Nach Kassieren des Mietendeckels – weiter Hoffen auf Rechtssicherheit?

Karl-Heinz Hermann, Infomail 1146, 16. April 2021

Eine Anmerkung zur Pressemitteilung des Bündnisses „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation bekämpfen“ (DWE) scheint uns notwendig. In einer ersten vom 15. April schreibt DWE:

„Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) für ,insgesamt nichtig’ erklärt. Das Urteil fällt damit besonders drastisch aus. Als wesentliche Begründung führt es die abschließende Regelung des Mietrechts durch den Bund an.“

Und weiter:

„Das Scheitern des Mietendeckels ist eine Enttäuschung für alle Mieter:innen in Berlin. Der Deckel hatte der Stadt eine Atempause verschafft, die das Bundesverfassungsgericht jetzt jäh beendet hat. Dieses Scheitern verstehen wir zugleich als weiteren Ansporn: Nur die Enteignung und Vergesellschaftung von Wohnraum bieten die Perspektive für ein Berlin mit bezahlbaren Mieten – jetzt erst recht,“ ordnet Jenny Stupka, Sprecherin der Initiative, das Urteil ein.

„Wir sind wütend darüber, dass die Berliner:innen den explodierenden Mieten jetzt wieder schutzlos ausgesetzt sind. Die Empörung in der Stadt ist groß und wir sind überzeugt, dass sich nun noch sehr viel mehr Menschen unserer Initiative anschließen werden als ohnehin schon. Alle sind eingeladen, sich an unserer Kampagne zu beteiligen”, fügt Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative, hinzu.“

Wir möchten die Richtigkeit von Jenny Stupkas Aussage unterstreichen, doch es sei angemerkt:

  • Der Mietendeckel betrifft knapp achtmal mehr Wohnungen als die, um die es im angestrebten Volksentscheid von DWE geht.
  • Die geforderte „Vergesellschaftung“ ist im Grunde eine Verstaatlichung, zudem noch keine entschädigungslose, in Form einer angestrebten Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR).
  • „Enteignung und Vergesellschaftung“, wie DWE sie fordert, ist auf einen kleinen Sektor des Wohnungsmarkts beschränkt.

Was tun?

So unterstützenswert die Initiative trotz ihre Grenzen und politischen Schwächen gerade in der Frage der Entschädigung ist, wirft das Skandalurteil von Karlsruhe auch die Frage auf, wie DWE auf möglich rechtliche Hürden reagieren wird. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel kassiert, warum soll es dann nicht auch den weitergehenden Eingriff in das Eigentumsrecht zurückweisen?

DWE rief, wie die gesamte MieterInnenbewegung, zur Demonstration, am 15. April 2021 auf. Das war sehr gut und richtig – aber gerade angesichts möglicher rechtlicher Hürden, denen die Initiative selbst ausgesetzt sein wird, fragt sich: Das war’s nun? Wie weiter? Was soll der Senat nach Dafürhalten von DWE unternehmen?

In derselben Pressemitteilung heißt es dazu:

„Die Initiative betont gegenüber dem Mietendeckel-Gesetz die rechtliche Sicherheit ihres Vorschlags. Die gesamte juristische Kommentarliteratur, einschließlich Gutachten der wissenschaftlichen Dienste von Bundestag und Abgeordnetenhaus sowie der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, bestätigt die juristische Zulässigkeit des Enteignungs-Volksbegehrens. Einer unmittelbaren Umsetzung bereitet die Initiative mit der Vorlage eines eigenen Vergesellschaftungsgesetzes den Weg. Diese soll in der ersten Mai-Hälfte der Öffentlichkeit vorgestellt werden.“

Und weiter:

„Die Strategie des Senats, die Preisexplosion durch den Mietendeckel in den Griff zu bekommen, ist gescheitert. Wir erwarten, dass alle Senatsparteien diese Realität anerkennen und die rechtssichere und haushaltsneutrale Alternative unterstützen: die Enteignung und Vergesellschaftung großer Immobilien-Unternehmen.“

„Rechtliche Sicherheit“ seines Vorschlags? Wähnt sich DWE etwa auf dem Trockenen gegenüber der Justiz? Stärkt das Urteil seinen Belang vielleicht sogar? Soll der Berliner Senat „die Realität anerkennen“ und in sich gehen? Wollen sich ihm die juristisch kompetenten Fachkräfte des Bündnisses zukünftig als RechtsberaterInnen anbieten, damit es auch beim BVerfG klappt?

So richtig es ist, vom Senat die Enteignung der Immobilien-Unternehmen zu fordern, so richtig es ist, alle rechtlichen Möglichkeiten für die Enteignung auszuschöpfen, so problematisch ist die der Presserklärung zugrunde liegende Einschätzung des Urteils von Karlsruhe. Der Mietendeckel ist letztlich nicht daran gescheitert, dass er zu wenig „rechtssicher“ gewesen wäre. Vielmehr war es das blinde Vertrauen in die Gerichte, die, für bürgerliche Parteien nicht weiter verwunderliche Vorstellung, dass die Justiz über den Klassen stehe, dass sich in ihr kein bestimmter Klassenstandpunkt – in diesem Fall der Immobilien-Unternehmen und ihrer Parteien – durchsetzen würde.

Es soll daher auch nicht weiter verwundern, dass der Senat – einschließlich der reformistischen, bürgerlichen ArbeiterInnenparteien SPD und Linkspartei – über keinen Plan B zur Verteidigung des Mietendeckels verfügt, nachdem dieser höchstgerichtlich gekippt wurde.

Ein ähnliches Problem droht auch DWE, sollte der Volksentscheid erfolgreich sein. Selbst jene, die dies für unwahrscheinlich halten, können diese Gefahr nach dem jüngsten Urteil von Karlsruhe nicht einfach vom Tisch wischen.

Im Gegenteil. Wir können und müssen daraus lernen. Wir brauchen einen Plan B – und zwar nicht erst, falls es im September schiefgeht, falls Senat oder Bund die Verfassungsgerichtskeule auspacken. DWE braucht vielmehr jetzt einen Plan B, weil die UnterstützerInnen, die SammlerInnen und Kiezteams sowie generell die Berliner MieterInnen vorbereitet werden müssen, dass es notwendig werden kann, ja wahrscheinlich wird, dass eine Enteignung der großen Immobilienkonzerne mehr erfordert als jene Mittel, die das enge Korsett der bürgerlichen Rechtsordnung und Öffentlichkeit, also die Institutionen der herrschenden Klasse, zulassen.

Mehr zur aktuellen Perspektive: Bundesverfassungsgericht kassiert Berliner Mietendeckel, aber der Kampf geht weiter