Feminizide im Herrschafts- und Kapitalinteresse

Martin Suchanek, Neue Internationale 278, November 2023

50.000 oder mehr Femizide registrieren internationale Organisationen und Forschungsinstitute jährlich – und dies umfasst nur jene Morde, die in Partnerschaften oder durch Verwandte verübt wurden, und auch nur jene Länder, die gesonderte Statistiken überhaupt erstellen. Doch schon diesen Zahlen zufolge werden weltweit täglich mehr als 135 Frauen getötet. In Deutschland fällt jeden dritten Tag eine Frau oder ein Mädchen diesem Verbrechen zum Opfer.

Dabei bilden diese sog. partnerschaftlichen, intimen und verwandtschaftlichen Femizide nur einen Aspekt des Gesamtproblems. Dabei ist der Täter in der Regel männlich, steht zum Opfer in einer persönlichen Beziehung. Er will seine Tat nicht öffentlich zur Schau stellen, sondern hofft vielmehr, der Strafverfolgung zu entkommen. Phänomene wie Ehrenmorde, die in der Regel dieser Form von Femiziden zugerechnet werden, stellen in gewisser Hinsicht ein Übergangsphänomen dar, als die Täter keineswegs Partner des Opfers sein müssen und ein, wenn auch tradierter Zweck verfolgt wird, nämlich die „Ehre“ der Familie auch öffentlich wiederherzustellen. Darüber hinaus verfolgt das aber keinen ökonomischen oder herrschaftlichen Anspruch.

Diese Form der Frauenmorde bildet aber nur einen großen Teil aller Feminizide. Einen zweiten, großen Bereich stellen solche dar, die zur Durchsetzung eines Ausbeutungs- oder Herrschaftsinteresses außerhalb der Familie, Parter:innenschaft oder Verwandtschaftsbeziehung begangen werden.

Mord als Botschaft

Zu Feminiziden, die mit direkt ökonomischen Interessen verbunden sind, gehören beispielsweise Gewalt und Ermordung von Frauen im Zuge von Frauenhandel und Zwangsprostitution. Frauen oder trans Personen wird Gewalt bis zum Feminizid angetan, um ein Zeichen zu sentzen: Wer sich gegen Verschleppung und Versklavung wehrt, muss damit rechnen, getötet zu werden. Der Mord ist also eine Botschaft an weitere potentielle Opfer, die für einen ökonomischen Zweck gefügig gemacht werden sollen – die Bereicherung des Zuhälters, anderer Krimineller und illegaler Geschäftemacher:innen, die daraus Profit schlagen und die Prostitution und den Frauenhandel kontrollieren. Es gehört damit zum Zweck dieser Feminizide, dass die Täter als zuordenbare Gruppe anderen bekannt sind. Die Einschüchterung anderer funktioniert schließlich nur, wenn potentielle Opfer wissen, wer über sie Macht ausübt und durchsetzen kann.

Diese betrifft auch weitere Kapitaloperationen. So dienen Feminizide beispielsweise auch als Mittel zur Aneignung von Land indigener oder agrarischer Gemeinden durch das Agrobusiness oder extraktive Unternehmen in Lateinamerika oder Afrika. Vergewaltigungen oder Mord an Frauen sollen in diesen Fällen der Gemeinde, den zu Vertreibenden vor Augen führen, dass jeder Widerstand mit äußerst brutaler Gewalt niedergeschlagen wird. Die Täter führen so den Unterdrücken ihre Ohnmacht vor, knüpfen an einer patriarchalen Rollenverteilung an, indem sie auch den männlichen Mitgliedern des Dorfes oder der indigenen Gemeinde deutlich machen, dass sie nicht einmal in der Lage sind, „ihre“ Frauen zu schützen. Diese Form des Feminizids weist eine lange, koloniale Geschichte auf, die sich heute in neokolonialer und imperialistischer Ausbeutung fortsetzt. Mögen die Täter auch gedungene Mörder sein, so agieren sie nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag einer bestimmten Kapital- und Unternehmensgruppe, eines Grundbesitzers, eines multinationalen Konzerns oder von deren Mittelsmännern.

Weniger direkt, aber nichtsdestotrotz auf die Durchsetzung einer sozialen und ökonomischen Stellung bezogen sind Feminizide durch kriminelle Gangs, beispielsweise wenn es um die Kontrolle eines Stadtviertels geht. Diese verfolgen damit einen wirtschaftlichen Zweck. Der öffentliche Mord dient der Abschreckung.

Eine weitere Form des öffentlichen Feminizids stellt die Zunahme von Hexenmorden in einigen Ländern Afrikas und Indien dar. Um sich das Eigentum einer zumeist älteren, verwitweten Frau anzueignen, wird diese der Hexerei beschuldigt und mit dem Tod bestraft. Das Eigentum der Frau (z. B. Grund und Boden) geht nach der Tat an jüngere Angehörige oder an lokale Unternehmer über. Auch in diesem Fall erfolgt der Feminizid öffentlich, als Resultat einer (illegalen) Anklage, die von einem reaktionären Mob getragen wird.

Bei all diesen Formen ist nicht nur eine enge Verbindung zu Geschäfts- und Kapitalinteressen feststellbar, sondern oft auch zu staatlichen Institutionen wie der Polizei – sei es, indem diese selbst in unterdrückten Gemeinden ihre Stellung durch Mord zu unterstreichen suchen oder Feminizide an Marginalisierten, Sexarbeiter:innen, trans Personen oder schwarzen und migrantischen Menschen nicht oder nur am Rande verfolgen.

Darüber hinaus finden wir indirekte oder direkte Formen staatlich sanktionierter Feminizide. Dazu gehören entweder durch reaktionäre, oft religiöse Institutionen und Kräfte forcierte öffentliche Tötungen von Frauen – z. B. Steinigung durch islamistische Mobs, aber auch Hexenverbrennungen, die von evangelikalen Fundamentalisten oder Hinduchauvinisten ermutigt werden. Andere Formen bilden Vergewaltigungen und Feminizide an national oder religiös unterdrückten Frauen. In bestimmten Fällen kann die Todesstrafe ein Feminizid sein, z. B. eine öffentliche Steinigung. In all diesen Fällen findet die Tat offen und öffentlich statt. Die Täter bilden eine reaktionäre, aggressive und mörderische Masse oder eine jubelnde Menge bei einer staatlich inszenierten Hinrichtung.

In diesen Fällen bildet der Feminizid ein Element zur Sicherung von Herrschaft, sei es, um durch die Mobilisierung einer kleinbürgerlichen Masse die politischen und gesellschaftlichen Gegner:innen einzuschüchtern und eine erzreaktionäre politisches Kraft an die Macht zu bringen oder ein bestehendes Regime durch ritualisierten Mord zu festigen. Die sicherlich brutalste und extremste Form stellen dabei Vergewaltigung, Folter und Frauenmord als gezielt eingesetzte Mittel im Krieg und Bürger:innenkrieg dar.

Die Verknüpfung mit Kapitalinteressen und staatlichen Institutionen erklärt auch, warum zu diesen viel weniger verlässliche Zahlen vorliegen. Deren Veröffentlichung ist selbst oft erst das Resultat von Kämpfen und durch Bewegungen erzwungenen öffentlichen Untersuchungen. Dass diese Frauenmorde überhaupt erst ins öffentliche Bewusstsein gelangen, als solche „anerkannt“ werden müssen, verdeutlicht, wie hartnäckig gerade der Feminizid politisch tabuisiert wird.

Folgerungen und Programm

Der Kampf gegen Femizide, Feminizide und deren Ursachen stellt eindeutig eine zentrale Aufgabe im Kampf gegen Frauenunterdrückung weltweit dar. Zweifellos bildet dabei der Kampf um die Ächtung dieser Morde, was in vielen Ländern schon mit dem um die öffentliche Anerkennung ihrer Existenz beginnt, einen unerlässlichen Ausgangspunkt. Femizide müssen in ihrer gesamten Dimension oft überhaupt erst ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und das heißt vor allem auch der Arbeiter:innenklasse gerückt werden. Damit verbunden stellt auch der Kampf um die effektive Verfolgung dieser Straftaten einen wichtigen Bezugspunkt dar.

Vom Standpunkt der Arbeiter:innenklasse geht es dabei jedoch nicht um möglichst drakonische Strafsysteme, wohl aber darum, dass Täter nicht straflos davonkommen dürfen oder bei sexistischer und rassistischer Polizei und Gerichten recht milde Behandlung finden. Daher treten wir dafür ein, dass Untersuchungen von Femiziden unter Kontrolle von Frauenorganisation durchgeführt, Richter:innen von Frauen, also potentiellen Opfern, gewählt werden und mindestens die Hälfte aus Frauen besteht. Zugleich muss sichergestellt werden, dass vor allem Frauen aus der Arbeiter:innenklasse, der Bäuer:innenschaft, von rassistisch und national Unterdrückten voll repräsentiert sind.

Nicht weniger wichtig ist der Schutz möglicher Opfer und die Prävention. Dazu gehören dringende Sofortmaßnahmen wie der massive Ausbau von möglichen Schutz- und Rückzugsräumen für Frauen, deren Kinder und für geschlechtlich Unterdrückte, die vom Staat finanziert und unter Kontrolle von Frauenorganisationen selbstverwaltet betrieben werden.

Diese Forderungen dienen letztlich den Frauen aller Klassen, vor allem aber natürlich jenen aus der Arbeiter:innenklasse und der Bäuer:innenschaft.

Der Kampf gegen Femizide muss darüber hinaus aber auch mit dem zur Sicherung der Reproduktion der Arbeiter:innenklasse und Unterdrückter, von Indigenen oder Minderheiten gemeinsam mit Ersteren verbunden werden. Die zunehmende Verarmung und Verelendung breiter Schichten, die Ausbreitung von Arbeitsbedingungen und Löhnen, die die Existenz immer weniger sichern, bedeuten, dass der Kampf gegen Femizide wie überhaupt gegen jede Form der häuslichen Gewalt eng verbunden werden muss mit dem gegen Armutslöhne, informelle und Kontraktarbeit, Tagelöhnerei und die Zerschlagung sozialer Sicherungssysteme. Daher fordern wir Mindestlöhne, die die Existenz sichern und an die Inflation angepasst werden; die Abschaffung aller informellen und prekären Beschäftigung und ihre Umwandlung in tariflich gesicherte, von den Gewerkschaften und Arbeiter:innenkomitees kontrollierte; Arbeitslosen-, Krankengeld und Renten in der Höhe des Mindestlohns; ein Programm öffentlicher, gesellschaftlich nützlicher Arbeiten, das den massiven Ausbau von Kitas, Schulen, öffentlichen Betreuungseinrichtungen, Krankenhäusern, der Altenpflege, von Kantinen und anderen Einrichtungen zur Vergesellschaftung der Hausarbeit inkludiert.

Diese Forderungen richten sich gegen das Kapital als Klasse und stehen grundsätzlich im Interesse aller Unterdrückten, unabhängig von ihrem Geschlecht. Dennoch wäre es mechanisch und naiv, dass die proletarischen Männer in ihre Gesamtheit automatisch auf ihre Privilegien verzichten oder sexistische Verhaltens- und Denkweisen, die eng mit ihrer Geschlechterrolle verbunden sind, ablegen würden. Die proletarischen Frauen müssen daher das Recht haben, innerhalb der Arbeiter:innenbewegung eigene Treffen zu organisieren, um den Kampf voranzutreiben und männlichen Chauvinismus zu bekämpfen. Sie müssen eine proletarische Frauenbewegung aufbauen, um so Rückständigkeit und Chauvinismus zu bekämpfen, aber auch die Führung im Kampf um die Befreiung der Frauen aller unterdrückten Schichten einzunehmen.

Diese vier Punkte bezogen sich vor allem auf den Kampf gegen intime und verwandtschaftliche Femizide und ihre gesellschaftlichen Ursachen. Wie wir gerade aus den beiden letzten Kapiteln ersehen, sind sie eng mit dem Kampf gegen kapitalistische Ausbeutung verbunden. Dies trifft ebenso auf den Kampf gegen Feminizide im Herrschaft- und Kapitalinteresse zu.

Da hier die Auftraggeber der Morde oft auch ökonomische Interessen verfolgen, steht der Kampf auch hier im engen Zusammenhang mit der Frage nach Kontrolle ökonomischer Ressourcen und des Eigentums.

Während die Täter beim Frauenmord in familiärem oder partnerschaftlichem Kontext einzelne Individuen oder kleine Gruppen sind, repräsentieren sie bei der zweiten Form der Feminizide eine gesellschaftliche Kraft, in deren Interesse sie agieren – z. B. eine bestimmte Sorte von Unternehmen, eine reaktionäre Bewegung. Um solchen Kräften entgegentreten zu können, bedarf es einer organisierten, von Massen oder Massenorganisationen getragenen Selbstverteidigung, letztlich des Aufbaus von bewaffneten Milizen der Arbeiter:innen und Unterdrückten.

Die Verhinderung des Feminizids erfordert den Aufbau von Organen der Gegenmacht – und wirft somit die Machtfrage selbst auf. Dies betrifft letztlich auch die Frage der Sicherung der Reproduktionsbedingungen der Gesamtklasse wie der Enteignung von Kapital oder großer, illegaler Geschäftemacher, die systematisch in Frauenmorde verwickelt sind. Um die Verelendung der Klasse zu verhindern, können Reformen im Interesse der Arbeiter:innenklasse nur eine vorübergehende Besserung schaffen. Um Banden der Großgrundbesitzer, rechtspopulistischer oder protofaschistischer Kräfte das Handwerk zu legen, müssen wir Mittel des Klassenkampfes einsetzen, die notwendigerweise die Machtfrage aufwerfen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Kampf gegen Frauenunterdrückung in all ihren Formen untrennbar mit dem gegen den Kapitalismus verbunden ist.




Sexualisierte Gewalt als Foltermethode: Doppelmoral im Nahen Osten

Leonie Schmidt, Infomail 1234, 18. Oktober 2023

Nach dem Angriff auf ein Musikfestival nahe der Negev- Wüste durch Einheiten der Hamas verbreiten sich die Meldungen, es sei gegenüber den Festivalbesucher:innen nicht nur zu Mord und Verschleppungen gekommen, sondern auch zu Vergewaltigungen. Sexualisierte Gewalt stellt ein barbarisches „Kampfmittel“ dar, genauso wie willkürliche Gewalt und Töten von Zivilisten:innen.

Die Anwendung sexualisierter Gewalt im Krieg verurteilen wir – und zwar gerade auch von Unterdrückten. Natürlich ist uns bewusst, dass Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe von reaktionären Kräften systematisch angewandt wurden und werden. Aber gerade, wenn es sich wie im Falle des Kampfes der Palästinenser:innen um einen gerechtfertigten Kampf um Befreiung von zionistischer und imperialistischer Unterdrückung handelt, so wiegen solche umso schwerer, als sie den gesamten Befreiungskampf erschweren und diskreditieren.

Vorwürfe gegenüber Hamas

Zugleich müssen aber auch solche Vorwürfe geprüft und nicht einfach verbreitet werden. Die meisten wurden bislang vom israelischen Außenministerium und von prozionistischen und US-amerikanischen Medien verbreitet. So zum Beispiel im Tablet Magazine vom Journalisten Liel Leibovitz, der auch Artikel schreibt, wo er die Politik Netanjahus lobt, sich über dessen Wiederwahl freut, zugibt, den republikanischen US-Senator Ted Cruz ganz toll zu finden, und die DSA (Democratic Socialists of America) für ihre Forderungen nach Enteignung von Wohnraum angreift. Warum sagen wir das an dieser Stelle?

Leibovitz bezieht sich in seinem Artikel vom 8.10.23 auf einen anonymen Augenzeugen, der sagte, es habe in der Nähe des Festivalgeländes Vergewaltigungen gegeben. Es war lange jedoch der einzige mit dieser Aussage, und dieser Artikel ist die Quelle für alle anderen, die mit diesen Anschuldigungen um sich werfen. Es gibt bisher keine Verifizierung des Augenzeugen, konkretere Beweise oder andere, die Ähnliches berichten. Selbst von Seiten der IDF gibt es diesbezüglich keine Bestätigung. Die LA Times strich sogar eine Passage und veröffentlichte eine Notiz, dass der Vorwurf nicht näher begründet und deswegen gelöscht wurde.

Aktuell bleibt offiziell ungeklärt, ob die Hamas zu sexualisierter Gewalt gegenüber verschleppten Zivilist:nnen greift. Medienberichte beziehen sich entweder auf den Artikel von Leibovitz, teilweise mit der Anmerkung, die Details nicht selbst bestätigen zu können (beispielsweise The Telegraph oder aber die TAZ –  allerdings ohne Anmerkung zur Quellenlage), oder auf zwei Videos, die diese Mutmaßungen zwar zulassen, aber nichts Konkretes zeigen. Die Times of Israel beispielsweise gibt sich etwas zurückhaltender: Expert:innen für Kriegsverbrechen geben an, auf Basis der Videos, wo in einem ein lebloser Frauenkörper angespuckt und in einem anderen eine Frau an den Haaren über den Boden geschleift wird, die aus dem Schritt blutet, könne es nicht ausgeschlossen werden, dass es zu sexualisierter Gewalt gekommen, es aber jedoch zu früh sei, um Genaueres zu bestätigen, so Prof. Yuval Shany der Hebrew University of Jerusalem (lt. Reporter Jeremy Sharon). Natürlich ist es nicht grundsätzlich auszuschließen, dass die Hamas zu diesen Mitteln gegen die unbeteiligten Zivilist:innen greift, denn konfliktbezogene sexualisierte Gewalt kommt in kriegerischen Situationen nicht selten vor, jedoch gehörte es in der Vergangenheit eher nicht zu ihren Mitteln im Gegensatz zum Islamischen Staat, wo diese Folterpraktik gang und gäbe ist (Gibbons 2018).

Laut Nachrichtenagentur Reuters dürften sich Vorwürfe von Vergewaltigungen nach forensischen Untersuchungen bestätigen, auch wenn ungeklärt ist, ob sie auf Befehl der Hamas ausgeübt wurden oder nicht. In jedem Fall bestreitet Hamas (im Unterschied zu Organisationen wie dem Islamischen Staat), diese begangen zu haben. In jedem Fall sind diese Gewalttaten zutiefst zu verurteilen, egal von wem sie verübt wurden – und es liegt auch im Interesse der Unterdrückten und des Widerstandskampfes, die Ausübenden solcher Akte zur Rechenschaft zu ziehen und drakonische Strafen zu verhängen (so wie z. B. in der Roten Armee unter Lenin und Trotzki). Aber das ist nicht die Aufgabe des unterdrückenden zionistischen Staates, sondern der Unterdrückten selbst.

Doppelmoral

Was wir jedoch ebenso verurteilen, ist die Doppelmoral, mit der hier, vor allem auch international, vorgegangen wird. Es ist nämlich überhaupt keine Seltenheit, dass sexualisierte Gewalt gegen sowohl palästinensische Frauen als auch Männer von israelischen Staatsdiener:innen angewandt wird. Oftmals passiert dies an den Checkpoints, die dafür da sind, die Bewegungsfreiheit von Palästinenser:innen einzuschränken.

Beispielsweise kam es 2018 zu einem Fall, dass zwei israelischen Soldaten des Qalandia Checkpoints (zwischen nördlichem Westjordanland und Jerusalem) vorgeworfen wurde, palästinensische Frauen gezwungen zu haben, sich auszuziehen und während ihrer Leibesvisitation im Genitalbereich berührt zu haben (Hammami 2019). Auch kommt es zu Erpressung oder „Angeboten“, gegen sexuelle Gefälligkeiten Vorteile zu erlangen, was ganz klar ein Ausnutzen von Notlagen darstellt. Des Weiteren erleben palästinensische Frauen sexualisierte Gewalt, wenn sie ihre Verwandten im Gefängnis besuchen (Al Issa & Beck 2020), hier durch Gefängniswärter:innen und Sicherheitspersonal. Aus Angst davor, dass sie keine Besuchsrechte mehr bekommen, haben sie nicht einmal die Möglichkeit, gegen Täter:innen vorzugehen.

Auch während Befragungen kommt es zu Vergewaltigungsdrohungen, ungewollten Berührungen sowie Vergewaltigungen durch die vernehmenden Personen (Benoist 2018). So wurde beispielsweise 2015 eine Palästinenserin von zwei Soldatinnen vergewaltigt, eine davon war auch noch Ärztin. Diese sollte auf Anweisung eines Schin-Bet-Agenten eine Leibesvisitation von Vagina und Anus durchführen, besagter Agent wurde auch noch befördert (Breiner 2022. Schin Bet = [deutsch] Sicherheitsdienst; israelischer Inlandsgeheimdienst). Genau wie nicht nur israelische Männer in diesen Fall Täter sind, sondern auch israelische Frauen, so zählen auch palästinensische Männer mit zu den Betroffenen (Madar 2023). Weishut (2015) untersuchte 1.500 Akten und fand darin mindestens 60 Fälle, welche sexualisierte Gewalt gegen palästinensische Jungen und Männer zwischen 15 und 43 implizierten. Am häufigsten kam es darunter zu verbaler sexueller Belästigung, in Form von Vergewaltigungsandrohung gegen die Betroffenen oder ihre Familien, sollten sie nicht aussagen, sowie erzwungener Nacktheit. Jedoch kam es auch zu physischer Gewalt, einerseits in Form von Gewaltausübung im Genitalbereich, einer simulierten Vergewaltigung, aber auch einer tatsächlichen mit einem Gegenstand.

Doch darüber wird geschwiegen, denn wo können sich die Unterdrückten auch hinwenden? Sie haben nur noch mehr Repressionen zu fürchten, wenn sie sich gegen die Besatzungsmacht stellen, und dass sie dann in den Gefängnissen und während Untersuchungen noch mehr sexualisierte Gewalt erfahren, ist nicht auszuschließen – zumal der israelische Staat seinen Bediensteten das Recht auf physische Folter sogar einräumt, wenn sie nötig sei (Falah 2008). Sexualisierte Gewalt wird hier also weniger zur Bedürfnisbefriedigung, sondern vielmehr als Druckmittel und Repression benutzt, da sie zu besonders traumatischen Situationen für die Betroffenen führt und Palästinenser:innen so eingeschüchtert werden können, da sie sich ohnmächtig fühlen sollen, damit sie sich nicht mehr gegen die Apartheid wehren. Ein weiteres Ziel gerade in Verhören bleibt natürlich das Geständnis von Straftaten und Verrat von anderen Beteiligten. Des Weiteren werden die zionistischen Staatsdiener:innen Israels mit Propaganda gefüttert, weswegen sie auch ihren antimuslimischen Hass durch die besonders perfiden und sadistischen Foltermethoden der sexualisierten Gewalt ausleben. Ähnliches konnte im Irakkrieg vonseiten von US-Soldat:innen beobachtet werden.

Darüber wird jedoch geschwiegen, werden keine Twitterthreads und pastellfarbene Instaslides erstellt. Denn für viele stellt die tagtägliche Unterdrückung der Palästinenser:innen einfach nicht so einen Skandal dar wie ein Angriff auf ein Musikfestival, weil man aus einer europäischen Perspektive sich besser in die Haut der Festivalbesucher:innen versetzen kann. Auch Wissenschaftler:innen scheint das Thema nicht zu interessieren. Sie leugnen es teilweise aufgrund von angeblich nicht aufzufindenden Informationen (Medien 2021).

Warum wird darüber geschwiegen?

Dr. Kathryn Medien (2021) mutmaßt, dass es sich hierbei um eine Taktik zur Abgrenzung gegen Handlungen, die nicht den westlichen Werten entsprechen, handelt. Und zwar argumentiert sie, dass Israel sich selbst darstellen möchte als westlich, humanistisch und demokratisch, weswegen es zu solchen Fällen nicht kommen dürfe.

Interessant ist hierbei, dass sie sich auf einen Artikel von Nadje Al-Ali (2016) bezieht, welche sich damit auseinandersetzt, warum das Interesse an Unterdrückung Irakischer Frauen während der US-Invasion auf einmal anstieg, obwohl sich diese auch schon vorher um internationale Aufmerksamkeit hinsichtlich ihrer Lage bemühten. Sie erklärt das mit einer Form des Otherings: Es ginge darum, die andere Kultur allgemein rassistisch zu verunglimpfen, sie als barbarisch im Gegensatz zur eigenen, zivilisierten darzustellen. Sowas kann man zum Beispiel auch erkennen, wenn die AfD in Deutschland behauptet, alle Geflüchteten würden deutsche Frauen vergewaltigen. Das passiert zum Beispiel auch, wenn Israel als Paradies für LGBTIA+-Personen hingestellt wird, während im Gazastreifen und in der Westbank alle von ihnen direkt niedergeschossen werden würden. Solange also die internationalen Medien davon schweigen, wie Palästinenser:innen von Mitarbeiter:innen israelischer staatlicher Behörden tagtäglich drangsaliert, unterdrückt und eben auch sexuell belästigt oder gar vergewaltigt werden, solange kann man kaum glauben, dass sie sich wirklich für Betroffene sexualisierter Gewalt starkmachen wollen. Solange muss man glauben, dass sie ins selbe Horn stoßen wie der israelische Verteidigungsminister, der verkündete, alle Bewohner:innen des Gazastreifens seien wie Tiere, gegen die man kämpfen müsse. Sollten sich die Vorwürfe jedoch bewahrheiten, gilt dennoch, nicht dem palästinensischen Widerstand an sich die Solidarität zu entziehen, sondern diese Gewalttaten zu verurteilen und schonungslose Kritik an der Führung zu üben und Konsequenzen für die Täter zu fordern.

Literaturverzeichnis

Al Issa, Ferdoos Abed-Rabo & Beck, Elizabeth (2020): Sexual Violence as a War Weapon in Conflict Zones: Palestinian Women’s Experience Visiting Loved Ones in Prisons and Jails, Affilia, Vol. 36 (2), DOI: 10.1177/0886109920978618.

Ali-Ali, Nadje (2016): Sexual violence in Iraq: Challenges for transnational feminist politics. European Journal of Women’s Studies, Vol. 25(1), DOI: 10.1177/1350506816633723.

Benoist, Chloé (2018): Palestinian Women Haunted by Abuse in Israeli Jails, Middle East Eye 8.2.2018, https://www.middleeasteye.net/features/palestinian-women-haunted-abuse-israeli-jails (zuletzt aufgerufen 10.10.23).

Breiner, Josh (2022): Shin Bet Officer Suspected of Ordering Search of Palestinian Woman’s Private Parts Gets Promoted, Haaretz 28.9.22, https://www.haaretz.com/israel-news/2022-09-28/tyarticle/.premium/shin-bet-offi cer-suspected-of-ordering-search-of-palestinians-private-parts-getspromoted/00000183-838e-d6b4-ab9f-ebbef3c30000 (zuletzt aufgerufen 10.10.23).

Falah, Ghazi-Walid (2008): Geography in Ominous Intersection with Interrogation and Torture: Reflections on Detention in Israel, Third World Quarterly, Vol. 29(4), DOI: 10.1080/01436590802052706.

Goldberg, Jonah (2023): Who’s to blame for the Hamas attack on Israel? That debate is already going off the rails, LA Times 9.10.23, https://www.latimes.com/opinion/story/2023-10-09/israel-hamas-attacks-failure-security-surveillance-blame (zuletzt aufgerufen: 18.10.23).

Gibbons, Christine (2018): CEDAW, the Islamic State, and Conflict-Related Sexual Violence, Vanderbilt Journal of Transnational Law, Vol. 51 (5), https://scholarship.law.vanderbilt.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=1121&context=vjtl (zuletzt aufgerufen 10.10.23).

Hammami, Rema (2019): Destabilizing Mastery and the Machine: Palestinian Agency and Gendered Embodiment at Israeli Military Checkpoints, Current Anthropology, Vol. 60 (19), DOI: 10.1086/699906.

Leibovitz, Liel (2023): Eyewitness Account of the Rave Massacre, Tablet Magazine 8.10.23, https://www.tabletmag.com/sections/israel-middle-east/articles/israel-music-festival-massacre-eyewitness-account (zuletzt aufgerufen 10.10.23).

Madar, Revital (2023): Beyond Male Israeli Soldiers, Palestinian Women, Rape, and War: Israeli State Sexual Violence against Palestinians, Conflict and Society 9, DOI: 10.3167/arcs.2023.090105.

Medien, Kathryn (2021): Israeli settler colonialism, “humanitarian warfare,” and sexual violence, Palestine. International Feminist Journal of Politics, Vol. 23(5), DOI: 10.1080/14616742.2021.1882323.

Reuters (2023): Israeli forensic teams describe signs of torture, abuse, Reuters 15.10.23, https://www.reuters.com/world/middle-east/israeli-forensic-teams-describe-signs-torture-abuse-2023-10-15/ (zuletzt aufgerufen: 18.10.23).

Sharon, Jeremy (2023): Footage of Hamas assault on civilians shows likely war crimes, experts say,The Times of Israel 8.10.23, https://www.timesofisrael.com/footage-of-hamas-assault-on-civilians-shows-likely-war-crimes-experts-say/ (zuletzt aufgerufen 10.10.23).

Weishut, Daniel J. N. (2015): Sexual torture of Palestinian men by Israeli authorities, Reproductive Health Matters, 23:46, DOI: 10.1016/j.rhm.2015.11.019.




Сексизмът убива, власта прекрива! Sexismus tötet, Macht korrumpiert!

… und die Regierung vertuscht das Problem: Protestwelle in Bulgarien gegen Gewalt gegen Frauen

Leonie Schmidt, Infomail 1230, 5. September 2023

Nach einem versuchten Femizid im Juni 2023 in Bulgarien, bei welchem eine 18-Jährige von ihrem Ex-Freund mit 21 Wunden durch ein Teppichmesser zugerichtet und mit Knochenbrüchen übersät wurde, flammte eine Protestwelle gegen Gewalt gegen Frauen auf. Besonders schockierend für die Protestierenden: Der mutmaßliche Täter kam einige Tage später wieder auf freien Fuß und wurde wegen angeblich „leichter“ Verletzungen des Opfers freigesprochen!

Seitdem gehen die Menschen auf die Straße. Das ist gerade für dieses Land etwas Ungewöhnliches, denn wie Organisator:innen des 8. März berichteten, kamen in den vergangenen Jahren nur wenige Personen zu ihren Kundgebungen. Jedoch begann die Entwicklung, dass es mehr und mehr Leute auf Proteste für Frauenrechte zog, bereits 2018, nachdem ein Schulmädchen mit Säure überkippt wurde. Auf den aktuellen Protesten sind vor allem junge Akivist:innen anzutreffen. Veranstaltet wird das Ganze unter anderem von der Organisation Feminist Mobilization. Sie fordert in erster Linie eine Verschärfung der Gesetzeslage, denn zum Zeitpunkt der Tat gab es noch nicht einmal einen Paragraphen, welcher häusliche Gewalt im Strafgesetzbuch definierte. Aber in ihren Reihen finden sich auch Personen, die einen Kampf gegen Kapital und patriarchale Strukturen fordern.

Druck auf die Regierung wirkt – oder?

Mittlerweile hat sich die europaorientierte rechte Regierung Bulgariens dazu bequemt, einige Gesetzesänderungen durchzuführen. Täter und Betroffene müssen nun nicht mehr zusammenwohnen, damit es sich um häusliche Gewalt handelt. Eine zweite Reform wurde trotz Sommerpause durchgebracht: Künftig gilt es als Beziehungstat, wenn Täter und Opfer seit mindestens 60 Tagen in einer „intimen Beziehung“ zueinander stehen. Das ist offensichtlich ein Gesetz, das viele Schlupflöcher für die Täter beinhaltet. Die Tat ist nicht weniger schlimm, wenn sie am 40. Tag oder 1. Tag passierte. Der Nachweis, wann die Beziehung begann und ob es sich wirklich um eine intime (also sexuelle) Beziehung handelt, ist unfassbar schwierig. Wenn man als Betroffene vor Gericht eine Chance haben will, braucht man also einen guten anwaltlichen Beistand, den sich besonders Frauen der Arbeiter:innenklasse wohl kaum leisten können.

Aber dass es nun zu so einer Laissez-faire-Reform kommt, ist leider nicht verwunderlich: In Bulgarien richten sich Politiker:innen nicht erst seit heute gegen Frauen und explizit Betroffene häuslicher Gewalt. Seit Jahren mobilisieren rechte Parteien, aber auch die sog. sozialistische Partei Bulgariens, die linksnationalistisch und linkspopulistisch einzuordnen ist, gegen die Istanbul Konvention (ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), da damit die Grundlage zur Einführung für die „Ehe für alle“ geschaffen werden würde.

Warum es zu häuslicher Gewalt kommt

Um einen effektiven Weg zur Bekämpfung häuslicher Gewalt zu finden, muss erst einmal geklärt werden, wie es überhaupt dazu kommt. Kleinbürgerliche Feminist:innen versuchen, das entweder mit der Natur des Mannes oder der Rückschrittlichkeit der Kultur oder Klasse zu erklären, in welchen die Gewalt stattfindet. Als Marxist:innen ist uns bewusst, dass häusliche Gewalt nur mit Blick auf die gesamtgesellschaftlichen Verhältnisse erklärt werden kann. Denn sie findet nicht außerhalb der Gesellschaft statt, das Private ist nicht einfach unpolitisch, im Gegenteil: Häusliche Gewalt findet im Rahmen der bürgerlichen Familie oder einer ihr ähnlichen Beziehung statt, welche als Institution elementar für das Fortbestehen des Kapitalismus ist.

Während die bürgerliche Familie in der herrschenden Klasse eine andere Funktion hat, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, übernimmt sie in der Arbeiter:innenklasse wesentliche Aufgaben zur Reproduktion der Klasse selbst und somit letztendlich auch des Kapitalismus. Denn hier findet die Reproduktion der Ware Arbeitskraft statt, was alle Tätigkeiten meint, die notwendig sind, damit die Arbeitenden am nächsten Tag wieder am Arbeitsplatz erscheinen und ihrer Arbeit nachgehen können. Darunter zählt also Kochen, Putzen, Wäsche Waschen, aber auch emotionale Sorgearbeit. Auch die Erziehung von Kindern fällt mit unter diese Kategorie, damit sich so die Arbeiter:innenklasse als Ganze neu reproduzieren kann.

Um eine für das Kapital so günstig wie mögliche Reproduktion durchzusetzen, wird diese ins Private gedrängt. Die Arbeiten werden vor allem von Frauen unentlohnt verrichtet. Dies bildet die Basis für reaktionäre Rollenbilder, so dass diese ihrerseits stetig zur Reproduktion der geschlechtlichen Arbeitsteilung beitragen. Das beginnt schon im Kleinkindalter durch Sozialisierung und erstreckt sich über das ganze Leben.

Die Familie existierte aber nicht schon immer, sondern entwickelte sich über die Klassengesellschaften zur heutigen Form hin und die konkrete Ausprägung heutzutage ist von der jeweiligen Gesellschaftsverfassung abhängig. Im Allgemeinen gilt der Mann als Ernährer der Familie, wohingegen die Frau als Hausfrau tätig wird. Das ist natürlich ein Ideal, was besonders für die Arbeiter:innenklasse schwer zu erreichen ist, jedoch zu Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs zumindest für die bessergestellten Schichten der Lohnabhängigen ansatzweise etabliert werden kann. Zugleich wird sowohl mit der Expansion des Kapitalismus wie auch in der Krise die ökonomische Basis der lohnabhängigen Familie massiv unterhöhlt.

Betrachten wir Bulgarien, so geht es vor allem um die Auswirkungen der Krise. Die Frauen müssen auch Lohnarbeit nachgehen, um die Existenz der Familie abzusichern, während gleichzeitig der Lohn des Mannes nicht mehr zu deren Ernährung ausreicht. Hinzu kommen Angriffe auf die Rechte der Arbeiter:innnenklasse und die sozialen Absicherungen wie Sozialleistungen oder Krankenkassen, um die Profite des imperialistischen Finanzkapitals zu sichern und dem Fall der Profitraten entgegenzuwirken. Solche Krisen sind ein Kennzeichen für die Periode, in welcher wir uns aktuell befinden.

Die Krise der Familie bildet also die strukturelle Grundlage der Gewalt gegen Frauen in der Arbeiter:innenklasse innerhalb von Familien oder partnerschaftlichen Beziehungen, welche der Familie ähneln. Denn durch diese hat der Mann das Problem, dass er der Rollenerwartung als Ernährer der Familie nicht mehr nachkommen kann, während die Frauen einerseits in die Lohnarbeit gezwungen werden und andererseits aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen im Niedriglohnsektor, in welchem sie oft tätig sind, nicht die Möglichkeit haben, dem Täter zu entfliehen. Dieses widersprüchliche Verhältnis zwischen Idealbild, Geschlechterrolle und Notwendigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt ist nicht im Rahmen des Kapitalismus aufzulösen und sorgt letzten Endes in seiner Unabdingbarkeit und Perspektivlosigkeit auch dafür, dass die extremste Form der häuslichen Gewalt, der Femizid, zu Tage dringt. Somit kann sich der Täter noch ein letztes Mal über das Opfer stellen.

Durch diese Analyse wird also auch klar, warum die herrschende Klasse gar kein Interesse hat, grundlegend gegen häusliche Gewalt vorzugehen, denn auf der einen Seite gehört die Einsparung im Sozialsicherheitssystem schließlich zum Rettungsschirm des Finanzkapitals und auf der anderen Seite müsste sie sonst die Institution der bürgerlichen Familie angreifen, welche zu den Grundfesten des kapitalistischen Systems gehört. Des Weiteren ist es auch im Sinne des herrschenden Klasse, wenn Frauen auch in ihrer Familie unterdrückt bleiben und sich nicht von ihren Geschlechterrollen zu befreien versuchen. Diesen Punkt kann man gut erkennen an den Teilen der herrschenden Klasse Bulgariens, welche an der bürgerlichen Familie festhalten wollen, indem sie sich gegen die Istanbuler Konvention stellen. Diese Analyse macht auch klar, warum besonders die Ärmsten und am stärksten unterdrückten Teile der Arbeiter:innenklasse von jener Gewalt betroffen sind.

Lage in Bulgarien

Schauen wir uns nun die Lage in Bulgarien an. Tatsächlich gilt dies als ärmstes Land der EU. Das Bruttoinlandsprodukt liegt bei der Hälfte des EU-weiten Durchschnitts. 2022 betrug das jährliche  BIP/Kopf 13.079 Euro gegenüber 25.650 in der EU und 29.180 in der Euro-Zone. Des weiteren stagnieren die Löhne und Gehälter auf einem niedrigen Niveau. Interessant ist diesbezüglich auch, dass der Dienstleistungssektor dominiert: Vor allem outgesourcter Kundendienst in Form von Callcentern für imperialistische Staaten ist hier ansässig, welcher die Lohnabhängigen hier noch mehr ausbeuten kann. Dementsprechend müssen die Löhne auch auf einem derartig niedrigen Niveau bleiben, damit sich das Outsourcing für die Imperalist:innen der EU überhaupt lohnen kann.

Über 2,2 Millionen Lohnabhängige (mehr als die Hälfte!) verkaufen ihre Arbeitskraft in anderen EU-Ländern. Viele Frauen, welche aus Bulgarien emigrieren, übernehmen in reichen imperialistischen EU-Staaten Carearbeit im Niedriglohnsektor, also als Putzkräfte, Krankenpflegerinnen und so weiter. Auch hier sind sie vor ökonomischer Abhängigkeit, Gewalt und Ausbeutung nicht sicher, im Gegenteil. All das verdeutlicht die halbkolonialen Verhältnisse in Bulgarien.

Hinsichtlich der Gewalt gegen Frauen in Bulgarien kann festgehalten werden, dass jede 3. Frau laut Befragungen bereits Opfer partnerschaftlicher Gewalt wurde. Des Weiteren wurden dieses Jahr bereits 14 Frauen Oper von Femiziden (Stand: August 2023). Es ist an dieser Stelle jedoch anzumerken, dass dies keine offiziellen Zahlen sind, da in Bulgarien diese von niemandem/r erhoben werden. Lediglich Frauenrechtsorganisationen sammeln sie. Dementsprechend ist also auch klar, dass die Dunkelziffer deutlich höher sein dürfte. Denn wie bereits eingangs erwähnt, gab es vor der aktuellen Protestwelle noch nicht einmal eine Definition im Strafgesetzbuch hinsichtlich häuslicher Gewalt!

Außerdem ist die sozialstaatliche Absicherung in Bulgarien besonders prekär, was Frauen am meisten trifft. Es fehlt an Kindergartenplätzen, was dazu führt, dass sie gezwungen sind, sich entweder unbezahlt „freizunehmen“, um ihre Kinder zu betreuen, oder flexiblere Arbeitsverhältnisse inklusive besonders schlechter Bezahlung anzunehmen. So oder so werden sie damit umso mehr an ihre Familie und ihre potentiell gewalttätigen Oberhäupter gebunden.

Perspektive der Proteste

Obwohl die Regierung versucht, durch Reformen die Protestierenden ruhigzustellen, gehen diese weiterhin auf die Straße und bringen auch antipatriarchale und antikapitalistische Forderungen mit ein, werfen die Frage auf, wem es am Ende nützt, dass Gewalt gegen Frauen herrscht und diese nur mehr als unzureichend vom bürgerlichen Staat bekämpft wird. Klar ist, die Proteste dürfen nicht bei dieser einen Frage stehen bleiben. Es gilt, eine breite Massenbewegung aus Frauen, Lohnabhängigen, und sozial Unterdrückten aufzubauen, welche für klare Forderungen und ein klares Programm hinsichtlich der Unterdrückung von Frauen und LGBTIA+-Personen eintritt. Hierbei müssen auch die Gewerkschaften aufgefordert werden, sich zu beteiligen. Des Weiteren darf diese Bewegung auch nicht im nationalen Rahmen stehen bleiben, sondern muss international aufgebaut werden. Diese Forderungen könnten sein:

  • Beendigung der Gewalt gegen Frauen und die LGBTQIA+-Gemeinschaft! Wir müssen freie Frauenhäuser, Hilfs- und Selbstverteidigungskomitees gegen Femizid, Genitalverstümmelung, häusliche und andere Formen von Gewalt organisieren.

  • Volle reproduktive Rechte und körperliche Selbstbestimmung für alle, überall! Alle Frauen sollten Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln und Abtreibung auf Verlangen haben. Frauenhäuser müssen vom Staat finanziert, aber von den Frauen selbst verwaltet werden.

  • Gleicher Lohn für Frauen! Für einen Mindestlohn und Renten, die Frauen ein unabhängiges Leben ohne Armut ermöglichen! Kampf gegen Preissteigerungen bei Wohnen, Energie und Waren des täglichen Bedarfs – für eine gleitende Skala bei Löhnen, Renten und Arbeitslosengeld, um die steigenden Lebenshaltungskosten zu decken!

  • Massive Investitionen in Bildung, Gesundheit und soziale Dienste von angemessener Qualität und kostenlos für alle als Schritt zur Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit!

  • Lasst die Kapitalist:innen und die Reichen zahlen, um gleiche Rechte und gleichen Lohn zu gewährleisten!

Natürlich dürfen wir uns aber auch keine Illusion machen, dass wir patriarchale Gewalt im Kapitalismus einfach wegreformieren könnten. Es gilt, den Kapitalismus mitsamt seinen Institutionen zur Unterdrückung von Frauen, LGBTIA-Personen und der Arbeiter:innenklasse zu zerschlagen und für eine solidarische Gesellschaft auf Basis von vergesellschafteter und demokratisch geplanter Produktion und Reproduktion sowie Rätemacht einzutreten. Das heißt auch, dass das Ideal der bürgerlichen Familie dann das Zeitliche gesegnet hat und sich Rollenbilder auflösen werden dadurch, dass die Reproduktionsarbeit bspw. durch gemeinsame Mensen und Waschküchen vergesellschaftet wird. Dazu braucht es mehr als Bewegungen – eine politische Kraft, die gegen alle Formen der Ausbeutung und Unterdrückung führt, eine revolutionäre Arbeiter:innenpartei.




USA: Anstieg von Femiziden nach Verschärfung von Abtreibungsgesetzen

Veronika Schulz, Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 11, März 2023

Die Angriffe auf hart erkämpfte Errungenschaften, Grund- und Bürgerrechte im Zuge des Aufstiegs von Rechtspopulist:innen weltweit gehen weiter – und erste Folgen sind jetzt schon spürbar. Trotz der Abwahl von Donald Trump und der neuen Bundesregierung unter Joe Biden erleben wir in den USA einen enormen Angriff auf Frauenrechte.

Insbesondere reproduktive und Selbstbestimmungsrechte von Frauen werden immer häufiger infrage gestellt. Damit wird Frauen der Zugang zu Beratung sowie Abtreibung im Falle ungewollter Schwangerschaften bewusst erschwert oder gleich gänzlich kriminalisiert, was neben finanziellen Belastungen und gesundheitlichen Risiken im Falle nun illegal durchgeführter Abbrüche weitere Auswirkungen mit sich führt: In den USA lässt sich bereits ein deutlicher Anstieg von Femiziden feststellen, insbesondere an schwangeren Frauen.

Hintergründe

Der Begriff Femizid (engl. femicide) wird seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Abgrenzung zum englischen Begriff „homicide“ (Mord, Totschlag) benutzt. Die feministische Soziologin Diana Russell definiert Femizid als einen Mord an einer weiblichen Person durch einen Mann auf Grund der Tatsache, dass sie weiblich ist. Diese Definition schließt auch die Tötung von Kindern mit ein. Dadurch wird die geschlechtsspezifische Motivation der Morde verdeutlicht, die Frauen durch Männer erleiden. Der Femizid stellt, noch vor der Vergewaltigung, die höchste Manifestation der Unterdrückung der Frau und eine extreme Form patriarchaler Gewalt dar.

Auch wenn Boulevardmedien mit reißerischen Schlagzeilen das Gegenteil suggerieren, so sind Femizide keine rein individuellen Tragödien. Während die Täter beim Frauenmord in familiärem oder partnerschaftlichem Kontext zwar einzelne Individuen oder kleine Gruppen sind, repräsentieren sie [beim Feminizid, dem organisierten, massenhaften Femizid] eine gesellschaftliche Kraft, in deren Interesse sie agieren – z. B. eine bestimmte Sorte von Unternehmen, eine reaktionäre Bewegung.

Die gesellschaftliche Dimension von Femiziden, also Morden an Frauen, weil sie Frauen sind, erfordert eine Betrachtung der Ursachen für die Zunahme dieser Gewalttaten.

Der von konservativen Richter:innen dominierte Supreme Court (Oberster Gerichtshof) der USA hatte im Juni 2022 das fast 50 Jahre geltende Grundsatzurteil „Roe vs. Wade“ aufgehoben. Dieses garantierte bisher das landesweite Grundrecht auf Abtreibung. Durch die Entscheidung des Supreme Court können Bundesstaaten Schwangerschaftsabbrüche nun einschränken oder gänzlich verbieten, was mehrere konservativ regierte bereits getan haben. Das Urteil wurde deshalb nicht nur in den USA von Abtreibungsgegner:innen als Sieg gefeiert.

Betroffen sind rund 40 Millionen Frauen im gebärfähigen Alter, die in US-Bundesstaaten leben, in denen Abtreibungen entweder bereits verboten oder nur in eng gefassten Ausnahmefällen möglich sind bzw. in absehbarer Zeit verboten oder stark eingeschränkt werden.

Zunahme von Femizide an Schwangeren

Bereits Ende 2021, noch vor dem Urteil des Supreme Court und den darauffolgenden Restriktionen, gab es Bedenken bezüglich einer Zunahme von partnerschaftlicher Gewalt und Femiziden als mögliche Folgen: „Einige Experten befürchten, dass die Einschränkung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch gefährdete Frauen noch mehr in Gefahr bringen könnte.“ So hatten Studien ohnehin belegt, dass partnerschaftliche Gewalt durch bzw. während Schwangerschaften zunimmt. Frauen war es oft nicht möglich, ihre Schwangerschaft fortzusetzen, und sie entschieden sich aufgrund häuslicher Gewalt zur Abtreibung. Die USA hatten demnach bereits eine sehr hohe Rate an Müttersterblichkeit: „Im Jahr 2018 kamen in den USA auf 100.000 Lebendgeburten 17 Müttersterblichkeitsfälle – mehr als doppelt so viele wie in den meisten anderen Ländern mit hohem Einkommen.“

Forscher:innen der Harvard School of Public Health kommen zu dem Ergebnis, dass es in den USA für Schwangere oder Frauen, die vor kurzem entbunden haben, wahrscheinlicher ist, ermordet zu werden, als durch schwangerschafts- oder geburtsbedingte Komplikationen zu sterben. Tötungsdelikte an Schwangeren sind somit häufiger als solche Todesfälle durch Bluthochdruck, Blutungen oder Sepsis, wie die Forscher:innen in einem Leitartikel beschreiben.

Die Verbreitung von Gewalt in der Partnerschaft ist in den USA ohnehin höher als in vergleichbaren Ländern. Die Gewalt endet oft tödlich und häufig sind Schusswaffen im Spiel. Eine weitere Studie der Tulane University bestätigt diesen Trend, wonach Tötungsdelikte eine der häufigsten Todesursachen bei Schwangeren und Wöchnerinnen in den USA sind.

Die genannten Studien können durch Zahlen belegen, dass neben schwangeren Jugendlichen insbesondere schwarze Schwangere ein wesentlich höheres Risiko hatten, getötet zu werden, als weiße oder hispanische. Dies verwundert nicht, da schwarze Arbeiter:innen in den USA auch heute noch strukturell benachteiligt sind, schlechter bezahlte Jobs haben, oft in beengten Wohnsituationen leben und seltener krankenversichert sind. Die ökonomischen Bedingungen wirken sich daher für diese Bevölkerungsgruppe besonders negativ aus.

Ähnliche Entwicklungen konnten auch in Deutschland im Zuge der Lockdowns der Coronapandemie beobachtet werden, wo aufgrund der schlechteren wirtschaftlichen Lage und der erzwungenen Nähe auf engstem Raum partnerschaftliche Gewalt um ein Vielfaches zugenommen hat.

Somit war bereits vor den Verschärfungen und Verboten, die auf das Grundsatzurteil des Supreme Court in einigen US-Bundesstaaten folgten, die Ausgangslage für Schwangere alles andere als sicher. Gesetze, die den Zugang von Frauen zu Abtreibung einschränken, können sie weiter gefährden, da die Kontrolle über die reproduktiven Entscheidungen einer Frau oft eine Rolle bei Gewalt in der Partnerschaft spielt. Die Autor:innen der Studie der Harvard School of Public Health weisen explizit darauf hin, dass schwangerschaftsbedingte Tötungsdelikte vermeidbar sind, z. B. indem im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen von Schwangeren gewaltgefährdete Frauen identifiziert und Hilfestellungen angeboten werden können.

Arbeiter:inneneinheitsfront für freie Abtreibung und körperliche Selbstbestimmung

Doch wie kann, gemessen an diesen permanenten Angriffen und vielfältigen Problemen, eine erfolgreiche Pro-Choice-Bewegung aufgebaut werden? Statt nur auf Verschlechterungen zu reagieren, müssen wir selbst Verbesserungen erkämpfen. Wir dürfen nicht auf den Staat vertrauen oder Illusionen in die Demokratische Partei hegen. Diese konnte bzw. wollte die derzeitigen Angriffe auf bestehende Frauenrechte nicht verhindern. Daher müssen wir unabhängig von ihr gegen den Abbau von Frauenrechten kämpfen. Dabei kommt es auf den Kampf als Klasse an, was bedeutet, dass er durch die Arbeiter:innenklasse geführt und von ihren Organisationen unterstützt werden muss.

Wir fordern daher die Gewerkschaften auf, für eine gemeinsame Kampagne zu mobilisieren. Betriebsräte könnten beispielsweise Betriebsversammlungen einberufen, wo diese Themen und Fragen diskutiert werden. Darüber hinaus können Gewerkschaften mit Streik als Kampfmittel, anders als Einzelpersonen oder andere Gruppen, ökonomischen und politischen Druck auf Kapital und Regierung aufbauen.

Im Rahmen von Aktionstagen und für die Durchführung eines politischen Streiks wäre es außerdem wichtig, Streik- und Aktionskomitees zu gründen, die vor Ort mobilisieren, kollektive Erfahrungen ermöglichen und auf diese Weise auch zur Stärkung und Demokratisierung des gemeinsamen Kampfes beitragen. Ebenso sind Gewerkschaften personell und finanziell in der Lage, internationale Kooperation und Koordination zu gewährleisten, z. B. durch die Organisation zentraler, internationaler Aktionstage zum Thema Abtreibungsrechte und Selbstbestimmung. Dies ist wichtig, da die Unterdrückung nicht nur in einem Land existiert und zusammen mehr Druck aufgebaut werden kann.

Das alles darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einbindung von Gewerkschaften auch einige Probleme mit sich bringt. Gerade im Dienstleistungsbereich, in dem hauptsächlich Frauen arbeiten, organisieren sich nur wenige Arbeiter:innen in ihnen. Ebenso agieren Gewerkschaften häufig reformistisch und beschränken sich auf die Besitzstandswahrung im eigenen Interesse, anstatt Fortschritte für die gesamte Klasse zu erkämpfen. Es existiert eine Gewerkschaftsbürokratie, die ihren Frieden mit dem jetzigen System geschlossen und ihre Rolle selbst auf das Feilschen um Lohn und Arbeitsbedingungen reduziert hat. Revolutionäre Kommunist:innen müssen sich deshalb für eine klassenkämpferische, antibürokratische Basisbewegung einsetzen, die sich der bürokratischen Spitze entgegenstellt, um die Gewerkschaften zu einem Glied in den Reihen des Kampfes für den Sozialismus umzugestalten.

Des Weiteren rufen wir alle bestehenden Pro-Choice-Bündnisse und -Bewegungen aktiv dazu auf, auch weiterhin gegen den bestehenden Abbau von Frauenrechten zu kämpfen und den Protest erneut auf die Straße zu tragen. Lasst uns die bisher bestehenden Bündnisse und Mobilisierungen bündeln und einen gemeinsamen Aktionstag für den Kampf für Frauenrechte ausrufen!

Gegenwehr

Zur Verhinderung von Femiziden ist der Aufbau von Organen der Gegenmacht erforderlich. Um die Verelendung der Klasse zu verhindern und rechtspopulistischen oder protofaschistischen Kräften das Handwerk zu legen, müssen wir Mittel des Klassenkampfes einsetzen, die notwendigerweise die Machtfrage selbst aufwerfen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Kampf gegen Frauenunterdrückung in all ihren Formen untrennbar mit dem gegen den Kapitalismus verbunden ist.

Zur Abwehr weiterer Angriffe auf Abtreibungsrechte, aber auch zur Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts über den eigenen Körper, welches selbst in Staaten mit liberaler Gesetzgebung bisher eingeschränkt ist, haben wir einige Forderungen aufgestellt, die es zu erkämpfen gilt – national und international:

  • Für die Aufhebung aller Abtreibungsverbote! Uneingeschränktes Recht auf Schwangerschaftsabbruch als Teil der öffentlichen Gesundheitsversorgung! Abtreibungen müssen sicher und von den Krankenkassen/öffentlichen Gesundheitsdiensten finanziert werden!

  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Für uneingeschränkten und transparenten Zugang zu Informationen, Ärzt:innen und Kliniken!

  • Schluss mit der internationalen Stigmatisierung von abtreibenden Frauen! Raus mit jedweder Religion und „Moral“ aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Das Leben einer Frau muss immer über dem eines ungeborenen Fötus stehen!

  • Vollständige Übernahme aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat bzw. die Krankenversicherung!

  • Ausbau von Kitas und Kinder-/Jugendbetreuungsangeboten, um Eltern zu entlasten!

  • Für viel mehr finanzielle und gesellschaftliche Unterstützung von insbesondere (jungen) Frauen und Alleinerziehenden und dafür, dass minderjährige Frauen mit einer Schwangerschaft nicht alle Chancen auf eine gute Zukunft verlieren!

  • Langfristig: Für die Kollektivierung der Kindererziehung in der Gesellschaft!

  • Für den Ausbau von Schutzräumen für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!

Ärzt:innen dürfen die Entscheidung zur Geburtshilfe (Entbindung) bei überlebensfähigen Föten treffen. Gegen leibliche Zwangselternschaft für so geborene Kinder! Der Staat soll für sie aufkommen und sich um sie kümmern bzw. zur Adoption freigeben! Adoptionsvorrang für leibliche/n Vater und/oder Mutter, falls sie das Kind später großziehen wollen und dieses zustimmt!

Quellen:

Baumgarten, Reinhard (2022): Weitere Rechte auf der Kippe?, online unter https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/abtreibung-usa-supremecourt-101.html

Chang, Leila (2020): Pro Choice: Für die Selbstbestimmung über den eigenen Körper!, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 8, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2020/03/05/pro-choice-selbstbestimmung/

Chang, Leila (2022): Our bodies, our choice, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 10, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2022/03/14/our-bodies-our-choice/

Der Standard (2005): USA: Mord als eine der häufigsten Todesursachen für Schwangere, online unter https://www.derstandard.at/story/1962393/usa-mord-als-eine-der-haeufigsten-todesursachen-fuer-schwangere

Frühling, Jonathan (2020): Femizide – Frauenmorde international, Widerstand international, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 8, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2020/03/05/femizide-frauenmorde-international/

Harvard School of Public Health (2022): Homicide leading cause of death for pregnant women in U.S., online unter https://www.hsph.harvard.edu/news/hsph-in-the-news/homicide-leading-cause-of-death-for-pregnant-women-in-u-s/

Insider (2021): Homicide is the leading cause of death for pregnant women in the United States, a new study found, online unter https://www.insider.com/pregnant-women-in-the-us-homicide-leading-cause-of-death-report-says-2021-12

National Institute of Child Health and Human Development (2022): Science Update: Pregnancy-associated homicides on the rise in the United States, suggests NICHD-funded study, online unter https://www.nichd.nih.gov/newsroom/news/091622-pregnancy-associated-homicide

Sanctuary for Families (2022): The Silent Epidemic of Femicide in the United States, online unter https://sanctuaryforfamilies.org/femicide-epidemic/

Suchanek, Martin (2022): Femizide, Feminizide und kapitalistische Krise, in: Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 10, online unter https://arbeiterinnenmacht.de/2022/03/17/femizide-feminizide-und-kapitalistische-krise/

The Guardian (2022): Estimated 45,000 women and girls killed by family member in 2021, UN says, online unter https://www.theguardian.com/global-development/2022/nov/23/un-femicide-report-women-girls-data




Britannien: Rapist police off our streets!

Jeremy Dewar, Infomail 1214, 24. Februar 2023

Die Londoner Metropolitan Police (Met) ist von brutalen Frauenhassern durchsetzt. Dies ist nicht etwa eine rhetorische Übertreibung. Es ist eine Tatsache.

Seit der Ermordung Sarah Everards im März 2021 wurden zwölf aktive Beamte der Met wegen Sexualdelikten verurteilt, also alle zwei Monate einer.

Met-Commissioner Mark Rowley räumt ein, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist. Er überprüft derzeit 1.071 weitere Beamte, gegen die 1.633 Fälle von sexueller Gewalt und anderer Dienstvergehen gemeldet wurden. Rowley geht davon aus, dass mindestens bis ins Jahr 2025 wöchentlich „zwei oder drei” Beamte wegen Sexualdelikten und häuslicher Gewalt angeklagt werden.

Es kommen ständig neue Meldungen hinzu. Bei einer für die Öffentlichkeit eingerichteten Notfallhotline gehen derzeit durchschnittlich 40 Anrufe pro Tag ein. Derartige Straftaten werden viel zu selten gemeldet; die tatsächliche Zahl ist sicher um ein Vielfaches höher.

David Carrick

Die Mauer des Schweigens wurde am 16. Januar endgültig durchbrochen, als der Polizeibeamte David Carrick wegen 85 Fällen von Vergewaltigung sowie weiteren gegen Frauen gerichtete Sexualstraftaten verurteilt wurde, was ihn zu einem der schlimmsten Sexualstraftäter in der Geschichte des Vereinigten Königreichs macht.

Carrick vergewaltigte Frauen, sperrte sie in Schränke, urinierte auf sie, nannte sie seine „Sklavinnen” und drohte ihnen mit Mord, „ohne irgendwelche Beweise zu hinterlassen”. Er nutzte regelmäßig seine Position, um seine Opfer zu ködern und ihnen zu drohen, falls sie von seinen Taten erzählen würden.

Wie auch Wayne Couzens, der Sarah Everard ermordete, gehörte Carrick dem „Parliamentary and Diplomatic Protection Command” an, der bewaffneten Eliteeinheit, die Ministerien und Botschaften betreut. Dies zeigt einerseits, wie ineffektiv der so genannte Auswahlprozess der Met ist und belegt andererseits, dass sich Polizeibeamt:innen umso schlechter verhalten, je näher sie der staatlichen Macht kommen.

Carrick war für seine Frauenverachtung und Brutalität bekannt. Sein Spitzname lautete „Bastard Dave”. In seinen 20 Dienstjahren wurde er sage und schreibe neun Mal wegen gegen Frauen gerichteter Übergriffe bei der Met angezeigt. Nur ein einziges Mal wurde er zu eingeschränktem Dienst verdonnert und erhielt einige Monate später seine Waffe zurück, als das Opfer nicht mehr mit der Polizei kooperierte. Suspendiert wurde er nie.

Kapitalistenschweine

„Bereiten Sie sich auf weitere schmerzhafte Geschichten vor, wenn wir uns mit Fällen konfrontiert sehen, … die unsere Integrität untergraben”, warnte Commissioner Rowley und gab zu, dass Carrick nicht das letzte Monster wäre, das in den kommenden Monaten entdeckt würde. Auch in anderen Polizeidienststellen herrscht die gleiche sexistische Kultur wie in Londons „Elite” und die gleichen Verbrechen werden begangen.

Die Polizei ist institutionell sexistisch. Aber sie ist auch institutionell rassistisch, homophob, transphob und arbeiter:innenfeindlich. Sie verhaftet und misshandelt Umweltschützer:innen, streikende Gewerkschafter:innen, Schwarze und Minderheiten und greift bei friedlichen Demonstrationen von Frauen und LGBTIA+-Personen zu. Seit 1990 gab es 1.740 Todesfälle von Menschen in Gewahrsam oder nach Konfrontationen mit der Polizei.

Die Polizei wird nicht nur mit mehr Waffen, darunter CS-Gas, Schusswaffen und Taser, sondern auch mit immer mehr Rechten ausgestattet – der sogenannte „Police, Crime, Sentencing and Courts Act” (Polizei-, Verbrechens-, Verurteilungs- und Gerichtsgesetz) vom letzten Jahr gab ihr die Befugnis, Proteste aufzulösen, die zu „lästig” sind, zu lange andauern oder den Wirtschaftsbetrieb stören.

Das Gesetz über die öffentliche Ordnung („Public Order Bill”), das kurz vor der Verabschiedung steht, wird es der Polizei ermöglichen, Demonstrant:innen mit sogenannten „Serious Disruption Prevention Orders” (SDPO; Verordnungen zur Vorbeugung ernster Störungen) zu belegen. Dabei geht es [ähnlich der in Bayern bereits angewandten Präventivhaft; Anm. d. Red.] darum, eine Art Gedankenpolizei zu etablieren, die schon gegen diejenigen, die nur verdächtigt werden, künftig eine Straftat zu begehen, Maßnahmen verhängen darf. Die von diesen SDPO Betroffenen könnten u. a. elektronisch markiert, aus Teilen der Stadt oder des Landes verwiesen oder auch gezwungen werden, sich auf Polizeistationen zu melden. Es ist sogar möglich, unter eine 24-stündige Ausgangssperre gestellt zu werden, was einem Hausarrest gleichkommt.

Dass diese Ausweitung der polizeilichen Befugnisse jetzt im Eiltempo durchgesetzt wird, ist kein Zufall. Wie auch das neue Antistreikgesetz kommt die „Public Order Bill” zu einem Zeitpunkt, an dem die Regierung weiß, dass die Umwelt- und Wirtschaftskrisen noch mehr wütende Menschen auf die Straße bringen werden. Statt ihre Auswahlverfahren zu überprüfen, bereitet sie sich auf ein hartes Durchgreifen vor.

Gegenwehr

In der Nacht, als Carrick sich schuldig bekannte, skandierten die Aktivist:innen vor dem New Scotland Yard den Slogan „No justice, no peace – no rapist police!” (Kein Frieden, keine Gerechtigkeit – keine Vergewaltigerpolizei!). Sie hätten auch „no racist police” (keine rassistische Polizei) hinzufügen können, wie es „Black Lives Matter“ immer wieder gefordert hat, oder gar „no police”, wie es die „Kill-the-Bill”-Bewegung forderte.

Um all diese Forderungen zu erreichen, brauchen wir eine Bewegung all jener, die allein wegen ihres Geschlechts, ihrer Sexualität, ihrer Hautfarbe, ihrer Geschlechtsidentität oder, weil sie bereit sind, sich gegen ihre Unterdrücker:innen zu wehren, von Polizeigewalt bedroht sind.

Wir müssen für Gerechtigkeit für alle Frauen kämpfen, die unter der Hand von Polizeibeamten gelitten haben. Alle Polizisten, die beschuldigt werden, Verbrechen gegen Frauen begangen zu haben, müssen ohne Bezahlung suspendiert werden. Wir fordern eine unabhängige Untersuchung aller Vorwürfe durch die Arbeiter:innenklasse und die Strafverfolgung aller Beamten, die für schuldig befunden werden, um sie an weiteren Gewalttaten zu hindern. Außerdem brauchen wir die Entwaffnung und Auflösung von Spezialeinheiten, die glauben, sie stünden über dem Gesetz.

Um jedoch die Polizei abzuschaffen, müssen wir ihre wahre Natur verstehen. Sie bildet einen Arm des kapitalistischen Staates, der dazu da ist, Eigentumsrechte zu verteidigen, Proteste und Streiks zu brechen und Sexismus, Rassismus, Homo- und Transphobie, die uns spalten, zu verstärken. Das Ziel der Polizei besteht in der Aufrechterhaltung der kapitalistischen und patriarchalen Ordnung. Wenn wir die Polizei abschaffen wollen, müssen wir den kapitalistischen Staat selbst zerschlagen.

Nur eine demokratisch rechenschaftspflichtige Verteidigungseinheit der Arbeiter:innenklasse kann sowohl die Polizeigewalt zurückdrängen als auch die Polizei selbst durch Einheiten ersetzen, die uns gegen die wahren Verbrecher:innen verteidigen – die Kapitalistenklasse, die Schläger wie Carrick und Couzens gegen uns einsetzt.




Gewalt gegen Frauen – welchen Einfluss haben die Preissteigerungen?

Katharina Wagner, Neue Internationale 269, November 2022

Glaubt man den derzeitigen Prognosen, ist es sehr wahrscheinlich, dass wir auf eine globale Rezession zusteuern. Derzeit befinden wir uns bereits in einer globalen Hochinflationsphase, die laut einer Studie von Economic Experts Survey (EES) mit internationalen Wirtschaftsexpert:innen bis 2026 anhalten könnte. Sie gehen in diesem Jahr von einer globalen Inflationsrate von rund 8 % aus und von immer noch knapp 5 % im Jahr 2026.

Allerdings gibt es hier sehr große Unterschiede. Die höchsten Inflationsraten weltweit mit deutlich über 20 % werden in diesem Jahr in Nord- und Ostafrika, Teilen Asiens und Südamerika erwartet. Europa und Nordamerika haben durchschnittlich mit rund 10 % Inflationsrate zu kämpfen. Für keine einzige Region wird eine Inflation unter 5 % prognostiziert. Vor allem in Halbkolonien und Schwellenländern zeichnen sich massive soziale Angriffen, politische Instabilität und Fluchtbewegungen ab.

Die massiven Preissteigerungen, in erster Linie für Lebensmittel und Energie, treffen die Lohnabhängigen weltweit am stärksten. So sind vor allem rohstoffarme Länder, welche auf Importe angewiesen sind, aufgrund der gestiegenen Weltmarktpreise besonders gebeutelt.

In der Türkei stiegen im August die Preise bereits um mehr als 80 %, aber auch dreistellige Preissteigerungen wie beispielsweise im Sudan mit rund 200 % sind nicht selten. Venezuela steht mit einer Verteuerung von 114 % an der Spitze Lateinamerikas.

Bereits jetzt wird zudem vor vermehrten Hungersnöten gewarnt, zum einen aufgrund der massiven Verteuerung, nicht zuletzt durch den derzeitigen Ukrainekrieg, aber auch durch zunehmende globale Klimakatastrophen und Probleme bei der Düngemittelproduktion, welche ebenfalls große Gasmengen benötigt.

Weitere Sorgen bereiten die zunehmende Verschuldung vieler Halbkolonien und Schwellenländer und nach wie vor anhaltende wirtschaftliche Auswirkungen der Coronapandemie. So gehen Schätzungen (UN-Woman) davon aus, dass im Zuge der derzeit herrschenden Lage über 71 Millionen Einwohner:innen aus Halbkolonien in die Armut gestürzt sind. Die Auswirkungen werden verheerender als während der Corona-Pandemie eingeschätzt.

Frauen besonders stark betroffen – wieder

Frauen sind auch diesmal, vergleichbar mit der Coronapandemie, wieder auf vielfältige Weise überdurchschnittlich von den Krisenfolgen betroffen.

Zum einen tragen Frauen häufig eine deutlich erhöhte finanzielle Belastung, da sie aufgrund traditioneller Geschlechternormen den größten Teil der Haus- und Sorgearbeit übernehmen und zudem in Krisenzeiten überproportional häufig aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden. Hinzu kommt eine anhaltende Lohnungleichheit sowie meist eine untergeordnete Stellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und ein schlechterer Zugang zu Land und anderen Ressourcen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die deutliche Vergrößerung der weltweiten Kluft zwischen den Geschlechtern in Bezug auf die Ernährungsunsicherheit. Häufig werden Frauen gezwungen, die eigene Nahrungsaufnahme zugunsten anderer (männlicher) Familienmitglieder zu reduzieren.

Darüber hinaus zeigt sich ein alarmierender Anstieg geschlechtsspezifischer Gewalt weltweit. Aufgrund der sich verschlechternden Lebensbedingungen und gestiegener Lebenshaltungskosten sehen sich viele Frauen zu Sex zum Zweck der Nahrungsmittelbeschaffung gezwungen, sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel sowie Zwangsverheiratungen haben in diesem Kontext rapide zugenommen.

Doch warum tritt dies in nahezu allen Krisensituationen auf?

Die Hauptursache für Gewalt gegenüber Frauen und die nach wie vor herrschende gesellschaftliche und kulturelle Unterdrückung ist nach marxistischer Analyse in der Stellung von Frauen innerhalb der kapitalistischen Produktionsweise zu suchen, welche sich im Durchschnitt deutlich von denen der Männer unterscheidet.

Innerhalb des Kapitalismus herrscht eine Trennung zwischen gesellschaftlicher Produktion und privater Reproduktionsarbeit. Letztere wird fast vollständig von Frauen übernommen, wohingegen Männer in der Regel die gesellschaftliche Produktion, Quelle des Mehrwerts für die Kapitalist:innen, verrichten. Die Folge dessen ist ein weitaus schlechterer Zugang zum Arbeitsmarkt für Frauen. Sie sind zudem weitaus häufiger in Teilzeit, im Niedriglohn- oder informellen Sektor beschäftigt als Männer und so häufig auch ökonomisch vom Ehemann bzw. Partner abhängig.

Hinzu kommen kulturell und gesellschaftlich etablierte Rollenbilder aufgrund der beschriebenen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung. Dies alles trägt zu einer beständigen Reproduktion stereo-typischer Verhaltensweisen und einer sich in Krisenzeiten zuspitzenden Frauenunterdrückung bei.

Wie dagegen kämpfen?

Um die angesprochenen Ursachen zu beseitigen, muss der Kampf gegen sexualisierte und körperliche Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen mit dem gegen den Kapitalismus und mit der allgemeinen Klassenfrage verbunden werden – denn diese dominiert schließlich über alle anderen Unterdrückungsformen.

Es sind auch die Frauen der Kapitalist:innenklasse, die von der Krise profitieren. In ihnen finden wir keine Verbündeten, aber es sind die armen Bäuerinnen, Arbeiterinnen und Frauen der Arbeiter:innenklasse aller Länder, ohne die der Kampf gegen Inflation und Krise für die Klasse nicht gewonnen werden kann!

Lasst uns gemeinsam für soziale und klassenspezifische Forderungen eintreten!

Wir fordern den organisierten Aufbau von Selbstverteidigungsstrukturen von Frauen, damit sie sich gegenseitig vor sexualisierten und gewalttätigen Angriffen schützen und diese abwehren können. Dies sollte gemeinsam mit anderen unterdrückten Gruppen und mit Unterstützung der gesamten Arbeiter:innenklasse und ihren Organisationen, wie beispielsweise Gewerkschaften, realisiert werden. Darüber hinaus müssen weltweit die Anzahl an Schutzräumen und Beratungsstellen für betroffene Frauen erhöht und die Verwaltung unter deren Kontrolle gestellt werden.

Außerdem fordern wir die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen unter Beendigung der geschlechtlichen Arbeitsteilung. Wir kämpfen für eine sofortige Angleichung der Löhne von Frauen und ein festes Mindesteinkommen für die gesamte Arbeiter:innenklasse, welches an die Inflation angepasst wird und eine sichere Existenz auch im Alter ermöglicht. Da Frauen häufig im sogenannten Niedriglohn- oder informellen Sektor beschäftigt sind, müssen wir dort für eine generelle Anhebung der Gehälter und Einführung gesetzlicher Rahmenbedingungen, Arbeitsverträge und Sozialleistungen wie Mutterschafts- und Krankengeld, eintreten.

Um dies alles und die gesellschaftliche und politische Beteiligung von Frauen zu erreichen, müssen wir zudem international für eine Vergesellschaftung der Haus- und Sorgearbeit kämpfen. Die Frauen könnten dadurch von der doppelten Belastung durch unbezahlte Care- und erforderlicher Lohnarbeit befreit und die Hausarbeit gesamtgesellschaftlich organisiert werden. Realisiert werden könnte dies durch die Einrichtung öffentlicher und kostenloser Kantinen und Wäschereien, einen massiven Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und andere Familienangehörigen sowie von Bildungs- und Jugendeinrichtungen.




Spanien – Vorreiter im Abtreibungs- und Sexualstrafrecht?

Leonie Schmidt, Neue Internationale 266, Juli/August 2022

Die seit 2020 amtierende neoreformistische Regierung im spanischen Staat, bestehend aus sozialdemokratischer PSOE und linkspopulistischer Podemos, hat in diesem Jahr einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die verschiedenste Bereiche der geschlechtsspezifischen Unterdrückung betreffen und künftig für mehr reproduktive Rechte und härtere Strafen bei geschlechtsspezifischer Gewalt führen sollen.

Spanien scheint von außen oft eher konservativ und wird auch zuweilen als Macho-Land abgetan, zumal die katholische Kirche gesellschaftlich auch noch sehr präsent ist. In Sachen Antisexismus gibt es jedoch schon seit einiger Zeit ein Umdenken in den Parlamenten. Doch die fortschrittlichen Gesetze kommen nicht von irgendwo her, sie wurden erkämpft.

Was ändert sich?

Besonders auffällig ist das gelockerte Abtreibungsgesetz: So dürfen Schwangere schon ab 16 Jahren ohne elterliches Einverständnis abtreiben, Abtreibungen sind bis zur 14. Woche legal und die 3-tägige Bedenkzeit soll ebenso abgeschafft werden. Außerdem müssen öffentliche Krankenhäuser mit gynäkologischer Abteilung über fachkundiges Personal verfügen, welches einen Abort durchführen kann.

Ferner wurde das Sexualstrafrecht verschärft, und zwar gilt nun „Nur Ja heißt Ja“, was eine fortschrittlichere Regelung ist als „Nein heißt Nein“, da nun auch Täter für eine Vergewaltigung verurteilt werden können, deren Betroffene sich nicht wehren oder äußern konnten, sei es aus Schockstarre und Angst oder Bewusstlosigkeit. Dies fiel vorher lediglich unter den Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Konkret heißt es nun im neuen Gesetzesentwurf: Alle Handlungen, die „die sexuelle Freiheit einer anderen Person verletzen“, gelten als Vergewaltigung und können für die Täter bis zu 15 Jahre Gefängnis bedeuten. Konservative kritisieren, dass es nun keine Unterscheidung mehr zwischen Übergriffen und Vergewaltigungen gebe und sehen die Unschuldsvermutung in Gefahr. Auch Catcalling wird nun strafbar insofern, als jegliche Annäherungen in Form eines Flirts von allen Beteiligten gewollt werden müssen und andernfalls als Straftatbestand gelten.

Neben diesen Verschärfungen wurde der sogenannte Periodenurlaub von bis zu 3 Tagen monatlich nun eingeführt. Wenngleich das eine gute Idee ist, ist der Name doch etwas missverständlich, denn in Spanien war es bisher erst möglich, ab 4 Tagen Krankheit eine Lohnfortzahlung vom Unternehmen zu erhalten. Daher wurde hier nur eine Lücke geschlossen. Spanien hat somit als erstes europäisches Land den Periodenurlaub eingeführt. Bisher existieren derartige Regelungen vor allem im asiatischem Raum, bspw. in Taiwan, Südkorea und China. Außerdem soll es nun endlich Verordnungen zur Prostitution in Spanien geben. Diese ist nämlich weder verboten noch legal, was vielen ein Dorn im Auge ist.

Wie kam es dazu?

Wie konnte es nun zu solchen fortschrittlichen Zugeständnissen kommen, während weltweit ein extremes Rollback gegen Frauen und LGBTIA-Personen im vollen Gange ist, insbesondere Abtreibungsrechte reihenweise verschärft werden – siehe Polen und die USA. Hierfür sind mehrere Gründe verantwortlich. Einerseits, wie bereits eingangs erwähnt, wurden die Gesetzesänderungen maßgeblich durch die Frauenbewegung in Spanien erkämpft. Diese ist ziemlich stark, zu den 8.-März-Protesten gehen landesweit Millionen Menschen auf die Straße. Alleine in Barcelona waren es 2021 über 100.000 Personen.

Die Größe der Bewegung ist insbesondere historisch bedingt, denn während in den späten 1960er und 1970er Jahren in den westlichen Industrieländern der Kampf um Gleichberechtigung und sexuelle Befreiung erstarkte, war in Spanien noch das halbfaschistische Regime Francos an der Macht, in welchem Frauen zu Kinder, Küche, Kirche verbannt waren. Erst 1978 wurde ein Gesetzantrag zur Gleichstellung von Mann und Frau erwirkt, das Recht auf Scheidung gibt es erst seit 1981. Das kollektive Trauma dieser Zeit besteht fort und sorgt auch heute noch für größeres und kämpferischeres Bewusstsein. Bereits in den späten 1990er Jahren konnte ein Gesetz durch Massenproteste ins Rollen gebracht werden.

Diese formierten sich 1997 nach einem Femizid an einer Frau, Ana Orantes, deren Mann sie ermordete, weil sie in einem Fernsehinterview über die 40 Jahre häuslichen Missbrauchs durch ihn an ihr und den gemeinsamen Kindern sprach. Sie hatte sich zuvor sogar an die Polizei gewandt, 15 Anzeigen gestellt. Doch diese wollte ihr nicht helfen, da es keine entsprechenden Gesetze gab, die Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt schützten. Als die Scheidung nach über 10 Jahren endlich durchkam, musste sie dennoch weiter mit ihm zusammen wohnen.

Die damals konservative Regierung unter der Partido Popular, einer rechtskonservativen Volkspartei, sprach von einem Einzelfall, was nicht unbeantwortet blieb. Unter dem Motto „ Wir sind alle Ana“ gingen damals Tausende auf die Straßen. Im Anschluss wurde 2004 ein erstes Gesetz auf die Beine gestellt, welches weitreichend gegen häusliche Gewalt ankämpfen sollte. Alleine schon die Benennung der geschlechtsspezifischen Gewalt stellte einen großen Schritt nach vorn dar. Außerdem wurden Spezialgerichte für die Verfolgung der Straftaten eingerichtet und Männer, die Frauen Gewalt antun, werden nun durch das Gesetz stärker bestraft als Frauen, die Männern etwas antun, oder Männer, die anderen Männern etwas antun. Seit 2007 wird auch jegliche geschlechtsspezifische Gewalttat statistisch erfasst, was in Deutschland bspw. erst seit 2015 der Fall ist.

Das „Ja heißt Ja“-Gesetz kam vor einem ähnlichen Hintergrund zustande: Nach einer Gruppenvergewaltigung an einer 18-Jährigen durch 5 Männer (welche ihr Opfer zusätzlich filmten) wurden die Täter nur wegen sexueller Belästigung verurteilt, da sie das Opfer nicht schlugen oder bedrohten, und sie sich nicht wehrte. Sie bekamen somit nur 9 Jahre Haft. Jedoch mobilisierten auch 2016 erneut die spanischen Feminist:innen gegen dieses milde Urteil und erzwangen somit dessen Revision. Die Täter wurden nun doch wegen Vergewaltigung verurteilt und sitzen eine 15-jährige Haftstrafe ab. Das neue Gesetz soll auch zukünftig ähnliche Gerichtsurteile ermöglichen und wurde somit de facto durch die Frauenbewegung in Spanien erkämpft. Außerdem wirkte sich positiv aus, dass auch die Gewerkschaften mit der feministischen Bewegung wahrhaft vernetzt sind und es sich bei vielen 8M-Protesten wirklich um Frauenstreiks handelte, welche mit Streikposten einhergingen und nicht wie bspw. in Deutschland einen rein symbolischen Charakter trugen.

Einige Politikerinnen und Ministerinnen der Regierung PSOE/Podemos entstammen ebenfalls einer Tradition feministischer Proteste und haben sich auch deswegen für diese Belange eingesetzt. Generell ist die reformistische Regierung natürlich auch ein Grund für die Durchsetzung. In Krisenzeiten gibt es zwar klassischer Weise Rollbacks gegen Frauen und LGBTIA-Personen, aber irgendwas muss die linke Koalition trotzdem der mobilisierten Wähler:innenschaft anbieten. Dass es im Rahmen von Krieg, Krise, Umweltkatastrophe und Pandemie nur wenig Spielraum gibt, ist klar. Denn ansonsten ist die Regierung eher weniger linksorientiert, als es eventuell scheinen mag. Die Politik, die gefahren wird, ist durchaus arbeiter:innenfeindlich. So werden bspw. Streiks im Auftrag der Regierung durch Polizei und Militär brutal niedergeschlagen. Insbesondere während der Pandemie zeigten die Politiker:innen ihr wahres Gesicht. So sperrten sie die Arbeiter:innen in ihren Stadtvierteln ein, diese durften sie nur verlassen, wenn sie zur Arbeit fuhren.

Kritik an der Gesetzesänderung

Kritik gab es einige, sowohl aus feministischen Kreisen als auch von rechts. Die Feminist:innen in Spanien sind stark beeinflusst von Andrea Dworkin, welche als Radikalfeministin insbesondere eine abolitionistische Position gegenüber der Prostitution einnahm. Sie sahen sich und das Anliegen eines Sexkaufverbots in den neuen Entwürfen nicht gehört, denn das nordische Modell wurde anfangs nicht eingeplant. Prostitution wurde 1995 in Spanien entkriminalisiert, Zuhälterei ist allerdings strafbar. Anfang Juni wurde jedoch ein Entwurf ins Rollen gebracht, der einem Sexkaufverbot gleichkommt: Das vorgeschlagene Gesetz soll diejenigen bestrafen, die Prostituierte finanziell ausbeuten, für ihre Dienste bezahlen oder wissentlich Räumlichkeiten für die Ausübung der Prostitution zur Verfügung stellen. Wenngleich die PSOE in Spanien sich für dieses, vom „nordischen Modell“ inspirierte Gesetz ausspricht, so ist es alles andere als sicher für die betroffenen Sexarbeiter:innen, denn so werden sie in noch unsicherere Arbeitsverhältnisse gedrängt (ausführlicher Artikel zur Frage siehe Neue Internationale 257, Juli/August 2021). Beibehaltung der Entkriminalisierung, die Möglichkeit für sichere und kostenlose Umschulungen zum Ausstieg sowie gewerkschaftliche Organisation der Sexarbeiter:innen wären aus einer marxistischen Perspektive die deutlich sinnvolleren Mittel gewesen.

Interessant ist auch, dass diese Frage zu einer Spaltung innerhalb der Koalition geführt hat. Die PSOE arbeitet nun bzgl. des Gesetzesentwurfs mit der rechtspopulistischen PP (Partido Popular) zusammen, während sich Podemos dagegen stellt, da er zu moralisierend wäre. Für die feministische Partei Spaniens ist der Vorschlag von PSOE und PP aber dennoch zu unkonkret, sie fordert umfassendere Maßnahmen. Außerdem gab es Proteste mit bis zu 7.000 Frauen, die sich für ein abolitionistisches Gesetz aussprachen.

Auch wenn der Gesetzentwurf ansonsten einen wichtigen Schritt darstellt, so bleibt Sexismus eine strukturelle Unterdrückung im Kapitalismus, welche sich nicht einfach durch Gesetze wegreformieren lassen kann und so auch in Spanien unter der linken Regierung bestehen bleibt: Reproduktionsarbeit wird auch hier weiterhin vornehmlich von Frauen ausgeführt.

Zugleich gibt es natürlich auch Kritik von rechts und aus konservativen Kreisen. Die rechtsradikale VOX, drittstärkste Partei im Parlament, möchte das Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt aus dem Jahr 2004 schon länger abschaffen. Sie ist außerdem gegen die Legalisierung von Abtreibung. Gegen die Veränderung des Abtreibungsgesetzes gingen auch 100.000 Konservative auf die Straße, unter anderem angestachelt durch die Aufhebung von Wade vs. Roe in den USA.

Wie weiter?

Auch wenn in Spanien wichtige gesetzliche Verbesserungen errungen werden konnten, so ist der Kampf längst nicht vorbei. Einerseits findet auch innerhalb der Bewegung ein Kampf zwischen fortschrittlichen und reaktionären Richtungen (siehe die Frage der Prostitution) statt. Die PSOE, aber auch wichtige Strömungen des Feminismus schrecken dabei auch vor einer Zusammenarbeit mit den Konservativen nicht zurück. Andererseits macht die extreme und konservative Rechte gegen alle fortschrittlichen Verbesserungen weiter mobil, wie die Massendemonstrationen der VOX verdeutlichen.

Die enge Verbindung zwischen den feministischen Streiks und der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter:innenklasse war jedoch nicht nur entscheidend dafür, warum wichtige Verbesserungen überhaupt durchgesetzt werden konnten. Sie ist auch der einzige Weg zur Verteidigung und Ausweitung dieser Errungenschaften und zur Schaffung einer proletarischen Frauenbewegung – nicht nur in Spanien, sondern international.




Gerechtigkeit für Zohra Mohammad Gul!

Offener Brief der Geschwister der Ermordeten, Infomail 1187, 4. Mai 2022

Am 29. April wurde Zohra Mohammad Gul in Berlin Pankow brutal ermordet. Die sechsfache Mutter wurde von ihrem Ex-Partner auf offener Straße und auf dem Boden liegend mit einem Messer hingerichtet. Die Berichterstattung sprach von einem „Familiendrama“. Es wurden der afghanische Hintergrund und der Fluchthintergrund von Ermordeter und Mörder in den Vordergrund gestellt.

Das Wort Femizid war kaum zu lesen. Von systematischer Gewalt an Frauen, von fehlenden Schutzeinrichtungen, von ausbleibendem Schutz durch die Polizei und von der Tatsache, dass eine sechsfache und alleinerziehende Mutter in einem Flüchtlingslager leben musste, welches keine Privatsphäre und unzureichenden Schutz bietet, kein Wort. Erst eine Kundgebung in Erinnerung an Zohra am Montag, den 2. Mai, die von sozialistischen Frauen organisiert wurde, sollte dies ändern.

Zu der Trauerversammlung erschienen auch die Geschwister der Ermordeten. Sie erzählten von ihrem Schmerz, ihren systematischen Problemen und auch dem Versagen der Polizei. Sie haben nun einen Brief verfasst, den wir ungekürzt auf Deutsch und Farsi veröffentlichen.

Wir unterstützen die in dem Brief erhobenen Forderungen uneingeschränkt. In den kommenden Wochen sind weitere Proteste für ihre Anliegen und in Gedenken an den verhinderbaren Mord an Zohra G. geplant. Weitere Informationen werden in Kürze folgen.

Offener Brief der Geschwister der Ermordeten

Am 29.04.2022 wurde unsere geliebte Schwester in Berlin ermordet. Sie hatte es nach Jahren häuslicher Unterdrückung gewagt, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wahrzunehmen. Zum Mord an ihr kam es, nachdem sie und ihre Umgebung die Behörden in Berlin über ihre Bedrohung durch den Mann informiert hatten, der sich als ihr Eigentümer sieht. Unserer Schwester wurde der Schutz verwehrt, der ihr das Leben hätte retten können, und der ihren Kindern die traumatische Erfahrung des Verlusts erspart hätte. Sie war nicht das erste Opfer einer Schutzlosigkeit, die man nicht anders erklären kann als mit der zynischen Geringschätzung des Lebens von Frauen mit muslimischem Migrationshintergrund. Offenbar gibt es in Deutschland zweierlei Rechtsnorm: die Norm mit den durch Grundgesetz jeder Person zustehenden Rechten, und die relativierte Norm, die auf die vermeintliche Parallelgesellschaft der Migrant:innen angewandt wird.

Immer wieder spricht die deutsche Polizei nach Femiziden von „Beziehungsdramen“. Diese zynische Verharmlosung von Frauenmorden muss aufhören. Damit unsere Schwester nicht umsonst gestorben ist, muss die deutsche Politik für eine grundlegend geänderte Praxis der Polizei bei der Vorbeugung von Femiziden sorgen. Die Alarmzeichen müssen von den deutschen Behörden ernstgenommen werden.

Die Würde unserer Schwester gebietet, dass die Behörden hier vor Ort ihre Versäumnisse transparent aufarbeiten. Unterlassene Hilfeleistung muss auch bei Amtsträgern geahndet werden. Wir fordern von den Berliner Behörden eine Erklärung der Umstände für das Ignorieren der Warnungen vor der Gefahr, die unserer Schwester drohte und auf bitterste Weise wahr wurde. Wir fordern, dass die Berliner Behörden alles tun, um das Leid der Hinterbliebenen zu lindern.

Wir klagen den Mörder an, und mit ihm die Menschenverachtung, die jedem Recht eines Mannes zum Umgang mit einer Frau als seinem Eigentum zugrundeliegt. Wir fordern die Würdigung unserer Schwester und ihres Leids, auch wenn das Geschehene damit nicht ungeschehen werden kann. Unsere Schwester wurde Opfer nicht nur der toxischen Frauenverachtung seitens ihres Mörders, sondern auch der Gleichgültigkeit, die schutzbedürftigen Migrantinnen ins Gesicht schlägt. Wir fordern die deutschen Behörden auf, endlich ihrer Verantwortung für das Leben von bedrohten Migrantinnen gerecht zu werden und jede Warnung so zu nehmen wie es sich gehört – todernst. Wenn eine Frau Schutz sucht, darf niemand ihre Glaubwürdigkeit infrage stellen. Keine Frau sucht Schutz außerhalb ihrer häuslichen Umgebung, wenn sie nicht bedroht wird. Keine Frau gibt ein erträgliches Leben auf. Wenn eine Frau den Schutz der Gesellschaft sucht, dann ist sie hochgradig gefährdet.

Die Berliner Behörden müssen ausnahmslos allen Frauen, die Schutz suchen, diesen in Einrichtungen gewähren, in denen die Frauen willkommen sind, auf Dauer und so lange sie diesen Schutz brauchen. Die Politik muss die Mittel für Frauenschutzeinrichtungen erheblich anheben, damit keine Frau schutzlos bleibt. Angekündigte Femizide sind ein Schandfleck für ein reiches Land. Nur wenn ernsthaft dagegen gehandelt wird, nehmen wir das Mitgefühl der Berliner Politiker:innen ernst.

Offener Brief in Farsi

روز ۲۹ آوریل ۲۰۲۲ خواهر محبوب ما در برلین به قتل رسید. او پس از سالها تحمل آزار و خشونت خانگی، به خود جرأت داده بود که از حق خود برای داشتن یک زندگی مطابق میل خود استفاده کند. قتل او پس از این اتفاق افتاد که او و اطرافیانش به مقامات برلین اطلاع داده بودند که خواهر ما از سوی مردی که خود را صاحب او می داند مورد تهدید است. خواهر ما را از حمایتی که می توانست جان او را نجات دهد و فرزندانش را از رنج از دست دادن مادر مصون بدارد، محروم کردند. خواهر ما نخستین قربانی بی پناهی نبود. این بی پناهی را طوری دیگر از این نمی توان توضیح داد که در آلمان جان زنان مهاجر مسلمان کم ارزش تلقی می شود. به نظر می رسد در آلمان دو نوع معیار حق وجود دارد: یکی معیار مبتنی بر حقوق که طبق قانون اساسی آلمان هر فرد باید از آن برخوردار باشد،‌ و دیگری معیاری که شامل جامعه به اصطلاح موازی مهاجران می شود.

پلیس آلمان به طور مکرر پس از قتل زنان از نوعی تراژدی در روابط زن و مرد سخن می گوید. باید به این گفتمان غیرانسانی که قتل را امری پیش پاافتاده نشان می دهد، پایان داد. برای آنکه مرگ خواهر ما بی عقوبت نماند،سیاستمداران در آلمان باید کاری کنند که رفتار پلیس در جلوگیری از قتل زنان اساسا تغییر کند. علائم هشدار دهنده باید از سوی مقامات آلمان جدی گرفته شوند.

کرامت خواهر ما ایجاب می کند که ادارات دولتی آلمان به طور شفاف علل کوتاهی خود را بررسی کنند. کوتاهی در کمک رسانی باید مجازات شود ولو عوامل آن در میان مقامات باشند. ما از مقامات برلین خواهان توضیح علل نادیده گرفتن خطری هستیم که در مورد خواهر ما به تلخ ترین وجه تحقق یافت. ما می خواهیم ادارات برلین هر چه در توان دارند برای تخفیف رنج بازماندگان انجام دهند.

ما قاتل را محکم می کنیم و همراه با او، فکری غیر انسانی را که به مرد اجازه می دهد با زن به مثابه مایملک خود رفتار کند. ما خواهان آنیم که کرامت خواهر ما لااقل پی از مرگ او احیا شود، هر چند این امر دیگر فایده ای برای او ندارد. خواهر ما تنها قربانی زن ستیزی زهرآگین قاتلش نشد،‌ در مرگ او بی تفاوتی در مورد سرنوشت مهاجران نیز موثر بود. ما از مقامات آلمان می خواهیم پس از مدتها بالاخره به مسئولیتشان در حفظ جان زنان مهاجر مورد تهدید عمل کنند و هر هشداری را همان قدر جدی بگیرند که هست. وقتی یک زن پناه می جوید، هیچ کس حق ندارد در صحت سخن او تردید کند. هیچ زنی که خطر تهدیدش نکند به دنبال پناهگاهی خارج از خانه خود نمی رود. هیچ زنی اگر به شدت در معرض خطر نباشد، خواهان حمایت جامعه نمی شود.

ادارات برلین باید بدون استثنا به زنانی که پناه می جویند در اماکن مخصوص امکان سکونت بدهند، تا هر زمان که این زنان نیازمند پناه باشند، بدون محدویت زمانی. سیاستمداران باید منابع مالی اختصاص داده شده به پناهگاه های زنان را به طور قابل توجه افزایش دهند. قتل های قابل پیش بینی زنان، لکه ننگی برای یک کشور ثروتمند مانند آلمان است. ما فقط زمانی همدردی ابرازشده از سوی سیاستمداران برلین را جدی می گیریم که در این مورد جدا اقدام کنند




Femizide, Feminizide und kapitalistische Krise

Martin Suchanek (Gruppe Arbeiter:innenmacht, Deutschland), Fight! Revolutionäre Frauenzeitung No. 10, März 2022

50.000 oder mehr Femizide registrieren internationale Organisationen und Forschungsinstitute jährlich – und dies umfasst nur jene Morde, die in Partnerschaften oder durch Verwandte verübt wurden, und auch nur jene Länder, die gesonderte Statistiken überhaupt erstellen. Doch schon diesen Zahlen zufolge werden weltweit täglich mehr als 135 Frauen getötet. In Deutschland fällt jeden dritten Tag eine Frau oder ein Mädchen diesem Verbrechen zum Opfer.

Probleme der Erhebung

Schon diese Zahlen sind erschreckend genug. Sie geben jedoch den Umfang und damit das gesamte Ausmaß dieses extremen Ausdrucks der Unterdrückung aus mehreren Gründen nicht wieder. Erstens umfassen viele Erhebungen keine trans Personen und andere Menschen mit einer nicht-binären Geschlechtsidentität.

Zweitens basiert die Zuordnung zum Femizid oft auf einer relativ engen Definition, d. h. nur ein Teil der intentionalen Morde oder Todschläge an Frauen geht in die Statistik ein. Die Zahlen – so auch die oft genannte von 50.000 Femiziden im Jahr 2017 – beziehen sich in erster Linie auf eine bestimmte, in der Tat sehr bedeutende Form des Frauenmordes, den intimen (innerhalb einer Partnerschaft erfolgenden) und verwandtschaftlichen Femizid (z. B. Ehrenmord). Diese beiden Kategorien machen jedoch selbst nach den Erhebungen aus dem Jahr 2017 nur etwa die Hälfe aller vorsätzlichen Frauentötungen aus, also aller Verbrechen, wo es eine bewusste, intendierte Absicht war, eine Frau, ein Mädchen, eine trans Person wegen ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität umzubringen.

Intentionale Morde an Frauen oder geschlechtlich Unterdrückten, die außerhalb dieser Sphäre stattfinden und mit der Durchsetzung privatkapitalistischer, neokolonialer oder staatlicher Interessen verbunden sind, gehen in die Statistiken nicht ein. Eine Reihe linker, antikolonialer und antiimperialistischer, feministischer Autor:innen hat für solche Morde an Frauen und LGBTIAQ-Menschen den Begriffe des Feminizides geprägt, um der Verengung des Blicks auf Femizide im privaten und häuslichen Kontext entgegenzuwirken. Wir verwenden daher im folgenden Text die Begriffe Femizid und Feminizid in diesem Sinne, wohl wissend, dass eine eindeutige Zuordnung selbst problematisch ist, wie z. B. das Phänomen der Ehrenmorde verdeutlicht. Schließlich kommt hinzu, dass die Begriffe in der deutschsprachigen Literatur einfach synonym verwendet werden.

Drittens bildet die Kriminalstatistik eine Hauptquelle für länderübergreifende Vergleiche. Doch diese wird von verschiedenen Staaten sehr unterschiedlich geführt und Femizide/Feminizide werden oft erst gar nicht als solche erfasst. Das Ausmaß dieser Form der intentionalen Tötung von Frauen oder LGBTIAQ-Personen lässt sich schon deshalb oft nur schätzen. Somit gehen Verbrechen erst gar nicht ein, weil sie nicht erhoben oder gar verschleiert werden oder z. B. in Kriegen und Bürgerkriegen überhaupt keine Erhebungen mehr möglich sind.

Viertens haben nur wenige Länder formale Abkommen zur Bekämpfung von Femiziden ratifiziert. So wurde z. B. das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (besser bekannt als Istanbuler Konvention) nicht nur von der Türkei spektakulär aufgekündigt. Zahlreiche europäische Länder haben es erst nach Jahren (z. B. Deutschland und die Schweiz erst 2017) ratifiziert. Andere Unterzeichnerstaaten haben dies bis heute nicht getan (Großbritannien, Lettland, Litauen, Tschechien, Ungarn, Ukraine, Moldawien, Armenien), womit das Abkommen keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. In Bulgarien wurde es vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Polen hat seinen Austritt angekündigt, wenn auch noch nicht vollzogen.

Umfang und Vergleich

Trotz dieser Schwierigkeiten wollen wir im Folgenden etwas näher auf die Zahlen eingehen. Dabei gibt es in Europa noch relativ verlässliche Statistiken, was intime und verwandtschaftliche Femizide betrifft. Diese zeigen ein lang anhaltend hohes Niveau und in einigen Fällen sogar einen Zuwachs in den letzten Jahren. So stieg die Anzahl in Österreich von 18 (2014), 17 (2015) seit 2016 (28) massiv und hält sich seither über 30 pro Jahr (2017: 36, 2018: 41, 2019: 39, 2020: 31) (Quelle: https://www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten).

Weiter unten werden wir uns mit den Ursachen für Femizide und deren Anwachsen beschäftigen. In jedem Fall liegt eine enge Verbindung zum Rechtsruck nahe, der 2017 zur Bildung der ÖVP-FPÖ-Regierung und damit zu Kürzungen in der Sozialpolitik führte, aber auch mit einem staatlich sanktionierten politischen, gesellschaftlichen und ideologischen frauenfeindlichen Rollback einherging.

Für die EU insgesamt lässt sich von 2015 – 2018 ein leichtes Absinken von Morden an Frauen von 0,75 auf 0,69 je 100.000 Einwohnerinnen feststellen, allerdings mit bedeutenden Unterschieden zwischen verschiedenen Ländern (https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do). Da es auch in Europa in etlichen Staaten keine gesonderten Statistiken für Femizide gibt, muss die Entwicklung der Frauenmorde insgesamt auch als Indikator für deren Umfang und für einen Vergleich betrachtet werden. Wo Daten vorliegen, wird immer auch deutlich, dass, global betrachtet, Morde durch Partner und Verwandte einen signifikanten Anteil darstellen, oft zwischen der Hälfte und einem Drittel.

In Europa bewegen sich Länder wie Italien, Spanien, Schweden oder die Niederlande über mehrere Jahre bei rund 0,5 Frauenmorden pro 100.000 Einwohnerinnen. Selbst dieser vergleichsweise „niedrige“ Anteil darf aber nicht vergessen lassen, dass wir in beiden Staaten noch immer von weit mehr als 100 Morden pro Jahr sprechen! Länder wie Deutschland, Frankreich oder auch Österreich gehören, betrachten wir den Anteil von Frauenmorden an der Bevölkerung, zum unrühmlichen europäischen Durchschnitt mit Schwankungsbreiten um die 0,6 bis 1 Frau(en) je 100.000 Einwohnerinnen. Besonders hohe Raten weisen über Jahre hinweg Länder wie Russland, Lettland, Litauen, Ukraine auf mit 1,5 bis 4 ermordeten Frauen und Mädchen pro 100.000 Einwohnerinnen auf (siehe: https://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do und https://dataunodc.un.org/content/homicide-country-data).

Weit weniger statistisches Material steht für Asien und Afrika zur Verfügung. So finden sich z. B. in der UN-Datenbank zur Kriminalität (https://dataunodc.un.org/content/homicide-country-data) keine offiziellen statistischen Berichte aus dem Iran, Pakistan oder der Volksrepublik China, um nur einige bevölkerungsreiche Staaten zu nennen. Außerdem fehlen auch hier häufig Differenzierungen zwischen Morden an Frauen im Allgemeinen und Femiziden durch Partner und Verwandte. Grundsätzlich weisen aber viele Länder hohe bis sehr hohe Zahlen auf. Eine der höchsten weltweit finden wir in Südafrika: 2018 waren es 2.771 oder 9,46 Frauen pro 100.000 Einwohnerinnen. Indien weist z. B. in den Jahren 2015 – 2020 Raten von 2,47 (2020) bis 2,81 Frauen je 100.000 auf, was rund 17.000 Morden pro Jahr entspricht.

Vergleichsweise umfangreiches Datenmaterial und eine reichhaltige Literatur existiert in Lateinamerika. Dies hat zwei Gründe. Zum einen spiegelt es das Ausmaß des Problems wider, zum anderen aber die Existenz großer und politisch dynamischer Frauenbewegungen auf dem Kontinent, die seit Jahren den Kampf gegen Gewalt an Frauen ins Zentrum ihrer Tätigkeit rücken.

Die folgende Statistik gibt die Zahl der Femizide und Feminizide (nicht aller Frauenmorde) in Lateinamerika, der Karibik und Spanien im Jahr 2020 wieder. Darin zeigt sich ein besonders hoher Anteil pro 100.000 Einwohnerinnen in den Staaten Zentralamerikas und der Karibik. In absoluten Zahlen springt das schiere Ausmaß der Verbrechen in Brasilien und Mexiko in Auge.

Lateinamerik, Karibik und Spanien (19 Länder): Feminizide und Femizide, letztes verfübares Jarh (in absoluten Zahlen und Werten pro 100.000 Frauen), Quelle: CEPALSTATS, 2020 (aus: Alejandra Santillana Ortíz, Flora Partenio und Corina Rodríguez Enríquez, Feministische Überlegungen zur Gewalt, Buenos Aires 2021, Herausgegeben von der Rosa-Luxemburg-Stiftung)

Die Broschüre „Feministische Überlegungen zur Gewalt“, der die Tabelle entnommen wurde, führt darüber hinaus auch an, dass die Zahl der Morde wie generell die Gewalt gegen Frauen in der Pandemie deutlich zugenommen haben: „Zwischen Januar und Juli 2020 wurden in Mexiko 2.240 Frauen ermordet, was im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr 2019 (laut dem Exekutivsekretariat des Nationalen Systems zur öffentlichen Sicherheit Mexikos) einen Anstieg von 7,7 % bedeutet; in Ecuador gab es zwischen dem 1. Januar und dem 16. November 2020 insgesamt 101 Femizide (darunter 5 Transfeminizide); in Argentinien belief sich die Zahl auf 168.“ (Feministische Überlegungen zur Gewalt, S. 46)

Als Ursachen führen die Autorinnen die Isolation der Frauen im privaten Haushalt während der Lockdowns, aber auch die zunehmende Gewalt gegen obdachlose, auf der Straße lebende Frauen, Sexarbeiterinnen und trans Menschen an.

Bemerkenswert an den Zahlen zu Femiziden und Feminziden in Lateinamerika und der Karibik ist schließlich auch ein Vergleich zur Lage in den USA. In den Jahren 2015 – 2020 fielen dort je 100.000 Einwohnerinnen 0,8 bis 0,84 Frauen einem häuslichen oder verwandtschaftlichen Femizid zum Opfer, allein 2020 waren das 1.420. Pro 100.000 Einwohnerinnen lag die Zahl der Frauenmorde in diesem Zeitraum konstant über der Zahl 2, betrug in absoluten Zahlen nie weniger als 3.333 (2015).

Auch wenn Daten bezüglich der Zunahme von Frauenmorden und Femiziden während der Pandemie bisher nur lückenhaft vorliegen, so dürften die signifikanten Zunahmen, wie sie sich in Mexiko zeigen, auch für die meisten anderen Länder und Regionen gelten, vor allem für die halbkoloniale Welt. Das legen andere Untersuchungen oder Belege für die Zunahme von häuslicher Gewalt nahe, die sich auch in der massiven Zunahmen von Notrufen ausdrückt. Zweitens haben wirtschaftliche Krise und Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 generell die Ursachen von Gewalt gegen Frauen und von Femiziden verschärft und erstere zugleich stärker an den Haushalt gefesselt.

Erklärungen und Ursachen

Zu Recht verweisen viele linke Feminist:innen und Aktivist:innen der Frauenbewegung darauf, dass die Beschränkung auf Femizide, partnerschaftliche („intime“) und verwandtschaftliche Morde zwar eine erschreckende und extreme Form häuslicher, patriarchaler Gewalt zum Vorschein bringt. Betrachten wir jedoch nur diese, verengt dies den Blick. Ein beträchtlicher Teil intentionaler Morde findet außerhalb dieser familiären Sphäre statt. Dies betrifft im Besonderen rassistisch, ethnisch oder nationale Unterdrückte und im Allgemeinen Frauen und Mädchen in den halbkolonialen, vom Imperialismus ausgebeuteten Ländern sowie Menschen, die aufgrund ihrer Geschlechtsidentität marginalisiert werden.

Familie, Geschlechterrollen, Akkumulation

Doch betrachten wir zunächst den intimen, partnerschaftlichen oder verwandtschaftlichen Femizid. Er findet an einem bestimmten gesellschaftlichen Ort, im Rahmen einer bestimmten Institution statt: der bürgerlichen Familie oder einer ihr ähnlichen Beziehung (z. B. der intimen Partner:innenschaft). Der Femizid bildet dabei häufig den Endpunkt einer langen Reihe von „partnerschaftlicher“ Gewalt und Missbrauch. Gewalt und Unterdrückung sind grundsätzlich der Familie inhärent, sei es als unmittelbares, „privates“ Verhältnis zwischen männlichen Tätern und weiblichen Opfern, sei es als Ort der Vermittlung und Rechtfertigung der Normen, Regeln, moralischen Werte und Geschlechterrollen. Doch das enthebt uns nicht der Notwendigkeit, zwischen der Ausprägung, Form und Ursache zwischen verschiedenen Klassen vor dem Hintergrund verschiedener gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Gesamtlagen zu unterscheiden. Nur so können wir historisch spezifische Veränderungen begreifen und den Kampf gegen Femizide als extremsten Ausdruck von Gewalt gegen Frauen zielgerichtet führen.

Zunächst unterscheiden sich die Familien verschiedener Klassen. Jene der herrschenden genießen natürlich das Privileg, dass für sie kein Arbeitszwang existiert. Alle ihre Mitglieder leben von der Aneignung der Arbeit anderer – und können auch im privaten Haushalt andere für sich arbeiten lassen.

Für die Arbeiter:innenklasse stellt sich das grundlegend anders dar. Der Mann oder Familienvater fungiert, jedenfalls dem Anspruch nach, als Ernährer, der den größten Teil des Haushalts- oder Familieneinkommens verdient. Die Frau gilt als Hausfrau. Auch wenn diese bürgerliche Familienform für das Proletariat erst im Laufe der Entwicklung des Kapitalismus etabliert wurde und nie „rein“ existierte, wurde sie zur prägenden ideellen Form und damit auch zu einem Kern reaktionärer Geschlechterrollen. Die Verallgemeinerung dieser Ideologie basiert auf einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung.

Um relativ friktionsfrei und dauerhaft auch in der Klasse der Lohnabhängigen weltweit etabliert und reproduziert werden zu können, ist sie aber an einen bestimmten Stand der Akkumulation des Kapitals gebunden. Nach dem Zweiten Weltkrieg konnte diese Familienform in den imperialistischen Metropolen, in den degenerierten Arbeiter:innenstaaten und selbst unter den bessergestellten Schichten der Lohnabhängigen in den Halbkolonien etabliert werden, wenn auch oft nur ansatzweise. Zugleich unterhöhlte die Entwicklung der Kapitalakkumulation auch schon damals die bürgerliche Familie, weil die wirtschaftliche Expansion auch Lohnarbeiterinnen erforderte.

Dies unterminierte objektiv die Rolle des Mannes und bildete eine der Ursachen für die Entstehung der zweiten Welle der Frauenbewegung und für den Kampf um rechtliche Gleichheit sowie für die Thematisierung häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder ab Ende der 1960er Jahre. Allerdings fanden diese Veränderungen vor dem Hintergrund einer expansiven kapitalistischen Akkumulation statt, die während des sog. langen Booms die Ausdehnung des Konsumfonds der Arbeiter:innenklasse und Umverteilungsspielräume ermöglicht hatte. Dies betraf sowohl Lohneinkommen und Kaufkraft als auch die Ausdehnung des Soziallohnes (staatliche Dienstleistungen, Sozialversicherung, sog. Sozialstaat).

Mit der Wende zum Neoliberalismus und der kapitalistischen Globalisierung und erst recht in den letzten Jahrzehnten veränderte sich das Bild grundlegend – und das noch einmal seit der globalen Krise 2008.

Die Arbeiter:innenklasse wuchs zwar auch unter den Bedingungen der strukturellen Krise und der Überakkumulation des Kapitals weiter. Das Wachstum der Lohnabhängigen war und ist jedoch wesentlich eines in „unsicheren“, prekären Verhältnissen oder im informellen Sektor beschäftigten Teils. Das betrifft in besonderem Ausmaß den Zuwachs an lohnarbeitenden weiblichen Arbeitskräften. Zugleich ist für immer größere Teile der Klasse der Lohn so weit gesunken, dass der Mann längst nicht mehr alleine die Familien ernähren kann. Die Lohnarbeit der Frau, oft auch der Kinder wird zur Existenzbedingung der Reproduktion der Klasse – und selbst dies reicht oft nicht einmal aus.

Hierbei handelt es sich um kein konjunkturelles Phänomen, das mit Rezessionen kommt und geht. Vielmehr führten massive Veränderungen und Angriffe zu Deregulierung, Lohnsenkungen, Privatisierungen und zur Zerstörung von sozialen Sicherungssystemen, um so dem Fall der Profitraten entgegenzuwirken und die Profite vor allem des imperialistischen Finanzkapitals zu sichern. Dass immer größere Teile der Arbeiter:innenklasse gezwungen sind, ihre Arbeitskraft unter den Reproduktionskosten zu verkaufen, stellt ein grundlegendes Kennzeichen der aktuellen Periode dar, vor allem für Lohnabhängige im globalen Süden und für rassistisch unterdrückte und migrantische Arbeitskräfte. Diese Entwicklung bedroht jedoch längst auch die Masse der Lohnabhängigen in den Metropolen und selbst Teile der Arbeiter:innenaristokratie.

Vor diesem Hintergrund können wir verstehen, warum häusliche Gewalt und Femizide in der gegenwärtigen Periode zunehmen, warum die strukturelle Krise des Kapitalismus sowie die Ausweitung neokolonialer, imperialistischer Ausbeutung und rassistischer Unterdrückung diese extremen Ausprägungen der Unterdrückung verstärken.

Die Krise unterminiert die Rolle des Familienoberhauptes, des männlichen Ernährers. Sein Rollenversprechen, die Familie zu versorgen, kann er, unabhängig von seinem Willen, nicht länger erfüllen. Anders als in der Periode realer ökonomischer Expansion, in der die Einkommen der Familie über das bisherige Niveau und damit die ökonomische Unabhängigkeit der Frau stiegen, ist mehr und mehr Frauen aus der Arbeiter:innenklasse dieser Weg unter den Bedingungen einer strukturellen Krise verwehrt. Sie sind wirtschaftlich enger an die familiäre Hölle gekettet.

Diese Krise der Familie, aus der es aufgrund sinkender Einkommen und der Zerstörung öffentlicher und sozialer Versorgungseinrichtungen kein Entkommen gibt, bildet die strukturelle Basis für die Zunahme häuslicher Gewalt bis hin zum Femizid in der proletarischen Familie oder Partner:innenschaft. Während der Kapitalismus die ökonomischen Grundlagen der Arbeiter:innenfamilien (und auch jener der armen Bauern und Bäuerinnen und unteren Schichten des Kleinbürger:innentums) und damit auch die damit einhergehenden Geschlechterrollen, die Charaktermasken der Familienmitglieder unterminiert, in die sie hineingeboren und hinein sozialisiert werden, verunmöglicht er eine Auflösung dieses Widerspruchs. Die bürgerliche Gesellschaft selbst erweist er sich als größtes Hindernis, diese unhaltbare Form zu überwinden. Einen fortschrittlichen Ausweg bietet hier nur der Kampf der Lohnabhängigen und vor allem der proletarischen Frauen. Wo diese Perspektive fehlt, dringt der Widerspruch, in dem die Familie gefangen ist, in Form „privater“ Gewalt an die Oberfläche. Der Mord bildet die ultimative, extremste Form, worin der demoralisierte, in seiner eigenen Rolle versagende Ernährer sich selbst und seiner Frau noch einmal seine „Überlegenheit“ beweist.

Hier wird deutlich, wie eng der Kampf gegen Femizide und häusliche Gewalt mit der kapitalistischen Krise zusammenhängt – und warum dies besonders die ärmsten, am stärksten unterdrückten und ausgebeutetsten Teile der Arbeiter:innenklasse betrifft. Die barbarisierenden Tendenzen der gegenwärtigen strukturellen Krise manifestieren sich auch in der Zunahme von Femiziden. Die Krise, die wesentlich auch eine Krise der Reproduktionsbedingungen der Klasse ist, befördert natürlich die Zunahme von Gewalt und ihrer Extremform, von Chauvinismus und Sexismus. Dies stellt jedoch keinen Automatismus dar, der unabhängig von Bewusstsein, vom Organisationsgrad und der Mobilisierung der Arbeiter:innenklasse vor sich geht. Ob sich die reaktionären Tendenzen durchsetzen, ob sie zur Vertiefung der Spaltung innerhalb der Arbeiter:innenklasse und der Unterdrückten führen, hängt wesentlich davon ab, ob es gelingt, die Klasse im Kampf gegen Femizide und ihre tieferen gesellschaftlichen Ursachen zu vereinen.

Liberalismus und Rechtsruck

Der Kapitalismus erzeugt nicht nur die prekären Verhältnisse, er wirkt zugleich als Brandbeschleuniger – und zwar nicht nur beim Abbau sozialer Leistungen und bei der immer weiteren Durchsetzung neoliberaler Angriffe.

Für den „demokratischen“, liberalen Flügel der Bourgeoisie und große Teile des bürgerlichen, westlichen Feminismus’ erscheint die Zunahme von Femiziden und häuslicher Gewalt vor allem als ein Phänomen der Rückständigkeit der Männer. Unbestreitbar lässt sich dies bei den Motiven der einzelnen Täter erkennen. Das Problem des bürgerlichen Feminismus besteht jedoch darin, diese Rückständigkeit bis hin zum offenen Frauenhass nicht als Resultat gesellschaftlicher Verhältnisse zu begreifen, sondern als individuelle Eigenschaft und persönlichen Mangel an Bildung, Aufklärung und „Kultur“. Als Täter und Tatorte erscheinen daher vorzugsweise „verrohte“, proletarische oder subproletarische Männer und angeblich „rückständige“ Länder und Glaubensgemeinschaften.

Daher präsentieret liberaler, bürgerlicher Feminismus westliche Demokratie und Marktwirtschaft als Lösung zur Bekämpfung von Femiziden. Er individualisiert dabei im Grunde das Problem. Der Femizid erscheint als individuelle Gewalttat. Natürlich ist er auch immer eine solche. Dies leugnen weder Marxist:innen noch linke Feminist:innen. Aber der wesentliche Unterschied besteht darin, dass es diesen darum geht, nicht nur den Blick auf die einzelne Tat zu richten, sondern auf den gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang.

Dieser wird von bürgerlich-liberalen oder selbst von bürgerlich-reformistischen Kräften allenfalls als zusätzlicher Nebenfaktor in Betracht gezogen, in der Regel ausgeblendet. Und das aus gutem Grund. Würden die gesellschaftlichen Ursachen betrachtet, so müssten auch die Profiteur:innen dieser Verhältnisse, die großen (und auch kleineren) Ausbeuter:innen, vor allem aber die großen kapitalistischen Konzerne, ihre Regierungen und Institutionen, die für die Verelendung der proletarischen Männer und Frauen verantwortlich sind, ins Visier genommen werden. Da der bürgerliche, liberale Feminismus jedoch selbst auf dem Boden dieser Ausbeutungsverhältnisse und imperialistischen Ordnung steht, also den Klassenstandpunkt des Kapitals einnimmt, muss er sich notwendig als unfähig erweisen, die tieferen Ursachen von Femiziden zu begreifen. Im Gegenteil: Er muss letztlich jene gesellschaftlichen Verhältnisse beschönigen und verteidigen, die immer wieder erst systematische Gewalt gegen Frauen und Femizide hervorbringen.

Doch damit nicht genug. Im Zuge der Krise und Unterminierung der Familien und ihrer Rollenbilder tritt auch eine reaktionäre, bürgerliche und kleinbürgerliche Gegenoffensive als Teil eines generellen Rechtsrucks auf den Plan.

Von dieser geht zwar in der Regel niemand so weit, individuelle Femizide offen zu rechtfertigen. Wohl aber verklären Rechte und reaktionäre, antifeministische Kräfte sie zur Reaktion auf die Zerstörung der angeblich natürlichen Rolle des Mannes (und der Frau). „Feminismus“, „Genderwahn“, feministische und Frauenbewegungen sowie der Queer-Aktivismus hätten gewissermaßen die natürliche Ordnung der Dinge zerstört, würden die „normalen“ Männer (und Frauen) unterdrücken und an den Rand drängen, die an ihren tradierten Normen, ihrer Arbeitsteilung, Lebensweise samt einer gewissen Dosis Machismus und Sexismus festhalten wollten.

Diese Ideologie, dieses „Narrativ“ stellt die Realität nicht nur auf den Kopf. Sie blendet zugleich auch die wirklichen Ursachen für die Unterminierung der bürgerlichen Familien durch Kapital, Markt und Konkurrenz aus. Auch das ist kein Zufall. Verschiedenste rechtspopulistische, rechtskonservative und rechtsextreme Kräfte, ob nun Trump oder Bolsonaro, AfD, FPÖ, Identitäre oder reaktionäre Islamisten, vertreten einen aggressiven Antifeminismus. Zugleich verteidigen sie die Marktwirtschaft – und sei es in einer idealisierten, kleinbürgerlichen, nationalistischen oder völkischen Version.

Die durchaus reale Krise der Familie und damit verbundene Unterhöhlung der tradierten Geschlechterrollen werden nicht als Resultat der Entwicklungslogik des Kapitalismus begriffen. Sie erscheinen vielmehr als Ausdruck des Angriffs auf das natürliche, vorgeblich harmonische Verhältnis zwischen Mann und Frau. Der Femizid wird folglich als allenfalls tragisches Resultat des „widernatürlichen“ Angriffs auf eine angeblich natürliche Ordnung verstanden, ja letztlich entschuldigt.

Die reaktionäre Kur ist auch einfach: Rückkehr zur tradierten Ordnung! Würden sich Frauen gemäß ihrer natürlichen Rolle verhalten, gebe es, dieser Sicht zufolge, auch keinen Grund mehr für Männer, auszurasten oder ihre Liebste in Rage zu bringen.

Ergänzt wird dieses Narrativ v. a. im Westen durch einen guten Schuss Rassismus, indem zwischen Femiziden von Männern der eigenen imperialistischen Nation und jenen der „rückständigeren“ Völker unterschieden wird. Unter weißen deutschen oder US-Amerikaner:innen stellt demzufolge der Femizid letztlich die Tat eines Einzeltäters, vorzugsweise aus „zerrütteten“, asozialen Verhältnissen dar. Der gute Deutsche behandelt seine Frau trotz ständigen feministischen Kulturkrieges und Genderwahns gut. Solche moralische Höhe attestiert die politische Rechte freilich nur der herrschenden Nation. Bei migrantischen Männern, Schwarzen oder Muslimen liegt die Sache anders. Sie mordeten, weil sie rückständig und letztlich Menschen 2. Klasse seien. Dieser Rassismus verträgt sich nicht nur gut mit Imperialismus und Sozialchauvinismus. Er bildet zugleich eine ideologische Brücke zu bürgerlich-feministischen Kräften.

Die rechten Strömungen begnügen sich freilich längst nicht damit, reaktionäres Gedankengut zu verbreiten und ebensolche Forderungen zu stellen. Sie verklären und verharmlosen nicht nur die Ursachen von Femiziden. Sie begünstigen diese aktiv, indem sie ein entsprechendes politisch-ideologisches Klima schaffen. Indem sie das patriarchale Familienoberhaupt, dessen reaktionäre, unterdrückerische Rolle durch den Kapitalismus selbst unterminiert wird, zu einem „Opfer“ stilisieren, proklamieren sie zugleich deren Wiederherstellung als zentrales Ziel. Damit nehmen sie nicht nur in Kauf, dass manche Männer dies als zusätzliche Rechtfertigung ansehen, die Wiederherstellung der „Ordnung“ in die eigene Hand zu nehmen. Sie agieren auch als Bewegung, die sich den Rollback von Frauenrechten auf ihre Fahnen schreibt und aggressiv durchzusetzen versucht. Darüber hinaus begünstigen etliche dieser Bewegungen direkt bestimmte Formen von Femiziden, die außerhalb der Sphäre von Partnerschaft, Familie und Verwandtschaftsbeziehungen stattfinden.

Feminizide im Herrschafts- und Kapitalinteresse

Bisher haben wir uns mit partnerschaftlichen, intimen und verwandtschaftlichen Femiziden beschäftigt. Dabei ist der Täter in der Regel männlich, steht zum Opfer in einer persönlichen Beziehung. Der Täter will seine Tat nicht öffentlich zur Schau stellen, sondern hofft vielmehr, der Strafverfolgung zu entkommen. Phänomene wie Ehrenmorde, die in der Regel dieser Form von Femiziden zugerechnet werden, stellen in gewisser Hinsicht ein Übergangsphänomen dar, als die Täter keineswegs Partner des Opfers sein müssen und ein, wenn auch tradierter Zweck verfolgt wird, nämlich die „Ehre“ der Familie auch öffentlich wiederherzustellen. Darüber hinaus verfolgt das aber keinen ökonomischen oder herrschaftlichen Anspruch.

Diese Form der Frauenmorde bildet aber nur einen großen Teil aller Femizide/Feminizide. Einen zweiten, großen Bereich stellen solche dar, die zur Durchsetzung eines Ausbeutungs- und/oder Herrschaftsinteresses außerhalb der Familie, Parter:innenschaft oder Verwandtschaftsbeziehung begangen werden.

Zu Feminiziden, die mit direkt ökonomischen Interessen verbunden sind, gehören beispielsweise Gewalt und Ermordung von Frauen im Zuge von Frauenhandel und Zwangsprostitution. Frauen oder trans Personen wird Gewalt bis zum Feminizid angetan, um ein Zeichen an andere zu senden. Wer sich gegen Verschleppung und Versklavung wehrt, muss damit rechnen, getötet zu werden. Der Mord ist also eine Botschaft an weitere potentielle Opfer, die für einen ökonomischen Zweck gefügig gemacht werden sollen – die Bereicherung des Zuhälters, anderer Krimineller und illegaler Geschäftemacher:innen, die daraus Profit schlagen und die Prostitution und den Frauenhandel kontrollieren. Es gehört damit zum Zweck dieser Feminizide, dass die Täter, wenn schon nicht persönlich, so doch als zuordenbare Gruppe anderen bekannt sind. Die Einschüchterung anderer funktioniert schließlich nur, wenn potentielle Opfer wissen, wer über sie Macht ausübt und durchsetzen kann.

Diese betrifft auch weitere Kapitaloperationen. So dienen Feminizide beispielsweise auch als Mittel zur Aneignung von Land indigener oder agrarischer Gemeinden durch das Agrobusiness oder extraktive Unternehmen in Lateinamerika oder Afrika. Vergewaltigungen oder der Mord an Frauen soll in diesen Fällen der Gemeinde, den zu Vertreibenden vor Augen führen, dass jeder Widerstand mit äußerst brutaler Gewalt niedergeschlagen wird, dies auch allen anderen droht. Die Täter führen so den Unterdrücken ihre Ohnmacht vor, knüpfen an einer patriarchalen Rollenverteilung an, indem sie auch den männlichen Mitgliedern des Dorfes oder der indigenen Gemeinde deutlich machen, dass sie nicht einmal in der Lage sind, „ihre“ Frauen zu schützen. Diese Form des Feminizids weist eine lange, koloniale Geschichte auf, die sich heute immer wieder in neokolonialer und imperialistischer Ausbeutung fortsetzt. Mögen die Täter auch gedungene Mörder sein, so agieren sie nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag einer bestimmten Kapital- und Unternehmensgruppe, eines Grundbesitzers, eines multinationalen Konzerns oder von deren Mittelsmännern.

Weniger direkt, aber nichtsdestotrotz auf die Durchsetzung einer sozialen und ökonomischen Stellung bezogen sind Feminizide durch kriminelle Gangs, beispielsweise wenn es um die Kontrolle eines Stadtviertels geht. Diese verfolgen damit einen wirtschaftlichen Zweck. Der öffentliche Mord dient der Abschreckung.

Eine weitere Form des öffentlichen Feminizids stellt die Zunahme von Hexenmorden in einigen Ländern Afrikas und Indien dar. Um sich das Eigentum einer zumeist älteren, verwitweten Frau anzueignen, wird diese – in einigen Ländern Afrikas mit Zutun von evangelikalen Sektenführern – der Hexerei beschuldigt und mit dem Tod bestraft. Das Eigentum der Frau (z. B. Grund und Boden) geht nach der Tat an jüngere Angehörige oder an lokale Unternehmer über, die dieses anderweitig nutzen wollen, für eine Produktion, die weniger auf Selbstversorgung, sondern einen städtischen oder globalen Markt ausgerichtet ist. Auch in diesem Fall erfolgt der Feminizid öffentlich, als Resultat einer (illegalen) Anklage, die von einem reaktionären Mob getragen wird. Er wird in der Regel öffentlich vollzogen.

Bei all diesen Formen ist nicht nur eine enge Verbindung zu Geschäfts- und Kapitalinteressen feststellbar, sondern oft auch zu staatlichen Institutionen wie der Polizei – sei es, indem diese selbst in unterdrückten Gemeinden ihre Stellung durch Mord zu unterstreichen sucht oder Feminizide an Marginalisierten, Sexarbeiter:innen, trans Personen oder schwarzen und migrantischen Menschen nicht oder nur am Rande verfolgt.

Wie beim Mord durch die Bande ist der Feminizid hier eng mit der Etablierung der gewalttätig oder auch ideologisch abgesicherten Vorherrschaft der Täter über eine bestimmte Gemeinschaft verbunden.

Darüber hinaus finden wir indirekte oder direkte Formen staatlich sanktionierter Feminizide. Dazu gehören entweder durch reaktionäre, oft religiöse Institutionen und Kräfte forcierte öffentliche Tötungen von Frauen – z. B. Steinigung durch islamistische Mobs, aber auch Hexenverbrennungen, die von evangelikalen Fundamentalisten oder Hinduchauvinisten ermutigt werden. Anderer Formen bilden Vergewaltigungen und Feminizide an national oder religiös unterdrückten Frauen, z. B. an Muslima in Indien durch rechte und protofaschistische Hindufundamentalisten. In bestimmten Fällen kann die Todesstrafe ein Feminizid sein, z. B. eine öffentliche Steinigung. In all diesen Fällen findet die Tat offen und öffentlich statt. Die Täter bilden eine reaktionäre, aggressive und mörderische Masse oder eine jubelnde Menge bei einer staatlich inszenierten Hinrichtung.

In diesen Fällen bildet der Feminizid ein Element zur Sicherung von Herrschaft, sei es, um durch die Mobilisierung einer kleinbürgerlichen Masse die politischen und gesellschaftlichen Gegner:innen einzuschüchtern und eine erzreaktionäre politisches Kraft an die Macht zu bringen oder ein bestehendes Regime durch ritualisierten Mord zu festigen. Die sicherlich brutalste und extremste Form stellen dabei Vergewaltigung, Folter und Frauenmord als gezielt eingesetztes Mittel im Krieg und Bürger:innenkrieg dar.

Die Verknüpfung von Feminiziden mit Kapitalinteressen und staatlichen Institutionen erklärt auch, warum zu diesen viel weniger verlässliche Zahlen vorliegen. Die Veröffentlichung von Berichten und Zahlen ist selbst oft erst das Resultat von Kämpfen und durch Bewegungen erzwungene/n öffentliche/n Untersuchungen. Das 2021 erschienene Buch „Feminizide and global accumulation“ dokumentiert exemplarisch wichtige Beispiele und Kämpfe, die auf einer internationalen feministischen Konferenz dargestellt und diskutiert wurden. Dass diese Frauenmorde überhaupt erst ins öffentliche Bewusstsein gelangen, als solche „anerkannt“ werden müssen, verdeutlicht, wie hartnäckig gerade der Feminizid im Interesse von Kapital und reaktionären Kräften politisch tabuisiert wird.

Folgerungen und Programm

Der Kampf gegen Femizide, Feminizide und deren Ursachen stellt eindeutig eine zentrale Aufgabe im Kampf gegen Frauenunterdrückung weltweit dar. Zweifellos bildet dabei der Kampf um die Ächtung dieser Morde, was in vielen Ländern schon mit dem um die öffentliche Anerkennung ihrer Existenz beginnt, einen unerlässlichen Ausgangspunkt. Femizide, ihr Ausmaß und ihre Ursachen dürfen nicht nur nicht relativiert oder weggeredet werden, sie müssen vielmehr in ihrer gesamten Dimension oft überhaupt erst ins Bewusstsein der Öffentlichkeit und das heißt vor allem auch der Arbeiter:innenklasse gerückt werden. Damit verbunden stellt auch der Kampf um die effektive Verfolgung dieser Straftaten einen wichtigen Bezugspunkt dar.

Vom Standpunkt der Arbeiter:innenklasse geht es dabei jedoch nicht um möglichst drakonische Strafsysteme, wohl aber darum, dass Täter nicht straflos davonkommen dürfen oder bei sexistischer und rassistischer Polizei und Gerichten recht milde Behandlung finden. Daher treten wir dafür ein, dass Untersuchungen von Femiziden unter Kontrolle von Frauenorganisation durchgeführt, Richter:innen von Frauen, also potentiellen Opfern, gewählt werden und mindestens die Hälfte aus Frauen besteht. Zugleich muss sichergestellt werden, dass vor allem Frauen aus der Arbeiter:innenklasse, der Bauern-/Bäuerinnenschaft, von rassistisch und national Unterdrückten voll repräsentiert sind.

Nicht weniger wichtig ist der Schutz möglicher Opfer und die Prävention. Dazu gehören dringende Sofortmaßnahmen wie der massive Ausbau von möglichen Schutz- und Rückzugsräumen für Frauen, deren Kinder und für geschlechtlich Unterdrückte, also Bau und Errichtung von Frauenhäusern, die vom Staat finanziert und unter Kontrolle von Frauenorganisationen selbstverwaltet betrieben werden.

Diese Forderungen dienen letztlich den Frauen aller Klassen, vor allem aber natürlich jenen aus der Arbeiter:innenklasse und der Bauern-/Bäuerinnenschaft.

Der Kampf gegen Femizide muss darüber hinaus aber auch mit dem zur Sicherung der Reproduktion der Arbeiter:innenklasse und Unterdrückter, von Indigenen oder Minderheiten gemeinsam mit letzteren verbunden werden. Die zunehmende Verarmung und Verelendung breiter Schichten, die Ausbreitung von Arbeitsbedingungen und Löhnen, die die Existenz immer weniger sichern, bedeuten, dass der Kampf gegen Femizide wie überhaupt gegen jede Form der häuslichen Gewalt eng verbunden werden muss mit dem gegen Armutslöhne, informelle und Kontraktarbeit, Tagelöhnerei und die Zerschlagung sozialer Sicherungssysteme. Daher fordern wir Mindestlöhne, die die Existenz sichern und an die Inflation angepasst werden; die Abschaffung aller informellen und prekären Beschäftigung und ihre Umwandlung in tariflich gesicherte, von den Gewerkschaften und Arbeiter:innenkomitees kontrollierte; Arbeitslosen-, Krankengeld und Renten in der Höhe des Mindestlohns; ein Programm öffentlicher, gesellschaftlich nützlicher Arbeiten, das den massiven Ausbau von Kitas, Schulen, öffentlichen Betreuungseinrichtungen, Krankenhäusern, der Altenpflege, von Kantinen und anderen Einrichtungen zur Vergesellschaftung der Hausarbeit inkludiert.

Diese Forderungen richten sich gegen das Kapital als Klasse und stehen grundsätzlich im Interesse aller Unterdrückten, unabhängig von ihrem Geschlecht. Dennoch wäre es mechanisch und naiv, dass die proletarischen Männer in ihre Gesamtheit automatisch auf ihre Privilegien verzichten oder sexistische Verhaltens- und Denkweisen, die eng mit ihrer Geschlechterrolle verbunden sind, ablegen würden. Die proletarischen Frauen müssen daher das Recht haben, innerhalb der Arbeiter:innenbewegung eigene Treffen zu organisieren, um den Kampf voranzutreiben und männlichen Chauvinismus zu bekämpfen. Sie müssen eine proletarische Frauenbewegung um diese Kämpfe aufbauen, um so Rückständigkeit und Chauvinismus zu bekämpfen, aber auch die Führung im Kampf um die Befreiung der Frauen aller unterdrückten Schichten einzunehmen.

Diese vier Punkte bezogen sich vor allem auf den Kampf gegen intime und verwandtschaftliche Femizide und ihre gesellschaftlichen Ursachen. Wie wir gerade aus den beiden letzten Kapiteln ersehen, sind sie eng mit dem Kampf gegen kapitalistische Ausbeutung verbunden. Dies trifft ebenso auf den Kampf gegen Feminizide im Herrschaft- und Kapitalinteresse zu.

Da hier die Auftraggeber der Morde oft auch ökonomische Interessen verfolgen (Ausbeutung bestimmter Arbeitskräfte, gewaltsame Aneignung von Ressourcen wie Grund und Boden) steht der Kampf auch hier im engen Zusammenhang mit der Frage nach Kontrolle ökonomischer Ressourcen und des Eigentums.

Während die Täter beim Frauenmord in familiärem oder partnerschaftlichem Kontext einzelne Individuen oder kleine Gruppen sind, repräsentieren sie bei der zweiten Form der Feminizide eine gesellschaftliche Kraft, in deren Interesse sie agieren – z. B. eine bestimmte Sorte von Unternehmen, eine reaktionäre Bewegung. Um solchen Kräften entgegentreten zu können, bedarf es einer organisierten, von Massen oder Massenorganisationen getragenen Selbstverteidigung, letztlich des Aufbaus von bewaffneten Milizen der Arbeiter:innen und Unterdrückten.

Die Verhinderung des Feminizids erfordert den Aufbau von Organen der Gegenmacht – und wirft somit die Machtfrage selbst auf. Dies betrifft letztlich auch die Frage der Sicherung der Reproduktionsbedingungen der Gesamtklasse wie der Enteignung von Kapital oder großer, illegaler Geschäftemacher, die systematisch in Frauenmorde verwickelt sind. Um die Verelendung der Klasse zu verhindern, können Reformen im Interesse der Arbeiter:innenklasse nur eine vorübergehende Besserung schaffen. Um Banden der Großgrundbesitzer, rechtspopulistischer oder protofaschistischer Kräfte des Handwerk zu legen, müssen wir Mittel des Klassenkampfes einsetzen, die notwendigerweise die Machtfrage aufwerfen. Einmal mehr zeigt sich, dass der Kampf gegen Frauenunterdrückung in all ihren Formen untrennbar mit dem gegen den Kapitalismus verbunden ist.




Kampf gegen sexuelle Gewalt: Abseits des Staates, gegen oder mit ihm?

Jaqueline Katharina Singh, Fight! Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 10, März 2022

Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig, aber nicht unbedingt sichtbar. Auch wenn sich der Mythos, dass diese draußen auf dunklen Straßen stattfindet, hartnäckig hält, sieht die Realität anders aus. Denn meistens findet sie hinter der harmonisch-schönen Fassade von Arbeit, Familie und Freundeskreisen statt. So wird in Deutschland jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder sexualisierter Gewalt. Etwa jede vierte wird mindestens Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Die letzten zwei Jahre haben zudem eine dramatische Verschärfung bedeutet. Eingesperrt im Lockdown oder Homeoffice waren Frauen wie Kinder männlich-väterlichen Gewalttätigkeiten – physischer und psychischer Art – noch mehr als sonst ausgeliefert. Das führt uns zu der Frage: Was tun gegen sexuelle Gewalt?

Der bürgerliche Staat ist dabei überwiegend Teil des Problems. Aus Angst vor öffentlicher Stigmatisierung und Angriffen (victim blaming), Retraumatisierungen sowie zusätzlichen Gewalterfahrungen werden die wenigsten Täter vor Gericht gebracht – und dort häufig auch noch freigesprochen, da Beweise fehlen, der Staat Gewalt ganz anders definiert, als Betroffene sie erlebten, oder einfach, weil der Richterstuhl mit einem überzeugten weißen, männlichen Hintern besetzt ist. In Deutschland stellen laut Kriminologe Christian Pfeiffer rund 85 % der Frauen keine Anzeige „und von den 15 Prozent die übrig bleiben, werden letztendlich nur 7,5 Prozent der Täter verurteilt. Das ist indiskutabel.“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/verurteilungen-vergewaltigung-101.html)

Lösungsansätze?

Einen Lösungsansatz liefert die Idee, dass Bildung und Erziehung eine maßgebliche Rolle dabei spielen, sexuelle Gewalt zu verhindern, wie der recht bekannte Spruch „Warnt nicht eure Töchter, erzieht eure Söhne!“ aufzeigt. Obwohl dieser Slogan zwar richtigerweise den Blick auf die männlichen Täter richtet, so reduziert er das Problem auf eine Erziehungsfrage in einer ansonsten aufgeklärten Gesellschaft. Aber mit der „richtigen“ Erziehung ist es leider nicht getan. Diese Annahme ignoriert ebenso wie die strukturalistische Auffassung, dass Männer gemäß ihrer genetischen Veranlagung aggressiver und gewalttätiger und Frauen biologisch eher zurückhaltend und friedliebend seien, die entscheidende Rolle, die gesellschaftliche Verhältnisse bei der Entstehung und auch Veränderung von Geschlechterrollen spielen.

Deshalb kann auch eine gewaltfreiere Erziehung von Jungen das Problem nicht lösen. In einer Gesellschaft, die selbst auf Konkurrenz, Klassenherrschaft und damit verbundener Unterdrückung beruht, kann schließlich der Zweck von Erziehung nur darin bestehen, die Menschen dahingehend auszurichten. Für den Kapitalismus ist darüber hinaus die Trennung von bezahlter Lohnarbeit von der als wertlos betrachteten privaten Reproduktionsarbeit in der „Freizeit“ prägend. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung bildet die Frauenunterdrückung und damit Abhängigkeit von Männern heraus, die wiederum auf dem Arbeitsmarkt selbst reproduziert und gefestigt wird. Auf dieser materiellen Basis der sexistischen Unterdrückung fußen reaktionäre Bewusstseinsformen, die uns im Alltag häufig als stereotype Geschlechterrollen begegnen. So wichtig es ist, diese zu kritisieren und zu bekämpfen, so können sie letztlich nur zurückgedrängt und beseitigt werden durch den gemeinsamen Kampf gegen die materiellen Verhältnisse, die diesen Ideologien zugrunde liegen.

Einen weiteren, ähnlichen Lösungsansatz stellte die #MeToo-Bewegung, die 2017 für viel Aufsehen sorgte, dar. So griff die US-amerikanische Schauspielerin Alyssa Milano die bereits vorher existierende Kampagne der Aktivistin Tarana Burke mit folgendem Satz über Twitter auf: „Wenn alle Frauen, die sexuell belästigt oder angegriffen wurden, ‚Ich auch‘ als Status schrieben, könnten wir den Menschen ein Gefühl für das Ausmaß des Problems geben.“ Es folgten über 12 Millionen Beiträge in zahlreichen „sozialen“ Netzwerken, in denen sexuelle Gewalt gegen Frauen, oft mit sehr privaten Erlebnissen verbunden, thematisiert wurde. Dieses Beispiel zeigt klar, dass die Benennung von sexueller Gewalt wichtig ist, und brachte zumindest in Hollywood kurzfristige Konsequenzen mit sich. Doch was bleibt heute davon? Leider nicht viel. Denn die Lösung, dass die betroffenen Personen individuell aufstehen und ihre Erlebnisse äußern, mag zwar für diese empowernd sein. Das grundlegende Problem der sexuellen Gewalt sowie den rückschrittlichen Umgang mit dieser innerhalb des Staates hat dieser Ansatz nicht geändert. Dass dies alleine nicht reicht, zeigt das Beispiel von Nika Irani. Das Model veröffentlichte 2020 auf Instagram ihr Vergewaltigungsouting gegen den Rapper Samra und löste damit in der deutschen Hip-Hop-Szene eine längst überfällige Debatte über sexualisierte Gewalt aus. Der Rapper erwirkte  eine einstweilige Verfügung gegen sie, die es ihr untersagt, über die Vorwürfe weiterhin öffentlich zu sprechen, da sie nicht die notwendigen Beweise erbringen konnte. Mehr muss also möglich sein. Aber wie?

Der bürgerliche Staat als Schutz?

Für uns als Marxist:innen ist klar, dass der bürgerliche Staat der der herrschenden Klasse ist und daher deren Interessen verteidigt. Er wurzelt also in der Gesellschaft selbst, stellt sich aber als über ihr und den verschiedenen Klassen stehende Macht dar. Er ist Ausdruck der Unversöhnlichkeit der Klassengegensätze innerhalb der kapitalistischen Gesellschaftsordnung und daher umgekehrt ein Beweis, dass der Kapitalismus selber nicht fähig ist, die Klassengegensätze zu überwinden. Dementsprechend ist es nicht verwunderlich, dass seine Gewaltorgane wie die Polizei vorherrschende Diskriminierung weiter reproduzieren. Doch was heißt das im Umkehrschluss für den Kampf gegen sexuelle Gewalt?

Viele Linke lehnen es ab, Forderungen an den bürgerlichen Staat zu stellen. Stattdessen bedient man sich individueller Outings, Gewalt gegenüber den gewaltausübenden Personen oder der Definitionsmacht-Ansätze. Diese erscheinen sehr radikal, weil sie außerhalb der bestehenden Ordnung „Gerechtigkeit“ schaffen wollen. Doch wenn man sie auf die gesamte Gesellschaft anwendet, sind es entweder Nischenlösungen für eine kleine Minderheit oder sie fallen sogar hinter das aktuelle bürgerliche Recht zurück. So stellen die Unschuldsvermutung und das Recht auf Verteidigung vor Gericht fortschrittliche Elemente der bürgerlichen Justiz dar, die in Kämpfen gegen den Feudalismus und reaktionäre Kräfte errungen wurden.Die Unschuldsvermutung erfordert, dass die einer Straftat verdächtigte oder beschuldigte Person nicht ihre Unschuld beweisen muss, sondern die Strafverfolgungsbehörde ihre Schuld. Dies liegt daran, dass es aufgrund dieses Prinzip nicht so einfach möglich ist, ohne einen Prozess Menschen für Verbrechen abzuurteilen. Ebenso ermöglicht es den Beschuldigten, sich zu verteidigen. Dies macht grundsätzlich Sinn, denn ohne dieses Prinzip wäre es möglich, Menschen ohne Beweise für Verbrechen haftbar zu machen, ohne dass diese sich rechtfertigen könnten. Es würde staatlicher Willkür Tür und Tor öffnen und die Klassenherrschaft der Bourgeoisie stärken, ob das nun gewollt ist oder nicht.

Aber diese Überlegungen zum Staat bedeuten keinesfalls, dass Revolutionär:innen gesetzlichen Reformen neutral gegenüberstehen. So treten wir beispielsweise für staatlich garantierten Arbeitsschutz oder Mindestlöhne und viele andere Reformen im Interesse der Ausgebeuteten und Unterdrückten ein, ohne uns deshalb der Illusion hinzugeben, dass dies am grundlegenden Charakter des Staates etwas ändern würde. Im Gegenteil, wir begreifen dies  als Teil des Klassenkampfes gegen die Bourgeoisie. Das trifft auch auf Reformen im Bereich der Gerichte und Rechtsprechung zu. Als Revolutionär:innen müssen wir uns Gedanken machen, um die Lage von Frauen im Hier und Jetzt zu verbessern, und dies als Schritt zu grundlegend anderen Verhältnissen begreifen. Das heißt, unser Ziel ist es, eine gesamtgesellschaftliche Perspektive zu entwickeln.

Um den Unterschied zu Formen der Selbstjustiz zu illustrieren, stellen wir uns vor, dass linke Kleinstgruppen oder generell irgendwer auf beispielsweise Outings reagieren, indem sie Gewalt anwenden, um die Gefahr seitens des Täters abzuwenden. Damit werden folgende Fragen aufgeworfen: Wenn wir uns das Recht herausnehmen zu richten, warum sollten es dann nicht andere Gruppen auch tun? Warum nur die radikale Linke? Und wer legt die Grundlage fest, auf der solche Entscheidungen gefällt werden?

Solange es keine Massenbewegung der Arbeiter:innenklasse gibt, sondern nur Kleingruppen, führen solche Entscheidungen nur zu Willkür untereinander. Gerechtigkeit ist also nicht nur eine moralische Frage, sondern auch eine der gesellschaftlichen Verhältnisse. In der aktuellen bürgerlichen Rechtsprechung profitieren bei sexueller Gewalt gegenüber Frauen von diesen Errungenschaften oft auch Täter. Doch das heißt nicht, dass die Prinzipien an sich falsch sind, sondern es stellt sich vielmehr die Frage, wie diese umgesetzt und kontrolliert werden.

Wie kann eine gesamtgesellschaftliche Perspektive aussehen?

Die erste Hürde für viele Betroffene ist die Anzeige an sich. Wie oben bereits erwähnt, sind die Prozesse hierzulande oftmals retraumatisierend und viele Betroffene trauen sich erst gar nicht, die erfahrene Gewalt zu thematisieren. Deswegen ist es notwendig, unmittelbar für flächendeckende Anlaufstellen zur Meldung von sexueller Gewalt einzustehen, die ebenso, wenn gewünscht, kostenlose psychologische Beratung anbieten. Dies muss damit verbunden werden, dass es breite Aufklärungskampagnen bezüglich Gewalt an Frauen an Schulen, Universitäten und in Betrieben gibt – schlicht an den Orten, an denen sich die meisten von uns tagtäglich aufhalten müssen. In diesem Rahmen wäre es möglich, auf der einen Seite die oben erwähnte Bildung für männliche Personen einfließen zu lassen. Auf der anderen Seite kann man diese für Empowermenttraining nutzen sowie besagte Beratungsstellen bekanntmachen und klar kommunizieren, dass die Erfahrungen der Betroffenen ernst genommen werden.

Im Falle eines konkreten gerichtlichen Prozesses braucht es ebenso eine besondere Unterstützung für die Betroffenen. Dabei reden wir nicht nur von psychologischer, sondern von kostenloser Rechtsberatung und Übernahme der Prozesskosten, unabhängig von dessen Ausgang. Darüber hinaus bedarf es längerfristige Hilfeangebote für Betroffene von sexueller Gewalt, finanziert durch den Staat. Solche Verfahren sind keine Kleinigkeit. Deswegen bedarf es des Rechts auf mehr bezahlte Freistellung, zusätzliche Urlaubstage sowie eine Mindestsicherung, angepasst an die Inflation! Dies ist notwendig, um die ökonomische Grundsicherung für Betroffene zu gewährleisten, ihnen überhaupt die Möglichkeit zu geben, sich so einem aufreibenden Prozess zu stellen.

Das sind Punkte, die im Hier und Jetzt – wenn gewollt – umgesetzt werden könnten. Die Frage, wer die Umsetzung der Gesetzgebung kontrolliert, ist damit jedoch noch nicht geklärt. Da wir die Polizei als verlängerten Arm des bürgerlichen Staates verstehen, der kein materielles Interesse verfolgt, sich gegen die existierenden Unterdrückungen wie Rassismus oder Sexismus zu stellen, haben wir oben die Meldestellen für sexuelle Gewalt erwähnt. Diese sollten im Idealfall zusammengesetzt werden aus sozial Unterdrückten – gewählt von Vertreter:innen der Arbeiter:innenklasse.

Diese sollten auch die Möglichkeit bekommen, Untersuchungskommissionen zu gründen, bestehend aus Gewerkschaften und Betroffenenvertretungen, die vollen Zugang zu den Akten der Polizei und Rechtsmedizin erhalten, um die Fälle zu klären. Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass die Aussage über sexuelle Gewalt bereits als Indiz dieser gewertet werden sollte. Ebenso sollte es nicht nur Aufgabe der Betroffenen sein, die Schuld des Beschuldigten zu beweisen – auch der Beschuldigte sollte an der Stelle dazu verpflichtet werden, aktiv an der Aufklärung teilzunehmen.

Darüber hinaus bedarf es auch Veränderungen auf der gerichtlichen Ebene. Statt Berufsrichter:innen, von denen die Mehrheit aus alten, weißen Männern besteht, die es sich leisten konnten zu studieren, bedarf es rechenschaftspflichtiger, demokratisch wähl- und abwählbarer Tribunale, die sich aus der Arbeiter:innenklasse und Menschen mit verschiedenen Unterdrückungserfahrungen zusammensetzen. Diese sollten für den Umgang mit Betroffenen von Gewalt sensibilisiert und geschult worden sein. So kann man gewährleisten, dass Entscheidungen hinterfragt werden und nicht abhängig von der männlichen Sozialisierung der Richtenden sind. Des Weiteren macht es ebenfalls Sinn, dass die Gesetzgebung von einem solchen Gremium zusammen mit Betroffenenvertretungen überarbeitet wird. So stellt die Reform des Sexualstrafrechtes 2016 zwar eine beschränkte Verbesserung dar, die jedoch vor dem Hintergrund frauenfeindlicher Gesetze, Untersuchungsbehörden und Gerichte nur sehr wenig Wirkung zeigen kann. Weiter liegt die Beweispflicht immer noch nur bei der Betroffenen und geht ebenso von einem falschen Bild aus. Denn oftmals ist es auch nicht möglich „Nein“ zu sagen. Stattdessen wäre es sinnvoll, das Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja“ anzuwenden. Das verstärkt gleichzeitig den Druck auf den Beschuldigten, denn dieser muss dann auch versuchen, glaubhaft zu machen, dass die Betroffene einverstanden gewesen ist.

Und darüber hinaus?

Neben diesen Forderungen müssen wir für den flächendeckenden Ausbau von psychologischer Beratung sowie Frauenhäusern kämpfen, damit Betroffene sich unmittelbar vor weiterer Gewalteinwirkung schützen können. Es braucht jedoch auch eine Debatte über den Umgang mit Gewalt ausübenden Personen. Das Gerechtigkeitsverständnis des bürgerlichen Staates beruht vor allem auf dem Konzept von „Wiedergutmachung durch Strafe“. Doch durch Isolation im Knast wird wohl keine tiefgreifende Besserung im Bewusstsein des Täters einsetzen. Immerhin hat der Staat noch einen kleinen Anspruch von Resozialisierung der Täter, seine Methoden dazu erweisen sich aber erstens als unwirksam und zweitens sollen die Täter ja überhaupt nur wieder zurück in dieselben Verhältnisse resozialisiert werden, in denen sie erst dazu geworden sind. Alternativen dazu wären Einrichtung und Ausbau von Rehabilitationsprogrammen für sexuelle Gewalttäter wie auch eine gesicherte Integration ins Arbeitsleben.

Zudem braucht es eine klare Präventionsstrategie: Einen kleinen Teil davon sollte die Integration von Konsens-Workshops im Sexualkundeunterricht ausmachen, denn sexuelle Aufklärung hört nicht bei Verhütungsmethoden auf! Des Weiteren braucht es die stetige Thematisierung sexueller und sexualisierter Gewalt an Schulen, in Erziehungswesen und Betrieben, um diese zurückzudrängen.

Wie kann das möglich werden?

Kritiker:innen werden nun einwenden, dass das zwar viele schöne Ideen sind, diese aber nicht umsetzbar wären. Diesen wollen wir an dieser Stelle antworten, dass es zum einen Forderungen gibt, die unmittelbar umsetzbar wären – wenn man genügend Druck auf die Straße bringt, damit diese finanziert werden. Ebenso sind auch tiefgehendere Veränderungen  möglich. Schließlich müssen wir diesen Kampf um Verbesserungen und Kontrolle selbst im Rahmen einer Übergangslogik verstehen. In der Tat verändern selbst die besten Reformen die Grundstrukturen der Gesellschaft nicht. Daher begreifen wir diese Kämpfe um Verbesserungen auch als Teil einer umfassenderen Mobilisierung für eine andere Gesellschaft.

Nur weil das aktuelle gesellschaftliche Bewusstsein nicht „reif“ genug für diese Forderungen erscheint, heißt das nicht, dass diese nicht umsetzbar sind. Damit dies gelingt bedarf es einer breiten Massenbewegung der Arbeiter:innenklasse. Aufgabe von Revolutionär:innen kann es an der Stelle nicht sein, rückschrittliche, scheinradikale Lösungen zu unterstützen. Vielmehr muss geschaut werden, wo Ansatzpunkte für diese Forderungen zu finden sind.

An dieser Stelle wollen wir die Kampagne „#NotYourPorn – Missbrauch auf Pornoplattformen muss verfolgt werden“ erwähnen. Sie spricht ein Thema an, das kaum bis gar nicht vom Staat verfolgt wird, nämlich die Verbreitung von Bildern und Videos von Frauen auf Plattformen wie xHamster ohne deren Zustimmung. Teilweise sind diese von Facebook kopiert, teilweise sogar heimlich aufgenommen worden. Auch das fällt unter sexuelle, weil psychische Gewalt. Einige Betroffene haben sich selbst zusammengetan und eine Petition gestartet, die das Strafrecht und den Umgang mit Plattformen wie xHamster verbessern soll.

So eine Vernetzung, wie es im Rahmen dieser Kampagne oder auch der von #DeutschrapMeToo gegeben hat, sind unterstützenswerte Initiativen und erste Ansatzpunkte. Sexuelle Gewalt wird in der Gesellschaft oftmals als „Einzelfall“ und individuelles Problem dargestellt, obwohl es ein gesamtgesellschaftliches ist. Statt also diese Individualisierung sexueller Gewalt auch auf deren Bekämpfung anzuwenden – die Geschehnisse als Einzelfälle zu betrachten – braucht es besagten kollektiven Lösungsweg. So wäre es beispielsweise möglich, mit vernetzten Betroffenen Forderungen aufzustellen und Organisationen der Arbeiter:innenbewegung zur Unterstützung dieser aufzufordern wie beispielsweise DIE LINKE oder Gewerkschaften. Als ersten Schritt könnte man sich auch hier an Frauen- und Queerstrukturen wenden.

Wenn Betroffene bereit sind, Prozesse im aktuellen bürgerlichen Staat zu führen, sollten diese mit einer Kampagne begleitet werden. Dabei ist es wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass das Problem vor allem im Rahmen des Prozesses liegt, der dazu führt, dass sexuelle Gewalt oftmals nicht verurteilt wird. Dies kann Mobilisierungen beinhalten, die an Schulen, Unis und in Betrieben beworben werden können. So existiert die Chance,  hier Aktionskomitees zu gründen, die vor Ort mobilisieren – und Debatten führen, welche Probleme es mit sexueller Gewalt dort gibt. Gleichzeitig würden diese Strukturen dann auch den Kern stellen, wenn es darum geht, Forderungen mit Streiks durchzusetzen.

Wir vertrauen also nicht auf den bürgerlichen Staat. Im Gegenteil. Wenn wir Forderungen an ihn stellen, uns für die demokratische Reform von Justiz, Strafrecht, finanzielle und materielle Unterstützung von Opfern einsetzen, dann nicht, weil wir den Rechtsstaat als letztes Wort der Geschichte betrachten. Es geht darum, ihn als Kampffeld für eine zukünftige, andere Gesellschaft zu nutzen, die ihn und den Kapitalismus als Grundlagen, auf denen sich sexuelle Gewalt und Sexismus reproduzieren, überwunden hat und klassenlos ist. Dies muss aber damit verbunden werden, im Hier und Jetzt für konkrete Verbesserungen für Betroffene von sexueller Gewalt gemeinsam zu einzutreten und diese Aufgabe nicht auf „nach der Revolution“ zu verschieben!