Seehofer verbietet kurdische Verlage – weg mit dem PKK-Verbot!

Martin Eickhoff, Infomail 1042, 18. Februar 2018

Vor der Münchner
Sicherheitskonferenz wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer dem türkischen
Präsidenten Erdogan noch scheinbar ein „Geschenk“ machen. Was bietet sich dafür
besser an, als wieder einmal gegen kurdische Menschen und Gruppen vorzugehen?
Schließlich hatte Erdogan persönlich in den letzten Monaten Deutschland
wiederholt aufgefordert, einen entschlosseneren Kampf gegen die PKK zu führen,
die in der Türkei als Terrororganisation gilt und in Deutschland seit 1993
verboten ist. Auch die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs vom
15.11.2018, dass die PKK in den Jahren 2014 bis 2017 zu Unrecht auf die
europäische Liste sogenannter „terroristischer Vereinigungen“  gesetzt
wurde, ändert selbstverständlich nichts an der anti-kurdischen Politik der
Bundesregierung.

Nach mehreren
Durchsuchungen ließ Seehofer zwei kurdische Verlagshäuser verbieten. Dem
Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und der MIR Multimedia GmbH, welche im
nordrhein-westfälischen Neuss ansässig sind, wird vorgeworfen,
Teilorganisationen der ArbeiterInnenpartei Kurdistans (PKK) zu sein.

Reaktionen

Bei der
Durchsuchung der Verlage wurden Sprachbücher, Kinderbücher und Bücher zur
kurdischen Geschichte, CDs und DVDs mit kurdischer Musik beschlagnahmt.
Offenkundig gelten selbst Kinderbücher mittlerweile als Gefahr, während
gleichzeitig Neonazis mehr oder weniger unbehelligt durch das Land ziehen
können und die AfD immer stärker wird. Die kurdischen Unternehmen würden laut
Innenministerium nämlich allein „der Aufrechterhaltung des organisatorischen
Zusammenhalts der PKK“ dienen. Der türkische Botschafter in Berlin erklärte zum
Vorgehen des Innenministeriums: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“.
Auch der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul, der nicht nur im
Zusammenhang mit extremen Äußerungen bereits negativ bekannt ist, stimmte in
den Jubelchor ein.

Der Vorsitzende
des kurdischen Dachverbandes NAV-DEM (Demokratisches Gesellschaftszentrum der
KurdInnen in Deutschland e. V.) Tahir Köçer erklärte, der türkische Staat
versuche, die kurdische Identität auszulöschen. Mit dem Verbot des Verlages und
des Musikvertriebs habe sich die Bundesregierung für eine „Fortsetzung dieser
menschenverachtenden Politik auf deutschem Boden entschieden“. Kritik kam von
Teilen der Grünen, welche das staatliche Vorgehen missbilligt haben. Wieder
einmal solle ein Untersuchungsausschuss einberufen werden, der, sofern er
überhaupt zustande kommt, dann wohl im Sand verlaufen wird. Auch Ulla Jelpke,
Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, äußerte sich kritisch zum Vorgehen des
Innenministers.

Weg mit dem PKK-Verbot!

Der Verweis
darauf, dass sich die PKK doch gewandelt und im Kampf gegen den sog.
„Islamischen Staat“ gute Dienste erbracht hätte, wird die Regierung und erst
recht das Innenministerium nicht umstimmen. Der deutsche Imperialismus braucht
für seine politischen und geo-strategischen Interessen Erdogan als Verbündenten
allemal mehr als die kurdische Bevölkerung und deren politische Organisationen.

Daher soll am
Verbot der PKK – letztlich unabhängig davon, welche Politik die kurdische
Bewegung zur Zeit verfolgen mag, selbst wenn sie sich imperialistischen Mächten
zeitweilig anbiedert – von staatlicher Seite nichts geändert werden. Es stellt
zugleich den Vorwand zur Verfolgung, Kriminalisierung jeder beliebigen
kurdischen Vereinigung dar.

Die Aufhebung
des PKK-Verbotes muss daher errungen werden – im Rahmen des Kampfes für die
Aufhebung aller anderen Verbote linker, revolutionärer, anti-imperialistischer
und demokratischer Vereinigungen der kurdischen und türkischen Opposition wie
auch z. B. der palästinensischen Bewegung.

  • Streichung der Unrechtsparagraphen 129 a und b! Weg mit allen sog. „Antiterrorgesetzen“!