg., Dietz, Berlin, 1977, 347)

Indem sich Klasseninteressen in den unterschiedlichen Theorien wiederfinden, ist stets eine dementsprechende ideologische Komponente zu berücksichtigen – auch wenn sie sich keineswegs in allen Bereichen mit derselben Wirkung zeigt. In der Regel ergibt sich ihr Einfluss dort besonders stark, wo ihre Interessen in direktester Weise berührt werden, also verständlicherweise vor allem in Theorien zu den verschiedenen Fragen des menschlichen Zusammenlebens, also vor allem den Sozialwissenschaften. Bürgerliche Sozialwissenschaft stellt bestenfalls ein regelrechtes Kunstwerk zur Vermeidung wesentlicher Erkenntnisse dar und kann kaum mehr erforschen, als die unmittelbar beabsichtigten gesellschaftlichen Wirkungen menschlicher Handlungen. Sie ist zwangsläufig ein theoretischer Ausdruck bürgerlich organisierter Gesellschaft. (Vgl. MEW 1: 499, 20: 455, Trotzki, Leo: Denkzettel. Politische Erfahrungen im Zeitalter der permanenten Revolution. Übers. aus d. Engl.. I. Deutscher u.a. (Hrsg.), Suhrkamp, Frankfurt am Main, 1981, 355 f., 399)

Lukács spitzt die Bedeutung der Parteilichkeit noch weiter zu. Während er vom Standpunkt der Bourgeoisie aufgrund der daraus resultierenden Befürwortung des Kapitalismus‘ aus lediglich ein unhistorisches Begreifen der Wirklichkeit für möglich hält, sieht er die Erkenntnis der eigenen Klassenlage als Handlungsvoraussetzung für das Proletariat als ein existentielles Bedürfnis. Das geeignete Mittel zur Wirklichkeitserkenntnis für den proletarischen Klassenstandpunkt findet er in der materialistischen Dialektik. Mit dieser lässt sich die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit erkennbar machen. Es sind allerdings erst die konkreten Erfahrungen des Klassenkampfes, aus denen eine solche Erkenntnis gesellschaftlicher Totalität resultieren kann. Der Unterschied des Proletariats zu anderen Klassen erweist sich schließlich darin, „dass es bei den Einzelereignissen der Geschichte nicht stehenbleibt, von ihnen nicht bloß getrieben wird, sondern selbst das Wesen der treibenden Kräfte ausmacht und zentral handelnd auf das Zentrum des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses einwirkt.“ (Lukács, Georg: a.a.O., 152, vgl. 67 f., 87, 88 – 90, 201, 267)

Dem in der Regel individuellen Standpunkt bürgerlicher Erkenntnisbildung setzt Lukács folglich die Notwendigkeit eines proletarischen Standpunktes aus der Perspektive der gesamten Klasse entgegen: „Die Totalität des Gegenstandes kann nur dann gesetzt werden, wenn das setzende Subjekt selbst eine Totalität ist; wenn es deshalb, um sich selbst zu denken, den Gegenstand als Totalität zu denken gezwungen ist.“ (Lukács, Georg: a.a.O., 96)

Im Unterschied zur Bourgeoisie, welcher die von ihr entfesselten Mächte als undurchschaubar erscheinen und die ihre gesellschaftsumwälzende Funktion nur unbewusst vollziehen kann, ergibt sich diese Funktion für das Proletariat nur aus einer bewussten, historischen und gesamtgesellschaftlichen Perspektive. „Erst mit dem Auftreten des Proletariats vollendet sich die Erkenntnis der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Und sie vollendet sich eben, indem im Klassenstandpunkt des Proletariats der Punkt gefunden ist, von wo aus das Ganze der Gesellschaft sichtbar wird.“ (Lukács, Georg: a.a.O., 87)

Die Wahrheit über die gesellschaftliche Wirklichkeit wird für Lukács damit zu einer ‚siegbringenden Waffe‘ für das Proletariat. Gerade auch „weil das Proletariat sich als Klasse unmöglich befreien kann, ohne die Klassengesellschaft überhaupt abzuschaffen, muß sein Bewußtsein, das letzte Klassenbewußtsein in der Geschichte der Menschheit, einerseits mit der Enthüllung des Wesens der Gesellschaft zusammenfallen, andererseits eine immer innigere Einheit von Theorie und Praxis werden.“ (Lukács, Georg: a.a.O., 154, vgl. 151)

Mit den Worten von Marx: „Die Philosophie kann sich nicht verwirklichen ohne die Aufhebung des Proletariats, das Proletariat kann sich nicht aufheben ohne die Verwirklichung der Philosophie.“ (MEW 1: 391)

Die marxistische Parteilichkeit ist also nicht einfach zu verstehen als eine Konsequenz aus sozialen Erwägungen oder ethischen Prinzipien, sondern vor allem als Ausdruck eines methodisch begründeten Standpunktes und eines vitalen Bedürfnis eines gesamtgesellschaftlichen Interesses. Sie stellt einen Ansatz zur Überwindung willkürlicher Einseitigkeiten und eine Verpflichtung zu umfassender Vielseitigkeit dar. Sie gibt sich nicht zufrieden mit einer bloß aktuellen Einschätzung, bezieht sich nicht bloß auf eine eingeschränkte Auswahl unmittelbarer gesellschaftlicher Gegebenheiten oder eine vordergründigen Beschreibung verschiedener Sachverhalte, sondern bezieht sich auf den historischen Kontext, drängt zu einer gesamtgesellschaftlichen Perspektive und strebt zur Erkenntnis des Wesens der Gesellschaft. Sie ist die praktische Umsetzung wesentlichsten Elemente der marxistischen Philosophie, die materialistischen Dialektik in ihrer gesellschaftlichen Konsequenz.

Klassenperspektiven

Wenn also Marx und Engels bereits 1850 in entschiedener Weise die Notwendigkeit der Unabhängigkeit von bürgerlichen Einflüssen und der organisatorischen Selbständigkeit der Arbeiter betonen, dann ist das in einem direkten Zusammenhang mit diesem philosophischen Hintergrund zu verstehen. (Vgl. MEW 7: 244 – 249)

Engels beklagt sich darum oftmals über die anstrengenden ‚Einigungsschreier‘ und kritisiert die vermeintliche ‚Unparteilichkeit‘ eines über allen Klassenkämpfen und Klassengegensätzen erhabenen Standpunktes. Obwohl sich bereits zu seiner Zeit jede bürgerliche Partei für eine allgemeine Verbrüderung aller Menschen eintritt, setzte sich bereits damals keine tatsächlich dafür ein. (Vgl. MEW 2: 641, 22: 270, 33: 590, 34: 425)

In krisenhaften Zeiten wird sich die Bourgeoisie zwar verstärkt um eine Ideologie des sozialen Zusammenhalts zur Sicherung der bestehenden Herrschaftsverhältnisse bemühen, aber sie wird zugleich eine zunehmend repressive Politik umsetzen. Diese widersprüchliche Erscheinung, die den Widerspruch der bürgerlichen Gesellschaft zwischen Schein und Sein ausdrückt, verdeutlicht sich umso mehr, je aktiver sich das Proletariat dazu verhält. Engels schreibt hierzu an Laura Lafargue: „Die Bourgeoisie wird von dem Augenblick an, da ihr ein bewußtes und organisiertes Proletariat entgegentritt, in hoffnungslose Widersprüche verstrickt zwischen ihren liberalen und allgemein demokratischen Bestrebungen hier und den Unterdrückungsmaßnahmen in ihrem Verteidigungskampf gegen das Proletariat dort.“ (MEW 36: 540)

Soweit sich der Klassenkonflikt zwischen Bourgeoisie und Proletariat zuspitzt, stellt sich nun noch die Frage, wie die sich zwischen beiden befindlichen Bevölkerungsteile einzuschätzen sind. Um hierzu keine allzugroßen Illusionen entstehen zu lassen weist Engels darauf hin, dass sich die Mittelschichten im Klassenkampf nicht schlichtweg auf die Seite des Proletariats begeben und spricht sich nicht zuletzt darum gegen einen massenhaften Zulauf aus dem Kleinbürgertum wegen der darin bestehenden bornierten Klassenvorurteile aus. (Vgl. MEW 7: 522, 36: 539 f.)

In diesem Sinne stellen Marx und Engels zu deren demokratischen Partei fest: „Die demokratischen Kleinbürger, weit entfernt, für die revolutionären Proletarier die ganze Gesellschaft umwälzen zu wollen, erstreben eine Änderung der gesellschaftlichen Zustände, wodurch ihnen die bestehende Gesellschaft möglichst erträglich und bequem gemacht wird.“ (MEW 7: 247)

Und was ist hierbei für das Proletariat vorgesehen? „Was die Arbeiter angeht, so steht vor allem fest, daß sie Lohnarbeiter bleiben sollen wie bisher, nur wünschen die demokratischen Kleinbürger den Arbeitern besseren Lohn und eine gesichertere Existenz und hoffen dies durch teilweise Beschäftigung von seiten des Staates und durch Wohltätigkeitsmaßregeln zu erreichen, kurz, sie hoffen die Arbeiter durch mehr oder minder versteckte Almosen zu bestechen und ihre revolutionäre Kraft durch momentane Erträglichmachung ihrer Lage zu brechen.“ (MEW 7: 247)

Im Gegenzug rufen Marx und Engels dazu auf, die Revolution permanent zu machen, bis die besitzenden Klassen von der Herrschaft in weltweitem Maßstab verdrängt sind. „Es kann sich für uns nicht um Veränderung des Privateigentums handeln, sondern nur um seine Vernichtung, nicht um Vertuschung der Klassengegensätze, sondern um Aufhebung der Klassen, nicht um Verbesserung der bestehenden Gesellschaft, sondern um Gründung einer neuen.“ (MEW 7: 248, vgl. 247 f.)

Ähnlich möchte heute die Sozialrechtsströmung zur Erweiterung ihrer Unterstützung und Verbesserung ihrer Durchsetzungsmöglichkeiten eine klassenübergreifende Plattform. Sie bemerkt nicht, dass sie gerade durch diesen übergreifenden Ansatz ihren Handlungsspielraum drastisch einengt. Darüber hinaus muss sie sich selbst zum Tragen ihrer bürgerlichen Scheuklappen verpflichten, die ihr einen proletarischen Klassenstandpunkt als Einengung erscheinen lassen.

Das Problem der globalen sozialen Rechte ist also nicht einfach die Illusion der Durchsetzbarkeit, sondern die damit verbundene aktive Schaffung falschen Bewusstseins, die Ablenkung von den erforderlichen Auseinandersetzungen und die lediglich innerhalb des bürgerlichen Rahmens sich bewegende Strategie mit der entsprechenden Taktik der Bindung der Arbeiterklasse an die Interessen der Bourgeoisie. Um bürgerliches Eigentum nicht durch sozialen Unfrieden zu gefährden, sollen alle angemessen leben dürfen. Und für diese Utopie einer alle grundlegend versorgenden und sozial absichernden bürgerlichen Gesellschaft soll letztlich eine revolutionäre Perspektive für eine sozialistische Gesellschaft vermieden werden.

Die Einforderung globaler sozialer Rechte präsentiert sich schließlich zwar zukunftsorientiert, stellt sich aber klar in die bürgerliche Tradition der Menschenrechte. Diese Tradition ist allerdings weder vorwärtsgerichtet, noch neu. Engels meinte bereits 1886: „Wie ihrerseits die Bourgeoisie im Kampf gegen den Adel die theologische Weltanschauung noch eine Zeitlang aus Überlieferungen mitgeschleppt hatte, so übernahm das Proletariat anfangs vom Gegner die juristische Anschauungsweise und suchte hierin Waffen gegen die Bourgeoisie.“ (MEW 21: 493)

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