Bruno Tesch, Infomail 1302, 15. Januar 2026
Der nächste „Umbau des Sozialstaates“ schreitet vorn. Das am 17.12.2025 beschloss die Bundesregierung eine Gesetzesvorlage, anstelle des bisherigen Bürgergelds die sogenannten Grundsicherung zu setzen. Am Mitte 15. Januar 2026 steht die erste Lesungen im Parlament an, nach der Verabschiedung soll das Gesetz am 1. Juli 2026 in Kraft.
In der Vorlage wird behauptet, die „neue Grundsicherung“ schaffe klare Regeln mit dem Ziel, Sozialleistungen fairer auszugestalten und Missbrauch wirksamer zu verhindern. Es soll der Grundsatz des Forderns und Förderns gelten. Jobcenter sollen zudem Menschen auf dem Weg in Arbeit besser unterstützen können. Außerdem sollen sie den „Missbrauch von Sozialleistungen wirksamer bekämpfen.“
Nach dem letzten Bericht der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosen in der Bundesrepublik auf 6,2 % gestiegen. Der Wegfall von Arbeitsplätzen v. a. in der Automobilindustrie macht sich bemerkbar. Aus Altersgründen wird zudem ein starker Abgang von Fachkräften in Industrie und Handwerk bis hin zu staatlichen Behörden für das nächste Jahrzehnt prognostiziert. Was Maßnahmen zur Förderung von Arbeitsaufnahme anbelangt, sind sie eher unbestimmt. Wer etwa einmal ein Bewerbungstraining in den staatlichen Jobcentern mitgemacht hat, wird festgestellt haben, dass dies in den wenigsten Fällen eine Arbeitsstelle nach Wunsch eingetragen hat. Die Vermittlungstätigkeit der Jobcenter ist schon seit Jahrzehnten immer mehr der einer Disziplinierungsinstanz gegen Arbeitslose gewichen. Gut vermittelt werden könnten in diesen Zeiten der Militarisierung der Gesellschaft eher feste Arbeitsplätze bei Bundeswehr oder Polizei.
Um einiges konkreter lässt sich der Gesetzesentwurf hingegen in den Forderungen an die Arbeitslosen aus:
Die Regelsätze für Sozialleistungen bleiben auch im Jahr 2026 unverändert. Alleinstehende etwa erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. 86 Millionen sollen durch diese Einschnitte in den Haushalt für Sozialausgaben eingespart werden.
Bemerkenswerterweise ist dieser Gesetzesauswurf auf dem Mist der SPD-Arbeitsministerin Bas gewachsen. Die Sozialdemokratie, die sich zum Eintritt in die Koalition mit der CDU als „soziales Gewissen“ der Regierung aufgeplustert hatte, folgt nun ohne Gewissensbisse wortwörtlich der Agenda 2010 unter der Schröder-Regierung und verschärft deren damalige Regelungen sogar noch deutlich. So bei den Punkten verkürzte Eingliederung bei Kinderbetreuung, Zumutbarkeit, Leistungsentzug bei „Arbeitsverweigerung“, Karenzzeit bei „Vermögen“ und Unterkunftsbeihilfen.
Die Gewerkschaften dösen angesichts dieser Angriffe auf soziale Errungenschaften weiter dumpf vor sich hin, denn Arbeitslose gehörten ja noch nie zu ihrer Klientel, um die es sich zu kümmern lohnte.
Es ist klar, dass diese Verschärfung der Sozialgesetzgebung bis in das reformistische Lager hinein diskutiert und Unmut hervorrufen wird, gerade weil sich auch immer mehr Leute von einem Abrutschen in die Arbeitslosigkeit bedroht sehen.
Aber der Protest darf sich nicht nur punktuell gegen solche Gesetze richten, sondern muss sich zusammentun mit dem Widerstand gegen Arbeitsplatzverlust, gegen Verlängerung der Lebens- und Wochenarbeitszeit, gegen Verschlechterung der Leistungen im Gesundheitssystem, gegen unbezahlbare Mieten und gegen steigende Energie- und Lebenshaltungskosten. Bereichsübergreifende Ausschüsse von Aktivist:innen müssen organisiert und zentralisiert werden und politisch gewendet zu wirksamen Aktionsformen wie Streiks, Besetzungen und Blockaden greifen.