Arbeiter:innenmacht

100 Jahre Münchner Räterepublik

Jürgen Roth, Neue Internationale 236, April 2019

Am 7. November 1918 wurde der König davongejagt. Spontan entstand ein ArbeiterInnen-, Soldaten- und Bauern-/Bäuerinnenrat. Bayern wurde zum „Volksstaat“ erklärt. Die provisorische Regierung bestand aus 3 unabhängig-, 4 mehrheits-sozialdemokratischen und einem parteilosen Minister. Ministerpräsident war Kurt Eisner (USPD). Sie stützte sich auf einen provisorischen Nationalrat, in dem die Räte neben den alten Landtagsfraktionen und diversen Berufsorganisationen vertreten waren.

Die USPD verfolgte auch in München ihre bekannte Linie, die Räte in die zukünftige Verfassung zu inkorporieren. Die Anordnung „Organisation und Befugnisse der Arbeiterräte“ vom 17.12.1918 gestand den Räten ausdrücklich keine Vollzugs- oder Kontrollgewalt zu. Im Gegenteil, sie verfügte noch die Trennung der ArbeiterInnen- von den Soldatenräten, unterstellte die Bauern-/Bäuerinnenräte dem Innenministerium und wies den ArbeiterInnenräten untergeordnete Amtspflichten als Hilfsorgane der Bürokratie zu. Justiz, Polizei und Beamtenapparat blieben intakt.

Die MehrheitssozialdemokratInnen hatten mit Unterstützung aller GegenrevolutionärInnen die Landtagswahlen am 12. Januar 1919 durchgesetzt und die zentristische Verzögerungstaktik Eisners durchkreuzt. Die USPD verlor dabei enorm. Die MSPD wurde zweitstärkste Partei. Die KPD beteiligte sich nicht.

Der Zusammentritt des Landtags verzögerte sich angesichts der ungeklärten Lage, solange die Machtfrage noch nicht entschieden war. In Bayern war die nicht demobilisierte Reichswehr immer noch die bewaffnete Macht. Versuche der Bildung von Bürgerwehren hatten die A&S-Räte verhindert. Nur die Republikanische Soldatenwehr in München unter Aschenbrenner hatte sich für die Zwecke der alten Ordnungsparteien als zuverlässig genug erwiesen.

Die Ermordung Eisners

Der populärste Mann Bayerns wurde am 21.2.1919 erschossen, als der Landtag zusammentreten sollte. Der Attentäter Graf Arco-Valley war Reaktionär und mit Innenminister Erhard Auer (MSPD) befreundet. Der Zorn der Massen schlug die Abgeordneten in die Flucht. In mehreren Städten traten die ArbeiterInnen in den Generalstreik. Der durch VertreterInnen der SPD und Gewerkschaften neu konstituierte Zentralrat übernahm die Regierungsgeschäfte. Levien (KPD) u. a. schieden daraufhin aus ihm aus. Der ZR kam zu einer „Grundlage der Einigung“: die Räte sollten verfassungsmäßig verankert werden, ein sozialistisches Ministerium entstehen, das bis zur neuen Verfassung gemeinsam mit einem/r vom Bauern-/Bäuerinnenbund zu stellenden LandwirtschaftsministerIn regieren sollte. Je 1 Mitglied der 3 Rätesparten sollte beratendes Stimmrecht im Ministerrat genießen, das stehende Heer durch eine republikanische Schutzwehr ersetzt werden. Die „Verfassungsmäßigkeit der Räte“ – abhängig von der Zustimmung durch die große Mehrheit der GegenrevolutionärInnen im Landtag – war der Köder für die Massen.

Der Rätekongress

Er tagte vom 25.2. bis zum 8.3.1919. Neben endlosen Debatten versuchten sich SPD und USPD auf einen Weg aus dem Schwebezustand heraus zu einigen, in dem der Rumpf der alten Regierung neben dem ZR regierte (Nürnberger Kompromiss). Der Landtag wählte am 17. März eine neue Regierung unter Hoffmann (MSPD). Ausgestattet mit weitreichenden Befugnissen und Rückendeckung durch die ZR-Mehrheit hing sie weiter in der Luft. Die bürgerlichen Parteien duldeten sie als Bollwerk gegen den Bolschewismus.

Die SPD wollte zunächst eine offene Koalition mit den Bürgerlichen vermeiden, um die Massen nicht an Unabhängige und KommunistInnen zu verlieren. Außer Versprechen über „Vorbereitungen zur Sozialisierung“ hatte Hoffmanns Ministerium aber nichts anzubieten.

Die Riesenstreiks im Ruhrgebiet, in Mannheim, Stuttgart, die drohenden Ausstände in anderen Gebieten, die Ausrufung der ungarischen Räterepublik, militärische Erfolge der sowjetischen Roten Armee wirkten sich auch in Bayern aus. Die Sympathie mit den KommunistInnen, an deren Spitze der Anfang März nach München entsandte Leviné stand, nahm zu, wenn auch die Partei nicht in gleichem Tempo ausgebaut werden konnte.

Die Scheinräterepublik

Am 3.4. forderte eine Versammlung der MSPD (!) in Augsburg die Ausrufung der Räterepublik. Der „linke“ Sozialdemokrat und ZR-Vorsitzende Niekisch fuhr mit dieser Forderung ins Münchner Kriegsministerium. Einige Minister waren sich bereits mit den Führungen der MSPD, USPD und den AnarchistInnen einig. SPD, USPD und KPD sollten paritätisch die MinisterInnen stellen, die Regierung Hoffmann werde sich damit abfinden. Die KommunistInnen schlossen prinzipiell die Zusammenarbeit mit der MSPD in einer Regierung aus, aber auch eine am grünen Tisch künstlich geschaffene Räterepublik ohne Massenaktion. Die Verhältnisse in Deutschland und insbesondere Bayern seien dafür nicht reif. Sie wurden als VerräterInnen am Proletariat denunziert. Um vorher noch Nordbayern zu gewinnen, sollte die Proklamation der Räteherrschaft auf den 7.4. verschoben werden. Die Regierung Hoffmann verzog sich nach Bamberg, nahm ihr wichtigstes Instrument – die Notenpresse – mit. Ihr Kriegsminister Schneppenhorst, der in Nordbayern für die Räterepublik trommeln wollte, fuhr nach Nürnberg und kam später mit den Nosketruppen zurück.

Der Erklärung der KPD lag folgende Einschätzung zugrunde: für AnarchistInnen, Unabhängige und MehrheitssozialistInnen verkörperte die Räterepublik nicht etwas grundsätzlich Neues, eine Revolution der Gesellschaft, sondern einen rein formellen Regierungswechsel. Die Ministerriege würde in einer bürgerlichen Republik, die mit etwas „Räteöl“ in Form der „Mitbestimmung“ durch einzelne RäteministerInnen gesalbt war, weiter wie bisher verfahren können.

AnarchistInnen und USPD hofften auf ein „sozialistisches Ministerium“, das unabhängig vom Landtag würde arbeiten können. Schneppenhorsts Verhalten bewies, dass es sich für ihn bei der Unterstützung für die Proklamation der Räterepublik um einen Trick handelte, eine Provokation, um alle konterrevolutionären Kräfte aufzurütteln, weiße Garden zu bilden.

Die „Münchner Rote Fahne“ nannte die Scheinrepublik ein „Werk abhängiger und unabhängiger Kompromissler und phantastischer Anarchisten“. Der alte Beamten-, Polizei- und Justizapparat blieb unbehelligt, „sozialisiert“ wurden Universität und Presse (!), letztere aber nicht mal zensiert. Die Bankkonten der Reichen wurden erst gesperrt, als die Frage der Lohnauszahlung drängte. Auch bei der Bewaffnung der Arbeiterschaft wurde gestümpert; 600 Gewehre waren die ganze „bewaffnete Staatsmacht“. Das Bürgertum wurde nicht entmachtet. Die Räteregierung wurde nur in Oberbayern anerkannt. Die KPD erklärte trotzdem ihren festen Willen, selbst die Scheinräterepublik gegen die Reaktion zu verteidigen.

 Die 2. Räterepublik – eine echte ArbeiterInnenregierung

Am Sonntag, dem 13. April, verhaftete die Republikanische Schutzwehr einige Minister, besetzte öffentliche Gebäude und überfiel eine Sektionsversammlung der KPD. Diese rief zu den Waffen. Am Abend war der gegenrevolutionäre Putschversuch gescheitert. Betriebs- und Kasernenräte tagten. Ein 15-köpfiger Aktionsausschuss aus SozialdemokratInnen, Unabhängigen und KommunistInnen löste den ZR der Scheinräteregierung ab.

Die KommunistInnen beherrschten den Ausschuss allerdings durch ihre revolutionäre Erfahrung, ihr klares Programm für die Machtübernahme. Nicht dass sie die Aussichten für die Überlebensfähigkeit der Rätemacht jetzt günstiger einschätzten, entschied ihren Eintritt in die 2. Räteregierung. Die revolutionären ArbeiterInnen – gerade erst siegreich – würden aber gegen den anmarschierenden Feind so oder so kämpfen müssen. Wenn die KPD sich an ihre Spitze stellte, dann minimierte das die demoralisierenden Auswirkungen einer Niederlage.

Die bewaffnete Macht ging von der regulären auf die Rote Armee unter Kommando des Matrosen Rudolf Eglhofer über. Die Ordnungsgewalt übten Rote Garden aus, nachdem die bürgerliche Polizei entwaffnet wurde. Die Stadtverwaltung wurde den Betriebsräten übertragen, die Räteregierung durch Neuwahlen der A&S-Räte bestätigt. Die bürgerliche Justiz wurde durch ein Revolutionstribunal ersetzt. Zur Sicherung der Ernährung wurden Beschlagnahmeaktionen durchgeführt, jede Kontenabhebung wurde kontrolliert. Während des Generalstreiks erschienen nur die „Mitteilungen des Vollzugsrats“, nachher die Organe der ArbeiterInnenpresse. Die bürgerliche Presse blieb verboten. Telefon und Telegraph wurden ständig überwacht. Die Betriebe begannen mit der Sozialisierung von unten. Auch militärisch gab es Erfolge zu verzeichnen.

Doch die inneren Streitigkeiten mit der USPD wuchsen. Toller, Klingelhöfer und Maenner sprachen sich vor den Betriebsräten am 26. April gegen die KommunistInnen und für eine Kapitulation vor der Hoffmann-Regierung aus. KPD und Rote Armee trotzten der Absetzung der KommunistInnen durch die eingeschüchterten Räte und kämpften bis zum 3. Mai. Dann hatten die KonterrevolutionärInnen endgültig München erobert.

KPD-Politik

Wesentliche Elemente des Bolschewismus schlugen sich in der Politik der jungen Organisation im Unterschied z. B. zur wesentlich stärker verankerten Bremer KPD nieder. Kritik an reformistischen, anarchistischen, populistischen und zentristischen Konzeptionen und deren führenden VerfechterInnen paarte sich mit flexibler Einheitsfronttaktik (Verteidigung der 1. „Räterepublik“). Es wurde betont, dass sich die KPD nur an einer echten ArbeiterInnenregierung beteiligen würde wie an der der 2. Räterepublik vom 14.-27. April 2019.

Ihr gelang lediglich unter dem Druck der Ereignisse und der Zeit nicht mehr der entscheidende nächste Schritt zu ihrem Ziel: Etablierung einer Münchner Kommune – die Auflösung der Reste der Reichswehr im Stadtgebiet. Sie widersetzte sich auch ihrer Abwahl durch die Räte am 27. April und stellte die Führung der militärischen Operationen gegen die Weißen. Die bayrische KPD hat damit mehr Weitblick und Mut, mehr Verantwortungsbewusstsein vor der Revolution bewiesen als die ZweiflerInnen an der Richtigkeit des Eintritts in die 2. Räteregierung in der KPD-Zentrale.

Eugen Leviné stellte nach seiner Ankunft in München deren Politik zunächst sicher, damit die örtliche KPD keine Abenteuerpolitik wie beim sog. Spartakusaufstand oder der Ausrufung der Bremer Räterepublik betrieb. Andererseits schloss die lokale Organisation ebenso richtig die Beteiligung an einer unechten, bürgerlichen ArbeiterInnenregierung aus, wie sie die Bremer Räterepublik verkörperte.

Schwächen

Ihre Schwächen blieben wie im übrigen Reich: unklare bzw. unzureichende Wahlberechtigungskriterien für die Räte (Benachteiligung von Frauen, keine Beschränkung des Wahlrecht in den Soldatenräten auf die proletarischen Mannschaftsdienstgrade), Unverständnis von revolutionärem Parlamentarismus (Ausnutzen der Parlamentstribüne, keine Forderung nach einer Konstituante). In der verfassunggebenden Versammlung hätte die KPD ein Programm für die Zerschlagung des bürgerlichen Staatsapparates einbringen und an einen der wenigen positiven Beschlüsse des 1. Reichsrätekongresses anknüpfen müssen, die sog. Hamburger Punkte (disziplinarische und Kommandogewalt in der Armee bei den Räten, Wahl der Kommandeure etc.).

Diese Schritte zur Abschaffung des stehenden Heeres, zu einer echten Volksbewaffnung hätten nur unter einem Räteregime, nach Aufbau und Sieg roter Arbeiterinnenmilizen eingeleitet werden können. Die Verknüpfung der Demokratiefrage mit den Hamburger Punkten hätte ein einigendes Band zwischen AnhängerInnen einer Rätediktatur und SPD- wie USPD-Mitgliedern, aber auch weitverbreitetem kleinbürgerlichen Antimilitarismus schmieden und damit den möglichen Wendepunkt in Richtung Revolution in Permanenz in ganz Deutschland darstellen können.

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