Warum wir für Staatsbürger:innenrechte für alle und offene Grenzen kämpfen müssen

Dilara Lorin, Neue Internationale 281, April 2024

Ob Bezahlkarten, Seenotrettung oder die Verschärfung der Asylgesetze – die Lage für Geflüchtete verschlechtert sich stetig. Während an den Außengrenzen Europas weiter fleißig aufgerüstet wird, um mehr Pushbacks und Gewalt durchsetzen zu können, hat sich In den letzten Jahren die Debatte immer mehr nach rechts verschoben, sei es die sogenannten bürgerlichen Mitte – oder auch innerhalb der Linken. Mit dem Weggang Wagenknechts hat die Linkspartei die Forderungen nach offenen Grenzen ihrerseits wieder präsenter in den Fokus gerückt, doch mittlerweile hört man häufiger dass „man realistisch denken“ muss. Warum das Schwachsinn ist und offene Grenzen, sowie Staatsbürger:innenrechte für alle notwendige Forderungen für alle fortschrittlichen Kräfte sein müssen, legen wir im folgenden dar.

Warum kämpfen wir für offene Grenzen?

Bewegungsfreiheit, sichere Fluchtwege und offene Grenzen: Für sich genommen, sind das reine demokratische Forderungen, die oftmals aufgeworfen werden, da sie als „moralisch richtig“ erscheinen. Für Marxist:innen steckt aber mehr dahinter: Grenzen sind untrennbar mit der Existenz kapitalistischer Nationalstaaten verbunden, welche wiederum die Aufgaben besitzen das Kapital zu verwalten und die Besitztümer der Herrschenden zu schützen. Für das Aufrechterhalten des kapitalistischen Systems ist dabei der Nationalstaat eine wesentliche Stütze, welche ohne gezogene Grenzen so nicht existieren könnte. Die Grenzen definieren den den inneren Marktes und Raum der politischen Macht im Land.

Diese Nationalstaaten existieren dabei nicht im luftleeren Raum, sondern sind Teil des imperialistischen Weltsystems. Der Großteil der Fluchtursachen – sei es Krieg, Armut, Umweltkatastrophen – sind selbst Folgen der Überausbeutung der halbkolonialen Welt durch imperialistische Nationen. Deswegen ist es unumgänglich für offene Grenzen einzustehen. Alles andere würde bedeuten, sich auf die Seite der eigenen Imperialistischen Interessen zu stellen und die Spaltung, die durch Nationalstaaten innerhalb der Arbeiter:innenklasse reproduziert wird sowie die Überausbeutung in den Halbkolonien, aufrechtzuerhalten.

Deswegen muss aktiv dagegen vorgegangen werden. Schließlich finden alle politischen Kämpfe im Rahmen eines global vernetzten kapitalistischen Weltsystems statt. Auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als sei „Internationalismus“ die Summe verschiedener Klassenkämpfe, verstehen wir das nicht so. Vielmehr bilden der Weltmarkt und das kapitalistische System eine Totalität, die selbst den Nationalstaaten ihren Platz in einer globalen Ordnung zuweise und die politischen, ökonomischen und ideologischen Entwicklungen in den Ländern maßgeblichen prägt. Nur vor diesem Hintergrund kann der Klassenkampf in einer Nation wirklich begriffen werden, nur vor diesem Hintergrund erklären sich auch die „nationalen Spezifika“.

Im Gegensatz zur Bourgeoisie hat die Arbeiter:innenklasse international objektiv das gleiche Interesse – die Abschaffung der mit dem Kapitalismus einhergehenden Ausbeutung und damit auch aller die Klasse trennenden Grenzen. Die Bourgeoisien aller Länder hingegen verteidigen zwar die bestehende Ordnung – und tun das auch bis zu einem gewissen Grad koordiniert. Aber zugleich stehen sie zueinander als Kapitalist:innen in Konkurrenz. Für sie bildet der Nationalstaat nicht nur einen Rahmen für ihr agieren, sondern auch ein unterlässliches Mittel in der Weltmarktkonkurrenz – bis hin zum politischen und militärischen Kampf um die Neuaufteilung der Welt.

Damit die Arbeiter:innenklasse erfolgreich sein kann, muss sie sich aber auf internationaler Ebene organisieren. Man kann daher auch von einem Gesamtinteresse der Arbeiter:innenklasse auf internationaler Ebene sprechen. Deswegen müssen nicht nur alle Ereignisse im Klassenkampf in ihrer Ursache Wirkung im internationalen Geschehen betrachtet werden und Internationalismus als Grundlage der eigenen Politik verstanden werden. Es bedeutet auch, dass die Spaltungen, die innerhalb der Klasse existieren – auch auf internationaler Ebene – aktiv bekämpft werden müssen.

Das ist an dieser Stelle kein reiner Automatismus. Die kapitalistische Konkurrenz  sorgt dafür, dass in imperialistischen Zentren auch Teile der Arbeiter:innenklasse – oftmals Arbeiter:innenaristrokatie, sowie Arbeiter:innenbürokratie – von besagter Überausbeutung profitieren. Praktisch wird das an der Politik der „Standortsicherung“ oder dem „Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit“ sichtbar.

Warum sind Staatsbürger:innenrechte für alle notwendig?

Weniger populär, aber ebenso notwendig ist die Forderung nach Staatsbürger:innenrechte für alle. In der Vergangenheit wurde in der Refugee- oder Antirassismusbewegung immer wieder das Bleiberecht gefordert. Dies ist an sich nicht verkehrt, aber mehr als unzureichend. Warum?

Zum einen ist Bleiberecht eine minimale Forderung, die letzten Endes dazu führt, dass man hier nur „geduldet“ wird und defacto als Mensch zweiter Klasse in unserer Gesellschaft lebt. Denn Bleiberecht bedeutet nicht automatisch, dass man einen unbegrenzten Aufenthaltstitel hat. Rechtlich ist es der Status davor, der impliziert, dass man jederzeit wieder abgeschoben werden kann. Somit werden sie effektiv vom politischen Leben ausgeschlossen. Arbeiten darf man zwar, aber Einfluss nehmen, wer im Parlament sitzt und über die eigene Zukunft entscheidet? Das ist nicht drinnen.

Dabei denken wir, dass Staatsbürger:innenrechte für alle, die sinnvollere Forderung im Kampf sein muss. Nicht nur weil alle Menschen die gleichen Möglichkeiten und Rechte haben sollten, unabhängig von ihrer Herkunft oder Nationalität, sondern auch weil durch diese Forderung die rassistische Selektion auf Basis der Herkunft verhindert. Denn auch wenn man es bei der aktuellen Hetze kaum glauben mag – der Kapitalismus ist auf Migration angewiesen. Dabei findet die Selektion daran statt, ob man dem Interesse des Arbeitsmarktes gerecht wird oder nicht. Den Aufenthalt zu begrenzen – und zu entrechten, sorgt dafür, dass Menschen den Konjunkturschwankungen noch stärker ausgeliefert sind, ihr Aufenthaltstitel immer prekär ist bis hin zur Abschiebung, wenn sie für den Arbeitsmarkt nicht mehr gebraucht werden.

Schließlich bedeutet der Kampf für Staatsbürger:innenrechte für alle nicht anders als die Forderung nach Abschaffung jeder rechtlichen und politischen Benachteiligung von Migrant:innen und Geflüchteten. Damit sie als Mitkämpfer:innen in den Klassenkampf voll miteinbezogen werden, müssen wir auch darum kämpfen, dass sie alle demokratischen Rechte ausüben können – insbesondere das Recht auf politische und gewerkschaftliche Betätigung, darunter das das aktive und passive Wahlrecht.

Natürlich heben die demokratischen Forderungen – offen Grenzen und volle Staatsbürger:innenrechte – die gesellschaftliche Unterdrückung und Diskriminierung der Migrant:innen noch nicht auf. Sie sind aber eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Kampf gegen die Unterdrückung wirklich erfolgreich geführt werden kann. Alles andere läuft – ob man das will oder nicht – letztlich auf eine Festschreibung entweder auf eine Selektion von Menschen, die einreisen dürfen oder nicht, oder auf die Fortschreibung rechtlicher Benachteiligung hinaus – Formen der Unterdrückung, die nebenbei bemerkt, vor allem die Lohnabhängigen treffen.

Und wie realistisch ist das?

Jene, die den Realismus fordern, werden an der Stelle natürlich nicht abgeholt werden sein. Zu Ihnen soll zuerst gesagt werden: Realistisch ist, sich anzuschauen, was notwendig ist, um gemeinsam den Klassenkampf führen zu können. Es ist dabei bezeichnend, dass Reformist:innen und andere „Realist:innen“ hier direkt radikale demokratische Forderungen ablehnen, nur weil sie selbst die Funktionsweise der nationalstaatlichen Kontrolle der Bewegung der Arbeitskraft auf internationale Ebene in Frage stellen.

Der Reformismus offenbart hier seinen bürgerlichen Charakter selbst auf dem Gebiet der demokratischen Reform, scheut er doch im Namen des Realismus vor dem konsequenten Kampf für tatsächliche Verbesserungen zurück.

Auch das Argument, dass – vor allem im Angesicht des Rechtsrucks – das Bewusstsein der Klasse noch nicht „bereit“ genug ist, ist an dieser Stelle fadenscheinig, vor allem von Organisationen, die für den Sozialismus eintreten. Denn von Revolution oder Sozialismus sind nicht weniger „unrealistisch“ als die Forderung nach offen Grenzen und Staatsbürger:innenrechte für alle. Vielmehr ist vor allem angesichts des Rechtsrucks und der damit einhergehenden notwendig eine klare, internationalistische Perspektive hereinzutragen und für eine antirassistische Bewegung einzustehen.

Dabei ist die Verbindung entscheidend von demokratischen und klassenspezisischen Forderungen zentral, um der Konkurrenz zwischen verschiedenen Gruppen der Lohnabhängigen entgegenzuwirken. Die Reichen sollen zahlen! Es sind nicht die Geflüchteten, die das Problem sind. Statt den Hass auf diese zu lenken und Angst zu schüren, dass sie Arbeit oder Wohnraum wegnehmen, ist die Perspektive klar: Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich, Enteignung des leerstehenden Wohnraums und Spekulationsobjekten, um die Wohnungsnot unmittelbar zu lindern. Wir müssen für Verbesserungen für alle eintreten und gleichzeitig gegen den für sichere Fluchtwege, offene Grenzen und Staatsbürger:innenrechte für alle!  Wenn der Kapitalismus das Versprechen der „Einheit aller Menschen“ nicht einhalten kann, dann brauchen wir eine Revolution, die die Grenzen einreißt.




Gegen Rassismus und die Rechte: Wie die AfD stoppen?

Susanne Kühn, Neue Internationale 280, Februar 2024

Ob in Hamburg, Berlin oder Potsdam, ob in Köln, Frankfurt/Main oder München: Hunderttausende gehen in den letzten Wochen gegen Rechtsruck und AfD auf die Straße. Am Wochenende vom 19. – 21. Januar waren es bundesweit weit mehr als eine Million, davon allein in Berlin und München 300.000 bzw. 200.000. Mitglieder, Anhänger:innen und Wähler:innen eines breiten, klassenübergreifenden demokratischen Spektrums protestieren dort, um ihre Wut, ihre Betroffenheit und ihre Angst vor dem Rechtsruck deutlich zu machen.

Unmittelbarer Auslöser dieser Massenbewegung waren die jüngst von der Rechercheplattform CORRECTIV enthüllten Pläne zur „Remigration“, also zur Vertreibung von Millionen Menschen. Bei einen „privaten“ Geheimtreffen präsentierten der Faschist und bis 2023 Sprecher der Identitären Bewegung, Martin Sellner, Vertreter:innen der AfD, der Werteunion und anderer Rechter und Rechtsextremer ihren „Masterplan“, um „die Ansiedlung von Ausländern rückabzuwickeln“. Asylbewerber:innen, Menschen mit Bleiberecht und „nicht assimilierte Staatsbürger“ sollten von einer zukünftigen Rechtsregierung allesamt deportiert werden. Gemeinsam sollte die nationale und völkische Rechte dazu ideologische, „diskursive“ und natürlich auch handfeste Vorbereitung leisten, um schon jetzt Migrant:innen des Leben möglichst unerträglich zu machen.

Völkisch-rassistische Ziele

Verwundern sollten diese völkisch-faschistischen Ziele, die phantastischen, aber zugleich durchaus ernstzunehmenden und bedrohliche Pläne nicht. Der Zulauf zur AfD in den Umfragen, wiewohl durch die Regierungspolitik und die Krise genährt, geht seit Jahren mit ihrer Radikalisierung selbst einher. Der Thüringer Landesvorsitzende und Rechtsaußen, Höcke, avancierte zum realen Taktgeber der Partei, deren „gemäßigter“ Flügel wurde in den letzten Jahren marginalisiert. Aber in den letzten Wochen trag es Millionen überdeutlich zu Bewusstsein, dass die AfD keine „normale“ rechte Partei ist, sondern dass ihr extremer Rassismus die gezielte Deportation von Millionen anvisiert.

Massenhaftes Entsetzen verursachten die Enthüllungen von CORRECTIV wegen der offenkundigen, sich jedem halbwegs vernünftigen Menschen aufdrängenden Parallele zum Nationalsozialismus, zur Wannseekonferenz und den Plänen zum industriellen Massenmord am jüdischen Volk. Pläne wie die Errichtung eines bis zu zwei Millionen Menschen umfassenden „Musterstaates“ für „Remigrierte“ in Afrika erinnern unwillkürlich an die nationalsozialistischen Pläne, vier Millionen Jüdinnen und Juden nach Madagaskar zu deportieren. Und dieser offene Bezug zum Faschismus verdeutlicht, wie weit nicht nur direkte Nazis, sondern auch immer größere Teile des bürgerlichen Lagers zu gehen bereit sind. Die Verharmlosungen des Treffens als rein „privaten“ Austausch durch AfD-Funktionär:innen und Mitglieder der Werteunion oder die Darstellung von Teilnehmer:innen des Treffens, dass man Sellner „so nicht verstanden“ hätte, sind reine Schutzbehauptungen – sonst nichts. Unglaubwürdig ist dabei nicht nur die AfD, sondern natürlich auch die CDU, die so tut, als wäre die Werteunion nicht aus ihr hervorgegangen.

Die Anwesenheit ihrer Vertreter:innen, die aus dem rechten Flügel der CDU/CSU stammen, beim „privaten“ Treffen verweisen ebenso wie der Aufstieg der Freien Wähler und die anvisierte Bildung neuer rechtskonservative Parteien zwischen AfD und CDU/CSU auf einen Umbruch in bürgerlichen und kleinbürgerlichen Schichten, der keineswegs bloß als „Protest“, sondern als Abspaltung zur Neuformierung des bürgerlich-rechten Lagers begriffen werden muss.

Die Grenzen der Breite

In jedem Fall hat der Schock über die Enthüllungen eine riesige Demonstrationswelle ausgelöst. Und das ist gut so. Die Bewegung umfasst die radikale Linke, die reformistischen Parteien SPD und DIE LINKE, Gewerkschaften, Fridays for Future, antirassistische Initiativen, Migrant:innenorganisationen, Die Grünen, die Kirchen, FDP und sogar Teile der Unionsparteien. Faktisch also fast alle außer der AfD und offenen Nazis und Rassist:innen.

Auf den Demonstrationen sprechen neben Vertreter:innen der „Zivilgesellschaft“ Redner:innen aller Parlamentsparteien, von Regierung, linker wie bürgerlicher Opposition, auch wenn zweifellos jene aus dem reformistischen und links-bürgerlichen Spektrum dominieren und wohl auch große Mehrheit der Teilnehmer:innen mobilisieren. Kaum jemand, die/der nicht die „Einheit der Demokrat:innen“ beschwört, der Ruf nach dem Verbot der AfD wird laut.

Doch was vielen als größte Stärke der Bewegung erscheint, ihr klassenübergreifender Charakter, die Einheit von Scholz und Merz, aller Parteien bis hin zur Linkspartei, stellt in Wirklichkeit auch ihre Schwäche dar.

Rechtsruck und Rassismus, deren extrem gefährlicher Ausdruck der Aufstieg der AfD zweifellos ist, scheint nur außerhalb der „demokratischen“ Mitte, der anständigen Vertreter:innen der bürgerlichen Verhältnisse zu existieren.

Dabei überbieten sich gerade die Vertreter:innen ebendieser „Mitte“ – von CDU/CSU, FPD, SPD, Grünen und neuerdings auch der BSW – mit unentwegten Forderungen nach „besserer“ Regulation der Migration. Auf ein rassistisches Gesetz folgt faktisch das nächste. Während die EU-Außengrenzen weiter dicht gemacht werden, patrouilliert die Bundespolizei an den deutschen Grenzen.

Während sich Faeser, Scholz, Baerbock und Lindner als Menschenfreund:innen inszenieren, beschließt die Ampel-Mehrheit am 18. Januar im Bundestag das „Rückführungsverbesserungsgesetz“, die jüngste einer Reihe rassistischer Gesetzesverschärfungen. Dies soll lt. Olaf Scholz ermöglichen, dass Asylbewerber:innen „im großen Stil“ abgeschoben werden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Durchsuchungsmöglichkeiten der Polizei ausgeweitet werden. Außerdem sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind. Und schließlich sollen Widerspruch oder Klage gegen Abschiebungen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Union und AfD ging das nicht weit genug, aber ein weiterer Schritt Richtung Ausweisung aller „unnützen“ Migrant:innen ist das allemal.

Die fast zeitgleich beschlossene Erleichterung von Einbürgerungen kann das nicht nur nicht aufwiegen. Sie passt vielmehr ins Konzept der „kontrollierten“ Migration, wie sie auch das deutsche Kapital fordert.

Während die Regierung und andere „Demokrat:innen“ die völkische und nationalistische Hetze der AfD verurteilen, heizen sie selbst antimuslimischen und antiarabischen Rassismus an, kriminalisieren die Solidaritätsbewegung mit Palästina und wollen zukünftig Migrant:innen auf ihre „Verlässlichkeit“ hinsichtlich der deutschen Staatsräson überprüfen.

Alle diese rassistischen Maßnahmen und Gesetzesverschärfungen stellen heute für Millionen Migrant:innen und Geflüchtete die unmittelbar größte Gefahr dar. Während die Regierung und die bürgerlichen Kräfte so tun, als würden sie den Nazis offensiv entgegentreten, schieben sie selbst „im großen Stil“ ab, versuchen, den Rechten und CDU/CSU den Wind aus den Segeln zu nehmen, indem sie sich deren Forderungen zumindest teilweise zu eigen machen und umsetzen.

Gegen den Rassismus der Rechten – und von Staat und Regierung!

Wer konsequent gegen die völkischen, faschistischen und rechtspopulistischen Kräfte kämpfen und mobilisieren will, darf daher zum Rassismus der Regierung, zu den neuen Abschiebegesetzen, zum antimuslimischen Rassismus und zur Kriminalisierung von politisch oppositionellen Migrant:innen nicht schweigen. Antirassismus muss Kampf gegen diese staatlichen Maßnahmen inkludieren, ansonsten wird er selbst unglaubwürdig.

Zweitens müssen wir uns auch klar von der illusorischen Vorstellung abgrenzen, dass der Rechtsruck und die AfD durch ein Parteiverbot gestoppt werden würden. Damit würden weder der staatliche Rassismus noch Faschismus verschwinden. Vor allem aber verkennt diese Losung, dass das deutsche Kapital in einer zugespitzten Krise oder angesichts massiven Klassenwiderstandes auf AfD und weit rechtere Kräfte zurückzugreifen bereit ist. Schließlich kann die Forderung von bürgerlicher Seite auch leicht zur Begründung von Verboten linksradikaler „antidemokratischer“, außerhalb des „Verfassungskonsenses“ stehender Organisationen herangezogen werden, wie wir es schon heute bei solchen palästinensischer, kurdischer oder türkischer Organisationen sehen.

Um den Zulauf zur AfD zu stoppen, können und dürfen wir uns nicht auf den Staat verlassen und schon gar nicht dürfen wir uns an sie anpassen, wie das die BSW tut. Der Kampf gegen Rassismus und gegen Faschismus muss vielmehr als Teil des Klassenkampfs verstanden werden. Daher müssen wir in der Bewegung gegen die Rechten für die Herausbildung einer antirassistischen Einheitsfront der Gewerkschaften, der linken Parteien, der Migrant:innenorganisationen, der radikalen Linken kämpfen. Dazu müssen sich Linke, internationalistische und alle Organisationen der Arbeiter:innenbewegung an den Massenkundgebungen und Demonstrationen nicht nur beteilten, sondern auch offen und sichtbar für eine internationalistische und klassenkämpferischen Stoßrichtung eintreten.

  • Nein zu allen rassistischen Gesetzen! Stopp aller Abschiebungen! Offene Grenzen und volle Staatsbürger:innenrechte für alle, die hier leben!

  • Nein zu allen Überwachungsmaßnahmen und zur Kriminalisierung von Migrant:innen und politischen Flüchtlingen!

  • AfD und Nazis organisiert entgegentreten! Gegen rechte Übergriffe und Angriffe: Selbstschutz von Migrant:innen und Gewerkschaften aufbauen!

  • Gemeinsamer Kampf gegen die gesellschaftlichen Wurzeln von Faschismus und Rassismus! Gemeinsamer Kampf gegen Inflation, Niedriglohn, Armut und Wohnungsnot!



Nein zur Verschärfung des Asylrechts!

Stefan Katzer, Neue Internationale 278, November 2023

Wenn man von der prokapitalistischen Partei der Reichen mit Spleen für Verbrennungsmotoren auch sonst nicht viel hält, muss man der FDP doch eines lassen: Sie hat noch rote Linien. Das heißt, sie vertritt politische Positionen, die für sie nicht verhandelbar sind. Steuererhöhungen zum Beispiel. Die wird es mit der FDP nicht geben. Das hat sie vor, während und nach dem letzten Bundestagswahlkampf klargemacht. Und das macht sie auch in der Ampelkoalition immer wieder deutlich. Egal wie marode die Schulen, wie überlastet das Gesundheitssystem, wie kaputt der öffentliche Nahverkehr – Geld von den Reichen zur Finanzierung dieser öffentlichen Angelegenheiten wird es nicht geben. Dafür steht der derzeitige FDP-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Christian Lindner mit seinem Namen.

Die Grünen

Anders bei den Grünen. Bei der geradezu gymnastisch-pragmatischen Sonnenblumenpartei mit grünem Image und chamäleonartigem Anpassungsvermögen sucht man nach roten Haltelinien, nach nicht verhandelbaren Positionen vergebens. Egal ob Klimaschutz, Aufrüstung oder Asylpolitik – nichts scheint den Grünen zu schade, um nicht einem faulen Kompromiss geopfert zu werden. Geradezu stolz ist man auf die eigene ideologische Geschmeidigkeit, auf den zum Prinzip erhobenen Opportunismus. Frei nach dem Motto: Es ist besser, falsch zu regieren, als gar nicht zu regieren. Das geht zwar nicht immer ohne Reibungen innerhalb der eigenen Partei aus, kleinere Schlagabtausche zwischen Parteiführung und Basis inklusive, aber am Ende geht es meistens doch. Schließlich hat die Parteispitze nicht versäumt, die Basis bereits vor Eintritt in die Ampelkoalition auf Kompromisse einzuschwören.

Die erste dicke Kröte, die vor allem die Grüne Jugend herunterwürgen musste, bekam diese von der selbsternannten Fortschrittskoalition unter Einschluss der Grünen im Sommer diesen Jahres serviert. Die sogenannte Asylkrisenverordnung, die von den Regierungen der EU-Staaten ausgehandelt worden war und für die am Ende auch die grüne Außenministerin Annalena Baerbock geworben hat – auf Druck vom Kanzler und mit ordentlich Bauchschmerzen, versteht sich –, hatte es schon in sich.

Neben mehr Abschottung an der EU-Außengrenze sieht dieser Kompromiss auch die Möglichkeit der Verlängerung der Lagerhaft für Geflüchtete vor. Diese erzwungene Haft soll es den Behörden erleichtern, bei negativem Asylbescheid die Menschen schneller wieder in ihre Heimatländer abzuschieben. Außerdem wurde im Zuge dieser Asylrechtsverschärfung auch der Personenkreis ausgeweitet, der in solchen Lagern künftig untergebracht werden kann. Darunter sind nun auch Familien mit Kindern.

Nach anfänglicher Kritik und daran anschließenden minimalen Verbesserungen hat die Bundesregierung dem Vorschlag letztlich zugestimmt. Man wollte endlich ein Ergebnis, einen zustimmungsfähigen Kompromiss in der Asylpolitik auf EU-Ebene vorweisen können, bevor nächstes Jahr das EU-Parlament neu gewählt wird. Wenn er dort durchgewunken wird, könnten somit geflüchtete Kinder in Zukunft an der Außengrenze der Festung Europa in Lagern eingesperrt werden, während die grüne Außenministerin, die diesem Kompromiss zugestimmt hat, auch weiterhin im Kabinett auf ihrem bequemen Sessel Platz nehmen darf. Wahrlich schmerzhafte Kompromisse – für die Grünen.

Verschärfungen vom Oktober

Nun hat sich die Bundesregierung im Oktober auf weitere Verschärfungen im nationalen Asylrecht geeinigt. Nachdem man wochenlang der AfD nach dem Mund geredet und beinahe sämtliche sozialen Probleme im Land – angefangen beim Wohnungsmangel über fehlende Kitaplätze bis hin zum überlasteten Gesundheitssystem – auf die Überlastung durch „illegale Migration“ zurückgeführt hat, musste man schließlich auch liefern. Das hat die Ampel nun getan. Das Innenministerium unter der Führung von Nancy Faeser hat kürzlich einen Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Rückführung“ vorgelegt, der massive Verschlechterungen für Geflüchtete vorsieht – eine Abschiebeoffensive also, von der die Rechten schon lange träumen.

Dieses Mal standen insbesondere die Ausreisepflichtigen im Fokus der Debatte. Das sind Personen, die sich aufgrund eines abgelehnten Asylantrags, eines abgelaufenen Visums oder einer nicht verlängerten Aufenthaltserlaubnis rechtlich gesehen nicht länger in Deutschland aufhalten dürfen. Derzeit betrifft das ca. 300.000 Menschen. Von diesen ist allerdings der größte Teil, ca. 90 %, geduldet. Diese Personen können also auch weiterhin aus rechtlichen Gründen (noch) nicht abgeschoben werden. Das kann unterschiedliche Gründe haben, etwa weil den Betroffenen in ihren Heimatländern Verfolgung droht oder ihr Heimatland als nicht sicher gilt, z. B. weil dort Krieg herrscht.

Unmittelbar ausreisepflichtig sind derzeit somit nur ca. 54.000 Personen. Um diesen Personenkreis geht es in dem neuen Gesetzentwurf. Diese sollen durch das neue Gesetz nun schneller und effektiver abgeschoben werden können. Um dies zu erreichen, hat die bei der Hessenwahl erfolglose SPD-Spitzenkandidatin und Immer-noch-Bundesinnenministerin Nancy Faeser einen Entwurf ausgearbeitet, der massive Grundrechtseinschränkungen, neue Straftatbestände für Geflüchtete und erweiterte Kompetenzen für die Polizei vorsieht.

Laut Pro Asyl könnte es durch das neue Gesetz möglich werden, dass Menschen schon aufgrund eines „falschen“ Familiennamens bzw. der gleichen Familienzugehörigkeit aus Deutschland ausgewiesen werden. Dies soll es erleichtern, Menschen abzuschieben, von denen man annimmt, dass sie einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB angehören, ohne dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen ist. Hier bedienen die Ampelparteien das rechte Narrativ der „Clankriminalität“, der angeblich besonders schwer beizukommen ist und für deren Bekämpfung man daher auf unkonventionelle (lies: grundrechtswidrige) Verfahren zurückgreifen möchte. Dafür ist man offenbar bereit, Menschen pauschal unter Verdacht zu stellen bzw. abzuurteilen, ohne dies im Einzelfall richterlich bestätigt zu bekommen.

Außerdem soll es künftig leichter möglich sein, Menschen in Abschiebehaft zu nehmen. Hierfür genügt bereits der Vorwurf gegenüber den Antragsteller:innen, die Mitwirkungspflichten bei der Bearbeitung des Asylantrags zu verletzen. Letztlich können auf Grundlage des neuen Gesetzes alle Personen, die ausreisepflichtig sind, in Haft genommen werden, und das nun nicht mehr „nur“ für drei, sondern ganze sechs Monate. Vor dem Hintergrund, dass laut Pro Asyl bereits heute die Hälfte der sich in Abschiebehaft befindlichen Menschen zu lange oder zu Unrecht in Haft sitzt, ist dies besonders perfide.

Doch damit nicht genug. Auch wenn kein Verdacht vorliegt, einer kriminellen Vereinigung anzugehören, soll es zur Erleichterung von Abschiebungen künftig möglich sein, Menschen länger als bisher einzusperren. Dies soll ermöglicht werden durch die Ausdehnung des sogenannten Ausreisegewahrsams. Statt wie bisher zehn, sollen ausreisepflichtige Personen künftig bis zu 28 Tage in Gewahrsam genommen werden dürfen, um den Behörden die Vorbereitung der Abschiebung und diese selbst zu erleichtern. Auch Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden und gegen die keine sonstigen strafrechtlichen Verfahren angestrengt werden, sollen künftig in Abschiebehaft genommen werden dürfen.

Ebenso werden die Polizei und andere in das Verfahren involvierte Behörden deutlich mehr Befugnisse erhalten, die ihnen die Durchführung von Abschiebungen erleichtern sollen. Diese dürfen nun ohne richterlichen Beschluss de facto zu jeder Tages- und Nachtzeit in die Wohnungen und Unterkünfte von Geflüchteten eindringen. Doch nicht nur in die Wohnungen oder Unterkünfte der unmittelbar Ausreisepflichtigen, sondern letztlich in jede Räumlichkeit, sofern die Behörden davon ausgehen, dass die gesuchte ausreisepflichtige Person sich dort aufhalten könnte. Und das, mit Ausnahme von Familien, in denen Kinder unter 12 Jahren leben, ohne jegliche vorherige Ankündigung. Dass dies für die betroffenen Personen enorme psychische Belastungen mit sich bringt, nimmt man offenbar in Kauf. Sie können sich in keiner Sekunde mehr sicher sein, müssen ständig befürchten, von der Polizei besucht, überwältigt und zur Abschiebung geholt zu werden.

Gemeinsam gegen Rassismus

Gegen diese Asylrechtsverschärfung und den gerade stattfindenden Rechtsruck insgesamt muss die Linke, muss die Arbeiter:innenbewegung aktiv werden. Sie müssen der rechten Hetze und den Spaltungsversuchen der Herrschenden eine solidarische, letztlich eine revolutionäre Perspektive entgegensetzen. Statt Internierungslagern an den Außengrenzen, Toten im Mittelmeer, Grenzkontrollen in der EU und einer insgesamt menschenverachtenden rassistischen Politik braucht es eine menschenwürdige Alternative.

Statt für schnellere Abschiebungen müssen wir für sichere Fluchtrouten, offene Grenzen und gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen kämpfen. Dies schützt nicht nur die Geflüchteten vor Abschiebung und Entrechtung, sondern trägt auch dazu bei, die Spaltung der Lohnabhängigen zu überwinden.

Die Gewerkschaften müssen daher Geflüchtete in ihre Reihe aufnehmen und gemeinsam mit diesen für soziale Verbesserungen kämpfen – und zwar mit den Methoden des Klassenkampfes, nicht der warmen Worte. Sie müssen den Kampf führen gegen die Spaltung der Arbeiter:innenklasse, gegen die Selektion von Flüchtlingen und Migrant:innen in Ausgestoßene und Deportierte einer- und entrechtete Lohnabhängige zweiter Klasse andererseits. Nur wenn wir entschieden gegen Nationalismus und Chauvinismus kämpfen, können wir die lähmende Spaltung der Klasse überwinden und die Kampfbedingungen insgesamt verbessern.

Dafür müssen wir auch die Lügen der Herrschenden entlarven, die behaupten, dass die sich zuspitzenden sozialen Probleme letztlich auf die Überlastung durch „illegale Migration“ zurückzuführen sind, während sie selbst gerade dabei sind, an allen Ecken und Enden – außer beim Militär – massive Kürzungen durchzusetzen.

Wir brauchen eine Massenbewegung von antirassistischen, Migrant:innenorganisationen, allen Arbeiter:innenorganisationen und vor allem von den Gewerkschaften!

• Volles Asylrecht für alle Geflüchteten! Nein zu allen Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen sowie Abschiebungen! Für offene Grenzen!

• Ein Recht auf Arbeit und freie Wahl des Wohnortes und staatliche Unterstützung für Geflüchtete, solange sie keine Arbeit gefunden haben!

• Gleicher Lohn und gleiche demokratische Rechte, unabhängig von Hautfarbe, Nationalität, Religion oder Staatsangehörigkeit!

• Volle Staatsbürger:innenrechte für alle, die in Deutschland und der EU leben, inklusive des passiven und aktiven Wahlrechts!

• Organisierte Selbstverteidigung gegen rassistische und faschistische Angriffe auf Flüchtlinge und Migrant:innen, unterstützt von der gesamten Arbeiter:innenbewegung! Öffnung der Gewerkschaften für alle Geflüchteten und Migrant:innen!




Pakistan: Stoppt den rassistischen Krieg gegen afghanische Flüchtlinge!

Minerwa Tahir, Infomail 1233, 13. Oktober 2023

Am 1. Oktober stellte die pakistanische Regierung schätzungsweise 1,7 Millionen afghanischen Flüchtlingen, von denen viele vor der Verfolgung durch die Taliban geflohen sind, ein Ultimatum, innerhalb eines Monats die Landesgrenzen zu verlassen. Denjenigen, die dies nicht tun würden, drohten Haft und Abschiebung. Bis zum 9. Oktober hatten die Behörden der Provinz Sindh bereits 1.700 Afghan:innen, die sich „illegal“ in Karatschi aufhielten, festgenommen. Die Entscheidung wurde in einer Sitzung des Apex-Komitees (des Nationalen Aktionsplans) unter der Leitung des geschäftsführenden Premierministers Anwar ul Haq Kakar getroffen, an der u. a. der Generalstabschef der Armee, General Asim Munir, Bundesminister:innen und die Ministerpräsident:innen der Provinzen teilnahmen.

Die Regierung beschloss, dass für den Grenzverkehr zwischen Pakistan und Afghanistan Pässe und Visa erforderlich sind und die elektronischen afghanischen Personalausweise, die so genannten E-Tazkiras, nach dem 31. Oktober nicht mehr akzeptiert werden. Nach Ablauf dieser Frist würde eine Operation beginnen, die sich gegen illegale Immobilien und Unternehmen richtet, die Migrant:innen gehören oder in Zusammenarbeit mit pakistanischen Staatsangehörigen betrieben werden. Offensichtlich hat die Regierung die Frist nicht abgewartet und mit Maßnahmen gegen eine bereits vertriebene Bevölkerung begonnen.

Die Lage in Afghanistan

In Afghanistan hat die Übernahme von Kabul durch die Taliban nach dem Abzug der US-geführten Truppen im August 2021 die ohnehin schon große Instabilität und Gewalt im Land noch verstärkt. Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks sind mindestens 8,2 Millionen Afghan:innen durch Konflikte, Gewalt und Armut vertrieben worden und haben in 103 verschiedenen Ländern Zuflucht gesucht. Nach Syrer:innen und Ukrainer:innen stellen die Afghan:innen die drittgrößte vertriebene Bevölkerungsgruppe der Welt. Pakistan und der Iran beherbergen derzeit die größte Zahl der Vertriebenen. Im Gegensatz zu den ukrainischen Flüchtlingen ist diese Lebensweise für die afghanischen nicht neu, da ihre Region seit vier Jahrzehnten von Konflikten und Instabilität geprägt ist. Hunger, Auszehrung und Menschenrechtsverletzungen nehmen zu.

Im Jahr 2023 sind 20 Millionen Afghan:innen von akutem Hunger bedroht, wobei 6 Millionen Menschen nur einen Schritt von der Hungersnot entfernt sind. Eine Rekordzahl von 28,3 Millionen Bewohner:innen benötigt im Jahr 2023 humanitäre Hilfe und Schutz, was einen drastischen Anstieg gegenüber 24,4 Millionen im Jahr 2022 und 18,4 Millionen Anfang 2021 darstellt. In Afghanistan hat die Verschuldung zugenommen, sowohl was die Zahl der verschuldeten Personen (82 Prozent aller Haushalte) als auch die Höhe der Schulden (etwa 11 Prozent mehr als im Vorjahr) betrifft. Darüber hinaus hat die fundamentalistische Regierung dafür gesorgt, dass Afghanistan für niemanden mehr eine Heimat ist, der/die seinen/ihren Töchtern das gleiche Leben wie seinen/ihren Söhnen bieten möchte. Erschwerend kommt hinzu, dass Naturkatastrophen ihren Teil zum Elend beigetragen haben. Im Juni 2022 wurden bei dem schwersten Erdbeben, das das Land in den letzten 20 Jahren heimgesucht hat, mindestens 1.000 Menschen getötet und viele weitere verletzt. In diesem Jahr sind bereits über 2.400 Einwohner:innen ums Leben gekommen, und viele weitere sterben noch immer, da der Westen Afghanistans von einem weiteren schweren Erdbeben heimgesucht wurde.

Man würde erwarten, dass die Berichte über die erneut zu Tausenden vertriebenen Afghan:innen die Haltung der pakistanischen Regierung, wenn auch nur vorübergehend, aufweichen würden. Doch nichts davon ist geschehen. Obwohl die Vereinten Nationen das Regime in Islamabad dringend aufforderten, die Risiken einer Zwangsrückführung von Flüchtlingen nach Afghanistan zu bedenken, hielt die pakistanische Regierung an ihrer Entscheidung fest. Während die pakistanischen Beweggründe für sich genommen reaktionär sind, verfolgen die imperialistischen Staaten, die die UNO dominieren, ihre eigenen Ziele, wenn sie Pakistan drängen, die Afghan:innen zu behalten. Schließlich will keines der imperialistischen Zentren afghanische Flüchtlinge aufnehmen, die vor den Folgen eines jahrzehntelangen Krieges fliehen, für den diese Staaten direkt verantwortlich sind.

Die Argumentation der pakistanischen Regierung und die Reaktion der Taliban

Nach den jüngsten Zahlen der Vereinten Nationen sind rund 1,3 Millionen Afghan:innen als Flüchtlinge in Pakistan registriert und weitere 880.000 verfügen über einen legalen Aufenthaltsstatus. Die Regierung behauptet jedoch, dass sich weitere 1,73 Millionen aus dem Nachbarland illegal in Pakistan aufhalten. Nach Angaben des Innenministers der geschäftsführenden Regierung, Sarfraz Bugti, beläuft sich die Zahl der afghanischen Flüchtlinge in Pakistan auf insgesamt 4,4 Millionen. Er erklärte, die Regierung habe die Entscheidung, afghanische Flüchtlinge auszuweisen, angesichts der zunehmenden Angriffe militanter Islamisten getroffen.

Die Ausweisungen sollen in mehreren Phasen erfolgen. „In der ersten Phase werden illegal ansässige Personen, in der zweiten Phase solche mit afghanischer Staatsbürgerschaft und in der dritten Phase mit nachgewiesener Aufenthaltsgenehmigung ausgewiesen“, heißt es in dem Bericht, der hinzufügt, dass diese Ausländer:innen „eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit Pakistans darstellen“.

Bugti erklärte, dass „das Wohlergehen und die Sicherheit eines/r Pakistaner:in für uns wichtiger sind als jedes andere Land oder dessen Politik. Die erste Entscheidung, die wir getroffen haben, betrifft unsere illegalen Einwanderer:innen, die sich auf illegale Weise in Pakistan aufhalten. Wir haben ihnen eine Frist bis zum 1. November gesetzt, um freiwillig in ihre Länder zurückzukehren, und wenn sie das nicht tun, werden alle Strafverfolgungsbehörden des Staates und der Provinzen sie abschieben.“ Bugti fügte hinzu, dass die Einreise ohne Pass oder Visum in kein anderes Land der Welt erlaubt sei.

Die Regierung teilte außerdem mit, dass eine universelle Notrufnummer und ein Webportal eingerichtet werden, über die Bürger:innen anonym Informationen über illegale Ausweise, illegale Migration und andere illegale Praktiken wie Schmuggel und Horten von Geld weitergeben können. Im Rahmen eines solchen Programms würden auch Belohnungen für diese Denunziation festgelegt werden. Man kann sich gut vorstellen, was für eine rassistische Katastrophe dies in einem Land wäre, in dem die meisten mit hungrigen Mägen schlafen! Es könnte außerdem auch dazu benutzt werden, persönliche Rechnungen zu begleichen.

Bugti behauptete, dass seit Januar 24 Selbstmordattentate verübt wurden, davon 14 von afghanischen Staatsangehörigen, darunter die jüngsten Anschläge auf eine Polizeistation und die dazugehörige Moschee im Distrikt Hangu in Khyber-Pakhtunkhwa, bei denen fünf Menschen getötet wurden, sowie die Explosion in einer Moschee in Peschawar auf einem Hochsicherheitsgelände, auf dem sich u. a. das Hauptquartier der Provinzpolizei und eine Abteilung für Terrorismusbekämpfung befinden, bei der 59 Menschen getötet wurden.

Am nächsten Tag schrieb der Pressesprecher der afghanischen Taliban, Zabiullah Mudschahid, auf X (früher: Twitter), dass Pakistans Verhalten „gegen afghanische Flüchtlinge inakzeptabel“ sei. Er fügte hinzu: „Die pakistanische Seite sollte ihren Plan noch einmal überdenken. Die afghanischen Flüchtlinge sind nicht in die Sicherheitsprobleme Pakistans verwickelt. Bis sie Pakistan freiwillig verlassen, sollte das Land sie tolerieren.“

Auch die Vereinten Nationen stellen sich nicht hinter die pakistanische Regierung. Sie haben angeboten, Pakistan bei der Einrichtung eines Systems zur Überwachung und Erfassung von Personen, die innerhalb seiner Grenzen internationalen Schutz suchen, zu unterstützen und „spezifische Schwachstellen“ zu beseitigen. Inzwischen haben Afghan:innen berichtet, dass sie wahllos verhaftet werden.

Warum jetzt?

Jahrelang hat Pakistan die Taliban als beste Option für Pakistan als Herrscher Afghanistans favorisiert, aber die Beziehungen haben sich in den letzten Jahren abgenutzt. Der Hauptvorwurf des pakistanischen Staates lautet, dass die Islamisten, die den pakistanischen Staat bekämpfen, ihre Operationen von afghanischem Boden aus durchführen, wo ihre Kämpfer ausgebildet und Anschläge in Pakistan geplant werden. Die Taliban bestreiten diese Anschuldigungen und behaupten, dass Pakistans Sicherheitsprobleme hausgemacht sind. Unterdessen hat die Tehrik-i-Taliban Pakistan (Bewegung der pakistanischen Taliban; TTP), eine sunnitische militante Hardlinergruppe, ihren Waffenstillstand mit der pakistanischen Regierung im November letzten Jahres beendet.

Seitdem hat die Gewalt in Pakistan einen ungewöhnlichen Aufschwung erlebt. Tatsache ist, dass alle Akteure in der Region, seien es die Halbkolonien wie Pakistan, Indien, Afghanistan und Iran oder imperialistische Mächte wie die USA, Russland und China, häufig die eine oder andere islamistische oder anderweitig militante Gruppe in der Region unterstützen. Es ist ein offenes Geheimnis, denn die Führer:innen fast aller Länder haben dies zu einem bestimmten Zeitpunkt zugegeben. Das Problem besteht darin, dass a) die gesamte Bevölkerung eines Landes in einen Topf geworfen wird und b) diese Zugehörigkeiten nur zu bestimmten Zeitpunkten zum Problem geraten, nämlich dann, wenn sie lästig werden.

Pakistan wird derzeit von einer geschäftsführenden Regierung verwaltet, die seit August im Amt ist, um die bevorstehenden Wahlen zu überwachen. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Instabilität, die in Pakistan herrscht, konnte das Militär in der gegenwärtigen Situation noch mehr Einfluss als üblich ausüben. Das Land befindet sich in einer schweren Wirtschaftskrise und seine Wirtschaft steht kurz vor dem Zusammenbruch. Die Covidpandemie, die Überschwemmungen von 2022, die allgemeine Verschuldung bei den imperialistischen Gendarmen IWF und Weltbank und deren neoliberales Diktat, eine abwertende Währung und ein allgemeiner Anstieg der Inflation, der Arbeitslosigkeit und der Terroranschläge sind alles Faktoren, die die Massen des verarmten Landes in einen Zustand schweren Leidens und Aufruhrs versetzt haben.

Selbst die Mittelschicht kämpft ums Überleben, da Lebens- und Grundnahrungsmittel unerschwinglich und unzugänglich geworden sind. In dieser Situation liegt es im Interesse der herrschenden Klassen, die Massen vom Klassenkampf abzulenken, der der Kern ihres Leidens ist, und sie in eine fremdenfeindliche Kampagne gegen ein leichtes Ziel zu verwickeln. Afghan:innen sind seit langem in der pakistanischen Region präsent. Historisch gesehen gab es während der Kolonialzeit viele Bewegungen auf der Suche nach Arbeit. Aufgrund des imperialistischen Krieges und des damit verbundenen Leids nahm diese Bewegung um ein Vielfaches zu. Pakistan war einer der Hauptakteure im so genannten Krieg gegen den Terror und erhielt zudem massive Finanzmittel von den imperialistischen Mächten. Das Mindeste, was es dann tun sollte, war die Aufnahme von Tausenden, die vor Verfolgung und Krieg flohen. Nach dem 11. September kamen afghanische Flüchtlinge massenhaft nach Pakistan und stützten sich dabei auf ihre verwandtschaftlichen Beziehungen über die poröse, gebirgige Grenze.

Heute leben sie zumeist entweder als Kleinunternehmer:innen – vor allem als Betreiber:innen von Teeläden und als Leiter:innen von Bustransitstrecken neben anderen ähnlichen Berufen – oder als Gelegenheitsarbeiter:innen oder als obdachlose Bettler:innen. Inzwischen hat auch eine Reihe von Angehörigen der Intelligenz in Pakistan Zuflucht gesucht, in der Hoffnung, dass imperialistische Mächte wie das Vereinigte Königreich und Deutschland ihre Versprechen einlösen und ihnen, auf pakistanischem Boden angelangt, Visa gewähren würden. Angesichts der Tatsache, dass Afghan:innen in der Vergangenheit keinen Teil des Großkapitals in Pakistan ausmachten, ist es nicht verwunderlich, dass sie heute der Sündenbock für eine herrschende Klasse sind, die darum kämpft, so zu herrschen, wie sie früher herrschte.

Ein weiterer wichtiger Faktor für die pakistanische Wut gegenüber Afghanistan ist der Transithandel durch Pakistan. Laut der Tageszeitung Dawn „wurde der afghanische Transithandel schon immer von Händler:innen beider Länder zum Schmuggel missbraucht. Berichten zufolge werden Transitladungen oft von den Häfen direkt auf pakistanische Märkte umgeleitet, bevor sie die Grenze überqueren.“ Der Leitartikel fügt hinzu, dass der Wert dieses afghanischen Transithandels von vier Milliarden US-Dollar im Vorjahr auf 6,7 Milliarden in diesem Jahr gestiegen ist und der Wert der im Rahmen der Transitfracht geschmuggelten Güter um 63 Prozent auf 3,7 Milliarden zugenommen hat. Da die pakistanische Wirtschaft am Rande des Zusammenbruchs steht, ist Pakistan natürlich nicht glücklich über die Milliarden, die der afghanische Handel angeblich eingebracht hat.

Der vielleicht wichtigste Grund ist jedoch, dass der pakistanische Staat gehofft hatte, Afghanistan auf der geopolitischen Ebene in seinem Einflussbereich zu halten, und nun die Abschiebung afghanischer Flüchtlinge als Strafmaßnahme gegen seinen widerspenstigen Nachbarn einsetzt, von dem er befürchtet, dass er mit einem Bein in Indiens Boot sitzt. Die wachsende Annäherung Afghanistans an Indien hat in Pakistan einen saueren Beigeschmack hinterlassen. Das von den Taliban beherrschte Afghanistan hat den Kaschmirkonflikt als bilaterale Angelegenheit zwischen Indien und Pakistan bezeichnet und zu den Gräueltaten in dem überwiegend muslimischen Tal geschwiegen. In diesem Jahr lieferte Indien über den iranischen Hafen Tschahbahar am Golf von Oman 20.000 Tonnen Weizen in das eingeschlossene Land, das mit einer extremen Nahrungsmittelkrise zu kämpfen hat, gefolgt von 40.000 Tonnen, die im vergangenen Jahr über die pakistanischen Landwege verschickt wurden. Indien schickte auch medizinische Hilfsgüter nach Afghanistan und hat auch sein diplomatisches Engagement gegenüber der Talibanregierung fortgesetzt und seine Botschaft in Kabul wiedereröffnet. Indien hat in seinem Haushalt 2023-24 25 Millionen US-Dollar für Entwicklungshilfe für Afghanistan vorgesehen, was von den Taliban begrüßt wird.

Es versteht sich von selbst, dass die islamfeindliche Hindutva-Regierung in Delhi eine ausgewogene Nähe zur islamistisch-fundamentalistischen Regierung in Kabul in erster Linie auf der Grundlage regionaler Interessen pflegt. (Dies wird umso deutlicher, wenn man sieht, wie Indien nach der Machtübernahme durch die Taliban nicht nur keine Visa mehr an afghanische Student:innen ausstellt, sondern am 25. August 2021 auch die Visa derjenigen annullierte, die zwar ein Visum erhalten hatten, sich aber nicht in Indien aufhielten.) Bei diesen Interessen geht es nicht nur darum, den Einflussbereich Pakistans auszuschalten, sondern vor allem auch den des weitaus stärkeren Rivalen China. Chinas Botschafter in Kabul, Zhao Xing, wurde im vergangenen Monat von den Taliban sehr herzlich empfangen, und beide Länder haben den gegenseitigen Wunsch nach engeren Beziehungen, vor allem geschäftlichen, geäußert. Dies bedroht Indiens Investitionen in Afghanistan, die es während der Herrschaft der Marionettenregierung von Aschraf Ghani getätigt hatte, was möglicherweise der Grund dafür ist, dass Indien sich so aufführen musste, dass es die Islamophobie beiseiteschob und mit Kabul über Geschäfte sprechen musste.

Dennoch zeigt sich Islamabad nicht begeistert. Es ist sich auch bewusst, dass die Wirtschaft Afghanistans mit seiner international immer noch nicht anerkannten Regierung, den eingefrorenen Vermögenswerten, der hungerähnlichen Situation und der hohen Verschuldung die Last der Rückkehr von einer Million Flüchtlingen nicht tragen könnte. Das zeigt auch die Reaktion des Talibansprechers auf die Entscheidung aus Pakistan.

Was das für afghanische Flüchtlinge bedeutet

Die Schikanen gegenüber afghanischen Flüchtlingen sind in Pakistan nichts Neues, sie tragen jetzt nur einen rechtlichen Deckmantel. Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag, forderte Amnesty International die pakistanische Regierung auf, die willkürliche Verhaftung und Schikanen gegen afghanische Flüchtlinge und Asylsuchende einzustellen. Nach der Machtübernahme der Taliban floh eine große Zahl von Flüchtlingen nach Pakistan. Angaben von Amnesty International zufolge kamen viele von ihnen mit regulären Visa nach Pakistan, die inzwischen abgelaufen sind (und um sie zu verlängern, müssen sie erneut nach Afghanistan einreisen), und wegen erheblicher Verzögerungen im Registrierungsverfahren sind die meisten nicht im Besitz einer „Registrierungsachweiskarte“, dem Ausweis, der afghanische Flüchtlinge zu einem regulären Aufenthalt in Pakistan berechtigt. Neben der Beteuerung freundschaftlicher nachbarschaftlicher Beziehungen, um seinen Einflussbereich zu erweitern, hat Pakistan diese Flüchtlinge wahrscheinlich auch in der Hoffnung auf internationale Hilfe aufgenommen.

Seit ihrer massenhaften Ankunft im August 2021 sind die Afghan:innen nicht nur Schikanen und willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt, sondern auch Erpressung und Arbeitslosigkeit. Ohne Dokumente, mit denen sie ihren Rechtsstatus nachweisen können, ist es für die Behörden leichter, nach oder unter Androhung einer willkürlichen Verhaftung Geld von ihnen zu erpressen. Ebenso führt das Fehlen von Dokumenten dazu, dass sie in schlecht bezahlten prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten müssen, da eine formelle Beschäftigung keine Option ist. Ohne einen Registrierungsnachweis können sie keine Bankkonten einrichten oder ihre SIM-Karten registrieren lassen. Auch Vermieter:innen und Immobilienmakler:innen nutzen das Fehlen eines Nachweises über ihren regulären Status aus.

Die Verlängerung eines abgelaufenen Visums bedeutet, dass die Afghan:innen erneut nach Afghanistan einreisen müssen, um ein neues zu erhalten. Für viele, insbesondere Frauen und geschlechtliche Minderheiten, Journalist:innen, Aktivist:innen, Schiit:innen, Musiker:innen und fortschrittliche Menschen, ist dies keine Option. Daher haben sie sich dafür entschieden, unterzutauchen und in Pakistan ein Leben in prekären Verhältnissen zu führen.

Da Pakistan die Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll von 1967 nicht angenommen hat, das laut der in Karatschi ansässigen Anwältin Moniza Kakar „Staaten daran hindert, Menschen zu bestrafen, die illegal in ein Land einreisen“, kann es sich auf das inländische Ausländergesetz von 1946 berufen, um Afghan:innen, die sich illegal in Pakistan aufhalten, zu bestrafen und auszuweisen. Offensichtlich steckt Pakistan immer noch in der Barbarei der Kolonialzeit fest!

In ganz Pakistan, vor allem aber an den Gerichten Sindhs, herrscht die Meinung vor, dass Afghan:innen keine humanitäre Hilfe verdienen, weil sie „Kriminelle“ sind und in „terroristische Aktivitäten“ verwickelt. Dieses rassistische Schema gilt nicht nur für Afghan:innen, auch ihre paschtunischen Cousin:innen werden nicht verschont. Die Motivation für die Ermordung von Naqeebullah Mehsud, die die Pashtun Tahaffuz Movement (Bewegung zum Schutz der Paschtun:innen) ausgelöst hat, war genau dieselbe. Diese rassistische Diskriminierung und Feindseligkeit ist in allen pakistanischen Einrichtungen weit verbreitet – in Krankenhäusern, an Schulen, Hochschulen und Universitäten, am Arbeitsplatz, in den Stadtvierteln, vor Gericht und auf den Polizeistationen.

Deshalb müssen wir gegen alle derartigen Ressentiments ankämpfen. Afghan:innen, die vor der reaktionären Talibanregierung Asyl suchen, haben keinen Grund, sich in Selbstmordwesten in die Luft zu sprengen. Sie sind Opfer von Verfolgung und fliehen aus ihrer Heimat, um Zuflucht und Schutz zu finden. Die Vorstellung, dass sie ihre Heimat nur verlassen haben, um Pakistan bombardieren zu können, ist bizarr. Das Leid der großen Mehrheit der vertriebenen Afghan:innen, die erst durch den imperialistischen Krieg in ihrem Land, dann durch die Taliban und jetzt durch Pakistan und andere Aufnahmeländer bestraft wurden, muss jetzt ein Ende haben. Länder wie Deutschland haben auch nicht gerade eine andere Rolle gespielt. Die Dringlichkeit, die bei der Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge an den Tag gelegt wurde, fehlte eindeutig im Fall der Afghan:innen. Das Verfahren, um Flüchtlinge von dort über Pakistan nach Deutschland zu bringen, war von vornherein so mühsam und kompliziert, wie für Migrant:innen mit muslimischem Hintergrund fast alles ist, was die Einwanderungsbürokratie betrifft. Bei anderen imperialistischen Ländern liegt der Fall nicht viel anders.

Aufgaben und Forderungen

Der pakistanische Staat sieht sich selbst als Fackelträger islamischer Prinzipien und ist gekränkt, wenn Muslim:innen in Palästina oder Indien leiden müssen. Interessant ist jedoch, dass diese Sichtweise nicht auf die große Mehrheit der Muslim:innen in Afghanistan angewandt wird.

Kurz gesagt, die afghanischen Flüchtlinge befinden sich in einem ähnlichen Dilemma wie die Menschen im Gazastreifen heute. Sie können nirgendwo hin. Außerdem will sie kein Land aufnehmen, und die meisten von ihnen können einfach nicht in ihr Heimatland zurückkehren, solange die Taliban an der Macht sind. Die Aufgaben, die sich aus der gegebenen Situation für die Sozialist:innen ergeben, sind daher zweifach. Wir haben nicht nur die Pflicht, das Recht der armen afghanischen Flüchtlingsfamilien zu verteidigen, in den Nachbarländern zu bleiben, d. h. in Pakistan, China, Indien, Iran, Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan sowie in Europa, Nordamerika und Australien.

Wir stehen auch vor der Aufgabe, unseren fortschrittlichen Brüdern und Schwestern, insbesondere den mutigen Frauen in Afghanistan, internationale Solidarität und praktische Unterstützung zu gewähren, damit sie das reaktionäre Regime der Taliban stürzen können. Für eine solche Unterstützung ist es notwendig, die Grenzen nicht zu verstärken, sondern abzubauen. Das liegt auch im Interesse der werktätigen Massen in allen Nachbarländern Afghanistans. Der Schlachtruf für die Verwirklichung dieser permanenten Revolution wird lauten: „Sagt es laut, sagt es deutlich, alle Afghan:innen sind hier willkommen“. Die folgenden Forderungen können einen Ausgangspunkt für ein Aktionsprogramm zur Überwindung der gegenwärtigen Situation bilden:

  • Afghan:innen müssen in jedem Land, in dem sie sich aufhalten, die gleichen Bürger:innenrechte erhalten! Nein zur Diskriminierung von Flüchtlingen, die durch imperialistischen Krieg, Hunger und Talibanherrschaft vertrieben wurden!

  • Die europäischen und nordamerikanischen imperialistischen Zentren, die jahrzehntelang direkt in den Krieg in Afghanistan verwickelt waren, haben das Leben und die Infrastruktur in Afghanistan massiv zerstört. Sie müssen jetzt Reparationen zahlen, um das Land wieder aufzubauen!

  • Die imperialistischen Mächte müssen allen Afghan:innen, die in der ganzen Welt vertrieben wurden, sofort die Staatsbürger:innenschaft und gleiche Rechte gewähren! Sie haben es nicht verdient, ein Leben im Elend in halbkolonialen Slums zu führen, nachdem sie durch Kriege vertrieben wurden, die diese Mächte selbst verursacht und von denen sie profitiert haben!

  • Die imperialistischen Mächte, die die afghanischen Reserven eingefroren haben, sind direkt für das Aushungern der afghanischen Massen verantwortlich. Gebt die Reserven der afghanischen Zentralbank jetzt frei!

  • Verschuldung ist eine koloniale Falle. Streicht die Schulden von Afghanistan, Pakistan und allen halbkolonialen Ländern jetzt!



EU-Migrationsregime: Vorsicht Falle!

Jürgen Roth, Neue Internationale 274, Juni 2023

Wie zynisch kann Geschichte doch sein! Fast auf den Tag genau 30 Jahre sind vergangen seit der Asylrechtsänderung durch den Deutschen Bundestag (26. Mai 1993). Drei Tage später verübten 4 Neonazis einen verheerenden Brandanschlag auf das Haus einer türkischstämmigen Familie in Solingen, bei dem 5 Menschen ums Leben kamen und 14 zum Teil schwer verletzt wurden. So viel zur Wirksamkeit der Asylrechtsänderung, die mit entsprechendem Mediengetrommel als Eindämmung des rechten Straßenmobs verkauft wurde, um ihm die Basis zu entziehen, die angeblich in „Überfremdung“ bestehe. Überfremdung wurde zum Unwort des Jahres 1993 gewählt.

Blutspur

Schon vorher hatte der rassistische Pöbel in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen und Mölln gewütet – ebenfalls mit Toten und Verletzten. Doch weit entfernt davon, seine Untaten in die Schranken zu weisen, wirkte die legale Verschärfung des Asylrechts – gegen Geflüchtete, nicht den rechten Mob! Erinnert sei nur an die Attentate des NSU und den Amoklauf in Hanau, die sich wie eine Blutspur durch die jüngere Geschichte der BRD ziehen, begleitet von anschwellenden Massenbewegungen wie Pegida. In diesem Szenario muss man die demokratischen Abgeordneten, die für das neue Asylrecht gestimmt haben, als Kompliz:innen, nicht Gegner:innen der offen physischen Gewalt gegen Migrant:innen bezeichnen.

Am 26. Mai 1993 beschloss der Bonner Bundestag mit Zweidrittelmehrheit eine Grundgesetzänderung. Ohne die Zustimmung durch die meisten SPD-Parlamentarier:innen wäre sie nicht zustande gekommen. Dieser „Asylkompromiss“ Artikel 16 a des Grundgesetzes sah vor, dass der alte Artikel „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ erheblich eingeschränkt wurde. 16 a führte den „sicheren Drittstaat“ ein. Demnach erhält ein/e Schutzsuchende/r kein Recht auf Asyl in Deutschland, wenn sie/er über ein EU-Mitglied oder einen anderen Staat eingereist ist, in dem die Möglichkeit existiert, einen Asylantrag einzureichen. Deutschland ist von solchen vollständig umringt. Heute werden weniger als 1 % aller Asylanträge positiv beschieden. Weitere verschärfte Klauseln wurden im Grundsatz im Mai 1993 angelegt: das Asylbewerberleistungsgesetz, das die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialhilfe senkt; das sogenannte Flughafenverfahren, mittels dessen auf dem Luftweg eingereiste Schutzsuchende seither 3 Wochen im Transitbereich eines Airports festgehalten werden können, das als „exterritoriales Gebiet“ eingestuft wurde.

Als die Grünen damals für den Tag der Abstimmung die Aufhebung der Bannmeile um den Bundestag forderten wurde dies mit den Worten abgelehnt, man beuge sich nicht dem Druck der Straße. Man beugte sich genauer nicht diesem, fortschrittlichen Druck, sehr wohl aber dem reaktionären: 521 Abgeordnete stimmten für die gravierenden Verschlechterungen. Kanzler Kohl weigerte sich, an den Trauerfeiern in Mölln und Solingen teilzunehmen. Sein Terminkalender gestatte keinen „Beileidstourismus“ – ganz in diesem selektiven Sinn.

EU der Menschenrechte?

Erhalten nicht trotzdem 35 % der Asylsuchenden in der BRD einen Schutzstatus? Dies gilt aber nur, weil Genfer Flüchtlingskonvention und Europäische Menschenrechtskonvention gewisse Abschiebungen verbieten. Doch jetzt droht hier schlimmeres Ungemach als vor 30 Jahren in Deutschland, wo ja Schutzsuchende auf andere EU-Staaten verwiesen wurden. Am 8. Juni 2023 wollen die Innenminister:innen eine Vorentscheidung fällen.

Im Klartext: Schutzsuchende werden im geplanten neuen Grenzverfahren behandelt, als seien sie niemals eingereist. Das deutsche Flughafenverfahren steht hier deutlich Pate. Sie werden an den Außengrenzen in Lagern festgesetzt und überwacht. Gleichzeitig will man die Anforderungen an „sichere Drittstaaten“ senken. Folglich sollen sie in solche Staaten verfrachtet werden können, in denen sie niemals waren und in die sie auch nicht gelangen wollten. Erforderlich ist nur, dass Teilgebiete als sicher gelten. Die Genfer Flüchtlingskonvention muss also nicht verbrieftes Recht darstellen, um im Eilverfahren abgeschoben werden zu können. Eine individuelle Prüfung der Fluchtgründe ist ebenso wenig vorgeschrieben, obwohl im Koalitionsvertrag der Ampel steht: „Der Asylantrag von Menschen, die in der EU ankommen oder bereits hier sind, muss inhaltlich geprüft werden.“

Scholz und Faeser opfern also elementare Bestandteile des EU-Asylrechts, um einerseits mit rechtspopulistischen Regierungen einen Deal zu schließen, der das Auseinanderfallen dieses Blocks verhindern soll. In geringerem Maß spielen auch die bevorstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern eine Rolle bei dieser „Kehrtwende“. Entschuldigen können sie sie nicht. Ukrainekrieg, Verfolgungsdruck in Afghanistan, Syrien und der Türkei stehen fürs genaue Gegenteil.

Diskursschwenk

Wie vor 30 Jahren bereiten die Damen und Herren im Parlament zum rechten Diskurs. Innenministerin Nancy Faeser sprach direkt nach den Vorfällen der Berliner Silvesternacht von „gewaltbereiten Integrationsverweigerern“, Jens Spahn (CDU) strickte flugs eine Verbindung mit „ungeregelter Migration“ her, in der Bundesregierung ist „irreguläre“ Einwanderung zum geflügelten Wort mutiert, Robert Habeck hat nichts mehr gegen Haftlager einzuwenden und eine FDP-Bundestagsabgeordnete nahm wieder das Unwort des Jahres 1993 in den Mund. Die Täter:innen in Nadelstreifen handeln wieder nach dem Motto: „Wir schlagen Schaum, wir seifen ein, wir waschen unsere Hände wieder rein!“

Abschiebepraxis: Malta, Libyen …

Weitgehend unbeachtet hatte die EU-Kommission bereits im Dezember 2021 Änderungen des Schengener Grenzregimes angestoßen, die der EU-Rat dann im Juni übernahm. Das Straßburger Parlament hatte sie nur geringfügig abgeschwächt. Die Vorgänge an der polnischen Grenze zu Belarus (Weißrussland) vom Winter 2021 wurden zum Anlass genommen, Kontrollen an den Binnengrenzen erst nach zweieinhalb Jahren gegenüber der Kommission rechtfertigen zu müssen. An den Außengrenzen wird alles ignoriert, was passiert. Griechenland darf ungestraft Migrant:innen zurückdrängen. Frontex leistet aktive Beihilfe. So jüngst bei der Rückführung eines ehemaligen Fischerboots mit 500 Geflüchteten aus Maltas Seezone durch eine libysche Miliz nach Bengasi: Frontex, maltesische Behörden und ein Schiff der Bundesmarine, welches regelmäßig im Mittelmeer patrouilliert – warum wohl? –, schritten nicht ein, geschweige denn leisteten sie Seenotrettungshilfe.

… Niger

Der Niger gilt seit 2015 als weiterer Grenzwächter Europas. Im Juli 2022 erneuerte die EU ihre „Antischmuggelpartnerschaft“, lagert ihre Grenzen nicht nur an der Mittelmeerküste, sondern bis in die Mitte Nigers aus. 2010 hat die Internationale Organisation für Migration der Vereinten Nationen (IOM) hier angefangen, von den EU-Staaten bezahlte „Transitzentren“ zu bauen. Von hier sollen aus Algerien oder Libyen Abgeschobene in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden. 2015 erließ Niger das Gesetz 036, das Migration und ihre Unterstützung (Transport, Unterbringung) illegalisiert und mit Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren und Geldbußen bis zu 3.000 Euro ahndet. In der Folge wichen Flüchtende auf gefährlichere und teurere Fluchtrouten durch die Sahara aus. Bleibt ein Auto liegen, gibt es kaum Hilfe, zumal allein die Benutzung eines Satellitentelefons als Straftat gilt. Seit 2014 registrierte die UNO 2.000 Todesfälle in der Wüste – Tendenz steigend. Expert:innen rechnen mit weit höheren Zahlen.

… Polen

Polen gilt als Opfer der Destabilisierungsversuche der EU durch den belarusischen Diktator Lukaschenko. Kein Wunder also, dass jetzt auch seine Binnengrenzen verstärkt überwacht werden. Die Bundesinnenministerin traf sich diesbezüglich jüngst mit dem polnischen Vizeressortchef Grodecki. Deutsche und polnische Behörden werden demnach ihre Kontrollen entlang der gemeinsamen Grenze ausweiten. Brandenburgs Innenminister Stübgen (CDU) hatte seine Bundeskollegin aufgefordert, dem schon lang praktizierten Beispiel Bayerns und Österreichs folgend, auch stationäre Grenzkontrollen zu errichten. Dies wurde zwar einstweilen zurückgewiesen, doch wird die Bundespolizei (früher: Bundesgrenzschutz) Einsätze in der polnischen Grenzregion weiter intensivieren.

… Österreichs

Zuvor hatte Faeser bereits mit dem österreichischen Innenminister Gerhard Karner über die Beibehaltung Beibehaltung der gemeinsamen Grenzkontrollen gesprochen, die eigentlich schon lange gegen das Schengener Abkommen verstoßen. Beide waren sich gerade in Hinblick auf den derzeit verhandelten „Asyl- und Migrationspakt“ (GEAS) einig, dass Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengengebiets erst aufgehoben gehören, wenn der Außengrenzschutz funktioniert. Dass das ähnlich wie im Mittelmeer und Nordafrika nur mit illegalen Rückführungen (Pushbacks) vor sich gehen muss, ist eine Binsenweisheit.

Pushback für GEAS!

Der Aufschrei unter einschlägigen humanitären und Seenotrettungs-NGOs wie Pro Asyl, Sea-Watch etc. ist zwar riesig, doch im Gegensatz zu 2015 bleiben die Straßen, so am 26. Mai 2023 in Berlin, beschämend leer. Die Politik dieser Organisationen besteht zum großen Teil aus Petitionen, also einer Form von Betteln an „unsere“ Politiker:innen, darunter ausgerechnet Hauptkriegstreiberin Baerbock. Natürlich sollten wir alle Mobilisierungen, seien sie auch noch so zahm geraten, unterstützen. Die Arbeiter:innenklasse muss gemäß ihren ureigensten historischen Interessen jedoch auch das Feld der Einwanderungspolitik zu ihrem gestalten. Sie muss beginnen mit dem Eintreten für konsequente demokratische Reformen, die in der Forderung nach offenen Grenzen und vollen staatsbürgerlichen Rechten, nicht nur Bleiberecht und Duldung, gipfeln. Darüber hinaus muss sie die legalen Voraussetzungen für ihre Klasseneinheit ergänzen durch soziale Forderungen wie Verteilung der Arbeit auf alle hier Lebenden, Mindestlohn, Anspruch auf volle Sozialhilfe, Reisefreiheit, gegen Arbeitsverbote und Residenzpflicht, für normales Wohnrecht statt Unterbringung in Lagern, Anerkennung der Berufsabschlüsse, kostenlosen Sprachunterricht usw. Doch um ihren Anspruch, die führende Klasse in der zukünftigen Weltgesellschaft zu werden zu untermauern, bedarf es des Aufbaus einer revolutionären kommunistischen Arbeiter:innenpartei und -internationale, die sich für die Abschaffung des kapitalistischen Systems in die Bresche wirft, das in seiner imperialistischen Epoche durch das Wirken des Wertgesetzes auf dem Weltmarkt auch die Ungleichheiten zwischen den Nationen und Ungleichmäßigkeit ihrer Entwicklung zugunsten der Großmächte und auf Kosten einer immer mehr zunehmenden Masse der Weltbevölkerung verstärkt…




Ukraine: Zwei-Klassen-Migration

Karl-Heinz Hermann, Infomail 1180, 1. Juni 2022

Der Ukrainekrieg hat das weltweite Flüchtlingsproblem drastisch verschärft. Doch nicht nur die neuen Rekordzahlen an Geflüchteten empören, sondern auch ihre ungleiche Behandlung. Dabei müssen wir nicht nur an durch kriegerische Gewalt Vertriebene denken, sondern auch an durch Klimawandel und Armut Verdrängte. Was tun die Verantwortlichen in den Aufnahmeländern und warum ist das unzureichend?

Zahlen

100 Millionen Menschen sind weltweit vor gewaltsamen Konflikten geflohen, so viele wie nie seit Beginn der Aufzeichnungen des UN-Flüchtlingshilfenetzwerks UNHCR. Hungerkatastrophen drohen, weil seit dem Krieg die Ukraine als Kornkammer für die Welternährung ausfällt. Hinzu vertreibt der Klimawandel Menschen aus ihren angestammten Regionen.

Durch den Krieg sind bereits acht Millionen innerhalb der Ukraine und mehr als sechs Millionen außer Landes vertrieben worden. Weitere Herde gewaltsamer Auseinandersetzungen stellen Äthiopien, Burkina Faso, Myanmar, Nigeria, Afghanistan und die Demokratische Republik Kongo (ehem. Zaire) dar. Zu den Zahlen des UNHCR gehören allein 53,2 Millionen Binnenflüchtlinge.

Somalia ist ein Beispiel, wo sich Krieg und Klimakrise paaren: anhaltende Dürre mit der Folge wachsender Armut gesellt sich hier mit einem de facto Bürgerkrieg der Regierung gegen die islamistische Terrormiliz Al-Shabaab.

„Unsere Stimmen sollen endlich gehört werden“

So äußerte sich ein Teilnehmer einer Demonstration am 14. Mai 2022 in Frankfurt (Oder) unter dem Motto „Fight Fortress Europe – Solidarität mit allen Geflüchteten an den EU-Außengrenzen“, organisiert von Seebrücke Jena und Potsdam sowie den Gruppen „No Border Assembly“ und „Borderline Europe“. Die Aktivist:innen bemängelten, dass nach Beginn des Ukrainekriegs plötzlich die seit 2001 geltende EU-Massenzustromrichtline aus dem Ärmel gezaubert wurde, aber nicht 2015 oder angesichts der unhaltbaren Zustände jüngst an der polnisch-belarussischen Grenze. Mit ihr entfallen viele Einschränkungen, die den Behördenhindernislauf durchs Asylverfahren normalerweise begleiten. Mit „Festung Europa“ sprachen sie nicht nur die EU- Außen-, sondern auch strukturelle Grenzen an, die beispielsweise das Recht, zu gehen und zu bleiben, nach Hautfarbe  unterschiedlich verteilten. Darunter fallen auch solche aus der Ukraine.

Thema Wohnen: Viele Asylsuchende und ausländerrechtlich einstweilen Geduldete sind manchmal über Jahre gezwungen, in Lagern zu leben. Hier erfolgen Eingangs- und Zimmerkontrollen, Übergriffe seitens des Wachpersonals und von außen. Für Frauen und queere Menschen gibt es keinen Schutz. In Brandenburg liegen vier Erstaufnahmezentren in ehemaligen Kasernen, schlecht an den Verkehr angebunden und weit ab vom Schuss.

82 % der „richtigen“ Geflüchteten aus der Ukraine sind hier dagegen privat untergebracht. Sozialministerin Nonnenmacher (Grüne) kündigte Unterstützung bis zu 7000 Euro Pauschale pro Wohnung an.

Thema Arbeit: Diese Personengruppe soll ab Tag 1 arbeiten dürfen. Viele Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie sog. Geduldete unterliegen dagegen zum Teil über Jahre einem Beschäftigungsverbot. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz fristen sie ein Leben unterhalb des Existenzminimums, während Geflohene mit ukrainischem Pass ab Juni reguläre Sozialgelder beziehen können sollen. Selbst Geduldete dürfen also weder ihre Wohnung frei wählen oder regulär mieten noch sich Arbeit suchen.

Trostpflaster gegen Überausbeutung

Doch auch Ukrainer:innen mit „richtiger“ prowestlicher Gesinnung und Hautfarbe unterliegen rassistischer Segregation auf dem Arbeitsmarkt. Berlins Sozialsenatorin Katja Kipping warnt Geflüchtete vor dem Krieg vor dubiosen Stellenanzeigen. Arbeiten ohne Pass, Zwang in die Scheinselbstständigkeit, Schuften ohne offiziellen Vertrag: Das ist für viele Arbeitsalltag. So hat Fleischganove Tönnies in Auffanglagern an der polnisch-ukrainischen Grenze Anwerbungsversuche gestartet. Die Reinigungsbranche und subunternehmerische Paketzustelldienste erweisen sich als Horte prekärer Beschäftigung. Europol und Zoll warnen lt. Philipp Schwertmann, Fachbereichsleiter des Berliner Beratungszentrums für Migration und Gute Arbeit (Bema), vor Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Marxist:innen würden es Überausbeutung nennen, denn schließlich wird jede, auch die reguläre Form von Lohnarbeit (Normalarbeitsverhältnis) ausgebeutet.

Mehrwert ist kein Randprodukt des Arbeitsmarkts, sondern sein Kern. Schwertmann weist auch zu Recht auf das relativ bessere Schicksal von Flüchtigen hin, die unter die Massenzustromrichtline fallen (s. o.), im Unterschied zu denen, die z. B. 2015 aus Syrien oder Afghanistan kamen. Anzubieten hat er Aufklärung und Beratung, v. a. durch seine Behörde – hoffentlich in den jeweiligen Landessprachen der Klient:innen, denn mit ausländerrechtlichem Beamtendeutsch kommen selbst deutsche Jurist:innen oft nicht klar.

Allerdings tangiert das nicht das Problem der Berufsanerkennung, was zur Entscheidung drei bsi vier Monate braucht – mit ungewissem Ausgang, versteht sich. Gen. Sozialsenatorin schiebt denn auch die Verantwortung für die Lösung des Problems, das sie niedlich auf Staus in den Anerkennungsstellen verkürzt, gleich auf den Bund, genauer die Bildungsminister:innenkonferenz ab. So sind sie, unsere Beamt:innenseelen! Wir schlagen Schaum, wir seifen ein, wir waschen unsere Hände wieder rein!

Herz für Migration – oder Scherz?

In der Aktuellen Stunde des Berliner Abgeordnetenhauses am 19. Mai 2022 kam u. a. heraus, dass seit Beginn des Ukrainekriegs 250.000 Menschen in der Hauptstadt angekommen waren und zwischenzeitlich untergebracht werden mussten. Ohne den uneigennützigen Einsatz vieler ehrenamtlicher Helfer:innen wäre die Bewältigung dieses Zustroms nicht möglich gewesen. Ihnen sei gedankt.

Was gedenkt man, für die 800.000 Personen ohne deutschen Pass, mehr als ein Fünftel der Hauptstadtbewohner:innen, zu tun? Man will die Einbürgerungsquote von jährlich 6.000 auf 20.000 erhöhen, was das Verfahren von 133 auf 40 Jahre verkürzen würde. Trotzdem werden viele ihren Pass erst posthum erhalten können. Die neue Zentralstelle, die das Verfahren so rasant beschleunigen, mit 200 Stellen besetzt werden und rund 10 Millionen Euro kosten soll, wird wohl erst in zwei Jahren tätig werden können. Das sei ein zäher Prozess, wurde geäußert. Aber das ist in unserem Beamt:innenstaat ja nahezu alles. So wundert es nicht, dass ca. 14.200 Menschen teils seit Jahrzehnten im Rahmen sogenannter Kettenduldungen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in der Spreemetropole verbringen dürfen – ein „zäher Prozess“ eben!

Volle demokratische Rechte für alle Geflüchteten erleichtern ihre Integration in die Arbeiter:innenbewegung

Wir treten für offene Grenzen, volle Staatsbürger:innenrechte für alle, die hier leben wollen, und Abschaffung aller Ausländersondergesetzgebung ein, weil die Legalisierung aller Migrant:innen die vom imperialistischen System befeuerte Spaltung in einheimische und ausländische Arbeitskräfte zu überwinden erleichtert. Damit kann ein erster Schritt gemäß der proletarischen Losung „Arbeiter:innen aller Länder, vereinigt euch!“ zurückgelegt werden. Dies erleichtert die Integration in Gewerkschaften und andere Arbeiter:innenorganisationen, die Unterschiede in Herkunft, Nationalität, Geburtsland, Geschlecht, Religions- und Parteizugehörigkeit sowie sexueller Orientierung ignorieren müssen, wollen sie für die ökonomischen und politischen Interessen so wirksam wie möglich kämpfen, die Konkurrenz innerhalb der Klasse so weit wie möglich unterm kapitalistischen System minimieren. Dazu gehören auch kostenlose Sprachkurse, durch progressive Besteuerung bezahlte Dolmetscher:innen, Anstellung in den gelernten Berufen. Ferner sollen die Auswanderungsländer eine nach Dauer der Auswanderung ins „Exil“ anteilig bemessene Rückerstattung ihrer Ausbildungskosten erhalten, wie sie für die Aufnahmeländer entstanden wären, bezahlt aus Unternehmensbesteuerung.

Nur ein sozialistisches Weltsystem kann jedoch nach und nach die Unterschiede in Lebensstandards mittels gleichmäßiger Verteilung von Industrie und Technik über den gesamte Erdball nivellieren. Wiederum ist es der Imperialismus, der nämlich mithilfe des Finanzkapitals die vom europäischen Kolonialismus ausgeraubten und von europäischen Siedler:innen unterdrückten, wenn nicht ausgelöschten Völker täglich weiter bestiehlt. Das Wertgesetz wirkt ja bekanntlich auf dem Weltmarkt ungleichmäßig und ungleichzeitig, degradiert die nationale Durchschnittsarbeit der Halbkolonien immer weiter im Verhältnis zu den imperialistischen Metropolen. Diese Schere zu schließen, einen wirklich weltweiten Entwicklungs-, Reparations- und Wiedergutmachungsplan zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse umzusetzen, ist eine der vordringlichsten Aufgaben jedes zukünftigen Arbeiter:innenstaats und erhält bereits heute einen vorrangigen Platz im Programm revolutionär-kommunistischer Organisationen, die sich der Herkulesaufgabe des Aufbaus einer neuen, revolutionären Fünften Internationale verschrieben haben.