GSF-Solikomitee Karlsruhe, Infomail 1310, 11. Mai 2026
Am Donnerstag, den 30.04., veranstalteten wir angesichts der Angriffe Israels auf die Global-Sumud-Flotilla eine Spontankundgebung in Karlsruhe zur Unterstützung der Mission, die losgesegelt ist, um lebenswichtige Lebensmittel und Medikamente nach Gaza zu bringen. Das Ordnungsamt teilte uns mit, dass wir drei Sprüche nicht skandieren dürften: „1234, Occupation no more, 5678, Israel Apartheid State!“; „Intifada, Revolution!“; „Yallah, Intifada“. Zusätzlich wurde uns auferlegt, dass das „Existenzrecht Israels“ nicht geleugnet werden dürfe. Für den Fall der Nichteinhaltung der Auflagen hat die Polizei mit Zwangsmaßnahmen gedroht. Eine weitere Episode in der autoritären Repression gegen die Palästinenser:innenbewegung.
Vor dem Hintergrund der Gräueltaten Israels spricht das Verbot an sich schon Bände, doch die Begründungen durch das Ordnungsamt entlarven vollends die politische Motivation dahinter. Zunächst wurde das Verbot von „1234, Occupation no more, 5678, Israel Apartheid State!“ damit begründet, dass der Slogan den israelischen Staat leugne. Dabei stellt das Ordnungsamt selbst fest, dass die Bezeichnung von Israel als „Apartheidstaat“ „nicht grundsätzlich als strafrechtlich relevant einzustufen“ sei. Dennoch stützt es sich auf die Spekulation, die Parole könne in „Volksverhetzung umschlagen“, insbesondere dann, wenn „zu Gewalt oder Hass gegen Juden allgemein“ aufgerufen werde. Damit werden wir in die Nähe von Antisemit:innen gerückt, obwohl wir sehr klar für ein friedliches Zusammenleben von jüdischer und palästinensischer Bevölkerung eintreten. Das ist nur zu realisieren, wenn die Unterdrückung der Palästinenser:innen in allen Aspekten endet, einschließlich der Verwehrung ihres Rechts auf Rückkehr.
Die Parolen „Intifada, Revolution!“ und „Yallah, Intifada“ wurden wegen „Volksverhetzung“ untersagt. Die Parole könne „im Einzelfall als Billigung der von radikalen Palästinensern im Rahmen der ersten (1987 bis 1993) und zweiten (2000 bis 2005) Intifada begangenen Straftaten und terroristischen Anschläge gegen israelische Zivilisten sowie Angehörige der Israel Defense Forces (IDF) verstanden werden“. Das Ordnungsamt verweist dabei auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW 15 B 1300/25 vom 21.11.2025, nach welchem „Yallah, Intifada“ als Parole verboten werden könne. Es vergisst jedoch zu erwähnen, dass der gleiche Gerichtsbeschluss das pauschale Verbot, das „Existenzrecht Israels zu leugnen“, als rechtswidrig einstuft. Genau eine Auflage, die das Ordnungsamt uns auferlegt hat!
Auch die allgemeine Begründung des Ordnungsamts bleibt vage. Es schreibt, durch die Auflagen solle „ein aggressives und provokatives, die Bürgerinnen und Bürger einschüchterndes Verhalten der Versammlungsteilnehmenden unterbunden werden“. Aufgrund der „Art der Versammlung“ sei davon auszugehen, dass aus dem „Kreis der Versammlungsteilnehmenden heraus Äußerungen oder Verhaltensweisen erfolgen können, die strafrechtlich relevant sind oder geeignet erscheinen, die Stimmung zu emotionalisieren, zu radikalisieren oder eskalierend zu wirken“. Dass eine Versammlung, die insbesondere durch Migrant:innen getragen wird, so unter Generalverdacht gestellt wird, passt mal wieder in die Vorstellungen des grassierenden gesellschaftlichen Rassismus.
Zugleich räumt das Ordnungsamt selbst ein, dass „momentan nicht abschließend beurteilt werden“ könne, ob die verbotenen Äußerungen strafbar sind oder nicht. Im gegenwärtigen Kontext spreche lediglich „manches für einen Anfangsverdacht, sei es den der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) oder den der Volksverhetzung (§ 130 StGB)“. Welche Straftaten durch die Äußerungen gebilligt werden sollen, wer durch sie beleidigt werden soll, gegen welche Gruppe von Menschen durch sie gehetzt wird und welche „betroffenen Bevölkerungskreise“ durch sie eingeschüchtert werden sollen, dazu macht das Ordnungsamt keine Angaben.
Tatsächlich ist es der deutsche Staat, der ein Klima der Angst verbreiten will, nämlich gegen alle, die sich gegen den Genozid stellen und für grundlegende Rechte der Palästinenser:innen kämpfen.
Es handelt sich um politisch motivierte Auflagen, die verhindern sollen, dass die Unterdrückung der Palästinenser:innen als das benannt wird, was sie ist. Für das Ordnungsamt und den deutschen Staat besteht das Problem nicht in der Apartheid selbst, sondern darin, dass über sie gesprochen wird.
Ein positives, einklagbares „Existenzrecht“ von Staaten gibt es im Völkerrecht nicht. Die Vorschrift der Anerkennung des „Existenzrechts Israels“ dient vielmehr dazu, Kritik an Israel, einem Staat, der durch die Vertreibung hunderttausender Palästinenser:innen geschaffen wurde und, wie Friedrich Merz es ausdrückte, die „Drecksarbeit“ auch des deutschen Imperialismus erledigt, zu unterbinden. Oftmals wird dieses sogenannte „Existenzrecht“ herangezogen, um den Palästinenser:innen das Recht auf Rückkehr zu verwehren. Es kann auch verwendet werden, um neue Gebietsansprüche Israels im Zuge des Trump-Plans und der Angriffe auf den Libanon und Syrien zu begründen, da Israel seine Grenzen nie offiziell definiert hat.
Dass es sich um eine politisch motivierte Auflage handelt, wird gerade an den Begründungen zu den Intifada-Parolen deutlich: Dass die Palästinenser:innen sich gegen die IDF, die Armee des Staates, der ihr Land besetzt, auch nach Völkerrecht verteidigen dürfen, wird hier praktisch verneint. Geht es nach der Stadt Karlsruhe, sollen die Palästinenser:innen ihre jahrzehntelange Unterdrückung stillschweigend erdulden. Doch die Unterstützung für die Flotilla ist mit der Unterstützung des palästinensischen Widerstands verbunden. Wir werden nicht schweigen!
Derartige Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, die in Karlsruhe und deutschlandweit nicht das erste Mal vorgekommen sind, sind nicht nur ein Angriff auf die Palästinabewegung. Die Repression findet dabei nicht nur auf der Ebene der Presse- und Demonstrationsfreiheit statt, sondern zunehmend auch strafrechtlich: Die Versuche der Landesregierung in Hessen, dass die Nichtanerkennung des Existenzrechts Israels eine Straftat werden soll, sind nur die konsequente Fortführung dessen, was heute schon Praxis von deutschen Bullen und Ordnungsämtern ist. Diese Repressionen sollten auch all jene wachrütteln, denen das Recht auf Protest und demokratische Rechte im Allgemeinen wichtig sind. Wir rufen daher dazu auf, sich gegen solche Versuche zu stellen, das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf Palästina einzuschränken. Setzt euch an euren Schulen, Unis, in Betrieben, Gewerkschaften und im öffentlichen Raum dafür ein, dass freie Diskussionen über Palästina ermöglicht werden!
Wir fordern: