Tarifrunden in den Sozial- und Erziehungsdiensten: Nicht am Ziel und trotzdem Schluss?

Richard Vries, Neue Internationale 265, Juni 2022

In der Nacht zum 18. Mai wurde erneut derselbe Fehler begangen wie vor kurzem in Verhandlungen um den TVöD-H (Tarifvertrag öffentlicher Dienst-Hessen) und TVöD-L (Länder). Ein völlig unzureichendes Ergebnis, diesmal für einen Rahmentarifvertrag, wurde angenommen.

Die Verhandlungsführungen der Gewerkschaften – ver.di und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) einigten sich auf einen Abschluss, der vor allem durch ein kompliziertes Regelwerk auffällt, dessen Hauptvorzug darin bestehen dürfte, dass es sich leichter schönreden lässt als andere Ergebnisse.

Tatsächlich bekommen die Beschäftigten eine ellenlange Laufzeit von knapp 5 Jahren vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2026 serviert.

Darüber hinaus konnte die Forderung nach einer Höhergruppierung überhaupt nur für Teile der Beschäftigten umgesetzt werden. Auch die Erhöhungen blieben weit unter den Forderungen, die bis zu 400 Euro betragen hatten. Für die Laufzeit des Vertrages soll es für Erziehende in den Gehaltsgruppen S 2 bis S 11a eine monatliche Zulage von 130 Euro geben. Für Beschäftigte in den Sozialdiensten der Gehaltsgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 und S 15 sind es immer noch Reallohnverlust bedeutende 180 Euro. Bei einer Inflation von derzeit fast 8 % gibt es nämlich durchschnittlich nur eine 3,7-prozentige Anpassung. Zudem muss man bedenken, dass die Gehaltsaufstockungen sich über die gesamte lange Laufzeit von fünf (!) Jahren nicht verändern.

Wird die Zulage anteilig umgewandelt, können zu 2 beschlossenen Entlastungstagen jährlich 2 weitere hinzukommen. Fraglich bleibt, wie diese im dicht gestrickten Berufsalltag überhaupt gewährt werden sollen. Immerhin haben Vor- und Nachbereitungszeiten eine Erhöhung von 19,5 auf 30 Stunden erfahren. Praxisanleitung wird derweil mit 70 Euro im Monat vergütet, jedoch nur wenn der Anteil an Ausbildungsanleitung 15 % der  Arbeitszeit übersteigt.

Für Heilerziehungspflegende soll nun ihr Ausbildungsentgelt tariflich geregelt werden. In der Behindertenhilfe wurde eine erhöhte Wohnzulage über 100 Euro beschlossen. Wer durch erworbene Berufspraxis mit mehr Tempo in höhere Stufen aufsteigen will, wird jedoch mit einer Wartezeit bis zum 1. Oktober 2024 rechnen müssen.

Ver.di-Spitze rechnet das Ergebnis schön

Von Seiten ver.dis heißt es auf Instagram neben dem trügerischen Hinweis, dass im Januar 2023 sowieso wieder der Vergütungstarifvertrag TVöD verhandelt werde, bloß: „Das Ergebnis werden wir jetzt natürlich mit unseren Mitgliedern diskutieren.“ Die lassen hier aber bereits gefrustet ihre dicke Luft raus oder können es erst gar nicht glauben. Die Gewerkschaft vertröstet nur vage, „ dass Themen wie Personalaufbau, Personalschlüssel … nicht in der Tarifrunde, sondern gesetzlich geregelt werden müssen“.

Die Verhandlungs„partnerin“ VKA prangert zwischenzeitlich insbesondere eine „Sonderstellung“ der in Sozial- und Erziehungsdiensten Beschäftigten an und faselt in der FAZ vom 20. Mai 2022 von „herausfordernden“ Ergebnissen. Sondervermögen werden hierzulande wohl ausschließlich für Aufrüstung akzeptiert.

Ver.di-Vorsitzender Frank Werneke selbst meint wiederum ganz im Sinne dieser „Sozialpartnerin“, mithilfe der derzeitigen Ergebnisse „wirksam gegen Fachkräftemangel vorzugehen“. Eine Entscheidung dazu wird es spätestens nach der Mitgliederbefragung bis Mitte Juni 2022 geben.

Hauptforderungen und Arbeitsbedingungen

Wie schlecht der Abschluss wirklich ist, verdeutlicht ein Abgleich mit den drei Hauptforderungen für die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hatte am 17. Dezember 2021 beschlossen: erstens eine Besserung der entkräftenden Arbeitsbedingungen, zweitens Gehaltserhöhungen sowie drittens ein Vorgehen gegenüber dem ausufernden Fachkräftemangel. Laut ver.di werden jetzt schon 170.000 Fachkräfte zusätzlich an Kitas benötigt. Weitere 70.000 werden bis 2025 wohl noch hinzukommen.

Kommunal gut 245.000 Erzieher:innen, 55.000 Sozialarbeiter:innen und -pädagog:innen sowie 30.000 Heilpädagog:innen und in der Behindertenhilfe Tätigen fehlt es akut an Raum, Zeit sowie an personeller und gesundheitlicher Stabilität. Durch Krieg und Krise steigt die Last zusätzlich. Geschlechtliche Ungleichverteilung wie auch (rassistische) Ausbeutung im Kapitalismus spiegeln sich in den prekären Bedingungen der unverzichtbaren, gesellschaftlichen Fürsorgearbeiten wider. Ein Viertel der Erzieher:innen würde den untragbaren Job sogar augenblicklich hinschmeißen wollen, was eine nochmals verschärfte Personalsituation zur Folge hätte. Es schrie also nur so nach konsequentem, branchenweitem Streik!

Arbeitskampf

Bereits seit Sommer 2020 wurde mit coronabedingten Unterbrechungen der Tarifvertrag SuE verhandelt. Die Fortsetzung der Auseinandersetzung von Ende Februar 2022 lieferte zunächst kein Ergebnis für die rund 330.000 kommunal Tätigen. Verhandlungsrunde Nr. 2 zwischen VKA und ver.di blieb bis Ende März 2022 weiterhin ohne Angebot der kommunalen Seite. Wiederholte Warnstreiks über mehrere Monate waren die Folge.

Allein an die 26.000 Beschäftigte kamen deutschlandweit zu Warnstreiks am 4. Mai 2022 zusammen. Kindergärten und Betreuungen an Schulen blieben währenddessen vereinzelt v. a. in Städten geschlossen. Wie ver.di rief gleichfalls die GEW zwischen dem 11. und 13. Mai erneut in verschiedenen Städten und Bundesländern bis zu 50.000 zu Warnstreiks auf. So forderten etwa die Kitavernetzung Frankfurt und die Betriebsgruppe ASB-Lehrerkooperative unter dem Banner von ver.di und GEW zusammen den TVöD für alle. Momentan wird das Gehalt derer, die zwar im SuE beschäftigt, aber nicht kommunal, sondern bei einem freien oder kirchlichen Träger tätig sind, (oftmals nur teilweise) an das Ergebnis der Tarifrunde angeglichen. Das ist relevant für nunmehr mehr als 1,2 Million weitere Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdiensten. Mehr als 83 % davon sind Frauen.

Wichtig und richtig war, dass es auch Verstärkung von gleichgesinnter Seite gab: U. a. Pflege- und Klinikbeschäftigte hatten sich etwa in Baden-Württemberg mit einem weißen Block den Kämpfenden im SuE angeschlossen. Gemeinsam forderten sie mehr Personal, Entlastungen und Aufwertungen.

Wie weiter?

Wirklich kämpferische und politische Forderungen, wie sie auch von gewerkschaftlicher (Basis-)Seite sonst in der Öffentlichkeit immer wieder zu hören sind, fanden zu keiner Zeit ihren Niederschlag in den Warnstreiks. Im Gegenteil ließ Werneke bereits vor Ende der 3. Verhandlungsrunde öffentlich verlauten, „nicht wochenlang streiken“ zu wollen, „um die Belastung nicht noch mehr zu vergrößern“. Die Sozialpartner:innenschaft lässt er hier deutlich durchblicken und auch die nie direkt mitverhandelnde GEW distanziert sich fälschlicherweise keineswegs davon. Was aber belasten denn einige weitere Wochen Arbeitskampf gegenüber Jahrzehnten voller Überbeanspruchung?

Nun hat die dritte Tarifrunde am 16./17. Mai in Potsdam gezeigt, dass es weitere Schritte braucht. Es ist eben genau diese selbst geschaffene Aussichtslosigkeit, die verdeutlicht, dass gerade jetzt aktive Basisstrukturen in den Einrichtungen geschaffen werden müssen. Der Kurs der Sozialpartner:innenschaft kommt letztlich nur den sog. Arbeitergeber:innen zugute. Zugleich verschärfen faule Kompromisse nicht nur den Notstand im Erziehungswesen und die chronische Überlastung der Beschäftigten. Sie unterminieren auch die gewerkschaftliche Organisation und Kampfkraft, die die Kolleg:innen in den letzten Jahren immer wieder gezeigt haben.

Daher brauchen wir nicht nur aktive Basisstrukturen und von unten gewählte und abwählbare Aktions- und Streikkomitees. Wir brauchen vor allem eine organisierte antibürokratische Basisopposition, die all jene Beschäftigten sammelt, die für eine klassenkämpferische Gewerkschaftspolitik und ein Ende der sozialpartnerschaftlichen Unterordnung eintritt, für die die Apparate stehen.

Das Ergebnis muss auf Betriebs- und Gewerkschaftsebene diskutiert und in der kommenden Mitgliederbefragung zurückgewiesen werden. Eine Urabstimmung findet ja nach Warnstreiks nicht statt. Nur so kann der früher oder später in den Verhandlungen einknickenden Gewerkschaftsbürokratie nachhaltig etwas entgegengesetzt werden, wenn sich die mit dem Abschluss Unzufriedenen in ver.di und GEW jetzt entsprechend zusammenschließen und organisieren. Nur dann können wirkliche Verbesserungen mit der Umsetzung branchenweiter und politischer Forderungen gelingen. Was gegenwärtig fürs Ziel gefragt ist, lässt sich in drei Worte zusammenfassen: Mut zur Ablehnung!