Tarifauseinandersetzung Öffentlicher Dienst Länder 2019: Ritual oder Kampf?

Helga Müller, Neue Internationale 234, Dezember2018/Januar 2019

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 4. 10. 2018 die Kündigung der Entgelttabellen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zum 31. 12. 2018 beschlossen. Ab 1. Januar 2019 wären ver.di und die Belegschaften in diesem Bereich nicht mehr an die sog. Friedenspflicht gebunden. Die Gewerkschaft könnte zu Warnstreiks und nach Scheitern der Verhandlungen und anschließender Urabstimmung zu Durchsetzungsstreiks aufrufen.

Forderungen

In der jetzigen Phase geht es nun darum, in den Dienststellen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen – z.B. gehören Landesverwaltungen, Unikliniken, Straßenmeistereien, Staatstheater etc. dazu -, die Forderungen zu diskutieren und an die Bundestarifkommission weiterzugeben. Diese wird am 20.12. die Forderungen für die Entgelttarifrunde festlegen und beschließen.

Die Bundestarifkommission gibt auch gleich Empfehlungen für die anstehende Diskussion in den Betrieben und Dienststellen mit:

  • eine Tariferhöhung der Entgelte um 6 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten;
  • eine Verbesserung der Entgeltordnung und deren Inkraftsetzung (nachdem die Tarifgemeinschaft der Länder die Verhandlungen dazu im Sommer aufgrund der Auseinandersetzung an den Unikliniken zur Entlastung ausgesetzt hatte!);
  • stärkere Anhebung der Ausbildungs- und Praktikumsvergütungen;
  • Anhebung des Urlaubs auf 30 Arbeitstage für Azubis;
  • Übertragung des Ergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die BeamtInnen sowie VersorgungsempfängerInnen der Länder und Kommunen.

Sicherlich ist die Prozenterhöhung von 6 % angemessen, aber es fällt gleich auf, dass eine sogenannte Festgeldforderung, die in den letzten Tarifrunden auch erhoben wurde, um die Schere zwischen den unteren und oberen Einkommen nicht zu groß werden zu lassen, diesmal völlig fehlt. Ebenso fällt ins Auge, dass auch dieses Mal wieder nur drei Verhandlungsrunden – kurz hintereinander – festgelegt wurden, die letzte am 28. Febr./1. März 2019 mit offenem Ende (!). Dies lässt mal wieder darauf schließen, dass die Bundestarifkommission ein möglichst rasches Ende des Tarifkampfes mit einem Ergebnis anpeilt, das der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL – öffentliche Arbeit„geber“Innen) nicht zu sehr weh tut – ganz wie auch schon in den letzten Auseinandersetzungen im öffentlichen Dienst, nicht zuletzt in der der Länder von 2016.

Ausgangsbedingungen

Auf der anderen Seite erklärt die Bundestarifkommission zwar in ihren Veröffentlichungen und Aufrufen zur Diskussion über die Forderungen, dass auch diese Gehaltsverhandlungen nicht einfach werden. Da die TdL auch 2019 keine Geschenke verteilen und es von daher notwendig sein wird, dass alle zusammen in die Auseinandersetzung um die Forderungen gehen müssen, stellt sie auch klar, dass die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen gut sind:

  • Die Steuereinnahmen sprudeln weiter: Die Ländererzielten 2017 einen Überschuss von 12,1 Milliarden Euro, im ersten Halbjahr 2018 sind es 13,1 Milliarden Euro und nach aktuellen Prognosen wird für 2018 und 2019 jeweils ein Wachstum von rund zwei Prozent erwartet.
  • Parallel ist aber ein Anstieg der Verbraucherpreise zu verzeichnen und zu erwarten.

Alles in allem handelt es sich also um eine klassische Konstellation für Gewerkschaften, einen stärkeren „Schluck aus der Pulle“ zu fordern.

Gleichzeitig gibt es bei den Beschäftigten der Bundesländer auch einen Nachholbedarf: Hier sind die Entgelte vom öffentlichen Dienst insgesamt die niedrigsten. Und gegenüber der Tarifentwicklung der Gesamtwirtschaft hinken alle Staatsangestellten hinterher: Der Abstand beträgt hier 3,5 Prozentpunkte! Gleichzeitig wird die Arbeitsbelastung immer höher, Personalabbau und Befristungen, d. h. prekäre Arbeitsverhältnisse nehmen auch hier zu.

Lage der Beschäftigten

Probleme gibt es also genügend im öffentlichen Dienst,
die angegangen werden müssen. Auch wenn die Diskussion in den Betrieben und
Dienststellen noch aussteht, steht jetzt schon fest, dass die Forderungen vollständig
gegen den Widerstand der Tarifgemeinschaft der Länder, der sicher nicht auf
sich warten lassen wird, durchgesetzt werden müssen.

Den Kolleginnen und Kollegen muss klar werden, dass auch in diesem Arbeitskampf eine Niederlage bereits droht, wenn dieser nach dem üblichen Ritual – ein paar Warnstreiks, um dann in der dritten und letzten Verhandlungsrunde „einzuparken“ – geführt wird, wie sich das ganz offensichtlich die Bundestarifkommission mal wieder vorstellt. Diese übliche Vorgehensweise deutet sich auch mit der gewohnten Argumentationslinie an, mittels derer man die öffentlichen Arbeit„geber“Innen davon zu überzeugen versucht, dass eine Gehaltssteigerung gesamtwirtschaftlich sinnvoll sei , da sie doch der Stärkung der Kaufkraft und damit auch des Binnenmarktes nütze.

Demokratische Kampfstrukturen

Damit der Tarifkonflikt erfolgreich geführt und alle Beschäftigten in den Kampf einbezogen werden können – z. B. auch die KollegInnen in den Krankenhäusern, die für eine personelle Entlastung kämpfen-, müssen sie für folgende zentrale Forderungen und basisdemokratische Organisierung eintreten:

  • Aufbau von lokalen Streikkomitees, die bundesweit koordiniert werden müssen, damit der Kampf unter Kontrolle der Beschäftigten geführt werden kann.
  • Aufbau von Solidaritätskomitees in den Stadtteilen.
  • Zügige Urabstimmung über den Beginn eines Vollstreiks.
  • Volle Durchsetzung der Lohnforderung und der anderen Forderungen.
  • Der Tarifkampf muss politisch geführt werden, um den Beschäftigten bewusst zu machen, dass es um einen Kampf Klasse gegen Klasse geht: z. B. dass die Haushalte – auch wenn derzeit die Steuereinnahmen sprudeln – durch die jahrzehntelange Umverteilungspolitik von unten nach oben zugunstender UnternehmerInnen immer wieder in Gefahr stehen, finanziell ausgeblutet zuwerden. Gegenforderungen wie z. B. die Abschaffung der gesetzlichen Schuldenbremse, Wiedereinführung der Vermögenssteuer und Erhöhung der Kapitalsteuern müssen aufgestellt werden.
  • Um zukünftig eine gemeinsame Verhandlungsrunde wenigstens aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst wieder zu ermöglichen, soll die Laufzeit des Vertrages auf 1 Jahr verkürzt werden. 2020 endet auch die Friedenspflicht für die Bund- und Gemeindebediensteten.
  • Auch die Forderung nach einem endgültigen Aus mit Privatisierungen und für ihre Rücknahme im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge muss mit aufgenommen werden. Gerade diese haben z. B. im Krankenhausbereich zu der eklatanten Pflegemisere geführt. Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge sind gesellschaftliche und dürfen nicht privaten Konzernen überlassen werden, deren alleiniges Ziel ist, Profite zu machen.

Zugegebenermaßen ist der Organisationsgrad und damit die Kampfkraft der Länderbeschäftigten nicht sehr hoch, aber zum einen spielte der öffentliche Dienst schon immer eine gewisse Vorreiterrolle für alle Bereiche auch in der sog. Privatwirtschaft, zum anderen geht es dort tatsächlich auch um gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Somit drängt sich geradezu auf, den anstehenden Arbeitskonflikt zum Ausgangspunkt zu nehmen, um auch erstere mit in die Auseinandersetzungen einzubeziehen. So stehen z. B. die KollegInnen aus der Zeitungs- und Druckbranche vor einem Generalangriff ihrer Unternehmerverbände, die gerade versuchen, ihre Krise auf die Belegschaften abzuwälzen und jahrzehntelang erkämpfte Errungenschaften anzugreifen. Ebenso müssten auch DIE LINKE und die SPD aufgefordert werden, die Arbeitskampfmaßnahmen bedingungslos zu unterstützen.