Abtreibungsparagraphen wegstreiken!

Svea Hualidu, REVOLUTION, Fight, Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 7, März 2019

Kaum ein Thema sorgt für mehr Diskussionsstoff als dieses. Gerade
Abtreibungsgegner_Innen instrumentalisieren dieses Thema emotional, während
Befürworter_Innen versuchen, die Thematik rational zu betrachten. In der
Debatte steht dabei immer die Frage der Legalisierung im Vordergrund. Denn in
vielen Ländern sind Abtreibungen, geschweige denn die Aufklärung darüber, noch
verboten. In Ländern wie Chile, Malta oder der Dominikanischen Republik dürfen
unter keinen Umständen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Deshalb
sind viele Frauen dazu gezwungen, kilometerweit in andere Städte oder sogar
Länder zu fahren, um dort abzutreiben.

Insgesamt finden schätzungsweise jährlich 56 Millionen statt. Knapp die
Hälfte davon ist aufgrund von Gesetzeslage oder finanzieller Situation illegal.

Deutschland

Selbst in Deutschland, welches immer als das Paradebeispiel für legale
Abtreibungen hingestellt wird, haben wir noch einen weiten Weg vor uns, bis
Frauen wirklich ohne jegliche Hürden selbst über ihren Körper entscheiden
können.

Denn ob eine Frau sich hier gegen ein Kind entscheidet, muss bis zur 12.
Schwangerschaftswoche feststehen – danach ist eine Abtreibung illegal (sog.
Fristenlösung).

Direkt mit der Empfängnis geht der eigentliche Stress für die Frau jedoch bereits los, da laut Paragraph 219a Ärzt_Innen keine „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche machen dürfen. Werbung bedeutet jedoch schon, dass sie auf ihrer Homepage nicht angeben dürfen, selbst Abtreibungen durchzuführen, wie sich im Fall Kristina Hänel zeigte. Die Gießener Ärztin tat nämlich genau das und wurde dafür zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro (noch nicht rechtskräftig) verurteilt. In Bayern werden beispielsweise von der Landesregierung öffentliche Beratungsstellen darauf hingewiesen, keine Adressen von Abtreibungsärzt_Innen weiterzugeben. Im Medizinstudium wird der praktische Abbruchprozess gar nicht erst behandelt. Wieviele Ärzt_Innen in Deutschland Abtreibungen genau ermöglichen, ist aufgrund der Gesetzeslage nicht ermittelbar. Aber eines lässt sich konstatieren: Die Zahl ist sehr gering. Gerade in ländlichen Regionen müssen Frauen rund 100 km fahren, um zu einem/r entspr. Arzt/Ärztin zu kommen. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen bieten viele kirchliche Kliniken Abtreibungen nicht an, zum anderen sinkt aufgrund von Privatisierungen die Zahl der Kliniken allgemein. Ein häufiges Argument ist dann, dass sich Abtreibungen häufen würden, wenn der Zugang dazu zu leicht ist. Die Niederlande beweisen jedoch das Gegenteil: Dort kommen Frauen leicht an Informationen, dürfen legal abtreiben und haben einfachen Zugang zu Verhütungsmitteln.

Wem bring das Verbot was?

Wie immer im Kapitalismus müssen wir uns fragen: Wozu das alles, wer hat
etwas von diesen Verboten?

Die Behinderung des Rechtes auf Abtreibung bedeutet die Einschränkung
des Selbstbestimmungsrechts über den weiblichen Körper. Diese nutzt in erster
Linie der herrschenden, besitzenden Klasse. Denn die bürgerliche Familie, die
Monogamie und geschlechtliche Arbeitsteilung mit sich bringt, hat für sie die
Aufgabe, Eigentum zu vererben. Dass sich Frauen dieser Aufgabe verweigern, soll
unterbunden werden. Das hat aber auch Auswirkungen auf die
Arbeiter_Innenklasse. In der Regel haben diese wenig zu vererben, aber
gleichzeitig haben die Kapitalist_Innen Interesse an immer mehr
Nachwuchsarbeitskräften, die für sie arbeiten. Nicht zufällig stammt der
Artikel 219a aus dem Jahr 1933. Vor allem aber geht es darum, dass die auf
geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung basierende Unterdrückung der Frau in der
Familie durch  repressive
Sexualmoral, Geschlechternormen, Einschränkungen der Kontrolle über den eigenen
Körper, Fixierung der weiblichen Sexualität auf das Gebären von Kindern usw.,
kurz gesagt, die repressiven, frauenfeindlichen Strukturen auch in der
ArbeiterInnenklasse reproduziert werden.

Es gibt einen weiteren Klassenunterschied in der Abtreibungsfrage:
Während Frauen der herrschenden Klasse es sich leisten können, in andere Länder
zu fahren, um den Eingriff durchführen zu lassen, müssen die Arbeiter_Innen
diesen in der Illegalität über sich ergehen lassen. Besonders hart trifft die
repressive Abtreibungsgesetzgebung jugendliche und junge Frauen, da diese nicht
nur ökonomisch und sozial abhängig, sondern als Jugendliche auch noch rechtlich
benachteiligt sind.

Gegenwehr

Doch es gibt auch Gegenwind. Im September gingen mehr als 5.000 Menschen
in der Republik Irland zum sogenannten „March of Choice“ für die Aufhebung des
Artikels 40.3.3 (8. Zusatzartikel zur Verfassung) auf die Straße. Dieser
besagt, dass das Leben eines ungeborenen Kindes genauso viel wert ist wie das
der Mutter. Das irische Parlament sah sich nach einem Volksentscheid am
25.5.2018 gezwungen, am 13.12.2018 ein Gesetz zu verabschieden, welches
Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche und bei bestimmten medizinischen
Gründen darüber hinaus erlaubt.

In Spanien wurde das Land am 8. März 2018 durch Frauenstreiks
lahmgelegt. Knapp 6 Millionen demonstrierten für ihre Rechte, denn auch dort
gibt es immer wieder Gesetzesvorlagen für Verschärfungen des Abtreibungsrechts.

Im Februar 2018 wurden im Bundestag 3 Gesetzesentwürfe zur ersatzlosen
Streichung bzw. Abschwächung vorgestellt – auch auf Druck aus der Gesellschaft.
Aber dieses Gesetz wurde von der Großen Koalition blockiert. Die SPD wollte mit
dem Koalitionspartner CDU/CSU keinen weiteren Konflikt riskieren – und stimmte
daher trotz gegenteiliger Versprechungen gegen Millionen Frauen.

Somit zeigt sich mal wieder, dass wir uns auch in dieser Frage nicht auf
bürgerliche Vertreter_Innen oder reformistische Parliamentarier_Innen verlassen
können, sondern selbst Proteste organisieren müssen.

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung organisiert zwar wichtige
Kampagnen und stellt in dieser Hinsicht einen Schritt in die richtige Richtung
dar. Wir müssen hierbei jedoch kritisch sehen, dass es ihm mehr um das
„Überzeugen“ der Herrschenden denn um eine Mobilisierung auf der Straße und in
den Betrieben geht. Aber wir als Arbeiter_Innen müssen uns selbst Strukturen
schaffen, die über die Zusammenhänge zwischen Abtreibungsverboten und dem
kapitalistischen System aufklären, und dafür kämpfen, dass auch ArbeiterInnen
und Armen Verhütung und Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen und ohne
Zwangsberatung möglich sind.

  • Hände weg von unseren Körpern! Raus mit der Kirche und anderen Religionen aus Gesundheitssystem und Gesetzgebung! Für Abschaffung der Abtreibungsparagraphen sowie der Beratungspflicht!
  • Für den flächendeckenden Ausbau an Beratungs- und Behandlungsstellen! Vollständige Übernahme der Kosten für eine Abtreibung, egal in welchem Monat, und aller Kosten für Verhütungsmittel durch den Staat!
  • Für die Abschaffung von Fristen, bis zu denen abgetrieben werden darf! Für die ärztliche Entscheidungsfreiheit, lebensfähige Kinder zu entbinden!
  • Gegen Zwangselternschaft für so geborene Kinder! Der Staat soll für sie aufkommen und sich um sie kümmern! Adoptionsvorrang für Vater und/oder Mutter, falls sie das Kind später großziehen wollen!
  • Für den Ausbau von Schutzräumen für Opfer sexueller Gewalt, Schwangere und junge Mütter!