40 Jahre Todes- oder Mordnacht von Stuttgart-Stammheim

Martin Eickhoff, Infomail 1008, 25. Juni 2018

In Zeiten zunehmender Verschärfung der inneren Sicherheit, neuer Polizeiaufgabengesetze (PAG) wollen wir mit diesem Artikel auch einen Beitrag zu „50 Jahre 1968“ liefern. In den 1970er Jahren kam es zur direkten Konfrontation zwischen Staatsmacht und RAF, infolge deren die inneren Organe uneingeschränkte Rechte bekamen. Die Rasterfahndung wurde eingeführt und letztlich starb die „GründerInnengeneration“ der RAF im Gefängnis Stammheim.

Knapp über 40 Jahre ist es inzwischen her. War es Selbstmord, wie es der bürgerliche Staat seitdem behauptet, oder war es Mord? Diese Frage ist bis heute offen.

Die Mitglieder der RAF wurden 1973 in Stammheim in einem sogenannten Hochsicherheitstrakt zusammengelegt. Nach Ulrike Meinhofs Tod 1976 wurden Brigitte Mohnhaupt und Irmgard Möller zu den bisher einsitzenden Andreas Baader, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin verlegt. Diese waren im April 1977 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da dieses Urteil auf Grund einer Berufung durch die RAF-AnwältInnen noch nicht rechtskräftig war, saßen sie noch in Untersuchungshaft.

Im Oktober 2012 beantragte Gottfried Ensslin, der Bruder von Gudrun Ensslin, gemeinsam mit dem Autor Helge Lehmann bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft die Neuaufnahme des Verfahrens, weil das Vernehmungsprotokoll eines Wärters namens Springer, der in besagter Nacht seinen Dienst tat, neue Gesichtspunkte zu Tage bringen würde. Dieser sagte aus, dass er in der Zeit zwischen 0:30 Uhr und 3:30 Uhr telefonisch von einer unbekannten Person von seinem Posten abberufen worden wäre. Das Verfahren wurde jedoch ohne gründliche Untersuchung eingestellt.

Morgens um 7.40 Uhr wurde vom Justizangestellten Stoll die Zelle von Jan-Carl Raspe aufgeschlossen. Raspe saß auf seinem Bett, mit dem Rücken an die Wand gelehnt und blutete aus Mund, Nase, Ohren und einer Schusswunde. Auf der Matratze lag eine Waffe.

10 Minuten später wurde von BeamtInnen die Zelle von Baader geöffnet, welchen diese erhängt vorfanden. Ein Jahr zuvor starb in der gleichen Zelle und auf gleiche Weise Ulrike Meinhof. Hinter einer Decke am Fenster hing Gudrun Ensslin, die wenig später tot aufgefunden wurde. Irmgard Möller wurde blutüberströmt mit Stichverletzungen aufgefunden. Sie lag gekrümmt auf ihrer Matratze und war bewusstlos. Durch eine Notbehandlung vor Ort überlebte sie knapp und erklärte später und bis heute, dass es sich um Mord gehandelt habe.

Am Tage war die Entführung einer Lufthansa-Maschine durch die palästinensische „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ (PFLP) gescheitert. Zuvor war das ehemalige Hitlerjugend- und SS-Mitglied Hanns Martin Schleyer, zu dieser Zeit Arbeit„geber“präsident, im Rahmen einer politischen Aktion der RAF getötet worden. Die Entführung der Lufthansa-Maschine verfolgte unter anderem das Ziel, die Stammheimer Gefangenen freizulassen. Doch am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 wurde diese durch die umstrittene staatliche Sondereinheit GSG 9 beendet.

Es ist irrsinnig, dass Regierungen, staatliche Institutionen, Justiz und Exekutive auf der einen Seite vom „sichersten Gefängnis der Welt“ sprechen, während es auf der anderen Seite möglich sein soll, Waffen und ähnliche Gegenstände zu besitzen oder durch AnwältInnen der Gefangenen einschmuggeln zu lassen.

Bei Recherchen über die Stammheimer Nacht und in Aufzeichnungen erhält man die Auskunft, dass diverse Akten zu den Gefangenen der RAF nach der „Todesnacht in Stammheim“ gesperrt oder verschollen sind. Die Tonbandaufzeichnungen des Prozesses tauchten „zufällig“ 30 Jahre danach auf und es stellt sich die Frage: „Cui buno? – wem nützt es? Diese Frage wurde sogar letztes Jahr in der Folge „Der rote Schatten“ beim Tatort gestellt, wo die Ausstrahlung Proteste Möchtegernlinker wie Stefan Aust hervorrief.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass auch heute weltweit linke AktivistInnen verfolgt, gefoltert, in Isolationshaft gesteckt und ermordet werden.

Im Zuge des staatlichen Kampfes gegen die RAF wurden Zehntausende kriminalisiert und mit Berufsverboten belegt. Auch in der BRD traten „Notstandsgesetze“ in Kraft.

Auch heute werden Menschen nach den §§ 129 a/b angeklagt und abgeurteilt. Diese Paragraphen dienen der Kriminalisierung fortschrittlicher Menschen, von Linken und alle jenen, die Widerstand leisten. Deutsche Regierung und Justiz wollen offensichtlich linke Organisationen, Befreiungsbewegungen und kommunistische Gruppierungen als „terroristisch“ oder „extremistisch“ diffamieren und kriminalisieren.

  • Weg mit diesen Paragraphen 129 a/b! Freilassung aller politischen Gefangenen!
  • Gemeinsam kämpfen gegen Kriminalisierung und Diskriminierung!