Arbeiter:innenmacht

Ampel gegen Geflüchtete: bei Einreise rot, bei Ausreise grün

Jürgen Roth, Infomail 1229, 10. August 2023

Am 8. Juni 2023 hatten sich die EU-Innenminister:innen auf einen Kompromiss zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Zukünftig sollen Asylverfahren für Menschen mit geringen Aussichten (Einreise aus „sicheren“ Staaten wie der Türkei, Anerkennungsquote unter 20 % z. B. bei Herkunft aus Afghanistan) in grenznahen, haftähnlichen Lagern innerhalb von 12 Wochen abgewickelt werden können. Diese Inhaftierung gilt ebenfalls für Familien mit Kindern.

Zahlen

2022 verzeichnete das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR Rekordzahlen an Geflüchteten. 5,2 Millionen benötigten internationalen Schutz, weil sie gewaltsam vertrieben wurden, und gehörten nicht zu einer der im Weiteren genannten Gruppen. 5,4 Millionen ersuchten um Asyl. 5,9 Millionen palästinensische Flüchtlinge wurden vom UN-Hilfswerk UNRWA betreut. 29,4 Millionen waren unter UNHCR-Mandat ins Ausland geflohen. 62,5 Millionen suchten innerhalb ihres Heimatlandes Schutz.

Die ersten 5 Plätze bei den Herkunftsländern der ins Ausland Geflüchteten belegten in dieser Reihenfolge Syrien (6,55 Millionen), Ukraine (5,7 Millionen), Afghanistan (5,66 Millionen), Venezuela (3,45 Millionen) und Südsudan (2,4 Millionen). Bei den Aufnahmeländern waren die ersten Ränge vergeben an: Türkei (3,57 Millionen), Iran (3,43 Millionen), Kolumbien (2,46 Millionen), Deutschland (2,08 Millionen) und Pakistan (1,74 Millionen). Die meisten Binnenflüchtlinge gab es in: Kolumbien (6,8 Millionen), Syrien (6,8 Millionen), Ukraine 5,9 Millionen), Demokratische Republik Kongo (ehem. Zaire; 5,5 Millionen), Jemen (4,5 Millionen) und Sudan (3,6 Millionen).

Weitere Details fürs Trilogverfahren

Angesichts dieser erschreckenden Fakten wirkt das Gefeilsche des EU-Innenminister:innenrats um weitere Verschärfungen der Asylgesetzgebung geradezu bizarr und gibt zu Verzweiflung und Kopfschütteln Anlass. Im sogenannten Trilogverfahren, bei denen EU-Mitgliedstaaten, -Parlament und -Kommission verhandeln sollen, stehen weitere Details zur Debatte.

Die Einigung umfasst noch weitere Punkte. Eine Mehrheit im Rat stimmte für sog. verpflichtende Solidarität mit den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Festung EU. Länder wie Polen und Ungarn, die keine Geflüchteten aufnehmen (außer im Fall des Ersteren aus der Ukraine) wollen, sollen ein Kopfgeld (20.000 Euro pro Flüchtendem/r) zahlen. Mit Solidarität mit Geflüchteten hat das nun allerdings gar nichts zu tun. Staaten wie Griechenland oder Italien sollen so motiviert werden, Neuankömmlinge nicht einfach weiterziehen zu lassen, sondern sich an die Dublinverordnung halten, der zufolge Asylbewerber:innen dort registriert werden, wo sie zuerst die EU betreten haben. In der Praxis funktioniert dieses System schon lange nicht mehr, weshalb z. B. Deutschland und Österreich wieder Grenzkontrollen eingeführt haben, die dem Schengenabkommen eigentlich zuwiderlaufen.

Will die EU Rückführungen durchsetzen, wird sie z. B. der Türkei erneut Geld in die Hand geben müssen. Bisher können dorthin keine Abschiebungen erfolgen, so dass sich auf den griechischen Inseln, Kos, Samos und Leros Geflüchtete in von der EU finanzierten geschlossenen Zentren für den kontrollierten Zugang (CCAC) aufhalten müssen, in denen der Zugang zu Rechtsbeistand und medizinischer Hilfe stark eingeschränkt ist und menschenunwürdige Zustände herrschen. Diese Lager gelten als Versuchsballon für die geplanten Verschärfungen.

Im Gespräch ist beim in der BRD herrschenden Flughafenverfahren, dem zufolge schon jetzt Asylsuchende, die ohne gültigen Pass oder aus einem „sicheren“ Herkunftsland auf dem Luftweg eingereist sind, für 19 Tage inhaftiert werden können, diesen Zeitraum künftig auf 12 Wochen zu verlängern. Zudem könnten Menschen, die auf dem Landweg hierhergekommen sind und zuvor in  keinem anderen EU-Staat registriert wurden, im Grenzverfahren inhaftiert werden. Dies könnte auch für aus Seenot Gerettete gelten, die im sog. Relocationverfahren nach Deutschland gelangten.

Bei den verstärkter anfallenden Rückführungen soll die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mehr als bisher schon einbezogen werden. Insgesamt nimmt die Zahl der unter ihrem Mandat Abgeschobenen stetig zu: 2020: 12.000, 2021: 18.000 und 2022: 25.000. Frontex hat extra dafür eine aus Begleit- und Unterstützungsbeamt:innen bestehende bewaffnete Eingreiftruppe unter der Bezeichnung „Ständige Reserve“ aufgebaut. Sie soll bis 2027 10.000 (!) Leute umfassen.

Krisenverordnungspläne …

Kaum hatten sich die EU-Innenminister:innen auf eine Verhandlungsposition geeinigt, karteten sie Anfang Juli nach. Eine Krisenverordnung soll Asylsuchende bedeutend länger an den Außengrenzen festhalten, bis zu 5 Monaten. Zudem sollen auch Flüchtende ohne gültigen Ausweis, aus Seenot Gerettete und solche, die widersprüchliche Angaben gemacht haben, in den „Genuss“ dieser Grenzverfahren kommen können.

Eine neue Screeningverordnung soll die Erfassung biometrischer Daten ermöglichen. Dabei wird so getan, als seien die Betroffenen noch nicht in die EU eingereist (fiktive Nicht-Einreise). Ein neues Asyl- und Migrationsmanagement soll die Dublin-III-Verordnung ersetzen. Demnach können Einreiseländer unter bestimmten Bedingungen einen erhöhten „Migrationsdruck“ ausrufen und andere Mitgliedstaaten zur Aufnahme der Schutzsuchenden und Bearbeitung ihrer Asylanträge auffordern. Alle 27 sollen der Kommission dazu jährlich ihre Kapazitäten mitteilen. In diesem Punkt sind sich die Innenminister:innen bereits einig, bei der Krisenverordnung noch nicht in allen Details (z. B. Verlängerung der Inhaftierungszeit). Erst dann können die Verhandlungen mit Kommission und Parlament beginnen. Bis zur Europawahl 2024 soll die Festung Europa noch  abgeschotteter sein.

Erste Vorschläge zur GEAS-Reform stammen aus dem Jahr 1999, nahmen ab 2015 deutlich an Fahrt auf, stockten jedoch wegen der harten Linie einiger Staaten (bspw. Polen und Ungarn). Ab 2020 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das Gesamtpaket Brüssels namens „Pakt zu Migration und Asyl“ in 9 einzelne Richtlinien aufzuteilen, deren Teile u. a. Krisen-, Screening- sowie Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung bilden.

… vorläufig gescheitert

Am 26. Juli konnte sich der Rat nicht auf weitere Verschärfungen einigen. Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gehen einerseits die Pläne nicht weit genug, andererseits sperren sie sich gegen die verpflichtende Umverteilung Schutzsuchender im Fall der Ausrufung eines „Massenzustroms“. Die BRD hatte sich enthalten, weil auch Minderjährige ins ausgedehnte Grenzverfahren gezwungen werden sollen. Die Enthaltung erfolgte aber auch aus dem Grund, weil die Bundesregierung eine Instrumentalisierung der Krisenverordnung befürchtet wie 2020 an den Außengrenzen zu Belarus und der Türkei. Deren Regierungen hatten die Weiterreise in die EU genehmigt und zum massiven Grenzübertritt ermutigt.

Da das EU-Parlament sich nur mit den einzelnen 9 Vorschlägen beschäftigen will, wenn sich der Europäische Rat der Mitgliedstaaten auf das Gesamtpaket geeinigt hat, ist z. B. die Screening-Verordnung ausgesetzt. Das Parlament blockiert auch die Eurodac-Verordnung, der zufolge auch Kinder ab 6 Jahren Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgeben müssen. Ebenfalls auf Eis liegt die Reform des  Schengener Grenzkodexes. In dessen Gefolge hätte im Fall eines „Migrationsdrucks“ die EU u. a. ihre Übergänge an den Außengrenzen schließen und die Einreise in ganzen Regionen verhindern sowie Grenzübergänge innerhalb des Schengenraums wieder in Betrieb nehmen können.

Druck auf Tunesien

Unmittelbar nach dem GEAS-Kompromiss im EU-Minister:innenrat reisten Kommissionschefin von der Leyen und die Regierungschef:innen Italiens und der Niederlande nach Tunis zur Beratung mit dem tunesischen Präsidenten Kais Saed. Ähnlich wie 2016 mit der Türkei sollte ein Abkommen festgezurrt werden, Boote mit Migrant:innen konsequent am Ablegen Richtung Italien zu hindern. So darf sich Tunesiens Regierung auf zunächst 255 Milliarden Euro freuen: 105 für Abschiebungen, 150 für „Grenzmanagement und Schmuggelbekämpfung“. Das Land ist auf Hilfe als Voraussetzung für neue IWF-Kredite angewiesen. Die EU-Regierungen fürchten bei einem Zusammenbruch der Staatsfinanzen, dass wieder vermehrt Tunesier:innen Kurs Richtung Europa übers Mittelmeer einschlagen werden. Ihr Anteil an den Angekommenen lag zuletzt bei nur 7 %. In vergangenen Jahren machten sie zeitweise die größte Gruppe aus.

Tunesien soll sich also auch in die Riege „sicherer Herkunftsstaaten“ einreihen. Die deutsche Innenminister:innenkonferenz nahm das gleich zum Anlass, diese Liste zusätzlich um Ägypten, Algerien, Indien, Marokko und die Republik Moldau zu erweitern. Dazu hat Tunesien als erstes afrikanisches Land Mitte Juli mit der EU-Kommission eine „Operative Partnerschaft zur Bekämpfung des Menschenschmuggels“ unterzeichnet. Ihr Vorgehen dabei verstößt eigentlich gegen die EU-Verträge, die die Zustimmung der 27 Mitgliedstaaten vorsehen. Doch wenn’s der Abschreckung dient …

Das Abkommen fußt auf den 5 Säulen zwischenmenschliche Beziehungen, wirtschaftliche Entwicklung, Investitionen und Handel, erneuerbare Energien und Migration. Tunesien darf zusätzlich zu den o. a. Zuwendungen auf günstige Darlehen in Höhe von 900 Millionen Euro hoffen. Erneuerbare Energien sind dabei nicht für das Land geplant. Sie sollen Europas Fabriken mit Strom beliefern, deren Produkte dann wieder in Nordafrika verkauft werden dürfen. Auch die Technologie stammt aus der EU. Es handelt sich also um ein Beispiel für Ökoimperialismus.

Eine neue Welle der Gewalt gegen schwarze Geflüchtete bis hin zu Pogromen erfolgt in einer Region, in der auch die BRD aktiv ist. Das Bundesverteidigungsministerium hat die tunesisch-libysche Grenze mit einer Überwachungsanlage eines deutschen Rüstungskonzerns aufgerüstet, die als gut geeignet gegen eine Welle „illegaler Einwanderer:innen“ bezeichnet wird. Die Vertreibung Geflüchteter in die andere Richtung zum Verdursten in der Sahara ist dagegen keine Überwachung wert!

Neuer Türsteher Ägypten

Ägypten kooperiert mit Italien seit 2007. 2008 wurde ein bilaterales Abkommen geschlossen. Seit 2017 gibt es den sog. Migrationsdialog des Militärregimes mit der EU, seit dem gleichen Jahr auch eine bilaterale Übereinkunft mit der BRD. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission mit ihm einen Deal nach tunesischem Muster abschließen.

Seine Küstenwache erhält dazu 2 neue Schiffe im Wert von 23 Millionen Euro geschenkt. Die Mittel stammen aus dem Fonds NDICI (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument – Global Europe), aus dem die sog. Nachbarschaftshilfe finanziert wird. Außerdem erhält Ägypten Wärmebildkameras, Satellitenortungssysteme und anderes Überwachungsgerät. Es rüstet auch seine Landgrenzen mit EU-Mitteln auf. Der Finanzierungsplan 2022 sah 57 Millionen Euro aus EU-Töpfen vor. 2023 wurde das auf 87 Millionen aufgestockt. Zusätzlich erhält Kairo 23 Millionen zum „Schutz von Flüchtlingen, Asylbewerber:innen und Migrant:innen“ plus weitere 20 Millionen für die Aufnahme von Personen, die vor dem Bürgerkrieg aus dem Sudan geflohen sind. Für diese hatte die ägyptische Regierung vor 2 Monaten die Bedingungen drastisch verschärft. Sie müssen ein Visum für den Grenzübertritt beantragen. Seitdem sitzen Tausende unter katastrophalen Bedingungen an der Grenze fest.

Einer Stationierung von Frontex verschließt sie sich einstweilen noch, doch koordiniert diese „gemeinsame Rückführungsaktionen“ für abgelehnte Asylbewerber:innen. Auf Grundlage des „Gesetzes Nr. 82 zur Bekämpfung der illegalen Migration und der Schleusung von Migrant:innen“ aus dem Jahr 2016 verstärkte auch Ägypten seine Überwachung der libyschen Grenze deutlich.

Frontex und Vorverlagerung der Flüchtlingsabwehr

Frontex bekommt zusätzlich zum Jahresbudget (250 Millionen Euro) weitere 200 Millionen. EU-Außenstaaten dürfen 140 Millionen für neue Überwachungssysteme kassieren, Bulgarien und Rumänien – beide noch keine Schengen-Vollmitglieder – 56 Millionen für die Sicherung ihrer Grenzen zur Türkei und zu Serbien. Für die libysche „Küstenwache“ hat die Kommission bereits 50 Millionen Euro ausgegeben, Fortsetzung folgt. Allein dieses Jahr hat sie 7.562 Personen auf hoher See aufgegriffen. Libyen, Ägypten und Tunesien gehören zu den Staaten der „Europäischen Nachbarschaft“ und erhalten Zuwendungen über das dazugehörige Finanzprogramm.

Die EU-Kommission will die „Vorverlagerung“ der Migrationsabwehr aber auch auf Westafrika ausweiten. Frontex will zu diesem Zweck Grenzbeamt:innen nach Mauretanien und in den Senegal schicken, wenn entsprechende Statusabkommen ausgehandelt sind.

Innenminister:innenkonferenz (IMK)

Auf Initiative der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD), turnusgemäß Chefin der IMK, trafen sich die obersten Sheriffs der Republik während der 3. Juniwoche in der Hauptstadt. Die IMK besteht seit 1954. Aufgaben der Gefahrenabwehr fallen nach dem Grundgesetz unter Länderhoheit. Was sie Riege so anstellt, entzieht sich weitgehend dem Blick der Öffentlichkeit. Beschlüsse werden einstimmig und durch die Länder getroffen; die Bundesinnenministerin ist nur Gast. Die Geheimbündelei erstreckt sich auch auf vorgelegte Berichte, Beschlussvorlagen und Beschlüsse. Erst seit 2015 herrscht eine Transparenz bei Dokumenten, deren Veröffentlichung die IMK einmütig beschließt. So viel zur bürgerlichen Demokratie!

Ein bestimmendes Thema bildeten Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Geflüchteten, die in die BRD kommen. An der deutsch-polnischen Grenze wurden seit März des Jahres doppelt so viel „irreguläre“ Einwander:innen festgestellt wie an der zu Österreich. An beiden ist das Schengenabkommen partiell ausgesetzt. Eine besonders makabre Note erhielt das Ansinnen der IMK, die Kosten für Schutzsuchende zu reduzieren, dadurch, dass gleichzeitig vor der griechischen Küste mehrere Hundert Menschen auf der Flucht nach Europa ertranken.

Erschwerte Seenotrettung

In diesem wie in vielen anderen Fällen wussten griechische Küstenwache und Frontex von der Seenot und haben die Menschen schlicht ersaufen lassen. In dieses Bild reihen sich die eskalierenden Schikanen gegen private Hilfsorganisationen ein. Früher wurden Schiffe wegen z. T. nur behaupteter erfundener Mängel tagelang festgesetzt. Heute werden sie nach einer Rettung sofort aus dem Mittelmeer abgezogen. Somit war die zivile Seenotrettung 2022 nur noch an 11 % der Ankünfte von Flüchtenden nach Europa beteiligt. Damit wird die Flucht noch gefährlicher, die Abschreckung noch größer. Im Vergleich zu 2014 gibt es heute sechsmal mehr Grenzbefestigungen, Fontex sei Dank.

Seit Jahren finanziert die EU die sog. libysche Küstenwache, die nichts weiter tut, als mittels Formen schwerer, darunter auch sexualisierte Gewalt Menschen an der Überfahrt in ein vermeintlich sicheres Europa zu hindern. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die rot-grün-gelbe Bundesregierung die Unterstützung für die zivile Seenotrettung festgeschrieben. So sollte das Bündnis „United 4 Recue“ 8 Millionen Euro über den Zeitraum von 4 Jahren erhalten. Bis Ende Juni war aber kein Cent geflossen. Eine Recherche des „Spiegel“ förderte zutage, dass die Nichtauszahlung politisch motiviert und nicht nur durch die Bürokratie bedingt sei. Es sollen nur Projekte an Land mitfinanziert werden.

Italien erließ am 24. Februar d. J. ein Gesetz, das Seenotrettung kriminalisiert. In einer 1. Phase des Dekrets wurde die „Sea-Eye 4“ 20 Tage in Verwaltungshaft genommen und mit 3.333 Euro bestraft. In der nächsten Phase wären 6 Monate und 50.000 Euro fällig, in der 3. Stufe ein Festsetzen auf Dauer.

Vorbild Großbritannien?

Zahlreiche Innenminister:innen jonglieren derzeit auch mit Gedanken, dem britischen „Vorbild“ nachzueifern. Die Regierung Rishi Sunaks hat den Stopp der Migration über den Ärmelkanal zur Priorität erhoben. Mittels des „Gesetzes gegen illegale Migration“ sollen alle, die auf irregulärem Weg auf die Insel gekommen sind, automatisch deportiert werden, ohne einen Asylantrag stellen zu können. Sie können bis zum Zeitpunkt der Deportation in ihr „sicheres“ Ursprungsland oder einen Drittstaat festgehalten werden.

Doch wohin mit ihnen? Seit dem Brexit gelten die Dublin-Bestimmungen nicht mehr und es gibt keine bilateralen Rückführungsabkommen mit EU-Staaten. Mit Ausnahme Ruandas hat London keine Überführungsverträge von Asylsuchenden geschlossen. 2022 einigten sich Großbritannien und Ruanda, dass Letzteres gegen finanzielle Hilfen Tausende Flüchtlinge aufnimmt, die eigentlich im Vereinigten Königreich Asyl beantragen wollen. Vor wenigen Wochen entschied allerdings das Londoner Berufungsgericht, dass es sich bei Ruanda um keinen sicheren Drittstaat handelt. Das Abkommen ist also rechtswidrig.

Scheinheiligkeit

Am 8. Juni hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) noch die Forderung zurückgewiesen, das deutsche Asylrecht unabhängig von jenem der EU weiter einzuschränken. Nur wenig später stimmte sie der „Reform“ des EU-Asylrechts in puncto Abschaffung des Anspruchs auf Einzelprüfung der Anträge zu, was bereits als Kompromiss gelten sollte.

Knapp 100 Delegierte des Länderrats, wie der kleine Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen heißt, trafen sich am 17. Juni im hessischen Bad Vilbel, um die dicke Kröte der geplanten EU-Asylrechtsverschärfung zu schlucken. Etwas anderes war bei diesem Funktionär:innengremium nicht zu erwarten. Ohne ernsthaftes Zerwürfnis, aber mit „viel Bauchschmerzen“ segnete der Länderrat das Vorhaben ab und stellte sich damit in der Schlange der Scheinheiligen an.

Bund und Länder: mehr Abschiebungen, weniger Asylrecht

Am 2. August legte das Bundesinnenministerium einen Entwurf vor, der mit den Ländern abgestimmt werden soll, bevor er ins Gesetzgebungsverfahren gehen kann. Die Rechte von Menschen in den Abschiebegefängnissen sollen eingeschränkt und die Befugnisse der Polizei ausgeweitet werden. Die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams wird von 10 auf 28 Tage verlängert. Die Polizei soll auf der Suche nach abzuschiebenden Ausländer:innen nicht nur die Räume der gesuchten Person, sondern auch alle anderen betreten dürfen.

Verbessern soll sich die Lage für Leute mit subsidiärem Schutz. Sie sollen Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren statt bisher einem bekommen. Ihre Rechtsstellung ist damit aber noch nicht völlig gleich mit der von Geflüchteten mit Schutzanerkennung gemäß Genfer Konvention bzw. Asylberechtigten. Sie erhalten z. B. keinen Reisepass für Geflüchtete.

Ferner geht es um verbesserten Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden. Im  Ausländerzentralregister soll erfasst werden, wer existenzsichernde staatliche Leistungen erhält. Bundesinnenministerin Faeser schlägt u. a. auch vor, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote zukünftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Viele Neuerungen gehen auf den Druck der Bundesländer zurück.

2022 wurden knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. 304.000 waren ausreisepflichtig, darunter 248.000 mit einer Duldung. Neben Asylbewerber:innen können auch Tourist:innen, Beschäftigte und Studierende ausreisepflichtig werden, wenn Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis abgelaufen sind. Geduldete sind Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden dürfen.

Abschiebung auch ohne Straftat?

Die scheinheilige Hardlinerin Faeser gibt auch in einem anderen Punkt dem Druck einiger Bundesländer nach, die Regeln aus der Terrorismusbekämpfung gegen „Clankriminalität“ angewandt sehen wollen. Dafür soll das Aufenthaltsgesetz geändert werden. Die vermutete Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen, auch dann, wenn die Betroffenen keine Straftaten begangen haben, soll künftig für eine mögliche Abschiebung ausreichen.

Dies zielt auf einen Personenkreis, der im Polizeijargon „Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ heißt. Unklar bleibt freilich, wie eine solche Zugehörigkeit festgestellt werden soll und ob hierfür Gerichte zuständig sind. Einige der als Clans bezeichneten Familien erhielten vor Jahrzehnten eine Duldung als Staatenlose, für deren Abschiebung es kein Zielland gibt. Das „Ruanda-Modell“ könnte sich hier anbieten.

Sicher ist nur: Unter dem Deckmantel einer Bekämpfung von „Clankriminalität“ werden Menschen allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit verfolgt. Razzien in Cafés, Shisha-Bars, Friseurläden und Wettbüros erfolgen häufig in Form von „Verbundeinsätzen“ von Ordnungsamt, Polizei und Zoll und enden nahezu ausschließlich höchstens in der „Aufdeckung“ von Bagatelldelikten. Für die Besitzer:innen, ihre Angestellten, Gäste und Kund:innen bedeuten sie jedoch rassistische Stigmatisierung, Rufmord und finanzielle Einbußen.

Dass die Grünen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit anmeldeten, dürfte für sie wenig Trost bereiten. Betroffenheitsheuchelei und politische Bauchschmerzen gehören zu deren Grundausstattung. Wenn’s drauf ankommt, folgen sie stets den Wünschen der Herrschenden (siehe Bad Vilbel). Mehr Rückgrat in vergleichbaren Fällen zeigte sogar der Europäische Gerichtshof. In einem Urteil von Anfang Juli entschied er, dass Flüchtlingen, denen in ihren Herkunftsländern Verfolgung droht, nicht einfach ihr Schutzstatus genommen werden darf, auch dann nicht, wenn sie schwere Straftaten begangen haben. Es ist ganz einfach: Straftaten werden da verbüßt, wo sie begangen wurden – im Aufnahmeland!

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ende 2022 blieben in der BRD 1,8 Millionen Stellen unbesetzt. Bis 2035 werden lt. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 7 Millionen Arbeitskräfte fehlen, besonders in Handwerk und Pflege. Auch wenn die Verantwortung der Kapitalbesitzer:innen für den hausgemachten Fachkräftemangel nicht geleugnet werden darf, so ist doch zu begrüßen, dass die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland jetzt erleichtert werden soll. Ein Punktesystem vergleichbar dem kanadischen soll’s regeln: 3 Punkte gibt’s für ein im Heimatland absolviertes staatlich anerkanntes Studium oder 3 Jahre Berufserfahrung per Arbeitsvertrag. Für Deutschkenntnisse, eine in Deutschland lebende Bezugsperson oder Nichtüberschreitung eines Höchstalters gibt es weitere. Für mind. 6 Punkte erhalten Hochschulabsolvent:innen eine Blaue EU-Karte oder Fachkräfte eine nationale Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzung fürs Visum ist die Selbstfinanzierung des eigenen Lebensunterhalts. Wer nach 1 Jahr eine Festanstellung gefunden hat, soll seine Aufenthaltsgenehmigung unbürokratisch verlängern können. Bisher war die Anerkennung eines Berufsabschlusses nur möglich, wenn er in der BRD erfolgte. Das soll jetzt über einen einfachen Arbeitsvertrag auch im Ausland möglich sein. Eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger:innen mit Hochschulabschluss soll die Arbeitsaufnahme erleichtern. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, damit dadurch nicht Tarifabschlüsse und Mindestlohnregelungen in einer Art Ausländerklausel unterlaufen werden können. Vor dem 29. März 2023 eingereiste Asylbewerber:innen, die ihren Antrag zurückgezogen haben und eine Qualifikation und ein Arbeitsangebot vorweisen können, müssen jetzt nicht erst wieder ausreisen und sich vom Ausland her um ein Arbeitsvisum bemühen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll Migration besser „gesteuert und sortiert“ werden. Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel drückt es so aus: „Die irreguläre Migration muss runter, die reguläre Migration muss hoch“. „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“ könnte zur Ampeldevise werden. Gökay Akbulut, integrations- und migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, warnt zu Recht vor einer „Zwei-Klassen-Migrationspolitik“ und einer zu starken Ausrichtung des Gesetzentwurfs auf die Interessen derer, die sich ungestraft „die Wirtschaft“ nennen dürfen.

Chancen-Aufenthaltsgesetz

Seit gut einem halben Jahr ist das Gesetz in Kraft. Es sollte die Praxis der Kettenduldungen abschaffen und langjährig Geduldeten eine Bleibeperspektive weisen. Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 5 Jahre lang geduldet in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, erhalten 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu schaffen. Dazu zählen Sprachkenntnisse, Ausweis und Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts.

Im ersten halben Jahr seit Gültigkeit haben 49.000 Personen einen entsprechenden Antrag auf Chancen-Aufenthalt gestellt. Davon wurden 17.000 bewilligt, 2.100 abgelehnt. In Bayern gingen bis zum 18. April 9.980 Anträge ein, darunter 2.347 bewilligte und 658 abgelehnte. Häufiger Grund für die Ablehnung ist eine fehlende durchgängige Duldung (Kettenduldung). Die hohe Dunkelziffer in Bayern – mit über zwei Drittel ausbleibenden Bescheiden – führen der bayrische Flüchtlingsrat und der Republikanische Anwaltsverein (RAV) auf Machenschaften der Ausländerbehörden zurück. So erhalten Personen, die bereits einen Pass abgegeben haben, keine Duldung mehr; die, die noch keinen abgegeben haben, erhielten Strafanzeigen wegen Passlosigkeit. Duldungen würden ungültig gestempelt und Ausweisungsverfahren wegen minimaler ausländerrechtlicher Vergehen eingeleitet. Schon früher habe Bayern auf solchen Umwegen massiv Bleiberechtsregelungen unterwandert.

Auch wenn wir anerkennen müssen, dass es sich beim neuen Chancen-Aufenthaltsgesetz um eine bescheidene, aber echte Reform handelt, müssen wir Flüchtlingsrat und RAV Recht geben, die fordern, dass nicht nur Geduldete, sondern „alle vollziehbar Ausreisepflichtigen“ es in Anspruch nehmen können.

Für konsequenten Antirassismus!

Natürlich müssen wir alle Mobilisierungen gegen Migrationsrechtsverschärfungen, seien sie auch noch so zahm geraten, unterstützen. Die Arbeiter:innenklasse muss gemäß ihren ureigensten historischen Interessen auch das Feld der Migrationspolitik zu ihrem gestalten. Sie muss beginnen mit dem Eintreten für konsequente demokratische Reformen, die in der Forderung nach offenen Grenzen und vollen staatsbürgerlichen Rechten, nicht nur Bleiberecht und Duldung, gipfeln.

Darüber hinaus muss sie die legalen Voraussetzungen für ihre Klasseneinheit ergänzen durch soziale Forderungen wie Verteilung der Arbeit auf alle hier Lebenden, Mindestlohn, Anspruch auf volle Sozialhilfe, Reisefreiheit, gegen Arbeitsverbote und Residenzpflicht, für normales Wohnrecht statt Unterbringung in Lagern, Anerkennung der Berufsabschlüsse, kostenlosen Sprachunterricht usw.

Der Kampf gegen den Rassismus und die Abschottung der europäischen und deutschen Außengrenzen ist selbst Teil des Klassenkampfes und unerlässliche, wenn wir die Einheit im Kampf gegen Krieg, Krise und Umweltzerstörung wirklich herstellen wollen. Jedes Zugeständnis an die staatliche und rassistische Selektionspolitik verstärkt die Spaltung der Lohnabhängigen und den Sozial-Chauvinismus und ist Wasser auf den Mühlen der AfD.

Eine konsequente anti-rassistische Politik bildet letztlich eine Voraussetzung dafür, dass die Arbeiter:innenklasse überhaupt als von den bürgerlichen Parteien unabhängiges Subjekt in Erscheinung treten kann.

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