Tarifabschluss Häfen: Punktsieg für den Apparat

Bruno Tesch, Neue Internationale 267, September 2022

In der zehnten Verhandlungsrunde zwischen dem Zentralverband der deutschen Seehäfen (ZDS) und der Gewerkschaft Vereinte Dienstleistungen (ver.di) einigten sich die beiden Parteien am 22. August 2022 auf einen neuen Tarifvertrag.

Das Ergebnis

Ab 1. Juli 2022 steigen die Entgelte in Vollcontainerbetrieben in der Ecklohngruppe 6 (inklusive Sonderzahlung) um 9,4 Prozent; in den konventionellen und Stückguthafenbetrieben in derselben Referenzlohngruppe (inklusive Sonderzahlung) um 7,9 Prozent. Ab 1. Juni 2023 erhöhen sich die Entgelte in den genannten Betriebsarten um jeweils weitere 4,4 Prozent. Sollte die Preissteigerungsrate darüber liegen, tritt eine Inflationsklausel in Kraft, die eine Preissteigerungsrate bis 5,5 Prozent ausgleicht. Für den Fall einer höheren Inflationsrate haben die Tarifparteien eine Verhandlungsverpflichtung, inklusive eines Sonderkündigungsrechtes, vereinbart.

Extrem bescheiden fällt der Abschluss zudem für die Beschäftigten der sog. C-Betriebe aus, für die zum 1. Juli 2022 3,5 % vereinbart wurden, für 2023 gar nur 2,5 %. Unter diese Unternehmen fallen lt. ver.di vor allem solche, die mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. In der Regel sind das aber auch jene, wo die Arbeiter:innen ohnedies schon weniger verdienen. Für sie bedeutet der Abschluss weitere deutliche Reallohnverluste, so wie insgesamt die Lohndifferenzen in der Branche weiter zunehmen.

Ursprünglich Forderung

Der gewerkschaftlichen Forderung nach einem Inflationsausgleich in nicht bezifferter Höhe und Anhebung der Stundenlöhne um 1,20 Euro v. a. auch für die unteren Lohngruppen stand die Position des ZDS, die die Laufzeiten aufspalten wollte und eine schrittweise Lohnerhöhung von 3,2 % in diesem und 2,8 % im nächsten Jahr sowie eine Einmalzahlung von 600 Euro vorsah, gegenüber. Daneben sind auch Arbeitsverdichtung und Überstunden ein gerade in den letzten Jahren immer drückenderes Dauerthema geworden. Grund dafür sind Personalabbau und die Ausweitung des Sektors der „unständigen“ Arbeitskräfte, die als moderne Tagelöhner:innen malochen.

Natürlich verdienten auch diese Forderungen in voller Höhe und Umfang unsere tätige Solidarität, denn schon ihre Durchsetzung konnte sich nur stärkend auf das Selbstbewusstsein der Kolleg:innen auswirken und die Anziehungskraft einer gewerkschaftlichen Organisierung erhöhen. Aber die Kolleg:innen sollten wachsam sein und Transparenz und Rechenschaftspflicht von ihren in den Verhandlungen agierenden Vertreter:innen fordern. So erwies sich der Glaube als Luftschloss, dass „eine starke Mobilisierung am 22. August ( … ) es auch der Verhandlungskommission ermöglichen (würde), ( … ) sich über die weiteren Verhandlungsschritte direkt mit den anwesenden Kolleg:innen zu beraten, anstatt sich hinter verschlossenen Türen auf die Argumente der Bosse einlassen zu müssen“, wie Dustin Hirschfeld von „Klasse gegen Klasse“ schrieb. (https://www.klassegegenklasse.org/hafenstreiks-inflationsmonster-stoppen-vollstreik-jetzt/).

Eigenlob der ver.di-Spitze

Auf den ersten Blick liest sich das Resultat als voll im Einklang mit den gewerkschaftlichen Kernforderungen. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Unser wichtigstes Ziel war ein echter Inflationsausgleich, um die Beschäftigten nicht mit den Folgen der galoppierenden Preissteigerung alleinzulassen“, schwelgte denn auch ver.di Verhandlungsführerin Maya Schwiegershausen-Güth.

Das Resultat wird zur Annahme bei der Bundestarifkommission am 5. September empfohlen und dürfte wohl durchgewinkt werden, nachdem ein „Diskussionsprozess mit den Mitgliedern in den Betrieben über das Tarifergebnis eingeleitet“ worden ist. Da aber 90 % der Bundestarifkommission den Abschluss unterstützen, soll das Ergebnis ausdrücklich nur besprochen und erklärt werden. Eine Mitgliederbefragung, die wenigstens einen Aufschluss über die Positionierung der Basis geben könnte, ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Den Hafenarbeiter:innen wird dieser neue Vertrag nicht nur als großer Erfolg verkauft, Schulterklopfen über die Unterstützung durch Streikaktionen als „faire“ Geste inbegriffen, aber v. a. wird die Linie des Bürokrat:innenapparats hervorgestrichen: Seht her, was wir durch unser Verhandlungsgeschick alles erreichen können!

Mehr war drin!

Doch Eigenlob stinkt bekanntlich. Aber eine kritische Feststellung zum glorreichen Abschluss lässt sich nicht beiseite wischen: Offensichtlich hat die Idee der Gegenseite von einer Aufspaltung nach Tätigkeitsbereichen wie auch einer zeitlichen Streckung verfangen.

Zudem ist bei der Inflationsberechnung ja deren Beginn weit vor dem Stichdatum Juli 2022 unberücksichtigt geblieben. Eine Anhebung der Tabellenentgelte von 1,20 Euro konnte zwar für 2022 erreicht werden, für das zweite Jahr sind freilich nur weitere 30 Cent vorgesehen – womit sich die „soziale Komponente“ gleich wieder relativiert. Was gedenkt die Gewerkschaft gegen die horrende Arbeitszeitverdichtung, die Ausweitung des prekären Sektors der „unständigen“ Arbeitskräfte in den Seehäfen zu tun? Dazu schwieg sie.

Tarifrundenritual nicht durchbrochen

In der Nachbetrachtung bleibt festzuhalten, dass viel mehr hätte erreicht werden können. Das erstreckt sich nicht nur auf das reine Tarifresultat, sondern vielmehr auf die politisierende Ausstrahlung über den engen gewerkschaftlichen Rahmen hinaus. Die Streikbereitschaft war riesig und die Entschlossenheit zum Kampf erwies sich auch in der machtvollen und militanten Demonstration am 15. Juli in Hamburg. Hier zeigte sich ähnlich wie bei den Streiks der Gewerkschaft der Lokführer:innen (GdL), dass selbst mit einer verhältnismäßig kleinen Belegschaftszahl eine große Wirkung erzielt werden kann, wenn neuralgische Stellen in Transport und Verkehr und betroffen werden.

Darüber hinaus wurde jedoch auch die Chance nicht genutzt, mit gleichzeitig stattfindenden Arbeitsniederlegungen z. B. an den Flughäfen ein Verbindungsnetz an Aktivist:innen aufzubauen, das die Streiks hätte ausweiten und die Frage des Teuerungsausgleichs zu einer bundesweiten Kampagne für die gleitende Lohnskala – 1 % Lohnsteigerung für jedes Prozent Inflation – unabhängig von Tarifrunden und unter Kontrolle der Arbeiter:innen als Produzent:innen wie Konsument:innen hätte ausbauen lassen.

Zustimmung zum Arbeitsgerichtsurteil

Skandalös war in dem Zusammenhang v. a. die Zustimmung der ver.di-Spitze zu dem arbeitsgerichtlichen Verdikt, die Streiks nach den 15. Juli, dem Höhepunkt der Aktionsfähigkeit der Basis, bis zum 26. August auszusetzen. Dies spielte dem bürokratischen Apparat naturgemäß in die Hände, denn so konnte er die Kontrolle behalten, der möglichen Kampfdynamik die Spitze brechen, die Beschäftigten zu unterstützenden Statist:innen für ihre nicht direkt kontrollierbaren Verhandlungsrunden mit den Arbeit„geber“:innen degradieren.

Eine unmittelbare Lehre aus den Geschehnissen muss lauten: Die Forderung nach Inflationsausgleich muss sich auf alle Branchen erstrecken, die Preissteigerungen und gleitenden Lohnanpassungen sollten von gewählten Arbeiter:innenkontrollkomitees überwacht werden. Einschränkungen des Streikrechts durch bürgerliche Gerichte dürfen niemals anerkannt und befolgt werden.

In Diskussionsprozess eingreifen!

Die Mobilisierung hat aber schon jetzt viele Kolleg:innen in den Häfen kämpferischer und politischer gemacht. Und für die Beschäftigten in den C-Betrieben ist der Abschluss ein Hohn. Eine konsequente Gewerkschaftspolitik hätte sich auf die Verfestigung der Aufsplitterung nicht einlassen dürfen, sondern vielmehr die Kampfkraft zur Mobilisierung für einen gemeinsamen und gleichen Abschluss nutzen müssen.

Aber auch in anderen Bereichen fällt der Abschluss viel zu knapp aus – nicht zuletzt wegen der zwei Jahre Laufzeit. Statt die Kampfkraft voll zu entfalten, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären und eine Urabstimmung einzuleiten und damit vom Warn- zum Vollstreik überzugehen, zogen es ver.di-Führung, Verhandlungs- und Tarifkommission vor, doch noch einen angesichts des Mobilisierungspotentials und des massiven Inflationsdrucks mäßigen Abschluss zu zimmern.

Alle kämpferischen Gewerkschafter:innen sollten bei den bis zum 5. September anberaumten Versammlungen gegen die Annahme des Verhandlungsergebnisses argumentieren und dafür eintreten, dass dort nicht nur diskutiert und informiert, sondern auch abgestimmt wird. Außerdem soll ein für die Tarifkommission bindender Mitgliederentscheid zum Tarifvertrag eingefordert werden. Zweifellos wird dies gegen den Apparat sehr schwer durchsetzbar sein – doch sollen und können die Versammlungen genutzt werden, um zu sehen, wie viele Gewerkschaftsmitglieder mit dem Apparat gehen und wie viele nicht, vor allem aber um möglichst viele klassenkämpferischen Arbeiter:innen über die Tarifrunde hinaus in einer antibürokratischen Basisopposition zu organisieren.