Ella Mertens, Fight! Revolutionärer Frauenzeitung 14, März 2026
Wer in Deutschland ungewollt schwanger wird, hat „ein Recht“ auf Schwangerschaftsabbruch – angeblich. In Wirklichkeit heißt das: Zwangsberatung, dreitägige Wartefrist, Stigmatisierung und oft eine halbe Weltreise zur nächsten Praxis. Von einer selbstverständlichen Gesundheitsversorgung kann keine Rede sein.
Ja, § 219a ist gefallen. Aber § 218 steht. Schwangerschaftsabbrüche gelten weiter als rechtswidrig – nur unter Auflagen straffrei. Solange das so bleibt, bleibt Selbstbestimmung nur ein abstraktes Wunschdenken.
Während Rechte beim „Marsch für das Leben“ Rückenwind bekommen und Ärzt:innen einschüchtern, wird in Deutschland der Zugang nicht offen verboten, sondern leise ausgehöhlt: durch Bürokratie, Unterversorgung und Kosten, die viele selbst tragen müssen.
Die ELSA-Studie („Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“) wurde vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben und im August 2025 veröffentlicht. Es wurden 4.589 Frauen mit mindestens einem Kind unter sechs Jahren repräsentativ befragt. Sie untersucht erstmals systematisch, wie die Versorgungssituation für ungewollt Schwangere in Deutschland tatsächlich aussieht: Wie erleben Betroffene den Prozess? Wo gibt es Hürden? Wie ist die medizinische Infrastruktur aufgestellt?
Das war dringend notwendig, weil es bislang wenig gesicherte Daten gab. Seit Jahren berichten Beratungsstellen und feministische Initiativen von Versorgungslücken. Gleichzeitig wird politisch gern behauptet, die Lage sei „ausreichend“. Die ELSA-Studie schafft hier eine empirische Grundlage – und bestätigt viele der Kritikpunkte, die Aktivist:innen seit langem benennen. Dabei beleuchtet sie nicht nur medizinische Aspekte, sondern auch soziale Faktoren. Was sind also die Ergebnisse?
Die ELSA-Studie zeigt deutlich: Stigmatisierung ist kein Einzelfall, sondern Normalität. Über 60 % der befragten ungewollt Schwangeren gaben an, im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch Stigmatisierung erlebt zu haben oder diese zu befürchten. Das betrifft nicht nur das gesellschaftliche Klima, sondern auch konkrete Erfahrungen im medizinischen Umfeld. Viele Betroffene beschreiben den Prozess als belastend – nicht primär wegen der Entscheidung selbst, sondern wegen der Hürden, die der Staat ihnen auferlegt.
Auch die Versorgungslage ist lückenhaft. Laut Studie musste etwa ein Drittel der Befragten (rund 30 %) für den Eingriff längere Wege zurücklegen, teilweise über 50 Kilometer. Besonders im ländlichen Raum ist das Angebot ausgedünnt. Die Zahl der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken – allein zwischen 2003 und 2022 um mehrere hundert. Das bedeutet: In manchen Regionen gibt es nur noch einzelne Praxen oder Kliniken, die den Eingriff anbieten. Im Süden und im Westen Deutschlands, insbesondere in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern, sei die medizinische Versorgung außerdem lückenhafter als im Norden und Osten, schreibt das Forscher:innenteam. Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen wollten, hätten es dort schwerer, ein entsprechendes Angebot zu finden.
Hinzu kommt ein strukturelles Problem in der Ausbildung: Nur eine Minderheit der befragten Ärzt:innen gab an, dass Schwangerschaftsabbrüche regulärer Bestandteil des Curriculums (Ausbildungsinhalts) ihrer fachärztlichen Weiterbildung waren. Viele berichten von fehlenden Lehrangeboten und politischem Druck. Das Ergebnis ist eine alternde Versorger:innenstruktur – Nachwuchs fehlt.
Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung wird zwar mehrheitlich genutzt, doch die verpflichtende dreitägige Wartefrist wird von vielen als zusätzliche Belastung empfunden. Sie verlängert einen ohnehin schwierigen Prozess und signalisiert Misstrauen gegenüber der Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen.
Auch finanziell bestehen Hürden: Die Kosten für einen ambulanten Abbruch liegen meist zwischen 300 und 600 Euro. Zwar gibt es eine Kostenübernahme für Menschen mit geringem Einkommen, doch wer knapp über der Einkommensgrenze liegt, muss selbst zahlen. Für Arbeiterinnen, Studentinnen oder Alleinerziehende ist das eine reale soziale Schranke.
Die ELSA-Studie macht damit klar: Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen hängt in Deutschland weiterhin vom Wohnort, vom Geldbeutel und vom Durchhaltevermögen ab. Von einer selbstverständlichen, gleichberechtigten Gesundheitsversorgung kann keine Rede sein. So ist es hier wie international nicht anders: Der Zugang zu Selbstbestimmung ist eine Klassenfrage.
Die schlechte Versorgung ist kein organisatorisches Missgeschick, sondern das Ergebnis politischer Rahmenbedingungen. Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch geregelt sind, gelten sie rechtlich als Unrecht – auch wenn sie unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. Dass Abbrüche nicht selbstverständlich Teil der medizinischen Grundversorgung sind, hat strukturelle Folgen. Es gibt keine verbindliche Angebotspflicht für Kliniken mit entsprechenden Einrichtungen (Gynäkologie). Es existiert keine systematische Integration in die medizinische Ausbildung. Stattdessen hängt alles vom individuellen Engagement einzelner Praxen ab.
Doch aus marxistischer Sicht passiert das nicht auf Basis von „Moral“. Der Kapitalismus ist darauf angewiesen, dass neue Generationen von Lohnabhängigen großgezogen werden – möglichst billig und möglichst privat organisiert in der Familie. Die Kontrolle über Schwangerschaft und Geburten ist deshalb immer auch eine soziale Frage. Wer entscheidet über den eigenen Körper – die einzelne Person oder Staat und Gesellschaft im Interesse von Kapital und Nation?
Die Kriminalisierung im § 218 erfüllt genau diese Funktion: Sie signalisiert, dass reproduktive Entscheidungen keine private Angelegenheit sind, sondern unter staatlichem Vorbehalt stehen. Die Pflichtberatung, die Wartefrist, die fehlende Kostenübernahme – all das diszipliniert. Daneben ist es kein Zufall, dass rechte und fundamentalistische Kräfte mobilisieren, vielmehr ideologische Flankierung. Sie propagieren das konservative Familienmodell, in dem Carearbeit unbezahlt bleibt und Frauen die Hauptlast tragen. Der Staat hat besonders in Krisenzeiten ein Interesse, die Reproduktionskosten ins Private zu drängen – und schützt so diese Hetze auch aus eigenem Interesse.
Kurzum: Die mangelhafte Versorgung ist Ausdruck eines Systems, das weibliche und queere Körper funktionalisiert, um Arbeitskraft weiter zu generieren. Solange Reproduktion als private Pflicht im Dienste von Kapital und „Standort“ gilt, bleibt echte Selbstbestimmung begrenzt. Dass Schwangerschaftsabbrüche nicht flächendeckend, wohnortnah und kostenlos angeboten werden, ist eine politische Entscheidung. Die schlechte Versorgung ist kein Versehen, sondern eine Klassenfrage. Denn ja, Verbote treffen und belasten alle Frauen. Doch die Kostenfrage spielt ebenso eine zentrale Rolle. Wer ungewollt schwanger ist, sich es nicht leisten kann oder keinen Anspruch auf Kostenübernahme hat, muss den Eingriff selbst zahlen. Das schafft eine soziale Spaltung: Für Gutverdienende ist der Abbruch eine organisatorische Frage, für Arbeiterinnen oder prekär Beschäftigte oft eine existenzielle.
Die aktuelle politische Lage lässt keine schnelle Verbesserung erwarten. Mit dem Erstarken rechter Kräfte wächst auch der Druck auf bestehende Rechte. International sehen wir, wie schnell Abtreibungsrechte eingeschränkt werden können. Auch in Deutschland gibt es Parteien, die offen eine Verschärfung fordern oder zumindest jede Liberalisierung blockieren. Ohne massiven gesellschaftlichen Druck wird es keine Entkriminalisierung geben und die Versorgung bleibt weiterhin prekär. Es ist klar, dass wir uns nicht auf parlamentarische Versprechen verlassen können. Die Geschichte des Abtreibungsrechts zeigt, dass Fortschritte erkämpft wurden – durch Proteste und Streiks!
Dabei ist klar: Der Kampf für Abtreibungsrechte darf also nicht nur moralisch geführt werden und bei der Frage der Selbstbestimmung über den eigenen Körper stehen bleiben. Er muss kombiniert werden mit dem Kampf für grundlegende Verbesserungen im Gesundheitssystem und in der Ausbildung sowie der Frage, wie Reproduktionsarbeit gesamtgesellschaftlich organisiert werden kann.