Indien: Der Weg, der selten beschritten wird, oder derselbe alte ausgetretene Pfad

Gastbeitrag von Mira Ghalib (Delhi) zur Bewegung gegen das Citizenship (Amendment) Act (CAA; StaatsbürgerInnenschaftsergänzungsgesetz) und das National Register of Citizens (NRC; nationales Melderegister), Infomail 1095, 14. März 2020

Vor mehr als drei Monaten, am 11. Dezember, verabschiedete das indische Parlament das Ergänzungsgesetz zum StaatsbürgerInnenrecht, das Hindus, Sikhs, BuddhistInnen, Jain, ParsInnen und ChristInnen aus Afghanistan, Bangladesch und Pakistan die Möglichkeit gibt, eine StaatsbürgerInnenschaft in Indien zu beantragen. Der Gesetzentwurf wurde am 12. Dezember vom indischen Präsidenten unterzeichnet und sofort in ein Gesetz umgewandelt. Das Gesetz trat am 10. Januar diesen Jahres in Kraft und löste in der indischen Öffentlichkeit bereits vor seinem Inkrafttreten Kontroversen aus. Große, meist friedliche Demonstrationen an den Universitäten und auf öffentlichen Plätzen wurden von den Polizeibehörden gewaltsam unterdrückt, die den Befehlen der indischen Zentralregierung, die von der regierenden Bharatiya Janata Party (BJP; Indische Volkspartei) gebildet wird, gehorsam Folge leisteten.

StaatsbürgerInnengesetz

Die Konstruktion
von illegalen MigrantInnen ist für die indische Rechtsvorstellung nicht neu.
Das CAA ist nur eine weitere Verfassungsänderung des Gesetzes von 1955, das
bereits fünf Mal geändert wurde. Es ist nicht das Ziel dieses Artikels, sich
mit den rechtlichen Verstrickungen eines politischen Konzepts wie der
StaatsbürgerInnenschaft zu befassen. Es gibt bereits reichhaltige Literatur
dazu. Was von bedeutendem Nutzen ist und den Kontext dieses Artikels liefert,
ist die Implikation dieser konstruierten Illegalität mit der Religion. Eine
aufmerksame Lektüre des neuen CAA zeigt, dass es sorgfältig entworfen wurde, um
einen bestimmten Teil der Menschen, nämlich die MuslimInnen, auszuschließen.

Die Einfärbung des Migrations- und Flüchtlingsstatus’ von Menschen in ausgrenzenden Mustern von Religion und kulturellen Überzeugungen ist jüngeren Datums. Dies bedeutet im Wesentlichen, dass die regierende BJP zwar effektiv daran gearbeitet hat, die Vision ihrer Mutterorganisation Rashtriya Swayamsevak Sangh (RSS; Nationale Freiwilligenorganisation) von Indien als „Hindu Rashtra“ (1) (Hindu-Nation) zu verwirklichen, dass sie sich jedoch den rechtlichen Anforderungen der indischen Verfassung (2) anpassen und darüber hinaus ein positives Gesicht im internationalen Rampenlicht behalten musste. Als das CAA verabschiedet wurde, um einer exklusiven Kategorie von verfolgten Minderheiten vorgeblich die Beantragung der indischen StaatsbürgerInnenschaft zu ermöglichen, wurde die explizite Agenda der Regierungspartei, eine Hindu-Nation durch legale Mittel zu schaffen, deutlicher. Das Gesetz an sich, wie seine UnterstützerInnen befürworten, bietet Menschen, die in Indien Zuflucht suchen, eine StaatsbürgerInnenschaft an, die in den internationalen Menschenrechtsprinzipien anerkannt ist.

Wenn man jedoch
bedenkt, dass Indien die Rechte der Asylsuchenden auf seinem Boden nie
anerkannt hat und weiterhin nicht die Flüchtlingsstatuskonvention von 1951 und
das Flüchtlingsstatusprotokoll von 1967 unterzeichnet hat, ist das plötzliche
Interesse der Regierungspartei, eine bestimmte Kategorie von Menschen im Land
aufzunehmen, mit Skepsis erfüllt.

Seit 1981
erlaubt Indien dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR),
Staatsangehörigen aus anderen Ländern Asyl zu gewähren. Während die indische
Regierung die beiden größten Flüchtlingsgruppen in Indien, nämlich die aus Sri
Lanka und die TibeterInnen, direkt unterstützt, obliegt dem UNHCR der Rest der
Flüchtlinge und Asylsuchenden aus Afghanistan und Myanmar. Es ist jedoch
unklar, wie die indische Regierung und das UNHCR ihre Aufgaben koordinieren und
auf welche spezifische Art und Weise die Flüchtlinge und Asylsuchenden vom
UNHCR verwaltet werden. Während das UNHCR die Asylsuchenden registriert und
ihnen Flüchtlingskarten aushändigt, stellt die indische Regierung andererseits
Langzeit-/Bleibevisa aus, mit denen Zugang zu grundlegenden Rechten und
Möglichkeiten erhalten werden kann.

Mehrere Studien haben gezeigt, dass Asylsuchende und vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge in Indien weiterhin unter erbärmlichen Bedingungen überleben, u. a. weil sie keinen Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten in der formellen Wirtschaft bekommen. Stattdessen haben sie Zugang zu den vom UNHCR ermöglichten Mindesteinrichtungen wie dem staatlichen Gesundheitssystem, den staatlichen Schulen und dem nationalen Rechtssystem. Während der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung und zum öffentlichen Bildungswesen in Indien aufgrund der schlechten Infrastruktur erschwert wird, scheint die Inanspruchnahme der Justiz in Indien schwierig zu sein.

Melderegister

Eine
Interpretation des CAA muss daher im Hinblick auf das National Register of
Citizens (NRC) erfolgen. Dieses ist ein staatliches Register für indische
BürgerInnen, das den InderInnen die Last des Nachweises ihrer
StaatsbürgerInnenschaft durch eine begrenzte Liste von Dokumenten auferlegt. Es
gibt weniger Klarheit darüber, um welche Dokumente es sich dabei handelt und
welche Informationen darüber erforderlich sind, wie und wo diese Dokumente
einzureichen sind. Noch weniger ist über die rechtlichen Maßnahmen bekannt, die
es Menschen in ganz Indien ermöglichen, die Ergebnisse der NRC-Handhabung
anzufechten, falls sie als staatenlos eingestuft werden. Das endgültige und
aktualisierte StaatbürgerInnenregister in Assam, einem Bundesstaat in der
nordöstlichen Region Indiens, wurde im August 2019 veröffentlicht und schloss
1,9 Millionen Menschen von 19 Millionen EinwohnerInnen aus. Einige der
Ausgeschlossenen sind bengalische Hindus, eine potenzielle
StammwählerInnenschaft für die BJP. Das Schicksal dieser Menschen ist nach wie
vor unbekannt, da einerseits die Regierung der BJP unter wachsendem Druck
steht, diese Liste abzulehnen, und andererseits die einheimische Bevölkerung
von Assam darauf drängt, dass das Register trotz ihres religiösen Hintergrunds
die Besiedlung ihres Landes durch EinwanderInnen ablehnt.

Der Kampf der
Einheimischen gegen die EinwanderInnen, die in den 1960er Jahren vor allem aus
Ostpakistan (dem heutigen Bangladesch) kamen, hat zu gewalttätigen Angriffen
gegen die MigrantInnen und später zur staatlichen Sanktionierung der
Abschiebezentren im Staat geführt. Am 28. November 2019 waren in Assam sechs
Gefangenenlager in Betrieb, in denen etwa 1.000 Häftlinge, darunter meist
bangladeschischer Herkunft, untergebracht sind (The Hindu, 1.1.2020). Die
Regierung der BJP unter Premierminister Narendra Modi hat seit ihrem Wahlsieg
2014 konsequente Anstrengungen unternommen, um in ganz Indien Haftlager
einzurichten, indem sie große Flächen für den Bau von Gebäuden genehmigt hat.
Darüber hinaus haben die Prozesse an den AusländerInnengerichten an Fahrt gewonnen,
die über den Status der aus dem NRC ausgeschlossenen Personen in Bezug auf
illegale Einwanderung entscheiden und sie bis zu ihrer Abschiebung in
Gewahrsamseinrichtungen schicken können. Zusammen mit dem NRC wird das CAA die
Einbürgerung bestimmter Personen zulassen, aber die indischen MuslimInnen
ausschließen und sie unsicher und staatenlos machen. Die beunruhigende
Möglichkeit ihrer Inhaftierung in den Gefangenenlagern sollte nicht ignoriert
werden.

Und deshalb
protestiert die Bevölkerung

Inquilab
Zindabad (Es lebe die Revolution)-Gesänge sind an den verschiedenen
Protestorten in Indien häufig zu hören. Kochend vor Angst, aber auch mit Mut,
mit Frustration, aber auch mit Hoffnung, mit Wut, aber auch mit Solidarität
sind die Menschen in Indien auf die Straße gegangen, um ihren Dissens gegen die
gegenwärtige Regierung zum Ausdruck zu bringen. Einer der wichtigsten Räume,
die als Plattform für die Menschen entstehen sollen, ist Shaheen Bagh, ein
Viertel in Süddelhi. Shaheen Bagh liegt in der Nähe der Jamia-Millia-Islamia-Universität,
an der im Dezember erstmals StudentInnen von der Polizei in Delhi angegriffen
wurden, weil sie gegen die Gesetzgebung zur StaatsbürgerInnenschaft und
Registrierung protestierten. Shaheen Bagh verkörpert eine politische Dynamik,
die hauptsächlich von Frauen ausgeht. Diese Frauen sind viele, sie sind alt und
jung, und sie sind wütend und unverwüstlich. Während des größten Teils des
bissig kalten Winters in Delhi haben diese Frauen und Männer ausgeharrt, um
ihren Widerstand gegen die menschenfeindlichen Taktiken des von der BJP
geführten indischen Bundesstaates unter Beweis zu stellen. Und sie wurden
bedroht und beschossen.

Seit dem 15.
Dezember, als der Sitzstreik in Shaheen Bagh begann, wurden die
DemonstrantInnen sowohl verbal von den BJP-AnhängerInnen beschimpft, von der
Polizei bedroht und von der Teilnahme an den Protesten ausgeschlossen. Da dies
sowohl die Alten als auch die Jungen nicht davon abhielt, sich den Protesten
anzuschließen, kehrten die amtierenden Regierungen sowohl in der Hauptstadt wie
ihre Verbündeten auf regionalstaatlicher Ebene dazu zurück, bestimmte Reden und
bestimmte Protestierende mit verfassungsmäßigen Mitteln als aufrührerisch zu
belasten. Während die BJP ihre eigenen Parlamentsmitglieder ignoriert hat, die
öffentlich Hassreden gehalten und dazu aufgerufen haben, die „Antinationalen“
zu erschießen (ein Begriff, der von der herrschenden Regierung kategorisch
gegen diejenigen verwendet wird, die sich ihrer Politik widersetzen), wurden
gegen politische AktivistInnen wie Sharjeel Imam, Akhil Gogoi und andere durch
die Anwendung drakonischer Gesetze aus der Kolonialzeit schnelle rechtliche
Schritte eingeleitet. Darüber hinaus haben die Print- und Fernsehmedien in
Indien unter einem Sperrfeuer von Anweisungen des BJP-Büros eine Offensive
gegen die DemonstrantInnen gestartet und kämpfen ständig für die Zersplitterung
der Bewegung. Die wachsende Offensive hat die Bewegung jedoch nicht
aufgehalten, aber die Bedingungen für Straffreiheit bei der Aufstachelung zur
Gewalt gegen die „Anti-NationalistInnen“ geschaffen. Deshalb kann man die
Unverfrorenheit sehen, mit der Mitglieder der Sangh Parivar (einer großen
Gruppe hinduistischer nationalistischer Organisationen in Indien) wiederholt
das Feuer auf die unbewaffneten und gewaltlosen DemonstrantInnen in Shaheen
Bagh eröffnet haben, zuerst glücklicherweise ohne Opfer.

Shaheen Baghs
Einzigartigkeit innerhalb des gegenwärtigen politischen Klimas in Indien ergibt
sich aus seiner vielfältigen Beteiligung. In Shaheen Bagh waren verschiedene
politische Anliegen repräsentiert oder einbezogen – die von Transgender-Personen
Indiens, der Kämpfe der Dalit (Angehörige der untersten Kaste, der „Unberührbaren“),
der indigenen Völker gegen die Vertreibung, der Bewegung zum Klima- und
Ressourcenschutzes, von Minderheitenrechten, von Rechten der Frauen und anderer.
Vor allem aber sind es die muslimischen Frauen aus den unteren Schichten, die
den gewaltlosen Widerstand in Shaheen Bagh aufrechterhalten und eine
Alternative in die politische Vorstellung der Menschen eingebracht haben. Ein
solcher Widerstand hat ähnliche Kämpfe im übrigen Indien hervorgebarcht, durch
das, was liebevoll als Shaheen Bagh von Kalkutta (Kolkata) oder von Mumbai und
anderswo bezeichnet wird. Es scheint, als sei es Shaheen Bagh gelungen, die
Parameter einer Bewegung zu umreißen, die für verschiedene politische
Interessen konstitutiv ist. Das bedeutet auch, dass innerhalb der Bewegung
Differenzen ausgebrochen sind, die zumeist mit der seit langem bestehenden
Kaschmir-Frage zusammenhängen. Fälle, in denen indigene Kaschmiris bei
Protesten nicht zu Wort kommen durften, sowie Verbote, bei den Demonstrationen
„Freies Kaschmir“-Transparente und -Plakate zu tragen, sind gut dokumentiert,
haben aber in den gegenwärtigen politischen Kämpfen weniger Gewicht erhalten.
Dies könnte das wiederherstellen, was einige als Enteignung bereits
marginalisierter Stimmen durch Oberschicht-Hindus oder andere Savarnas
(Angehörige der Hindukasten), die den linken Flügel von politischen und auch
zivilgesellschaftlichen Organisationen dominieren, bezeichnet haben.

Politische Dynamik über die Rhetorik gegen CAA  und NRC hinaus?

Die
Ressentiments gegenüber der regierenden BJP können jenseits ihrer
sektiererischen Politik verortet werden. Ein wirtschaftlicher Abschwung mit
geringer Produktivität, industrieller Stagnation zusammen mit einer hohen
Arbeitslosenquote und sinkenden Nahrungsmittelproduktion können in der
gegenwärtigen Bewegung als Faktoren gelten. Im Geschäftsjahr 2018 lag die
indische Arbeitslosenquote bei 6,1 % (Periodische Arbeitskräfteerhebung
des Nationalen Statistikamtes; NSSO), und das Niveau der Ungleichheit stieg
kontinuierlich. Der sogenannte Ungleichheitsindex Gini von 0,65 Mitte der
1990er Jahre bewegte sich auf ein extremes Niveau von 0,74 in den 2000er Jahren
(laut zehnjährlicher gesamtindischer Schulden- und Investment-Statistik des
NSSO). Darüber hinaus zeigt der Chancel- und Piketty-Bericht 2017 mit dem Titel
„Indische Einkommensungleichheit, 1922-2015: Vom britischen Raj zum
Milliardär-Raj“, dass es seit Mitte der 1980er Jahre einen Umschwung von einer
früheren Vorreform-Periode zu einem neoliberalen Regime mit einem stetigen
Anstieg des Einkommens der oberen 10 Prozent der Reichen gegeben hat. (Raj:
Indien, in engerem Sinne Bezeichnung für das britische Kolonialreich Indien)

Hinzu kommt die
zunehmende Privatisierung in öffentlichen Sektoren wie Telekommunikation,
Luftfahrt, Verteidigung, Eisenbahn und anderen. Die BJP versucht auch,
ausländische Direktinvestitionen in der Kohlebergbauindustrie durch die
Änderung des Minen- und Mineral-Gesetzes für Entwicklung und Regulierung von
1957 und des Kohlebergbaugesetzes (besondere Bestimmungen) 2015 zu ermöglichen.
Dieses sowie die dreisten Versuche der Regierung, die Arbeitsgesetze durch ihre
Kodifizierung einzuschränken und die Zusammenarbeit mit den zentralen
Gewerkschaften durch die Untergrabung dreigliedriger Treffen wie der Indischen
Arbeitskonferenz (die nach 2015 nicht mehr stattfanden) zu unterbinden, sind außerdem
zu nennen.

Es sollte die
LeserInnen daher nicht überraschen, dass der größte Generalstreik in Indien am
8. Januar diesen Jahres mit über 250 Millionen TeilnehmerInnen bereits im
vergangenen Jahr von den zentralen Gewerkschaften als Aufruf zur
„Herausforderung der arbeiterInnen-, volks- und nationalfeindlichen Politik der
Modi-Regierung“ (Pressemitteilung vom 30. September 2019, Parliament Street,
National Open Mass Convention of Workers) erklärt wurde. Der Aufruf zum Streik
erfolgte einige Monate vor der Verabschiedung des CAA im Parlament. Sowohl
Bauern und Bäuerinnen als auch ArbeiterInnen aus Sektoren wie dem Bankwesen,
der Eisenbahn, dem Versicherungswesen, dem Teeanbau, der Rüstungsproduktion,
dem Kohlebergbau und anderen marschierten zusammen mit
UniversitätsstudentInnen, ProfessorInnen und Mitgliedern der Mittelklassen in
den Streik, um ihre Verachtung gegen die korporativ-kommunale Verbindung zum
Ausdruck zu bringen.

Prabhat Patnaik
bemerkt in seinem Artikel über die „Landkarte eines gescheiterten Staates“,
dass Modis „hartgesottener Neoliberalismus“ (Neoliberalismus ohne menschliches
Gesicht im Gegensatz zur neoliberalen Politik der früheren Vereinigten
Progressiven Allianz) durch den Hindutva-Nationalismus ergänzt wird. Damit
meint der Autor im Wesentlichen, dass eine Allianz zwischen beiden die
Verbreitung des „kommunalistischen Faschismus“ (der sich ideologisch auf
ethnisch-religiöse Gemeinschaften bezieht) ermöglicht. Das erlaubt der
BJP-Regierung die Unterstützung der Bevölkerung, die von nationalistischer
Leidenschaft geprägt ist, für sich zu gewinnen und gleichzeitig von der
anhaltenden Wirtschaftskrise abzulenken und mundtot zu machen. Es gibt viele
Gründe, die für Patnaiks Analyse sprechen, insbesondere weil sie ermöglicht, um
die Verflechtung des Hindutva-Nationalismus mit der neoliberalen Variante in
Indien zu verstehen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob unsere Vorstellungskraft
für Alternativen von einem einheitlichen Kampf profitieren oder uns auf einen
bereits beschrittenen Weg führen wird.

Die Frage des
Faschismus in Indien ist nicht ohne Kontroversen. Während der indische
Historiker und Ökonom Ramachandra Guha immer wieder davor warnt, den Begriff
Faschismus auf die rechten Bewegungen anzuwenden, merken andere wie der
Historiker Benjamin Zachariah an, dass die ideologischen Verbindungen der Sangh
Parivar zum italienischen Faschismus und zum deutschen Nazismus Raum zum
Nachdenken über ihre Versuche lassen, Indien in einen autoritären Hindu-Staat
zu verwandeln (Chakrabartty, 2020). Zachariah macht einen wichtigen Punkt, der
den Unterschied zwischen einer fast faschistischen Organisation, die nach Macht
strebt, und einer Organisation, die den Staat bereits erobert hat, berührt.

Die Kontrolle
über die Justiz, die Exekutive einschließlich der Polizei, bestimmte Teile der
Streitkräfte sowie die Verwaltung mit einer Mehrheit im Parlament sind
deutliche Anzeichen für die Eroberung des Staates durch die Sangh Parivar.
Hinzu kommt ein offener Angriff auf die Gewerkschaften sowie die
Zivilgesellschaft (durch die Umsetzung des Gesetzes über ausländische Beiträge
[Regulierung]). Die jüngsten staatlich sanktionierten Pogrome gegen arme und
ArbeiterInnenklasse-MuslimInnen in Delhi und Uttar Pradesh sind ein Beleg für
die zunehmende Anwendung und Finanzierung politischer Gewalt durch die Sangh
zur Förderung ihrer Agenda. Selbst die alternative Aam-Aadmi-Partei (Partei der
einfachen Leute) in Delhi unter Arvind Kejriwal, die zuvor wie eine Erholung
von der BJP aussah, hat kläglich versagt, die Angriffe einzudämmen und die
MuslimInnen der Minderheit in Delhi zu schützen.

Es ist daher von
größter Dringlichkeit, dass wir die Zeichen des Faschismus innerhalb der
regierenden BJP und der Organisation Sangh Parivar erkennen und einen
gemeinsamen Kampf gegen diese Unterdrückung aufbauen. Das würde bedeuten, dass
die ArbeiterInnenorganisationen, die Organisationen der Dalit, die
Frauenbewegung und alle anderen unter dem vereinten Widerstand gegen die
indische Variante des religiös-nationalistischen und kapitalistischen Systems
zusammenkommen müssen. Zu Beginn scheint dies keine leichte Aufgabe zu sein,
wenn man die Zersplitterung der linken Gruppen und die von Savarnas dominierte
Führung der kommunistischen Parteien Indiens bedenkt, die seit langem die
SprecherInnen der unterdrückten Gemeinschaften sind. Ein kollektiver Kampf in
Indien wird diese daher gegen alle Formen struktureller Unterdrückung auf
Befehl eines Brahmanen-Patriarchats vereinen müssen, wenn wir die indische
faschistische Bewegung ausmerzen wollen.

Endnoten

(1) Aus der
Missionserklärung von der RSS-Webseite zitiert: http://rss.org./Encyc/2012/10/22/rss-vision-and-mission.html

(2) Am
wichtigsten sind § 14 und § 15, die gebieten, dass der indische Staat
„BürgerInnen nicht aus Gründen von Religion, Rasse, Kaste, Geschlecht,
Geburtsort oder einen davon“ diskriminieren darf. https://www.constitutionofindia.net/constitution_of_india/15/articles/Article%2015

Quellen

Patnaik,
Prabhat: Road Map to a Failed State. Zugriff 5.2.2020.

https://frontline.thehindu.com/cover-story/road-map-to-a-failed-state/article8700545.ece

Sen,
Sumant/Singaravelu, Naresh: „Data | Where are Detention centres in India?“ The
Hindu, 1.1.2020. https://www.thehindu.com/data/data-whre-are-detention-centres-in-india/article30451564.ece




Flucht und Sexismus

Lydia Humphries, Sympathisantin Red Flag, Fight, Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 8, März 2020

Die Reisen von Frauen, intersexuellen und nichtbinären
Menschen, die nach Großbritannien einwandern, werden durch die Bedrohung durch
sexuelle Übergriffe, Ausbeutung und Gewalt erschwert und gefährlich. Wenn sie
in Großbritannien ankommen, sehen sie sich den rassistisch-frauenfeindlichen, -homophoben
und -transphoben Strukturen des britischen Einwanderungssystems gegenüber.

Die unmenschlichen Praktiken der Inhaftierung in Abschiebezentren für EinwanderInnen (IRCs) werden durch die institutionell vorherrschenden sexuellen Übergriffe verstärkt. Viele der Personen in den IRCs fliehen bereits vor Missbrauch, was ihre Inhaftierung nach britischem Recht illegal macht. Aber eine gut dokumentierte „Kultur des Unglaubens“, die in der „feindlichen Umgebung“ Großbritanniens eingebettet ist, lässt MigrantInnen, die sexuelle Übergriffe überlebt haben, oft schutzlos zurück. Eine solche Ungläubigkeit konfrontiert LGBTQI+-Menschen, die vor Verfolgung wegen ihrer Sexualität oder geschlechtlichen Identität fliehen, wobei viele gezwungen sind, ihre Unterdrückung vor Berufungsgerichten zu „beweisen“, und ihnen diese dennoch immer noch nicht geglaubt wird.

Der Kampf dagegen

Die AktivistInnen arbeiten gegen die volle Kraft des
rassistischen und chauvinistischen britischen Staates, um auf die
Entmenschlichung von MigrantInnen aufmerksam zu machen. Im Jahr 2018 traten 120
Menschen in Yarl’s Wood in den Hungerstreik, um gegen die unbefristete Haft,
ausbeuterische Arbeit, den Mangel an angemessener medizinischer Versorgung und
die nicht freiwillige Abschiebung zu protestieren, neben
geschlechtsspezifischeren Themen wie der Inhaftierung von
Missbrauchsüberlebenden. Im Jahr 2016 enthüllten Stonewall und die Lesben- und
Schwulen-Immigrationsgruppe des Vereinigten Königreichs den fehlenden Zugang zu
Medikamenten, Schutz und „sicherer Zuflucht“ für LGBTQI+-Personen in Haft.

An anderer Stelle protestierte der Südost-Londoner Zweig der
feministischen Direktaktionsgruppe Sisters Uncut gegen die Anstellung von
EinwanderungsbeamtInnen in den örtlichen Diensten für häusliche Gewalt und
beleuchtete, wie zwischenmenschliche und staatliche Gewalt ineinandergreifen,
so dass Frauen und nichtbinäre MigrantInnen aus Angst vor Abschiebung ihre Täter
nicht verlassen können. Diese Kampagne lenkte auch die Aufmerksamkeit auf die
Auswirkungen von No Recourse to Public Funds (Kein Rückgriff auf öffentliche
Gelder; NRPF), einer Bedingung für den Einwanderungsstatus aus
Nicht-EU-Ländern, die MigrantInnen und Asylsuchenden den Zugang zu sozialen
Ressourcen wie Flüchtlingsbetten verwehrt, wogegen die sich die Labour-Kampagne
für Freizügigkeit wendet.

Reaktion der PolitikerInnen

Während solche Kampagnen diese Themen weiter ins politische Rampenlicht gerückt haben, waren die Reaktionen der PolitikerInnen frustrierend unzulänglich. In ihrem Manifest für 2019 verpflichtete sich die Labour Party zur Schließung der berüchtigten, gewalttätigen Gefangenenlager Yarl’s Wood und Brook House, ohne sich jedoch unmissverständlich gegen die Einwanderungshaft auszusprechen.

Darüber hinaus lösen PolitikerInnen oft die Probleme, mit
denen Migrantinnen konfrontiert sind, von dem „feindlichen Umfeld“ und den
damit verbundenen Sparmaßnahmen ab, in die sie eingebettet sind. Ein Beispiel
für diese Praxis ist der Fokus liberaler feministischer Abgeordneter auf den
Sexhandel. Wie die Autorinnen von „Revolting Prostitutes“, Molly Smith und Juno
Mac, argumentieren, stellen Kampagnen gegen den Menschenhandel ihn oft so dar,
als ob einzelne Männer die Frauen in eine böse Sexindustrie entführen, und
leugnen die Tatsache, dass der Menschenhandel oft dann stattfindet, wenn
diejenigen, die bereits migrieren wollen, aufgrund des Mangels an sicheren,
erschwinglichen und legalen Wegen, über die sie sich bewegen können, der
Ausbeutung ausgesetzt werden.

Solche Kampagnen führen oft zu Forderungen nach der
Kriminalisierung von Sexarbeit als Lösung für den Menschenhandel. Die
Labour-Abgeordneten Jess Phillips und Sarah Champion, prominente Mitarbeiterinnen
des parteiübergreifenden parlamentarischen Ausschusses „Prostitution und
weltweiter Sexhandel“, spiegeln diesen Gedankengang wider. Sie verknüpfen
routinemäßig Menschenhandel mit Sexarbeit und nutzen ihre Unterstützung für die
Opfer des Menschenhandels, um für das nordische Modell zu werben, eine Politik,
für die Jeremy Corbyn ebenfalls vage Lippenbekenntnisse abgegeben hat, die
Käufer von Sexarbeit und Dritte, die mit dieser in Verbindung stehen,
kriminalisieren würde.

Wie SexarbeiterInnen in aller Welt argumentieren, würde jede
Form der Kriminalisierung das Überleben von SexarbeiterInnen grundlegend
erschweren. Dazu gehören auch migrantische SexarbeiterInnen, die sich
möglicherweise für Sexarbeit entscheiden, weil sie keine gesetzlichen Rechte
auf Arbeit oder den Zugang zu Sozialleistungen haben, Aspekte eines „feindlichen
Umfelds“, die tief mit denselben gewaltsam rassistischen Grenzen verflochten
sind, die andere für MenschenhändlerInnen anfällig machen.

So übersieht die Verschmelzung von Sexarbeit und
Menschenhandel – die Schuld für beides wird der männlichen Gewalt zugeschoben –
die Art und Weise, in der beide als unterschiedliche geschlechtsspezifische
Manifestationen der rassistischen und migrantenfeindlichen Strukturen der
Klassengesellschaft angesehen werden können, die zu überleben versucht wird.
Sie ignoriert auch die Realität, dass die Wege in die Sexarbeit, auch für
MigrantInnen, oft durch einen Mangel an gut bezahlten alternativen
Beschäftigungsmöglichkeiten und durch Kürzungen der Sozialleistungen, die den
Schwächsten schaden, genährt werden. Eine solche Rhetorik verschleiert also die
gemeinsamen Unterdrückungen zwischen MigrantInnen und anderen Menschen aus der
ArbeiterInnenklasse, was den Aufbau von Solidarität zwischen den Gruppen
erschwert.

Dieser Fokus auf den Menschenhandel trägt auch dazu bei, dass die gewalttätigen patriarchalischen Kräfte in den halbkolonialen Ländern vereinfacht mit dem Vereinigten Königreich kontrastiert werden, das als liberaler sicherer Hafen für Frauen und LGBTQI+- Menschen dargestellt wird. PolitikerInnen aller Couleur haben diese Rhetorik wiedergekäut. Wie die Schriftstellerin Maya Goodfellow argumentiert, verschleiert die Förderung Großbritanniens als ein einladender, fortschrittlicher Staat seine gewaltsam kolonialistische Geschichte und seine bewusst „feindliche“ Gegenwart.

Was fordern?

Jede linke oder sozialistische Alternative muss diese
Rhetorik grundlegend in Frage stellen. Wir müssen erkennen, dass die
miteinander verflochtene Einwanderungs- und Sparpolitik Großbritanniens
entscheidend zur gewaltsamen Unterdrückung von Frauen und nichtbinären MigrantInnen
beiträgt. Dies muss ein Engagement für offene Grenzen und die Bereitstellung
sicherer Migrationsrouten durch Europa und darüber hinaus einschließen, wobei
das „feindliche Umfeld“ in Frage gestellt werden muss, das Frauen und
LGBTQI+-Asylsuchende weiter dem Missbrauch aussetzt und sie dann zwingt, diesen
Missbrauch erneut zu erleben, um Zuflucht zu finden. Es gibt keine „humanen“
Gefangenenlager, und der Kampf für Frauenrechte muss den für die Beendigung der
unbefristeten Haft und die Schließung von IRCs für EinwanderInnen einschließen.
Die Unterstützung für die Opfer von Menschenhandel muss mit der Unterstützung
der Rechte von SexarbeiterInnen einhergehen, wobei die entscheidenden Unterschiede
zwischen Menschenhandel und Sexarbeit anerkannt werden müssen. Dennoch muss man
verstehen, wie beide mit einem Kontext von Grenzen, Sparmaßnahmen und dem
Mangel an sicheren, legalen Alternativen zusammenhängen. Grundsätzlich müssen
wir anerkennen, dass die Rechte von Frauen und MigrantInnen Klassenfragen und
ein integraler Bestandteil des Kampfes für den Sozialismus sind.




Offene Grenzen statt Hölle von Moria!

Korrespondent REVOLUTION, Infomail 1071, 5. Oktober 2019

Am Sonntag, den 29. September  brach im Geflüchtetencamp Moria auf der griechischen Insel
Lesbos ein gewaltiges Feuer aus. Zwei Wohncontainer standen in Flammen und
rissen mindestens zwei Menschen – eine Mutter mit ihrem Kind – in den Tod. Die
BewohnerInnen des für 3.000 Menschen ausgelegten und aktuell von ca. 13.000
Menschen bewohnten Camps reagierten mit Protest und Ausschreitungen. Die
Repression ließ nicht auf sich warten: Während also das Feuer wütete, griff die
griechische Polizei die Menschen zusätzlich mit Tränengas an. Auf weiterhin
täglich stattfindende Proteste reagierte Griechenlands neue konservative
Regierung mit einer massiven Verstärkung der auf der Insel stationierten
Polizeieinheiten.

Das Camp Moria wurde aufgrund der unmittelbaren Nähe der Insel Lesbos zur Türkei seit 2015 schnell zum „Hotspot“. Seinen berüchtigten Ruf erhielt die „Hölle von Moria“ aufgrund der unhaltbaren Überbelegung und der unmenschlichen Zustände im Inneren. BewohnerInnen berichteten mehrfach von stundenlangen Warteschlangen für Mahlzeiten, miserablen hygienischen Zuständen und brutaler Gewalt. Frauen, Kinder und Angehörige unterdrückter Minderheiten, wie zum Beispiel KurdInnen, leiden besonders unter den katastrophalen Zuständen.

Die seit der Etablierung des sogenannten EU-Türkei-Deals
zurückgegangene Anzahl von Neuankünften schoss in den letzten Monaten erneut in
die Höhe und erreichte Ausmaße, wie sie zuletzt 2015 verzeichnet wurden. Allein
im September schafften es ca. 4.800 Menschen von der Türkei auf die Insel
Lesbos. Daneben existieren jedoch auch viele weitere griechische Inseln in der
Umgebung, an deren Küsten täglich Boote ankommen. Wir vermuten, dass die vielen
Neuankünfte ihren Ursprung in den angespannten Beziehungen zwischen der Türkei
und der EU haben. So könnte Erdogan mit einer Lockerung des EU-Türkei-Deals
drohen, also bewusst mehr Menschen aus der Türkei nach Griechenland
durchlassen, um die EU unter Druck zu setzen, ihm bei seinen Invasionsplänen in
Syrien nicht in die Suppe zu spucken.

Weiterhin werden täglich Menschen in das ohnehin überfüllte
Moria-Camp deportiert. Die Lage vor Ort spitzt sich deshalb weiter zu und die
Protestierenden fordern eine Überführung auf das Festland. Griechenlands
Regierungspartei „Nea Dimokratia“ reagiert mit Repression und
Asylrechtsverschärfungen, so wie sie es auch in ihrem rassistischen Wahlkampf
angekündigt hatte. Eine Krisensitzung des Ministerkabinetts beschloss, 10.000
Menschen wieder in die Türkei abzuschieben und geschlossene Gefängnisse für
abgelehnte Asylsuchende zu errichten. Anstatt sich der unmenschlichen Zustände
in Moria anzunehmen und den Leuten Schutz vor Verfolgung, Krieg und Armut zu
gewähren, setzt Ministerpräsident Mitsotakis auf den Ausbau der Festung Europa
und schnelle Abschiebungen. Rückendeckung erhält er dabei von PolitikerInnen
der EU, wie z. B. auch vom deutschen „Heimatminister“ Horst Seehofer.

Linke, AntifaschistInnen, soziale Bewegungen und vor allem
die Gewerkschaften müssen den Protesten in Moria nun zur Seite stehen und
gemeinsam Widerstand gegen die „Nea Diktatura“ aufbauen. Gründe dafür gibt es
viele: So ließ Mitsotakis in seiner kurzen Amtszeit bereits mehrere besetzte
Häuser in Athen räumen und schaffte das nach der Militärdiktatur 1982
etablierte „Universitäts-Asyl“ ab. Seine Politik ist es, die bereits von der
Syriza-Vorgängerregierung eingeführten Repressionsmaßnahmen zu verschärfen. Auf
gemeinsame Großdemos müssen deshalb Streiks in Betrieben, Unis und Schulen
folgen, um die von Mitsotakis und EU-MinisterInnen geplanten Abschottungs-,
Abschiebe- und Sparmaßnahmen zu stoppen.

Wir fordern:

  • Schluss mit der „Hölle von Moria“! Wohnungen statt überfüllter Container! Für sofortige dezentrale Unterbringungsmaßnahmen!
  • Volle StaatsbürgerInnenrechte für alle! Für die Aufnahme aller Geflüchteten in die Organisationen unserer Klasse statt nationalistische Spaltung!
  • Für die Rücknahme aller rassistischen und repressiven Maßnahmen der Nea-Dimokratia-Regierung und den sofortigen Stopp des EU-Türkei-Deals!
  • Fähren statt Frontex, offene Grenzen statt Festung Europa!



El Paso: Weiße Rassisten töten erneut

Dave Stockton, Infomail 1065, 22. August 2019

Am 3. August wurden 22 Menschen getötet und 24 verletzt, als der 21-jährige
weiße Rassist Patrick Crusius einen Walmart-Laden in El Paso ins Visier nahm,
der bei KäuferInnen mit mexikanischem Hintergrund beliebt ist. Wie Brenton
Tarrant, der 51 Menschen bei dem Angriff auf die Moschee von Christchurch
(Neuseeland) erschossen hat, veröffentlichte Crusius ein Manifest auf der
rechtsextremen Hasswebsite 8chan (Infinitychan), das sich gegen die so genannte
„hispanische Invasion in Texas“ und die „kulturelle und ethnische Ersetzung“
der Weißen richtete.

Unter den Opfern waren Jordan Anchondo, die beim Einkaufen von Schulsachen
getötet wurde, und ihr Mann Andre, der bei einem vergeblichen Versuch getötet
wurde, seine Frau zu schützen, die wiederum ihr neugeborenes Baby abschirmte.
Auch ältere Menschen wurden nicht verschont. Raul und Maria Flores, beide 77,
die sich vor zwei Jahrzehnten nach El Paso in den Ruhestand zurückgezogen haben,
und der 90-jährige Luis Alfonso Juarez wurden während des Amoklaufs ebenfalls
ermordet.

Der mutwillige Mord an diesen unschuldigen Menschen, entmenschlicht von der
Politik ihres Mörders, zeigt, dass in Donald Trumps Amerika Menschen mit
lateinamerikanischen Wurzeln neben schwarzen und jüdischen AmerikanerInnen auf
die Hassliste der extremen Rechten mit aufgenommen wurden. In einem Land, das zu
einem großen Teil aus MigrantInnen besteht, taten sich die hässlichen Kräfte
des Faschismus an der Einwanderung gütlich, die von skrupellosen DemagogInnen
im Weißen Haus ausgenutzt wurde.

Trumps Hass-Kampagne

Trumps offener Hass auf MexikanerInnen und MigrantInnen aus Lateinamerika
ist dreist und wird auf einer Endlosschleife wiederholt. Während seiner
Präsidentschaftskampagne sagte er: „Wenn Mexiko seine Leute schickt, schicken
sie nicht die Besten…. Sie bringen Drogen, sie bringen Verbrechen. Sie sind
VergewaltigerInnen und einige, nehme ich an, sind gute Menschen.“

Vor weniger als zwei Monaten hat er getwittert: „Das Problem ist, dass
Mexiko die Vereinigten Staaten ,missbraucht‘, es nimmt, aber nie gibt. So ist
es seit Jahrzehnten. Entweder sie stoppen die Invasion unseres Landes durch
DrogenhändlerInnen, Kartelle, MenschenhändlerInnen… KojotInnen und illegale
EinwanderInnen, was sie sehr leicht tun können, oder unsere vielen Unternehmen
und Arbeitsplätze, denen es dummerweise erlaubt wurde, südlich der Grenze umzuziehen,
werden durch Steuern wieder in die Vereinigten Staaten zurückgebracht. Amerika
hat genug davon gehabt!“

Die Repräsentantenhausabgeordnete für den 14. Kongresswahlbezirk von New
York, Alexandria Ocasio-Cortez, brachte es auf den Punkt, als sie erklärte: „Der
Präsident ist direkt verantwortlich für das, was in El Paso passiert ist.“

Sie hat Recht.

Diese Provokationen, die zusammen mit seinen sexistischen Angriffen
gegenüber Politikerinnen ein zentrales Element seiner ersten Kampagne verkörperten,
sollen seine AnhängerInnen für seine zweite Wahlperiode begeistern. Diese
rassistische Aufstachelung gegen MexikanerInnen und Flüchtlinge, die „in die
USA eindringen“, ist eine direkte Ursache für die schreckliche Gewalt, die von
Einzelpersonen ausgeübt wird, die sie als Lizenz nehmen, ihre privaten
Beschwerden und Komplexe, real oder imaginär, gegen Minderheiten zu verströmen.
Und Trump hat kein bisschen dagegen. Für diesen Präsidenten sind die Opfer der „Baum
des Lebens“-Synagoge, von El Paso, Charlottesville und andere nur
Kollateralschäden.

Rassistische ICE-Razzien

Der staatlich sanktionierte Rassismus der Trump-Administration zeigte sich
bei der Razzia, die am 7. August in Mississippi auf
Geflügelverarbeitungsanlagen rund um Jackson und Canton zielte.

Dies war die größte jemals durchgeführte Razzia in einem einzigen Staat
durch „Immigration and Customs Enforcement“ (ICE; Zoll- und
Einwanderungsbehörde). 680 ArbeiterInnen mit überwiegend mexikanischem
Hintergrund wurden bei einer Razzia von einer Armee von 600 schwer bewaffneten
ICE-AgentInnen festgenommen.

Dutzende ihrer verängstigten und verstörten Kinder, einige von ihnen
Kleinkinder, mussten von Fremden von der Schule abgeholt und in Notunterkünfte
gebracht werden. Seitdem wurden 300 ArbeiterInnen entlassen. ICE-Außenstellen
im ganzen Land wurden angewiesen, mindestens zwei Standorte in ihren Regionen
als potenzielle Ziele für solche Razzien zu identifizieren. Darüber hinaus,
sagte Trump, dass Überfälle wie die in Mississippi ein „sehr gutes Abschreckungsmittel“
für MigrantInnen ohne Papiere seien.

Kampf gegen Trump und Rassismus

Trumps Antwort während seines zynischen Besuchs in El Paso, wo sich die
überlebenden Opfer natürlich weigerten, ihn zu sehen, war, das
antirassistische, Antifa-Netzwerk ebenso wie Killer wie Crusius zu
beschuldigen. Dies entspricht seinen Bemerkungen zu Charlottesville, wo er die
Verurteilung des faschistischen Mordes an der Aktivistin Heather Heyer ablehnte
und wahnsinniger Weise behauptete, dass die Unite the Right- und antifaschistische
Demonstrationen „beide gute Menschen enthielten“.

Während Trump selbst kein Faschist ist, ist er glücklich, die extreme
Rechte, einschließlich echter FaschistInnen, zu nutzen, um seine populistische
Basis aufzubauen. Indem er zum Beispiel bei seinen Kundgebungen in
rassistischen Zurufen schwelgt. Auf seine Frage, was mit den MexikanerInnen
geschehen soll, die sich an der texanischen Grenze versammeln, kommentierte er
nur grinsend die zurückkommende Antwort: „Erschießt sie“!

Trump ist ein klassischer rassistischer US-Populist, der bereit ist,
Latinos, schwarze Jugendliche, Muslime und Frauen anzugreifen, die es
beispielsweise wagen, seine Frauenfeindlichkeit zu kritisieren. Diese Angriffe
sind wesentliche Bestandteile seiner permanenten Stimmungsmache. Und der „respektable“
Flügel der Republikanischen Partei ist bereit, sich dieser Stimmungsmache
anzuschließen, vielleicht mit ein wenig Kritik an seinen schlimmsten Exzessen,
aber meist mit Schweigen. Wenn Trump 2020 scheitert, könnte die von ihm
erzeugte „Bewegung“ wirklich böse, ja sogar faschistisch werden.

Die Netzwerke von überwiegend jungen und weißen AntifaschistInnen, die
gemeinhin als Antifa bekannt sind, sowie linke bewaffnete Gruppen zeigen, dass
einige Menschen bereit sind, die FaschistInnen herauszufordern, wenn sie
versuchen, die Straßen zu betreten. Offensichtlich können sie wenig tun, um die
massenmörderische Angriffe von „EinzeltäterInnen“ zu stoppen. Aber wie Boston
gezeigt hat, kann, wenn sie zusammen mit der Black Lives Matter-Bewegung mobilisieren
und sich die Gewerkschafts- und die DSA-Ortsgruppen ihnen anschließen, der
Anstieg rechter Kräfte demoralisiert und gestoppt werden.

Schließlich besteht die Aufgabe von RevolutionärInnen darin, die
Selbstverteidigung all jener zu organisieren, die angegriffen werden, sei es
von den FaschistInnen oder von der Polizei und den Anti-EinwandererInnen-Einheiten.
Die ArbeiterInnenbewegung sollte die Führung übernehmen, wenn es darum geht, sich
gegen die rassistischen „Jagden nach Illegalen“ durch ICE-Horden zu stellen,
indem sie massenhaft gewerkschaftliche Organisierung vorantreibt in den Staaten
mit „Recht auf Arbeit“ (Zwang in prekäre Jobs) und unter den MigrantInnen.

Die Koordination eines landesweiten Kampfes, der ArbeiterInnenaktivistInnen
sowie antirassistische und Frauenbewegungen zusammenfasst, wäre ein erster
Schritt zum Aufbau einer unabhängigen ArbeiterInnenpartei, die den Widerstand
auf der Grundlage eines gemeinsamen Programms für ArbeiterInnenmacht und
Sozialismus vereinen kann.

  • Niemand ist illegal: gleiche BürgerInnenrechte für alle!
  • Auflösung der ICE-Einheiten!
  • Selbstverteidigung gegen rassistische Überfälle und Abschiebungen



Grüne: Einzeltäter Palmer?

Frederik Haber, Frederik Haber, Infomail 1053, 3. Mai 2019

Alexander
Gauland steht hinter Boris Palmer. Der AfD-Führer will nicht-weiße Menschen in
Deutschland nicht sehen, der Tübinger Oberbürgermeister nicht auf der Werbung
der Deutschen Bahn. Gauland ist bekennender Rassist. Palmer ist kein Rassist –
sagt Boris Palmer.

Palmer behauptet, dass ihn nur störe, dass überproportional viel „dunkelhäutige Menschen“ die Bahn-Reklame schmücken. Und er habe nichts gegen MigrantInnen. Dumm nur, dass einer dieser Menschen Stuttgarter ist und auf den selten migrantischen Namen Müller hört. Palmer hat den Rassismus so verinnerlicht, dass er mit seiner Verteidigung gegen den Rassismus-Vorwurf genau diesen belegt: Nicht-Weiße gleich MigrantInnen – das zeigt, wie sehr er den Rassismus verinnerlicht hat.

Tatsächlich sind
in der Werbung Nicht-Weiße und erst recht MigrantInnen stark
unterrepräsentiert. Andreas Baetzgen, Professor für Werbung und Marktkommunikation,
stellt fest, dass „es die erkennbare Tendenz eines Konsumenten gibt, der jung,
attraktiv, wohlhabend und weiß ist.“ (Stuttgarter Zeitung, 25.4.19) Wenn es
Palmer tatsächlich um die wirklichkeitsnahe Repräsentation der Bevölkerung in
der Werbung ginge, hätte er etwas gegen die Flut an weißen, meist blonden
Parship-Models in der Werbung sagen können.

Aber Palmer hat sich keinen „Ausrutscher“ geleistet, er ist Wiederholungstäter. Er hat sich auch schon über Asylbewerber beschwert, die „blonde Professorentöchter“ belästigen würden. Kopftücher wollte er verbieten lassen. Schon Anfang August 2015 forderte er, Abschiebungen von abgelehnten AsylbewerberInnen mitzutragen und sichere Herkunftsländer neu zu definieren. Er spielte „wirtschaftliche Gründe“ gegen Flucht vor Krieg aus. Außerdem habe Deutschland „nicht Platz für alle“. Es sei ein Fehler, in Erstaufnahmeeinrichtungen Geld- statt Sachleistungen zu zahlen, das habe zu steigenden Flüchtlingszahlen aus dem Balkan geführt. Der Gipfel war seine Forderung, die EU-Außengrenzen notfalls bewaffnet zu schließen – noch bevor Beatrix von Storch an der Grenze schießen lassen wollte.

Anfang dieses
Jahres begann er gegen „StörerInnen“ und „Tunichtgute“ im öffentlichen Raum zu
hetzen und vorzugehen, was selbst vom CDU-geführten Landesinnenministerium als
unrechtmäßig angesehen wurde und auf breiten Widerstand von sozialen und
humanitären Organisationen traf.

Palmer und die
Grünen

In der Grünen
Partei stößt solche Politik auf breite Ablehnung. Jetzt wurde auch die
Forderung nach Ausschluss aus der Partei laut. Viele Mitglieder fragen, was er
eigentlich bei den Grünen will.

Boris Palmer hatte in der Tat keine Geschichte als politischer Aktivist. Er war von Anfang an auf Karriere aus. Dazu half ihm der Ruhm seines Vaters Helmut, der als „Remstal-Rebell“ ständig Aktionen gegen politische Fehlentscheidungen und bürokratischen Unsinn durchführte, dabei Festnahmen und Verurteilungen in Kauf nahm. Palmers Vater war ein später Vertreter des südwestdeutschen aufsässigen Kleinbauern- bzw. KleinbürgerInnentums, das in den Bauernkriegen und in der Revolution von 1848 Geschichte gemacht hatte. Der Sohn war ein Jahr nach dem Parteieintritt bereits im Kreisvorstand und 5 Jahre später im Landtag. Der wusste immer, wo es warm herauskommt.

Interessanter
als die Frage, was Palmer bei den Grünen wollte oder will, ist aber die, was
die Grünen von ihm wollen.

Palmer war der
Protegé des Alt-Realos Rezzo Schlauch, der zeitgleich, etwa 1996, mit der Gewinnung
von Palmer für die Grünen auch die Parole ausgab, man solle nicht immer nur auf
die SPD als mögliche Koalitionspartnerin schauen, sondern eher auf die CDU. Zu
einer Zeit also, wo die erste Beteiligung der Grünen an einer Bundesregierung
noch Zukunftsmusik war, plante Rechtsausleger Schlauch schon Schwarz-Grün.

Sollen Palmers
Provokationen wieder das Eis für heute noch Undenkbares brechen? Koalitionen
mit der CSU in Bayern oder mit der CDU im Osten? Der AfD mit Rassismus das
Wasser abgraben wollen? Und wer steht heute hinter ihm? Ministerpräsident
Kretschmann vielleicht?

Im Moment ist
schwer zu entscheiden, ob Palmer im Sinne von im Hintergrund waltenden
Strukturen agiert. Sicher ist, dass es zu viele sind, die mit Biedermeiermiene
brandstiften, die ihren Rassismus mit „Sachthemen“ verkleistern. Sie müssen
bekämpft werden! In Tübingen und überall.




Reisefreiheit unter Stacheldraht: EU verschärft Migrationsregime

Jürgen Roth, Infomail 1050, 9. April 2019

Am EU-Sondergipfel Juni 2018 zu Migration herrschte in einer
zentralen Frage Einigkeit. Nahezu alle Teilnehmerstaaten wollten die Zahlen der
nach Europa kommenden MigrantInnen senken bzw. noch stärker kontrollieren.
Einig waren sich die EU-Staats- und RegierungschefInnen in der engeren
Kooperation mit „PartnerInnen“ wie dem ägyptischen Al-Sisi-Regime, der
Aufrüstung der Grenzschutzagentur Frontex von 1.500 auf 10.000 Mitarbeiterinnen
– Anfang Dezember 2018 erst einmal von Ende 2020 auf 2027 verschoben – und der
Einrichtung „kontrollierter Zentren“, also Massenlagern für MigrantInnen. Der
Streit mit den Visegrad-Staaten Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn, die im
Rahmen der Umverteilung innerhalb der EU keine Menschen aufnehmen wollen,
schwelt indes weiter. Die angekündigte Reform der Dublin-Verordnung ist
ebenfalls gescheitert.

Im Vergleich zu 2015 und 2016 ist die Zahl derjenigen, die
es nach Europa schaffen, stark gesunken. Zudem haben sich die Migrationsrouten
vom Balkan über Italien nach Spanien verschoben. Ein Grund dafür ist der im
März 2016 unterzeichnete EU-Türkei-Deal, ein weiterer seit Juni mit Antritt der
neuen italienischen Regierung die Kriminalisierung der privaten Seenotrettung.
Im Südosten, so auf den griechischen Inseln und in Nordbosnien, leben immer
noch etliche, die 2015 auf der „Balkanroute“ stecken geblieben sind.
Gleichzeitig wurde/n in zahlreichen Mitgliedsstaaten der Union das Asylrecht
geschliffen und restriktivere Regeln für MigrantInnen eingeführt.

Dänemark

Im März 2017 wurde die 50. Verschärfung des Ausländerrechts
beschlossen, keine zwei Jahre später ist die Zahl 100 übertroffen. Im Dezember
beschloss der Folketing offiziell die Abkehr vom Prinzip der Integration als
Ziel der dänischen Ausländer- und Asylpolitik. Stattdessen konzentriert sich
die von der rechten Danske Folkeparti unterstützte rechtsliberale Regierung auf
einen vorübergehenden Aufenthalt.

Das Integrationsgeld wurde gekürzt. Abgelehnte AsylantragsstellerInnen
sollen ab 2021 auf der kleinen Ostseeinsel Lindholm untergebracht werden. 2019
tritt das „Ghetto-Gesetz“ in Kraft, dem zufolge bis 2030 sog. migrantische
Stadtviertel abgeschafft gehören. Als Ghetto gelten Bezirke mit mind. 50 %
EinwohnerInnen aus „nicht westlichen“ Ländern, einer Arbeitslosigkeit über
40 % und in denen die Kriminalitätsrate höher als anderswo im Staate
Dänemark ist. In solchen Gegenden soll künftig Kita-Besuch Pflicht werden. Eine
Extra-Justiz bestraft einige Delikte doppelt so streng wie in anderen
Wohnvierteln. Der Schlachtruf „Bekämpfung von Parallelgesellschaften“ ist nicht
das Einzige, was in diesem Staat faul ist.

Österreich

Die seit über einem Jahr amtierende ÖVP/FPÖ-Bundesregierung
hatte versprochen, Abschiebungen zu forcieren und die Regeln für Eingewanderte
in der Alpenrepublik zu ändern. Sie hielt Wort:

Seit 1. September 2018 kann Bargeld bis zu 840 Euro pro
Person bei der Asylantragstellung beschlagnahmt werden. Neu ist ein automatisch
einsetzendes Aberkennungsverfahren, wenn Asylberechtigte einen Reisepass ihres
Herkunftslandes beantragen oder in dieses reisen. Die Wartepflicht für die
Verleihung der StaatsbürgerInnenschaft wurde von 6 auf 10 Jahre verlängert. Ein
im April 2019 in Kraft tretendes Gesetz sieht vor, dass für AusländerInnen 300
von 863 Euro der Mindestsicherung an Bedingungen wie Sprachkenntnisse geknüpft
sind. Ab Januar diesen Jahres soll das Kindergeld für EU-AusländerInnen
(jährlich mehr als 100 Millionen Euro) gekürzt werden. Betroffen davon sind
v. a. Arbeitskräfte aus Polen, Rumänien, der Slowakei und Ungarn. Dagegen
drohen EU-Kommission und –Parlament mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Österreich zählt zur „Achse der Willigen“ – jener, die dafür eintritt, an den
Landesgrenzen innerhalb der Union MigrantInnen abzuweisen. Bundeskanzler Kurz
sieht diese ohnehin besser auf Anlandeplattformen außerhalb des Kontinents
festgehalten. Die Achsenpolitik deckt sich mit Seehofers Zielen, die schon
teils in Bayern verfolgt werden.

Italien

Lega-Innenminister Salvini untersagte binnen kürzester Zeit
das Anlegen von Schiffen voller EinwanderInnen, verfolgte Seenotretterinnen und
beschnitt gleichzeitig Rechte von im Land lebenden AusländerInnen. Begleitet
wurde das Ganze von einer Reighe rassistischer Überfälle. Die Zahl der in
Italien ankommenden MigrantInnen sank drastisch.

Im November wurde ein „Dekret für Einwanderung und
Sicherheit“ verabschiedet, das laut UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR)
internationale Menschenrechtsprinzipien grundlegend verletze. Das humanitäre
Bleiberecht soll abgeschafft werden. Dieser Status für bisher mehr als ein
Viertel der AsylbewerberInnen ermöglichte den legalen Aufenthalt. Die Zahl der
ordentlichen Asylbescheide liegt weit darunter. Abschiebungen sollen erleichtert
werden, die Unterbringungsdauer in Abschiebezentren wurde von 90 auf 180 Tage
verdoppelt. Kommunale Integrationszentren wie in Riace dürften bald der
Vergangenheit angehören. Im Oktober wurden hieraus 200 gut integrierte
Migrantinnen in Flüchtlingsunterkünfte zwangsumgesiedelt.

Frankreich

Im Frühjahr 2018 passierte ein Gesetzespaket zur
Verschärfung des Asyl- und Einwanderungsrechts Nationalversammlung und Senat
trotz Kritik auch aus den Reihen der Regierungspartei Macrons La République en
Marche (LREM). Asylanträge sollen demnach innerhalb von 6 Monaten entschieden
werden, die Einspruchsfrist gegen einen negativen Entscheid wurde verkürzt, die
Dauer der Abschiebehaft von 45 auf 90 Tage erhöht. Es soll schärfer zwischen
Flüchtlingen und „Wirtschaftsimmigration“ unterschieden werden. Der
Aufenthaltstitel für subsidiär Geschützte, denen zuhause Tod und Folter drohen,
soll für 4 Jahre statt bisher eines verliehen werden. Letztere sollen nach dem
Vorbild der BRD „besser“ aussortiert und eher abgeschoben werden. Während in
der übrigen EU die Asylanträge seit 2016 zurückgingen, nahm deren Zahl in
Frankreich 2017 auf über 100.000 zu. Die Studiengebühren für ausländische
Studierende sollen von knapp unter 200 Euro auf über 2.700 jährlich angehoben
werden. (NEUES DEUTSCHLAND/ND, 29.30.12.2018, S. 4)

Großbritannien

Seit Wochen nimmt die Zahl derjenigen zu, die Großbritannien
auf dem Wasserweg über den Ärmelkanal erreichen wollen. Der Grund dafür:
personell verstärkte und technisch verfeinerte Kontrollen der Fähren und
Eisenbahnen im Eurotunnel auf blinde PassagierInnen! 2 britische Kriegsschiffe
wurden vom Auslandseinsatz zurückgerufen, um die hier eingesetzten 2
Küstenschutzboote zu verstärken. 539 ausländische Geflüchtete versuchten 2018,
das Land auf dem besonders gefährlichen Seeweg über den Kanal zu erreichen,
darunter allein 80 % im letzten Quartal. Die französische Kommunalpolizei
in Boulogne-sur-Mer überwacht vermehrt die Fischerboote, damit sie nicht für
diese riskanten Unternehmen gestohlen werden, und fordert gemeinsame
Patrouillen zwischen der britischen und französischen Seepolizei. Ein Fischer
meinte, die Londoner Regierung locke MigrantInnen dadurch an, dass sie
praktisch nichts gegen „Schwarzarbeit“ sich illegal auf der britischen Insel
Aufhaltender unternehme – „splendid isolation“? (ND, 4.1.2019, S. 6)

Salzburger Gipfeltreffen im September 2018

28 EU-Mitgliedsstaaten trafen sich am 19.9.2018 in Salzburg
und debattierten Wege zu einem einheitlichen Asylsystem. Im Mittelpunkt standen
Debatten über Flüchtlingsdeals, Lager in Nordafrika, die Behinderung und
Ausschaltung der zivilen Seenotrettung. Die österreichische EU-Präsidentschaft
erneuerte ihren Vorschlag, Flüchtende außerhalb der EU-Grenzen in
„Rückkehrzentren“ festzusetzen und auf europäischem Boden überhaupt keine
Asylanträge mehr zu akzeptieren.

Bis Mitte September 2018 hatten 74.388 Schutzsuchende Europa
übers Mittelmeer erreicht, 1.600 kamen dabei zu Tode. Ankünfte gingen zurück,
die Todesrate stieg – das Ergebnis rigorosen Vorgehens staatlicher Behörden
gegen die zivile Seenotrettung und ihrer Zusammenarbeit mit der libyschen
Küstenwache. Der Europäische Rat gewährte den libyschen „PartnerInnen“ im Juni
2018 völlige Handlungsfreiheit und forderte, im Mittelmeer verkehrende Schiffe
dürften diese nicht stören. In libyschen Flüchtlingslagern hatte sich die Zahl
der Schutzsuchenden von März bis Ende Juli von 4.400 auf über 10.000 mehr als
verdoppelt – darunter 2.000 Frauen und Kinder. Folterungen, Vergewaltigungen
und Morde sind hier an der Tagesordnung.

Seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals herrscht
Ausnahmezustand auf den griechischen-Ägäisinseln. Allein auf Lesbos saßen ca.
10.000 Flüchtende fest, 60 % der Ankommenden sind Frauen und Kinder, die
aufgrund restriktiver Familiennachzugsregeln wieder auf Schlepperboote
zurückverwiesen sind. Von den 55.000 in Libyen beim UNHCR Registrierten wurden
zwischen November 2017 und Ende Juli 2018 1.536 nach Niger im Rahmen des
Emergency Transit Mechanism (Notüberführungsmechanismus) evakuiert. Nur 339
Schutzsuchende fanden Aufnahme in Europa und Nordamerika.

Schaffen es trotz der von der EU vorangetriebenen Pläne zur
Schließung der Mittelmeerroute doch Flüchtlinge nach Europa, gilt das Motto:
Festsetzung, Sortierung, Abschiebung. Das bedeutet Lager, Haft und entweder
vermehrte Abschiebung in die Heimat oder die „Auslagerung“ in Drittstaaten. Die
EU-Kommission legte am 28.7.2018 ein Konzept für die Einrichtung von
„Kontrollierten Zentren“ innerhalb und „Regionalen Ausschiffungsplattformen“
außerhalb der EU-Grenzen vor. In ersteren sollen gerettete Bootsflüchtige bis
zu 8 Wochen untergebracht werden, „Asyl-Screening“ und Verteilung stattfinden.
Ein Schnellverfahren soll binnen 72 Stunden über Anerkennung, Ablehnung oder
Unzulässigkeit der Anträge entscheiden. Letztere unterscheiden sich davon nur
dadurch, dass die EU die Verantwortung und die Plattformen auf Nordafrika
abwälzt. Die österreichische Hardcorevariante dessen sind „Rückkehrzentren“.
Hier sollen alle Asylanträge gestellt werden, in Europa keine mehr. Dort sollen
auch alle Personen untergebracht werden, die um Bleiberecht ersuchen bzw.
abgewiesene AusländerInnen, die aus in ihrer Person liegenden Gründen
(subsidiäre Schutzbedürftigkeit) oder mangels Aufnamebereitschaft ihrer
Herkunftsstaaten nicht wieder in die Heimat geschickt werden können.

Mehr Geld und Einsatzkräfte für Frontex stand ebenfalls in
der Brüsseler Vorlage vom 12.9.2018. Hier herrschte einhellige Akzeptanz. Der
Beginn dieser Maßnahmen verzögert sich indes (s. o.). Die Verhandlungen über
eine umfassende Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS),
v. a. die Dublin-IV-Verordnung, verliefen dagegen zäh und erzielten kein
Ergebnis. PRO ASYL hatte die GEAS-Vorlage aus dem Jahre 2016 als Orbánisierung
der europäischen Flüchtlingspolitik bezeichnet: kollektive Aushebelung des
Zugangs zum Asylverfahren und Auslagerung der Verantwortung auf Drittstaaten
v. a. Nordafrikas, Unterbindung der Weiterwanderung von Asylsuchenden und
Geflüchteten innerhalb der EU. Die Organisation spricht von einem
Paradigmenwandel im europäischen Flüchtlingsschutz, der das individuelle
Asylrecht in der Union infrage stelle. Dass das EU-Parlament am 12.9.2018 mit
deutlicher Mehrheit für die Einleitung eines Strafverfahrens nach Artikel 7 des
EU-Vertrages gegen Ungarn gestimmt hat, dürfte ein schwacher Trost für diese Orbánisierungsgegnerin
bleiben.

Für eine Aktionskonferenz!

Die rassistischen Gesetzesverschärfungen in der EU und der
Vormarsch rechtsextremer Kräfte verdeutlichen die Dringlichkeit des Aufbaus
einer europaweiten anti-rassistischen Bewegung. Nur so können
Klassensolidarität mit den Geflüchteten, der Kampf gegen die Abschottung und
Militarisierung der EU-Außengrenzen sowie gegen Angriffe der RassistInnen, der
KapitalistInnen und der Regierung nachhaltig und erfolgreich werden. Wir
schlagen daher eine Aktions- und Strategiekonferenz vor, die folgende
Forderungen diskutieren sollte:

  • AfD, Pegida, rassistischen und faschistischen Mobilisierungen entgegentreten! Organisierte Selbstverteidigung und Solidarität gegen rassistische Angriffe!
  • Gegen alle Abschiebungen! Rücknahme aller Verschärfungen der Asylgesetze! Nein zum sog. „Integrationsgesetz“! Keine rassistischen Sondergesetze wie „Burkaverbot“ oder Einschränkung des Nachzugs von Verwandten! Bereitstellung von sicherer Unterbringung (z.  B. in Frauenhäusern) für Frauen und sexuell Unterdrückte! Für offene Grenzen! Seenotrettung ist kein Verbrechen – weg mit der Festung Europa!
  • Volle StaatsbürgerInnenrechte für alle Geflüchteten und MigrantInnen! Recht auf Arbeit und Mindestlohn von 12,- Euro netto/Stunde für alle! Öffentliches Wohnungsbauprogramm! Beschlagnahme leerstehender Wohnungen und entschädigungslose Enteignung von ImmobilienspekulantInnen, um Wohnraum für alle zu schaffen! Gewerkschaftliche Organisierung der Geflüchteten!



Neuseeland: Massenmord in Christchurch

Internationales Sekretariat der Liga für die 5. Internationale, 18. März 2019, Infomail 1047, 19. März 2019

Die terroristische Ermordung von 50
MuslimInnen und die teilweise lebensgefährliche Verwundung von weiteren 48 in
Moscheen in Christchurch, in der Region Canterbury an der Ostküste der Südinsel
Neuseelands liegend, ist das jüngste erschreckende Zeugnis für den Anstieg des
gewalttätigen Rassismus weltweit. Obwohl solche Ausschreitungen oft das Werk
kleiner rechtsextremer Netzwerke oder pathologischer „EinzelgängerInnen“ sein
mögen, werden die Ideen, die sie motivieren, von einem viel größeren und
wachsenden Spektrum politischer Kräfte getragen, die Hass verbreiten wie Pegida
in Deutschland, Tommy Robinson (bürgerlicher Name: Stephen Yaxley-Lennon), die
FLA (Fußballanhängervereinigung) oder UKIP (Partei für die Unabhängigkeit des
Vereinigten Königreichs) unter Gerard Batten in Großbritannien. Einige befinden
sich bereits in mit enormer Macht ausgestatteten Positionen, allen voran Donald
Trump.

Viele der Opfer in Christchurch waren
Flüchtlinge und stammten aus Syrien, Jordanien, Pakistan und Bangladesch.
Neuseeland hat eine sehr kleine muslimische Gemeinschaft, etwa ein Prozent der
Gesamtbevölkerung. Doch die RassistInnen stellen sie als Bedrohung für „unsere“
Zivilisation dar und geben vor, ihre Opfer zu sein. Tatsächlich sind sie die
TäterInnen und würden uns alle in die Barbarei stürzen, wenn es nach ihrem
Willen ginge.

Wie bei anderen mörderischen Gewalttaten
folgte auf das Entsetzen schnell die Heuchelei. Stunden nach dem Angriff
erklärte die neuseeländische Premierministerin Jacinda Ardern, dass es in
Neuseeland „keinen Platz für die AnstifterInnen von Hass“ gebe. Aber die
gleiche Ardern hat mit Mitgliedern von New Zealand First, einer offen
rassistischen Partei, eine Regierung gebildet und überließ der Partei drei
Kabinettssitze, obwohl sie bei den Wahlen 2017 nur 7,2 Prozent erzielte.

Rassistische Morde

Der Massenmörder Brenton Harrison Tarrant,
ein 28-jähriger australischer weißer Rassist und Neonazi, hat seinen Angriff
auf die beiden Moscheen mit einer Helmkamera live mitgefilmt. Videoclips seiner
Tat verbreiteten sich bald weltweit über Facebook, Twitter, YouTube und Reddit.
Dies stellt einen Schritt dar, die sozialen Medien als Waffe zu nutzen, nicht
nur um rassistische Ideologie zu verbreiten, sondern auch um Massenmorde
anzuregen.

Tarrant veröffentlichte zwei Tage zuvor
auch ein 74-seitiges Manifest, „The Great Replacement“ (Der Große Ersatz), das
den norwegischen Neonazi und Massenmörder Anders Behring Breivik kopierte. Es
enthielt die von Grund auf paranoiden Fantasien über muslimische Einwanderung
und Terrorismus, die einen „weißen Völkermord“ darstellen, und die Aussage,
dass US-Präsident Donald Trump „ein Symbol für die erneuerte weiße Identität“
sei.

Breivik hat 2011 77 Menschen ermordet und
Tarrant behauptet, mit ihm in Kontakt gestanden zu haben. Er ist zu einem
Helden und Vorbild für Online-HasserInnen gegen MuslimInnen, Juden und
Jüdinnen, FeministInnen, Schwarze und LGBT+-Menschen geworden.

Breiviks Hauptziel war nicht eine Moschee,
sondern ein Sommercamp der Arbeidernes Ungdomsfylking (AUF =
ArbeiterInnen-Jugendliga) auf der Insel Utøya bei Oslo. Dort tötete er 69 junge
SozialistInnen, nur weil ihre Organisation Flüchtlinge unterstützt und ihnen
geholfen hat. Er betrachtete seine jungen Opfer als „RassenverräterInnen“ und
seine Tat inspirierte in den folgenden Jahren zweifellos eine ganze Reihe von
rassistischen Morden.

In Großbritannien scheint ein identisches
Motiv Thomas Alexander Mair angespornt zu haben, als er am 16. Juni 2016 die
Labour-Unterhausabgeordnete Helen Joanne „Jo“ Cox erschoss und erstach. Cox war
bekannt für ihre Arbeit bei der Aufnahme von Flüchtlingen und für die
Unterstützung von deren Bewegungsfreiheit. Der Mord geschah in den letzten Tagen
der Brexit-Kampagne, die einen Anstieg der Angriffe auf MuslimInnen und mehrere
versuchte Brandanschläge auf Moscheen geschürt hatte. Während seines Angriffs
rief Mair „This is for Britain“ (Dies ist für Britannien), „Keep Britain
independent“ (Haltet Britannien unabhängig) und „Put Britain first“ (Stellt
Britannien an die erste Stelle).

Ein Jahr später, am 19. Juni 2017, griff
Darren Osborne eine Menschenmenge vor dem Muslimischen Wohlfahrtshaus in der
Nähe der Finsbury-Park-Moschee in Nordlondon an und tötete eine Person.

Das Muster der Angriffe auf Gebetsstätten
richtet sich jedoch nicht ausschließlich gegen MuslimInnen. In den USA sind
Kirchen seit langem Ziel von weißen RassistInnen. Am Abend des 17. Juni 2015
schoss ein 21-jähriger Dylann Roof bei einem Gebetstreffen in der Emmanuel
African Methodist Episcopal Church in der Innenstadt von Charleston, South
Carolina, neun ältere AfroamerikanerInnen nieder.

Am 12. August 2017 sah die Öffentlichkeit
die Unite-the-Right-(Vereinigt die Rechte)-Märsche in Charlottesville,
Virginia, wo verschiedene weiße RassistInnen, Neonazis und die Alt-Right einen
Fackelmarsch auf den Universitätscampus durchführten und „Juden/Jüdinnen werden
uns nicht ersetzen“ und „Unser Blut, unser Boden“ riefen. Am nächsten Tag wurde
Heather Heyer von einem weiteren Mörder, James Alex Fields Jr., der mit seinem
Auto in eine Gruppe von GegendemonstrantInnen raste, absichtlich überfahren und
tödlich verletzt. Donald Trumps Antwort war die Verurteilung von „Hass,
Fanatismus und Gewalt auf vielen Seiten“, indem er Fields eindeutig mit den
antifaschistischen GegendemonstrantInnen gleichsetzte, zu denen Heyer gehörte.

Am 27. Oktober 2018 wurden in der
Tree-of-Life-Synagoge in Pittsburgh, Pennsylvania, von Robert D. Bowers, einem
weiteren weißen Rassisten, elf Menschen getötet und sieben verletzt. Während
seiner Tat schrie er: „Alle Juden/Jüdinnen müssen sterben“!

Gemeinsamer Nenner

All diese Gräueltaten, ob gegen
MuslimInnen, Farbige, Juden/Jüdinnen oder MigrantInnen, haben einen gemeinsamen
Nenner: Rassismus – ein Rassismus, der in einer längeren Zeit der
kapitalistischen Stagnation, die von Krisen unterbrochen wird, leicht an Fahrt
gewinnt. Dies gilt umso mehr in Zeiten, in denen die ArbeiterInnenbewegung
aufgrund ihrer falschen Führung keinen Widerstand leistet und keine echte und
dauerhafte Lösung bietet, nicht nur für sich selbst, sondern für alle
Ausgebeuteten und Unterdrückten. Diese Lösung ist der Sozialismus, ein
Sozialimus, der nur durch die politische Macht der ArbeiterInnenklasse errichtet
werden kann.

Wenn bestimmte Klassen oder Teile von
Klassen mit einem akuten sozialen Niedergang konfrontiert sind, aber nicht
fähig oder willens sind, die eigentliche Quelle ihrer Unsicherheit und
Hilflosigkeit zu erkennen, können ihre Ressentiments und ihr Hass leicht gegen
noch stärker unterdrückten und noch angreifbarere Teile der Gesellschaft
gerichtet werden.

Die größte Gefahr, der wir heute ausgesetzt
sind, sind nicht terroristische Einzelpersonen oder kleine Gruppen von
Neonazis, sondern die Teile der rechten kapitalistischen Parteien, die
milliardenschweren Medien, die populistischen Parteien und PolitikerInnen, die
den Rassenhass gegen MuslimInnen, Juden/Jüdinnen, Flüchtlinge, MigrantInnen aus
Afrika, dem Nahen Osten, Lateinamerika oder Asien schüren.

Heute pflegen Donald Trump und seine
soziale Basis, die von der Alt Right beeinflusst wird, die Verbindung zu
„identitären“, von einer „Überlegenheit“ der Weißen überzeugten, offen
faschistischen Kräften. Dies zeigt sich in Trumps Antwort auf die Vorfälle von
Christchurch. Vom Weißen Haus aus nannte er das Blutvergießen „eine
schreckliche Sache“, leugnete aber, dass die rassistische Rechte eine wachsende
Bedrohung auf der ganzen Welt sei, und sagte, es sei „eine kleine Gruppe von
Menschen, die sehr, sehr ernste Probleme haben“.

In einem Interview mit dem
Breitbart-Nachrichtendienst in dieser Woche drohte Trump kaum verhüllt mit
einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit der Linken, womit er seine liberalen
KritikerInnen im Kongress sowie den Massenwiderstand auf den Straßen meint:

„Wissen Sie, die Linke spielt ein härteres
Spiel, es ist sehr komisch. Ich denke eigentlich, dass die Leute auf der
rechten Seite härter sind, aber sie handeln noch nicht härter. Okay? Ich kann
Ihnen sagen, dass ich die Unterstützung der Polizei, die Unterstützung des
Militärs, die Unterstützung der „Bikers For Trump“ habe. Ich habe die harten
Leute, aber sie handeln noch nicht hart, bis sie zu einem bestimmten Punkt
kommen, und dann wäre es sehr schlecht, sehr schlecht.“

Nach den schrecklichen Ereignissen in
Neuseeland haben die „verantwortungsbewussten und seriösen“ Medien das
anhaltende Geschrei gegen Facebook und die sozialen Medien fortgesetzt, als
wären diese der Ursprung des giftigen Rassismus und der Hasspropaganda. In
Großbritannien zum Beispiel sind es die gängigen Boulevardzeitungen wie Daily
Mail, Express und Sun, die hasserfüllte gefälschte Nachrichten und Karikaturen
von das Land überschwemmenden „Scheinflüchtlingen“, „pakistanischen
VergewaltigerInnen“, KinderschänderInnen usw. verbreiten.

Vorbereiten!

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts
verbreiteten die rechten Medien die abscheulichste antisemitische Propaganda,
deren Themen und Bildern dem islamophoben Material von heute bemerkenswert
ähnlich waren. Aus dieser Kultur des Rassismus entstehen sowohl
EinzelterroristInnen als auch rassistische Banden, die EinwanderInnen
angreifen.

Dies sollte uns davor warnen, dass die
Verbreitung radikaler rechtsextremer Ideen, insbesondere wenn ihre Kräfte aus
dem Schatten auftauchen und auf die Straße gehen, von der Linken wirksamer
bekämpft werden muss.

  • Erstens müssen wir jeden rassistischen und faschistischen Mobilisierungsversuch stoppen, unsere Straßen zu kontrollieren oder ImmigrantInnen einzuschüchtern und ethnische oder religiöse Minderheiten als Zielgruppe zu bedrohen. Wenn wir das nicht tun, werden sie unweigerlich zu vollständig faschistischen Kräften heranwachsen, die die Existenz der ArbeiterInnenbewegung geffährden. Wo auch immer sie hingehen, unser Slogan und unsere Praxis muss „No Pasaran“, d. h. „Sie werden nicht durchkommen!“, sein.
  • Zweitens müssen wir die Jugendlichen, Frauen und ArbeiterInnen der Gemeinschaften, die die RassistInnen attackieren, stärker und vollständiger in die ArbeiterInnenbewegung einbeziehen, sie gegen die Schikanen von Polizei- und Einwanderungsbehörden verteidigen und auf ihrem Recht auf Aufenthalt, Arbeit und gleichberechtigtem Zugang zu allen Vorteilen und Rechten bestehen, die andere BürgerInnen genießen.
  • Drittens müssen wir den Aufbau einer mächtigen Bewegung, von Parteien und Gewerkschaften, die gegen die Sparpolitik auftreten, und den Kampf für den Sozialismus vorantreiben. Nur eine starke positive Kraft, die für ein anderes Gesellschaftssystem steht, kann den Sumpf des Rassismus trockenlegen.



Lage der Frauen seit der großen Wirtschaftskrise

Katharina Wagner, ArbeiterInnenmacht, Fight, Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 7, März 2019

Erwerbstätigkeit

1. Die Weltwirtschaftskrise hat den Bereich von Leih- und
Zeitarbeit ausgebaut sowie den Beschäftigungsanteil im prekären Sektor. Dies
diente dazu, die Kosten, die durch die Finanzkrise entstanden sind, auf die
ArbeiterInnenklasse abzuwälzen. Frauen sind davon besonders betroffen. Im
Folgenden betrachten wir die Beschäftigungsverhältnisse im globalen Vergleich,
um die Stellung von Frauen im Produktionsprozess zu belegen. Diese Betrachtung
ist notwendig, um auf etwaige Unterschiede, die die ArbeiterInnenklasse als
gesamte spalten, aufmerksam zu machen.

Glaubt man der International Labour Organisation (ILO), so
hat sich die weltweite Lage von Frauen in den letzten Jahren leicht verbessert.
Noch nie waren so viele weltweit erwerbstätig. Auch die Bildungschancen für
Frauen und Mädchen sind gestiegen. Vergleicht man die derzeitige weltweite
Erwerbsquote von Frauen von ca. 48,5 % mit dem Anteil von männlichen
Lohnabhängigen – dieser betrug 2018 etwa 75 % –, so bleibt weiterhin eine
deutliche Differenz bestehen. Dieser Unterschied fällt in Industrieländern wie
etwa Deutschland noch relativ gering aus, ist aber in sog. Schwellenländern
(entwickelten Halbkolonien wie z. B. Brasilien, Indien) ausgeprägt. In
Entwicklungsländern hingegen ist die Differenz in der Erwerbstätigkeitsquote
zwischen Männern und Frauen am geringsten. In diesem Fall ist dies aber eher
als Indikator für fehlende soziale Absicherung und Armut zu interpretieren – vergleichbar
der Situation im Frühkapitalismus in westlichen Ländern. Das heißt konkret,
dass der Lohn des Mannes allein nicht ausreicht, um die Familie zu ernähren,
und alle, also Frauen und teilweise auch Kinder, gezwungen sind, ihre
Arbeitskraft zu verkaufen wie beispielsweise in Pakistan.

Ein generelles Problem, welches weiterhin besteht, ist die
größere Bedrohung durch Arbeitslosigkeit für Frauen. Die globale
Arbeitslosenquote für Frauen beträgt laut ILO derzeit etwa 6 % und liegt
damit um 0,8 % höher als bei Männern. Allerdings liegen die
Arbeitslosenquoten für beide Geschlechter in Entwicklungsländern deutlich unter
denen der Industriestaaten. Die Prognosen für sog. Schwellenländer wie etwa die
arabischen Staaten oder auch Nordafrika gehen von einer zukünftigen
Verschlechterung im Bereich der Frauenerwerbstätigkeit in den nächsten Jahren
aus [1].

Ein Blick auf die Quoten der Erwerbstätigkeit reicht aber
nicht aus. Vielmehr müssen wir uns genauer die jeweiligen
Beschäftigungsverhältnisse ansehen, mit denen Frauen konfrontiert sind.

Seit der Wirtschaftskrise 2008/2009 hat sich der Anteil der
Zeitarbeit in Deutschland von 13,7 % im Jahre 2009 wieder auf das Niveau
von vor der Krise (14,5 %) eingependelt. In einigen anderen europäischen
Ländern wie Frankreich oder Griechenland ist er dagegen exponentiell
angestiegen. Demgegenüber ist der Bereich der Teilzeitbeschäftigung faktisch
überall in Europa um 3–5 % angewachsen. In Deutschland beträgt er im
Moment rund 29 %. Sind von Zeitarbeit eher die männlichen Lohnabhängigen
betroffen, konzentriert sich die Teilzeitarbeit vor allem in Bereichen mit
hohem Frauenanteil wie etwa dem Dienstleistungs- oder Pflegesektor.

Zusätzlich sind Frauen weltweit deutlich häufiger unter
prekären Bedingungen beschäftigt als Männer. Besonders in Schwellen- und
Entwicklungsländern sind sie mit 46 % bzw. 76 % besonders hoch.
Zusätzlich findet die prekäre Beschäftigung, vor allem in Entwicklungsländern,
im informellen Sektor statt. Diese beinhaltet das komplette Fehlen von Sozialleistungen
oder genereller Absicherung bei Krankheit oder Schwangerschaft [1].

Als wäre das nicht schon mehr als genug, findet man auch
doppelt so häufig Frauen wie Männer in der Rolle von HilfsarbeiterInnen im
eigenen Familienbetrieb, hier meist ohne schriftliche Verträge und teilweise
sogar komplett unentgeltlich. Zwar ist der Anteil der Frauen, die als
mithelfende Familienangehörige im Eigenbetrieb arbeiten, in Schwellenländern in
den letzten zehn Jahren kontinuierlich zurückgegangen. In Entwicklungsländern jedoch
macht er noch immer 42 % der Gesamtbeschäftigung von Frauen aus. Im
Vergleich dazu beträgt er bei Männern lediglich rund 20 % [2].

2. Migrantische Frauen verdienen in der Regel schlechter. (Anmerkung: Das gilt in der Regel nicht für weiße Frauen aus imperialistischen Ländern aufgrund der Stellung dieser Länder auf dem Weltmarkt.) Sie haben darüber hinaus mit zusätzlichen Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu kämpfen. Laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) belegt Deutschland einen der vorderen Plätze, wenn es um die Integration von MigrantInnen geht. So hat sich beispielsweise die Beschäftigung von im Ausland geborenen Lohnabhängigen zwischen 2006 und 2017 um 7,9 % erhöht und beträgt demnach nun ca. 67 %. Auch die Erwerbslosigkeit von MigrantInnen hat sich in den letzten 10 Jahren auf 6,9 % halbiert [3]. Dennoch liegt sie deutlich über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 5,2 % im Jahre 2018 [4]. Auch die Gefahr, in Armut zu leben, ist für MigrantInnen deutlich höher als für „Einheimische“. Derzeit leben rund 21,7 % von ihnen unter der Armutsgrenze, bei den „Einheimischen“ dagegen nur ca. 16,7 %. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen ist die Quote von lohnabhängigen MigrantInnen ohne Berufsabschluss mit 35 % mehr als dreimal so hoch, zum anderen sind rund 40 % für ihren ausgeübten Beruf überqualifiziert und damit deutlich schlechter gestellt als die übrigen Lohnabhängigen. Unter ihnen trifft dies nur bei 20 % zu. Dieser Umstand liegt vor allem an im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und der mangelnden Anerkennung durch deutsche Behörden. Vor allem Frauen sind davon massiv betroffen, denn bei ihnen ist der „Beschäftigungsabstand“ zur hier geborenen Bevölkerung weit höher als im Durchschnitt aller ZuwanderInnen. Vergleicht man ihre Situation mit in Deutschland geborenen Frauen, wird deutlich, dass sie stärker in Teilzeit und in Bereichen außerhalb ihrer beruflichen Qualifikation angestellt sind [3].

Rolle der Gewerkschaften

3. Weltweit lässt sich feststellen dass es eine Zunahme an Lohnabhängigen gib, sowohl in absoluten Zahlen, als auch im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung. Gerade im asiatischen Raum ist der Anteil der ArbeiterInnen aufgrund der industriellen Entwicklung rasant gewachsen. (Verglichen mit den 1970er und sogar 1980er Jahren kann man z. B. in Pakistan einen deutlichen Rückgang des Organisationsgrads feststellen. Zwar ist die Zahl der insgesamt gewerkschaftlich Organisierten in einigen Sektoren gestiegen, diese muss jedoch in Relation zu einer bedeutend größeren GesamtarbeiterInnenklasse als in den 1960er und 1970er Jahren gesetzt werden. 2007 waren 1,3 Millionen organisiert, nur rund 2 % aller Lohnabhängigen. In bedeutenden Zweigen hingegen ist der Organisationsgrad aufgrund von Privatisierung und Verkleinerung der Belegschaften in solchen Firmen zurückgegangen.) Das heißt, dass die ArbeiterInnenklasse global wächst, aber ihr Organisationsgrad niedrig ist.

So ist auch in Europa der Anteil der gewerkschaftlich Organisierten generell von rund 40 % in den 1990er Jahren auf ca. 20 % gesunken. In Schweden betrug er 2014 nur noch rund 70 % (Ausgangspunkt 80 % in den 80er Jahren). In Großbritannien ging der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder seit den 80er Jahren auf unter 20 % zurück. Auch Österreich hat einen starken Mitgliederschwund auf knapp 30 % zu verzeichnen. Einzig allein Italien konnte diesen Anteil nahezu konstant bei 40 % halten [5].

Diese Zahlen beziehen sich allerdings auf die gesamte
Mitgliedschaft, sagen daher wenig über die Lage der Frauen in den
Gewerkschaften aus. Tatsächlich ist ihr Anteil seit 2005 zwar nur leicht, dafür
aber kontinuierlich gestiegen. Er beträgt aber leider mit 33,7 % (Stand
2017) weiterhin nur rund 1/3 aller Mitglieder. Den höchsten Frauenanteil von
fast 72 % finden wir bei der GEW (Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft). Bei ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) ist über die
Hälfte der Mitglieder weiblich (52 %) und bei der NGG (Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten) beträgt er immerhin noch 42 %. Demgegenüber
gibt es deutlich geringere Frauenanteile in den anderen Gewerkschaften. Den
geringsten finden wir bei der IG Metall mit 18 % [6]. Die oben erwähnten
Zahlen beziehen sich aber allein auf die Mitgliedschaft. Betrachtet man dagegen
die oberen Hierarchieebenen innerhalb der Gewerkschaften, sind dort immer noch
sehr wenig Frauen anzutreffen. Sie sind hier zumeist in Dienstleistungs-,
Sekretariats- sowie in politischen ReferentInnentätigkeiten beschäftigt.
Sollten sie doch einmal in die entscheidenden Organisationsebenen vordringen,
dann eher als Repräsentantinnen für Frauen und Jugendliche oder im Bereich
Soziales. Bereiche wie beispielsweise Wirtschafts- oder Tarifpolitik ebenso wie
die Betriebsratsarbeit oder die Ortsverwaltungsstellen werden nach wie vor
meist von Männern dominiert [7]. Was sagen uns diese Fakten? Sie sind ein
Zeichen dafür, dass Frauen in Gewerkschaften immer noch stark
unterrepräsentiert sind und dementsprechend ihre Interessen zu wenig
berücksichtigt werden. Die Gewerkschaften unternehmen leider immer noch viel zu
wenig, um diesen Umstand zu verändern. Nach wie vor verweigern sich
Gewerkschaften auch der Aufnahme von Flüchtlingen, worunter auch viele Frauen
fallen.

Existierende Lohndiskriminierung

4. Ein weiterer wichtiger Faktor in Bezug auf Frauenunterdrückung ist die weltweit existierende geschlechtsspezifische Lohnlücke und zwar unabhängig vom Entwicklungsstand eines jeweiligen Landes. In Deutschland beträgt diese im Moment rund 21 %. Als Gründe werden häufig zum einen der hohe Beschäftigungsanteil im Niedriglohnsektor, zum anderen aber auch fehlende Tarifverhandlungen und Mindestlöhne genannt. Und Mutterschaft ist nicht nur ein Nachteil in der Karriereplanung, sondern häufig auch ein Argument von Arbeit„geber“Innen für geringere Bezahlung. Als direkte Folge daraus herrschen eine mangelnde Absicherung und die größere Gefahr von Altersarmut für Frauen [8].

Für die Durchsetzung des Zieles „gleiches Entgelt für Männer
und Frauen“ trat am 6. Juli 2017 das Entgelttransparenzgesetz in Kraft. Darin
ist verankert, dass Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 MitarbeiterInnen
alle 2 Jahre einen individuellen Auskunftsanspruch zu den geltenden
Entgeltstrukturen des jeweiligen Betriebes geltend machen können, erstmals seit
6. Januar 2018. Allerdings muss der Anspruch in Textform erfolgen und gilt nur
für Beschäftigte des jeweils anderen Geschlechts, welche eine
gleiche/gleichwertige Tätigkeit im Betrieb ausüben. Damit soll insgesamt die
Durchsetzung eines Anspruchs auf gleichen Lohn unabhängig vom Geschlecht
erleichtert werden [9].

Die Kritik am Gesetz kam prompt. So wurde es beispielsweise
von der Direktorin des Instituts für Arbeit und Qualifikation an der Uni
Duisburg-Essen, Ute Klammer, als ein „zahnloser Tiger“ bezeichnet. Auch
befürchten viele, es verkomme zu einem Bürokratiemonster. Tatsächlich stellt
sich aber die Frage, was mit der gewonnenen Transparenz erreicht werden kann.
Traut sich „Frau“, gegen einen geringeren Lohn zu protestieren und damit
womöglich ihren Job zu riskieren? In einem Interview der Tageszeitung „Neues
Deutschland“ bezeichnete die Finanzexpertin Henrike von Platen die
Unternehmenskultur als traditionell männlich geprägt. Eine Entgelttransparenz
sei von vielen Unternehmungsleitungen schlicht nicht gewollt und werde darum
nicht gefördert. In der Tat nahmen bisher recht wenige Beschäftigte dieses
Recht in Anspruch. Vor allem Frauen scheuen demnach oft aus Angst vor
Nachteilen davor zurück [8].

Weitere Beispiele für Frauenunterdrückung

5. Der internationale Rechtsruck weltweit bringt einen gesellschaftlichen Rollback mit sich, der die Rechte von Frauen und LGBTIAs angreift. Dieser Rechtsruck ist ebenfalls Resultat der Wirtschaftskrise 2008/2009. Sie hat den Konkurrenzdruck zwischen den imperialistischen Staaten sowie die Konzentration und Zentralisation des Kapitals verschärft. Anders gesagt: Kriegerische Auseinandersetzungen wie in Syrien oder der Ukraine nehmen zu ebenso wie größere Fusionen von Monopolkonzernen. Das hat zur Folge, dass ein Teil der herrschenden Klasse im Wettbewerb untergeht oder zumindest Abstiegsängste hat. Dieser Teil, der sich nicht mehr im internationalen Wettbewerb messen kann, fängt an, eine nationalprotektionistische Politik zu fahren mit dem Interesse, dass der bürgerliche Staat seine Stellung verteidigt. Er will also das Rad der Zeit zurückdrehen und internationalen Produktionsketten nationale Abschottung entgegensetzen. Um dies ideologisch zu rechtfertigen, greift er zur rassistischen, populistischen Hetze. Gleichzeitig ist die nationalprotektionistische Politik auch Ursache für den Rollback, denn die Fokussierung auf den Nationalstaat bedeutet gleichzeitig, dass das Ideal der bürgerlichen Familie stärker wiederbelebt werden muss. Diese dient allgemein im Kapitalismus für die ArbeiterInnkenklasse als Ort ihrer Reproduktion, der größtenteils von Frauen getragen wird. Da die Rechten den Sozialstaat abbauen, muss diese gestärkt werden und mit ihr die geschlechtliche/n Arbeitsteilung und Stereotype. Das hat weitreichende Folgen: Mit dem Erstarken der Rechten steigt auch die Gewalt an Frauen, die Zahl der Angriffe auf das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Das liegt daran, dass die Abstiegsängste nicht nur die KapitalistInnen, sondern auch Teile der ArbeiterInnenklasse treffen. Wie oben schon erwähnt, werden, um Unternehmen Kosten der Krise zu ersparen, auch die Arbeitsbedingungen schlechter sowie die Erwerbslosigkeitszahl größer. Das verschärft die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt. Wenn die Rechten dann mit ihrer Hetze erfolgreich sind, werden ihre reaktionären Vorstellungen populärer, die zur Spaltung der ArbeiterInnenklasse führen und Frauen oder auch MigrantInnen im Produktionsprozess abwerten. Dabei sehen die Zahlen schon jetzt nicht gut aus:

Nach wie vor ist Gewalt gegen Frauen an der Tagesordnung,
sei es im häuslichen, beruflichen oder privaten Umfeld. Laut einer
repräsentativen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zum Thema „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“
aus dem Jahre 2004 haben 40 % der Frauen in Deutschland seit ihrem 16.
Lebensjahr bereits körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.
Unterschiedliche Formen der sexuellen Belästigung erlebten sogar 58 % der
befragten Frauen. Psychische Gewalt in Form von Einschüchterung, Drohungen,
Demütigungen oder gar Psychoterror erlitten 42 %. Die Gewalt gegen Frauen
wird dabei überwiegend durch (Ex-)Partner der Frauen im häuslichen Umfeld
ausgeübt. Vor allem Trennungs- und Scheidungssituationen sind demnach besonders
riskant. Besonders gefährdet in Bezug auf Gewalterfahrungen sind laut der
Studie Prostituierte, Frauen in Haft, geflüchtete Frauen sowie Migrantinnen,
die deutlich häufiger Opfer von körperlicher/sexueller Gewalt werden [10].

Ein Blick auf die Welt offenbart, dass dies ein globales
Problem ist. Die WHO hat 2005 eine Studie veröffentlicht, nach der 40–70 %
der Morde an Frauen durch deren männliche Partner verübt wurden. Zusätzlich
sind Frauen in einigen Regionen von sogenannten Ehren- oder auch Mitgiftmorden
bedroht. Schätzungen der UNO gehen davon aus, dass jährlich circa 5.000 Frauen
in 14 Ländern zu Opfern werden [11]. Eine weitere Gewaltform gegen Frauen oder
in diesem Fall jungen Mädchen stellt die weibliche Genitalverstümmelung dar.
Diese betrifft weltweit ca. 130 Mio. Mädchen/junge Frauen. Schätzungen für das
Jahr 2017 gingen in Deutschland von rund 58.000 betroffenen und 13.000
bedrohten Mädchen aus [12].

Ein weiterer Bereich der Frauenunterdrückung und der
Einschränkung des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung stellt die
Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch dar. Dieses Recht erfährt immer
stärkere Angriffe vor allem aufgrund des stärker werdenden Rechtsrucks und des
Erstarkens rechtspopulistischer/nationalistischer Parteien wie der AfD in
Deutschland oder der PiS (rechtskonservative Partei) in Polen. In ihnen gibt es
eine starke Rückbesinnung auf die Rolle der Frau als treusorgende Mutter und
Hausfrau, die auch lieber zugunsten der Reproduktionsarbeit die
Erwerbstätigkeit aufgibt. Die logische Konsequenz dieser Politik liegt in der
immer stärkeren Einschränkung von nationalen Abtreibungsgesetzen und dem
erschwerten Zugang zu Abtreibungen. Nicht nur Spanien hat im Jahre 2013 das
Abtreibungsgesetz verschärft. Auch in Polen laufen seit langem Versuche, das
schon jetzt sehr strikte Abtreibungsgesetz nochmals zu verschärfen und Frauen
damit die Möglichkeit zu nehmen, auf legalem Wege eine Abtreibung vornehmen zu
lassen. Bisher scheiterte dies aber an massenhaften Protesten. Aber auch in Deutschland
hat die Debatte um Abtreibungsgesetze neuen Aufwind bekommen, nicht zuletzt
durch den prominenten Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel und die
Diskussion über den § 219a. Sie bemängelt vor allem den schwindenden Zugang zu
Abtreibungskliniken oder entsprechenden ÄrztInnen, aber auch die fehlende
Möglichkeit, Betroffene im Vorfeld ausführlich aufzuklären. Denn der obige
Paragraph verbietet doch die „Werbung“ für Abtreibungen durch behandelnde
ÄrztInnen.

Zum Schluss sei noch kurz auf die Doppelbelastung von Frauen
eingegangen, die neben der Erwerbstätigkeit oft die komplette Hausarbeit und
Kinderbetreuung übernehmen und sich häufig, quasi nebenbei, um
kranke und pflegebedürftige Familienangehörige kümmern. Dies erschwert ihnen
oftmals auch die politische und organisatorische Teilhabe. Ganz besonders
Alleinerziehende kämpfen oft mit fehlenden und teilweise sehr teuren
Betreuungsangeboten und unflexiblen Arbeitszeiten.

Kampf für Frauenbefreiung

6. Wir sehen also, dass Frauen weltweit in vielfältiger Weise diskriminiert, benachteiligt und unterdrückt werden – und dass die kapitalistische Krise, die globale Konkurrenz und der Aufstieg rechter und rassistischer Kräfte dies weiter verschärfen. Aber wie dagegen vorgehen und eine Reproduktion der bestehenden Verhältnisse verhindern? Aus
marxistischer Sicht ist die Frauenunterdrückung eng mit dem Patriarchat und dem
Bestehen einer kapitalistischen Produktionsweise verknüpft. Genauer gesagt
fördert die kapitalistische Entwicklung Frauenunterdrückung und Patriarchat. Daher
kann eine vollständige Frauenbefreiung nur in einer sozialistischen
Gesellschaft, also nach dem Sturz des Kapitalismus, erreicht werden. Die
Frauenbefreiung muss daher mit dem Klassenkampf gebündelt werden. Ein
erfolgreicher Kampf gegen den Kapitalismus kann aber nur mit der Gesamtheit der
ArbeiterInnenklasse geführt werden, damit ein möglichst hoher ökonomischer und
politischer Druck aufgebaut werden kann. Daher ist es wichtig, auch die Männer
für den Kampf zur vollständigen Frauenbefreiung zu gewinnen.

Dabei ist es unerlässlich, den Frauen das Bewusstsein zu
vermitteln, dass sie einer spezifischen Unterdrückung unterliegen und das Recht
auf eigenständige Strukturen und Treffen in Organisationen, Parteien, aber auch
Gewerkschaften haben. Zum einen ermöglicht dies ihnen, eigenständig ihre
Interessen vorzubringen und entsprechende Forderungen zu stellen. Zum anderen
wird dadurch eine Vereinnahmung durch andere Teile der ArbeiterInnenklasse
verhindert. Denn auch die fortschrittlichsten Teile der Lohnabhängigen und
Gewerkschaftsmitglieder unterliegen doch dem Einfluss einer sexistischen,
kapitalistischen Gesellschaft. Gesonderte Treffen ermöglichen es zusätzlich,
offen über bestehende Diskriminierungen oder aktuelle Probleme zu sprechen und
Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Frauen sollten neben eigenen
Organisationsstrukturen auch eigene Propaganda und Agitation betreiben, mit dem
Ziel weitere Mitstreiterinnen für einen gemeinsamen internationalen Kampf gegen
den Kapitalismus und für die vollständige Frauenbefreiung zu gewinnen!

Wir als MarxistInnen treten daher für eine internationale
multi-ethnische, proletarische Frauenbewegung ein mit dem Recht auf gesonderte
Treffen in ArbeiterInnenorganisationen und Gewerkschaften.

Dieser Kampf muss sich auch auf ein Aktionsprogramm stützen,
um die laufenden Angriffe abzuwehren und eine internationale Bewegung
aufzubauen. An dieser Stelle können wir nur einige Aspekte skizzieren und zur
Diskussion stellen:

  • Gleiche Rechte für alle! Die formale rechtliche Gleichheit wurde zwar in vielen Ländern erkämpft, längst jedoch nicht in allen. Weltweit wird MigrantInnen und Flüchtlingen diese verwehrt, was Frauen und LGBTIA-Menschen besonders hart trifft. Wir fordern die Abschaffung aller diskriminierenden Gesetze, die volle rechtliche Gleichstellung der Frauen und LGBTIA-Menschen!
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Mindestlohn für alle Frauen, um ein Mindesteinkommen zu sichern, das die Reproduktionskosten deckt und ein Leben ohne Abhängigkeit vom (männlichen) Partner erlaubt. Die Höhe soll von der ArbeiterInnenbewegung festgelegt und automatisch der Erhöhung der Lebenshaltungskosten angepasst werden.
  • Kostenloser Zugang zu Gesundheitsversorgung, Pflegeeinrichtungen, Krankenvorsorge und gesicherte Renten für alle Frauen! Wir fordern kostenlose und bedarfsorientierte Kinderbetreuung, öffentliche Kantinen und Wäschereien – um eine gesellschaftliche Gleichverteilung der Reproduktionsarbeiten auf alle Geschlechter sicherzustellen.
  • Recht auf Scheidung auf Wunsch! Ausbau und Sicherstellung von Schutzräumen für Frauen (wie z. B. Frauenhäuser). Des Weiteren stellen wir die Forderungen nach Abschaffung aller Abtreibungsgesetze auf sowie für kostenlosen Zugang zu Verhütungsmitteln und das vollständige Recht auf körperliche Selbstbestimmung.
  • Kostenlose, kollektive Selbstverteidigungsstrukturen, um es Frauen zu ermöglichen, sich selbst vor Übergriffen zu schützen.
  • Um Frauen aufgrund ihrer Doppelbelastung durch Erwerbstätigkeit und Reproduktionsarbeit eine politische Teilnahme zu erleichtern, treten wir zudem für eine Vergesellschaftung sämtlicher Haushalts-, Sorge- und Reproduktionsarbeiten ein.

Quellen

[1] https://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_619785/lang–de/index.htm

[2]  https://www.ilo.org/berlin/arbeitsfelder/frauen-in-der-arbeitswelt/WCMS_619734/lang–de/index.htm

[3]  Tageszeitung Neues Deutschland, Ausgabe
17. Januar 2019

[4]  https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1224/umfrage/       arbeitslosenquote-in-deutschland-seit-1995/

[5]  https://www.zeit.de/karriere/2014-10/gewerkschaften-mitglieder-weltweit

[6]  https://www.boeckler.de/107622.htm

[7]  http://agf.blogsport.de/images/MaterialFraueninGewerkschaften.pdf

[8]  Tageszeitung Neues Deutschland, Ausgabe
19./20. Januar 2019

[9]  https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/lohngleichheit-neues-zum-entgelttransparenzgesetz_76_398490.html

[10]  https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/lebenssituation–sicherheit-und-gesundheit-von-frauen-in-deutschland/80596

[11]  http://www.bpb.de/izpb/8344/situation-der-frauen-und-kinder?p=all

[12]  https://www.sueddeutsche.de/muenchen/weibliche-beschneidung-genitalverstuemmelung-muenchen-hilfe-1.4188021




Unter dem Stacheldraht: EU verschärft Migrationsregime

Jürgen Roth, Neue Internationale 235, Februar 2019

Nahezu alle
Teilnehmerstaaten des EU-Gipfels im Juni 2018 wollten hier die Zahlen der nach
Europa kommenden MigrantInnen senken bzw. stärker kontrollieren. Einig waren
sich die EU-Staats- und RegierungschefInnen in der engeren Kooperation mit
„PartnerInnen“ wie dem ägyptischen Al-Sisi-Regime, der Aufrüstung der
Grenzschutzagentur Frontex von 1.500 auf 10.000 Mitarbeiterinnen – Anfang
Dezember 2018 erst einmal von Ende 2020 auf 2027 verschoben – und der
Einrichtung „kontrollierter Zentren“, also Massenlagern für MigrantInnen. Der
Streit mit den Visegrad-Staaten Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn, die im
Rahmen der Umverteilung innerhalb der EU keine Menschen aufnehmen wollen,
schwelt indes weiter. Die angekündigte Reform der Dublin-Verordnung ist
ebenfalls gescheitert.

Im Vergleich zu
2015 und 2016 ist die Zahl derjenigen, die es nach Europa schaffen, stark
gesunken. Zudem haben sich die Migrationsrouten vom Balkan über Italien nach
Spanien verschoben. Ein Grund dafür ist der im März 2016 unterzeichnete
EU-Türkei-Deal, ein weiterer seit Juni mit Antritt der neuen italienischen
Regierung die Kriminalisierung der privaten Seenotrettung. Im Südosten, so auf
den griechischen Inseln und in Nordbosnien, leben immer noch etliche, die 2015
auf der „Balkanroute“ stecken geblieben sind. Gleichzeitig wurde/n in
zahlreichen Mitgliedsstaaten der Union das Asylrecht geschliffen und
restriktivere Regeln für Eingewanderte eingeführt.

Salzburger
Gipfeltreffen

28
EU-Mitgliedsstaaten trafen sich am 19.9.2018 in Salzburg und debattierten Wege
zu einem einheitlichen Asylsystem. Im Mittelpunkt standen Debatten über
Flüchtlingsdeals, Lager in Nordafrika, die Behinderung und Ausschaltung der
zivilen Seenotrettung. Die österreichische EU-Präsidentschaft erneuerte ihren
Vorschlag, Flüchtende außerhalb der EU-Grenzen in „Rückkehrzentren“
festzusetzen und auf europäischem Boden überhaupt keine Asylanträge mehr zu
akzeptieren.

Bis Mitte
September 2018 hatten 74.388 Schutzsuchende Europa übers Mittelmeer erreicht,
1.600 kamen dabei zu Tode. Ankünfte gingen zurück, die Todesrate stieg – das
Ergebnis rigorosen Vorgehens staatlicher Behörden gegen die zivile
Seenotrettung und ihrer Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache. Der
Europäische Rat gewährte den libyschen „PartnerInnen“ im Juni 2018 völlige
Handlungsfreiheit und forderte, im Mittelmeer verkehrende Schiffe dürften diese
nicht stören. In libyschen Flüchtlingslagern hatte sich die Zahl der
Schutzsuchenden von März bis Ende Juli von 4.400 auf über 10.000 mehr als
verdoppelt – darunter 2.000 Frauen und Kinder. Folterungen, Vergewaltigungen
und Morde sind hier an der Tagesordnung.

Reaktionäre
Abkommen

Seit
Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals herrscht Ausnahmezustand auf den
griechischen-Ägäis-Inseln. Allein auf Lesbos saßen ca. 10.000 Flüchtende fest.
60 % der Ankommenden sind Frauen und Kinder, die aufgrund restriktiver
Familiennachzugsregeln wieder auf Schlepperboote zurückverwiesen sind. Von den
55.000 in Libyen beim UNHCR (UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge) Registrierten
wurden zwischen November 2017 und Ende Juli 2018 1.536 nach Niger im Rahmen des
Emergency Transit Mechanism (Notüberführungsmechanismus) evakuiert. Nur 339
Schutzsuchende fanden Aufnahme in Europa und Nordamerika.

Schaffen es
trotz der von der EU vorangetriebenen Pläne zur Schließung der Mittelmeerroute
doch Flüchtlinge nach Europa, gilt das Motto: Festsetzung, Sortierung,
Abschiebung. Das bedeutet Lager, Haft und entweder vermehrte Abschiebung in die
Heimat oder die „Auslagerung“ in Drittstaaten. Die EU-Kommission legte am
28.7.2018 ein Konzept für die Einrichtung von „Kontrollierten Zentren“
innerhalb und „Regionalen Ausschiffungsplattformen“ außerhalb der EU-Grenzen
vor. In ersteren sollen gerettete Bootsflüchtige bis zu 8 Wochen untergebracht
werden, „Asyl-Screening“ und Verteilung stattfinden. Ein Schnellverfahren soll
binnen 72 Stunden über Anerkennung, Ablehnung oder Unzulässigkeit der Anträge
entscheiden. Letztere unterscheiden sich davon nur dadurch, dass die EU die
Verantwortung und die Plattformen auf Nordafrika abwälzt. Die österreichische
Hardcorevariante dessen sind „Rückkehrzentren“. Hier sollen alle Asylanträge
gestellt werden, in Europa keine mehr. Dort sollen auch alle Personen untergebracht
werden, die um Bleiberecht ersuchen bzw. abgewiesene AusländerInnen, die aus in
ihrer Person liegenden Gründen (subsidiäre Schutzbedürftigkeit) oder mangels
Aufnamebereitschaft ihrer Herkunftsstaaten nicht wieder in die Heimat geschickt
werden können.

Mehr Geld und
Einsatzkräfte für Frontex stand ebenfalls in der Brüsseler Vorlage vom
12.9.2018. Hier herrschte einhellige Akzeptanz. Der Beginn dieser Maßnahmen
verzögert sich indes (s. o.). Die Verhandlungen über eine umfassende Reform des
„Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), v. a. die Dublin-IV-Verordnung,
verliefen dagegen zäh und erzielten kein Ergebnis. PRO ASYL hatte die
GEAS-Vorlage aus dem Jahre 2016 als Orbánisierung der europäischen
Flüchtlingspolitik bezeichnet: kollektive Aushebelung des Zugangs zum
Asylverfahren und Auslagerung der Verantwortung auf Drittstaaten v. a.
Nordafrikas, Unterbindung der Weiterwanderung von Asylsuchenden und
Geflüchteten innerhalb der EU. Die Organisation spricht von einem
Paradigmenwandel im europäischen Flüchtlingsschutz, der das individuelle
Asylrecht in der Union infrage stelle. Dass das EU-Parlament am 12.9.2018 mit
deutlicher Mehrheit für die Einleitung eines Strafverfahrens nach Artikel 7 des
EU-Vertrages gegen Ungarn gestimmt hat, dürfte ein schwacher Trost für diese
Orbánisierungsgegnerin bleiben.

Für eine
Aktionskonferenz!

Die
rassistischen Gesetzesverschärfungen in der EU und der Vormarsch rechtsextremer
Kräfte verdeutlichen die Dringlichkeit des Aufbaus einer europaweiten
anti-rassistischen Bewegung. Nur so können Klassensolidarität mit den
Geflüchteten, der Kampf gegen die Abschottung und Militarisierung der
EU-Außengrenzen sowie gegen Angriffe der RassistInnen, der KapitalistInnen und
der Regierung nachhaltig und erfolgreich werden. Wir schlagen daher eine
Aktions- und Strategiekonferenz vor, die folgende Forderungen diskutieren
sollte:

  • AfD, Pegida, rassistischen und faschistischen Mobilisierungen entgegentreten! Organisierte Selbstverteidigung und Solidarität gegen rassistische Angriffe!
  • Gegen alle Abschiebungen! Rücknahme aller Verschärfungen der Asylgesetze! Nein zum sog. „Integrationsgesetz“! Keine rassistischen Sondergesetze wie „Burkaverbot“ oder Einschränkung des Nachzugs von Verwandten! Bereitstellung von sicherer Unterbringung (z.  B. in Frauenhäusern) für Frauen und sexuell Unterdrückte! Für offene Grenzen! Seenotrettung ist kein Verbrechen – weg mit der Festung Europa!
  • Volle StaatsbürgerInnenrechte für alle Geflüchteten und MigrantInnen! Recht auf Arbeit und Mindestlohn von 12,- Euro netto/Stunde für alle! Öffentliches Wohnungsbauprogramm! Beschlagnahme leerstehender Wohnungen und entschädigungslose Enteignung von ImmobilienspekulantInnen, um Wohnraum für alle zu schaffen! Gewerkschaftliche Organisierung der Geflüchteten!



Marsch der Geflüchteten in Mittelamerika: Solidarität gegen rassistisches US-Grenzregime!

Tobi Hansen, Neue International 233, November 2018

Seit vielen Wochen sind sie unterwegs: Mehr als 7.000 Geflüchtete aus Honduras, Guatemala und El Salvador haben die Flucht gewählt, da sie in „ihrem“ Staat keine Perspektive mehr sehen und sind jetzt in Mexiko gelandet. Es sind Familien, jung und alt haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht. Auch dies ist weniger Ausdruck einer politischen Manifestation, sondern vor allem eine objektive Notwendigkeit. Sie flüchten gemeinsam, da sie sich so schützen können vor denjenigen, die an der Flucht verdienen wollen: SchleuserInnen, kriminellen Banden, die viele Geflüchtete für ihre Interessen benutzen wollen (Drogenhandel, Prostitution). Seit vielen Jahren nimmt die Flucht aus den zentralamerikanischen Staaten wie Costa Rica, Honduras, El Salvador und Guatemala zu – Ziel sind die USA. Allein im ersten Halbjahr 2018 haben diese und Mexiko mehr als 37.000 Geflüchtete wieder nach Honduras ausgewiesen – ein Kreislauf aus Flucht, Repression und Abschiebung.

Ihr Zielland, das „land of the free“, hat wegen der Geflüchteten bereits den „Notstand“ ausgerufen. Ca. 7.000 zusätzliche ArmeesoldatInnen sollen gemeinsam mit der Grenzschutzbehörde und der Nationalgarde die texanisch-mexikanische Grenze schützen. Präsident Trump droht täglich mit Gewalt.

Rassismus und Verschwörungstheorien

Die US-Administration sieht in den Geflüchteten eine „geplante“ Einmischung in die „midterm“-Wahlen am 6. November. Ein Teil der GouverneurInnen und SenatorInnen sowie das Repräsentantenhaus steht zur Zwischenwahl in der Halbzeit der Amtsperiode der/des PräsidentIn. Daher soll angeblich eine Allianz, die von der Regierung Venezuelas bis zum Milliardär Soros reicht, den Treck finanzieren und „linke Gangs“ und Kriminelle in die USA einzuschleusen beabsichtigen. Trump spekuliert bereits über die Kosten der Internierungslager, die gebaut werden müssten (höchstwahrscheinlich von sog. Hispanics). Deswegen kündigt der Immobilienspekulant „nette Zelte“ als Unterkunft an und wiederholt, er sei bereit, Waffengewalt einzusetzen.

Die katholische Kirche in Honduras, welche wie viele in Mittelamerika sich um die Armen vor Gott zu kümmern hat, deshalb vielleicht für die US-Administration auch zur „linken Verschwörung“ gehört, brachte die oft genannten Fluchtursachen ganz pragmatisch auf den Punkt: „…dass die massiven Fluchtbewegungen das Ergebnis einer seit Jahren anhaltenden Krise im Land und der ,schlechten Regierungsführung‘ seien, die sich in ,Armut, Ungleichheit und fehlenden Möglichkeiten‘ äußert und nun in einer ,menschlichen Tragödie‘ mündete. “ (Zitiert nach: https://amerika21.de/2018/ 10/215958/honduras-demonstration-fuer-fluechtende)

Die hier erwähnte schlechte Regierung unter Präsident Juan Orlando Hernández ist auch Tippgeberin, was die Hintergründe der Geflüchteten angeht. Diese sagt brav dem US-Imperialismus, was dieser hören will. Andererseits haben Honduras wie auch die angrenzenden Staaten bereits US-Finanzhilfen gekürzt bekommen, weil die Flüchtlinge nicht vor Ort gestoppt wurden. Diesen Druck erhöht die US-Administration jetzt auf Mexiko. Der noch amtierende Präsident Nieto (Obrador regiert ab dem 1.12.) offerierte jetzt, dass die Geflüchteten dort Asyl beantragen könnten, speziell „Frauen und Kinder“ würden bevorzugt behandelt. Bis auf wenige Hundert haben die Geflüchteten das abgelehnt. Sie wollen für ihr Recht auf ein besseres Leben ihren Marsch fortsetzen. In den Interviews stellen besonders die HonduranerInnen die schlechten Lebensbedingungen heraus, die sie zur Flucht bewegten.

Honduras galt lange als eine der „Bananenrepubliken“ des US-Imperialismus. Die entsprechenden Monopolkonzerne sind auch weiterhin die größten Großgrundbesitzer im Staat, wie auch die Landwirtschaft weiterhin 15 % des BIP erwirtschaftet, hauptsächlich über die Exportgüter Kaffee, Bananen und Tropenhölzer. Die Nationalökonomie ist abhängig von den Überweisungen der „ExilhonduranerInnen“, knapp 4 Mrd. US-Dollar kommen so jährlich in ein Land mit einem BIP von 23 Mrd. US-Dollar (2017). Alle ökonomischen Sektoren werden letztlich vom US-Imperialismus dominiert, so auch die Textilindustrie in Küstennähe oder Dienstleistungszentren der US-Konzerne für Mittelamerika. Gleichzeitig gab es in Honduras nie eine „Landreform“. Das fehlende Ackerland treibt die Bauern/Bäuerinnen in die Städte. Dort landen sie zumeist in den Slums, je nach Schätzung gelten 70-80 % der Bevölkerung als akut arm.

Auch Wikipedia muss zur sozialen Lage Folgendes konstatieren: „Mehr als die Hälfte der Einwohner lebt unterhalb der Armutsgrenze, ein Fünftel sind Analphabeten. Unter- und Fehlernährung sind weit verbreitet. Die medizinische Versorgung auf dem Land ist miserabel.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Honduras)

In Interviews mit den Geflüchteten sagten viele: „Wir wollen Jobs, wir wollen Land und Brot“, eine Perspektive für die Kinder, die sie in Honduras nicht bekommen, in den USA aber dank besserer Jobs und Löhne zu erhalten hoffen. Dort gehören sie dann zur Gruppe der „Hispanics“, welche größtenteils in der Land-, Bauwirtschaft und den „einfachen“ Dienstleistungen ausgebeutet wird und als Niedriglohnprekariat täglicher Diskriminierung und Rassismus ausliefert ist. Ebenfalls sind sie dort den rassistischen Banden außerhalb des Weißen Hauses ausgesetzt. Viele von diesen paramilitärisch Organisierten wollen jetzt den Grenzschutz in die eigenen Hände nehmen.

Der Kampf gegen Rassismus und für offene Grenzen

Diese Situation zeigt deutlich, wie wichtig der Kampf für offene Grenzen, für Bewegungsfreiheit der Geflüchteten ist. Steht die internationale ArbeiterInnenbewegung im Abseits bei dieser Frage, bezieht sie sich positiv auf die „Relikte“ nationalstaatlicher Ordnung, dann verweigern wir die Solidarität gegenüber den Geflüchteten! Wenn selbst alle bürgerlichen Medien die Zusammenhänge zwischen Marktbeherrschung und dortiger Fluchtbewegung herstellen können, dass nämlich jede Produkt der imperialistischen Dominanz ist, dann müssen auch die ArbeiterInnenorganisationen sich aktiv in den Kampf gegen die rassistischen Grenzregime einbringen.

Wir dürfen den Trumps, Salvinis, dem gesamten rassistischem und nationalistischem Abschaum nicht den Umgang mit den Flüchtenden überlassen. Diese werden sie letztlich genau wie die israelische Besatzung im Gaza-Streifen sehenden Auges an den Grenzen sterben lassen bzw. den Schießbefehl geben. Während die Ökonomie der imperialistischen Staaten die Halbkolonien der Welt ausbluten lässt, werden die MigrantInnen, die keine Perspektive in ihren Staaten besitzen, zum Opfer des Rechtsrucks, des staatlichen Rassismus an den Grenzen.

Für die Geflüchteten muss es jetzt um eine politische Perspektive ihres Protestes, ihres Recht auf Bewegungsfreiheit gehen. Dafür brauchen sie die Unterstützung der mexikanischen und der US-amerikanischen ArbeiterInnenbewegung.

Gerade wenn ein US-Präsident eine Mauer an der Grenze errichten will, steht dieser Flüchtlingstreck für den Kampf gegen imperialistische Willkür. Wenn die US-Konzerne im Hinterhof Lateinamerika die Lebensbedingungen von Millionen ruinieren, dann ist es deren Recht, diese Staaten zu verlassen. Dafür brauchen sie die internationale Solidarität.

Vor Ort wäre es wichtig, das eben die mexikanische Gewerkschaftsbewegung, die Studierenden, die Widerständigen aus Oaxaca und Chiapas die Geflüchteten nicht allein zur waffenstarrenden Grenze laufen lassen, sondern diesen Marsch unterstützen und mit Zehn-, Hunderttausenden zur Grenze ziehen.

Trump stoppen

Es darf nicht zugelassen werden, dass die Geflüchteten interniert, sie den Grausamkeiten bis zum Tod ausgeliefert werden. Dazu wäre eine Mobilisierung auf der „anderen“ Seite der Grenze hilfreich gegen die paramilitärischen Milizen einerseits, aber auch für das Recht der Geflüchteten einzureisen, wie es laut der Freiheitsstatue ja vor allen den Ärmsten der Armen gestattet sein soll. Eine Masssenmobilisierung, eine Menschenmauer des Willkommens für die verarmten Klassengeschwister aus Mittelamerika wäre dazu nötig, um sie vor Trumps Truppen und den Paramilitärs zu schützen! Jene Städte, die bisher Geflüchteten Schutz boten (sanctuary cities) und die Umsetzung der Politik Trump verweigerten, könnten dafür ein guter Ausgangspunkt sein- und müssten zugleich gegen drohende Repression durch die US-Regierung verteidigt werden.

Darüber hinaus muss die US-amerikanische ArbeiterInnenbewegung politische Demonstrationen und Streiks gegen das Grenzregime „ihrer“ Regierung, für volle Staatsbürgerrechte aller im Lande Lebenden und gegen alle Einwanderungsbeschränkungen durchführen. Die Verlegung von Truppen und Nachschub an die Grenze zu Mexiko muss blockiert und boykottiert werden.

Es handelt sich um einen Marsch, einen Exodus der Verzweiflung an der Willkür des Imperialismus, gegen seine Grenzen, seinen Rassismus – als solchen müssen wir auch den Kampf für offene Grenzen verstehen und führen, sei es im Mittelmeer oder an der US-amerikanischen Grenze!