Wohnst du noch oder übersiedelst du schon?

Jürgen Roth/Martin Suchanek, Wem gehört die Stadt? ArbeiterInnenmacht-Broschüre, Mai 2021

Programmatische Schlüsselfragen zur Wohnungsfrage

Wohnst Du noch oder übersiedelst Du schon? Für Millionen Menschen wird die Wohnungsfrage zunehmend zu einer des Überlebens.

Durchschnittlich betrugen die Wohnungskosten (Miete, Wasser, Heizung, Versicherungen etc.) Ende 2019 25,9 % der verfügbaren Haushaltseinkommen in Deutschland. Bei der sog. armutsgefährdeten Bevölkerung betrug ihr Anteil sogar 49 % – und das vor Rezession und Corona! In den städtischen Zentren ist der Anteil, sofern Menschen mit geringen oder mittleren Einkommen dort überhaupt noch wohnen, noch höher. Eine gigantische Verdrängung findet, wie wir in dieser Broschüre dargelegt haben, statt. Private InvestorInnen, Finanzkapital, GrundbesitzerInnen bereichern sich an der Masse der lohnabhängigen MieterInnen, die zugleich angesichts von Kurzarbeit, stagnierenden Löhnen, viel zu geringen Renten und Sozialleistungen noch mehr vor die Alternative Verarmung oder Umzug mit etwas weniger Verarmung gestellt werden.

Als Antwort darauf entwickelt sich seit Jahren eine MieterInnenbewegung, deren größte und zur Zeit wichtigste die Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen darstellt.

Damit die Bewegung weiter wächst, an Dynamik und Schlagkraft gewinnt, gilt es die Erfahrungen aus den einzelnen Städten und Regionen auszutauschen und zu bündeln sowie die verschiedenen Bündnisse, Initiativen, Kampagnen zu einer bundesweit koordinierten Bewegung zusammenzuführen. Dazu braucht es eine organisierte, gemeinsame Diskussion und auch einen Aktionsplan.

Zugleich müssen in diesem Zuge aber auch grundlegende, in der Bewegung durchaus umstrittene programmatische und perspektivische Fragen diskutiert und geklärt werden, insbesondere wenn die Wohnungsfrage als Teil des Klassenkampfes gegen den Kapitalismus begriffen werden soll und nicht nur als Forderung nach einem Ende der „spekulativen Auswüchse“ der Marktwirtschaft.

Daher wollen wir im abschließenden Beitrag dieser Broschüre einige programmatische Grundfragen einer antikapitalistischen und revolutionären Politik in der Wohnungsfrage zur Diskussion stellen.

Ein Aktionsprogramm zur Wohnungsfrage muss dabei in der aktuellen Lage an den unmittelbaren und zentralen Problemen der MieterInnen anknüpfen. Daher werden wir uns im Folgenden mit sechs, miteinander verbundenen Themen beschäftigten.

1. Sofortmaßnahmen gegen Mietpreiserhöhungen und für Begrenzung der Miethöhe

2. Kampf gegen rassistische, geschlechtliche und soziale Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

3. Programm für den Neubau von Sozialwohnungen und günstigen Wohnraum für die Masse der Lohnabhängigen

4. Kampf gegen Armut, für Mindestlohn und Anpassung der Löhne an die Steigerung der Mietpreise und anderer Lebenshaltungskosten

5. Enteignung von Grund und Boden, der privaten Immobilienkonzerne und des Wohnungsbaukapitals

6. Kontrolle durch MieterInnen und die lohnabhängige Bevölkerung

1. Sofortmaßnahmen gegen Mietpreiserhöhungen und für Begrenzung der Miethöhe

Angesichts der eklatanten Mietpreissteigerungen braucht die Dringlichkeit dieser Frage wohl nicht weiter betont zu werden. Grundsätzlich unterstützen wir jede Maßnahme, die zu einer Beschränkung der Mieten führt, mag sie auch für sich genommen unzulänglich und zu gering sein.

Wie die Aufhebung des Berliner Mietendeckels durch das Verfassungsgericht verdeutlicht hat, können wir uns auf die bürgerliche Justiz und Gesetzgebungsverfahren nicht verlassen. Um solche Reformen durchzusetzen, braucht es den gemeinsamen Druck, die gemeinsame Mobilisierung aller MieterInnenvereinigungen und -initiativen, der Gewerkschaften und aller linken Parteien, die vorgeben, die Interessen der MieterInnen zu vertreten. Schlüsselforderungen sollten dabei sein:

  • Sofortiger Mietstopp und Einführung einer reglementierten und kontrollierten Kostenmiete, wobei Kosten für Neubau, notwendige und sinnvolle Sanierungen auf den gesamten Wohnungsbestand umgelegt werden! Offenlegung der Kostenkalkulation aller VermieterInnen! Deckelung des Mietpreises auf höchsten 30 % des Nettoeinkommens!
  • Feststellung des Leerstandes von Wohnungen! Zweckentfremdungsverbot und  Beschlagnahme des spekulativen Leerstandes, um rasch Wohnraum für Obdachlose, Geflüchtete, Jugendliche, Studierende und Menschen mit geringen Einkommen zu schaffen!
  • Verbot aller Zwangsräumungen von MieterInnen! Legalisierung der Besetzung leerstehender Häuser und Wohnungen! Kein Abriss, keine Modernisierung, keine Stadtsanierung ohne Zustimmung der Betroffenen!
  • Rücknahme aller Verschlechterungen im Mietrecht! Wiederherstellung der Gemeinnützigkeit kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsbauunternehmen, langfristiger Sozialbindung! Wiedereinführung des Mietendeckels!
  • Keine Abzocke mit den Nebenkosten! Schluss mit dem Outsourcing des Facility-Managements! Fest angestellte, tariflich bezahlte HausmeisterInnen, Reinigungskräfte, HandwerkerInnen, Verwaltungs- und Servicepersonal in Wohnungsgesellschaften statt Fremd- oder ausgelagerter Tochterfirmen!

2. Kampf gegen rassistische, geschlechtliche und soziale Diskriminierung am Wohnungsmarkt

Die Freiheit des Wohnungsmarkts reproduziert und verstärkt offen oder verdeckt gesellschaftliche Unterdrückung. Von Rassismus, Frauenunterdrückung, Unterdrückung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität Betroffene werden auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt. Das betrifft ebenso Menschen mit Behinderungen und insbesondere alle mit geringen Einkommen. Dass Diskriminierung offiziell verboten ist, ist eine Farce angesichts der Realität des Marktes. Wer sich für eine Wohnung bewirbt, muss seine Einkommensverhältnisse, seine Herkunft, familiäre Situation, ja selbst Lebensplanung offenlegen. Und wer dies verweigert, hat unter dutzenden oder hunderten Bewerbungen schon verloren. Diskriminierungsverbote müssen daher zwar verteidigt werden, angesichts der Konkurrenz unter den MieterInnen findet die Selektion jedoch verdeckt durch die blinde Macht des Marktes statt. Zugleich reproduzieren die verschiedenen Formen der Benachteiligung die Spaltung unter den lohnabhängigen MieterInnen. Auch deshalb ist der Kampf gegen diese für die gesamte Bewegung unerlässlich.

  • Geförderte, kostengünstige Wohnungsvergabe für gesellschaftlich Unterdrückte und sozial Benachteiligte!
  • Ausbau von barrierefreien Wohnungen, Frauenhäusern und anderen Schutzräumen für Opfer von Diskriminierung, häuslicher und sexueller Gewalt!
  • Kontrolle der Vergabe von Wohnraum durch MieterInnenkomitees und Antidiskriminierungsausschüsse, die von den sozialen Unterdrückten selbst gewählt werden!

3. Öffentliches Wohnungsbauprogramm!

Wohnungsmangel und Wohnungsnot resultieren nicht nur aus der spekulativen Bewegung des Anlage suchenden Finanzkapitals und ihrer Verschärfung durch rassistische und geschlechtliche Unterdrückung, Armut und geringe Einkommen. Sie werden ergänzt durch einen Rückgang des sozialen Wohnungsbaus und generell kostengünstiger Wohnungen. Unter dem Diktat des spekulierenden Großkapitals wird natürlich auch neu gebaut oder umgebaut – aber in erster Linie im Bereich höherpreisiger Marktsegmente oder infolge von Sanierung und Modernisierung, die den Bestand zwar kaum verbessern, aber kräftige Mietpreissteigerungen und infolge dieser höhere Aktionskurse und Renditen erlauben. Deshalb:

  • Der Bund muss den Kommunen ausreichend Finanzmittel für den Bau von mind. 250.000 Wohnungen bereitstellen, bezahlt aus Abgaben und progressiver Steuer auf Gewinn und Vermögen!
  • Schaffung von ausreichend geschützten bzw. betreuten Wohnformen für Menschen in Krisensituationen, Opfer von Gewalt und Geflüchtete! Förderung alternativer Projekte wie von Mehrgenerationenhäusern, zentralisierter Hauswirtschaft (Kantinen, Wäschereien, betriebs- bzw. wohnortnahe Betreuung von Säuglingen, Kleinkindern und SchülerInnen bei Hausaufgaben und Nachhilfe)!
  • Mitspracherecht der BewohnerInnen und MieterInnen bei allen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen in den Stadtteilen!

4. Mieten runter – Löhne rauf!

Die Wohnungsnot trifft v. a. prekär Beschäftigte, Erwerbslose, alleinerziehende Frauen und MigrantInnen, weil sie zu den am meisten ausgebeuteten und am schlechtesten bezahlten Teilen der ArbeiterInnenklasse gehören. Selbst wenn alles ohne Diskriminierung durch VermieterInnen abginge, selbst wenn die Mietpreise weniger steigen würden, würden sie aufgrund von sinkenden oder stagnierenden Einkommen immer mehr unter Druck geraten.

Der Kampf gegen die Mietpreissteigerungen ist daher gerade für die Lohnabhängigen eng mit dem um höhere Löhne, einen ausreichende/n/s Mindestlohn, Arbeitslosengeld, Renten und Mindesteinkommen, die die Reproduktionskosten decken, eng verbunden.

  • Mindestlohn von 15 Euro/Stunde! Arbeitslosengeld, Renten, Mindesteinkommen, und -sicherung in derselben Höhe!
  • Elternunabhängige Grundsicherung für SchülerInnen ab 16 Jahren, Studierende und Mindesttariflohn für Berufsauszubildende!
  • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit unabhängig von Geschlecht, Nationalität, StaatsbürgerInnenschaft, Religion, sexueller Orientierung und Wohnort in Ost- oder Westdeutschland!
  • Anpassung der Löhne und Einkommen an die Mietpreissteigerung und Steigerung der Lebenshaltungskosten!

5. Enteignet die EnteignerInnen!

Um die Eigentumsfrage führt kein Weg herum. Solange Grund und Boden ihren EigentümerInnen horrende Gewinne bringen, solange der Wohnungsbau in privater Hand bleibt und vor allem den Unternehmen Profite bringt und vor allem solange der Wohnungsmarkt von Immobilienunternehmen dominiert wird, die auf rasche, spekulative  Gewinne an den Börsen setzen, werden die Preise weiter steigen und wird die Wohnungsfrage noch brisanter werden.

Die massiven Mieterhöhungen für die Lohnabhängigen gehen Hand in Hand mit  Privatisierungen und horrenden Gewinne der Immobilienhaie einher.

Diese Entwicklung führt übrigens auch zu erhöhten Kaufpreisen für persönlich genutztes Wohnungseigentum und damit zu höheren Schulden privater Haushalte wie auch zu einer extremen zusätzlichen Belastung für kleine Gewerbetreibende, die ebenfalls durch überhöhte Mieten verdrängt werden.

An der Enteignung der großen PlayerInnen am Wohnungsmarkt, von Grund und Boden wie der Baufirmen führt letztlich kein Weg vorbei. Wir treten für die Öffnung von deren Bilanzen, Verträgen sowie der Verstrickung von Tochterunternehmen und Beteiligungen ein, um ihre wirklichen Vermögen und ihre EigentümerInnenstrukturen offenzulegen.

Die Milliarden, die sie sich über Jahre bei den MieterInnen oder bei viel zu günstigen Wohnungsverkäufen angeeignet haben, sind selbst Resultat einer rücksichtslosen, ja räuberischen Geschäftspolitik. Die Gelder müssten für Neubau, ökologische und kostengünstige Erneuerung und Erhaltungskosten verwandt werden.

Daher sollten alle diese Konzerne entschädigungslos enteignet werden. Das betrifft auch ihre GroßaktionärInnen. Nur die kleinen AnlegerInnen sollten so weit entschädigt werden, dass sie ohne Verluste aus dem spekulativen Geschäft aussteigen können. Die entschädigungslose Enteignung bedeutet natürlich eine massive Konfrontation nicht nur mit dem Kapital im Wohnungssektor, sondern in allen Bereichen, weil eine Enteignung der großen Immobilienkonzerne und von Grund und Boden auch eine Beispielwirkung für die gesamte Ökonomie hätte.

Das trifft selbst zu, wenn Kampagnen wie Deutsche Wohnen und Co. enteignen eine Entschädigung in Aussicht stellen. Als RevolutionärInnen sind wir zwar gegen die Entschädigung, doch wir kämpfen ungeachtet ohne Wenn und Aber an der Seite dieser Initiative. Gerade weil die Eigentumsfrage so grundlegend für den Kapitalismus ist, müssen wir uns zugleich auf eine massive Konfrontation darum, auf eine Kontroverse um die Höhe von Entschädigungen vorbereiten, die nur mit den Mitteln des Klassenkampfes, also einer Massenmobilisierung, zu gewinnen sein wird.

  • Entschädigungslose Enteignung der Großkonzerne und aus spekulativen Gründen brachliegenden Bodens!
  • Wohnungsversorgung (zurück) in öffentliche Hand unter Kontrolle von MieterInnenräten und Organen der ArbeiterInnenbewegung!
  • Sofortige entschädigungslose Enteignung der ImmobilienspekulantInnen wie Vonovia und Deutsche Wohnen sowie der VermieterInnen, die Wuchermieten erheben bzw. ihrer Instandhaltungspflicht nicht nachkommen!
  • Überführung von Banken, Baukonzernen, HerstellerInnen von Baumaterial und -maschinen, Versicherungen und Bausparkassen in Staatseigentum unter ArbeiterInnen- und MieterInnenkontrolle!

6. Kontrolle durch MieterInnen und die lohnabhängige Bevölkerung

Selbst wenn die privaten Unternehmen enteignet würden, stellt sich unwillkürlich die Frage, wem diese gehören und wer die Kontrolle darüber ausübt. Im Kapitalismus bedeutet Enteignung von Unternehmen entweder deren Überführung in genossenschaftliches Eigentum oder Verstaatlichung – egal nun Bund, Länder oder Kommunen als EigentümerInnen fungieren oder es die Form einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) annimmt.

Genossenschaftliches Eigentum stellt im Grunde eine Form des Privateigentums dar, auch wenn sich mehrere Personen den Besitz teilen.

Auch in einer kommunalen oder genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaft, ob nun als AöR oder sonst wie organisiert, herrscht immer noch das kapitalistische Wert- und Aneignungsgesetz. Staats- und Wohnungsschulden, Bodenpreise verschaffen sich letztlich immer wieder Geltung und verhindern eine Transformation staatskapitalistischen Eigentums in vergesellschaftetes. Kurzum, der Klassenkampf um die Wohnungsfrage endet nicht mit der Enteignung, er nimmt nur eine andere Form an.

Daher treten wir in allen privaten, staatlichen und auch genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften für die Kontrolle durch gewählte Ausschüsse/Komitees der MieterInnen ein. Die genauen Formen der Kontrolle werden sich logischerweise im Zuge der Entwicklung verändern. Es versteht sich von selbst, dass die VertreterInnen von MieterInnenvereinen, Gewerkschaften, migrantischen und linken Organisationen und Parteien der ArbeiterInnenbewegung darin einbezogen werden müssen.

Aber es gibt keine sozialistischen Inseln im Kapitalismus. Wirkliche Vergesellschaftung kann nur in Form der Assoziation der direkten ProduzentInnen umgesetzt werden, erfordert also letztlich den Sturz des Kapitalismus.




Schweden: Landesweite Demonstrationen gegen die von Sozialdemokratie und Grünen geplante Liberalisierung am Wohnungsmarkt

Arbetarmakt, schwedische Sektion der Liga für die Fünfte Internationale, Infomail 1146, 20. April 2021

Am 1. Juli will die sozialdemokratisch-grüne Regierung Schwedens eine Reform beschließen, die es ermöglicht, die Mieten von neu gebauten Sozialwohnungen dem Markt zu überlassen. Nachdem die Regierung zunächst versucht hatte, den Vorschlag in einem Ausschuss zu begraben, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass das Thema irgendwie verschwinden würde, hat sie sich nun von ihren rechteren Juniorpartnerinnen zum Handeln drängen lassen. (Sozialdemokratie und Grüne bilden eine Minderheitsregierung, die auf Unterstützung zweier Parteien aus dem Bürgerblock angewiesen ist; d. Red. Mehr über die Regierung und den Koalitionsvertrag, auch bekannt als „Januar-Vereinbarung“, unter Politische Krise in Schweden: Streikmaßnahmen weisen den Weg vorwärts)

Die Führung der 538.000 Mitglieder starken MieterInnenvereinigung, die bisher die Mieten kollektiv aushandelt, sah sich ihrerseits durch den Druck ihrer Mitglieder gezwungen, eine Kampagne gegen den Vorschlag zu starten, zu Demonstrationen aufzurufen und eine Petition dagegen zu starten. Vor allem in der Region Göteborg sind radikalere Kräfte zu Recht weiter gegangen und haben Proteste nicht nur gegen diesen Vorschlag im Besonderen, sondern gegen die gesamte, faule Januar-Vereinbarung an sich organisiert.

Sonntag, der 18. April, wurde als nationaler Protesttag gegen die Kommerzialisierung der Mieten ausgerufen. Landesweit wurden über 150 Proteste organisiert. In vielen Städten, wie z. B. Stockholm und Göteborg, gab es im Laufe des Tages auf fast jedem Platz in den Vororten oder an jeder ÖPNV-Haltestelle eine (kleine und coronakonforme) Protestaktion.

Im proletarisch geprägten Skärholmen, einem Vorort Stockholms, organisierten wir als Arbetarmakt einen der Proteste. Unsere GenossInnen hielten Reden, verteilten Flugblätter und sprachen mit den AnwohnerInnen über den geplanten Angriff auf die Rechte aller MieterInnen. Auch in Göteborg nahmen wir zusammen mit den dortigen MieterInnengemeinschaften und -aktivistInnen an den lokalen Protesten teil, wo wir ebenfalls unser Flugblatt verteilen konnten.

Darin heißt es unter anderem:

„Die Liberalisierung der Mieten für neu gebaute Sozialwohnungen wäre ein großer Schritt in Richtung einer vollständigen Kommerzialisierung aller Mieten. Laut dem Bericht einer BeraterInnenfirma würde eine solche Kommerzialisierung der Mieten in Schweden etwa 50 % höhere Mieten in Stockholm und 30–50 % landesweit bedeuten. Alle Schritte in Richtung Kommerzialisierung von Mieten müssen gestoppt werden. Wohnen ist ein Recht. Es sollte keine Ware sein, mit der VermieterInnen Gewinne machen können.

  • Stopp aller Schritte zur Kommerzialisierung von Mieten!
  • Stopp aller Umwandlungen von staatlich finanzierten Wohnungen in Privatwohnungen – stattdessen Rückführung bereits privatisierter Wohnungen in Sozialwohnungen!
  • Stopp aller gierigen, privaten VermieterInnen – Rückführung aller Wohnungen in öffentliches Eigentum!
  • Für die umfassende Renovierung aller Sozialwohnungen, wo dies nötig ist!
  • Für eine landesweite Inspektion aller Sozialwohnungen, durchgeführt von VertreterInnen der ArbeiterInnenbewegung und der MieterInnen!
  • Niedrigere Mieten!
  • Für ein umfangreiches Programm zum Bau neuer Sozialwohnungen mit gutem Standard und vernünftigen Mieten. Baut die Wohnungskrise weg!
  • Die ArbeiterInnenbewegung muss für diese Forderungen kämpfen, durch Massenkämpfe, und um die Regierung zu zwingen, von ihren Angriffen abzulassen.“

Unser Flugblatt und unsere Reden wurden in Stockholm und Göteborg gut angenommen. Die Bewegung gegen die Kommerzialisierung von Mieten wächst gerade in Schweden und stellt ein weiteres Problem für die sozialdemokratisch geführte Regierung dar, die beständig von ihren liberalen Verbündeten dazu gedrängt wird, die rechtsgerichtete Politik der Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Die Mietenkampagne wird auf jeden Fall fortgesetzt, neue Proteste und Online-Treffen sind bereits geplant.




Bundesverfassungsgericht kassiert Berliner Mietendeckel, aber der Kampf geht weiter

Karl-Heinz Hermann/Martin Suchanek, Infomail 1146, 16. April 2021

Das Kapital weiß Siege zu feiern. Mit dem Urteil von Karlsruhe verbesserte sich nicht nur die Laune der ImmobilienbesitzerInnen, sondern auch der Aktienkurs von Deutsche Wohnen und Co. Mit einem satten Plus von 2,72 Prozent war der Konzern nicht nur Gewinner vor dem Verfassungsgericht, sondern auch an der Frankfurter Börse.

Der Präsident des Bundesverbands freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen jubelt ob der nunmehr erreichten „Rechtssicherheit“. Nun können Mieten wieder „marktgerecht“ erhöht, erhoben, nachgefordert werden, wie es sich in der freien Marktwirtschaft eben gehört. Die SiegerInnen feiern nicht nur das Verfassungsgericht, das endlich für Recht und Ordnung gesorgt habe, sondern geben den Besiegten vom Berliner Senat und den 1,5 Millionen MieterInnen, denen massive Nachzahlungen drohen, auch noch eine Gratislehrstunde in Sachen Angebot und Nachfrage. Wer gegen dieses heilige, für kapitalistische Freiheit so grundlegende Gesetz verstoße, bräuchte sich über eine Niederlage vor Gericht nicht zu wundern. Diese wäre schließlich nur eine gerechte Strafe für den Versuch, eine zum Naturgesetz verklärte angebliche Spielregel des Marktes aushebeln zu wollen. So betrachtet, erscheint die gesamte Wohnungsnot nicht als Resultat des Wirkens der Gesetze des Kapitalismus, sondern eines Verstoßes gegen dieses.

Großzügig stellen einige SiegerInnen von Karlsruhe sogar in Aussicht, auf die Nachzahlung der gedeckelten Miete ganz oder teilweise verzichten zu wollen. So erklärt Vonovia, mit 42.000 Wohnungen immerhin zweigrößter privater Immobilienkonzern in Berlin, auf eine Nachzahlung der gedeckelten Miete großzügig verzichten zu wollen, dass den MieterInnen „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen“ erwachsen sollen. Die „Kosten“ für die soziale Beruhigungspille und Werbemaßnahme in eigener Sache werden auf 10 Millionen Euro veranschlagt und sind wohl schon bei zukünftigen Mietpreiserhöhungen einkalkuliert. Weniger spendabel gibt sich der Berliner Marktführer Deutsche Wohnen, dem über 100.000 Wohnungen in der Stadt gehören. Auf eine Nachforderung könne man leider nicht verzichten – schließlich würde das „unseren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Eigentümern nicht gerecht werden“.

Altehrwürdiges Gericht

Folgt man den Klagenden in Karlsruhe, so hätte also nicht nur ein Kapitalinteresse, sondern auch gleich die Gerechtigkeit an sich gesiegt.

Zurück geht der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auf eine Klage von 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von Union und FDP. Sie hatten vor geraumer Zeit eine Normenkontrollklage gegen das „Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnungswesen“ des Landes Berlin (Mietendeckel) angestrengt. Die Karlsruher RichterInnen durften auch die formale Frage klären, ob Bundesländer überhaupt Mieten regulieren dürfen oder dies allein dem Bund vorbehalten ist – ein Punkt, der auf den Bundesbauminister Horst Seehofer zurückgeht.

Bemerkenswert war schon, dass über das wichtige sozialpolitische Projekt vom Gericht alles andere als üblich ohne Anhörung entschieden wurde. VerfahrensbeobachterInnen fragen sich außerdem, ob das Prozedere im Einklang mit dem Ersten Senat des Gerichts erfolgte, der als Erstes mit dem Thema befasst war, bevor der als konservativer geltende Zweite Senat übernahm. Auch dies verdeutlicht nur, dass es sich bei dem Verfahren auch um eine wichtige Klassenfrage handelte.

Das Urteil verkörpert eine krachende Niederlage für den Berliner Senat, aber v. a. für die MieterInnen von rund 1,5 Millionen Wohnungen in der Bundeshauptstadt, die unter das Gesetz fallen. Demnach ist der Mietendeckel grundsätzlich illegal, eine irgendwie geartete Mietpreisbremse alleinige Bundessache. Juristische Hoffnungen der AnhängerInnen des Gesetzes richteten sich zum einen auf einen Schiedsspruch des Verwaltungsgerichts Berlin, das den Eilantrag eines Vermieters zurückgewiesen hatte, dem das Bezirksamt Pankow eine Mieterhöhung untersagt hatte. Der Mietstopp liege einerseits durchaus in der Gesetzgebungskompetenz des Bundeslandes, andererseits sei eine politisch festgesetzte Preisgrenze eine Ausnahmeregelung, die zeitweilig die Vorschriften des bürgerlichen Rechts überlagere. Wegen ihrer zeitlichen Befristung sei sie aber mit dem Eigentumsgrundrecht vereinbar und den VermieterInnen zuzumuten.

Zum anderen hatte der zuständige Berichterstatter des Zweiten Senats, Peter M. Huber, vor seiner Wahl zum Verfassungsrichter ein Jahr lang CDU-Innenminister in Thüringen, beim Deutschen Juristentag 2004 sich in der damaligen Föderalismusdebatte dafür ausgesprochen, den Ländern die Zuständigkeit fürs Wohnungswesen zu gewähren. Dies sei aufgrund regionaler Unterschiede in diesem Sektor geboten.

Zum Dritten hatte der Erste Senat im März 2020 einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften abgelehnt und zumindest keine grundsätzlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes geäußert.

Diese auf juristische Spitzfindigkeiten gegründeten Hoffnungen sind nun so gründlich zerstoben wie das Laub im Herbststurm: April, April – das BVerfG macht, was es will!

Der Mietendeckel

Das Vertrauen in Justiz und Staat bei der Verteidigung von Reformen erwies sich einmal mehr als naiv und kurzsichtig. Einen Plan B zur Durchsetzung des Gesetzes haben der Berliner Senat und seine Parteien, ob SPD, Grüne oder Linkspartei allesamt nicht vorzuweisen, es sei denn, man hält die Forderung, dass nun „der Bund“, also die Bundesregierung oder eine Parlamentsmehrheit, die gerade die Klage in Karlsruhe unterstützt hatte, für eine bundesweite Mietendeckelung eintreten solle, für einen Plan.

Wir haben schon im Artikel „Berliner Mietendeckel: Mietenbremse oder Trostpflaster?“ dargelegt, worin die Grenzen und Schwächen des gesamten Reformvorhabens bestanden.

Die Mieten in ca. 1,5 Millionen Wohnungen sind seit Ende Februar 2020 für 5 Jahre auf dem Stand vom 18. Juni 2019 eingefroren, dem Tag der Verabschiedung des Gesetzes. Bei Mietverträgen, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, darf höchstens die Vormiete derselben Wohnungen bzw. die niedrigere Mietobergrenze verlangt werden oder im Falle, dass die Vormiete darunter lag, die Obergrenze. Ab 2022 dürfen die VermieterInnen jährlich 1,3 % mehr kassieren. Das nennt sich „atmender“ Mietendeckel.

Ausgenommen vom Gesetz sind Neubauwohnungen, die nach dem Jahr 2014 gebaut wurden und Sozialwohnungen, die besonders bezuschusst werden. Seit vergangenem Herbst durften in einer 2. Stufe sogar überhöhte Mieten abgesenkt werden. Neben den o. a. Ausnahmen stellt das individuelle Antragsverfahren ein weiteres Loch im Deckel dar, denn natürlich erfolgt der Preisstopp nicht automatisch und von Amts wegen – das wäre ja für diesen BeamtInnenstaat zu einfach.

Bei allen Mängeln hat der Deckel natürlich eine, wenn auch viel zu geringe finanzielle Entlassung von immerhin 1,5 Millionen Menschen gebracht.

MieterInnen brauchen eine Perspektive – jetzt!

Diese MieterInnen müssen nun die Folgen des Schandurteils von Karlsruhe ausbaden. Sie müssen nicht nur wieder höhere Mieten zahlen, sondern evtl. auch noch Rückzahlungen in Höhe der Differenz leisten müssen, die den VermieterInnen durch das Berliner Gesetz entgangen ist. Im schlimmsten Fall verlieren sie die eigene Wohnung aufgrund von Nachzahlungen oder überhöhten Preisen.

Der Berliner Senat verspricht zwar Hilfe für alle, die von Nachzahlungen betroffen sein werden. Doch selbst wenn diese unbürokratisch und in vollem Ausmaß erfolgen sollte, stellt sie bestenfalls ein zeitlich befristetes soziales Trostpflaster dar. Mieterhöhung und Preissteigerungen müssen die MieterInnen ab jetzt zu 100 % selbst zahlen.

Angesichts der massiven Wut, die Hunderttausende in Berlin verspüren, angesichts des sozialen Skandals werden wohl Zehntausende mehr die Forderung nach Enteignen von Deutsche Wohnen und Co. unterstützen. Ein Ja zum Volksentscheid im September wäre eine richtige Quittung für die Wohnbaulobby, für CDU, FDP und AfD, aber auch alle Volksbegehrens-BlockerInnen im Senat, allen voran die SPD-Rechte.

Die 1,5 Millionen MieterInnen können und sollen aber nicht bis zu den Bundestagswahlen warten. Sie können sich auch nicht auf die Rechtssicherheit einer etwaigen Mehrheit bei einer Volksabstimmung verlassen. Auch ein Volksentscheid in Berlin kann in Karlsruhe kassiert werden, auch wenn es tausende Rechtsgutachten gibt, die ihn für „verfassungssicher“ halten. Es braucht also, nebenbei bemerkt, auch für das Bündnis „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ (DWE) einen Plan B, will es nicht dasselbe Schicksal wie der Senat erleiden.

Das Urteil von Karlsruhe zeigt nämlich eines. Letztlich sind Fragen wie die Durchsetzung des Mietendeckels oder der Enteignung keine bloß juristischen. Im Rechtsstreit treten soziale und Klassenfragen vielmehr selbst schon in einer für die bürgerliche Gesellschaft regulierten, im Rahmen der Marktwirtschaft verbleibenden Form auf.

Diese können, wie jede errungene soziale Reform verdeutlicht, durchaus zeitweilig zugunsten der Lohnabhängigen, der Masse der MieterInnen verschoben werden. Aber die juristische Auseinandersetzung ist dabei letztlich nur Beiwerk.

Entscheidend ist es, den Konflikt mit den Mitteln des Klassenkampfes auszutragen. Die riesige Demonstration nur wenige Stunden nach dem Urteil von Karlruhe, als sich in Berlin gut 25.000 Menschen versammelten, verdeutlicht, dass das Potential und die Wut für einen solchen Kampf vorhanden sind. Doch um daraus eine Bewegung zu machen, braucht es jetzt klare Schritte im Kampf und zur Organisierung.

Verteidigt den Mietendeckel!

Karlsruhe hat den Mietendeckel zwar kassiert, er sollte aber nicht kampflos aufgegeben werden. Wir schlagen vielmehr vor:

  • Alle MieterInneninitiativen wie „Mietenwahnsinn stoppen“, DWE, die Berliner MieterInnenverbände, Bündnisse wie „Hände Weg vom Wedding“, aber auch die Gewerkschaften, Linkspartei und SPD-Verbände fordern wir auch, sich zu einem Aktionsbündnis zur Verteidigung des Mietendeckels und dessen Durchsetzung zusammenzuschließen.
  • Ein solches Aktionsbündnis darf nicht auf Vereinbarungen von SpitzenvertreterInnen der verschiedenen Parteien und Organisationen beschränkt sein. Es muss sich vielmehr auf deren Basis, die Masse der MieterInnen in Betrieben, an Unis, Schulen und vor allem auch in den Wohnhäusern stützen. Erst recht darf die Bildung eines solchen Bündnisses nicht davon abhängig gemacht werden, ob auch die lahmsten Senatsmitglieder oder VertreterInnen der Senatsparteien mitmachen oder ob ihnen die Aktionsformen eines solchen Bündnisse harm- und wirkungslos genug erscheinen.
  • Dazu müssen Massenversammlungen in den Stadtteilen und Betrieben organisiert werden und örtliche oder betriebliche Aktionsbündnisse oder Strukturen gebildet werden, die auf Landesebene gebündelt und koordiniert werden. Daher sollte auch rasch eine Aktionskonferenz einberufen werden, um diese Vorschläge zu diskutieren, lokale Initiativen sowie stadtweite Bündnisse zu koordinieren und zusammenzufassen.
  • Ein Aktionsbündnis sollte um die einfache Forderung gegründet werden: Verteidigt den Mietendeckel! Keinen Cent mehr für die WohnungsbesitzerInnen!
  • Die Nachzahlung und Erhöhungen der Mieten sollten verweigert werden durch einen kollektiven und organisierten Boykott/Mietstopp. Von den Senatsparteien ist einzufordern, dass sie eine solche Bewegung für ihren Mietendeckel verteidigen und gegen sie nicht repressiv vorgehen.
  • Auch wenn von SPD, Linkspartei, Grünen gefordert werden muss, dass sie keine Zwangsräumungen durchführen und gegen eine solche Bewegung nicht vorgehen, so dürfen wir uns nicht darauf verlassen. Die Bewegung muss Strukturen und Mobilisierungen gegen Zwangsräumungen, Pfändungen von MieterInnen usw. aufbauen.
  • Dazu muss sie sich auf eigene Strukturen und Aktionen wie Massendemonstrationen stützen. Von den Gewerkschaften im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft muss sie die Organisierung politischer Streiks zur Verteidigung des Mietendeckels und im Kampf gegen jede Repression einfordern.

Eine solche Perspektive ist ohne eine Radikalisierung der Bewegung und den Aufbau von Kampforganen ebendieser nicht zu haben. Wir sind uns im Klaren, dass nicht nur die bürgerlichen Grünen, die rechtssozialdemokratische SPD oder die Gewerkschaftsapparate alles tun werden, um die Entstehung einer solchen Bewegung zu blockieren oder ihr die Spitze zu nehmen. Das trifft letztlich auch auf die Linkspartei, die MieterInnenverbände usw. zu. Aber um eine Massenbewegung aufzubauen, ist es unerlässlich, diese Organisationen und ihre Mitglieder, WählerInnen und AnhängerInnen in Bewegung zu bringen – und das schließt auch ein, Forderungen an sie und ihre Führungen zu stellen, um sie dem Praxistest auch in den Augen ihrer UnterstützerInnen zu unterziehen. Nur im Rahmen einer Bewegung, nur im Rahmen realer Kämpfe und deren Radikalisierung wird es möglich sein, diese Bewegung selbst so weit zu treiben, dass sie in der Praxis über die Hoffnung auf Gerichte und bürgerliches Recht hinausgeht. So kann die Verteidigung des Mietendeckels zu einem Schritt werden im Kampf um die entschädigungslose Enteignung der Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienhaie unter Kontrolle der MieterInnen und der ArbeiterInnenklasse!




Deutsche Wohnen und Co. enteignen! Auf zur zweiten Runde!

ArbeiterInnenmacht-Flugblatt, Infomail 1144, 27. März 2021

Seit letzten Sommer hat es DWE nicht nur geschafft, eine große SammlerInnenstruktur mit ca. 1600 Personen aufzubauen, was zahlreiche Solidarische Orte, lokale Kiez- und Hochschulgruppen einschließt, sondern auch die Zustimmung großer BündnispartnerInnen wie des Berliner Mietervereins und ver.dis, der GEW, IG Metall , IG-BAU- und DGB-Jugend gewonnen. Es gibt Gespräche mit verschiedenen linken Bezirksverbänden der Grünen und der SPD sowie dem Berliner Landesverband der Jusos. Die Linkspartei unterstützt das Volksbegehren ebenso sowie zahlreiche andere linke Initiativen, Vereine, Interessenvertretungen und politische Gruppierungen.

Zusätzlich wurde die Kampagne geographisch erweitert:

  • Eine bundesweite Enteignungsvernetzung hat begonnen mit UnterstützerInnen in Aachen, Aschaffenburg, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Freiburg, Göttingen, Halle, Hamburg, Hannover, Jena, Kiel, Köln, Leipzig, Mannheim, Marburg, Nürnberg, Potsdam, Stuttgart und Tübingen (bundesweit@dwenteignen.de).
  • Mit der (Unter-)Kampagne „Right to the City“ wurde das Sammeln rechtlich ungültiger, aber politisch unterstützender Unterschriften von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zusammen mit verschiedenen MigrantInnenorganisationen (wie bspw. DIDF, der kurdischen und arabischen Community) geplant, um auf den Umstand ungleicher Rechte aufmerksam zu machen. Dafür wurden Materialien in englischer, türkischer, arabischer und russischer Sprache produziert. Wir sind der Meinung: Wer Miete zahlt, dessen Unterschrift soll auch gezählt werden.

Damit hat die Kampagne nicht nur eine starke personelle Ausstattung, sondern eine bis dahin nicht bekannte gesellschaftliche Reichweite in stark unterschiedlichen Milieus und in der organisierten ArbeiterInnenklasse entwickelt.

Mobilmachung der Gegenseite

Aber auch die Gegenseite macht mobil: Eine Woche vor Start der zweiten Phase schikanierte die Polizei mehrere SammlerInnen, beschlagnahmte Material, erstattete Anzeigen wegen Plakatierens ohne Erlaubnis und Sachbeschädigung oder wurde in Treptow ertappt, wie sie selbst Plakate (bspw. in der Baumschulenstraße) entfernte. Innensenator Geisel berät weitere Schritte wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Derselbe Innensenator, der 441 Tage für die Freigabe des Volksbegehrens gebraucht hat, beeilt sich anscheinend, jetzt die Kampagne zu stören. Dabei ist politische Werbung zum Zwecke von Volksbegehren nach § 2 Abs. 5, Nr. 2 der Covid-Verordnung ausdrücklich erlaubt. Geisel ist dem rechten und der Immobilienlobby nahen Flügel der SPD zuzurechnen und bereits zuvor mit einer feindlichen Haltung gegenüber Volksbegehren aufgefallen. Die Rate konservativer und neoliberaler Internettrolle steigt an und spammt die Kommentarspalten unter den Artikeln bürgerlicher Zeitungen zu. Und nicht zuletzt will der Immobilienlobbyverband GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) 1,6 Millionen Euro für eine öffentliche Gegenkampagne bereitstellen, die durch Spenden der Mitgliedsverbände wie beispielsweise des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und Sonderbeiträge der von der Vergesellschaftung betroffenen Immobilienkonzerne finanziert wird, und damit mit den Mieten der einfachen BerlinerInnen.

Das alles war zu erwarten und zeigt sehr gut, dass Vergesellschaftung zwar in Form des Volksbegehrens eine demokratische Frage ist, aber im Kern eine soziale mit klaren Klassenlinien und Lagern.

Klassenkampf und Volksbegehren

Bei allen guten Entwicklungen und optimistischen Aussichten ist das Ziel der Vergesellschaftung jedoch nicht sicher. Erstens weil das Volksbegehren letztlich alle Hoffnungen auf einen legalistischen Prozess setzt, der beim Gesetzgebungsverfahren eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus voraussetzt, also von der Unterstützung von Grünen, SPD und Linkspartei abhängt. Zweitens weil es keine anderen Wege zur Vergesellschaftung aufzeigt, die im Falle einer Niederlage die Kampagne auffangen und umorientieren könnten. Dazu bedarf es einer freien politischen Diskussion über zusätzliche und alternative Wege und einer Strategie, die mittels demokratischer Fragen Massen mobilisiert und organisiert (wie das Volksbegehren es auch erfolgreich tut). Sie müsste dabei jedoch versuchen, die Entscheidungsebene weg von Organen des bürgerlichen Staates (wie den Regierungsparteien, dem Abgeordnetenhaus und den Gerichten) auf eine (Klassen-)Ebene oder ein (soziales) Milieu zu verschieben, wo DWE tatsächlich eine größere Hebelwirkung und Verankerung, hat wie Organe der ArbeiterInnenklasse: Betriebsversammlungen, Gewerkschaften, lokale MieterInnenräte und „die Straße“.

Als Motor und als demokratisches Vehikel ist das Volksbegehren sehr gut geeignet und die Unterstützung durch die Gewerkschaften zeigt das. Unabhängig davon, wie der Kampf ausgeht, hat die Strategie ihr Potential verdeutlicht, eine demokratische Frage in eine soziale Massenmobilisierung zu transformieren. Wie der weitere Weg aussehen soll und sich das Volksbegehren in eine Gesamtstrategie in der Wohnungsfrage einbettet, muss offen diskutiert werden. Warum diese Diskussion um Alternativen und mögliche Negativszenarien wichtig ist, zeigt die aktuelle Sammelphase. Diese ist mit einer Schwierigkeit konfrontiert, die für vorherige Volksbegehren unbekannt war: die Corona-Pandemie und das Sammeln unter Maßnahmen des Infektionsschutzes. Wie stark sich das auf die Unterschriftenzahl letztlich auswirkt, lässt sich aktuell nicht voraussagen. Aber angesichts des starken Starts und der relativ großen Zustimmung unter Lohnabhängigen und WählerInnen von Grünen, SPD und Linkspartei kann man vorsichtig optimistisch sein.

Es kommt aber bis zum Ende auf jede Unterschrift an. Daher:

  • Installiert die DWE-App auf Euer Handy, wo Ihr über Sammelaktionen, Infoveranstaltungen und Kundgebungen sowie Orte informiert werdet, wo Ihr abstimmen könnt sowie Materialien und Unterschriften bekommt!
  • Werdet aktiv bei einem der vielen lokalen Kiezteams, der Hochschulvernetzung oder in der DWE-Gruppe Eurer Hochschule und tretet der entsprechenden Telegram-Gruppe bei (eine Liste findet Ihr unter www.dwenteignen.de/mitmachen/)!
  • Nehmt teil am zweiwöchigem Plenum der Kampagne! Schickt dazu eine Mail an mitmachen@dwenteignen.de!
  • Bringt Euch ein in eine der vielen AGs und Untergruppen: www.dwenteignen.de/mitmachen/!
  • Sprecht mit FreundInnen, KollegInnen und Familie über DWE, holt Euch Unterschriftenlisten von einem der Solidarischen Orte, reicht diese weiter und sammelt selbst! Das zentrale DWE-Büro befindet sich in der Graefestraße 14 in Kreuzberg. Eine Karte, wo Du unterschreiben oder Deine Unterschriftenbögen abgeben kannst, findest Du in der DWE-App.

Denn die erfolgreiche zweite Phase wäre nicht nur ein Sieg für 300.000 MieterInnen. Es gibt Überlegungen, ein größeres Bündnis aufzubauen, was die Frage von Enteignung, Vergesellschaftung, Gemeinwirtschaft, Wirtschaftsdemokratie und demokratische Kontrolle auch in Bezug auf andere gesellschaftliche Bereiche zur Agenda macht. Damit könnten die Linke und die ArbeiterInnenklasse nicht nur nach Jahrzehnten des politischen Rückzugs endlich wieder in die Offensive kommen, sondern auch in Zeiten von Corona, Klimawandel und der kommenden Wirtschaftskrise dringende Sofortmaßnahmen und ein langfristiges Programm auf eine Grundlage stellen, von der die Masse der Menschen profitiert und damit ihr Überleben sichert.

Eckpunkte eines Programms zur Wohnungsfrage

Bürgerliche Wohnungs- und Bodenreformpolitik richtet sich lediglich gegen „spekulative Auswüchse“, nicht gegen das auch der Wohnungsfrage zugrunde liegende Kapitalverhältnis.

Ein Wohnungsprogramm kann nur entwickelt werden durch Teilnahme an den Erfahrungen und Kämpfen der MieterInnenbewegung. Deshalb wollen wir hier  einige Eckpunkte benennen, die solch ein revolutionäres Programm berücksichtigen müsste:

1. Jede Forderung zur Erleichterung und Verbesserung der Lage der MieterInnen und der Einschränkung der privaten Eigentümerverfügungsmacht über Immobilien ist zu unterstützen, auch wenn sie noch so begrenzt erscheint.

2. Dabei ist immer klarzustellen, dass, solange die bürgerliche Staatsmacht besteht, Teilerfolge immer gefährdet sind. Es gibt keine sozialistischen Inseln im Kapitalismus.

3. Der Wohnungssektor ist Teil des kapitalistischen Gesamtsystems. Der Kampf dort muss ausgeweitet werden zu einem Kampf gegen dieses System.

4. Der MieterInnenkampf muss als Klassenkampf geführt werden (z. B. durch Einbeziehung der Gewerkschaften und anderer Organisationen, die sich auf die ArbeiterInnenklasse beziehen).

5. Anzustreben ist die Organisation der Betroffenen (MieterInnen und Beschäftigte der Wohnungswirtschaft) in (räteähnlichen) Strukturen der direkten Demokratie.

6. Forderungen sind zentral, die den Kern des heutigen Wohnungsmarktes angreifen (z. B. entschädigungslose Enteignung und Vergesellschaftung von Grund und Boden, Banken, Finanz- und Baukonzernen unter Kontrolle von Organisationen der ArbeiterInnenbewegung und der NutzerInnen).

Wir schlagen auch ein Programm öffentlicher, nützlicher Wohnungsbau- und Sanierungsmaßnahmen zu Tariflöhnen und bezahlt aus Unternehmerprofiten vor.

Das bedeutet nicht nur Kommunalisierung des Grund und Bodens, sondern Baubetrieb in Staatshand zwecks Neubau wie Altbausanierung, bezahlt aus dem beschlagnahmten Vermögen des entschädigungslos enteigneten Wohnungs- und Baukapitals bzw. einer progressiven Steuer auf alle Unternehmensprofite. Auch macht die enge Verknüpfung des Wohnungskapitals mit dem Finanzkapital es nötig, ebenso bei den Finanzierungsgesellschaften entschädigungslose Enteignungen durchzuführen.

Erst auf dieser Grundlage kann eine echte Selbstverwaltung bzw. Mitsprache der MieterInnen stattfinden, begleitet von ArbeiterInnenkontrolle über das Wohnungsbauwesen.




Deutsche Wohnen und Co enteignen: Wenn die Immobilienhaie rufen, klopft die Polizei an

Tomasz Jaroslaw, Neue Internationale 254, April 2021

Der Housing Action Day am 27.3.2021 kommt gerade rechtzeitig. In die Wohnungsfrage, die immer mehr Menschen v. a. in Großstädten unter den Nägeln brennt, kommt Bewegung. Das Beispiel Berlin zeigt, dass allerdings auch die Gegenseite mobilmacht.

Mit dem Erfolg der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ (DWE) nimmt auch der Druck seitens VermieterInnen, Immobilienlobby und konservativer Medien zu.

Meinungsfreiheit?

Das hat sich bereits 2019 gezeigt, als ein Vermieter einem Mieter kündigen wollte, da ein DWE-Sticker auf seinem Briefkasten war. Der Vermieter begründete diese Kündigung mit dem Verlust des „Vertrauensverhältnisses“ und drohte zusätzlich mit einer Klage wegen Beleidigung.

Ein ähnlicher Fall der Einschränkung der Meinungsfreiheit ereignete sich im Februar 2021: als 2 WGs und eine Senioren-WG Banner mit der Aufschrift „Lebenslänglich – Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundrecht!“ aus ihren Fenstern hingen, da sie als BewohnerInnen der Kreuzberger Wohnungsgenossenschaft Möckernkiez eG „selbst in gesicherten Wohnverhältnissen [wohnen] und (…) nicht hinnehmen, dass Menschen fürchten müssen, ihre Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können“, so eine gemeinsame Erklärung der 25 BewohnerInnen des Hauses. Der Vorstand der Wohnungsgenossenschaft hat die BewohnerInnen aufgefordert, das Transpi runterzuhängen, da „Die Fassade nicht mit vermietet sei“ und es sich bei „der Anbringung nicht um einen üblichen Mietgebrauch handelt, die Anbringung berechtigte Interessen unserer Genossenschaft verletzt und Belästigungen anderer Hausbewohner und Nachbarn zu erwarten sind“. Die Genossenschaft gilt übrigens als Vorreiterin für eine Energiewende.

MieterInnen an der Warschauer Straße und Kopernikusstraße wurden ebenfalls von ihren VermieterInnen aufgefordert, Fahnen in den Farben lila-gelb (Kampagnen-Farben von DWE) abzuhängen.

Es zeigt eindrücklich, dass die VermieterInnen und selbst die Wohnungsgenossenschaften bereit sind, elementare Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung und Meinungsfreiheit zu beschränken.

Neutralität des Staats?

Aber macht es Sinn, hier die Konfrontation vor Gericht zu suchen? Wenn bürgerliche PolitikerInnen, bürgerliche Zeitungen oder VertreterInnen des bürgerlichen Staates davon reden, dass Recht, Ordnung und Gesetz durchgesetzt werden sollen und das unter Verwendung von Justiz und Ordnungsmaßnahmen zu erfolgen hat, ist dies einfach nur am geltenden Recht orientiert, politisch neutral und bezüglich des sozialen Standes der Streitenden unparteiisch? Steht der Staat der Durchsetzung des Mietrechts genauso nahe wie der des Eigentumsrechts?

Zur Beantwortung dieser Frage können wir uns einige prägnante Beispiele angucken, die jedoch keine Einzelfälle, sondern die Spitze des Eisbergs darstellen

Ein Eigentümer wollte in der Emser Straße 2019 eine energetische Sanierung durchführen, obwohl bereits wenige Jahre zuvor eine durchgeführt worden war. Die MieterInnen organisierten sich in einer Initiative, um diese und den Mietanstieg in der Folge vor Gericht abzuwehren. Das Gericht tendierte zunächst dazu, die erneute Sanierung zu stoppen. Noch während des Verfahrens wurde in einer Nacht die Fassade von Unbekannten an mehreren Stellen angebohrt, wodurch die Isisolierung beschädigt worden ist. Die Mietinitiative dokumentierte diese offensichtliche Sachbeschädigung im Interesse des Vermieters. Das Ergebnis: unbekannte TäterInnen, keine Verbindung mit dem Vermieter, beschädigte Bausubstanz und das Urteil: Die Sanierung durfte durchgeführt werden.

Ein Eigentümer will seit Jahren die BewohnerInnen in der Karl-Marx-Straße aus ihren Wohnungen verdrängen, indem im Winter wochenlang Heizung und Warmwasseraufbereitung nicht repariert worden sind. Der Eigentümer will das Objekt sanieren, die aktuell sehr günstigen Mieten damit aushebeln und viel teuerer neu vermieten. Als HandwerkerInnen im Auftrag des Eigentümers mutmaßlich die Gasleitung des Hauses beschädigten, ist es nur dem Umstand, dass der erste Mieter, der die Leckage bemerkt hat, kein Raucher war, zu verdanken, dass keine Explosion zustande kam. Die Polizei hat die Ermittlungen eingestellt, da ihrer Aussage nach keine TäterInnen ermittelt werden und dem Eigentümer keine Gelegenheit und kein Motiv unterstellt werden konnten, obwohl die HandwerkerInnen am Tag der Beschädigung im Haus waren (Gelegenheit) und das Motiv des Eigentümers durch die jahrelangen Verdrängungsbemühungen mehr als offensichtlich war.

Mafiamethoden

Das Padovicz-Netzwerk ist ein mafiöses Unternehmensgeflecht um die gleichnamige Familie, das dadurch auffällt, Wohnungen zu kaufen, mit Steuermitteln zu sanieren und dann die MieterInnen durch Sanierungsmaßnahmen, Müll, Ausfall von Heizungen und sogar Bedrohungen zum Verlassen zu nötigen, um die fertig sanierten und öffentlich geförderten Wohnungen viel höher neu zu vermieten. Selbst bei Wohnobjekten, die auf Grund ihrer Rolle in der ultralinken Szene bei seriösen UnternehmerInnen als Risikokapital gelten, hat das Netzwerk seine dreckigen Finger im Spiel. Nudelmann & Friends Immobilien, Teil dessen, tritt als Verhandlungspartner zwischen den unbekannten EigentümerInnen und dem Staat zur Rigaer Straße 94 auf. Auch bei der Planung, Bebauung und Verdrängung in der Rummelsburger Bucht mischt Padovicz mit.

Es gibt Hinweise auf Verflechtung zwischen ihm und diversen Bezirksämtern bezüglich Zuschüssen zur Sanierung, Kooperation bei Räumungen (Immobilienfilz). Welche Position der Staat im Konflikt zwischen MieterInnen und Padovicz einnimmt, sieht man daran, dass bis heute dieser untätig ist, das gesamte Firmengeflecht und die mafiösen Praktiken zu untersuchen und zu verfolgen. Stattdessen werden MieterInnen in den Fokus des Verfassungsschutzes gerückt, nachdem sie Protestaktionen vor Büros der Firma und Klingelstreiche organisiert haben. Während also die Ermittlungen gegen ImmobilienbesitzerInnen eingestellt werden, diese vor Gericht Recht bekommen, genießt Padovicz einen Personenschutz rund um die Uhr durch 4 Einsatzfahrzeuge der Polizei. Gleichzeitig ermittelt der Verfassungsschutz gegen den „Phänomenbereich Anti-Gentrifizierung“ und weist den Blog „Padowatch“ im Verfassungsschutzbericht 2018 aus.

Immobilienkapital und Staat: herzliches Einvernehmen

Beim „Global Residential Cities Index” (Stand 2019) liegt Berlin an 6. Stelle. Der GRCI untersucht Parameter wie u. a. Mietpreiserhöhungen, wirtschaftliche und politische Stabilität und liberale Steuergesetzgebung und berechnet daraus einen Wert, der für ImmobilienanlegerInnen als Kennzahl dient. Berlin ist daher nicht nur ein Anlagefeld für große bekannte finanzindustrielle Wohnkonzerne wie Deutsche Wohnen, Vonovia, Covivio usw., sondern voller unseriöser und mafiöser Unternehmen, die es neben krassen Profiten zusätzlich zur Geldwäsche und Steuervermeidung nutzen. Zwischen 2011 und 2015 wurden Immobilien im Wert von 13 Milliarden Euro gekauft, aber durch die Konstruktion von sog.  „Share Deals“ ist dem Land bzw. der Kommune eine Grunderwerbsteuer von 700 Millionen entgangen.

Von Seiten des Staates passiert nichts, um das vielschichtige Netz von Beteiligungen, Tochter-, Briefkastenfirmen und Steueroasen zu durchleuchten und trockenzulegen. Oft werden MieterInnen aus ihren Wohnungen vertrieben und heraus geklagt, müssen sich gegen unbegründete Mieterhöhungen oder Kostenumlagen wehren und kennen nicht mal den/die BesitzerIn der Immobilie, sondern nur deren AnwältInnen. So 2019 beim Räumungsverfahren gegen die linke Kiezkneipe „Syndikat“. Nachdem das Gericht auf Grund massiver Proteste angeordnet hatte, dass der/die EigentümerIn erscheinen musste, entpuppte sich die Adresse als Briefkastenfirma. Trotzdem siegte diese/r letztlich und die Polizei organisierte Schützenhilfe bei der Räumung, indem sie die Straße unter militärische Belagerung stellte und systematisch AnwohnerInnen schikanierte. In denselben Kontext stellt sich auch die Räumung der „Meuterei“, einer anderen linken Kneipe, die für den 25.3. angesetzt ist, und die Schließung der unabhängigen Jugend- und Kulturzentren „Potse“ und „Drugstore“.

Ein anderer international bekannter Standort ist die „Köpi“, dessen Käufer Siegfried Nehls, Vorstand der SANUS CAPITAL AG und Kopf eines ebenfalls dubiosen Unternehmensgeflechts, mehrfach wegen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt worden ist und die „Köpi“ als Immobilienpaket durch Strohmänner aus der STARTEZIA GmbH erworben hat. Im Februar wurde den BewohnerInnen ein Räumungsbescheid erteilt und eine Räumungsklage vor Gericht eingereicht. Es ist vorauszuahnen, dass, obwohl Bezirksverordnetenvertretung und Bezirksamt offiziell kundtun, eine Eskalation vermeiden zu wollen, die Polizei diese Räumung durchsetzen wird.  Weitere Standorte sind auch akut von Räumung bedroht: z. B. Liebigstraße 34, Voigstraße 36, Hermannstraße 48, Beermannstraße 6.

Beamtete HandlangerInnen

Das sind alles Beispiele, wo Organe des bürgerlichen Staates im Interesse von Unternehmen aufgetreten sind. Manchmal wird der Staat aber selbst aktiv gegen die MieterInnenbewegung:

  • Gezieltes und bewusstes „Totprüfen“ des Antrages für das Volksbegehren durch den Berliner Innensenat.
  • Abreißen von Plakaten durch die Polizei im Baumschulenweg.
  • Festnahme von PlakatkleberInnen eines legalen und angemeldeten Volksbegehrens wegen angeblicher Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, obwohl ihm zufolge politische Werbung im Rahmen des Volksbegehrens ausdrücklich gestattet ist.
  • Ermittlungen des Staatsschutzes gegen DWE wegen einer Anzeige durch die Anwaltskanzlei Hartmann, Gallus und Partner, die mit schweren Schadensersatzforderungen den Mietenvolksentscheid e. V. (Trägerverein von DWE) nötigen will, Plakatieren im öffentlichen Raum zu unterlassen.
  • Anmeldungen zu Ständen und Kundgebungen werden von der Polizei nicht genehmigt, obwohl das neue Versammlungsgesetz eine einfache Anmeldung und Ablehnung nur in gut begründeten Ausnahmen vorsieht. Das schließt öffentlich zugängliche Privatgelände (Bahnhöfe, Einkaufshäuser) ein.

Forderungen und Perspektiven

Natürlich muss man diese vielen Beispiele publizieren und skandalisieren, aber man sollte nicht der Illusion verfallen, dass Staat, Gerichte und Polizei neutrale Institutionen seien, die dem privaten Eigentumsrecht genauso nahe stehen wie dem Mietrecht. Zudem verhält es sich selbst in parlamentarischen Demokratien so, dass BeamtInnen und RichterInnen vom Staat eingesetzt werden und die einzigen gewählten Körperschaften (Parlamente, Stadt- und Gemeinderäte) bestehen aus Abgeordneten, die ihrem Gewissen (und ihrem Geldbeutel) verpflichtet sind, nicht den WählerInnen. Diese können sie bei Verletzung ihrer Interessen nicht jederzeit abwählen wie in einer Demokratie der ArbeiterInnenräte. Wir fordern deshalb: Wahl der RichterInnen durch Organe der MieterInnen und ArbeiterInnenbewegung, gerade weil erstere zum größten Teil der ArbeiterInnenklasse angehören!

Um die Ziele von DWE zu erreichen, müssen wir solidarisch mit dem Volksbegehren und ihrer Verteidigung gegen Repression seitens Staat, Gerichten und Immobilienlobby sein. Doch sie muss über ihren Tellerrand schauen. Dazu gehört die Perspektive einer bundesweiten Zusammenführung der MieterInnenbewegung, beginnend mit einer Aktions- und Organisationskonferenz. Dazu gehört aber auch ein Plan B, der über den angestrebten Volksentscheid hinausgeht. Denn selbst im Erfolgsfall bleibt die Umsetzung in den Händen von Parlament, Staat und Gerichten, nicht zuletzt in der Frage der Höhe der Entschädigung.

Eine entschädigungslose Enteignung unter ArbeiterInnen- und MieterInnenkontrolle – unseren Vorschlag also – hat ja DWE mit großer Mehrheit einschließlich der meisten sich als sozialistisch bezeichneten Kräfte abgelehnt! Stattdessen wird die zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) leichtfertig zur Form des Gemeineigentums stilisiert. So richtig es wäre, die Arbeit in ihren MieterInnenräten auszunutzen, so wenig kann diese Mitbestimmung mit wirklicher Gegenmacht der ArbeiterInnenklasse gleichgesetzt werden (ganz wie die im Betriebsverfassungsgesetz festgeschriebenen Betriebsräte keine Form der Gegenmacht darstellen).

Entscheidend ist der Klassenkampf, ob aus ihnen so etwas entstehen kann. Dazu müssen aber SozialistInnen auf den Aufbau von Gegenmachtorganen zu Kapital und Staat überhaupt erstmal orientieren. Methoden wie Mietboykott, Verhinderung von Zwangsräumungen gerade infolge der Coronakrise, von organisierter Kontrolle des Mietendeckels, Beschlagnahme von Wohnraum für die obligatorische Unterbringung von Geflüchteten, Wohnungs- und Obdachlosen sind ferner zu berücksichtigen. Sie sind allesamt nur mit Klassenkampforganen durchzusetzen. Die Unterstützung der Unterschriftenkampagne von DWE stellt daher nur ein Etappenziel dar, hin zum Aufbau einer breiteren Bewegung für die Enteignung des Wohnungsbaukapitals, des Immobilienbesitz und der Wohnungsspekulation.




Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Es geht in die zweite Runde!

Tomasz Jaroslaw, Infomail 1140, 26. Februar 2021

Heute, am 26.2.2021, beginnt die zweite Phase des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ (DWE).  Diese wird mit 75 Sammelaktionen, 12 Kundgebungen und 4 Infoveranstaltungen an diesem Wochenende eingeläutet. Zuvor wurden in einer historischen Aktion 40.000 Plakate innerhalb von 2 Tagen verklebt. Es müssen 170.000 gültige Unterschriften in 4 Monaten gesammelt werden. Hierfür stehen 16 Kiezgruppen mit 500 Aktiven und fast 100 Stellen zum Unterschreiben („Solidarische Orte“, Bezirksämter) zur Verfügung. Mit diesem grandiosen Start ist das Ziel realistisch.

Seit letzten Sommer hat es DWE nicht nur geschafft, eine große SammlerInnenstruktur mit ca. 1600 Personen aufzubauen, was zahlreiche Solidarische Orte, lokale Kiez- und Hochschulgruppen einschließt, sondern auch die Zustimmung großer BündnispartnerInnen wie des Berliner Mietervereins und ver.dis, der GEW, IG Metall , IG-BAU- und DGB-Jugend gewonnen. Es gibt Gespräche mit verschiedenen linken Bezirksverbänden der Grünen und der SPD sowie dem Berliner Landesverband der Jusos. Die Linkspartei unterstützt das Volksbegehren ebenso sowie zahlreiche andere linke Initiativen, Vereine, Interessenvertretungen und politische Gruppierungen.

Zusätzlich wurde die Kampagne geographisch erweitert:

  • Eine bundesweite Enteignungsvernetzung hat begonnen mit UnterstützerInnen in Aachen, Aschaffenburg, Bremen, Darmstadt, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Freiburg, Göttingen, Halle, Hamburg, Hannover, Jena, Kiel, Köln, Leipzig, Mannheim, Marburg, Nürnberg, Potsdam, Stuttgart und Tübingen (bundesweit@dwenteignen.de).
  • Mit der (Unter-)Kampagne „Right to the City“ wurde das Sammeln rechtlich ungültiger, aber politisch unterstützender Unterschriften von Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft zusammen mit verschiedenen MigrantInnenorganisationen (wie bspw. DIDF, der kurdischen und arabischen Community) geplant, um auf den Umstand ungleicher Rechte aufmerksam zu machen. Dafür wurden Materialien in englischer, türkischer, arabischer und russischer Sprache produziert. Wir sind der Meinung: Wer Miete zahlt, dessen Unterschrift soll auch gezählt werden.
  • Mit der Linkspartei wurde durchgesetzt, dass auf privaten Flächen, die öffentlich zugänglich sind wie Bahnhöfen, großen Freiflächen (wie dem Tempelhofer Feld) und Einkaufsmeilen, kostenlos Stände aufgebaut, Material verteilt und Unterschriften gesammelt werden können.
  • Das Unterschreiben für Wohnungslose wurde vereinfacht.
  • Unterschriften können jetzt auch in Gefängnissen gesammelt und in Gemeinschaftsräumen unsere Filme gezeigt werden.

Damit hat die Kampagne nicht nur eine starke personelle Ausstattung, sondern eine bis dahin nicht bekannte gesellschaftliche Reichweite in schwer zugängliche Milieus entwickelt.

Mobilmachung der Gegenseite

Aber auch die Gegenseite macht mobil: Eine Woche vor Start der zweiten Phase schikanierte die Polizei mehrere SammlerInnen, beschlagnahmte Material, eröffnete Anzeigen wegen Plakatierens ohne Erlaubnis und Sachbeschädigung oder wurde in Treptow ertappt, wie sie selbst Plakate (bspw. in der Baumschulenstraße) entfernte. Innensenator Geisel berät weitere Schritte wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Derselbe Innensenator, der 441 Tage für die Freigabe des Volksbegehrens gebraucht hat, beeilt sich anscheinend, jetzt die Kampagne zu stören. Dabei ist politische Werbung zum Zwecke von Volksbegehren nach §2 Abs. 5, Nr 2 der Covid-Verordnung ausdrücklich erlaubt. Geisel ist dem rechten und der Immobilienlobby nahen Flügel der SPD zuzurechnen und bereits zuvor mit einer feindlichen Haltung gegenüber Volksbegehren aufgefallen. Die Rate konservativer und neoliberaler InternettrollInnen steigt an und spammt die Kommentarspalten unter den Artikeln bürgerlicher Zeitungen zu. Und nicht zuletzt will der Immobilienlobbyverband GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) 1,6 Millionen Euro für eine öffentliche Gegenkampagne bereitstellen, die durch Spenden der Mitgliedsverbände wie beispielsweise des Verbands Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und Sonderbeiträge der von der Vergesellschaftung betroffenen Immobilienkonzerne finanziert wird, und damit mit den Mieten der einfachen BerlinerInnen.

Das alles war zu erwarten und zeigt sehr gut, dass Vergesellschaftung zwar in Form des Volksbegehrens eine demokratische Frage ist, aber im Kern eine soziale mit klaren Klassenlinien und Lagern.

Klassenkampf und Volksbegehren

Bei allen guten Entwicklungen und optimistischen Aussichten ist das Ziel der Vergesellschaftung jedoch nicht sicher. Erstens weil das Volksbegehren letztlich alle Hoffnungen auf einen legalistischen Prozess setzt, der beim Gesetzgebungsverfahren eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus voraussetzt, also von der Unterstützung von Grünen, SPD und Linkspartei abhängt. Zweitens weil es keine anderen Wege zur Vergesellschaftung aufzeigt, die im Falle einer Niederlage die Kampagne auffangen und umorientieren könnten. Dazu bedarf es einer freien politischen Diskussion über zusätzliche und alternative Wege und einer Strategie, die mittels demokratischer Fragen Massen mobilisiert und organisiert (wie das Volksbegehren es auch erfolgreich tut). Sie müsste dabei jedoch versuchen, die Entscheidungsebene weg von Organen des bürgerlichen Staates (wie den Regierungsparteien, dem Abgeordnetenhaus und  den Gerichten) auf eine (Klassen-)Ebene oder ein (soziales) Milieu zu verschieben, wo DWE tatsächlich eine größere Hebelwirkung und Verankerung hat wie Organe der ArbeiterInnenklasse: Betriebsversammlungen, Gewerkschaften, lokale MieterInnenräte und „die Straße“.

Als Motor und als demokratisches Vehikel ist das Volksbegehren sehr gut geeignet und die Unterstützung durch die Gewerkschaften und diverse Umfragen suggerieren, dass diese Strategie, eine demokratische Frage in eine soziale Massenmobilisierung zu transformieren, im Grund möglich ist. Wie diese zusätzlichen Wege aussehen und sich das Volksbegehren in eine Gesamtstrategie einbettet, muss offen diskutiert werden. Leider zeigte die Diskussion zur Broschüre  „Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft“, dass Teile der Kampagne eine offene Diskussion nicht führen können oder wollen. Dabei gibt es jetzt bereits Ansätze und Ideen: In der Linkspartei wird die Frage von politischen Streiks für Vergesellschaftung diskutiert, im MieterInnenmileu erfreut sich das Mittel des Mietboykotts in Coronazeiten steigender Popularität und es gibt dort Ansätze zur Formierung einer MieterInnengewerkschaft. Leider wurde die Zeit zwischen der ersten und der jetzigen zweiten Phase, trotz entsprechender positiver Beschlüsse und Absprachen,  nicht genutzt, um diese Diskussion zu führen. Die wird wohl auf die Zeit nach dem Sammeln verschoben und hoffentlich nicht aufgehoben werden. Warum diese Diskussion um Alternativen und möglichen Negativszenarien wichtig ist, zeigt die aktuelle Sammelphase.  Diese ist mit einer Schwierigkeit konfrontiert, die für vorherige Volksbegehren unbekannt war: die Corona-Pandemie und das Sammeln unter Maßnahmen des Infektionsschutzes. Wie stark sich das auf die Unterschriftenzahl letztlich auswirkt, lässt sich aktuell nicht voraussagen. Aber angesichts des starken Starts und der relativ großen Zustimmung unter Lohnabhängigen und WählerInnen von Grünen, SPD und Linkspartei kann man vorsichtig optimistisch sein.

Es kommt aber bis zum Ende auf jede Unterschrift an. Daher:

  • Installiert die DWE-App auf Euer Handy, wo Ihr über Sammelaktionen, Infoveranstaltungen und Kundgebungen sowie Orte informiert werdet, wo Ihr abstimmen könnt, sowie Materialien und Unterschriften bekommt!
  • Werdet aktiv bei einem der vielen lokalen Kiezteams, der Hochschulvernetzung oder an der DWE-Gruppe Eurer Hochschule und tretet der entsprechenden Telegram-Gruppe bei (eine Liste findet ihr unter www.dwenteignen.de/mitmachen/)!
  • Sprecht mit FreundInnen, KollegInnen und Familie über DWE, holt euch Unterschriftenlisten von einem der Solidarischen Orte, reicht diese weiter und sammelt selbst! Das zentrale DWE-Büro befindet sich in der Graefestraße 14 in Kreuzberg. Eine Karte, wo Du unterschreiben oder Deine Unterschriftenbögen abgeben kannst, findest du in der DWE-App.

Denn die erfolgreiche zweite Phase wäre nicht nur ein Sieg für 300.000 MieterInnen. Es gibt Überlegungen, ein größeres Bündnis aufzubauen, was die Frage von Enteignung, Vergesellschaftung, Gemeinwirtschaft, Wirtschaftsdemokratie und demokratische Kontrolle auch in Bezug auf andere gesellschaftliche Bereiche zur Agenda macht. Damit könnten die Linke und die ArbeiterInnenklasse nicht nur nach Jahrzehnten des politischen Rückzugs endlich wieder in die Offensive kommen, sondern auch in Zeiten von Corona, Klimawandel und der kommenden Wirtschaftskrise dringende Sofortmaßnahmen und ein langfristiges Programm auf eine Grundlage stellen, von denen die Masse der Menschen profitiert und damit ihr Überleben sichert.




Die Räumung des „Syndikats“ und der Berliner Senat

Jan Hektik, Infomail 1113, 13. August 2020

Nach der Räumung des „Syndikats“ am Freitag, den 7. August, blieb das bürgerliche Echo verhältnismäßig gemäßigt. Normalerweise sorgen sich die bürgerlichen Medien – vom Boulevardblatt bis zu den „seriösen“ Tageszeitungen – aussschließlich um Rechtsstaatlichkeit und Ordnung. Schließlich muss das Privateigentum geschützt werden.

So bilden die permanent von Räumung bedrohten Hausprojekte in der Rigaer Straße regelmäßig Gegenstände verlogener Hetze und werden als Brutstätten des linksradikalen Terrors dargestellt. An der Räumung des „Syndikats“ äußerten nicht nur Junge Welt und Neues Deutschland oder die taz Kritik, die bei diesen Fragen auf ihre linke Geschichte rekurriert, die sie längst hinter gelassen hat. Diesmal hatte z. B. auch der Tagesspiegel etwas Kritisches zur Räumung anzumerken – freilich nur, um, wie wir sehen werden, letztlich doch die Seite der Räumung zu beziehen.

Was ist das „Syndikat“?

Doch fangen wir am Anfang an. Was ist eigentlich passiert? Die 35 Jahre alte Kiezkneipe „Syndikat“ in Neukölln wurde in einem Polizeieinsatz mit Helikopter, Klettereinheit und knapp 1.000 PolizistInnen geräumt. Dem ging eine lange Auseinandersetzung mit der Vermieterseite voraus, welche interessante Verflechtungen und eine absolute Weigerung gegenüber jedweder Verhandlung mit dem „Syndikat“ offenbarte.

Das hat relativ große Gegenproteste hervorgerufen mit Solidaritätsdemonstrationen von über 2.000 Menschen und verschiedenen autonomen Kleinstaktionen zur Verhinderung und später zum Anprangern der Räumung. Um die Bedeutung der Auseinandersetzung, aber auch die weit über die „Szene“ hinausgehende Solidarisierung zu verstehen, ist es wichtig, kurz darauf einzugehen, was das „Syndikat“ eigentlich darstellt.

Im Gegensatz zu vielen anderen linken „Freiräumen“ war das „Syndikat“ nicht auf die „Szene“ beschränkt, sondern hat es geschafft, einen sozialen Bezugspunkt für die AnwohnerInnen darzustellen. Es symbolisierte zweifellos eines der besseren Beispiele autonomer oder linker Kiezpolitik. Für AnwohnerInnen und die mit dem „Syndikat“ verbundenen Stadtteilläden bildete es einen Anlaufpunkt für finanzielle, soziale und sonstige Unterstützung. Deshalb genießt bzw. genoss es große Solidarität im Kiez.

Während nicht wenige linke „Freiräume“ in sich selbst versumpfen und jeglichen Kontakt zur Außenwelt einstellen, um sich ununterbrochen mit sich selbst zu beschäftigen, hat das „Syndikat“ seine Wurzeln im Bezirk gestärkt und ausgebaut. Vor allem diesem Vorgehen war es zu verdanken, dass es große Proteste gegen seine Räumung gab. Darüber hinaus wurde eine gute Öffentlichkeitsarbeit gegen die Räumung betrieben und Kooperation mit Medien und Initiativen gesucht.

Pears Group

Die Auseinandersetzung um die Räumung warf freilich auch von einer anderen Seite ein Schlaglicht auf die Berliner und bundesweite Entwicklung von Wohnungsmarkt und -politik. Ganz „üblich“ fing alles mit einer Kündigung vom Vermieter an. Als die MieterInnen des „Syndikat“ bei der Hausverwaltung Verhandlungen über einen neuen Mietvertrag aufnehmen wollten, hieß es, der Eigentümer habe daran kein Interesse. Nun fragte man sich, wer ist denn eigentlich der Eigentümer?

Die Suche danach gestaltete sich als schwerer als erwartet und deckte ein interessantes Immobiliengeflecht auf. Über die Vollmachten der Hausverwaltung fand man GeschäftsführerInnen und über diese eine Briefkastenfirma in Luxemburg, die sich die Adresse mit 70 anderen teilt. Über diese fand man schlussendlich die Familie, die dahintersteckt – die Pears-Familie, EigentümerIn der Pears Global aus Großbritannien. Sie besitzt allein in Großbritannien Immobilien im Wert von über 7 Milliarden Euro. In der Öffentlichkeit tritt dieser private Konzern kaum in Erscheinung. Die Strategie von Pears Global zielt vielmehr darauf ab, im Hintergrund zu bleiben, Öffentlichkeit zu vermeiden und möglichsts unbeachtet den größtmöglichen Profit aus den Immobilien zu schlagen.

Über eine Reihe von Tochterfirmen, weiteren Briefkastenfirmen besitzt die Pears Group allein in Berlin über 3.000 Wohnungen, gehört also mit zu den Profiteurinnen und Antreiberinnen der Gentrifizierung. Ihre verschachtelte und kaum nachvollziehbare Unterteilung in verschiedene Gesellschaften erleichtet es darüber hinaus, die Steuerabgaben auf ein Minimum zu beschränken.

Solche Geflechte aufzudecken, ist gut und richtig und hilft maßgeblich, Protest und Öffentlichkeit zu organisieren, vor allem aber zeigt es auch, wie wichtig es ist, die Aktionen gegen die Räumung in den viel umfassenderen Kontext gegen das Immobilienkapital, nämlich für dessen Enteignung zu stellen. Wie tausende MieterInnen von Berliner Tochtergesellschaften der Pears Group seit Jahren schmerzlich erfahren mussten, kann es bei diesen VermieterInnen teuer werden. Es gehört zum Geschäftsmodell dieser Immobilienhaie, Häuser aus einkommensschwächeren Wohngebieten aufzukaufen, zu „sanieren“ und so auf einen maximalen Wertzuwachs ihres Eigentums inklusive maximaler Mietpreissteigerungen zu spekulieren. Hier haben die Menschen vom „Syndikat“ wichtige Arbeit geleistet und es sogar geschafft, dass die Presse sich damit beschäftigt und dem Senat unbequeme Fragen gestellt hat.

Die verschwachtelte Struktur des Konzerns hat außerdem den Vorteil, dass Hausverwaltung, Briefkastenfirmen, die den MieterInnen als EigentümerInnenvertretung entgegentreten, selbst kaum Entscheidungen treffen können – und die Pears Familie enthält sich jeder Stellungnahme oder Äußerung.

Nachdem eine Öffentlichkeit geschaffen worden war, ließ sich die Hausverwaltung doch auf Verhandlungen mit dem Senat über eine „Lösung“ des Konfliktes ein, aber immer mit der Ansage, man könne das nicht ohne Zustimmung des Eigentümers entscheiden. Dieser Winkelzug war nichts weiter als eine Täuschung, um die Öffentlichkeit zu besänftigen, während man gleichzeitig weiter an der Räumung arbeitete.

Diese wurde schließlich mit massivem Polizeieinsatz, brutaler Gewalt gegen Solidaritätsdemonstrationen (so z. B. am 1. August) und trotz Blockaden hunderter AktivistInnen am 7. August durchgesetzt.

Bürgerliche Medien – Kritik, aber …

Schon oben haben wir darauf verwiesen, dass die bürgerliche Presse diesmal auch die „Unverhältnismäßigkeit“ des Polizeieinsatzes und die damit einhergehende Behinderungen ihrer selbst kritisierte. Schon am 1. August griff die Berliner Polizei eine Solidaritätsdemonstration mit dem „Syndikat“ mit Schlagstöcken und Pfefferspray an, während tausende kleinbürgerlich-reaktionäre Corona-LeugnerInnen unbehelligt durch Berlin marschieren durften. Dies hinterließ sogar bei der bürgerlichen Presse einen unangenehmen Geschmack. Hinzu kommt, dass selbst für die SchreiberInnen eines „fairen“ Kapitalismus die Geschäftspraktik der Pears Groups zu weit geht.

Doch trotz aller Kritik an der „Unverhältnismäßigkeit“ des Polizeieinsatzes und der Strategie von Immobilienhaien, so gingen vor allem die Protestaktionen gegen die Besetzung den Gazetten zu weit. So warf ein Kommentar im Tagesspiegel Grünen und Linkspartei allen Ernstes vor, „indirekt“ Gewalt zu legitimieren.

Was war passiert? Einige DemonstrantInnen hatten sich gegen den Einsatz der Polizei gewehrt und dabei war – ausnahmsweise – auch die/der eine/r oder andere BeamtIn verletzt worden. Die Selbstverteidigung gegen eine Räumung – und mag diese auch noch so fragwürdig sein – geht für diese AnhängerInnen des Rechtsstaats zu weit. Schließlich muss nicht nur Privateigentum Privateigentum bleiben, auch das Handeln der Polizei darf letztlich nicht in Frage gestellt werden.

Dass PolitikerInnen der Linken und der Grünen auf sozialen Medien auf das unterschiedliche Vorgehen der Polizei gegen linke AktivistInnen und UnterstützerInnen einerseits sowie rechte SpinnerInnen andererseits hinwiesen, käme einer „Relativierung“ der Gewalt gleich, die von den Aktionen gegen die Räumung des „Syndikats“ ausging.

Dabei enthüllt der Tagesspiegel nicht nur einmal mehr, auf welcher Seite er steht – nämlich auf jener der Immobilienspekulation und der Ordnungskräfte, die deren Eigentum und Gewinn sichern. Solch Kommentare – ganz zu schweigen von der Hetze gegen HausbesetzerInnen – verdeutlichen auch, dass dem bürgerlichen Mainstream schon die doppelbödige Politik von Linkspartei, Grünen und SPD zu weit geht, die letztlich die Immobilienlobby stützen – in der Öffentlichkeit aber so tun, als würden sie die Interessen der MieterInnen verteidigen.

Während mit der polizeilichen Hand die Räumung durchgeführt und jeder Protest unschädlich gemacht wird, drückt das politische Fußvolk aus Linkspartei (und gelegentlich sogar aus Grünen und SPD) sein „Verständnis“ für Protest aus, jedenfalls so lange er „friedlich“, also für die Durchführungen von Räumungen nicht allzu hinderlich, bleibt.

So langsam fällt selbst dem/der gutgläubigsten BeobachterIn auf, dass hier ein Widerspruch zwischen Wort und Tat stattfindet. Daher wäre dem Senat auch lieb, wenn zweifelhafte InvestorInnen wie Global Pears ein paar Zugeständnisse machen würden – und, wenn möglich, am „runden Tisch“ die gegensätzlichen Interessen von MieterInnen und Wohnungskapital in Einklang gebracht werden könnten. Blöd nur, dass der Run auf profitable Anlagen auf Seiten des Kapitals einen solchen Kompromiss, eine sozial getünchte Wohnungspolitik immer unmöglicher macht, die das Privateigentum an Grund und Boden nicht in Frage stellen will. Vor diesem Problem stehen im Übrigen nicht nur SPD und Grüne, sondern auch die Linkspartei, die so tut, als könne sie gleichzeitig Initiativen wie „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ unterstützen und ansonsten mit Innensenator Geisel auf gutem Fuß stehen. Solange der Senat mit seiner kapitalfreundlichen Politik weitermacht, wird er sich selbst in den Augen von immer mehr MieterInen diskreditieren – und das ist gut so.

Bei der Räumung des „Syndikats“ hat nicht nur der Innensenator, sondern die gesamte Landesregierung gezeigt, wo sie im Ernstfall steht – auf Seiten einer Staatsgewalt, die das Kapitalinteresse verteidigt. Das ist natürlich nichts Neues – ganz so lief es auch bei der Räumung der Hausbesetzung in der Friedelstraße, so läuft es bei jeder Räumung von MieterInnen, so läuft es bei jeder Abschiebung …

Die rechte Kritik der gesamten bürgerliche Opposition im Senat, von CDU, FDP bis zur rassistischen AfD, wie von zahlreichen Blättern der bürgerlichen Presse sollte darüber nicht hinwegtäuschen. Auch ihnen ist natürlich bewusst, dass die Landesregierung des Privateigentum der ImmobilienbesitzerInnen verteidigt. Sie halten jedoch schon das verbal geäußerte „Verständnis“ für Proteste und die Zugeständnisse an die MieterInnen (wie den Mietendeckel) für den Anfang vom Ende. Schließlich, so fürchten sie, könnten schon einzele Verbesserungen zu noch weiter gehenden Forderungen führen. Der Zuspruch für die Kampagne „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und die Popularität der Enteignungsforderung in recht großen Teilen der Bevölkerung lassen nicht nur bei der Immobilienlobby, sondern bei allen ParteigängerInnen der Profitmacherei die Alarmglocken läuten.

Wie weiter?

Die Räumung des „Syndikats“ stellt zweifellos einen Erfolg für die EigentümerInnen dar. Aber es liegt an uns, diesen in eine Pyrrhusssieg zu verwandeln. Die große Solidarität mit dem „Syndikat“ unter den AnwohnerInnen verdeutlicht, dass die Mieten- und Wohnungspolitik zu einem zentralen Kampffeld der nächsten Jahre werden kann – nicht nur wegen der dramatischen Verschlechterungen und weiter steigender Preise, sondern auch und vor allem, weil sich eine Bewegung entwickelt hat.

Ziel muss es sein, alle wohnungspolitischen Initiativen von MieterInnen in Berlin zu koordinieren und zu vereinen. Dies kann jedoch nur um soziale und politische Forderungen geschehen:

  • Stopp aller Räumungen von MieterInnen! Keine Räumung der besetzten Häuser! Kontrolle der Mietpreise durch Mietervereinigungen und Ausschüsse der MieterInnen!
  • Enteigung aller Immobilienkonzerne unter Kontrolle von MieterInnen und Gewerkschaften!Unterstützung der Kampagne „Deutsche Wohnen und Co. enteignen!“
  • Für ein massives kommunales Wohnungsbauprogramm, insbesondere zum Bau von Sozialwohnungen, kontrolliert von MieterInnen und Gewerkschaften!
  • Widerstand gegen die Räumungen ist kein Verbrechen – Niederschlagung aller Verfahren gegen festgenommene DemonstrantInnen!
  • Aufbau einer Anti-Krisenbewegung, die den Kampf im Wohnungssektor mit dem gegen die Abwälzung der Krisenkosten auf die Lohnabhängigen verbindet!



Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Seit 10 Monaten in Geiselhaft

Tomasz Jaroslaw, Neue Internationale 247, Juni 2020

Am 14. Juni 2019 übergab die Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (DWE) als Antrag zum Volksbegehren 77.000 Unterschriften dem Innensenat zur Prüfung. Das war der erste Schritt auf dem Weg zum Volksentscheid, der den Berliner Senat verpflichten soll, dem Abgeordnetenhaus ein Gesetz vorzulegen, das die größten privaten und profitorientierten Wohnungsunternehmen nach §15 Grundgesetz (Vergesellschaftungsparagraph) in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt. Ausgeschlossen von der Vergesellschaftung sind  selbstgenutzter Eigenbesitz, kleine und mittlere Wohnungsunternehmen, kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und andere Formen des gemeinschaftlichen Besitzes. Diese Maßnahme ist nach Angaben von DWE nicht nur haushaltneutral. Es lässt sich damit ebenso die Miete für ca. 300.000 BerlinerInnen um ca. 1 Euro/m2 senken. Im Gegensatz zum Mietendeckel, der erstens viele Ausnahmen für Mietpreissteigerungen zulässt und je nach Zusammensetzung im Abgeordnetenhaus auch vor Ablauf der 5-Jahres-Frist kassiert werden kann, zeigt eine Studie des Peng-Kollektivs aus dem Jahr 2019, dass die Vergesellschaftung bezüglich Mietpreisstabilisierung nachhaltiger ist.

Nach diesem erfolgreichen Start war die Initiative letztes Jahr bereit für die 2. Phase, das (eigentliche) Volksbegehren. Nach einer kurzen formalen Prüfung sollte es schnell weitergehen. Etliche juristische Gutachten haben die Rechtsmäßigkeit bestätigt. Es liegt seit Februar ein „vorläufiges Ergebnis“ vor. Dieses wird jedoch nicht veröffentlicht und die formale Prüfung damit abgeschlossen, sondern erst wird noch „senatsintern“ abgestimmt. Hintergrund ist die Differenz in der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linkspartei. Während die SPD-Führung um Innensenator Geisel, dem Berliner Regierenden Bürgermeister Müller und der Bundesministerin Giffey die Vergesellschaftung mit allen Mitteln verhindern und das Volksbegehren einfach aussitzen will, stehen die SPD-Linke, die Jusos und die Grünen dem Volksbegehren offen gegenüber und signalisieren Redebereitschaft mit DWE. Die Linkspartei ist offene Unterstützerin der Kampagne. Dies führte zu einem Hickhack aus positiven Signalen, Bewegungs- und Gesprächsbereitschaft auf der einen Seite und Dementi und Blockadepolitik auf der anderen. Die SPD-Taktik war hier bereits drei Mal erfolgreich, führte zum Abbruch der Kampagnen gegen das „Geisel-Drama“ (also für den Abschluss der formalen Prüfung).

Perspektive

Die Taktik von Geisel und Müller besteht darin, die formale Prüfung auf unabsehbare Zeit zu verlängern, um damit die Strukturen der Kampagne bzw. die Mobilisierungsfähigkeit nachhaltig zu schwächen und bei Gesprächen ein Druckmittel aufrechtzuerhalten, um ähnlich wie beim Mietenvolksentscheid von 2015 DWE zu Zugeständnissen zu erpressen und damit zentrale Inhalte des Beschlusstextes zu revidieren. Statt naive Hoffnungen in solche Gespräche zu setzen (zumal diese inoffiziellen Charakter haben und nicht bindend sind), muss DWE das Kräfteverhältnis durch die Aktivierung von großen BündnispartnerInnen (beispielsweise Linkspartei, Mietervereine, Gewerkschaften) und den Aufbau einer Massenbasis zu seinen Gunsten verschieben.

Mit dem Ausbau der Unterschrift-Sammelstrukturen in Form von Kernen zukünftiger lokaler Kiezteams und entsprechender Bezirksstrukturen sind die ersten Schritte erfolgreich eingeleitet worden. Die Nutzung von Recruiting- und Organizing-Methoden könnte die Kampagne stärken. Des Weiteren könnte eine ordentliche Arbeitsgemeinschaft, die die BündnispartnerInnen intensiv betreut und in die Mobilisierungen von DWE integriert, auch sinnvoll sein. Aber vor allem detaillierte und offene Diskussionen in DWE, der MieterInnenbewegung und der gesamten Linken – nicht nur über die unmittelbaren Kampagnenschritte und technischen Details, sondern eine totale Transparenz über die Gespräche mit den Regierungsparteien und vollständige Offenheit in allen Fragen von Strategie und Taktik – sind notwendig. Das schließt das aktuelle Volksbegehren ein, aber auch alternative Vorschläge aus der MieterInnenbewegung und politischen Linken wie Mietenboykotts, Streiks, Besetzungen und damit alternative Wege zur Vergesellschaftung. Die Verknüpfung des MieterInnenkampfs mit dem betrieblichen ist eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg der Kampagne und die Vergesellschaftung in jeglicher Form. Diese breiten und offenen Gespräche sind absolut notwendig, wenn man die Fehler aus dem alten Voksbegehren nicht wiederholen will. Dazu gehört auch, sich von der Illusion eines substanziellen Kompromisses mit der SPD und dem von ihr geführten Senat zu verabschieden.

Um die Kampagne für die Enteignung von Deutsche Wohnen & Co. erfolgreich zu führen, muss eine gesamtgesellschaftliche Klassenfront für die Verallgemeinerung ihrer Ziele, also Vergesellschaftung, Gemeinwirtschaft und demokratische Kontrolle in anderen gesellschaftlichen Bereichen aufgebaut werden. Der gemeinsame Kampf der gesamten Linken und der ArbeiterInnenklasse für die Ziele von DWE wäre ein erster Schritt und die Vergesellschaftung von 300.000 Wohnungen nicht nur eine substanzielle Verbesserung in Berlin, sondern ein politscher Sieg der gesamten Linken.




Wohnungsfrage: Enteignung – was sonst?

Veronika Schulz, Neue Internationale 245, April 2020

Die aktuelle Misere auf dem deutschen Wohnungsmarkt mit rasant steigenden Mieten ist das Resultat des stetigen Abbaus sozialer Förderprogramme bei gleichzeitiger Privatisierung.

Bundesweit wurden 1990 die Wohnungsgemeinnützigkeit ersatzlos abgeschafft, die Wohnungsbauförderung 2001 faktisch beendet und 2006 die Zuständigkeit dafür an die Bundesländer delegiert.

Aktueller Mietenwahnsinn …

Allein zwischen 1995 und 2010 wurden mehr als 1 Million öffentlicher Wohnungen privatisiert. Auch heute noch fallen jedes Jahr durchschnittlich 130.000 günstige Mietwohnungen weg. Die ImmobilienspekulantInnen wie „Deutsche Wohnen“ und „Vonovia“ machen Milliardengewinne – auf unsere Kosten.

Die Zahl der Wohnungslosen hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre von 200.000 auf 1,2 Millionen versechsfacht. Ein Grund hierfür sind die in diesem Zeitraum extrem gestiegenen Mieten. Andere Ursachen sind stagnierende Einkommen, Billiglohn, Hartz IV oder Armut.

All diese Entwicklungen beschleunigen die Verdrängung von Gering- und NormalverdienerInnen in die Vorstädte sowie ein allmähliches Absterben der städtischen Vielfalt und Kultur.

Die Filetgrundstücke luxussanierter Wohnungen teilen sich InvestorInnen, Hedgefonds und Immobilienverwaltungen untereinander auf, um sie einer kleinen, finanzkräftigeren Klientel als den bisherigen BewohnerInnen anzubieten.

In München haben sich die Mieten seit 2010 um 50 % erhöht. Im Schnitt kostet der Quadratmeter 17 Euro! Doch nicht nur in der „Mietenhauptstadt“ Deutschlands gehen die Preise durch die Decke: Außer in den Metropolen verschärft sich auch in deren „Speckgürteln“ die Situation. Zusätzlich zu den Mieten für Wohnungen in den Vorstädten haben auch die Bodenpreise massiv angezogen.

 … und seine Ursachen

Mangels Renditesteigerungsmöglichkeiten durch Investitionen im produktiven Sektor (Maschinen, Anlagen, Einstellungen…) nach der Krise 2008/2009 schaufelt der parasitäre Kapitalismus lieber Geld in Finanzanlagen (Aktien, Wertpapiere…) und Immobilien. Angesichts stagnierender Profite in Industrie und Gewerbe wird auf sichere Verzinsung und Rentengewinne gesetzt. Das treibt zum einen die Bodenpreise (kapitalisierte Grundrente) hoch, zum anderen den Aktienkurs der Vonovia, DW & Co.

Sie müssen sich eben auf diese einzige Weise den nötigen Kapitalzufluss verschaffen, in dieser historischen Krisenperiode unerlässliches Schmiermittel, um das durch Verschuldung angetriebene Akkumulations- und Bereicherungsregime eines maroden kapitalistischen Gesamtsystems am Laufen zu halten. Diese Systemkrise bildet den spezifischen Hintergrund für die in den letzten 10 Jahren aberwitzig gestiegenen Immobilienpreise und in deren Gefolge die Mietsteigerungen.

Symptombekämpfung oder Ursachen ins Visier nehmen?

Bürgerliche Wohnungs- und Bodenreformpolitik richtet sich aber lediglich gegen „spekulative Auswüchse“, also nicht gegen das private Grund- und Immobilieneigentum. Unions-Parteien, FDP und AfD springen den ProfiteurInnen der Wohnungsmisere bei und fordern noch mehr Privatisierung und einen noch „freieren“ Markt. Die SPD „bremst“ mit leeren Worten und halbherzigen Maßnahmen, die, wie die sog. Mietpreisbremse, noch zusätzlich verwässert werden.

Nach Jahren relativer Ruhe und nur vereinzelten Protests tut sich jedoch etwas. Die rasanten Preissteigerungen am Wohnungsmarkt und immer größere Gewinne der Immobilienhaie haben eine neue Massenbewegung entstehen lassen – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Und sie ist längst überfällig.

Die Gruppe ArbeiterInnenmacht ist in verschiedenen Städten in der MieterInnenbewegung aktiv. In Berlin unterstützen wir die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und deren Forderung nach einem Volksentscheid. In München sind wir aktiv in „ausspekuliert“, um die Organisierung von MieterInnen in den Vierteln voranzutreiben.

Es ist richtig, dass viele lokale Initiativen und Bündnisse auf die Berliner Kampagne von „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ schielen. Die große Stärke dieser Initiative ist sicherlich, dass von Beginn an konsequent die Eigentumsfrage gestellt wurde. Im Rahmen der Unterschriftensammlung für den titelgebenden Volksentscheid wurden eben nicht nur steigende Mieten, sondern auch die zugrunde liegenden Eigentumsverhältnisse sowie mögliche Alternativen breit in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert. Dies stellt ohne Zweifel einen wichtigen Schritt dar, einerseits was den notwendigen Druck auf die Politik betrifft, andererseits und noch wichtiger ermöglicht es, die Mietenfrage als Klassenfrage zu begreifen.

Von Bürgerinitiativen zum Klassenkampf

Der Wohnungssektor ist Teil des kapitalistischen Gesamtsystems. Der MieterInnenkampf muss daher als Klassenkampf geführt werden. Hausbesetzungen, welche den Leerstand aufzeigen, können dabei ein Mittel gegen Wohnungs- und Mietspekulation sein. Allerdings stoßen sie rasch an ihre Grenzen, wenn diese Kämpfe isoliert von der Klasse stattfinden.

Daher ist es wichtig, die Gewerkschaften und andere Organisationen, die sich auf die ArbeiterInnenklasse beziehen, in diesen Kampf einzubinden.

Ebenso sollten wir uns nicht ausschließlich auf legalistische Maßnahmen wie Volksentscheide oder Volksbegehren verlassen. Sie können, wie bereits beschrieben, ein Mittel zur Themensetzung und Mobilisierung darstellen. Die große Schwäche liegt aber in der Abhängigkeit von den Institutionen des bürgerlichen Staates. Dieser sowie die Verwaltungen und Gerichte haben in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, wie sie derartige Bestrebungen wahlweise verschleppen (Mietentscheid Frankfurt), abändern bzw. im Vorfeld eigene, schwächere Maßnahmen beschließen (Berliner Mietendeckel) oder gar gerichtlich abschmettern (Volksbegehren Pflegenotstand Bayern).

Es ist zwar nur folgerichtig, die Enteignung dieses großen Kasinos und seiner InhaberInnen zu fordern. Ebenso logisch ist aber der hartnäckige Widerstand der Immobilienkonzerne dagegen. Er wird sich allein mit einer Kampagne für den Volksentscheid nicht bekämpfen lassen, hängt doch das Schicksal des ganzen Systems an der Spekulation als Hauptantrieb für die Akkumulation des Kapitals, vermittelt über die Finanzmärkte.

Es bedarf deshalb eines Plans B, wie wir den Kampf um bezahlbare Mieten, Enteignung und lebenswerte Städte auch mit anderen, viel wirksameren Mitteln des unmittelbaren Klassenkampfs (Streiks, Mietboykotte…)  führen. Ziel muss dabei sein, eine Bewegung verschiedener BürgerInneninitiativen in eine Klassenbewegung zu transformieren. Wie bereits erwähnt, sollten dabei neben den betroffenen MieterInnen auch Gewerkschaften eingebunden werden. Die Klassenfrage spiegelt sich somit auch in der Organisierung wider. Statt legalistischer Bürgerinitiativen, die einzelne Personen zusammenfassen und auf die Ausnutzung der Rechte im Rahmen des Systems orientieren, brauchen wir ihre Transformation in die geballte Kraft proletarischer Organisationen, die sich zu einer Gegen- und Kontrollmacht in der Mietenfrage formiert.

Aktiv werden – auch in Zeiten von Corona!

Insofern ist die bundesweite Koordination im „Bündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“, das europaweit für den 28. März den „Housing Action Day“ geplant hat, ein Fortschritt, was Organisierung und Vernetzung angeht. Eine Vielzahl von Städten mit all ihren lokalen Initiativen und Gruppen hat sich ein einheitliches Motto gegeben und gemeinsame Forderungen aufgestellt.

Auf Grund der Corona-Pandemie mussten die geplanten Demonstrationen und teilweise auch Aktionen abgesagt bzw. verschoben werden. Doch auch und gerade jetzt darf unser Kampf nicht pausieren. Wir müssen zeigen, dass unsere Forderungen wichtiger sind denn je: Ausgerechnet diejenigen, die im kapitalistischen „Normalbetrieb“ unter Armut oder Wohnungslosigkeit leiden oder durch ein unregelmäßiges und/oder niedriges Einkommen sowieso schwer eine bezahlbare Wohnung finden, geraten aktuell in existenzielle Not.

Durch Corona wird deutlich, dass ausgerechnet die ArbeiterInnen, die den Laden am Laufen halten, also Pflege- und Krankenhauspersonal, VerkäuferInnen, MüllwerkerInnen und BusfahrerInnen, gemessen an ihrer Rolle extrem unterbezahlt sind. Viele von ihnen sind es, die sich die Mieten in den Städten schon lange nicht mehr leisten können und daher weite Wege zur Arbeit in Kauf nehmen müssen, was bei der in diesen Bereichen üblichen Schichtarbeit eine zusätzliche Belastung darstellt. Auch an dieser Stelle sehen wir, wie der Kampf um höhere Löhne mit dem Kampf um bezahlbare Mieten zusammenhängt und daher auch in der Praxis verbunden werden muss.

Zwar hat die Bundesregierung im Eilverfahren ein Gesetz verabschiedet, was MieterInnen vor Kündigung schützen soll, wenn corona-bedingt die Miete nicht bezahlt werden kann. Die nicht gezahlten Monatsmieten werden aber lediglich aufgeschoben und müssen dann auch noch verzinst (nach jetzigem Stand ca. 4 %) nachgezahlt werden. Außerdem werden auf diese Weise der Immobilienwirtschaft sonst entgangene Gewinne garantiert – die Lasten tragen letztendlich die MieterInnen.

Die kommende Rezession, soviel steht bereits jetzt fest, wird die Löhne und Einkommen von Millionen Menschen europaweit schmälern, sei es durch kurzfristige Abstriche wie beim Kurzarbeitergeld oder dauerhaft, wenn Stellenabbau in der Industrie, aber auch ausbleibende Aufträge für Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen.

Dringliche Sofortforderungen!

Die Forderungen des Bündnisses wurden um weitreichendere Direktmaßnahmen ergänzt, um die absehbaren Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, aber auch gesundheitlichen Schutz zu garantieren. Wir unterstützen einen Großteil der Forderungen für Sofortmaßnahmen:

  • Stopp von Räumungsklagen und Zwangsräumungen!
  • Keine Energie- und Wassersperren!
  • Moratorium für Mietzahlungen, Erlass von Mietschulden und Renditeverzicht!
  • Mietendeckel und Mieterhöhungsstopp!
  • Moratorium für Hypothekenzahlungen!
  • Auflösung von Sammelunterkünften wie Lagern und die menschenwürdige Unterbringung!
  • Beschlagnahmung von leerstehenden Wohnungen und Ferienwohnungen zum Zweck der Unterbringung!
  • Legalisierung von Besetzungen leerstehender Wohnungen und Häuser!

Langfristig schlagen wir ein Programm öffentlicher Wohnungsbau- und Sanierungsmaßnahmen zu Tariflöhnen und bezahlt aus Unternehmerprofiten vor:

Schluss mit Mietenmonopoly! Bezahlbarer Wohnraum für alle!

  • Der Staat soll selbst sozialen Wohnungsbau betreiben, nicht das private Wohnungskapital subventionieren. Die Immobilienwirtschaft und WohnungsbauspekulantInnen müssen entschädigungslos enteignet werden – unter Kontrolle der MieterInnen!
  • Kommunalisierung des Grund und Bodens, Baubetrieb in kommunale Hand für Neubau und Altbausanierung!
  • Bezahlung des Wohnungsbaus und von Sanierungen im Interesse der MieterInnen durch das beschlagnahmte Vermögen des Wohnungs- und Baukapitals und eine progressive Besteuerung der Profite!
  • Kontrolle der Wohnungsbaugesellschaften, Verwaltungen und der Mietpreise durch die MieterInnen, deren VertreterInnen und MieterInnengemeinschaften, begleitet von ArbeiterInnenkontrolle über das Wohnungsbauwesen!



Berliner Mietendeckel: Mietenbremse oder Trostpflaster?

Lucien Jaros, Neue Internationale 141, Oktober 2019

Egal
ob Mietpreisbremse, Milieuschutz, Wohnraumversorgungsgesetz: Die Mieten in der
Hauptstadt sind in den letzten Jahren explodiert. Dass die Idee eines
Mietendeckels konkrete Formen annimmt, ist ohne Zweifel erstmal ein Erfolg. Es
ist nicht Ausdruck einer sozialen Politik der Regierungsparteien (SPD, Linke,
Grüne), sondern des Druckes der MieteInnenbewegung und Projekte wie des
Volksbegehrens zur Vergesellschaftung der größten Wohnkonzerne in Berlin (Deutsche
Wohnen & Co. Enteignen) auf diese Parteien.

Immobilienwirtschaft,
Grüne und SPD

Während
die Wohnkonzerne jeden Deckel ablehnen, sieht die Politik der Grünen zum
Mietendeckel folgendermaßen aus: Innerhalb der Partei und der
Regierungskoalition wird gegen einen richtigen Mietendeckel gearbeitet und
werden wichtige Elemente systematisch demontiert. Nach außen wird die Idee
verteidigt, um sich selbst einen sozialen Anstrich zu geben. Die
Wunschvorstellung von Katrin Schmidberger (Grüne) ist ein „atmender Deckel von
unten“. Das heißt, dass günstige Mieten auf Obergrenzen erhöht, aber teure
nicht auf diese gesenkt werden können. Einem Mietenstopp wird eine Absage
erteilt, mit dem Argument der Ausgewogenheit zwischen Interessen der
Allgemeinheit und der Masse der Mieterinnen auf der einen und dem Eingriff ins
Eigentumsrecht auf der anderen Seite.

Das
Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses wie das
von Joachim Wieland sehen für den Gesetzgeber in Berlin einen weitgehenden
Gestaltungsrahmen in Mietsachen vor (Art. 28 der Verfassung). Die Versorgung
der Berliner Bevölkerung mit günstigem Wohnraum ist demnach notwendig. Ein
Schutz der Rendite ist nirgendwo festgeschrieben. Eine Ausgewogenheit ist daher
nicht zwingend. Das Argument ist daher selbst nach bürgerlichem Recht nicht
haltbar.

Der
rechte Flügel der Berliner SPD. ist nicht nur politisch bestens mit der
Immobilienlobby vernetzt (Kreisel-, Garski-, Antes-Affäre), sondern es
existieren auch personelle Überschneidungen.

„Schon vor Beschluss des Eckpunktepapiers zum Mietendeckel im Senat im Juni übte sich die Senatskanzlei unter deren Chef Christian Gaebler (SPD) in Störmanövern. Und inzwischen scheint das Vorhaben in der Öffentlichkeit ein  Projekt von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE) zu sein. Obwohl sie anfangs deutliche Skepsis zeigte.“ (NEUES DEUTSCHLAND [ND], 31.8./1.9.2019)

Dabei
kam der Vorschlag für einen landesweiten Mietendeckel ursprünglich aus der SPD ­
wohl auch, um der Volksentscheidsinitiative „Deutsche Wohnen & Co.
enteignen“ (DWE) den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Der ursprüngliche
Entwurf

Der
ursprüngliche Entwurf Lompschers sah in der Tat einen richtigen Mietendeckel
vor, wie einst mit der SPD unter dem Namen „Mietenstopp“ vereinbart (Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz, 18.
Juni 2019). Er wurde in einem internen Papier der
Stadtentwicklungsverwaltung konkretisiert.

Im
Entwurf von Lompscher waren Obergrenzen zwischen 6,03 Euro/m² (Altbau) und 7,97
Euro/m² (Baujahr 1991–2013) festgelegt. Die Preise beziehen sich auf die
Nettokaltmieten. Für Modernisierungen, die in den letzten 8 Jahren vor
Inkrafttreten des Mietendeckels (18.6.2019) erfolgten, sollen definierte
Zuschläge pro m2 ohne Genehmigungsverfahren verlangt werden
dürfen, wenn die Mietoberwerte um nicht mehr als 20 % überschritten
werden. Kündigungen wegen Eigenbedarfs müssen durch die Bezirksämter genehmigt
werden. Ferner sollen die Mieten für 5 Jahre eingefroren werden (Mietstopp),
und bei Wiedervermietung darf die Miete nicht steigen. Außerdem können
MieterInnen die Absenkung einer überhöhten Miete beantragen. Wie der
Mieterverein nahm die Stadtentwicklungsverwaltung den Berliner Mietspiegel von
2011 als Grundlage. Die etwas höheren Mietobergrenzen des Mietervereins
errechnen sich durch die allgemeine Teuerung, während die Verwaltung sich an
der geringer ausgefallenen Einkommensentwicklung orientierte. Der
Mieterverein konzediert zusätzlich während der 5 Jahre eine
Mieterhöhungsmöglichkeit von 1,5 % jährlich. Zweifel werden in der Koalition
an der Absenkung aller Bestandsmieten geäußert. (ND, 26.8.2019)

Von einer
drastischen Reform konnte aber auch im Entwurf vom 18. Juni keine Rede sein. Kalkulatorisch
beträgt die kostendeckende Miete, also die Kosten für Betriebskosten (inkl
Grundsteuer), Instandhaltung, Verwaltung, Zinsen für Kapitaldarlehen usw. für
abgeschriebene Altbauwohnungen in München im Jahr 2018 3,52 Euro/m2
(Andrej Holm, Claus Schreer: Mietpreis-Explosion und Wohnungsnotstand –
Ursachen und Alternativen, isw-Report Nr 116/117, Mai 2018, S. 16). Dieser
Betrag ist in Berlin wahrscheinlich niedriger. Das heißt, dass die Wohnkonzerne
mehr als das Doppelte einnehmen, was benötigt wird, um die Bausubstanz zu
bewahren und zu verwalten. Gewinne, Renditeauschüttungen gäbe es immer noch. Die
wären einfach nur etwas reduziert. Und das ist auch gut so: Denn diese Gelder
werden normalerweise verwendet, um neue Gebäude zu bauen in hochpreisigen
Segmenten oder Eigentumswohnungen, die sich die Masse der Menschen nicht
leisten kann, jedoch sich in steigenden Vergleichsmieten und Mieterhöhungen
bemerkbar machen. Das Kapital wird auch investiert, um durch energetische
Sanierungen und anteilige Umlage der Investitionskosten Mieterhöhungen
voranzutreiben. Auch wenn es absolut notwendig ist, die Miete auf eine
kostendeckende zu begrenzen und den gesamten Neubau öffentlich und
sozialgebunden zu gestalten, beschränkt der ursprüngliche Entwurf die
Mietpreisspirale zumindest. Darum muss die MieterInnenbewegung ihn auch als
Teilreform unterstützen.

Leider
muss man hinzufügen, dass die Wohnungsgenossenschaften, ursprünglich z. T.
Organisationen von ArbeiterInnen, sich so weitgehend von ihren Wurzeln entfernt
haben, dass einige von ihnen hier dieselbe Position einnehmen wie bösennotierte
und internationale Wohnkonzerne inkl. Argumenten und Ausgaben für eine
Anti-Mietendeckel-Kampagne auf Kosten der Genossenschaftsmitglieder. Das zeigt
nebenbei zusätzlich, dass, auch wenn soziale und genossenschaftliche Betriebe
im Kapitalismus gegen profitorientierte verteidigt werden müssen, diese sich
dem marktwirtschaftlichen Umfeld allmählig anpassen und wie „normale“
profitorientierte agieren, wenn sie nicht in eine sozialistische Planwirtschaft
integriert werden. Also anstatt den Kapitalismus langfristig „Stück für Stück“
von innen für die ArbeiterInnenklasse abzuschaffen oder zu reformieren, werden
diese absobiert und stinknormale Geschäfte wie andere auch, Teil der
Marktwirtschaft.

Aktueller
Stand des Gesetzentwurfs

Auf
Druck der Koalitionspartnerinnen wurde der ursprüngliche Entwurf weitgehend
verändert. Kern des aktuellen Entwurfs zum Berliner MietenWoG ist eine Tabelle
mit Obergrenzen, die sich von Baujahr und Austattungsmerkmalen ableiten und
zwischen 5,95 und 9,80 Euro/m² für vor 2014 bezugsfertige Häuser liegen (3,92
Euro/m2 für vor 1918 gebaute Wohnungen).

Eine
jährliche Steigerung von 1,3 % 
ist vorgesehen sowie eine anhand von Preis-Lohnentwicklung, ferner ein
Aufschlag von 1 bzw 1,4 Euro/m2 bei notwendiger energetischer
Sanierung in den vergangenen 15 Jahren. Bis 1 Euro/m2 sind nicht
genehmigungspflichtig. Über die Notwendigkeit entscheiden Bezirksämter oder die
Investitionsbank. Mieten dürfen über die Obergrenzen hinaus erhöht werden, wenn
die wirtschaftliche Lage der/s VermieterIn eine unbillige Härte verursacht. Was
das ist, entscheidet das Bezirksamt oder die Investitionsbank. Mieten dürfen
nur herabgesetzt werden, wenn die Mietbelastung 30 % des
Haushaltsnettoeinkommens übersteigt (Grundlage ist der maximal pro Person nach
Sozialgesetzbuch zustehende Raum, für größere Wohnungen gilt das also nicht in
Gänze! Für 2 Personen sind z. B. nicht mehr als 65 m2
vorgesehen; ND 24.9.2019). Mieten oberhalb der Obergrenzen können in
bezuschusst werden (Wohngeld). Ursprünglich sollten sämtliche Mieten über der
Obergrenze auf Antrag abgesenkt werden können. Das gilt jetzt nur für
Wiedervermietung und o. a. Fälle.

Die
Obergrenzen umfassen zudem nur Neuvermietungen in vor 2014 bezugsfertigen
Häusern. Der Neubau ist ebenso ausgenommen wie der soziale Wohnungsbau. Für
Häuser mit maximal 2 Wohnungen sind 10 % Zuschlag gestattet. Basis der
Tabellen ist jetzt der Mietspiegel von 2013, als die Mieten schon deutlich
anzogen. Für die nächsten 5 Jahre eingefroren werden nur die Mieten, die über
den Obergrenzen liegen. Ein genereller Mietstopp ist also passé. Wie die Grünen
spricht jetzt auch Lompscher von einem „atmenden“ Deckel: Einerseits wird die
Mietentabelle jährlich entsprechend o. a. Index angepasst, andererseits
dürfen Mieten bis zur Obergrenze erhöht werden. (ND, 31.8./1.9.2019, 4.9.2019)


Energetische Sanierung

Erstens
übersteigt die Mietobergrenze inklusive des Aufschlags für Sanierungen in
manchen Sektoren die aktuelle Miete. Zweitens wird die Praxis fortgesetzt,
durch Sanierungen Mieten zu erhöhen und Erhöhungen auch nach der Amortisierung
aufrechtzuerhalten. Drittens sind die Bezirksämter personell nicht dafür
ausgestattet, solche Aufgaben wahrzunehmen. Viertens ist es politisch
fragwürdig, die Entscheidung an Gremien zu delegieren, die nicht direkt durch
die MieterInnen kontrolliert werden und nicht in ihrem Interesse handeln
–gerade in Zeiten von Filz zwischen UnternehmerInnen, bürgerlichen
PolitikerInnen und Staatsbürokratie. Man darf auch kein Vertrauen in Banken
haben, da sie von Mietpreissteigerungen in Folge energetischer Sanierungen
profitieren. Daher muss  diese
Regelung gestrichen bzw. durch eine ersetzt werden, wo der Aufschlag nach
Ablauf der Amortisierung wegfällt. Zudem müssen der Sanierung gewählte Komitees
der MieterInnen zustimmen. Die Geschäftsbücher müssen offengelegt und durch sie
kontrolliert werden können.


Obergrenzen (die keine sind) und Mietzuschuss

Die
Obergrenzen reichen völlig, aus Kosten des Vermieters zu decken. Wohnungen, die
älter als 50 Jahre sind bzw. bereits vor diesem Alter degressiv abgeschrieben
sind, dürfen max. 3,50 Euro/m2 nettokalt kosten. Die Möglichkeit,
Mieten über die Obergrenze hinaus zu erhöhen, stellt eine weitere zentrale
Schwachstelle des gesamten Entwurfs dar. Jede Wirtschaftsfachkraft kann die
Bilanzen einer Firma so kalkulieren, dass eine unbillige Härte entsteht. Es
würde ausreichen, wenn Häuser gekauft werden, um diese zu erzeugen. Dieser
Mechanismus bevorteilt gerade größere Konzerne, die in diesen Dingen sehr geübt
sind. Auch die Zuständigkeit  von
Bezirksamt und Investitionsbank ist kritisch. Eine Obergrenze ohne Ausnahmen
ist notwendig. Dann fällt die Notwendigkeit der staatlichen Bezuschussung für
private Konzerne (Wohngeld) zu einem Gutteil weg.


Bedüftigkeit, Herabsetzung der Mieten

Im
ursprünglichen Entwurf waren alle Personen berechtigt, die Mieten oberhalb der
Obergrenzen zu senken. Das wären schätzungsweise 80 % der Berliner
MieterInnen. Nach dem aktuellen Entwurf sinkt der Personenkreis auf 20 %.
Die Nettokaltmietschwelle von 30% des Haushaltseinkommens entspricht der
„Selbstverpflichtung“ des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen (DW) sowie der
seit 2016 gültigen Praxis in den landeseigenen Wohnungsgesellschaften und ist
kein Fortschritt, da die Nettokaltmieten in den letzten Jahren langsamer
anstiegen und einen immer geringeren Anteil an den Gesamtkosten ausmachen. Die
höher werdenden Kosten sind die Betriebskosten und Modernisierungen. Große
Konzerne verdienen Extramillionen durch Insourcing, also das Ausstellen
überhöhter Rechnungen an eigene Firmen und die Umnlage dieser Kosten auf die
MieterInnen. Des Weiteren ist es ein erheblicher bürokratischer Aufwand, die
Einkommensverhältnisse von Millionen von Menschen zu prüfen. Durch diese
Regelung wird die aktuelle Mietpraxis, also Vermietung an die Person mit dem höchsten
Einkommen und Verdrängung einkommenschwacher Personen, verstärkt. Ein
Herabsetzung der Miete ohne Ausnahme ist notwendig. Nur eine Einschränkung auf
den weit größeren Personenkreis mit Wohnberechtigungsschein oder die
Orientierung an den Warmkosten wären eine gangbare Option.


besonderer Schutz für schutzbedürftige Personen

Im
aktuellen Entwurf fehlt eine Klausel, dass Obdachlosigkeit durch Verlust des
Wohnraums in Folge von Mietpreissteigerung ausgeschlossen wird. Eine Pflicht,
einen Teil der Wohnungen für besondere Schutzgruppen (Obdachlose, Geflüchtete,
sexuell Unterdrückte und Jugendliche) bereitzustellen und leicht zugänglich zu
machen, fehlt ebenso, ist aber dringend notwendig.

Fazit

Der
usprüngliche Entwurf ist besser geeignet, die Interessen der Millionen
MieterInnen zu vetreten. Erstens weil die ausnahmsfreie Begrenzung bzw. Senkung
der Mieten eine Entlastung für Millionen MieterInnen und das Land Berlin
bedeuten. Mit den Kosten für Unterkunft und Heizung (gemäß ALG II) und Wohngeld
wird durch Steuergelder, also Abgaben der Lohnabhängigen, der private
Wohnungsmarkt subventioniert. Eine niedrige Miete entlastet den Berliner
Haushalt und macht Kapital frei für einen öffentlichen und sozial-gebundenen
Neubau und für die Kosten einer Vergesellschaftung. Zweitens ist die
nachhaltigere Vergesellschaftung ein mittelfristiges Projekt und in einer
Situation, wo viele BerlinerInnen zwischen 40 und 55 % ihres Einkommens
für die Miete ausgeben, ist ein echter Mietendeckel eine korrekte Sofortmaßnahme
und neben der Vergellschaftung und öffentlichem sozialem Wohnungsbau eine der
notwendigen Grundmaßnahmen im Mietwesen. Drittens schafft die Vergellschaftung
der größten Wohnmultis günstigen Wohnraum für ca. 300.000 Menschen, aber nicht
für alle, die ihn brauchen. Für alle anderen muss auch ein finanzierbarer
Wohnraum geschaffen werden – ohne Ausnahmen und Einschränkungen. Viertens senkt
der ursprüngliche Mietendeckel vorab die Rendite der Wohnkonzerne, was sich im
Falle der Vergesellschaftung nach Art. §15 GG Satz 1 in sinkenden Aktienkursen
und einer niedrigeren Entschädigungshöhe nach Satz 2 bzw. Art. §14 Abs. 3 &
4 GG bemerkbar machen kann.

Daher
muss für die Verteidigung des ursprünglichen Entwurfs Stellung bezogen werden
und die Linkspartei gegenüber ihren Koalitionspartnerinnen, der Opposition, den
Immobilienkonzernen und Medien hier verteidigt werden. Gleichzeitig muss man
sie dafür kritisieren, dass sie bei der ersten Verhandlung (30.8.2019) im
Koalitionsausschuss dem Druck nachgegeben hat. Bei Bekanntgabe des
überarbeiteten Entwurfs stiegen die Aktionskurse der Wohnkonzerne.

Ein
erster Schritt wäre die Mobilisierung zur Mietendemo „Richtig deckeln, dann
enteignen – Rote Karte für SpekulantInnen“ und die Unterstützung des DWE-Blocks
am 3.10., um an diesem historischen Tag der nationalen Frage die Eigentumsfrage
entgegenzustellen und auch darüberhinaus sich für Vergellschaftung,
Gemeineigentum und Kontrolle durch MieterInnen einzusetzen.

Die
MieterInnenbewegung, darunter das DWE-Bündnis, ist gut beraten, sich nicht auf
Grundgesetz, Volksentscheid, Senat, Parlament und Parteien einschließlich DIE
LINKE zu verlassen. Dies betrifft sowohl die Frage der entschädigungslosen
Enteignung der großen Wohnkonzerne wie auch die der Kontrolle über einen
wirksamen Mietendeckel. Die MieterInnenbewegung muss sich in eine Bewegung für
ArbeiterInnenkontrolle über das gesamte Wohnungswesen transformieren und diese
mittels politischen Streiks durchzuseten helfen.