Was ist ein Volksbegehren/Volksentscheid?

Neue Internationale Sondernummer gegen Wohnungsnot, September 2018

Volksbegehren und die darauf aufbauenden Volksentscheide eröffnen den wahlberechtigten Berlinerinnen und Berlinern auch außerhalb regelmäßiger Wahlen die Möglichkeit, unmittelbar über bestimmte Sachfragen zu entscheiden, Gesetze zu initiieren oder eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode herbeizuführen. Volksbegehren zu Gesetzesvorlagen sind allerdings nur zulässig, wenn das Land Berlin auch die Gesetzgebungskompetenz hierfür hat.

Es gibt hierfür ein dreistufiges Verfahren:

  1. Antrag auf ein Volksbegehren: Hierfür müssen 20.000 gültige Unterschriften innerhalb von sechs Monaten gesammelt werden.
  2. Volksbegehren: In dieser Stufe müssen ca. 170.000 gültige Unterschriften innerhalb von vier Monaten gesammelt werden.
  3. Volksentscheid: Waren die ersten beiden Stufen erfolgreich, kommt es zu einem Volksentscheid. Dies ist vergleichbar mit einer Parlamentswahl. Zur Abstimmung steht der Vorschlag des Volksbegehrens. Es gilt als angenommen, wenn mehr als 25 % der Wahlberechtigten und mehr als 50 % der Abstimmenden ihm zustimmen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gesetzes- und einem Beschlussvolksentscheid?

Bei einem Gesetzesvolksentscheid erarbeitet die Initiative X einen Gesetzesentwurf, der zur Abstimmung steht. Bei Annahme wird der Text direkt zum Gesetz, gleichrangig mit den vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzen.

Bei einem Beschlussvolksentscheid wird ein Text zur Abstimmung gestellt. Es muss kein ausgearbeitetes Gesetz sein, kann aber die wichtigsten Eckpunkte eines Gesetzes enthalten. Dieser Text ersetzt einen Beschluss des Abgeordnetenhauses. In der Regel wird der Senat hierdurch beauftragt, aus diesen Eckpunkten ein Gesetz auszuarbeiten.

Warum macht Ihr kein Gesetz, sondern einen Beschlussvolksentscheid?

Ein Gesetz auszuarbeiten, das unserem Thema gerecht wird, ist sehr kompliziert. Wir haben als ehrenamtlich Aktive nicht genügend Ressourcen, um dies zu bewerkstelligen. Hinter uns stehen eben keine großen Konzerne und mächtige Lobbyverbände. Hinzu kommt, dass die eigene Formulierung eines Gesetzes die Gefahr birgt, dass der Senat dies zur „Prüfung“ an das Landesverfassungsgericht verweist und wir dadurch jahrelang untätig auf eine Gerichtsentscheidung warten müssten.

Durch einen Beschlussvolksentscheid können wir zwar die wesentlichen Inhalte des Gesetzes festlegen, müssen aber nicht darauf achten, dass jedes Komma richtig gesetzt wird. Der Senat, der die entsprechenden Kapazitäten hat, bekommt durch unseren Volksentscheid den Auftrag, einen Gesetzesentwurf aufgrund unserer Vorlage auszuarbeiten.

Entnommen der Webseite der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“