Der Vizekanzler erklärt die Staatsräson

Martin Suchanek, Infomail 1236, 8. November 2023

Robert Habecks „Rede zu Israel und Antisemitismus“ vom 1. November wurde mittlerweile millionenfach gehört oder gelesen. Regierung und Opposition feiern sie als „Meisterleistung“, als politisches Feuerwerk. Der ehemalige Chefredakteur der Bild-Zeitung, Julian Reichelt twittert von „moralischer Klarheit, rhetorischer Brillanz und vor allem tief berührender, aufrichtiger Empathie“, die FAZ spricht von der heißersehnten „Kanzlerrede des Vizekanzlers“.

So viel Zuspruch erhielt ein Vertreter der Ampel-Koalition lange nicht. Boulevard- und Qualitätsjournalismus, Regierung und Opposition sind endlich geeint, wenn es um die seit Jahrzehnten zur Staatsräson erklärte „Solidarität mit Israel“ geht. Dabei enthält die Rede Habecks nichts wirklich Neues, stellt aber den Versuch einer Gesamtdarstellung und Begründung der Feststellung „Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson“ dar.

Gleichsetzung von Antizionismus mit Antisemitismus

Am Beginn seiner Ausführungen verweist Habeck darauf, dass die Solidarität mit Israel aus der Verantwortung für die eigene deutsche Geschichte erwachse. Die Verantwortung des deutschen Faschismus und Imperialismus für die Shoa, für den industriellen Massenmord an 6 Millionen Juden und Jüdinnen, zieht er heran, um daraus ein Schutzversprechen für den Staat Israel abzuleiten.

Diese Gleichsetzung des Kampfes gegen Antisemitismus mit der Verteidigung Israels und seiner Politik bildet seit Jahrzehnten den ideologischen Begründungszusammenhang der zur Staatsräson erhobenen Nahostpolitik. Dem entspricht die Gleichsetzung von Antizionismus und Israelkritik mit Antisemitismus. Zwar gesteht Habeck zu, dass Kritik an der Siedlerbewegung in der Westbank und Empathie mit getöteten Palästinenser:innen gerechtfertigt und erlaubt seien – jedoch nur, solange sie nicht an die Ursachen des Leides gehen, nur solange sie die systematische Vertreibung der Palästinenser:innen und den rassistischen Charakter des Staates Israel ausklammern. Schon die Forderung nach einem gemeinsamen binationalen, säkularen Staat, in dem alle das Recht auf Rückkehr haben, in dem Jüd:innen und Palästinenser:innen gleichberechtigt zusammenleben, der also kein Privileg für eine Nation mehr kennt, gilt schon als „antisemitisch“, weil „israelfeindlich“.

Israel habe, so Habeck, ein Recht auf „Selbstverteidigung“ – ein Codewort für Jahrzehnte der Landnahme, Vertreibung, Siedlungspolitik und Militärschläge gegen die Palästinenser:innen in Gaza und der Westbank. Mit diesem „Recht“ steckt der Minister zugleich auch ab, welche Kritik an Israels Luftangriffen und der beginnenden Bodeninvasion erlaubt sei – und welche nicht. Das Einfordern des Kriegsrechts und internationaler Standards gesteht Habeck zu, eine grundsätzliche Kritik am Angriff Israels ginge aber nicht. Schließlich dürfe das Existenzrecht Israels nicht „relativiert“ werden. Folgerichtig wird die Unterstützung Israels im Krieg gegen Gaza zum Lackmustest, ob es jemand mit der Solidarität wirklich erst meint und über die Gleichsetzung von Antizionismus und Antisemitismus zum Prüfstein, ob jemand antisemitisch ist oder nicht.

Verkehrung der Realität

Ganz im Sinne dieser Setzung durchzieht Habecks Rede eine eng damit verknüpfte Schwarz-Weiß-Malerei. So verweist er auf die Angst jüdischer Menschen in Deutschland vor antisemitischen Übergriffen und betont die Notwendigkeit, diesen entgegenzutreten. Zugleich verharmlost er den massiv ansteigenden Rassismus und behauptet: „Während es schnell große Solidaritätswellen gibt, etwa wenn es zu rassistischen Angriffen kommt, ist die Solidarität bei Israel rasch brüchig.“

Von den „Solidaritätswellen“ haben die meisten Opfer rassistischer Angriffe bisher wohl wenig mitbekommen. Im Gegenteil: AfD, Freie Wähler, CDU/CSU, aber natürlich auch FDP, SPD und Grüne werden seit Monaten nicht müde, Flüchtlinge und Migrant:innen rassistisch zu stigmatisieren, immer neue Angriffe auf die Rechte von Migrant:innen und Geflüchteten zu fordern und auf den Weg zu bringen. Das Asylrecht oder, genauer, dessen Restbestände stehen unter Dauerbeschuss. Migration muss „kontrolliert“, also eingeschränkt werden. Dafür werden Tausende Tote im Mittelmeer billigend in Kauf genommen, dafür sollen der EU vorgelagerte „Asylzentren“, also Abschiebelager aufgebaut werden.

In diesen Chor stimmen Habeck und seine vorgebliche Menschenrechtspartei, die Grünen, längst ein. Ganz auf dieser Linie geht es auch in seiner Rede zu. Während er verbal Kritik an Israel noch zulässt, ergeht an jede reale Empörung, die sich auf der Straße zeigt, eine Kampfansage. So heißt es wörtlich: „Antisemitismus ist in keiner Gestalt zu tolerieren – in keiner. Das Ausmaß bei den islamistischen Demonstrationen in Berlin und in weiteren Städten Deutschlands ist inakzeptabel und braucht eine harte politische Antwort.“

Offenkundig weiß der Minister besser, wer sich an den vielen kriminalisierten wie auch an den schließlich doch erzwungenen, legalen Demonstrationen beteiligt hat, als Zehntausende Menschen, die dort lautstark ihre Solidarität mit Palästina zum Ausdruck gebracht haben. Alle einigermaßen objektiven Beobachter:innen wissen, dass die große Masse diese Aktionen keine „islamistischen Demonstrationen“ waren und sie wissen auch, dass sich diese Manifestationen klar gegen Antisemitismus wandten. Sie wandten sich aber auch gegen den Zionismus, die israelischen Bombardements und solidarisierten sich mit dem Recht der Palästinenser:innen auf Widerstand, auf Selbstverteidigung.

Hier zeigt sich auch der reale Kern der Staatsräson im Nahen Osten. Deutschland steht auf Seite einer Kriegspartei, nämlich des Aggressors, des Unterdrücker:innenstaates Israel, dessen Existenz auf der Vertreibung der Palästinenser:innen und seiner Funktion als Vorposten zur Sicherung der Interessen des US-Imperialismus und seiner Verbündeten, darunter Deutschland, fußt. Und diese ökonomischen und geostrategischen Interessen sind der eigentliche materielle Gehalt der Staatsräson, für deren Begründung die Shoa instrumentalisiert wird.

Damit rechtfertigt er nicht nur die Unterdrückung. Er setzt nicht nur die Verteidigung Israels mit der Verteidigung der jüdischen Bevölkerung fälschlich gleich, er spricht zugleich den Palästinenser:innen ihr Recht auf Selbstverteidigung ab, indem er sie faktisch mit der Hamas gleichsetzt und diese wiederum auf eine „Terrororganisation“ reduziert. Folglich sind für Habeck alle Palästinenser:innen, ja implizit alle Muslim:innen und alle arabischen Migrant:innen der Hamas-Unterstützung und des Antisemitismus verdächtig, sofern sie nicht die von der Regierung und den deutschen Medien geforderten Bekenntnisse zum Selbstverteidigungsrecht Israels ablegen.

Natürlich dürfen bei Habecks Rede kritische Bemerkungen an zur AfD, zum deutschstämmigen Antisemitismus und zu Putin-Versteher:innen nicht fehlen. Diese ideologische Abgrenzung stellt aber wenig mehr als eine rituelle Floskel des Menschenrechtsimperialismus dar, der vor etwas mehr als einem Jahr erst „humanitäre“ Öl- und Gaslieferungen mit Katar als Ersatz für „schmutziges“ russisches Öl und Gas vereinbarte. Und dies ist nur ein Beispiel für eine Außenpolitik, die sich im Kampf um die Neuaufteilung der Welt gegenüber China und Russland mit einem gigantischen Aufrüstungsprogramm ins Zeug legt und die von ihrer „zivilisatorischen Überlegenheit“ in Afghanistan und jüngst in Mali Zeugnis abgelegt hat.

Und davon wird es noch mehr geben müssen, wenn Deutschland und die EU im Sinne des Kapitals erfolgreich sein sollen. Das weiß auch Habeck.

Zivilisationsbruch

Und natürlich weiß auch er, dass schon jetzt rund 10.000 Palästinser:innen – die Mehrheit Zivilist:innen, darunter Tausende Kinder – in Gaza infolge der Angriffe der IDF getötet wurden. Und er weiß, dass diese Zahl noch massiv steigen wird, möglicherweise ein Großteil der Bevölkerung Gazas vertrieben werden soll, wenn es nach den Vorstellungen der Notstandsregierung Netanjahu geht. Und natürlich lehnt der „Humanist“ Habeck selbst einen Waffenstillstand ab, allenfalls kurzfristige „Pausen“ soll es bei Bombardements und Beschuss geben.

Zur Begründung dieser Aggression, die, wie selbst die UNO nicht müde wird zu betonen, mit permanenten Völkerrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen einhergeht, greift er auf eine weitere argumentative Figur zurück: „Kontextualisierung aber darf nicht zu Rechtfertigung führen.“

Er meint damit den Angriff der Hamas vom 7. Oktober und die Ermordung hunderter unschuldiger Zivilist:innen. In der Tat ist Letztere nicht zu rechtfertigen. Die Gruppe Arbeiter:innenmacht, aber auch praktisch alle Aufrufenden zu den verschiedenen Demonstrationen in Solidarität mit Palästina haben die willküriche Tötung von Zivilist:innen wiederholt kritisiert. Doch darum geht es Habeck nicht. Mit der Forderung meint er etwas ganz anderes. Die Geschichte Israels und Palästinas, die Vertreibung der Palästinenser:innen und deren nationale Unterdrückung durch den zionistischen Staat, die Politik der israelischen und imperialistischen Regierungen der letzten Jahre dürften überhaupt keine Rolle für das Begreifen und Bewerten der Aktionen der Hamas und andere palästinensischer Organisationen spielen.

Der gesamte politische, ökonomische und historische Kontext, vor dessen Hintergrund der 7. Oktober eigentlich erst begriffen und verstanden werden kann, müsse vielmehr zurücktreten, ja ausgeblendet werden. Das Ins-Verhältnis-Setzen, ohne das keine geschichtliche Tat als solche begriffen werden kann, wird unter den Generalverdacht einer „Relativierung“ gestellt.

Diese Enthistorisierung bildet zugleich ein entscheidendes Element in Habecks Rechtfertigung der deutschen Staatsräson und der Verteidigung Israels. Indem die Taten der Hamas als „Zivilisationsbruch“, als eine unbegreifliche Aktion, als Entäußerung eines absolut Bösen, eines „reinen“ Vernichtungswillens interpretiert werden, wird der geschichtliche Kontext sekundär, wenn nicht irrelevant. Wird die Tat der Hamas einmal so gesetzt, kann jeder Verweis auf den realen Kontext auch nur als Verharmlosung einer singulären, scheinbar außerhalb der Geschichte und gesellschaftlicher Verhältnisse stehenden Tat abgebügelt werden. Beim so verstandenen „Zivilisationsbruch“ gibt es letztlich nichts zu verstehen, zu begreifen oder herzuleiten. Es gilt zu glauben. Diese Figur ist dem religiösen, idealistischen Denken entlehnt, wo ansonsten das absolut Böse beheimatet ist.

Mit dem absolut Bösen – der Hamas in diesem Fall – tritt natürlich auch das Gute auf die Weltbühne oder zumindest in der Rede Habecks: Israel.

Natürlich ist Habeck nicht so blöde, dieses als makellos Gutes auszumalen. Aber er kontrastiert es wohlwollend gegenüber dem Widerstand der Palästinenser:innen und natürlich der Hamas. Israel wäre schließlich gerade dabei gewesen, mit arabischen Regimen eine „Normalisierung“ herbeizuführen. Dass diese auf Kosten der Palästinenser:innen gegangen wäre, verschweigt er bei seiner selektiven „Kontextualisierung“.

Die Hamas und ihrer Unterstützer:innen, allen voran der Iran, würden keine Zweistaatenlösung wollen, erklärt Habeck, verschweigt jedoch, dass diese seit Jahrzehnten von der israelischen Rechten und insbesondere der Regierung Netanjahu sabotiert und praktisch ad acta gelegt wurde. Die Mordtaten der Hamas zielten auf eine Verhinderung des Friedens, erklärt Habeck. Und die 10.000 Toten, die seit dem 7. Oktober auf das Konto der israelischen Armee gehen? Lt. Habeck ein Beitrag zur Selbstverteidigung und zum Frieden – mit Friedhofsruhe.

Der Krieg zwischen Israel und den Palästinenser:innen wird aus seinem historischen Kontext gerissen. Selbst schon die Thematisierung seiner Wurzeln in der Errichtung eines kolonialistischen Siedler:innenstaates wird tabuisiert. Den Kampf von Unterdrücker:innen und Unterdrückten auch nur zu benennen, wird als antisemitisch diffamiert. Habeck und die bürgerliche Öffentlichkeit preisen seine Rede und sein Ableitungen als „vernünftig“ und „demokratisch“.

In Wirklichkeit stellt die Tabuisierung des geschichtlichen, politischen und ökonomischen Kontextes eine Form der Vernunftfeindlichkeit und des Irrationalismus dar, den Rückgriff auf eine quasi religiöse Argumentationsfigur.

Ist der 7. Oktober einmal als Entäußerung des absolut Bösen bestimmt, so bedürfen die Mittel des Kampfes gegen dieses keiner weiteren Rechtfertigung. Dass sich Israel ans Völkerrecht halte, sei zwar wünschenswert, letztlich jedoch zweitrangig. Wem nach 10.000 Toten Bedenken kommen, dem kann jederzeit „Relativierung“ vorgehalten werden.

Diese irrationale Form der Rechtfertigung jeder Israelsolidarität entspricht nicht nur dem Zeitgeist, sie dient auch dazu, die Bevölkerung auf „Durchhalten“ einzustimmen, wenn noch viel mehr Menschen sterben, wenn der Krieg Formen des Genozids annimmt oder Hunderttausende, wenn nicht Millionen Palästinenser:innen vertrieben werden sollten.

Wenn die Taten der Hamas keine Kontextualisierung, keine „Relativierung“ kennen dürfen, so gibt es auch bei den Vergeltungsmaßnahmen letztlich kein „Maß“, ist letztlich alles erlaubt. Eine solches Rechtfertigungsmuster dient nicht nur der Entschuldigung der Angriffe Israels, es bildet zugleich auch eine Blaupause für zukünftige Einsätze des deutschen Imperialismus gegen seine zum „Bösen“, zu „Zivilisationsbrecher:innen“ stilisierten Feind:innen.

Und sie dient auch gegen die „inneren Feind:innen“, gegen palästinensische und arabische Migrant:innen, gegen die antiimperialistische und antikolonialistische Linke und auch gegen alle Lohnabhängigen, die sich belgische und britische Gewerkschaften zum Vorbild nehmen, die beschlossen haben, die Lieferung von Kriegsgerät an Israel zu blockieren. Auch sie würde die Staatsräson mit aller Härte treffen, daran lässt Habeck keinen Zweifel.

Der Minister verwendet zwar religiöse Argumentationsfiguren zur Begründung der Staatsräson und Israelsolidarität. Aber er wandelt nicht im Himmel, sondern auf Erden und verfolgt durchaus profane Ziele. So kommt seine Rede auch nicht ohne die Drohung aus, dass ein Verstoß gegen die Staatsräson strafbar ist: „Wer Deutscher ist, wird sich dafür vor Gericht verantworten müssen, wer kein Deutscher ist, riskiert außerdem seinen Aufenthaltsstatus. Wer noch keinen Aufenthaltstitel hat, liefert damit einen Grund, abgeschoben zu werden.“

Diese Drohung müssen wir ernst nehmen und uns gemeinsam gegen die weitere Einschränkung demokratischer Rechte zur Wehr setzen und eine breite, klassenkämpferische Palästinasolidaritätsbewegung aufbauen.




Bundestag auf Kriegskurs – Nein zur Kriminalisierung der Palästina-Solidarität!

Martin Suchanek, Infomail 1233, 14. Oktober 2023

Einstimmig beschloss der deutsche Bundestag am 12. Oktober den von SPD, Grünen, FPD und CDU/CSU vorgelegten Antrag zur Lage in Israel. Davor erklärte Olaf Scholz in einer Regierungserklärung. „Die Sicherheit Israels ist deutsche Staatsräson.“

Auch die Fraktionen von AfD und DIE LINKE applaudierten und stimmten dem Antrag zu. Wenn es um die Staatsräson des deutschen Imperialismus geht, will im Bundestag offenkundig niemand beiseitestehen.

Bedingungslose Solidarität mit Israel …

Dabei läuft der Beschluss auf nichts weniger hinaus als eine Unterstützung der Bombardierung Gazas und der bevorstehenden Bodeninvasion durch die israelische Armee. Die Absicht der israelischen Regierung und des neu ernannten Notstandskabinetts, Gaza faktisch dem Erdboden gleichzumachen und keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung zu nehmen, ficht den deutschen Bundestag nicht an. Für die Toten der Bombardements durch die israelische Luftwaffe und durch Bodentruppen wird einfach die Hamas als verantwortlich erklärt.

Und diesmal sollen, so Regierung und Opposition in seltener Einmütigkeit, den Worten auch Taten folgen. Zivile Tote in Gaza seien, so erklärt Außenministerin Baerbock, leider unvermeidlich – und zwar aufgrund der „perfiden“ Taktik der Hamas (und aller anderen palästinensischen Organisationen), ihre Kämpfer:innen nicht auf offenem Feld zum Abschuss aufzustellen, sondern sich zu verschanzen. Geflissentlich ignoriert sie dabei das Offenkundige, dass in jedem Krieg besonders die verteidigende oder die militärisch unterlegende Seite im Schutz der eigenen Bevölkerung agiert.

Das hat auch seinen Grund. Der Bundestag, die Regierung, die gesamte Opposition und sämtliche „etablierten“ Medien missbrauchen die Trauer und das Mitgefühl mit den zivilen jüdischen Opfern des Ausbruchs der von Hamas geführten palästinensischen Kräfte aus Gaza zur ideologischen Vorbereitung auf die Unterstützung eines Krieges gegen die dortige Bevölkerung, der zur Vernichtung jedes Widerstandes und zur Massenvertreibung führen soll. Daher auch die gebetsmühlenartige Beteuerung, dass die „Solidarität mit Israel“ auch dann nicht nachlassen dürfe, wenn „andere Bilder“ aus Gaza kommen. Ganz nebenbei erklärt der Bundestag auch gleich seine Unterstützung für Militärschläge im Libanon oder Syrien und verstärkten Druck gegen den Iran.

… bedingungslose Unterstützung des Krieges

Parallel zur Debatte im Bundestag untermauert das Verteidigungsministerium die Solidarität mit Israel. So will Deutschland Munition für Kriegsschiffe liefern, Drohnen zur Verfügung stellen und Schutzausrüstung für die IDF schicken. Israel, so heißt es in der Entschließung, sei im Krieg „jedwede Unterstützung zu gewähren.“ Dass die Regierung, die Unionsparteien, die AfD zustimmen, verwundert niemanden. Doch auch sämtliche anwesenden Abgeordneten, alle Flügel der „Friedenspartei“ DIE LINKE wollen sich an diesem Tag der Staatsräson nicht entziehen und stimmen für einen Krieg im Nahen Osten, der „Frieden“ durch die Vernichtung jedweden Widerstandspotentials der Palästinenser:innen bringen soll. „Jedes Hamas-Mitglied ist ein toter Mann“, verkündet Netanjahu. Die neu geformte israelische Notstandsregierung verwendet dabei Hamas als Codewort für alle Palästinenser:innen, die Widerstand gegen die Besatzung und Vertreibung leisten und weiter leisten wollen.

Daher zielt die israelische Strategie auf die Säuberung und Vertreibung der gesamten Bevölkerung von Gaza-Stadt. Innerhalb von 24 Stunden sollen diese den Norden Gazas verlassen oder es drohen „verheerende humanitäre Konsequenzen“ – eine unverhohlene Drohung mit dem Mord an Tausenden und Abertausenden.

Verdrehung der Ursachen

Mit den Stimmen der Linkspartei verdreht der Bundestag einmal mehr die Ursachen des sog. „Nahostkonflikts“, indem die führende Rolle der islamistischen Hamas in Gaza zur Ursache des „Konflikts“ uminterpretiert, so getan wird, als bestünde das zentrale Hindernis für „Frieden“ im „Terrorismus“ der Hamas, des Islamischen Dschihad, von PFLP und DFLP oder anderen palästinensischen Gruppierungen. Würden diese vernichtet, wäre alles wieder gut und die israelische „Demokratie“ müsste nur auf die Palästinenser:innen ausgedehnt werden, die dann – jedenfalls in der Traumwelt des Bundestages – sogar einen eigenen Staat kriegen könnten, auf dem Gebiet, das noch nicht voll von Israel übernommen und kontrolliert ist.

In Wirklichkeit bildet die Ideologie der Hamas eben nicht den Kern des Problems. Als Revolutionär:innen haben wir diese immer abgelehnt. Wir treten für ein Programm der permanenten Revolution ein, für einen gemeinsamen, binationalen, sozialistischen Staat in Palästina, der Palästinenser:innen wie Juden und Jüdinnen gleiche Rechte gewährt, der allen vertriebenen Palästinenser:innen das Rückkehrrecht garantiert und auf der Basis des Gemeineigentums in der Lage ist, die Ansprüche zweier Nationen gerecht und demokratisch zur regeln.

Der zionistische Staat Israel, der auf der rassistischen, kolonialistischen Vertreibung der Palästinenser:innen basiert, ist mit einer solchen Lösung jedoch unvereinbar. Solange dieser Palästina kontrolliert, Gaza und die Westbank als innere Kolonien „verwaltet“, die Bevölkerung permanent vertreibt, enteignet, ghettoisiert, kann es keinen Frieden und keine Gerechtigkeit geben. Letztlich wird das Gebiet auch nicht von der Hamas oder irgendeiner anderen dort aktiven politischen Kraft beherrscht, sondern vom israelischen Staat – ganz so wie Gefängnisse nicht von den Gefangenen kontrolliert werden, selbst wenn sie sich innerhalb der Gefängnismauern „frei“ bewegen dürfen.

Als revolutionäre Marxist:innen stehen wir in entschiedener Feindschaft zur Strategie und Politik der Hamas (wie aller islamistischer Kräfte) und ihres Regimes in Gaza. Ebenso lehnen wir die willkürliche Tötung von Zivilist:innen ab. Diese erleichtert es Zionismus und Imperialismus offenkundig, ihren Großangriff auf Gaza auch in den Augen vieler Arbeiter:innen als „Selbstverteidigung“ hinzustellen.

Es greift darüber hinaus viel zu kurz, willkürliche Tötungen von Zivilist:innen nur der Hamas oder dem Islamismus anzulasten. Sie sind auch Ausdruck der viel umfassenderen, Jahrzehnte andauernden Unterdrückung, der täglichen Erfahrung des Elends, Hungers, der Entmenschlichung in Gaza durch die israelische Abriegelung. Aus der nationalen Unterdrückung wächst der Hass auf den Staat der Unterdrücker:innen und aller, die diesen mittragen oder offen unterstützen – und dazu gehören auch die große Mehrheit der israelischen Bevölkerung und der israelischen Arbeiter:innenklasse.

Der Ausbruch der Palästinenser:innen am 7. Oktober war ein verzweifelter Aufstandsversuch Gazas nach Jahrzehnten der Isolierung, Aushungerung, Entrechtung, von Bombardements und Vertreibung. Er war und ist Teil des palästinensischen Widerstandes.

Der politische Kampf gegen die religiöse Rechte im Lager des palästinensischen Widerstands und die Kritik an politisch falschen oder kontraproduktiven Aktionsformen dürfen daher keineswegs zu einer Abwendung vom Kampf gegen die Unterdrückung führen. Heute, wo die westliche Propaganda die realen Verhältnisse auf den Kopf stellt, müssen wir klar zwischen der Gewalt der Unterdrückten und der Unterdrücker:innen unterscheiden. Nur wenn die revolutionäre Linke und die Arbeiter:innenklasse den Kampf um nationale Befreiung gegen den Zionismus und „demokratischen“ Imperialismus unterstützen, werden sie in der Lage sein, eine politische Alternative zu islamistischen Kräften aufzubauen. Nur so werden sie eine revolutionäre Partei bilden können, die den Kampf um nationale Befreiung mit dem um eine sozialistische Revolution verbindet.

Solidarität mit Palästina!

Dies setzt aber voraus, dass sich Revolutionär:innen angesichts des israelischen Angriffs und in einer Situation, in der die gesamte palästinensische Nation und jeder Widerstand dämonisiert wird, klar auf die Seite der Unterdrückten stellen. So notwendig eine linke Kritik an der Hamas als reaktionärer, islamistischer, antisemitischer Kraft ist, so wichtig ist es auch, ihrer medialen Dämonisierung entgegenzutreten. Es ist zionistische und westliche Kriegspropaganda, die Hamas und deren Agieren in Gaza mit dem Islamischen Staat gleichzusetzen. Die Hamas ist weder eine faschistische Kraft noch hat sie in Gaza ein „faschistisches“ Regime errichtet.

Das ändert nichts an ihrem zutiefst reaktionären Charakter. Natürlich haben ihre Führungen und Funktionär:innen die Verwaltung des Mangels unter ihrer Regie auch zur Bereicherung benutzt. Das unterscheidet sie aber nicht von anderen klerikalen und nationalistischen „Regimen“. Die Hamas ging natürlich auch repressiv gegen die eigene Bevölkerung vor – aber sie gestattete auch andere Gruppierungen des Widerstandes auf ihrer rechten wie linken (PFLP, DFLP) Seite.

Mit der Dämonisierung der Hamas sollen ein barbarischer Angriffskrieg – des Tötens bis zum letzten Mann! – und massive Repression in Ländern wie Deutschland legitimiert werden. Dabei werden alle Kämpfenden, alle Palästinenser:innen, die auch nur ihre Stimme erheben, pauschal zu „Hamas“ oder „Hamasunterstützer:innen“ erklärt.

Die Existenz anderer politischer Kräfte, insbesondere der palästinensischen Linken, wird solcherart dementiert. Auch sie erscheinen nur noch als „Hamas“. Nachdem alle Kämpfer:innen Hamas sind, werden alle auch gleich zu Dschihadisten und „Terroristen“ im Stile des Islamischen Staates. Der nationale Befreiungskampf wird so zu einem religiösen uminterpretiert, die palästinensische Bevölkerung wird rassistisch als „unzivilisierte“, „barbarische“ Meute diffamiert.

Eine erste Aufgabe von Internationalist:innen und Antiimperialist:innen in Deutschland und allen westlichen Ländern besteht angesichts der konzertierten Hetze darin, sich dieser demokratisch-imperialistischen Ideologie und Verkehrung entgegenzustellen.

Nein zur rassistischen Kriminalisierung!

Eine zweite, damit verbundene besteht in der Solidarität mit den Palästinenser:innen und ihrem Widerstand gegen dessen Kriminalisierung. Bundestag und Regierung unterstützen Israel im Krieg nicht nur mit Waffen und Propagandalügen, sie verschärfen auch die Repression.

Das ist natürlich nicht neu. Schon seit Jahren finden sich palästinensische Organisationen auf den „Terrorlisten“ der EU und Deutschlands, sind ihre Organisationen verboten, ihre demokratischen Rechte – wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Versammlungs- und Organisationsfreiheit – massiv eingeschränkt. Sie können nicht offen auftreten, ihre Politik, Programmatik und Strategie darlegen oder verteidigen, sondern sind vielmehr gezwungen, in einer Art Sklav:innensprache ihre Überzeugungen verklausuliert vorzutragen.

Regelmäßig werden außerdem seit Jahren in Berlin und anderen Städten propalästinensische Demonstrationen und Kundgebungen über Wochen verboten; willkürlich werden Aktivist:innen festgenommen.

All das zielt schon seit Jahren darauf, alle politischen Strömungen des palästinensischen Volkes – insbesondere auch die Linken – zum Schweigen zu bringen.

Nun stehen wir, angesichts des Krieges gegen Gaza, vor einer neuen dramatischen Eskalation der Diffamierung und Repression.

  • Gegen Hamas soll ein Betätigungs- und gegen das Gefangenenhilfsnetzwerk Samidoun ein Vereinsverbot vom Innenministerium verhängt werden. So kann jede weitere organisatorisch-politische Tätigkeit unter Strafe gestellt werden.

  • In zahlreichen Städten wurden alle Demonstrationen und Kundgebungen, die in Solidarität mit Palästina stehen könnten, verboten. Hunderte Teilnehmer:innen wurden in den letzten Tagen festgenommen. Eine Verlängerung ist durchaus möglich und könnte über Wochen andauern.

  • Verboten sind außerdem auch zahlreiche Parolen des Befreiungskampfes, die als „antisemitisch“ diffamiert werden. Auch das Zeigen der palästinensischen Fahne wird kriminalisiert. Generell wird jede „israelkritische“ Äußerung als „Antisemitismus“ gebrandmarkt oder in dessen Nähe gerückt.

  • An Berliner Schulen wurde das Tragen der Kufiya, das Zeigen von Aufklebern und Stickern mit Aufschriften wie „Free Palestine“ oder einer Landkarte von Israel in den Farben Palästinas verboten.

  • Nachrichtendienste und Provokateur:innen werden verstärkt gegen alle Unterstützer:innen Palästinas eingesetzt werden.

  • Palästinenser:innen, Araber:innen und Muslimen, die keine deutschen Pässe haben, droht die Abschiebung bei antizionistischer oder antiimperialistischer Aktivität. Der antiislamische Rassismus tritt neuerdings unter dem Deckmantel der Solidarität mit Israel auf – und verharmlost zugleich den Antisemitismus der Rechten und imperialistischen, weißen Chauvinismus.

Und die deutsche Linke und Arbeiter:innenbewegung?

Bis auf recht wenige internationalistische und antiimperialistische Gruppierungen ergreift die deutsche Linke und bürokratisch geführte Arbeiter:innenbewegung, wenn auch wenig verwunderlich, die Seite des Unterdrückers. Wie SPD und LINKE stimmen auch die Gewerkschaftsspitzen in den Chor der Israelsolidarität ein und unterstützen das Massaker an den Palästinenser:innen.

Der Aushebelung demokratischer Rechte, Demonstrationsverboten und der Bespitzelung durch die Geheimdienste stimmen sie entweder zu oder sie hüllen sich in vornehmes Schweigen oder Relativierungen von Unterdrückten und Unterdrückenden.

Gegen den Strom!

In der aktuellen Lage müssen wir gegen den Strom von Hetze und Diffamierung ankämpfen. Das heißt, klare Kante gegen alle Vereins- und Versammlungsverbote zu zeigen und gegen den immer offeneren antipalästinensischen und antimuslimischen Rassismus in Deutschland Stellung zu beziehen. Wir unterstützen alle Aktionen und Kampagnen der linken und antiimperialistischen Kräfte, gemeinsam und koordiniert dagegen Protest und Widerstand zu organisieren.

  • Nein zu allen Demonstrationsverboten! Nein zum Verbot palästinensischer Organisationen und Vereine, ihrer Fahnen und Symbole! Nein zu allen Verboten an Schulen und im öffentlichen Raum!

  • Schluss mit der Kriminalisierung von Menschen, die für Palästina demonstrieren! Einstellung aller Verfahren und aller Überwachungs- und Bespitzelungsmaßnahmen!

Dies muss Teil des Kampfs für eine breite, auch von der Arbeiter:innenbewegung unterstützte Solidaritätsbewegung mit Palästina sein. Auch den Herrschenden ist bewusst, dass die proisraelische Stimmungslage in Deutschland nicht ewig anhalten wird. Denn in den kommenden Wochen werden trotz medialer Entstellung auch immer wieder und immer mehr Horrorbilder über die Auswirkung der israelischen Bombardements mit Tausenden Toten und die Ausweglosigkeit für Hunderttausende Flüchtlinge in Gaza zeugen.

Daher müssen wir schon heute daran arbeiten, die Lügen der Herrschenden zu entlarven, um einen Stimmungsumschwung in der Arbeiter:innenklasse, insbesondere in den Gewerkschaften herbeizuführen. Das wird nur möglich sein, wenn wir der Hetze durch die Medien, aber auch der sozialchauvinistischen Politik der Führungen von Gewerkschaften, SPD und Linkspartei offen entgegentreten und ihre Unterstützung der Angriffe auf Gaza anprangern. Nur so – wenn wir Solidarität mit Palästina und den Kampf gegen den Chauvinismus und Rassismus der Führungen der Arbeiter:innenbewegung miteinander verbinden – kann und wird es möglich sein, eine gemeinsame Solidaritätsbewegung für Palästina aufzubauen, die sich auf die Migrant:innen und auf die fortschrittlichen und internationalistischen Teile der Arbeiter:innenklasse stützt.




Bundeshaushalt 2024: Kahlschlag bekämpfen!

Ernst Ellert, Neue Internationale 277, Oktober 2023

Als hätten wir nicht schon genug Krisen – Rezession, Inflation, Klimawandel –, droht jetzt nach der 1. Lesung des Bundeshaushalts 2024 (siehe Artikel in dieser Ausgabe) auch noch sozialer Kahlschlag in einem Ausmaß, das durchaus an die Agenda 2010 heranreicht. Dabei hatten wir 2015 die Euro- und 2020 die Coronakrise und wollen nicht den Ukrainekrieg und die forcierte Aufrüstung vergessen. Was kommt auf uns zu und wie müssen wir uns dagegen wehren?

Auswirkungen

Unsere öffentliche Infrastruktur und Daseinsvorsorge verfällt. Krankenhäuser, die Bahn und viele Schulen gehen kaputt. Bund, Länder und Kommunen wissen seit Jahrzehnten keinen besseren Rat, als auf Teufel komm raus zu privatisieren. Das Staatsvermögen schmilzt dahin, weil auf Verschleiß gefahren wird. Gleichzeitig steigen die Schulden der Gebietskörperschaften auf Rekordhöhen. Zudem wird die Bedienung der Staatsschuld wieder teurer durch gestiegene Zinsen.

Investitionsstau

In der öffentlichen Daseinsvorsorge beläuft sich der Investitionsstau auf mindestens 1,4 Billionen Euro. Um ihn abzubauen, müssen jährlich wenigstens 70 Mrd. Euro investiert werden. Um bis 2045 klimaneutral zu werden, müssten pro Jahr zusätzlich 45 Mrd. Euro in grüne Technologien und Infrastruktur gesteckt werden. Stattdessen erleben wir bestenfalls ökologische Flickschusterei ohne Konzept. Gebäudeenergie- und Erneuerbare-Energiengesetz bilden ein Beispiel für Planlosigkeit (individuelle wie Wärmepumpen und wasserstofffähige Heizung im Einzelhaushalt statt kollektiver Lösungen wie vorrangigen Ausbaus des Fernwärmenetzes, Batterie-PKW statt ÖPNV und Bahn, mangelnder Netzausbau, fehlende Speichertechnologien usw. usf.). Schlimmstenfalls verschlechtert sich die Klimabilanz durch Einsatz von LNG, für dessen Erzeugung, Transport und Verbrauch mehr CO2 ausgestoßen wird als bei Braunkohlekraftwerken.

Geld ist genug da?

Die rührige Bürgerinitiative „Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e. V.“ fordert deshalb neben oben beschriebenen  Investitionen die Wiedereinführung der unter Helmut Kohl abgeschafften Vermögensteuer. Jüngst hat auch ver.di eine höhere Besteuerung Vermögender verlangt. Wie viel das einbringen soll – z. B. belief sich nach unseren Informationen die Vermögensteuer seinerzeit auf 1 % – und wie hoch der Steuersatz für Vermögende steigen muss, darüber schweigen sich beide aus. Und sie sagen entweder nicht wie im Fall ver.dis, wie das durchgesetzt werden soll, oder sehen es wie bei GiB als Kampagnenprojekt, das mittels Unterschriftensammlung, Anzeigen und Auftritten Druck auf „die“ Politik ausüben will.

„Geld ist genug da“ ist dabei nur die halbe Antwort. Im Unterschied zu Aufschwungzeiten des Kapitalismus vermehrt es sich zunehmend durch Anlage in Staatsanleihen, fiktives Kapital und sonstige unproduktive Renten (Immobilien), statt in neue Industrieanlagen gesteckt zu werden. Der heutige Spätimperialismus leidet nämlich unter den Auswirkungen des tendenziellen Falls der Profitrate, was zu Überakkumulation und parasitärer Geldanlage führt. Lieber sichere, geringe Renditen erzielen als das Risiko eingehen, sein Vermögen der zusehends gnadenloseren Konkurrenz in Zeiten der Neuaufteilung des Weltmarkts auszusetzen.

Kampf gegen das Hauptübel

Auch wir unterstützen natürlich die Forderung nach Wiedereinführung der Vermögensteuer und höheren Steuersätzen für Reiche. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich den Vorstoß ver.dis und der GiB. Doch erstens kritisieren wir, dass nicht klar gesagt wird, dass dabei pro Jahr 115 Mrd. Euro mindestens rauskommen müssen. Es wird somit suggeriert, dass eine Rückkehr zu Steuersätzen wie zu Anfang der 1980er Jahre ausreicht. Zweitens wird der Glaube verbreitet, das Hauptübel liege im mangelnden Willen der Regierung begründet und die Forderungen ließen sich einfach per Dekret umsetzen. Es tanzen aber nicht die Reichen nach der Pfeife von Staat und Regierung, sondern umgekehrt. Drittens wird die Antwort unterschlagen, ob dieser Staat unter welcher Regierung auch immer zu einer vernünftigen Planung überhaupt in der Lage ist und nicht wieder Subventionsflickwerk ohne Nachhaltigkeit produziert. Viertens ist eine Bürgerinitiative besser als nichts, zumal in Zeiten, wo die Massenorganisationen der Arbeiter:innenbewegung – SPD, Gewerkschaften und in minderem Maß auch DIE LINKE – außerhalb von Tarifrunden nur Friedhofsruhe ausstrahlen.

Doch wir brauchen gegen diesen Angriff die geballte Kraft unserer Klasse, ihre Organisationen mit wirksamen Kampfmitteln, die den Hauptübeltäter Kapitalismus auch da treffen können, wo es ihm wirklich wehtut.

Arbeiter:inneneinheitsfront

Mit Unterschriftensammlungen und Einzelaktionen werden die Angriffe nicht aufzuhalten sein. Sie können sicherlich helfen, Aktivist:innen zu sammeln, aber letztlich brauchen wir eine Massenbewegung, die in den Betrieben verankert ist – denn nur ein solche Bewegung der Lohnabhängigen kann auch die entscheidenden wirtschaftlichen Schaltstellen der Gesellschaft lahmlegen, um ein Antikrisenprogramm im Interesse der Massen durchzusetzen.

Doch das erfordert, die bestehenden Organisationen der Arbeiter:innenklasse in Bewegung zu bringen – oft genug auch gegen den Willen und entgegen der Strategie ihrer bürokratischen und reformistischen Führungen.

Deshalb müssen wir einen Schwerpunkt unserer Propaganda und Agitation in dieser Frage darauf legen, die oben erwähnten Arbeiter:innenmassenorganisationen zum Kampf gegen den drohenden Kahlschlag aufzufordern. Die kommende Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bietet dazu ein probates Forum, v. a. weil die Landesbeschäftigten die Auswirkungen des Sparkurses am eigenen Leib spüren werden und ihre Klientel in vielen sozialen Bereichen sowieso. In die notwendige Einheitsfront für wirksame Abwehraktionen werden und sollen sich auch zahlreiche Sozial- und Bürgerinitiativen einreihen wie SoVD, GiB, Migrant:innenorganisationen und natürlich die radikale Linke. Doch ohne dass der schwerfällige Tanker DGB in Bewegung kommt, ohne dass die Wähler:innen und Mitglieder DER LINKEN und der SPD mobilisiert werden, steht es schlecht um die Erfolgschancen.

Auch wenn die Umsetzung der Haushaltskürzungen nicht alle gleichzeitig, sondern in Form einer Salamitaktik branchenweise treffen wird, so braucht es einen gemeinsamen, koordinierten Widerstand, letztlich politische Massenstreiks, um den drohenden Kahlschlag zu verhindern!

Die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften (VKG) – wir sind ein Teil davon – soll sich für eine Konferenz aller Interessierten, v. a. Kolleg:innen aus Betrieben und Gewerkschaftsgliederungen, einsetzen, die sich den Aufbau dieser Arbeiter:inneneinheit zum Ziel setzt, einen Antikahlratschlag sozusagen. Dazu müssen als Startschuss entsprechende Resolutionen auf Betriebs- und Gewerkschaftsversammlungen eingebracht werden, um das Unterstützungspotenzial zu mehren und sichten.

Als Forderungen schlagen wir vor:

  • Wiedereinführung der Vermögensteuer! 115 Mrd. Euro jährlich durch progressive Besteuerung!

  • Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro/Stunde! Anhebung des Mindesteinkommens und der Renten auf 1600 Euro/Monat! Automatische Anpassung der Löhne und Transferleistungen an die Inflation unter Kontrolle der Gewerkschaften!

  • Nein zur rassistischen Spaltung! Offene Grenzen und gleiche Staatsbürger:innenrechte für alle!

  • Schuss mit der sog. Schuldenbremse! Entschädigungslose Streichung der Staatsschulden bei Großanlegern, Fondsgesellschaften und Banken!

  • Nein zum 100-Milliarden Programm für die Bundeswehr! Keinen Cent für den deutschen Militarismus!

  • Für einen Plan gegen Klimawandel, Sozialkahlschlag und für die Verkehrswende in Richtung Bahn und ÖPNV unter Arbeiter:innenkontrolle unter Hinzuziehung von Expert:innen, die das Vertrauen der Arbeiter:innenbewegung genießen!

  • Durchführung als Plan gesellschaftlich nützlicher Arbeiten (Umwelt, Erziehung, Bildung, Gesundheit) zu Tariflöhnen!



Bundeshaushaltsentwurf: Kürzungshammer kommt

Jürgen Roth, Neue Internationale 277, Oktober 2023

Bereits vor der Debatte des Haushaltsentwurfs für 2024 in der 1. Lesung des Bundestags, unmittelbar nach der Ampelklausur machte die FDP deutlich, dass die Reform der Kindergrundsicherung die letzte große sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode bleiben werde.

Union und FDP vereint gegen Arme

Mitnichten handelt es sich dabei um eine „große sozialpolitische Reform“. Darauf werden wir an anderer Stelle ausführlich eingehen. FDP-Generalsekretär Biran Djir-Sarai führte als Begründung für erforderliche Sparmaßnahmen hohe Zinsen und Inflation an. Sekundiert wurde er von CDU-Fraktionschef Merz und seinem Vize Spahn. Laut Merz ist die Ursache dafür, dass so viele Kinder in „prekären Verhältnissen“ leben, mangelnde Bildung und Ausbildung. Ständig höhere Transferleistungen könnten daran nichts ändern. Ins gleiche Horn tutete Spahn mit seiner Kritik an der Erhöhung des Bürgergelds – um sagenhafte 61 Euro wohlgemerkt! Merz sieht hierin eine Gefährdung des Lohnabstandsgebots. Die mickrige Erhöhung des Mindestlohns von 12 auf 12,41 Euro wurde von ihm natürlich nicht kritisiert, denn dem Abstandsgebot wäre mit einer deutlicheren Erhöhung auf 14 Euro wie von der LINKEN gefordert besser Rechnung getragen worden. Aber da sind sich alle 3 Herren ja einig: Es geht ihnen um Kürzung bei den Armen und Lohnarbeiter:innen generell. Gefördert werden müssen für sie „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ – sprich, das Kapital!

Haushaltskonturen

Gleich zu Beginn der 1. Lesung gab der federführende Bundesfinanzminister Christian Lindner die Marschroute vor. Die Zeit der krisenbedingten Mehrausgaben mit „Doppelwumms“, Sondervermögen und Co. wegen Coronakrise und Explosion der Strom- und Heizkosten mit Entlastung für die Bürger:innen, v. a. aber die Unternehmen, sei vorbei.

Geplant sind Ausgaben des Bundes in Höhe von 445,7 Mrd. Euro, 30 Mrd. weniger als in diesem Jahr. Im kommenden rechnet Linder mit 37 Mrd. Euro Kosten allein für Schuldzinsen, einer Verzehnfachung im Vergleich zu 2021. Mit einer Neuverschuldung von 16,6 Mrd. will er das 2. Jahr in Folge die Schuldenbremse einhalten. Diese untersagt de facto ab 2011 eine Nettoneuverschuldung der Gebietskörperschaften.

Zugleich sollen die Unternehmen 2024 mit dem kürzlich vom Kabinett verabschiedeten „Wachstumschancengesetz“ um 7 Mrd. Euro entlastet werden. Einsparungen gibt es dafür beim Sozialen und den Bundeszuschüssen für Renten- und Pflegeversicherung. Letztere sollen komplett entfallen. Ab 2028 seien noch drastischere Einschnitte nötig, wenn die Coronakredite zurückgezahlt werden müssten und das Bundeswehrsondervermögen aufgebraucht sei.

Für Redner:innen der Union ging der Haushaltsentwurf zwar in die richtige Richtung, doch müsse der Finanzminister die Regierung „auf Kurs bringen“. Den Fraktionen von Union und AfD geht die Wirtschaftsförderung dagegen nicht weit genug und auch Kürzungen könnten in vielen Bereichen drastischer ausfallen.

SPD und Grüne stellten sich grundsätzlich hinter die Vorlage, kündigten aber Verbesserungen in den kommenden Haushaltsberatungen an. Allerdings sei der Spielraum durch die Rückkehr zur Schuldenbremse geringer geworden.

Für die Linksfraktion kritisierten Gesine Lötzsch und Janine Wissler vor allem die Mehrausgaben für Verteidigung. Bildung und Gesundheit müssten bluten und eine wirkliche Kindergrundsicherung werde unterbleiben, weil man nicht Reiche höher besteuern und die Schuldenbremse aussetzen wolle. DIE LINKE forderte auch als einzige Fraktion höhere staatliche Ausgaben und v. a. Investitionen in Klimaschutz, Bildung und für eine Verkehrswende.

Einzelhaushalte

Bei der abschließenden Beratung im Rahmen der 1. Lesung am 8. September ging es im Parlament noch einmal hoch her. Insbesondere drehte sich die Deabtte um den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), des mit Abstand größten Postens. Er soll im kommenden Jahr 171,67 Mrd. Euro umfassen. Fast drei Viertel davon entfallen auf Pflichtzahlungen (Rente, Alters- und Erwerbsminderungsgrundsicherung). Fast ein Viertel verschlingt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (43,3 Mrd.). Der winzige Rest entfällt auf die Förderung der Integration von Behinderten. Für das Bürgergeld sind nur 540 Mio. Euro mehr vorgesehen. Der Sozialetat ist der einzige neben dem für Verteidigung, in dem Erhöhungen vorgesehen sind, allerdings nur um 5,44 Mrd.

Einmal mehr echauffierten sich Union und AfD über die Erhöhung des Bürgergelds und den zu geringen Lohnabstand. Ressortchef Heil (SPD) konterte mit dem Verweis, diese Kritiker:innen könnten sich ja für höhere Löhne einsetzen. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) musste ihm beipflichten. Die Kürzungen bei den Verwaltungskosten der Jobcenter betragen 200 Mio. Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst verursacht dort aber Mehrkosten von 300 Mio., so dass zu befürchten ist, dass sie aus den Töpfen für die Eingliederungshilfen beglichen werden und folglich den Erwerbslosen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Grünen monierten, dass zukünftig 700.000 Arbeitslose unter 25 Jahren zur Arbeitsagentur wechseln sollen und damit nicht aus Steuern, sondern von der Arbeitslosenversicherung finanziert werden sollen. Damit würde der BMAS-Etat um 1 Mrd. Euro entlastet.

Heil kündigte ein Rentenpaket an und verwahrte sich gegen die Forderung von Merz, das Renteneintrittsalter weiter zu erhöhen. Wissler sprach von einem „Kahlschlag“ angesichts der geplanten Einschnitte bei den Zuschüssen zur Sozialversicherung, Jugendlichen und politischer Bildung sowie der finanziellen Minimalausstattung für die Kindergrundsicherung – 2,4 statt der geforderten 12 Mrd. Am 1. Dezember soll der Bundeshaushalt nach der 2. Lesung verabschiedet werden.

Außer im sozialen Bereich sind auch woanders teils drastische Kürzungen vorgesehen. Humanitäre Hilfe (beim Auswärtigen Amt) soll 1 Mrd. weniger erhalten (- 36 %). Dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unter Svenja Schulze (SPD) sollen 276 Mio. Euro für die Krisenbewältigung genommen werden (- 22 %), sein Gesamtetat schrumpft um 5 %. Die Ausgaben für Klimaanpassung vermindern sich um ein Drittel. Erhebliche Minderausgaben kommen auf den Katastrophenschutz zu (90 Mio., – 23 %), das Technische Hilfswerk erhält 10 % weniger. Die Anwohner:innen im Ahrtal wird’s freuen!

Weitere Einsparbeispiele: Bundesfreiwilligendienst (53 Mio., – 25 %), Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Kindern werden halbiert. Mittel für die Umsetzung der UN-Konvention betr. Rechte von Menschen mit Behinderungen werden um 13 % zurückgefahren, Kinder- und Jugendplan (- 44,6 Mio., – 19 %), Bafög (- 25 %), Müttergenesungswerk und Familienferienstätten (-  93 %).

Gewinner

Um 1,7 Mrd. auf 51,8 Mrd. Euro steigt der Einzelplan 14 (Verteidigung). Insgesamt belaufen sich die Mittel fürs Militär zusammen mit den Anteilen aus dem Sondervermögen (19 Mrd.) und Ausgaben für Rüstung und Truppe aus anderen Ressorts (14 Mrd.) aber auf stattliche 85 Mrd. Euro. Minister Pistorius (SPD) hätte lieber 10 Mrd. mehr als 2023 kassiert, verwies aber darauf, dass erstmals das von der NATO vorgegebene Ziel von Rüstungsausgaben in Höhe von 2 % des BIP erreicht seien. Bundeskanzler Scholz (SPD) versicherte, dies sei auch zukünftig garantiert. Die Unionsparteien waren damit nicht zufrieden. Es seien damit nur die Personalmehrkosten gedeckt und 2 % vom BIP gälten mittlerweile als Untergrenze.

Deutschland ist nach den USA zweitgrößter militärischer Unterstützer der Ukraine. Die Militärhilfe beläuft sich bis jetzt auf 22 Mrd. Euro. Bis Ende des Jahres wird es auch 10.000 ukrainische Soldat:innen ausgebildet haben. Die BRD müsse hier die Führung übernehmen, so Pistorius. Assistiert wurde er von einer (oliv)grünen Rednerin, die auf die „wertebasierte Ordnung des Westens“ große Stücke hielt, die Ordnung des Mehrwerts eben, des Profits. Redner:innen der Linksfraktion warnten vor einem neuen Wettrüsten, den Auswirkungen von Krieg und Zerstörung auf die Umwelt. Treffend war der geschichtliche Vergleich mit Sparkanzler Brüning, dessen Austeritätspolitik das Ende der Weimarer Republik einläutete.

Genau das droht uns, wenn wir diesem Streichorchester nicht in den Arm fallen. Rüsten wir uns auch!




Krankenhausreform: Kliniksterben in zwei Stufen

Jürgen Roth, Neue Internationale 276, September 2023

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte eine „Revolution“ angekündigt, doch seine Krankenhausreform endete als laues Lüftchen nach der Einigung mit seinen Länderkolleg:innen. Doch über die bundesdeutsche Kliniklandschaft wird sie als Orkan fegen, der Schneisen der Verwüstung hinterlassen wird.

Drohendes Defizit

Nach einem für 2023 gestopften Milliardenloch droht für 2024 ein erneutes Defizit. 2022 erzielten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) noch ein Plus von 451 Millionen Euro. Die Einnahmen hatten sich pro Mitglied durch reguläre und Zusatzbeiträge um 4,37 % erhöht, die Ausgaben nur um 4,09 %. Doch die strukturellen Finanzierungsprobleme sind längst nicht beseitigt. Ihr Spitzenverband moniert, dass der Bund sich mehr an der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie Schwangerschafts- und Mütterversorgung beteiligen müsse. Das brächte allein 10 Milliarden zusätzlich ein.

Eigentlich wollte das Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Mai 2023 Empfehlungen für eine „stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung“ vorgelegt haben. Daraus wurde nichts. Die Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro für 2023 wurde mit einmaligen Maßnahmen geschlossen. Unter anderem wurden Reserven der GKV und des Gesundheitsfonds, eines bürokratischen Monsters zwecks Risikoausgleichs zwischen den einzelnen Kassen, um 7,2 Milliarden abgebaut und der Zusatzbeitrag stieg von 1,36 auf 1,51 % (2,5 Milliarden).

Der GKV-Spitzenverband favorisiert eine Neuausrichtung der Krankenhausversorgung und fordert eine Verminderung der Klinikanzahl um 400 auf 1.250. Dabei wurden seit Einführung der Fallpauschalen (DRGs) 2004 ein Viertel aller Kinderkliniken geschlossen, 40 % Betten abgebaut, obwohl die Zahl der Kinder in Deutschland von 9,8 Millionen 2013 auf 10,9 Millionen 2022 zugenommen hat. Bis 2025 wird ein Viertel der Kinderärzt:innen in den Ruhestand gehen.

Ursachen

Bei Fortschreibung der Ertragsabschlüsse von 2021 bis 2023 droht bereits dieses Jahr 18 % der Krankenhäusern die Insolvenz, 2030 44 %. Ende diesen Jahres schrieben dann 47 % keine schwarzen Zahlen, 2030 58 %. Seit Beginn der Pandemie haben sie insgesamt 13 % weniger Patient:innen. Im Jahr 2021 waren die 437.000 Betten der Allgemeinkrankenhäuser nur zu 66 % ausgelastet. Der Krankenhaus-Rating-Report fordert denn auch einen Abbau auf 310.000 Betten, 1.165 Einrichtungen würden ausreichen. Diese Berechnung bleibt also noch unter der Zahl des GKV-Spitzenverbands.

Zudem wird es im Gegensatz zu akuten Pandemiezeiten keinen staatlichen Rettungsschirm mehr geben. 20 % der noch stationär erbrachten Leistungen könnten künftig ambulant erfolgen, so der Report. Doch die Hoheit über den stationären Sektor liegt bei den Ländern. Baden-Württemberg und Bayern verzeichnen mit 40 % den höchsten Anteil von Häusern mit Verlusten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verlangt ein Vorschaltgesetz zum Inflationsausgleich. Die Erlössteigerungen von insgesamt 6,5 % für 2022 und 2023 seien bei Preissteigerungen um 17 % unzureichend. Monat für Monat verschuldeten sich die Häuser um weitere 600 Millionen Euro.

Kernpunkte der Reform stoßen auf Widerstand

Dazu zählen 1. eine Änderung des Vergütungssystems, 2. Neuordnung mit Versorgungsstufen, 3. Einführung von Leistungsgruppen. Spezialisierung und Konzentration werden hierbei mit Qualitätsverbesserung gleichgesetzt. Bei ausbleibender Reform wird eine Rationierung von Leistungen befürchtet.

Am 29. Juni 2023 erzielte die Bund-Länder-Runde keine Einigung. Die Länder blockierten eine einheitliche Regelung der Level (Versorgungsstufen) und schrieben weitere Ausnahmen zu den vorgesehenen Leistungsgruppen fest. Die DKG schätzt die finanziellen Belastungen infolge Kapazitätsverlagerungen, Fusionen und Neubauten auf einen Betrag zwischen 24 und 50 Milliarden Euro. Lauterbach verweigerte sich dem Ansinnen des Vorschaltgesetzes. Auch die Bundesländer hätten keine Möglichkeit, hier finanzielle Unterstützung zu leisten. Einzig das Konzept der Vorhaltepauschalen, die die Abrechnung nach DRGs aufweichen sollen, traf auf Zustimmung.

Am 29. Juni blieb von der Verpflichtung zur Einteilung in verschiedene Level lediglich ihr Charakter als Empfehlung über. Der Bund will aber im Rahmen einer sog. Transparenzoffensive eine Qualitätsbewertung der Kliniken offenlegen mit Daten zu Komplikationsraten, Fallzahlen, Facharztdichte und Pflegepersonalausstattung.

Vorhaltekosten, die unabhängig, ob Patient:innen behandelt werden, entstehen, sollen je nach Leistungsgruppe ermittelt werden. In der Übergangszeit wird ihr Anteil je nach Leistungsgruppe auf zwischen 20 und 40 % festgesetzt und für die vereinbarte Fallzahl dem Krankenhaus ausbezahlt unabhängig davon, ob diese auch erreicht wurde. Jede Fallpauschalenabrechnung wird um diesen Anteil gekürzt.

Ökonomisierung geht weiter

Eine Revolution sucht man in diesem Regelwerk vergebens. Die Reform soll budgetneutral gestaltet sein, also nichts kosten. Der Warencharakter der Behandlung bleibt erhalten, weil die Abrechnung über DRGs weiter erfolgt, wenn auch mit Abschlägen. Die tatsächlichen Vorhaltekosten werden nicht refinanziert, sondern als auf Fallzahlen bezogene Pauschalen erstattet. Eine zweckgebundene Verwendung ist nicht vorgeschrieben, so dass sie als Gewinne ausgeschüttet werden können.

Die um ihr wirtschaftliches Überleben ringenden Einrichtungen werden die Reform gar nicht erleben oder sie wird ihnen nicht helfen, da sie budgetneutral umgesetzt werden soll. Während niemand auf die Idee käme, die Feuerwehr für ihre Löscheinsätze zu bezahlen oder Gewinne zu erwarten, ist das beim stationären Sektor grundsätzlich anders. Letztlich bleibt für viele Häuser nur die Wahl zwischen kaltem oder reguliertem Strukturwandel, Sterben vor der oder durch die Reform.

Einigung

Am Montag, den 10. Juli 2023, erfolgte dann doch noch rechtzeitig zur Parlamentssommerpause die Einigung zu den Eckpunkten einer zukünftigen Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern mit einer Gegenstimme aus Bayern und einer Enthaltung aus Schleswig-Holstein. Somit kann Lauterbachs Hoffnung aufgehen, das Gesetz nach den Lesungen in beiden Kammern zum 1. Januar 2024 in Kraft treten zu lassen. Die Veröffentlichung der Qualitätsdaten je Haus soll die Länder zum Handeln zwingen. Diese können entscheiden, ob sie 2025 oder 2026 in die Umsetzung gehen. Die Länder können als Plus verbuchen, dass sie bei der Definition von Leistungsgruppen mitwirken können und ihnen ihre jahrelange Unterfinanzierung der Investitionskosten nicht vorgehalten wird, die dazu geführt hat, dass die Kliniken auf Kosten von Personal und Patient:innen zum Ausgleich gezwungen wurden, mit noch mehr Fällen mehr Geld zu verdienen. Der Bund kreidet sich als Plus an, dass es kein zusätzliches Geld geben wird.

Lauterbach wurde nicht müde zu betonen, dass die Reform eine „Existenzgarantie für kleine Kliniken auf dem Land“ bedeute. Die „Revolution“ der Vorhaltepauschalen – der Minister sprach sogar von 60 % – ermögliche das. Es ist genau umgekehrt: Sie erhalten nur Kliniken, die entsprechende Qualitätskriterien bzgl. Ausstattung, Personal und Behandlungserfahrungen – sprich hohen Fallpauschalen – erfüllten. Sie nutzen also v. a. den Versorgungsstufen II und höher, je höher desto mehr – und der Volksverdummung durch den Bundesgesundheitsschwätzer!

Über den Sommer soll nun eine Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen des Bundes sowie aus dem SPD-geführten Hamburg, dem grünen Baden-Württemberg, dem CDU-regierten Nordrhein-Westfalen und dem rot-roten Mecklenburg-Vorpommern ein Gesetz entwerfen. Nach Beschluss durch Bundestag und Bundesrat bis zum Jahresende soll es 2024 und 2025 in entsprechende Landesgesetze gegossen und jeweils ein Jahr später mit der Umsetzung begonnen werden.

Aufkommende Skepsis

DKG-Vorstand Gerald Gaß bemängelte, kaum waren die Eckpunkte festgezurrt, die vielen Prüfaufträge und Auswertungsanalysen, die noch realisiert werden müssten. Er fürchtete, die Mehrfachdokumentationspflicht werde durch die Vorhaltepauschalen noch größer. Zu den regionalen Gesundheitszentren gebe es keine genauen Vorstellungen. Ein Gerangel über die Zuständigkeiten sei zwischen Bundesländern und Kassenärztlichen Vereinigungen zu erwarten. Unklar bleibe auch, wer in welchem Umfang den Transformationsfonds finanzieren solle, klar indes, dass Konsens herrsche, dass vor der Reform Standorte verlorengehen würden, denn die Erlöse hinkten hinter den Kostensteigerungen (Inflation!) her. Ein Vorschaltgesetz sei ja dezidiert abgelehnt worden. Ins gleiche Horn tutete der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags Helmut Dedy. Zwar wollten einige Bundesländer ihre vernachlässigten Investitionen aufstocken, doch schon jetzt seien Finanzierungsprobleme mit Händen zu greifen. Laut Minister Lucha (Baden-Württemberg) erkennt die dortige GKV die Tarifsteigerungen in der Psychiatrie nicht an.

Im Gegenzug kritisierten die gesetzlichen Krankenkassen Pläne von Bund und Ländern, mit Zuschlägen für einzelne Leistungsgruppen in ihre Taschen zu greifen. Die Vorsitzende der Ärzt:innengewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, wies darauf hin, schon die Zusammenlegung von Abteilungen und Umbauten seien nicht zum Nulltarif zu haben. Dem Deutschen Pflegerat fehlt eine jetzt gebotene neue Kompetenzverteilung der Gesundheitsfachberufe, sprich ein Bedeutungszuwachs für die Pflege.

Kritik der Linkspartei

„Integrierte Versorgung statt Kahlschlag in der Krankenhauslandschaft“ lautet ein 14-seitiges Konzept, das u. a. von den Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler und Ates Gürpinar sowie gesundheitspolitischen Sprecher:innen aus 8 Bundesländern erarbeitet wurde. Hintergrund sei die „Zurückdrängung“ von Profit und Kostendruck. Auch der Linksreformismus verschreibt sich also fruchtloser Sisyphusarbeit als Transformationsstrategie, als sei die zentrale Akkumulationsdynamik unterm Kapitalismus eine lässliche Option. Parteivorsitzende Janine Wissler beschwichtigte gleich die bürgerliche Öffentlichkeit. Man habe es, versichert sie, nicht auf die Enteignung privater Kliniken abgesehen, sondern um einen rechtlich sicheren Weg zur Entprivatisierungs- und Rekommunalisierungsoffensive. Hauptsache legal und dem Kapital nichts gestohlen, so ist der Weg zum Sozialismus für die Genossin zwar verbaut, aber „rechtlich sicher“. Solche Worte erinnern an den Tenor sämtlicher „Sozialisierungs“- und DWE-&-Co.-Expert:innenkommissionen zur Verschleppung und Verhinderung der Enteignung.

Statt Fallpauschalen Erstattung der tatsächlichen Kosten und Ausgleich der Defizite durch die öffentliche Hand. Der Stein der Weisen ist das nicht! Vor der Einführung der DRGs erstatteten die Krankenkassen nicht die tatsächlichen Kosten, sondern zurrten in zähen Verhandlungen das Budget mit jeder einzelnen Klinik fest. Und warum soll die öffentliche Hand das finanzieren statt durch eine Reichensteuer?

Ferner bemängelt DIE LINKE die fehlende Finanzierung, auch der Investitionskosten durch die Länder und warnt vor der Existenzgefahr für viele Häuser – vor der Reform wie durch sie selbst. In der Hauptstadt könnte von 60 nur die Hälfte übrigbleiben. Schon jetzt erhielten manche keine Kredite mehr und Fachkräfte bewerben sich nicht bei kleinen Einrichtungen. Die Auswahl der Reformberater:innen durch den Bundesgesundheitsminister sei undemokratisch. Patient:innen- und Beschäftigtenvertretungen fehlten, Arbeitsbedingungen stünden nicht zur Debatte. Als künftiges Rückgrat einer wohnortnahen und integrierten Gesundheitsversorgung empfiehlt DIE LINKE Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft mit ambulanten, stationären und notfallmedizinischen Leistungen aus einer Hand und Anbindung an Krankenhäuser höherer Versorgungsstufen. Zu einer Rettungsstelle dürften höchstens 30 Fahrminuten liegen. Dass diesem richtigen Vorschlag zur Einebnung der Unterschiede zwischen ambulantem und stationärem Sektor seitens der niedergelassenen Ärzt:innenschaft erbitterter Widerstand entgegenschlagen wird, darauf sollte sich die Linkspartei allerdings einstellen. Sie will nach der Reform wegfallende Häuser entweder mit Zuschüssen erhalten (von wem?) oder in medizinische Versorgungszentren nach skandinavischem Vorbild (mit Gemeindepflegekräften) umgewandelt sehen.

Bei aller Kritik ist dieses Konzept doch der Kritik am Strohhalm im Auge der Reform überlegen und in etlichen Punkten unterstützenswert.

Gemeingut in Bürger:innenhand (GiB)

Wesentlich härter als DIE LINKE geht GiB mit der geplanten Reform ins Gericht. Eine Analyse des Bundesgesundheitsministeriums selbst (!) bestätigt, dass demnach 40 % keine stationäre Allgemein- und Notfallversorgung anbieten, weil sie entweder zu ambulanten Gesundheitszentren oder reinen Fachkliniken „abgestuft“ werden. Die lautstarke Opposition der Länder sei lediglich Symbolpolitik. Klaus Holetschek (Gesundheitsminister Bayerns, CSU) habe gegen die Eckpunkte gestimmt, weil Lauterbachs Versorgungsstufen (Level) das Angebot in der Fläche reduzierten. Das tun aber auch die von ihm favorisierten Leistungsgruppen. Die Landesregierungen, die seit Jahren gesetzlich vorgeschriebene Investitionsmittel zurückhielten, könnten diese nun im Zuge des Reformkahlschlags ganz legal einsparen. Durch geplante Umwandlungen und Schließungen seien weit über 100.000 Stellen betroffen, es drohten weitere Wege zum Arbeitsplatz, noch mehr Bürokratie und Arbeitsverdichtung und der Verlust von Ausbildungsplätzen. Über das Programm der LINKEN hinaus fordert die Bürger:innenbewegung Renditeverbot und in 30 Minuten erreichbare Allgemeinkrankenhäuser mit mindestens den Abteilungen Chirurgie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Basisnotfallversorgung.

Lauterbach sei es gelungen, sein Prinzip von der Verwaltung des Mangels durchzusetzen. Zuvor hatte er in den Haushaltsberatungen so viele Kürzungen geschluckt wie kein anderes Ressort. Zum ganzen Prozedere passe auch die neue Richtlinie zur Ersteinschätzung in der ambulanten Notfallversorgung, wonach künftig in Rettungsstellen Patient:innen ohne ärztliche Begutachtung abgewiesen werden dürften. Die Einschätzung, Klinikschließungen könnten dem Markt mehr Personal zur Verfügung stellen und Geld für die Behandlungen sparen, weist GiB als Legende zurück. Werden an anderer Stelle mehr Patient:innen behandelt, braucht man dort auch mehr Personal. Viele Beschäftigte wollten aber gar nicht wechseln und bei größeren Konzentrationsprozessen dem Beruf den Rücken kehren. Auch Maximalversorger würden pro Bett mindestens die gleichen Summen brauchen.

Dem Fazit der GiB ist Recht zu geben: „Bis 2026 werden wir ein regelloses Sterben unter den 60 Prozent der Kliniken erleben, die seit Jahren rote Zahlen schreiben. Mit Inkrafttreten der Reform kommt die Phase des geregelten Kliniksterbens – dann steuert der Bund die Schließungen über seine Qualitätsvorgaben, die festlegen, dass kleine Krankenhäuser zumachen und ihr Personal an Großkliniken abgeben müssen.“ (GiB-Infobriefe 1.6.2023 und 13.7.2023)

Kliniksterben in zwei Stufen eben!

Gegenwehr und Forderungen

Doch weder DIE LINKE noch GiB gehen über mehr oder weniger richtige Vorschläge, Lobbyismus und Parlamentarismus hinaus.

Forderungen wie Gemeineigentum unter demokratischer Verwaltung verklären dagegen sowohl den bürgerlichen Staat wie seine Demokratie. Sie umgehen nicht nur die Frage der entschädigungslosen Enteignung bei der Wiederverstaatlichung der privaten Klinikketten, sondern suggerieren, staatskapitalistisches Eigentum sei schon Vergesellschaftung (Gemeineigentum). Der staatliche und frei-gemeinnützige Krankenhaussektor hinderte die herrschende Klasse in der BRD in der Vergangenheit ja nicht an umfangreichen Kostendämpfungsprogrammen, die schließlich über zahlreiche Stufen zur immer mehr gesteigerten Umwandlung in die heutige weiße Fabrik geführt haben und weiter führen werden.

Dagegen können nur Klassenkampfmethoden bis hin zum Generalstreik den geplanten Kahlschlag wirksam verhindern!

Erste Ansprechpartnerin dafür sollte die Krankenhausbewegung sein, von der der Startschuss dafür auf einer Strategiekonferenz gegen Krankenhausumstrukturierungen fallen muss. Schließlich hat sie für Entlastung zumindest teilweise erfolgreich bekämpft und sollte eine solche „Lösung“ der Personalknappheit unbeugsam bekämpfen.

Doch reicht ein Tarifvertrag dafür nicht. Auf Regierungskommission, ja selbst auf skeptische Bundesländer und DKG dürfen wir uns nicht verlassen! Die Arbeiter:innenbewegung braucht ihre eigene politische Gegenmacht in Gestalt von Kontrollräten über das gesamte Gesundheitswesen einschließlich seiner Finanzierung durch Progressivsteuern und gesetzliche Sozialversicherungspflicht für alle unter Kontrolle von Gewerkschaften, Beschäftigten und Patient:innen, um den Weg zu seiner nachhaltigen, integrierten, letztendlichen sozialistischen Umgestaltung einschlagen zu können.




Selbstbestimmungsgesetz: Ist das schon Selbstbestimmung?

Stephie Murcatto, Neue Internationale 276, September 2023

Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Jetzt muss das Gesetz nur noch im Bundestag abgestimmt werden. Aber was beinhaltet es eigentlich?

Erst einmal das Positive: Das Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, ihren Namen und Geschlechtseintrag auf Antrag beim Standesamt zu ändern. Dabei gilt, dass die Veränderung des Eintrags 3 Monate vor der sogenannten „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt angemeldet werden muss. Danach kann man seinen Namen und Geschlechtseintrag ändern. Dies ist eine erhebliche Erleichterung und ein großer Fortschritt im Kampf um Selbstbestimmung, da man keinen erniedrigenden Prozess durchlaufen, sich kein Gutachten besorgen muss, das bestätigt, dass man trans ist, und dann keinen oft Jahre andauernden Gerichtsprozess durchlaufen muss, um den Eintrag tatsächlich ändern zu können.

Die Grenzen der Selbstbestimmung

Bei minderjährigen Menschen ist der Prozess der „Selbstbestimmung“ jedoch weniger selbstbestimmt. Personen ab 14 Jahren haben zwar das Recht, ihren Antrag auf Geschlechtsänderung selbst einzureichen. Die Wirksamkeit des Antrags hängt jedoch von der Zustimmung der sorgeberechtigten Person oder des Familiengerichts ab. Als Minderjährige/r ist man also immer noch auf die Eltern angewiesen – auch wenn diese transphob sind – und muss „beweisen“, dass man richtig trans ist, bevor man Selbstbestimmung erhält. Für Unter-14-Jährige ist es noch schlimmer: Die dürfen nicht mal den Antrag selber einreichen und haben wenig mitzureden, welches Geschlecht oder Namen man angeben will. Das macht die Kinder nochmals wesentlich abhängiger von ihrer Familie, die eine vollständige Kontrolle darüber hat, wie das Kind eingetragen ist. Sehr selbstbestimmt, liebe Bundesregierung!

Das Ganze wird auch nicht besser: Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf schließt sogar aus, dass Menschen, deren Visa bald ablaufen, das Recht auf Selbstbestimmung erhalten. Sie dürfen ihren Eintrag erst nach der Visa-Erneuerung ändern. Das soll angeblich sicherstellen, dass Menschen das Selbstbestimmungsgesetz nicht missbrauchen, um sich vor der Abschiebung zu drücken, aber ist in der Realität ein rassistischer Angriff auf migrantische Menschen. Es wird auch festgehalten, dass die Änderung eines männlichen Eintrags im „Spannungs- und Verteidigungsfall“ jederzeit ausgesetzt werden kann, angeblich um Männer daran zu hindern, sich dem Militär zu entziehen. Im Entwurf ist auch explizit festgehalten, dass Betreiber:innen von beispielsweise Frauensaunen das Recht behalten, trans Frauen aufgrund ihres trans Seins aus ihren Saunen zu verweisen.

Staatlich bekannte Selbstbestimmung

All das zeigt den rassistischen, sexistischen und transfeindlichen Hintergrund dieses Gesetzes auf, aber es wird noch besser: Im sogenannten Selbstbestimmungsgesetz, das heute vom Kabinett beschlossen wurde, ist inkludiert, dass, sobald man seinen Namen und Eintrag geändert hat, diese Information direkt an alle möglichen Sicherheitsbehörden weitergegeben wird. Diese umfassen das Bundeskriminalamt (BKA), die Landeskriminalämter, die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und weitere. Dabei werden automatisch Nachname, bisherige und geänderte Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit/en, bisheriger und geänderter Geschlechtseintrag, Anschrift und Datum der Änderung weitergegeben.

Kurz gesagt: Polizei und Militär, beides Institutionen, die dafür bekannt sind, dass sich rechte und faschistische Strukturen in ihnen ausbreiten, erhalten eine Liste von allen trans Menschen mit aktueller Adresse. Dass das nicht geht und einen massiven Angriff auf die Sicherheit von allen trans-, intersexuellen und non-binären Menschen darstellt, sollte uns allen klar sein. Wir können nicht zulassen, dass trans Personen einerseits unfreiwillig geoutet werden sowie andererseits auch faschistische Strukturen ihre Adressen wissen.

Was können wir dagegen tun?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass trotz einiger längst überfälliger Verbesserungen für trans Menschen der Entwurf rassistische und transfeindliche Regeln enthält, die eine erhebliche Gefahr für trans-, intersexuelle und nicht-binäre Menschen und ihre Sicherheit darstellen. Ebenso gibt’s weiterhin nur eingeschränkte Selbstbestimmung für Jugendliche. Das und die aktuellen Angriffe und Debatten um die Rechte von trans Menschen wie in den USA werfen die Frage auf: Was tun? Wie können wir uns gegen steigende Gewalt und die zunehmenden Angriffe verteidigen? Kurz gesagt: Wer das Problem an der Wurzel packen will, darf keine Illusionen in den bürgerlichen Staat oder die Polizei haben. Das heißt nicht, keine Forderungen zu stellen, aber der Kapitalismus profitiert von der binären Geschlechtereinteilung, da er auf die Reproduktionsarbeit im Privaten angewiesen ist. Konkret muss also der Kampf für Verbesserungen für trans Personen mit dem gegen das kapitalistische System verbunden werden.

Aber die alleinige Verteidigung gegen Angriffe von rechts ist nicht genug. Schließlich ist die Lage von trans Menschen schon schlimm genug. Es braucht eine Bewegung, die für tatsächliche Selbstbestimmung, aber auch Emanzipation von trans, intersexuellen und nicht-binären Menschen kämpft. Eine solche Bewegung muss aus der Defensive herauskommen und tatsächliche Verbesserungen erkämpfen. Dabei sollte sie Hand in Hand mit den Gewerkschaften den Streik als Hauptaktionsform nutzen, denn dieser kann die jetzige Gesellschaft zum Stillstand zwingen und Platz schaffen für tatsächliche Selbstbestimmung und wahre Emanzipation.

Um diese Ziele zu erreichen, fordern wir:

  • Selbstbestimmung für alle, unabhängig von Alter oder Herkunft: Volle rechtliche Gleichstellung von LGBTIA+! Gleichstellung aller Partnerschaften und Lebensgemeinschaften mit der Familie!
  • Gewalt stoppen: Demokratisch organisierte und gewählte Verteidigungskomitees gegen Übergriffe auf LGBTIA+!
  • Für das Recht auf gesonderte Treffen in den Organisationen der Arbeiter:innenbewegung, um den Kampf für Gleichberechtigung voranzutreiben und gegen diskriminierendes und chauvinistisches Verhalten vorzugehen!



Ampel gegen Geflüchtete: bei Einreise rot, bei Ausreise grün

Jürgen Roth, Infomail 1229, 10. August 2023

Am 8. Juni 2023 hatten sich die EU-Innenminister:innen auf einen Kompromiss zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Zukünftig sollen Asylverfahren für Menschen mit geringen Aussichten (Einreise aus „sicheren“ Staaten wie der Türkei, Anerkennungsquote unter 20 % z. B. bei Herkunft aus Afghanistan) in grenznahen, haftähnlichen Lagern innerhalb von 12 Wochen abgewickelt werden können. Diese Inhaftierung gilt ebenfalls für Familien mit Kindern.

Zahlen

2022 verzeichnete das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR Rekordzahlen an Geflüchteten. 5,2 Millionen benötigten internationalen Schutz, weil sie gewaltsam vertrieben wurden, und gehörten nicht zu einer der im Weiteren genannten Gruppen. 5,4 Millionen ersuchten um Asyl. 5,9 Millionen palästinensische Flüchtlinge wurden vom UN-Hilfswerk UNRWA betreut. 29,4 Millionen waren unter UNHCR-Mandat ins Ausland geflohen. 62,5 Millionen suchten innerhalb ihres Heimatlandes Schutz.

Die ersten 5 Plätze bei den Herkunftsländern der ins Ausland Geflüchteten belegten in dieser Reihenfolge Syrien (6,55 Millionen), Ukraine (5,7 Millionen), Afghanistan (5,66 Millionen), Venezuela (3,45 Millionen) und Südsudan (2,4 Millionen). Bei den Aufnahmeländern waren die ersten Ränge vergeben an: Türkei (3,57 Millionen), Iran (3,43 Millionen), Kolumbien (2,46 Millionen), Deutschland (2,08 Millionen) und Pakistan (1,74 Millionen). Die meisten Binnenflüchtlinge gab es in: Kolumbien (6,8 Millionen), Syrien (6,8 Millionen), Ukraine 5,9 Millionen), Demokratische Republik Kongo (ehem. Zaire; 5,5 Millionen), Jemen (4,5 Millionen) und Sudan (3,6 Millionen).

Weitere Details fürs Trilogverfahren

Angesichts dieser erschreckenden Fakten wirkt das Gefeilsche des EU-Innenminister:innenrats um weitere Verschärfungen der Asylgesetzgebung geradezu bizarr und gibt zu Verzweiflung und Kopfschütteln Anlass. Im sogenannten Trilogverfahren, bei denen EU-Mitgliedstaaten, -Parlament und -Kommission verhandeln sollen, stehen weitere Details zur Debatte.

Die Einigung umfasst noch weitere Punkte. Eine Mehrheit im Rat stimmte für sog. verpflichtende Solidarität mit den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Festung EU. Länder wie Polen und Ungarn, die keine Geflüchteten aufnehmen (außer im Fall des Ersteren aus der Ukraine) wollen, sollen ein Kopfgeld (20.000 Euro pro Flüchtendem/r) zahlen. Mit Solidarität mit Geflüchteten hat das nun allerdings gar nichts zu tun. Staaten wie Griechenland oder Italien sollen so motiviert werden, Neuankömmlinge nicht einfach weiterziehen zu lassen, sondern sich an die Dublinverordnung halten, der zufolge Asylbewerber:innen dort registriert werden, wo sie zuerst die EU betreten haben. In der Praxis funktioniert dieses System schon lange nicht mehr, weshalb z. B. Deutschland und Österreich wieder Grenzkontrollen eingeführt haben, die dem Schengenabkommen eigentlich zuwiderlaufen.

Will die EU Rückführungen durchsetzen, wird sie z. B. der Türkei erneut Geld in die Hand geben müssen. Bisher können dorthin keine Abschiebungen erfolgen, so dass sich auf den griechischen Inseln, Kos, Samos und Leros Geflüchtete in von der EU finanzierten geschlossenen Zentren für den kontrollierten Zugang (CCAC) aufhalten müssen, in denen der Zugang zu Rechtsbeistand und medizinischer Hilfe stark eingeschränkt ist und menschenunwürdige Zustände herrschen. Diese Lager gelten als Versuchsballon für die geplanten Verschärfungen.

Im Gespräch ist beim in der BRD herrschenden Flughafenverfahren, dem zufolge schon jetzt Asylsuchende, die ohne gültigen Pass oder aus einem „sicheren“ Herkunftsland auf dem Luftweg eingereist sind, für 19 Tage inhaftiert werden können, diesen Zeitraum künftig auf 12 Wochen zu verlängern. Zudem könnten Menschen, die auf dem Landweg hierhergekommen sind und zuvor in  keinem anderen EU-Staat registriert wurden, im Grenzverfahren inhaftiert werden. Dies könnte auch für aus Seenot Gerettete gelten, die im sog. Relocationverfahren nach Deutschland gelangten.

Bei den verstärkter anfallenden Rückführungen soll die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mehr als bisher schon einbezogen werden. Insgesamt nimmt die Zahl der unter ihrem Mandat Abgeschobenen stetig zu: 2020: 12.000, 2021: 18.000 und 2022: 25.000. Frontex hat extra dafür eine aus Begleit- und Unterstützungsbeamt:innen bestehende bewaffnete Eingreiftruppe unter der Bezeichnung „Ständige Reserve“ aufgebaut. Sie soll bis 2027 10.000 (!) Leute umfassen.

Krisenverordnungspläne …

Kaum hatten sich die EU-Innenminister:innen auf eine Verhandlungsposition geeinigt, karteten sie Anfang Juli nach. Eine Krisenverordnung soll Asylsuchende bedeutend länger an den Außengrenzen festhalten, bis zu 5 Monaten. Zudem sollen auch Flüchtende ohne gültigen Ausweis, aus Seenot Gerettete und solche, die widersprüchliche Angaben gemacht haben, in den „Genuss“ dieser Grenzverfahren kommen können.

Eine neue Screeningverordnung soll die Erfassung biometrischer Daten ermöglichen. Dabei wird so getan, als seien die Betroffenen noch nicht in die EU eingereist (fiktive Nicht-Einreise). Ein neues Asyl- und Migrationsmanagement soll die Dublin-III-Verordnung ersetzen. Demnach können Einreiseländer unter bestimmten Bedingungen einen erhöhten „Migrationsdruck“ ausrufen und andere Mitgliedstaaten zur Aufnahme der Schutzsuchenden und Bearbeitung ihrer Asylanträge auffordern. Alle 27 sollen der Kommission dazu jährlich ihre Kapazitäten mitteilen. In diesem Punkt sind sich die Innenminister:innen bereits einig, bei der Krisenverordnung noch nicht in allen Details (z. B. Verlängerung der Inhaftierungszeit). Erst dann können die Verhandlungen mit Kommission und Parlament beginnen. Bis zur Europawahl 2024 soll die Festung Europa noch  abgeschotteter sein.

Erste Vorschläge zur GEAS-Reform stammen aus dem Jahr 1999, nahmen ab 2015 deutlich an Fahrt auf, stockten jedoch wegen der harten Linie einiger Staaten (bspw. Polen und Ungarn). Ab 2020 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das Gesamtpaket Brüssels namens „Pakt zu Migration und Asyl“ in 9 einzelne Richtlinien aufzuteilen, deren Teile u. a. Krisen-, Screening- sowie Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung bilden.

… vorläufig gescheitert

Am 26. Juli konnte sich der Rat nicht auf weitere Verschärfungen einigen. Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gehen einerseits die Pläne nicht weit genug, andererseits sperren sie sich gegen die verpflichtende Umverteilung Schutzsuchender im Fall der Ausrufung eines „Massenzustroms“. Die BRD hatte sich enthalten, weil auch Minderjährige ins ausgedehnte Grenzverfahren gezwungen werden sollen. Die Enthaltung erfolgte aber auch aus dem Grund, weil die Bundesregierung eine Instrumentalisierung der Krisenverordnung befürchtet wie 2020 an den Außengrenzen zu Belarus und der Türkei. Deren Regierungen hatten die Weiterreise in die EU genehmigt und zum massiven Grenzübertritt ermutigt.

Da das EU-Parlament sich nur mit den einzelnen 9 Vorschlägen beschäftigen will, wenn sich der Europäische Rat der Mitgliedstaaten auf das Gesamtpaket geeinigt hat, ist z. B. die Screening-Verordnung ausgesetzt. Das Parlament blockiert auch die Eurodac-Verordnung, der zufolge auch Kinder ab 6 Jahren Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgeben müssen. Ebenfalls auf Eis liegt die Reform des  Schengener Grenzkodexes. In dessen Gefolge hätte im Fall eines „Migrationsdrucks“ die EU u. a. ihre Übergänge an den Außengrenzen schließen und die Einreise in ganzen Regionen verhindern sowie Grenzübergänge innerhalb des Schengenraums wieder in Betrieb nehmen können.

Druck auf Tunesien

Unmittelbar nach dem GEAS-Kompromiss im EU-Minister:innenrat reisten Kommissionschefin von der Leyen und die Regierungschef:innen Italiens und der Niederlande nach Tunis zur Beratung mit dem tunesischen Präsidenten Kais Saed. Ähnlich wie 2016 mit der Türkei sollte ein Abkommen festgezurrt werden, Boote mit Migrant:innen konsequent am Ablegen Richtung Italien zu hindern. So darf sich Tunesiens Regierung auf zunächst 255 Milliarden Euro freuen: 105 für Abschiebungen, 150 für „Grenzmanagement und Schmuggelbekämpfung“. Das Land ist auf Hilfe als Voraussetzung für neue IWF-Kredite angewiesen. Die EU-Regierungen fürchten bei einem Zusammenbruch der Staatsfinanzen, dass wieder vermehrt Tunesier:innen Kurs Richtung Europa übers Mittelmeer einschlagen werden. Ihr Anteil an den Angekommenen lag zuletzt bei nur 7 %. In vergangenen Jahren machten sie zeitweise die größte Gruppe aus.

Tunesien soll sich also auch in die Riege „sicherer Herkunftsstaaten“ einreihen. Die deutsche Innenminister:innenkonferenz nahm das gleich zum Anlass, diese Liste zusätzlich um Ägypten, Algerien, Indien, Marokko und die Republik Moldau zu erweitern. Dazu hat Tunesien als erstes afrikanisches Land Mitte Juli mit der EU-Kommission eine „Operative Partnerschaft zur Bekämpfung des Menschenschmuggels“ unterzeichnet. Ihr Vorgehen dabei verstößt eigentlich gegen die EU-Verträge, die die Zustimmung der 27 Mitgliedstaaten vorsehen. Doch wenn’s der Abschreckung dient …

Das Abkommen fußt auf den 5 Säulen zwischenmenschliche Beziehungen, wirtschaftliche Entwicklung, Investitionen und Handel, erneuerbare Energien und Migration. Tunesien darf zusätzlich zu den o. a. Zuwendungen auf günstige Darlehen in Höhe von 900 Millionen Euro hoffen. Erneuerbare Energien sind dabei nicht für das Land geplant. Sie sollen Europas Fabriken mit Strom beliefern, deren Produkte dann wieder in Nordafrika verkauft werden dürfen. Auch die Technologie stammt aus der EU. Es handelt sich also um ein Beispiel für Ökoimperialismus.

Eine neue Welle der Gewalt gegen schwarze Geflüchtete bis hin zu Pogromen erfolgt in einer Region, in der auch die BRD aktiv ist. Das Bundesverteidigungsministerium hat die tunesisch-libysche Grenze mit einer Überwachungsanlage eines deutschen Rüstungskonzerns aufgerüstet, die als gut geeignet gegen eine Welle „illegaler Einwanderer:innen“ bezeichnet wird. Die Vertreibung Geflüchteter in die andere Richtung zum Verdursten in der Sahara ist dagegen keine Überwachung wert!

Neuer Türsteher Ägypten

Ägypten kooperiert mit Italien seit 2007. 2008 wurde ein bilaterales Abkommen geschlossen. Seit 2017 gibt es den sog. Migrationsdialog des Militärregimes mit der EU, seit dem gleichen Jahr auch eine bilaterale Übereinkunft mit der BRD. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission mit ihm einen Deal nach tunesischem Muster abschließen.

Seine Küstenwache erhält dazu 2 neue Schiffe im Wert von 23 Millionen Euro geschenkt. Die Mittel stammen aus dem Fonds NDICI (Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument – Global Europe), aus dem die sog. Nachbarschaftshilfe finanziert wird. Außerdem erhält Ägypten Wärmebildkameras, Satellitenortungssysteme und anderes Überwachungsgerät. Es rüstet auch seine Landgrenzen mit EU-Mitteln auf. Der Finanzierungsplan 2022 sah 57 Millionen Euro aus EU-Töpfen vor. 2023 wurde das auf 87 Millionen aufgestockt. Zusätzlich erhält Kairo 23 Millionen zum „Schutz von Flüchtlingen, Asylbewerber:innen und Migrant:innen“ plus weitere 20 Millionen für die Aufnahme von Personen, die vor dem Bürgerkrieg aus dem Sudan geflohen sind. Für diese hatte die ägyptische Regierung vor 2 Monaten die Bedingungen drastisch verschärft. Sie müssen ein Visum für den Grenzübertritt beantragen. Seitdem sitzen Tausende unter katastrophalen Bedingungen an der Grenze fest.

Einer Stationierung von Frontex verschließt sie sich einstweilen noch, doch koordiniert diese „gemeinsame Rückführungsaktionen“ für abgelehnte Asylbewerber:innen. Auf Grundlage des „Gesetzes Nr. 82 zur Bekämpfung der illegalen Migration und der Schleusung von Migrant:innen“ aus dem Jahr 2016 verstärkte auch Ägypten seine Überwachung der libyschen Grenze deutlich.

Frontex und Vorverlagerung der Flüchtlingsabwehr

Frontex bekommt zusätzlich zum Jahresbudget (250 Millionen Euro) weitere 200 Millionen. EU-Außenstaaten dürfen 140 Millionen für neue Überwachungssysteme kassieren, Bulgarien und Rumänien – beide noch keine Schengen-Vollmitglieder – 56 Millionen für die Sicherung ihrer Grenzen zur Türkei und zu Serbien. Für die libysche „Küstenwache“ hat die Kommission bereits 50 Millionen Euro ausgegeben, Fortsetzung folgt. Allein dieses Jahr hat sie 7.562 Personen auf hoher See aufgegriffen. Libyen, Ägypten und Tunesien gehören zu den Staaten der „Europäischen Nachbarschaft“ und erhalten Zuwendungen über das dazugehörige Finanzprogramm.

Die EU-Kommission will die „Vorverlagerung“ der Migrationsabwehr aber auch auf Westafrika ausweiten. Frontex will zu diesem Zweck Grenzbeamt:innen nach Mauretanien und in den Senegal schicken, wenn entsprechende Statusabkommen ausgehandelt sind.

Innenminister:innenkonferenz (IMK)

Auf Initiative der Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD), turnusgemäß Chefin der IMK, trafen sich die obersten Sheriffs der Republik während der 3. Juniwoche in der Hauptstadt. Die IMK besteht seit 1954. Aufgaben der Gefahrenabwehr fallen nach dem Grundgesetz unter Länderhoheit. Was sie Riege so anstellt, entzieht sich weitgehend dem Blick der Öffentlichkeit. Beschlüsse werden einstimmig und durch die Länder getroffen; die Bundesinnenministerin ist nur Gast. Die Geheimbündelei erstreckt sich auch auf vorgelegte Berichte, Beschlussvorlagen und Beschlüsse. Erst seit 2015 herrscht eine Transparenz bei Dokumenten, deren Veröffentlichung die IMK einmütig beschließt. So viel zur bürgerlichen Demokratie!

Ein bestimmendes Thema bildeten Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Geflüchteten, die in die BRD kommen. An der deutsch-polnischen Grenze wurden seit März des Jahres doppelt so viel „irreguläre“ Einwander:innen festgestellt wie an der zu Österreich. An beiden ist das Schengenabkommen partiell ausgesetzt. Eine besonders makabre Note erhielt das Ansinnen der IMK, die Kosten für Schutzsuchende zu reduzieren, dadurch, dass gleichzeitig vor der griechischen Küste mehrere Hundert Menschen auf der Flucht nach Europa ertranken.

Erschwerte Seenotrettung

In diesem wie in vielen anderen Fällen wussten griechische Küstenwache und Frontex von der Seenot und haben die Menschen schlicht ersaufen lassen. In dieses Bild reihen sich die eskalierenden Schikanen gegen private Hilfsorganisationen ein. Früher wurden Schiffe wegen z. T. nur behaupteter erfundener Mängel tagelang festgesetzt. Heute werden sie nach einer Rettung sofort aus dem Mittelmeer abgezogen. Somit war die zivile Seenotrettung 2022 nur noch an 11 % der Ankünfte von Flüchtenden nach Europa beteiligt. Damit wird die Flucht noch gefährlicher, die Abschreckung noch größer. Im Vergleich zu 2014 gibt es heute sechsmal mehr Grenzbefestigungen, Fontex sei Dank.

Seit Jahren finanziert die EU die sog. libysche Küstenwache, die nichts weiter tut, als mittels Formen schwerer, darunter auch sexualisierte Gewalt Menschen an der Überfahrt in ein vermeintlich sicheres Europa zu hindern. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die rot-grün-gelbe Bundesregierung die Unterstützung für die zivile Seenotrettung festgeschrieben. So sollte das Bündnis „United 4 Recue“ 8 Millionen Euro über den Zeitraum von 4 Jahren erhalten. Bis Ende Juni war aber kein Cent geflossen. Eine Recherche des „Spiegel“ förderte zutage, dass die Nichtauszahlung politisch motiviert und nicht nur durch die Bürokratie bedingt sei. Es sollen nur Projekte an Land mitfinanziert werden.

Italien erließ am 24. Februar d. J. ein Gesetz, das Seenotrettung kriminalisiert. In einer 1. Phase des Dekrets wurde die „Sea-Eye 4“ 20 Tage in Verwaltungshaft genommen und mit 3.333 Euro bestraft. In der nächsten Phase wären 6 Monate und 50.000 Euro fällig, in der 3. Stufe ein Festsetzen auf Dauer.

Vorbild Großbritannien?

Zahlreiche Innenminister:innen jonglieren derzeit auch mit Gedanken, dem britischen „Vorbild“ nachzueifern. Die Regierung Rishi Sunaks hat den Stopp der Migration über den Ärmelkanal zur Priorität erhoben. Mittels des „Gesetzes gegen illegale Migration“ sollen alle, die auf irregulärem Weg auf die Insel gekommen sind, automatisch deportiert werden, ohne einen Asylantrag stellen zu können. Sie können bis zum Zeitpunkt der Deportation in ihr „sicheres“ Ursprungsland oder einen Drittstaat festgehalten werden.

Doch wohin mit ihnen? Seit dem Brexit gelten die Dublin-Bestimmungen nicht mehr und es gibt keine bilateralen Rückführungsabkommen mit EU-Staaten. Mit Ausnahme Ruandas hat London keine Überführungsverträge von Asylsuchenden geschlossen. 2022 einigten sich Großbritannien und Ruanda, dass Letzteres gegen finanzielle Hilfen Tausende Flüchtlinge aufnimmt, die eigentlich im Vereinigten Königreich Asyl beantragen wollen. Vor wenigen Wochen entschied allerdings das Londoner Berufungsgericht, dass es sich bei Ruanda um keinen sicheren Drittstaat handelt. Das Abkommen ist also rechtswidrig.

Scheinheiligkeit

Am 8. Juni hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) noch die Forderung zurückgewiesen, das deutsche Asylrecht unabhängig von jenem der EU weiter einzuschränken. Nur wenig später stimmte sie der „Reform“ des EU-Asylrechts in puncto Abschaffung des Anspruchs auf Einzelprüfung der Anträge zu, was bereits als Kompromiss gelten sollte.

Knapp 100 Delegierte des Länderrats, wie der kleine Parteitag von Bündnis 90/Die Grünen heißt, trafen sich am 17. Juni im hessischen Bad Vilbel, um die dicke Kröte der geplanten EU-Asylrechtsverschärfung zu schlucken. Etwas anderes war bei diesem Funktionär:innengremium nicht zu erwarten. Ohne ernsthaftes Zerwürfnis, aber mit „viel Bauchschmerzen“ segnete der Länderrat das Vorhaben ab und stellte sich damit in der Schlange der Scheinheiligen an.

Bund und Länder: mehr Abschiebungen, weniger Asylrecht

Am 2. August legte das Bundesinnenministerium einen Entwurf vor, der mit den Ländern abgestimmt werden soll, bevor er ins Gesetzgebungsverfahren gehen kann. Die Rechte von Menschen in den Abschiebegefängnissen sollen eingeschränkt und die Befugnisse der Polizei ausgeweitet werden. Die maximale Dauer des Ausreisegewahrsams wird von 10 auf 28 Tage verlängert. Die Polizei soll auf der Suche nach abzuschiebenden Ausländer:innen nicht nur die Räume der gesuchten Person, sondern auch alle anderen betreten dürfen.

Verbessern soll sich die Lage für Leute mit subsidiärem Schutz. Sie sollen Aufenthaltserlaubnis von 3 Jahren statt bisher einem bekommen. Ihre Rechtsstellung ist damit aber noch nicht völlig gleich mit der von Geflüchteten mit Schutzanerkennung gemäß Genfer Konvention bzw. Asylberechtigten. Sie erhalten z. B. keinen Reisepass für Geflüchtete.

Ferner geht es um verbesserten Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden. Im  Ausländerzentralregister soll erfasst werden, wer existenzsichernde staatliche Leistungen erhält. Bundesinnenministerin Faeser schlägt u. a. auch vor, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote zukünftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Viele Neuerungen gehen auf den Druck der Bundesländer zurück.

2022 wurden knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. 304.000 waren ausreisepflichtig, darunter 248.000 mit einer Duldung. Neben Asylbewerber:innen können auch Tourist:innen, Beschäftigte und Studierende ausreisepflichtig werden, wenn Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis abgelaufen sind. Geduldete sind Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden dürfen.

Abschiebung auch ohne Straftat?

Die scheinheilige Hardlinerin Faeser gibt auch in einem anderen Punkt dem Druck einiger Bundesländer nach, die Regeln aus der Terrorismusbekämpfung gegen „Clankriminalität“ angewandt sehen wollen. Dafür soll das Aufenthaltsgesetz geändert werden. Die vermutete Zugehörigkeit zu kriminellen Vereinigungen, auch dann, wenn die Betroffenen keine Straftaten begangen haben, soll künftig für eine mögliche Abschiebung ausreichen.

Dies zielt auf einen Personenkreis, der im Polizeijargon „Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ heißt. Unklar bleibt freilich, wie eine solche Zugehörigkeit festgestellt werden soll und ob hierfür Gerichte zuständig sind. Einige der als Clans bezeichneten Familien erhielten vor Jahrzehnten eine Duldung als Staatenlose, für deren Abschiebung es kein Zielland gibt. Das „Ruanda-Modell“ könnte sich hier anbieten.

Sicher ist nur: Unter dem Deckmantel einer Bekämpfung von „Clankriminalität“ werden Menschen allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit verfolgt. Razzien in Cafés, Shisha-Bars, Friseurläden und Wettbüros erfolgen häufig in Form von „Verbundeinsätzen“ von Ordnungsamt, Polizei und Zoll und enden nahezu ausschließlich höchstens in der „Aufdeckung“ von Bagatelldelikten. Für die Besitzer:innen, ihre Angestellten, Gäste und Kund:innen bedeuten sie jedoch rassistische Stigmatisierung, Rufmord und finanzielle Einbußen.

Dass die Grünen Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit anmeldeten, dürfte für sie wenig Trost bereiten. Betroffenheitsheuchelei und politische Bauchschmerzen gehören zu deren Grundausstattung. Wenn’s drauf ankommt, folgen sie stets den Wünschen der Herrschenden (siehe Bad Vilbel). Mehr Rückgrat in vergleichbaren Fällen zeigte sogar der Europäische Gerichtshof. In einem Urteil von Anfang Juli entschied er, dass Flüchtlingen, denen in ihren Herkunftsländern Verfolgung droht, nicht einfach ihr Schutzstatus genommen werden darf, auch dann nicht, wenn sie schwere Straftaten begangen haben. Es ist ganz einfach: Straftaten werden da verbüßt, wo sie begangen wurden – im Aufnahmeland!

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ende 2022 blieben in der BRD 1,8 Millionen Stellen unbesetzt. Bis 2035 werden lt. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 7 Millionen Arbeitskräfte fehlen, besonders in Handwerk und Pflege. Auch wenn die Verantwortung der Kapitalbesitzer:innen für den hausgemachten Fachkräftemangel nicht geleugnet werden darf, so ist doch zu begrüßen, dass die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem nichteuropäischen Ausland jetzt erleichtert werden soll. Ein Punktesystem vergleichbar dem kanadischen soll’s regeln: 3 Punkte gibt’s für ein im Heimatland absolviertes staatlich anerkanntes Studium oder 3 Jahre Berufserfahrung per Arbeitsvertrag. Für Deutschkenntnisse, eine in Deutschland lebende Bezugsperson oder Nichtüberschreitung eines Höchstalters gibt es weitere. Für mind. 6 Punkte erhalten Hochschulabsolvent:innen eine Blaue EU-Karte oder Fachkräfte eine nationale Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzung fürs Visum ist die Selbstfinanzierung des eigenen Lebensunterhalts. Wer nach 1 Jahr eine Festanstellung gefunden hat, soll seine Aufenthaltsgenehmigung unbürokratisch verlängern können. Bisher war die Anerkennung eines Berufsabschlusses nur möglich, wenn er in der BRD erfolgte. Das soll jetzt über einen einfachen Arbeitsvertrag auch im Ausland möglich sein. Eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger:innen mit Hochschulabschluss soll die Arbeitsaufnahme erleichtern. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, damit dadurch nicht Tarifabschlüsse und Mindestlohnregelungen in einer Art Ausländerklausel unterlaufen werden können. Vor dem 29. März 2023 eingereiste Asylbewerber:innen, die ihren Antrag zurückgezogen haben und eine Qualifikation und ein Arbeitsangebot vorweisen können, müssen jetzt nicht erst wieder ausreisen und sich vom Ausland her um ein Arbeitsvisum bemühen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) soll Migration besser „gesteuert und sortiert“ werden. Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel drückt es so aus: „Die irreguläre Migration muss runter, die reguläre Migration muss hoch“. „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“ könnte zur Ampeldevise werden. Gökay Akbulut, integrations- und migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, warnt zu Recht vor einer „Zwei-Klassen-Migrationspolitik“ und einer zu starken Ausrichtung des Gesetzentwurfs auf die Interessen derer, die sich ungestraft „die Wirtschaft“ nennen dürfen.

Chancen-Aufenthaltsgesetz

Seit gut einem halben Jahr ist das Gesetz in Kraft. Es sollte die Praxis der Kettenduldungen abschaffen und langjährig Geduldeten eine Bleibeperspektive weisen. Menschen, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 5 Jahre lang geduldet in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, erhalten 18 Monate Zeit, um die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu schaffen. Dazu zählen Sprachkenntnisse, Ausweis und Bestreiten des eigenen Lebensunterhalts.

Im ersten halben Jahr seit Gültigkeit haben 49.000 Personen einen entsprechenden Antrag auf Chancen-Aufenthalt gestellt. Davon wurden 17.000 bewilligt, 2.100 abgelehnt. In Bayern gingen bis zum 18. April 9.980 Anträge ein, darunter 2.347 bewilligte und 658 abgelehnte. Häufiger Grund für die Ablehnung ist eine fehlende durchgängige Duldung (Kettenduldung). Die hohe Dunkelziffer in Bayern – mit über zwei Drittel ausbleibenden Bescheiden – führen der bayrische Flüchtlingsrat und der Republikanische Anwaltsverein (RAV) auf Machenschaften der Ausländerbehörden zurück. So erhalten Personen, die bereits einen Pass abgegeben haben, keine Duldung mehr; die, die noch keinen abgegeben haben, erhielten Strafanzeigen wegen Passlosigkeit. Duldungen würden ungültig gestempelt und Ausweisungsverfahren wegen minimaler ausländerrechtlicher Vergehen eingeleitet. Schon früher habe Bayern auf solchen Umwegen massiv Bleiberechtsregelungen unterwandert.

Auch wenn wir anerkennen müssen, dass es sich beim neuen Chancen-Aufenthaltsgesetz um eine bescheidene, aber echte Reform handelt, müssen wir Flüchtlingsrat und RAV Recht geben, die fordern, dass nicht nur Geduldete, sondern „alle vollziehbar Ausreisepflichtigen“ es in Anspruch nehmen können.

Für konsequenten Antirassismus!

Natürlich müssen wir alle Mobilisierungen gegen Migrationsrechtsverschärfungen, seien sie auch noch so zahm geraten, unterstützen. Die Arbeiter:innenklasse muss gemäß ihren ureigensten historischen Interessen auch das Feld der Migrationspolitik zu ihrem gestalten. Sie muss beginnen mit dem Eintreten für konsequente demokratische Reformen, die in der Forderung nach offenen Grenzen und vollen staatsbürgerlichen Rechten, nicht nur Bleiberecht und Duldung, gipfeln.

Darüber hinaus muss sie die legalen Voraussetzungen für ihre Klasseneinheit ergänzen durch soziale Forderungen wie Verteilung der Arbeit auf alle hier Lebenden, Mindestlohn, Anspruch auf volle Sozialhilfe, Reisefreiheit, gegen Arbeitsverbote und Residenzpflicht, für normales Wohnrecht statt Unterbringung in Lagern, Anerkennung der Berufsabschlüsse, kostenlosen Sprachunterricht usw.

Der Kampf gegen den Rassismus und die Abschottung der europäischen und deutschen Außengrenzen ist selbst Teil des Klassenkampfes und unerlässliche, wenn wir die Einheit im Kampf gegen Krieg, Krise und Umweltzerstörung wirklich herstellen wollen. Jedes Zugeständnis an die staatliche und rassistische Selektionspolitik verstärkt die Spaltung der Lohnabhängigen und den Sozial-Chauvinismus und ist Wasser auf den Mühlen der AfD.

Eine konsequente anti-rassistische Politik bildet letztlich eine Voraussetzung dafür, dass die Arbeiter:innenklasse überhaupt als von den bürgerlichen Parteien unabhängiges Subjekt in Erscheinung treten kann.




Gebäudeenergiegesetz: Zieht euch warm an!

Jürgen Roth, Neue Internationale 275, Juli/August 2023

Das vom Bundestag noch zu verabschiedende Gesetz bewegt die Republik wie selten ein zweites. In diesem Artikel wollen wir den Charakter dieser Debatten ebenso beleuchten wie die Konturen des Gesetzentwurfs. Schließlich skizzieren wir eine grundlegende Alternative, die sich sowohl über die Grenzen der bisherigen Diskussion als auch über den Dschungel aus Förderungen und Subventionen, Marktwirtschaft und Ordnungspolitik zu erheben versucht, der in breiten Kreisen der Bevölkerung durch seine Intransparenz Unverständnis, Ratlosigkeit, Angst und Wut auslöst.

Primärenergieverbrauch nach Sektoren

Zwischen 2010 und 2020 sanken in der BRD die Treibhausgasemissionen in Mio. t CO2-Äquivalenten von 932 auf 731, um zwischen 2020 und 2022 wieder auf 746 anzusteigen. Lt. Klimaschutzgesetz sollen sie bis 2030 auf 440 fallen.

Gliedern wir den Verbrauch und den Anteil erneuerbarer Energien im Jahr 2022 nach Sektoren auf, so ergeben sich für den Bruttostromverbrauch 550 Mrd. kWh, davon stammen 46,2 % aus erneuerbaren Energien. Der Endenergieverbrauch im Verkehrssektor beläuft sich auf 597 Mrd. kWh, der Anteil der Erneuerbaren beträgt 6,8 %, der für Wärme (und Kälte!) 1.155 Mrd. kWh, bei einem Anteil von 17,4 % aus Erneuerbaren. Somit verbraucht dieser Sektor mehr Primärenergie als die beiden anderen zusammen und ist der mit dem zweitniedrigsten Anteil an erneuerbaren Energien.

Es hört sich also gut an, dass die Bundesregierung den Anteil erneuerbarer Energien bei Gebäuden erhöhen will. Allerdings spart die Gesetzesvorlage klassenpolitisch selbstverständlich im letzten Sektor Industrie, Handel und Dienstleistungen aus und beschränkt sich auf Immobilien- und Wohnungseigentum.

Von den 41 Mio. deutschen Haushalten werden 80 % derzeit mit fossilen Energieträgern beheizt: fast die Hälfte mit Erdgas, 25 % mit Öl und 14 % mit Fernwärme. Richtig angepackte Umgestaltung vorausgesetzt, könnte das Stiefkind Wohnungssektor also durchaus einen merklichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Doch dazu müsste das Gebäudeenergiegesetz vernünftig konzipiert sein.

Konturen

Ursprünglich sollte der Gebäudesektor erst 2025 gesetzlich erfasst werden. Dies wurde nun auf 2024 vorgezogen. Die „Wärmewende“ beinhaltet, dass ab diesem Jahr Heizungen, die bis 1991 installiert wurden, gegen neue ausgetauscht werden müssen, die zu mind. 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden, also z. B. mit Wärmepumpen, die Zugang zur Erdwärme verschaffen (geothermisches Prinzip). Bis 2045 sollen dann alle Heizungen diese Auflagen erfüllen und ansonsten ausgetauscht werden.

Eigentlich müssten ab nächstem Jahr 4 Mio. neue Heizungen eingebaut werden, aufgrund zahlreicher Ausnahmen sind es aber „nur“ hunderttausende. Auch hybride Systeme dürfen benutzt werden wie neue Erdgasheizungen, die vielleicht irgendwann später auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Ökologisch gesehen ist der Einsatz von Wasserstoff, selbst wenn er „grün“ erzeugt werden sollte, für Verbrennungszwecke jedoch ziemlicher Unsinn. Aber das stört ja nicht, wenn ein Teil der deutschen Energieindustrie und des Finanzkapitals Rieseninvestitionen in die „Wasserstoffstrategie“ plant und tätigt.

Heilige Kuh Privateigentum

Ende 2020 existierten in der Bundesrepublik 19 Mio. Wohngebäude, davon 2/3 Einfamilienhäuser. Nur 3 Mio. beherbergten 3 und mehr Wohnungen. In Einfamilienhäusern lebten durchschnittlich 3 Personen. Diese sind auch am weitesten von ökologischer Nachhaltigkeit entfernt. Studien zeigen, dass diese erst ab einer Wohnfläche von unter 45 m² pro Kopf erreicht werden kann. Die Zersiedelung vergrößert zudem den Gegensatz zwischen Stadt und Land, verlängert Wege und damit erhöht sie den Energieverbrauch unnötig. Gebäudesanierungen an Einfamilienhäusern drosselten zudem nicht den Energieverbrauch, sondern führten zu erhöhter Innentemperatur (durchschnittlich um 2° C). Das Eigenheim ist also die ökologisch schädlichste Form des Wohnens.

Eine zukünftige sozialistische Gesellschaft wäre aus all diesen Gründen gut beraten, seine Förderung gänzlich einzustellen, auf derartige Neubauten zu verzichten und zu einer Besiedlung nach dem Clusterprinzip überzugehen. Cluster meint hier die gleichmäßige Verteilung von Industrie, Dienstleistung, Handwerk, Gewerbe, Landwirtschaft und Forsten sowie Freizeiterholung und Wohnen etc. Dieses Prinzip verbindet genügend Fläche für rationale Betriebsweisen mit diversen, praktisch überall leicht verfügbaren Angeboten im nahen und mittleren Bereich.

Die ökologisch schädlichste Form des Wohnungsprivateigentums beizubehalten und an ihrem Energieverbrauch herumzudoktern, ist schon Klimafrevel genug, doch wenn schon heiliges Privateigentum, dann richtig. So denken jedenfalls Wirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck und sein Stab. Darum setzt das Gebäudeenergiegesetz ja auch auf die kleinteilige Einzellösung Heizungstausch und die ebenso individuelle „Verantwortung“ der Immobilienbesitzer:innen. Es grünt so grün, wenn Habecks Flausen blühen! Darum ist in seiner ganzen Anlage das Gesetz weder ökologisch noch sozial.

Koalitionsklima

Auch hier waren Hitzerekorde zu verzeichnen. Kurz nach Kabinettsbeschluss kritisierte die FDP, deren Verkehrsminister Wissing dafür sorgt, dass in seinem Sektor der Anteil erneuerbarer Energien am heftigsten gedeckelt ausfällt, an der Vorlage deren „planwirtschaftliche“ Regulierungswut zu Lasten der Privaten, mangelnde Technologieoffenheit und Überforderung der Haus- und Wohnungseigentümer:innen. Zudem seien Starttermine unklar.

Ende Mai beförderte die Entlassung von Wirtschaftsstaatssekretär Graichen – ein „Amigo“ Habecks – weitere Dissonanzen. In diesen kakophonen Chor fielen dann auch die Abgeordneten Göring-Eckardt (Grüne), Kruse (FDP), der Verband kommunaler Unternehmen und die Gewerkschaft IGBCE ein. Bundesbauministerin Geywitz machte am 2. Teil des Gebäudeenergiegesetzes ein neues Fass auf und kritisierte die zu hohen Auflagen bzgl. Wärmedämmung bei Neubauten (EH40). Nicht etwa, dass sie zu Recht bemängelt hätte, dass diese Regelung die besonders sanierungsbedürftigen Bestandsbauten gänzlich außer Acht ließ, nein, sie meinte, weniger Dämmung bei Neubauten täte es auch (EH 55).

Somit stand es lange Zeit auf der Kippe, ob das Gesetz überhaupt vor der Sommerpause durchs Parlament beschlossen werden konnte. Am 13.6. einigte man sich auf Leitplanken im Kabinett, so dass ab 15.6. die 1. Lesung im Bundestag beginnen konnte.

Geywitz und Habeck hatten dann zur Abwechslung mal eine gute Idee. Sie wollen das Gebäudeenergiegesetz mit kommunaler Wärmeplanung koppeln. Aber auch diese Absicht wird von der Realität konterkariert.

Die kommunale Wärmeplanung steht nämlich lt. Umfrage des Deutschen Städtetags vielerorts noch am Anfang. Lediglich 4 % von 119 befragten Kommunen befinden sich bereits in der Umsetzung. Sie soll ab 2026 für Großstädte und ab 2028 für die restlichen Gemeinden vorliegen. Allein die Planungs- und Beratungskosten pro Gemeinde werden auf bis zu 200.000 Euro geschätzt, notwendiges zusätzliches Personal nicht mit eingerechnet. Schuldenbremser Lindner wird’s nicht freuen, aber der ist ja vielleicht dann nicht mehr zuständig. Angesichts der Klimakrise erinnert das Agieren des Kabinetts Scholz an einen Komödienstadl. Andere Länder wie Dänemark sind da Jahrzehnte weiter.

Konservative Kritik

Diese Art Kritik am Gesetz spielt insofern einen Doppelpass mit der AfD, als die Überforderung mancher Kleineigentümer:innen etwas Richtiges anspricht, weil viele durchaus der Schuh drückt. Dabei geht es nicht nur um Finanzen, sondern um undurchsichtige und bürokratische Förderungsregelungen sowie Ratlosigkeit, welche Alternativen zur alten Heizung die besseren sind. Auf Wasserstoff aus Marokko oder vom Arabischen Golf warten oder doch die teurere Wärmepumpe bestellen, die möglicherweise – es hängt ja von der verfügbaren Erdwärme ab – nichts bringt? Und wann kann das Installations- und Heizungsgewerbe überhaupt liefern?

Die zweite Hauptkomponente dieses Rechtsdiskurses – mangelnde Technologieoffenheit – haben wir oben bereits widerlegt (Wasserstoffhype). Sie stimmt schlicht und einfach nicht. Außerdem verschweigt die Klimarechte, dass die Ampelkoalition ihre „Bedenken“ im Gesetz für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung aufnimmt, dem zufolge die geplante „Wärmewende“ mit anderen Sektoren „verrechnet“ werden kann. So steht die Förderung von 147 Autobahnprojekten ganz oben auf dem Zettel.

Linke Bedenken

DIE LINKE hebt sich diesmal wohltuend von diesem Diskurs ab. Sie weist darauf hin, dass zentrale Ungerechtigkeiten im Gesetz erst gar nicht vorkommen. Schließlich lebt mehr als die Hälfte der Bevölkerung zur Miete. Die Kosten für eine neue Heizung können Vermieter:innen jährlich in Höhe von 8 % auf die Miete im Rechnungsposten Modernisierungsumlage draufsatteln – abzüglich der staatlichen Förderung. Doch diese ist nicht degressiv, also sozial gestaffelt. Zudem ist es für die Eigner:innen günstiger, keine zu beantragen und sich den unsäglichen Papierkram, der überdies ein ganzes Heer staatlich Bediensteter beschäftigen wird, zu ersparen. Während nämlich die staatlichen Zuschüsse zeitlich begrenzt laufen, werden die bis zu 8 % Mietzuschlag auf Immobilienlebenszeit eingesackt und erhöhen so die Wohnungsrente.

DIE LINKE fordert also zu Recht die Abschaffung der Modernisierungsumlage, eine sozial gerechte Finanzierung und planvolles Vorgehen in Gestalt einer ökologisch sinnvollen „Wärmewende“ unter Berücksichtigung von Fernwärme. Doch eine grundsätzliche Kritik an der Energiepolitik der Bundesregierung mit ihrem ebenso skurrilen wie ineffektiven Mischmasch aus Regulierungen, neoliberaler Umverteilung von unten nach oben und populistischem Festhalten an fossilen Energieträgern unterm Deckmantel Technologieoffenheit formuliert sie nicht. Grundsätzlich hegt sie keine Einwände am Regelwerk aus Förderhöhen, Einkommensgrenzen und Mieter:innenschutzklauseln, akzeptiert Subventionen und Marktmechanismen.

Für eine sozialistische Wärmewende!

Statt über Marktanreize einen Übergang ungeplant und unkoordiniert vor sich hinlaufen zu lassen und die Verantwortung fast vollständig auf die Immobilienbesitzer:innen zu übertragen, braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Plan für eine echte Wärmeverbrauchsreduktion als Teil einer integrierten Energiewende aller Sektoren. Statt Ausschüttung von Direktinvestitionen mit ihren Ungerechtigkeiten und ihrem bürokratischen Aufwand braucht es eine Finanzierung durch progressive Besteuerung aller Einkünfte.

In einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland drängt sich an erster Stelle der verpflichtende Ausbau von kommunalen Fernwärmenetzen auf. Wo dies sich gesamtgesellschaftlich nicht rechnet, bieten sich individuelle Lösungen an wie Wärmepumpen, aber auch Solarthermie (Erzeugung von Wärme im Unterschied zur Photovoltaik, die Strom aus Sonnenenergie erzeugt). Ausbau von Fernwärme im Verbund mit kommunalen Wasserspeichern (Brauch- und Trinkwasser getrennt!) genießt darüber hinaus den Vorteil, dass die Abwärme aller Sektoren genutzt werden (Anschlusszwang, Wärmetauschanlagen) sowie Wasserheizung mit überschüssigem erneuerbaren Strom erfolgen kann – jedenfalls vorrangig vor seinen anderen möglichen Speicherarten (chemisch, Druckluft).

Natürlich muss dieser Plan Hand in Hand gehen mit Ausbau der Stromnetze und -speicher, Kollektivierung des Verkehrs (ÖPNV, kommunale Taxis) und seiner Umstellung auf erneuerbare Energien (Stromleitung, Biomethan). Schließlich gelingt die Wärme- ebenso wenig wie die Energiewende nur, wenn die Netzbetreiber:innen und Stromproduzent:innen sowie fossilen Großkonzerne entschädigungslos enteignet werden ebenso wie jene Immobilienbesitzer:innen, die sich Anschlusszwang und Erneuerung widersetzen. Das gilt auch für Firmen der Bau- und Ausrüstungsindustrie, die die Umsetzung dieses Plans, nicht technisch bedingt, unnötig verzögern.




Komödiant:innenstadl Ampelkoalition: das Gebäudeenergiegesetz

Gerald Falke, Infomail 1226, 28. Juni 2023

Nachdem die Grünen ein Markenzeichen – die Ablehnung militärischer Mittel zur Konfliktlösung – längst abgelegt haben, sie gewissermaßen mittlerweile olivgrün geworden sind, konzentrieren sie sich auf das Thema Klimawandel. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte den ramponierten Ruf der Ökopartei aufpolieren. Raus kam ein Rohrkrepierer.

Kosten

Immerhin kann sich eine Klasse der Gesellschaft über die Maßnahmen der Ampel freuen. Begleitend zu den mit dem GEG verbundenen Kosten erfolgte eine deutliche Senkung der Energiepreise für die Industrie.

Nachdem die durch den initiierten Wirtschaftskrieg gegen Russland verstärkte Inflationswelle eine erhebliche Verarmung der Bevölkerung erzwang, wurde jetzt auch eine finanzielle Entlastung der Industriebetriebe durchgesetzt, für deren Ausgleich letztlich wieder die Bevölkerung wird zahlen müssen. Kam also erst der Angriff auf die Einkommen und Ersparnisse durch die erhöhten Energiepreise, so wurde jetzt mit Verweis auf die international gefallenen eine weitere finanzielle Belastung ermöglicht. Solche Geschenke fördern freilich neue Begehrlichkeiten, weshalb jetzt die Wirtschaftsministerien der Länder eine weitere Senkung des Industriestrompreises von 6 auf 4 Cent pro Kilowattstunde fordern.

Das GEG, das von Beginn an heftigst kritisiert und unter dem Druck verschiedener gegensätzlicher Interessen immer wieder modifiziert wurde, gilt offenbar als so bedenklich, dass es inzwischen sogenannte „Leitplanken“ mit „angemessenen Übergangsfristen“ erhielt. In diesen Auseinandersetzungen verdeutlichte sich für die Grünen die Schwierigkeit, aus einer scheinbar klassenunabhängigen Perspektive heraus eine gesamtbürgerliche Strategie umzusetzen. Angesichts dieser erlebten realen Machtverhältnisse räumte die Fraktionschefin Britta Haßelmann vorweg noch weitere Veränderungsmöglichkeiten in den Fachausschüssen ein. Die Regierungsvorlage, die diese Woche verabschiedet wurde, unterscheidet sich kaum noch vom Entwurf der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Dennoch bemühte sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch um beruhigenden Optimismus und sieht die Koalition in „neuem Schwung“.

Der Druck aus der Basis kommt mittlerweile auch eher von außen und versuchte nur noch beim Thema der europäischen Asylpolitik ein Aufständchen. Die Kritik daran erfolgte auf einem kleinen Parteitag zunächst schriftlich, dann moderat mündlich und letztlich praktisch eher unerheblich.

FDP

Die FDP zeigt sich in ihrem typischen Pragmatismus, frei nach dem Motto: Wahr ist, was mir nützt. Dazu wurde zunächst die Koalitionsvereinbarung zum GEG schlichtweg ignoriert.

Scheinbar überrascht nannte der Abgeordnete Frank Schäffler, seinerzeit Kritiker des „Eurorettungsschirms“, dieses Gesetz eine „Atombombe für unser Land“ und forderte eine grundlegende Revision nach dem Motto: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“. Und der bayerische FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen sprach auch auf einer Demo in Erding gegen (!) die Heizungspläne.

Hintergrund dafür war vermutlich ein befürchtetes Absinken der Liberalen in die Bedeutungslosigkeit. Während andere Parteien ihre Größe als Druckmittel verwenden, ist es bei der FDP ihre Kleinheit. Immerhin würde aus ihrem Untergang auch der der Regierung resultieren. Damit sieht sie sich offenbar in der Position, in der Ampel eine Oppositionsrolle einzunehmen – noch dazu eine mit der Finanzhoheit. Und weil ja ohne Geld alles nichts ist, wähnt sie sich auch in der Rolle einer Regierung in der Regierung.

Nachdem die Ignoranz nicht nachhaltig wirksam war, ist die bevorzugte Technik jetzt die der Verzögerung: Wie Finanzminister Lindner den Haushalt für das nächste Jahr blockiert und fordert, dass sich die Ministerien einmal zusammenreißen sollen, so wird auch der von den Koalitionspartner:innen angestrebte Zeitplan für unhaltbar erklärt.

Für diese Unhaltbarkeit bürgt freilich vor allem die eigene Rolle. Erst wenn die an Habeck gestellten 100 Fragen beantwortet wurden, können Beratungen beginnen.

SPD

Die SPD wiederum fällt in diesem Streit durch ihre verhältnismäßige Unsichtbarkeit und ihre zwangsläufige Vermittlungsrolle auf. Gegenüber den Ansprüchen seitens der Industrie machte sich beispielsweise Olaf Lies, Wirtschaftsminister aus Niedersachsen, stark für eine staatliche Hilfe bei den Stromkosten der Wirtschaft zur Standortsicherung.

Gegenüber den kritischen Stimmen aus der übrigen Bevölkerung bemüht sich die SPD vor allem um Beschwichtigung: So schlug sie vor, das Gesetz auf Neubauten und den Austausch defekter Heizungssysteme zu beschränken. Fraktionschef Rolf Mützenich räumte zusätzlich ein, dass die Wärmepumpe auch nicht überall funktionieren werde.

Mittlerweile wurde dank der reformistischen Weitsicht auch deutlich, dass damit die Misere im Bereich der Wohnungsmieten noch drastisch verstärkt zu werden droht. Da hatte die Bundesbauministerin Klara Geywitz wohl die Dimension einer vorprogrammierten Schwierigkeit übersehen: der Modernisierungsumlage von 8 % jährlich, die den Mieter:innen auch nach Amortisation der neuen Heizung erhalten bleibt. Jetzt ereifert sich das Führungspersonal umso mehr mit einer sozial akzentuierten Haltung. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plädiert für eine sozial darstellbare Lösung und Co-Vorsitzender Lars Klingbeil möchte, dass die Modernisierungsumlage nicht vollständig auf die Mieten umgelegt werden soll. Jetzt wird über zumutbare Eigenanteile und eine gestaffelte soziale Unterstützung diskutiert. Beispielsweise meint Daniel Keller, SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender in Brandenburg, dass eine finanzielle Förderung durch den Bund nicht auf 30 bis 50 % begrenzt werden soll.

Solche Initiativen drücken aber insgesamt mehr den Druck der eigenen Basis aus als eine Bemühung um eine Gesamtkonzeption, in der sowohl die gesellschaftlichen Ursachen der ökologischen Krise verstanden als auch ein sozial angemessenes Programm ausgedrückt werden.

Außerhalb?

Die CDU wiederum hat ihre innere Führungskrise auch unter Merz nicht überwunden. So ist es eigentlich nicht verwunderlich, dass vor allem die AfD weitere Zugewinne verzeichnen kann. Während nämlich die Ampelkoalition den vernünftigen politischen Weg in den objektiven Tendenzen sieht, die das Kapital vorgibt, präsentiert sich die AfD als Sammelbecken aller bürgerlichen und kleinbürgerlichen wirklichen und vermeintlichen Opfer diese Politik – verbindet sie mit Populismus, Nationalismus und Rassismus.

DIE LINKE ist hingegen hilflos und paralysiert, nachdem sie große Teile des Gesetzentwurfs prinzipiell akzeptiert und lediglich eine „sozial gerechte“ Finanzierung als größtes Problem versteht. Im Übrigen ist sie am meisten mit ihrer Selbstzerfleischung beschäftigt.

Wer die AfD wirklich stoppen will, darf sich nicht wie die Gewerkschaften als bessere Sozialpartner:innen oder wie DIE LINKE opportunistisches Anhängsel im Bund der „Demokrat:innen“ betätigen, die gerade die Festung Europa dichtmachen und einen neuen Kalten Krieg forcieren. Nur wenn die Arbeiter:innenbewegung unabhängig von den Rechten und der Regierung agiert, kann sie Anziehungskraft für die gesamte Klasse der Lohnabhängigen entwickeln.




Air Defender 2023: dunkle Kriegswolken über Europa

Jürgen Roth, Infomail 1226, 14. Juni 2023

Vom 12. bis zum 23. Juni 2023 trainieren rund 10.000 Soldat:innen aus 25 Nationen mit ca. 250 Luftfahrzeugen v. a. über Deutschland im größten Luftkampfmanöver seit Bestehen der NATO. 2.000 Flüge sind an den 10 Manövertagen geplant. Die wollen nicht nur spielen!

Das Szenario

Dem Manöver liegt ein Szenario zugrunde, dem zufolge jahrelange Konfrontation zum Krieg geführt hat. Occasus, eine fiktive östliche Militärallianz, hat den unabhängigen Kleinstaat Otso überrannt und greift nun NATO-Gebiet an. Eine von Coronapandemie, Verknappung von Energielieferungen geschwächte, von bisher unbekannt hoher Inflation gebeutelte Bundesrepublik erscheint dem Aggressor als leichte Beute. Reguläre Truppen und die Spezialeinheit Organisation Brückner fallen daraufhin ins Land ein und besetzen im Blitzkrieg die Region Klebus. Ein Viertel der Republik ist besetzt. Aus der Luft wird Rostock angegriffen. Die Einnahme seines Hafens soll mehr Nachschub ins Kampfgebiet bringen. Die NATO ruft gemäß Beistandsartikel 5 den Verteidigungsfall aus. An diesem Punkt startet das Riesenmanöver.

Einschätzung und Ausmaß des Manövers

Die beteiligten Militärs werten die Luftkampfübung bereits jetzt als Erfolg, gelang doch in recht kurzer Zeit die Mobilmachung von 25 Ländern, v. a. NATO-Mitgliedern, und 250 Flugzeugen, v. a. Kampfjets. Rund 100 davon stellen die USA. Die Bundesluftwaffe beteiligt sich mit 64 Maschinen: Eurofighter, Tornados, A400M-Transporter, A330-Tanker und Hubschrauber. Learjets der Gesellschaft für Zieldarstellung und A-4 einer kanadischen Firma mimen das Aggressorluftpotential.

Ähnliche gewaltige Manöver wurden bereits zu Zeiten des Kalten Kriegs abgehalten, doch damals hatten die USA, Großbritannien und Kanada ihre Flugmaschinen direkt in Deutschland stationiert. Nun erfolgte deren Verlegung schnell über Tausende Kilometer.

Die Übung erfolgt dennoch nicht im Namen des westlichen Militärbündnisses. Es war von der BRD geplant und wird von ihr geleitet. Generalleutnant Ingo Gerhartz, seines Zeichens Bundesluftwaffenoberbefehlshaber, betont, sekundiert von US-Generalleutnant Michael Rose, Direktor der Air National Guard, die Übung sei keine direkte Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine. Nur wenige Einsätze würden über Estland, Polen und Rumänien geflogen. Es gehe darum, sich selbst die eigene Verteidigungsfähigkeit zu beweisen. Eine Provokation Russlands durch Flüge in Richtung Kaliningrad solle vermieden werden. US-Botschafterin Amy Gutmann verhielt sich weniger vorsichtig und bekräftigte, dass die Übung auch ein Signal der Stärke aussenden solle. Wohin wohl?

Das Szenario nimmt bis aufs i-Tüpfelchen den sehr realen russischen Überfall als Anlass zum Gegenschlag wahr. In ihrem Bemühen, das Feinbild Russland abzutun, vergessen die NATO-Militärs auch, dass bis zum 5. Juni ein ähnliches Manöver namens Arctic Challenge an der russischen Nordgrenze lief und sich derzeit rund 50 NATO-Schiffe und über 45 Flugzeuge im Rahmen der Übung Baltops in der Ostsee konzentrieren. Und schließlich muss man aus Zeiten des Kalten Kriegs wissen, wie schnell eine Übung als Bedrohung wahrgenommen wurde. Nun wütet ein heißer Krieg. Die Militärs betreiben also Desinformationspolitik.

Geschehen in den Flugzonen

Für Air Defender 2023 sind über Deutschland 3 Flugzonen eingerichtet, die zu gewissen Zeiten für jeglichen anderen Luftverkehr gesperrt sind. Das Militär beansprucht dann hier den Luftraum zwischen 2.500 und 15.000 Metern Höhe. Tiefflüge sollen über dem nördlichen Brandenburg, Teilen Mecklenburg-Vorpommerns, der Ostsee sowie den Truppenübungsplätzen Baumholder (Rheinland-Pfalz, südlicher Hunsrück) und Grafenwöhr (Bayern, Oberpfalz) erfolgen.

In den kommenden 2 Wochen wird also v. a. der zivile Luftverkehr leiden. Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) redet von täglich 50.000 Minuten Verspätung und der Flughafenverband Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) rechnet mit ausfallenden Flügen, z. B. über Schleswig-Holstein. Dort wird zwischen 16 und 20 Uhr geübt. Hamburg-Fuhlsbüttel plant beispielsweise für den 13. Juni 30 Starts. Um Chaos zu vermeiden, hat man das Nachtflugverbot aufgehoben.

Ökologische Kosten

Zu den direkten Kosten gibt es keine und zu den Umweltauswirkungen nur vage Angaben. Laut Bundeswehr wird das Manöver 32.000 Tonnen CO2 erzeugen – so viel wie 3.500 Deutsche im Jahr 2020 produzierten. Täglich werden allein am Fliegerhorst Wunstorf (ca. 20 km westlich von Hannover) 400.000 – 500.000 Liter Kerosin bereitgestellt. Damit kann ein Airbus A 320 mit 77 Tonnen Gewicht und 170 Passagier:innen an Bord rund 190 Stunden lang um den Globus düsen. Laut wird es außerdem, obwohl nicht scharf geschossen wird. Bis zu 60 Maschinen werden im Nordosten gleichzeitig in der Luft sein.

Protest

Die NATO spielt also mit dem Feuer, präsentiert ihre Stärke und Hoheit, auf dass „dem Iwan“ angst und bange werden möge. Dagegen ist Protest allemal gerechtfertigt. So versammelten sich am Sonntag, den 11. Juni 2023, ca. 150 Friedensbewegte am Sielmann-Hügel in der Kyritz-Ruppiner Heide zur Friedenswanderung auf dem Wanderparkplatz Pfalzheim (Ostprignitz-Ruppin) und bildeten ein Friedenszeichen mit Stoffbahnen über ihren Köpfen.

An diesem historischen Ort sammelten sich ehemals bis zu 10.000 bei Ostermärschen gegen die Naturzerstörung durch einen Truppenübungsplatz der Bundeswehr, auf dem die Luftwaffe Tiefflüge und Bombenabwürfe trainieren wollte. Das Bombodrom konnte 2009 verhindert werden. Jetzt, wo sich die Lage immer drohender auf einen III. Weltkrieg zubewegt, verbleiben ganze 150 Aufrechte. Welche Schande! Doch nicht für sie, sondern für die Linke und Arbeiter:innenbewegung, die dieses Szenario nicht hinterm Ofen hervorlockt. So bleibt ihr Widerstand gegen die große NATO-Kriegsübung bisher aus.

Neue atomare Rüstungsspirale

Dabei gibt das neue atomare Wettrüsten zusätzlichen Anlass zum Protest. Der Jahresbericht 2023 des Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstituts (Stockholm International Peace Research Institute; SIPRI) liefert nämlich nur auf den ersten Blick frohe Kunde: Die Anzahl der Atomsprengköpfe ist im vergangenen Jahr weltweit um 198 gesunken. Russland und die USA verfügen demnach über 90 % der 12.000 Waffen. Doch dieser Rückgang geht einher mit ihrer zielstrebigen Modernisierung. Die Sprengköpfe werden mobiler, dauerhaft einsatzfähig und sind schwerer abzuwehren.

Zudem legt sich seit Beginn des bewaffneten Ukrainekonflikts immer mehr der Schleier des Geheimnisses über diese Rüstungskategorie. Die Zahl der gefechtsbereiten Atomsprengköpfe hat im letzten Jahr um 86 auf vermutlich 9.576 zugenommen. Insbesondere China forciert die Aufrüstung, steigerte sein Arsenal von 350 auf 410. Vor 5 Jahren besaß es nur 280. Bis zum Ende des Jahrzehntes könnte es über mindestens ebenso viele Interkontinentalraketen verfügen wie die USA oder Russland. Die kleineren Atommächte ziehen nach: Pakistan (170), Indien (164), Nordkorea (30), Frankreich (290), Großbritannien (225), Israel (90).

2026 endet „New Start“, der letzte Atomwaffenkontrollvertrag zwischen Russland und den USA. Er begrenzt die Zahl der einsatzbereiten strategischen Atomsprengköpfe seit 2010 auf je 1.550 und der Trägersysteme zu Land, Wasser und in der Luft auf je 800. Kein Wunder, dass SIPRI-Direktor Dan Smith fürchtet: „Wir driften in eine der gefährlichsten Periode der Menschheitsgeschichte.“

Anfang Juni riefen die USA China und Russland zu Gesprächen über nukleare Rüstungskontrolle auf – ohne Vorbedingungen. Freilich bedeute das nicht, andere Atommächte nicht für ihr „rücksichtsloses Verhalten“ zur Rechenschaft zu ziehen, wie Jake Sullivan, nationaler Sicherheitsberater des Präsidenten, betonte. Dieser Vorschlag ist also alles andere als uneigennützig: Geht Chinas Aufrüstung ungebremst weiter, stehen die USA bald vor dem Dilemma, erstmals in ihrer Geschichte zwei annähernd gleich große Atommächte in Schach zu halten. Er hob die Bedeutung von NATO-Verbündeten wie der BRD hervor, die zwar keine Nuklearwaffen besitzen, aber Einsatzmittel fürs US-Arsenal zur Verfügung stellten.

Zu ähnlich düsteren Prognosen kommt auch das Friedensgutachten 2023 von 4 deutschen Instituten. Deutschland und die EU müssten die Ukraine dauerhaft militärisch, ökonomisch und politisch unterstützen. Friedensgespräche seien derzeit keine realistische Option, müssten aber vorbereitet werden. Zu einer solchen Verhandlungsrunde sollten auch China und Brasilien gehören. Somit gerieren sich diese Institute ganz als brave Stimme ihres Herrn. Pazifismus ja, aber zuerst muss die richtige Seite unterstützt werden. Dafür zahlen wir schließlich Steuern – insbesondere für die weitere Aufrüstung.

EU-Militärpolitik: unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Ankündigung des militärischen Sondervermögens über 100 Mrd. Euro durch „Zeitenwende“kanzler Scholz löst eine massive Verschiebung der Außen- und Sicherheitspolitik der EU aus: Der Trend zu wachsenden Verteidigungsausgaben ist europaweit zu verfolgen. Im Jahr 2019 lag das diesbezügliche Budget aller EU-Mitglieder bei 186 Mrd. Künftig wird allein Deutschland jährlich seines um 25 Mrd. aufstocken. Standen Ende 2021 die Zeichen im Koalitionsvertrag noch auf Rüstungskontrolle und Wiederbelebung der internationalen Abrüstung, setzte ab 2022 eine kontrollierte Rüstung ein. Die Ukraine erhielt Militärgerät, wobei östliche EU-Länder ihre noch aus Zeiten des Warschauer Paktes stammenden Waffensysteme abgaben und durch Nachkauf westlicher Ausrüstung sich dem NATO-Standard anpassten, ihn somit vereinheitlichten.

Die Antwort auf den Ukrainekrieg wird also vornehmlich in Aufrüstung gesucht, nicht in diplomatischen EU-Vermittlungs- und Verhandlungsmissionen. Dabei steht die europäische Verteidigungspolitik im Schatten der Öffentlichkeit. PESCO/SSZ, die ständige strukturierte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten – wir berichteten in NI 226, Februar 2018: https://arbeiterinnenmacht.de/2018/02/03/muenchner-sicherheitskonferenz-2018-auf-dem-weg-zur-eu-armee/ – begann Ende 2017 und weist heute große Schnittmengen mit der NATO selbst auf. Beleg für den laufenden Ausbau dieser Politik liefern die Missionen auf dem Balkan, im Mittelmeer und Afrika (Mali, Niger).

In welche Richtungen EU-Gelder und -Budgets fließen, veranschaulicht das Projekt „Open Security Data EU“ (https://opensecuritydata.eu/). Man bedenke: Diese Gelder tragen zu einem Militärhaushalt ohne eigene EU-Armee bei! Der Europäische Verteidigungsfonds umfasst allein zwischen 2021 und 2027 8 Mrd. Euro für militärische Forschung und Entwicklung. Im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität stehen weiter 5 Mrd. für gemeinsame Missionen und Hilfe an Drittstaaten zur Verfügung. Weitere 500 Mio. liefert das Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (Edirpa) für den Zeitraum Juli 2022 – 2024.

Dass es bei einer EU ohne Armee bleiben wird, erscheint zudem immer unsicherer. Im März 2022 wurde der Strategische Kompass vorgestellt. Eine neue Schnelleingreiftruppe aus 5.000 Soldat:innen soll für Rettungs- und Evakuierungsaufträge, aber auch den Ersteinsatz im Rahmen der Krisenintervention bis 2025 aufgestellt werden.

Diese Zahlen und Hinweise verdanken wir einer Expert:innenrunde des Brüsseler Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung unter dem Oberthema: „Der Militarisierung entgegenwirken: Bestandsaufnahme und gemeinsame Wege im Kampf gegen die Militarisierung der Europäischen Union“ von Anfang September 2022 (https://www.rosalux.eu/de/article/2154.der-militarisierung-der-eu-etwas-entgegensetzen.html).

Doch so dankbar wir auch für die wertvolle Recherche der Stiftung sind, ihr „Antimilitarismus“ bleibt ein zahnloser:

„In der Summe der Projekte, Budgets und strategischen Planungen sowie deren absehbaren Ausweitungen drohen die Idee des friedlichen Charakters der Europäischen Union sowie die Vorstellung von einer Mittlerrolle im Rahmen von Friedensverhandlungen, die bislang im Ukrainekrieg auch nicht eingenommen worden ist, weiter Schaden zu nehmen. […] Wenn künftig das Mittel zur konstruktiven Enthaltung auch bei Militärmissionen zum Einsatz kommen sollte, dürfte die Zahl der Missionen aus nationalen Interessen einzelner oder mehrerer europäischer Staaten heraus zunehmen. Damit läuft die EU Gefahr, dass sich abgekoppelte Kriege auf Betreiben einzelner Staaten hin entwickeln. Analog kann der US-Feldzug in Afghanistan gesehen werden, dessen Angriffe im Rahmen der Operation Enduring Freedom mit Verteidigung nicht begründbar waren. Das zur Verteidigung angerückte Bündnis aus NATO- und Nicht-NATO-Mitgliedern leistete dafür eine wesentliche Unterstützung.

Linke europäische Politik muss sich angesichts dieser und vieler weiterer Aspekte, beispielsweise der Einsätze von Frontex im Mittelmeer und der auf Abwehr angelegten Maßnahmen an den europäischen Außengrenzen, über die Rolle innerhalb der Europäischen Union klar werden, um den friedensfördernden Charakter des Bündnisses nicht an die Rüstungsindustrie und Wirtschaftslobbyisten zu verlieren.

Das verlangt linker europäischer Politik aber auch ab, bei der Ablehnung der etablierten konventionellen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eigene Lösungen aufzuzeigen. Dabei muss auch das Bedürfnis nach dem Schutz, den Sicherheits- und Verteidigungsbündnisse vorgeblich bieten, in linke Lösungsvorschläge einfließen. Die Fragen nach einer neuen europäischen Sicherheitsordnung und einer gemeinsamen europäischen Verteidigung müssen von links beantwortet werden.“

Die Märchenerzähler:innen der RLS wollen uns weismachen, die EU sei eigentlich ein friedlicher Zusammenschluss, wenn egoistische Nationalinteressen, Wirtschafts- und Rüstungslobby nicht die Oberhand gewinnen. Kautskys Idee vom Ultraimperialismus erlebt hier eine Renaissance. Sie ist zwar ein Staatenbund, aber kein Superstaat, indem sich die konkurrierenden Interessen nationaler Gesamtkapitale schiedlich-friedlich verflüchtigt haben. Sie bildet ein politisch-wirtschaftliches Kartell unter Ägide des deutschen und französischen Imperialismus als dessen Hauptprofiteuren. Sieht so die Transformationsstrategie aus, der EU ihren grundlegend militaristischen und imperialistischen Charakter abzusprechen? Im Transformatorenhäuschen der RLS fließt nur reformistischer Schwachstrom, der den EU-Militarismus höchstens ein bisschen kitzelt. Das Gesundbeten dieses Saulus zum Paulus wird niemals gelingen. Die Linkspartei und ihre Ableger betreiben „konstruktiven, kritischen“ Sozialpatriotismus.