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Corona-Krise: Millionen in Kurzarbeit

Mattis Molde, Infomail 1100, 21. April 2020

„Rettungspakete schnüren“ ist eine beliebte Phrase der Corona-Berichterstattung geworden. Man hat den Eindruck, dass jetzt alle gerettet werden: große Firmen und KleinunternehmerInnen, Scheinselbstständige und auch die Beschäftigten. Wer wird da wie gerettet und wer bezahlt das genau? Hat das was mit Corona zu tun oder mit Klassenkampf?

Wer zahlt die Kurzarbeit?

Das KurzarbeiterInnengeld stammt nicht aus Steuern – im Unterschied zu den Milliarden, die jetzt direkt an Unternehmen aller Art fließen –, sondern aus der Arbeitslosenversicherung. Es wurde von allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen eingezahlt. Die Corona-Kurzarbeitswelle wird definitiv ein Riesenloch in diese Kasse reißen.

Schon Ende März haben fast eine halbe Million Firmen Anträge auf Kurzarbeit gestellt – viel mehr als bei der großen Krise 2009, als auf deren Höhepunkt 1,4 Millionen Menschen in Kurzarbeit standen.

Die aktuelle Entwicklung stellt diese Zahlen längst in den Schatten. Laut Agentur für Arbeit hat mittlerweile jedes dritte dazu berechtigte Unternehmen Antrag auf Kurzarbeit gestellt. Einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zufolge dürfte die Zahl der KurzarbeiterInnen mittlerweile mehr als 4 Millionen betragen (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1135753.coronakrise-schon-vier-millionen-beschaeftigte-in-kurzarbeit.html).

Später könnte es zwar einen Ausgleich aus Steuermitteln geben, den gab es bisher auch schon öfters. Es gab aber auch das Umgekehrte, nämlich dass Gelder aus der Arbeitslosenversicherung an den Bundeshaushalt gingen. Aber es gibt bisher keine Aussagen, wie das Loch finanziert werden soll. Da können Beitragserhöhungen für die Beschäftigten kommen oder Kürzungen von Leistungen. Die Beschäftigten finanzieren ihre Kurzarbeit in jedem Falle überwiegend selbst.

Formal zahlen auch die Unternehmen. Der gleiche Betrag, der den Beschäftigten auf der Lohnabrechnung abgezogen wird, wird auch vom Unternehmen noch einmal überwiesen. Aber in der Gewinn- und Verlustrechnung der KapitalistInnen steht immer beides unter „Lohnkosten“ – das Brutto, von dem die Sozialversicherung gezahlt wird, und die sogenannten Arbeit„geber“Innenbeiträge. Eine reine Verschleierung also, mit der immer begründet werden kann, wenn Beiträge der Arbeitenden wieder den UnternehmerInnen zugeschanzt werden sollen, was zum Beispiel auch als „Lohnkostenzuschuss“ bei Langzeitarbeitslosen geschieht.

Wer bekommt das Geld?

Das KurzarbeiterInnengeld wird nicht direkt von der Bundesagentur ausbezahlt, sondern an die Unternehmen, die es wiederum an die Beschäftigten weitergeben. Was der Bundestag jetzt wirklich anderes beschlossen hat, ist, dass die Unternehmen nicht nur das KurzarbeiterInnengeld erstattet bekommen, sondern auch noch die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, die sie nach der bisherigen Rechtslage weiter zahlen mussten. Diese zusätzlichen Kosten werden jetzt also auch aus dem Topf der Gelder genommen, die die Beschäftigten bezahlt haben. Also ein weiterer Transfer in Richtung Kapital.

Die Kurzarbeitenden bekommen für den Zeitanteil, den sie kurzarbeiten, 60 bzw. 67 % vom Netto.

Das ist ein rechnerisches Netto, das mit Standardabzügen bei den Sozialabgaben und Steuern operiert. Den höheren Betrag gibt es dann, wenn ein Kind auf der Steuerkarte steht. Bei 100 % Kurzarbeit bedeuten 60 % vom Netto, dass das für viele weniger als Hartz IV ist.

Hinzu kommt, dass in der aktuellen Krise – anders als 2009 – Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen besonders stark von Kurzarbeit betroffen sind und diese zumeist in Betrieben arbeiten, die dieses Geld auch nicht „aufstocken“ (wie es z. B. in der Metall- und Elektroindustrie oft tariflich vereinbart ist).

Entgegen der Behauptung, dass das KurzarbeiterInnengeld „steuerfrei“ sei, müssen davon Steuern gezahlt werden. Der Trick: Der Betrag selbst wird nicht versteuert, aber er führt zu einem höheren Steuersatz: Also paar Prozent mehr Steuern auf das restliche Jahreseinkommen. Das wird „Progressionsvorbehalt“ genannt.

100 % Kurzarbeit bringen also einen heftigen Verlust an Einkommen – anders, als wenn z. B. in einer Konjunkturkrise jemand 20 oder 40 % KurzarbeiterInnengeld erhält und für den Rest weiter den vollen Lohn.

Andere Formen der Kurzarbeit

Neben der staatlich regulierten Kurzarbeit gibt es auch tariflich oder betrieblich geregelte Formen. Auch zu Beginn der Corona-Krise waren viele Beschäftigte offiziell ja gar nicht in Kurzarbeit, sondern mussten Stunden aus Zeitkonten („Plus-Stunden“, „Gut-Stunden“, manchmal auch „Überstunden“ genannt, was zu Verwechslung mit Mehrarbeit führen kann, die ausbezahlt wird) abbauen oder sogar ins Minus gehen. Das bedeutete dann, dass sie keinen Lohnverlust erlitten, sondern erzwungene Freizeit nehmen mussten. Auch Urlaubsnahme auf Druck der Firma gab es.

Tarifliche Formen der Kurzarbeit gibt es unter anderem in der Metall- und Elektroindustrie. Einmal als Ergänzung, falls die Dauer der staatlich regulierten Kurzarbeit abgelaufen ist. Dabei wird vor allem das Urlaubs- und das Weihnachtsgeld umgewidmet. Zum Zweiten gibt es seit drei Jahren das „Tarifliche Zusatzgeld“ (T-ZUG), eine dritte Einmalzahlung im Juli, die unter bestimmten Bedingungen (Kinderbetreuung, Pflege, Schicht) in Freizeit umgewandelt werden kann. Dieses T-ZUG, das manche als Neueinstieg in die Arbeitszeitverkürzung gepriesen haben, hat sich schnell als zusätzliches Kurzarbeitsinstrument erwiesen. Betriebsräte vereinbaren dies oft als Zwangsregelung für alle. Im Normalfall bedeutet das 8 weitere Tage Arbeitsausfall, zu 75 % von den Beschäftigten bezahlt.

Es gibt zusätzliche tarifliche und betriebliche Regelungen, nach denen das KurzarbeiterInnengeld von der Firma aufgestockt wird. Da werden oft andere Entgeltbestandteile wie Urlaubs- oder „Weihnachts“geld mit verrechnet. In jedem Fall muss diese Aufstockung voll versteuert werden. Sie findet also als „brutto“ statt. Wenn mit diesem Brutto auf 100 % des üblichen Netto aufgestockt wird, kommt daher am Ende trotzdem weniger als 100 % des üblichen Netto raus.

Dabei darf man aber all diejenigen nicht aus den Augen verlieren, die aus solchen Regelungen ganz herausfallen. Das sind heute geschätzt 30 bis 40 % der Beschäftigten:

  • LeiharbeiterInnen, die nach wie vor einfach von den Entleihfirmen „abgemeldet“ und von den Verleihfirmen entlassen werden.
  • Leute im Niedriglohnbereich, die zwar auch Sozialbeiträge bezahlen, deren KurzarbeiterInnengeld, wenn sie es kriegen, aber meist weit unter Hartz IV liegen würde.
  • Scheinselbstständige und Solo-UnternehmerInnen, die niemand ausbeuten und durch so gut wie nichts gesichert sind.
  • Der ganze graue und schwarze Arbeitsmarkt: Es wird viel über die armen Bauern/Bäuerinnen geredet, die keine SaisonarbeiterInnen holen dürfen. Wer redet von den SaisonarbeiterInnen, deren Einkommen entfällt, die davon das ganze Jahr leben müssen? Oder den illegalen Pflegekräften in Familien, von denen 90 % „illegale“ EU-AusländerInnen sind? In diesem Bereich arbeiten geschätzt 3–4 Millionen Menschen.

Auch wenn in vielen dieser Arbeitsverhältnisse (Leiharbeit, Niedriglohn, Saisonarbeit) auch Beiträge in die Sozialversicherung bezahlt werden, fallen die meisten Betroffenen durch alle Rettungsringe durch, außer vielleicht in Einzelfällen die Selbstständigen.

Wem nützt die Kurzarbeit?

Natürlich den Unternehmen. Die können durch Kurzarbeit und die flexiblen Arbeitszeitmodelle ihre Personaldecke ganz wunderbar an die Auftragslage anpassen. Kündigungsschutz und lange Kündigungsfristen verhindern zwar, dass es in Deutschland so wie in den USA läuft, dass die Leute einfach von jetzt auf nun entlassen werden, aber durch die Kurzarbeitregelung zahlen sie es zum ganz großen Teil selbst.

Die Rettungspakete helfen also sehr eindeutig vor allem der „Wirtschaft“ oder genauer dem Kapital.

Corona und Konjunkturkrise

Während die Beschäftigten in Krankenhäusern und im Lebensmittelhandel überlastet sind, hat in anderen Sektoren die Krise schon früher zugeschlagen. Die Autoindustrie, das Paradepferd des deutschen Exports, befindet sich schon seit einem Jahr in einer Krise, die sich stetig verschärft.

Die IG Metall geht davon aus, dass in den nächsten Jahren 50.000 Arbeitsplätze in der Autoindustrie wegfallen und weitere 180.000 durch Digitalisierung und E-Mobilität gefährdet sind.

Andere Quellen sagen, dass schon im Jahr 2019 über 50.000 Arbeitsplätze gestrichen worden sind. Die Nationale Plattform Mobilität (NPM), ein großes BeraterInnengremium der Bundesregierung, rechnet vor, dass 410.000 Arbeitsplätze wegfallen könnten, rund die Hälfte der Branche.

Was in den einzelnen Betrieben geplant wird, bestätigt solche Befürchtungen: Das Problem ist nicht nur, dass für E-Autos weniger Arbeitskräfte gebraucht werden als für solche mit Verbrennungsmotoren, sondern dass die Unternehmen neue Produktion nicht in Deutschland ansiedeln und zusätzlich die Verbrennungstechnologie ins Ausland verlagern. Schuld ist ihre verschärfte Konkurrenz, die sich in einem globalen Preiskampf manifestiert. Zusätzlich und gerade deshalb werden natürlich die neuesten Rationalisierungsmöglichkeiten genutzt, weil sie einen kurzfristigen Kostenvorsprung versprechen.

Für alle vom Kapital und seiner Konkurrenz verursachten Probleme – verfehlte Produkte, Klimakatastrophe, Handelskriege und digitale Modernisierung – sollen also die Beschäftigten zahlen.

Das alles galt bereits, bevor Corona zur Pandemie geriet. Seitdem hat sich die Lage für die Beschäftigten verschärft.

Kurzarbeit und Gewerkschaft

Der Vorsitzende der IGM, Hofmann, lobt in der April- Ausgabe der „metall-zeitung“ den „Schutzschirm für die Beschäftigten und die Betriebe“, den die IGM gefordert, sowie die Aufstockung auf das KurzarbeiterInnengeld, die sie vereinbart hat. Dass hierbei auf die von den Beschäftigten bezahlte Arbeitslosenversicherung zurückgegriffen wird, ist für ihn kein Thema. Auch nicht, dass die Beschäftigten auf eine Tariferhöhung verzichten müssen dadurch, dass der Vorstand die Tarifrunde abgesagt hat. Laut Hofmann ist sie übrigens nicht „ausgefallen, sondern sie wird im Dezember nachgeholt“. Also wie: zwei Tarifrunden in einem Dezember?

Vor Corona hatte die IGM-Spitze das Problem der bedrohten Arbeitsplätze immerhin noch wahrgenommen und Proteste organisiert. In der Tarifrunde sollte das zum Thema gemacht werden – wenn auch mit untauglichen Vorschlägen verbunden: Der Vorstand wollte Zukunftsvereinbarungen mit den einzelnen Unternehmen abschließen, was im Gegenzug sicher mit viel Verzicht bezahlt worden wäre. Wir dagegen wären für gemeinsamen Widerstand und Streiks gewesen – gegen Schließungen und für Arbeitszeitverkürzung für alle bei vollem Lohnausgleich: Also fordern statt betteln, gemeinsam statt „Jede Bude für sich“, kämpfen statt verzichten!

Jetzt hat die IGM-Führung sogar noch auf ihr Bettelprogramm verzichtet. Das Problem der bedrohten Arbeitsplätze kommt nicht mehr vor. Sie hat nichts in der Hand, die Unternehmen aber haben freie Bahn!

Also keine Diskussion, ob die Unternehmen eigentlich kurzarbeiten, weil sie die Gesundheit schützen oder weil die Krise, die sich seit Herbst abzeichnet, jetzt voll angekommen ist. Also keine Kritik an der Kurzarbeitregelung, keine Hinweise seitens der Führung auf die Gefahren für die Arbeitsplätze.

Die Praxis in den Betrieben

Wenn eine Firma z. B. 20 % Kosten sparen will, also Leute abbauen und Werke oder Abteilungen dichtmachen, wie geht sie jetzt vor?

Sie beantragt in dem Werk, das sie dichtmachen will, 100 % Kurzarbeit, verlagert die Arbeit, und macht das Werk gar nicht erst wieder auf. Bei den Angestellten und FacharbeiterInnen, bei denen sie einen Teilabbau will, wird sie einen Teil der Leute arbeiten lassen und die „low performer“, wie Manager sie nennen, so lange wie möglich in 100 % Kurzarbeit lassen. Richtig mürbe machen, richtig die Belegschaft spalten. „Alle gemeinsam durch die Krise“? Von wegen!

Sie wollen die Beschäftigten zahlen lassen und ihre Taktik ist dabei immer zu spalten. Das haben sie vorher getan, das tun sie jetzt wieder. Das geht auch international: Es gibt schon jetzt Konzerne, die haben in Europa dicht – aber produzieren in China und Japan, Brasilien oder Mexiko.

Da können Betriebsräte übrigens etwas tun: Kurzarbeit findet nur statt, wenn die Betriebsräte mitmachen. Es gibt Betriebsräte, die fordern verbindliche Vereinbarungen und überwachen, wer wie viel Kurzarbeit macht und wer wann raus genommen wird, wenn wieder Arbeit anliegt. Betriebsräte können auch die Gesundheitsbedingungen, zum Beispiel Abstandsregeln, kontrollieren. Die wenigsten Betriebsräte fordern das bzw. setzen es auch durch.

Aber in manchen Unternehmen gibt es Auseinandersetzungen um die Arbeitssicherheit, z. B. um die Abstände der Sitzplätze in Callcentern, die gerade boomen.

Anderswo lassen sich Beschäftigte nicht ins Home-Office schicken, weil sie wissen, dass es schwer wird, das zurückzudrehen. Genauso wie die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit, die jetzt z. B. Bayern durchgesetzt hat und die die UnternehmerInnen schon lange fordern. Bisher im Namen einer modernen Arbeitswelt, jetzt im Namen des Notstandes.

Kurzarbeit und Klassenkampf

Kurzarbeit, haben wir gesehen, ist eine Regelung, die komplett von Sozialpartnerschaft geprägt ist. Es wird so getan, als sei sie genauso im Interesse der AusbeuterInnen wie der Ausgebeuteten. Teil eines „Schutzschirms für die Betriebe und die Beschäftigten“, wie Hofmann sagt.

Es wird geradezu verschleiert, wer eigentlich zahlt, und wem sie eigentlich nützt, wird nicht diskutiert. Für Betriebsräte und Gewerkschaften ist es ein Regelungsinstrument, für die Unternehmen die Fortsetzung der Ausbeutung mit anderen Mitteln.

Natürlich soll damit – wie mit allen partnerschaftlichen Regelungen – Widerstand verhindert werden. Lieber Kurzarbeit statt Entlassung. Lieber Abfindung als gar nichts. Natürlich wird damit viel Eigeninitiative erstickt. „Mal schauen, was die wieder für uns geregelt haben“, sagte im Fernsehen ein VW-ler vorm Tor. Maximal schimpft man drüber, tut aber nichts.

Kurzarbeit ist ein Beispiel, wie scheinbar im Interesse der Arbeitenden vorgegangen wird und tatsächliche Errungenschaften der ArbeiterInnenklasse durch die Sozialpartnerschaft und die Einbindung in den bürgerlichen Staat deformiert werden, ihren Sinn verlieren und sich gegen die Klasse richten.

Lange Kündigungsfristen, Kündigungsschutz und Arbeitslosenversicherung sind wirkliche Errungenschaften, die in vielen Kämpfen zum Teil mit Streiks durchgesetzt wurden. Sie verhindern, dass die UnternehmerInnen die Krisen und Schwankungen ihres anarchischen Systems ungebremst auf die ArbeiterInnenklasse abwälzen können, die ihrerseits auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind.

Aber die ArbeiterInnenklasse hat keine Kontrolle über diese Versicherung und damit über ihre Beitragsgelder. Die Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung wurde vom Staat unter Bismarck eingeführt, als die deutsche Bourgeoisie sich einer ständig wachsenden ArbeiterInnenbewegung gegenüber sah, die Arbeitslosenversicherung 1927 kurz vor Ausbruch der Großen Depression. Die Sozialversicherung sollte gewissermaßen das Zuckerbrot für das Proletariat im Kampf gegen die Sozialdemokratie darstellen, die integrative Ergänzung zu den Sozialgesetzen. Auch wenn Bismarck mit den SozialistInnengesetzen scheiterte, so verweist die Geschichte der Sozialversicherung darauf, dass mit solchen Reformen immer auch eine Integration der unterdrückten Klasse verbunden ist.

Das drückte sich übrigens auch in der Politik von SPD und Gewerkschaften aus, die schon früh aufhörten, um die alleinige Kontrolle über diese Gelder zu kämpfen. Unter dem Vorwand der oben erwähnten, angeblich „paritätischen“ Finanzierung wurde den KapitalistInnen, gegen deren Willkür sich ja eigentlich die Versicherung richtet, eine gleichberechtigte Mitsprache gewährt und das ganze unter staatliche Oberaufsicht gestellt. Mit den Hartz-Reformen im Rahmen der Agenda 2010 wurde die Kontrolle der Gewerkschaften dann praktisch ganz beendet – ohne wesentlichen Widerstand dieser. Also entscheidet der bürgerliche Staat allein über die Verwendung der Gelder der ArbeiterInnenklasse und diese haben letztlich den Charakter einer Sondersteuer angenommen.

Die Gewerkschaften und Betriebsräte benutzen in ihrem immer engeren Schulterschluss mit den Unternehmen die Kurzarbeit als gemeinsames Steuerungsinstrument, so wie sie das trotz aller Sonntagsreden auch bei der Leiharbeit tun. Die Kurzarbeit kam in der letzten Krise vor allem den besserverdienenden Schichten der ArbeiterInnenschaft zugute, insbesondere in der Autoindustrie. Gerade da, wo wie Kollaboration der Gewerkschaften mit dem Kapital am engsten ist, floss das meiste Geld.

Was wir wollen

Es wichtig zu verstehen, was hier abläuft: wie die ArbeiterInnenklasse betrogen wird und das nicht nur bei der Sozialversicherung; wie Betriebsräte und Gewerkschaften dabei mitmachen – oftmals mit dem kurzsichtigen, beschränkten Blick darauf, was „realistisch“ erscheint und was mit möglichst wenig Kampf gegen das Kapital „erreicht“ werden kann. Wie dadurch gerade die gewerkschaftlich besser organisierten und meist auch besser bezahlten Teile der Klasse teilweise befriedigt werden, meist auf Kosten von anderen Teilen. Wie erstere durch dieses „Uns geht es ja doch noch ein bisschen besser“ geradezu erzogen werden, ihre Privilegien zu verteidigen und unsolidarisch zu handeln. Was letztlich zu diesem bekannten Bild der ArbeiterInnenklasse in Deutschland als passiv und unsolidarisch führt.

Mit diesem Verständnis ist es möglich, eine Strategie zu entwickeln, die die Errungenschaften der Klasse von dem Kleister der SozialpartnerInnenschaft befreit, zum Beispiel die Kurzarbeit nicht hinnimmt, sondern einerseits für die alleinige Kontrolle über die Arbeitslosenversicherung durch die Gewerkschaften eintritt und anderseits für eine Umverteilung der Arbeit auf alle bei vollem Lohn- und Personalausgleich, was Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit im Kern bekämpft.

Damit ist klar, dass die Gewerkschaften, von der Fuchtel der Bürokratie befreit werden müssen: von ihrer Anbindung an den bürgerlichen Staat und der Unterwerfung unter die Interessen der KapitalistInnen, in jedem einzelnen Unternehmen und in ihrer Gesamtheit; von einer Politik, die die Klasse nicht vereinigt, sondern in Einzelinteressen aufspaltet und dabei sich vor allem auf  die bessergestellten Teile und ihre Privilegien stützt. MarxistInnen nennen diese Teile die „ArbeiterInnenaristokratie“.

Dafür ist ein systematischer Kampf nötig, der in den Gewerkschaften geführt werden muss, der sich aber nicht nur darauf beschränken darf und hochpolitisch ist. Er muss auch in die Parteien getragen werden, die sich auf die Gewerkschaften und ihren Apparat stützen, also SPD und DIE LINKE, sowie auch an alle Bewegungen, die sich auf irgendeine Weise mit den Problemen befassen, die aus dem Kapitalismus kommen: die MieterInnenproteste und vor allem die Umweltbewegungen.

Das Thema Kurzarbeit und der Umgang damit sind aktuelle Beispiele, wie die sozialpartnerschaftliche Anpassung der reformistischen Gewerkschaftsführungen schon jetzt den Weg bereitet, dass wir wieder für die Krise des Kapitals zahlen sollen und das mehrfach. Eine Kopie der IG-Metall-Strategie von 2009/10, mit Kurzarbeit, mehr Niedriglohnbereichen und Abwrackprämien das deutsche Exportkapital auf Kosten der ausländischen Konkurrenz zu stärken und so Arbeitsplätze zu sichern, wird angesichts der Autokrise und von Handelskrieg noch viel weniger funktionieren. Vor allem auch, weil seitens der KapitalistInnen überhaupt keine Bereitschaft sichtbar ist, sich auf solches einzulassen. Sie haben anderes vor. Trotzdem hat die IG Metall als stärkste Gewerkschaft Corona zum Anlass genommen, vor den seit vielen Monaten geplanten und begonnen Angriffen seitens des Kapitals erbärmlich zu kapitulieren.

Die sklavische Unterordnung der Gewerkschaftsführungen unter das Kapital, dass sie um Almosen betteln, statt die Kraft der organisierten Mitglieder zu nutzen, um die ganze Klasse zu mobilisieren, kann nur durch zwei Dinge gebrochen werden: einerseits durch ein klares politisches Verständnis, dass es nötig ist, den Kapitalismus zu stürzen, weil dieses System die Welt in den Untergang führt. Zweitens dadurch, dass dieses System in seinem Weg in die Barbarei immer mehr Leute vor die Wahl stellt, zu kämpfen oder schweigend unterzugehen.

So wird die beginnende Krise Hunderttausende vor diese Wahl stellen und es ist dann entscheidend, dass es eine Kraft in der Gewerkschaftsbewegung gibt, die Forderungen und Vorschläge machen kann, die sich gegen die Quelle des Problems, die Ausbeutung der Arbeitenden zur Vermehrung des Profits, richten. Wir brauchen eine klassenkämpferische Basisbewegung und mit der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften hat sich ein hoffnungsvoller Ansatz dafür gebildet. Eine klassenkämpferische Basisbewegung ist der Schlüssel dafür, dass die ArbeiterInnenklasse wieder zur Akteurin wird und aufhört, Objekt der Ausbeutung durch das Kapital und der politischen Bevormundung durch die Bürokratie zu sein.




„Aktuell denken wir von hier bis zur Türklinke“

Interview mit einer Betriebsrätin im Einzelhandel, geführt von Wilhelm Schulz, Infomail 1099, 10. April 2020

In Zeiten von Corona wird eines deutlich. Es ist nicht der Virus, der die soziale Spaltung verstärkt, dies bewerkstelligen die Umstände, unter denen er wirkt. Wir haben, um die Auswirkungen von Corona zu beschreiben, ein Interview mit einer Betriebsrätin im Einzelhandel in einem großen Kaufhaus geführt.

Der Einzelhandel läuft hier schon seit Jahren auf dem Zahnfleisch, ist er doch von einer massiven Umstrukturierung betroffen. Durch Internetkonzerne wie Amazon, die sich bis heute weigern, nach den Tarifbedingungen des Einzelhandels zu vergüten, und nicht mehr als den schlechter entlohnten Tarifvertrag Logistik zu zahlen bereit sind, die zudem systematisch Union-Busting betreiben. Schon vor der Corona-Krise kam es hier zu Fusionen – wie z. B. von Karstadt und Galeria Kaufhof –, Schließungen und Personalabbau. Karstadt hat eine über ein Jahrzehnt andauernde Insolvenzgeschichte: Verkauf für 1 Euro; Einfrieren der Gehälter; Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Jahre andauernde begrenzte Streiks vermochten die Talfahrt für die Beschäftigten allenfalls zu verlangsamen, nicht zu stoppen.

Es ist davon auszugehen, dass es zu einer Verstärkung dieser Verschiebung in der momentanen Situation kommt. In der Branche herrscht Teilzeitarbeit vor und die Beschäftigten sind mehrheitlich Frauen. Allein diese Zahlen zeigen, dass die Krise uns nicht alle gleichsam treffen wird.

Interviewer: Bitte beschreibe die aktuelle Situation in Deinem Betrieb. Wie wirkt sich Corona auf Deine KollegInnen und Dich aus?

Seit dem 18. März ist das Unternehmen, in dem ich arbeite, geschlossen, so wie der gesamte Einzelhandel außerhalb der Lebensmittel- und Baumärkte. Seitdem sind die Beschäftigten auf Kurzarbeit null und das Unternehmen macht keine Umsätze. Kurzarbeit null bedeutet dabei einfach, dass die Kollegen und Kolleginnen nicht arbeiten und vom Staat KurzarbeiterInnengeld von 60 % beziehungsweise 67 % bekommen, falls sie Kinder haben. Das ist alles demnächst hart an der Kante. Das KurzarbeiterInnengeld zahlt jedoch der Staat und nicht das Unternehmen, in dem ich arbeite. Das wird aus dem pauschalisierten Nettoentgelt des letzten Kalenderjahres errechnet.

Viele im Einzelhandel sind in Teilzeit. Über die Hälfte der Angestellten arbeiten in Teilzeit. Das bedeutet für viele vermutlich, demnächst noch zusätzliche Gelder beantragen zu müssen, wie Wohngeld. Bis dahin konnten sich viele meines Wissens noch über Wasser halten und die wenigsten mussten aufstocken, jedoch sind die Reserven auch aufgrund der aktuellen Mietlage vermutlich sehr gering.

Der Betrieb verspricht aktuell individuelle Lösungen für jede einzelne Person in akuten Problemfällen, aber davon wissen wir noch nichts. Denn aktuell merken unsere KollegInnen das noch nicht so sehr. Wir sind am 18. März geschlossen worden. In der Gehaltsabrechnung wurde vorerst der Lohn für einen vollen Arbeitsmonat ausgezahlt, der Überhang soll vom kommenden Gehalt abgezogen werden, somit kann es zu deutlich weniger als den 60 % kommen. Das KurzarbeiterInnengeld wird somit erst zum 30. April auf dem Konto der KollegInnen sein, dann wird’s heftig.

Bis dahin hat der Betrieb versucht, alles loszuwerden, was er offiziell an Beschäftigten entlassen konnte. Als Betriebsräte konnten wir rein rechtlich unmittelbar nur die Festkräfte retten. Zum 30. April sind jetzt die gegangen worden, die unter 6 Monate Betriebszugehörigkeit aufwiesen. Auch die 450-Euro-Kräfte sind betroffen. Sogar das Personal, das zur Anpassung unseres Personalschlüssels eingestellt wurde und bitter nötig ist, wurde kurzfristig entlassen.

Das Unternehmen selbst macht in diesem Moment offiziell Minus. Die InvestorInnen unseres Hauses besitzen die Immobilien mit der einen Gesellschaft und vermieten sie an die andere. Die Miete wird nicht gestundet.

Interviewer: Die Bundesregierung hat Rettungspakete in Milliardenhöhe verabschiedet. Auf welche Art hilft das Deinen KollegInnen?

Am ehesten durch das KurzarbeiterInnengeld. Auch die Sozialabgaben zahlt die Arbeitsagentur. Sehr aktuell bei unseren KollegInnen ist das Thema Nebenjob in systemrelevanten Berufen. Dies geht kurzfristig im Haus. Solange unter dem regulären Nettogehalt geblieben wird, ist dies abgabenfrei. Es ist unklar, wie viele KollegInnen dies angenommen haben. Die Zustimmung von Arbeit„geber“Innenseite ist aktuell beschleunigt. Mehr ist hier momentan nicht absehbar für uns.

Interviewer: Welche Sicherung gibt es für Alleinerziehende oder Familien?

Da gibt es bei uns nichts, was über das KurzarbeiterInnengeld, also die 67 % hinausgeht. Interessant wird es eigentlich erst, wenn wir wieder öffnen. Zu Beginn ist davon auszugehen, dass wir zwischen der Öffnung und dem 30. Juni auf 50 % KurzarbeiterInnengeld gehen, also das mit dem geringeren Gehalt bis mindestens Ende Juli andauern wird. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 3 Monate nach Ende KurzarbeiterInnengeld nicht möglich. Der Betriebsrat wollte 6 Monate. Aktuell weiß aber niemand, wie es dann aussehen wird.

Besonders schwer für Alleinerziehende wird die Zeit auch. Durch die Kurzarbeit wird auch die Schichtplanung verkürzt. So erfahren die KollegInnen in der Zeit nur noch eine Woche im Voraus, wie sie im kommenden Monat arbeiten werden. Das macht die Planbarkeit schwerer. Von kurzfristigen Krankheitsfällen sprechen wir dabei noch überhaupt nicht.

Interviewer: KurzarbeiterInnengeld trifft im Einzelhandel, der seit Jahren auf dem Zahnfleisch läuft, vermutlich die ArbeiterInnen hart. Wie geht Ihr im Betrieb damit um? Was macht ver.di?

Ver.di schreibt im Fachbereich jeden Tag Newsletter, vor allem zur Rechtsberatung. Die Prüfungen der Azubis sind bis Ende Juni verschoben. Arbeitsverträge gehen hier nur bis zum 31. Juli. Hierzu wird aktuell verhandelt. Ansonsten hat ver.di eine Petition zur Erhöhung des KurzarbeiterInnengeldes herausgegeben von 60 % auf 90 %. Das ist schön und gut. Wer es später zahlt, bleibt offen.

Den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen halten wir aktuell über Telegram, WhatsApp und E-Mail. Hier schicken wir regelmäßige FAQs zu den uns am häufigsten gestellten Fragen. Die lauteten in den ersten Tagen in der Regel etwa: „Was ist mit Krankschreibung?“, „Was ist mit Urlaub?“; „Was ist mit den Gutstunden?“. Die Fragen sind vielfältig. Wir versuchen über alle Kanäle so transparent wie möglich zu sein. Ob und wie Diskussionen unter den KollegInnen stattfindet, kann ich aktuell nicht sagen.

Das Thema Gutstunden ist ein wichtiges. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Überstunden, die das faktisch sind, nicht abgebummelt werden, bevor das KurzarbeiterInnengeld wirkt. Eigentlich ist unser Ziel, dass überhaupt keine Gutstunden mehr rauskommen sollen, sondern neue KollegInnen eingestellt werden.

Aber aktuell denken wir von hier bis zur Türklinke. Nach Corona müssen die Beschäftigten hier vermutlich zahlen, beispielsweise durch Entlassungen, Personalmangel, Wegfall der Kundschaft. Wir sind sehr stark vom Tourismus abhängig bei uns im Haus und der liegt auf unabsehbare Zeit brach.

Interviewer: In den momentanen Debatten wird, vor allem im Einzelhandel, von massiven Veränderungen für die Zukunft gesprochen. Inwiefern trifft das Euch bereits jetzt?

Ja, wie sich das alles verschieben wird, bleibt offen. Amazon boomt. Wir werden sehen, wohin das führt. Bei uns wird versucht, ein Online-Shopping-System einzuführen. Das war auch vor Corona am Anlaufen und soll jetzt auf Biegen und Brechen beginnen. Soll passieren, damit sich das Geschäft über Wasser hält. Aber mal sehen, wie es nach Corona in unserer Branche aussieht.

Interviewer: Wie ist die Stimmung bei den KollegInnen?

Die Decke fällt ihnen auf den Kopf. Auch wenn die Stimmung momentan ruhiger ist, muss klar sein: Die finanziellen Auswirkungen, die drohen ja erst. Die Sorge verschiebt sich um 4 Wochen. Noch klingt das recht positiv. Die Fragen per Telefon werden momentan weniger. Die Leute finden sich momentan damit ab und hoffen, dass bald wieder die Normalität eintritt.

Interviewer: Der DGB hat dem BDA den Burgfrieden für die laufende Pandemie angeboten. Wie soll der Widerstand gegen Entlassungen dieser Tage organisiert werden?

Streiks und ähnliches sind aktuell unsicher. Erst muss die Situation klarer werden. Noch gibt es kaum Entlassungen. Es ist unklar, wie lang das dauern wird. Die Tiefe der Rezession lässt sich nicht abschätzen. Jedoch ist noch die Arbeit„geber“Innenseite kooperativ, da sie noch auf ihre Angestellten hoffen und sie eh unterbesetzt waren. Somit müssen wir ihnen auf die Finger gucken. Nach der gesundheitlichem Krise, wenn die Personaldecke so gering bleibt, dann muss über Streiks und Arbeitskämpfe geredet werden.

Interviewer: Vielen Dank für das Interview und einen erfolgreichen Kampf, nicht nur um den Erhalt der Stellen, sondern auch um die Verbesserung des Personalschlüssels.

Nachwort

Hier sind wichtige Punkte angesprochen worden. Die Erhöhung des KurzarbeiterInnengeldes ist für die ArbeiterInnenklasse bitter nötig, vor allem für die unteren Schichten dieser, aber die Frage der Bezahlung ist wichtig zu beantworten. Vor wenigen Tagen wurde ein Milliardenpaket der Bundesregierung zur Rettung der Wirtschaft verabschiedet. Nicht nur die Gewichtung geht an den Bedürfnissen eines Großteils der Bevölkerung vorbei. Beispielsweise sind gerade 3 Milliarden von 600 Milliarden Euro für das Gesundheitssystem vorgesehen.

Auch die Frage steht im Raum, wer am Ende die gemachten Schulden begleichen darf. Sparprogramme sind in eben jenen Bereichen zu befürchten, in denen jetzt systemrelevante HeldInnen gefeiert werden. Da sie aber außer im privatisierten Sektor keinen Mehrwert schaffen, sondern „nur“ erhalten – u. a. in Form von Menschenleben – können sie die sein, die diese Einsparungen wieder als Erste spüren. Auch eine mögliche allgemeine Steuererhöhung würde eine Umlagerung der Kosten auf die ärmere Bevölkerung darstellen. Kämpferische ArbeiterInnen in Betrieben und Gewerkschaften müssen jetzt schon gegen die Sozialisierung der Schulden und die Privatisierung der Gewinne eintreten. Wir brauchen Beschlagnahmen von jenen, die Millionen besitzen. Die ArbeiterInnen in allen Bereichen, die nicht für die Sicherung der Bedürfnisse (Gesundheit, Lebensmittel, Kommunikation, …) nötig sind, müssen bei vollen Bezügen freigestellt werden. Sollten UnternehmerInnen Beschäftigte entlassen und Betriebe schließen wollen, sollten diese ohne Entschädigung und unter Kontrolle der ArbeiterInnen verstaatlicht werden. Wir brauchen auch ein Herabsetzen der Miete auf die zum Erhalt notwendigen Kosten – dort wo selbst dies nicht stemmbar ist, ein vollständiges Einfrieren eben jener.

Aber der Einzelhandel alleine wird vermutlich wirklich vor recht leeren Kassen stehen. Das zeigt für uns aber noch deutlicher die Notwendigkeit eines breiten Kampfes der ArbeiterInnenklasse gegen die Auswirkungen der Corona-Krise, die sich somit nicht nur ökonomisch in ihren Gewerkschaften organisieren müssen, sondern dort auch den Druck aufbauen, um sich für einen Wertschöpfungsketten übergreifenden Arbeitskampf einzusetzen. Dafür stellt die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften (VKG) bereits heute einen möglichen Keim dar, in dem sich kämpferische ArbeiterInnen sammeln können.




Leben unter Corona – aus der Sicht eines Lehrers

Leserbrief eines Lehrers aus Baden-Württemberg, Infomail 1096, 24. März 2020

Notfallbetreuung, E-Learning,
Erklärvideos, Schulclouds und vieles mehr prasselt derzeit auf uns LehrerInnen
nieder. Wurden wir Anfang Februar und bis nach den Faschingsferien hinweg noch
darüber informiert, dass die Schließung von Schulen nicht in Frage käme, ging
es dann zwei Wochen später doch recht schnell. Innerhalb weniger Tage wurde
beschlossen – Schule zu, Computer an. Aber wie?

Das dachten sich nicht nur ich und
meine KollegInnen, sondern vor allem auch die SchülerInnen und Eltern. Im
Gegensatz zur weitverbreiteten Meinung, dass sich die SchülerInnen auf
„Coronaferien“ und „Corona-Parties“ freuen würden, bekam ich von meinen Klassen
eher die Frage gestellt „Und wie lernen wir jetzt weiter?“ – „Gute Frage, da
muss ich erst mal drüber nachdenken.“ Die SchülerInnen wurden am letzten
Freitag nach Hause geschickt und zwei Stunden später stand es dann fest. Auch
hier in Baden-Württemberg werden die Schulen geschlossen. Perfektes Timing,
eine Kommunikation mit den SchülerInnen, Eltern und dem Kollegium war so nun
auch nicht mal in kleinem Maßstab möglich.

Ausbaden durften es dann zuerst wir
LehrerInnen und nun im laufenden Betrieb des E-Learning zusätzlich die Eltern.
Über das Wochenende sollten Notfallmaterialien für einen nicht näher
definierten Online-Unterricht erstellt werden. Ohne über die technischen
Gegebenheiten meiner SchülerInnen zuhause Bescheid zu wissen, blieb mir nichts
anderes übrig, als ins Blaue zu planen: „Haben überhaupt alle meine
SchülerInnen Zugang zu einem PC?“ „Ist ein Elternteil womöglich selbst im
Homeoffice und benötigt den PC selbst?“ „Gibt es Geschwisterkinder aus anderen
Klassen in der gleichen Familie, die sich vielleicht einen PC teilen müssen?“
Auch in der Schule zeigt sich nun mal die unterschiedliche soziale Herkunft der
SchülerInnen. Ich konnte nicht einfach davon ausgehen, dass jedeR meineR
SchülerInnen einen eigenen PC zur Verfügung hat.

Ich entschied mich pragmatisch und
bereitete Unterricht entlang des Schulbuches vor. Digital daran ist nur die
PDF-Datei, welche die Eltern von mir geschickt bekommen und in welcher die
Aufgaben stehen.

Es ist aber nicht so, als würde es an
digitalen Angeboten mangeln. Wir bekommen derzeit über unsere Schuladressen
gefühlt stündlich Werbeangebote von AnbieterInnen digitaler Lernmaterialien.
Von kostenlosen Testversionen bis hin zu kostenlosen Schullizenzen während der
Corona-Krise ist alles dabei. Die Unternehmen versuchen, den Markt aktiv und
aggressiv unter sich aufzuteilen, und erhoffen sich jetzt schon einen
Marktvorteil, wenn Corona wieder vorbei ist. Marktperversion at its best!

Im Grunde zeigt diese Situation doch
nur wieder sehr deutlich auf, dass in einer unruhigen Zeit die Bildung von
Jugendlichen davon abhängt, wie dick der Geldbeutel der Eltern ist. Können
diese Kinder letzterer sich doch mit ihrer technischen Ausstattung der großen Online-Bildungsangebote
bedienen und haben im Durchschnitt eine bessere Unterstützung durch Eltern, da
diese weniger stark davon betroffen sind, sich durch Kurzarbeitsbezüge über
Wasser zu halten, durch Hartz IV und durch „digitale Behördengänge“ zu quälen, um
sicherzustellen,
dass im nächsten Monat auch genügend Geld für das Essen vorhanden ist.




DGB-Schulterschluss mit dem Kapital – auf Kosten der Lohnabhängigen

Helga Müller, Infomail 1096, 23. März 2020

Vor ein paar Tagen – genauer gesagt am 13. März 2020 – veröffentlichten DGB und der Unternehmerverband BDA eine gemeinsame Pressemitteilung mit der vielsagenden Überschrift: „DGB und BDA: Die Sozialpartner stellen gemeinsame Verantwortung in der Coronakrise über Differenzen“.

Die Erklärung
stellt die historische Bedeutung der Corona-Krise heraus und zieht Parallelen zum
Vorgehen bei der letzten großen Wirtschaftskrise 2008/2009, in der als erstes
die befristet Beschäftigten sowie Leiharbeit„nehmer“Innen aus den Betrieben
flogen. Die IG Metall warf damals ihre relativ hohen Lohnforderungen über Bord.
Stattdessen vereinbarte sie, die Unternehmen tariflich von den Kosten zu entlasten,
die ihnen bei Kurzarbeit bleiben, wie Urlaubsgeld und Sozialbeiträge. Gemeinsam
mit Kapital mit Regierung wurde die Kurzarbeit ausgeweitet, um damit der
Exportindustrie zu „helfen“, über die Krise hinwegzukommen.

Geholfen hat es
2008/2009 tatsächlich der deutschen Exportindustrie, die einen
Konkurrenzvorsprung erhielt und in der Folge ihr Gewicht auf Kosten der europäischen
und US-amerikanischen Konkurrenz ausbauen konnte. Profitiert haben bis zu einem
gewissen Grad auch die Stammbelegschaften der großen Autokonzerne, also der
bestbezahlte Teil der Klasse. Bezahlt habe es die Masse der Lohnabhängigen mit
Lohnverzicht, Zunahme des Niedriglohnsektors und Sozialabbau, die RentnerInnen
mit kleinen Renten und die Beschäftigten in anderen Ländern, deren Jobs
vernichtet wurden.

Über den Tisch gezogen

Auch diesmal geht es in die genau gleiche Richtung. Der DGB brüstet sich in der Erklärung, dass DGB und BDA – die beiden SozialpartnerInnen – eine großzügige Kurzarbeiterregelung durchgesetzt hätten, und der Gewerkschaftsdachverband klopft sich dabei auf die Schulter, weil dies die Beschäftigung in den Betrieben und die Liquidität der Unternehmen stabilisieren würde. Mittlerweile hat auch der DGB (Stellungnahme vom 19.3.2020) mitgekriegt, dass die Umsetzung des Kurzarbeitergeldes nicht sehr sozial ausgewogen ist und fast jede/r UnternehmerIn ohne größere Komplikationen darauf zurückgreifen kann, ohne groß in wirtschaftlichen Problemen zu stecken. Die BürokratInnen haben sich mal wieder von den „PartnerInnen“ BDA und auch Bundesregierung über den Tisch ziehen lassen.

Nachteile davon
haben nur die Beschäftigten: Die Sozialbeiträge für die UnternehmerInnen werden
in vollem Umfang von der Bundesagentur für Arbeit – also von unseren
einbezahlten Arbeitslosengeldern – zurückerstattet, die Lohnabhängigen dagegen
erhalten nichts. Im Gegenteil: sie sollen sich mit nur 60 % des bisherigen
Nettolohns irgendwie über Wasser halten. 
Vielen – nicht nur denen im ausgesprochenen Niedriglohnsektor, sondern
auch etlichen KollegInnen mit Tarifgehältern wie z. B. im Einzelhandel –
wird dies nicht reichen, um die notwendigen Lebensmittel, die Mieten etc. auf
Dauer zahlen zu können. Diese werden nach Auslaufen des Kurzarbeitergelds mit
ziemlicher Wahrscheinlichkeit unter die Armutsgrenze fallen.

Was machen die
DGB-Gewerkschaften daraus?

Sie appellieren –
nach alter Manier – diesmal an die Bundesregierung, doch nachzubessern! Ver.di
hat die radikalste Waffe rausgezogen – die Online-Petition. Die Große Koalition
möge bitte das Kurzarbeitergeld auf 90 % aufstocken und dies am Montag,
23. März, beschließen!

Die IG Metall
ist noch besser dabei. Sie hat in Nordrhein-Westfalen einen Pilotabschluss
unterzeichnet, der rein gar nichts mit den ursprünglichen Forderungen zu tun
hat, diese sind „vertagt“. Der Abschluss bringt weder eine Lohnerhöhung noch
irgendeine Absicherung der KollegInnen in der kommenden Krise, sondern regelt
die bekannten Möglichkeiten zur Kurzarbeit und zur Kinderbetreuung. Neu sind
dabei nur noch einmal fünf Betreuungstage und eine Härtefallregelung für
Kurzarbeit, zu der die Unternehmen 350 Euro pro Kopf und Monat zuschießen
sollen. Das ist deutlich weniger, als sie durch die neue gesetzliche Regelung
erhalten, der zufolge die Unternehmern bei Kurzarbeit keine
Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen.

Mit dieser
Regelung wird übrigens jetzt schon ein riesiges Loch in der Kranken- und
Rentenversicherung vorbereitet. Mit Sicherheit werden Kapital und Regierung
versuchen, dieses durch die Einbußen der Beschäftigten und durch Rentenkürzungen
zu stopfen. Ver.di zögert im Moment die Tarifrunden im öffentlichen Dienst und
im Nahverkehr hinaus – ein wenig nach dem Prinzip Hoffnung, dass nach dem Zurückgehen
der Ausbreitung des Coronavirus irgendwie eine günstigere Ausgangslage bestünde.

Keine Antwort
auf die Wirtschaftskrise

Aber bei beiden:
keine Antwort auf die wirtschaftliche Krise und die sich anbahnenden Opfer auf
Seite der ArbeiterInnenklasse, keine Antwort auf Insolvenzen,
Massenarbeitslosigkeit und weiteren Sozialabbau. Beide setzen auf die
Ersatzleistung über das Kurzarbeitergeld –wohlgemerkt bezahlt aus unseren Beiträgen.
Was daran „sozial ausgewogen“ sein soll, bleibt das Geheimnis der
Gewerkschaftsspitzen. So bleibt es beim Hoffen, damit einigermaßen die Krise im
Griff zu haben, statt den Kampf gegen jede Entlassung und für volle
Weiterzahlung der Löhne aufzunehmen.

Schon jetzt
fahren die Unternehmen ihre Produktion runter und beantragen Kurzarbeitergeld,
das dank des Beschlusses des Bundestages für die Betriebe sehr leicht zu
erhalten ist. Die einzelnen und jeweils unabhängig voneinander agierenden
Betriebsräte stehen unter Druck. Entweder geben sie bereitwillig gleich nach
oder versuchen, zumindest noch ein wenig mehr Geld aus den Unternehmen
rauszuholen. Manche versuchen auch, solange wie möglich einen Abschluss
hinauszuzögern. Solange Betriebsräte in jeder Firma einzeln verhandeln müssen,
werden sie irgendwann alle, einer nach dem anderen, einbrechen und zu mehr oder
weniger schlechten Bedingungen klein beigeben.

Kurzarbeitergeld
– aber nur bei Aufstockung auf 100 % des derzeitigen Gehalts – kann schließlich
allenfalls nur eine kurze Überbrückung sein, um auf sinnvolle Produktion
umzusteigen. Zu befürchten ist, dass viele Unternehmen – ob in der
Autoindustrie, den Banken oder im Handel – die Kurzarbeit nutzen, um Betriebe
und Büros nach der Krise gar nicht mehr aufzumachen.

Keine/r sagt,
dass die Situation jetzt für die Seite der Lohnabhängigen einfach sei. Auch der
Kampf ist nicht leicht zu führen, da aufgrund der Zwangsmaßnahmen der UnternehmerInnen
und der Aushebelung demokratischer Rechte durch die Regierungen ein
Zusammenkommen der KollegInnen immer schwieriger wird. Aber auch in Italien
waren trotz großer staatlicher Einschränkungen der Bewegungsfreiheit Streiks möglich,
mit denen sich die KollegInnen dagegen gewehrt haben, dass sie weiter
produzieren mussten, obwohl der Schutz ihrer Gesundheit in der Produktion nicht
mehr gewährleistet war.

Falle
Sozialpartnerschaft

Wir befinden uns
in einer Situation, in der die üblichen Mechanismen der Sozialpartnerschaft –
sofern nicht von den UnternehmerInnen direkt aufgekündigt – nicht bloß mit
faulen Kompromissen enden werden. Die üblichen Abfederungsmaßnahmen wie
Kurzarbeitergeld, Zulassung von Ausweitung der Arbeitszeiten etc. werden nicht
bloß zu Einschränkungen führen. Die kommende Krise wird wahrscheinlich noch
tiefer als 2008/2009 ausfallen. Zugleich gibt es noch weniger Spielraum für
(faule) Kompromisse. Vielmehr könnte die Sozialpartnerschaft zu einer Art
Burgfriedenspolitik werden, die die ArbeiterInnenklasse politisch und
gewerkschaftlich entwaffnet – und damit erleichtert, die Kosten auf die Lohnabhängigen
in einem historisch neuartigen Ausmaß abzuwälzen.

Wir müssen daher
für einen Bruch mit dieser Politik durch die Gewerkschaftsführungen und den
Apparat kämpfen, die SPD, aber auch DIE LINKE in Bundes- und Landesregierungen
munter fortführen.

Dabei sehen sich
mittlerweile selbst bürgerliche Regierungen – z. B. in Spanien oder
Frankreich – gezwungen, die Diskussion zur Verstaatlichung bestimmter „systemrelevanter“
Unternehmen aufzuwerfen. Vor allem in Spanien ist damit besonders auch die
Verstaatlichung  der
Gesundheitsversorgung gemeint, die aufgrund der vergangenen rigorosen
Privatisierung und dem damit zusammenhängenden Personalabbau kurz vor dem
Kollaps steht. Die gleiche Problematik kennzeichnet die Lage in Italien, aber
auch die im vergleichsweise reichen Deutschland ist nicht viel besser.

Die italienische
Regierung sieht sich, nachdem sie den weitgehenden Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung
auch offiziell zugegeben musste, gezwungen, nur noch die Produktion zuzulassen,
die wirklich für das Überleben essenziell ist, und alles andere zu schließen.

Wenn wir die
Umsetzung und Kontrolle dieser Entscheidung den Regierenden überlassen, ist
jetzt schon klar, dass Tausende von Betrieben schließen und pleitegehen werden
mit den entsprechenden Konsequenzen von Massenarbeitslosigkeit und noch
extremerem Sozialabbau, als wir ihn schon erlebt haben.

Eigentumsfrage

Nichts wäre
jetzt notwendiger denn je als die Frage der Enteignung und Verstaatlichung
unter Kontrolle der ArbeiterInnen und KonsumentInnen – auch bei Fortführung
oder Ausweitung der Arbeit in lebensnotwendigen Bereichen. Gerade die
Gewerkschaftsbewegung mit ihren Millionen Mitgliedern müsste dazu die
Initiative ergreifen.

In der
Gesundheitsversorgung ist das nötiger und konkret fassbarer denn je, um diese für
alle gewährleisten zu können, ob auf dem Land oder in der Stadt, ob in ärmeren
oder Stadtvierteln, in denen viele Besserverdienende leben, und um genügend
Geld zu mobilisieren, um ausreichend Personal einstellen zu können.

Eine
Verstaatlichung unter Kontrolle der Beschäftigten und derjenigen, die die
Produkte brauchen, hätte zum einen das Ziel, die Unternehmen daran zu hindern,
dass sie ihre Krise auf die ArbeiterInnenklasse abwälzen können, und auf der
anderen Seite wäre das auch ein Schritt dahin, gesamtgesellschaftlich zu überlegen
und letztendlich zu planen, welche Arbeit und welche Produktion wirklich zu den
existenziellen Bedürfnissen der Menschheit gehören.

Darüber hinaus wäre
auch eine Planung möglich, wo KollegInnen, die jetzt keine Arbeit mehr haben,
sinnvoll eingesetzt werden können. Transformation und staatliche Produktion
sind möglich: Großbritannien bittet aufgrund der Lieferschwierigkeit von
Beatmungsgeräten, und weil die neo-liberalen Regierungen das staatliche
Gesundheitssystem NHS seit Jahrzehnten geschliffen haben, so dass bereits eine
einfache Grippewelle, das britische Gesundheitssystem bis an den Rand des Kollapses
bringt, zu überprüfen, ob die Autoindustrie nicht auf die Produktion von
solchen Geräten umstellen kann. Bayern will aufgrund von Engpässen bei
notwendiger Schutzbekleidung in den Krankenhäusern selber solche produzieren
lassen.

Eine solche
Diskussion müsste gerade jetzt verstärkt in den Gewerkschaften begonnen werden.
Die Situation, dass man sich kaum noch physisch treffen kann, darf aber nicht
von der Gewerkschaftsführung dazu missbraucht werden, dass die Mitgliedschaft
vollkommen ausgeschlossen wird – wie z. B. jetzt bei dem Pilotabschluss
Nordrhein-Westfalen bezüglich der Metalltarifrunde.

Auch die
Betriebsräte dürfen nicht einfach wegtauchen. Sie müssen sichtbar und präsent
sein – angefangen bei der juristischen Begleitung der Beschäftigten bei unternehmerischen
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Produktion bis hin zum Widerspruch dagegen.

Es ist nach wie
vor möglich, Treffen abzuhalten, wenn auch nicht physisch, so doch mit Hilfe
der neuen Medien oder von Telefonkonferenzen. Aber auch das muss von den
Mitgliedern eingefordert werden. Es darf nicht einfach akzeptiert werden, dass
Sitzungen von den Gewerkschaftsverantwortlichen abgesagt werden.

In Betrieben ist
es möglich, dass sich die KollegInnen treffen und austauschen, und auch
Vertrauensleutestrukturen oder Betriebsgruppen können weiter aufrechterhalten
werden und über diese Fragen diskutieren, Anträge stellen und Beschlüsse
fassen.

Wenn die
Gewerkschaften in dieser Krisensituation zu einem Kampfinstrument der
ArbeiterInnenklasse werden sollen, dürfen wir die Entmündigung der Mitglieder
nicht hinnehmen. Wir müssen uns diese Rechte nehmen und erkämpfen – auch gegen
den Apparat. Auch dazu brauchen wir den Aufbau einer klassenkämpferischen
Opposition, einer Basisbewegung.