Abseits bürgerlicher Geschlechternormen: Die Lage von Trans- und Inter- Personen

Nina Awarie, REVOLUTION-Germany, Fight! Revolutionäre Frauenzeitung No. 6

In den vergangenen Jahrzehnten wurden weltweit viele juristische und gesellschaftliche Zugeständnisse seitens der Herrschenden gemacht oder seitens der LGBTIA-Bewegung erkämpft. In Deutschland haben seit 2017 beispielsweise gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine zivile Ehe zu schließen. Auch in 22 weiteren Staaten wie den USA, Irland oder Südafrika können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, also die gleichen bürgerlichen Rechte wie Heteropaare wahrnehmen. Allerdings heißt die gestiegene formelle Akzeptanz nicht, dass es in diesen Ländern keine Diskriminierung von Homosexualität im Alltag gibt. Auch darf man nicht außer Acht lassen, dass in mehr als 70 Staaten, also im Großteil der Welt, auf homosexuelle Handlungen eine Gefängnis- oder sogar die Todesstrafe steht. Daneben kommt in der öffentlichen Wahrnehmung die rechtliche und soziale Lage von Inter- und Trans-Menschen zu kurz.

Situation von Transgendern …

Der Begriff Transgender wurde vor allem von John F. Oliven von der Columbia University in seiner Arbeit „Sexual Hygiene and Pathology“ aus dem Jahre 1965 geprägt. Dieser ist weiter gefasst als der der Transsexualität und gleichzeitig auch zutreffender, denn bei Gender (sozialem / psychologischem Geschlecht) handelt es sich natürlich um Identität und nicht um Sexualität. Der Begriff Transgender schließt aber auch all diejenigen mit ein, die sich non-binär nennen, sich also weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich identifizieren. Studien zufolge sind bis zu 0,26 % der Menschen trans, wobei die Dunkelziffer wesentlich größer sein dürfte. Dies hat vor allem mit einer gesellschaftlichen Tabuisierung des Themas, aber auch teilweise mit staatlichen Repressionen zu tun. Außerdem ist auch die erschreckend hohe Suizidrate unter Trans-Personen auffällig. Demnach hat in Großbritannien Umfragen zufolge fast die Hälfte aller jugendlichen Transgender einen oder mehrere Selbstmordversuche hinter sich und laut einer kanadischen Untersuchung haben im Bundesstaat Ontario bereits 78 % alles Trans-Personen einen oder mehrere Versuche unternommen, sich das Leben zu nehmen.

Wenn man nun die rechtliche Situation von Trans-Personen allein in Deutschland betrachtet, stößt man zunächst auf einen riesigen, kaum zu durchblickenden Paragraphendschungel. Das liegt einerseits an dem großen bürokratischen Aufwand im Falle einer Geschlechtsangleichung, andererseits an den vielen juristischen Schwächen des Transexuellengesetzes (TSG). Das TSG trat 1980 in Kraft, wurde aber im Laufe der Jahre häufig geändert, da viele Inhalte auf Beschwerden von Betroffenen hin vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden. Beispielsweise durften Personen unter 25 Jahren im ersten Entwurf des TSG weder eine Vornamensänderung („kleine Lösung”) noch eine Personenstandsänderung („große Lösung”) durchführen. Auch ging das TSG ursprünglich davon aus, dass alle Trans-Personen heterosexuell seien. Folglich konnte die „kleine Lösung”, also die Vornamensänderung, vom Gesetzgeber wieder rückgängig gemacht werden, wenn die Person eine andere des gleichen Geschlechts heiratete oder innerhalb von 300 Tagen nach der Namensänderung ein Kind bekam. Eine der heftigsten Forderungen des TSG an die betroffenen Personen war aber der erforderliche Nachweis einer Sterilisation, um den Personenstand ändern lassen zu können. Noch bis 2011 wurde das TSG auf diese Weise umgesetzt und bis heute kann der Personenstand nicht rückwirkend, also auch auf der Geburtsurkunde, geändert werden. Neben dem Paragraphendschungel stellt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ein Problem dar. Diese sind zwar gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet. Welche Eingriffe und Behandlungen die Kassen aber tatsächlich übernehmen, variiert stark. Generell ist die Bürokratisierung des Verfahrens – allein für eine Vornamensänderung – eine unzumutbare Belastung. Die Person muss demnach mindestens drei Jahre in der Geschlechterrolle „leben”, der sie sich „zugehörig” fühlt, und sich diese „Zugehörigkeit” von zwei unabhängigen Gutachter_Innen vor dem Amtsgericht bestätigen lassen. Für Jugendliche, die ihr Geschlecht angleichen wollen, gibt es daneben noch eine andere Hürde: die eigenen Eltern. Denn für die Einnahme von Hormonen oder Operationen braucht man die deren Erlaubnis und ist somit deren Willkür ausgesetzt. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper wird also -in allen Fällen, massiv beschnitten.

… und Inter-Personen

Intersexuell sind Menschen, die weder dem biologisch männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Das kann genetische, anatomische und hormonelle Ursachen haben. Schätzungsweise kommt jedes tausendste Kind intersexuell auf die Welt.

Etliche dieser Menschen wurden vom 20. Jahrhundert bis zum heutigen Tag zwangsweise hormonell behandelt, genital verstümmelt, sterilisiert und für eine binäre Geschlechterordnung „passend“ gemacht – das alles in einem Alter, in dem es unmöglich zu wissen ist, wie sich die Person selber sieht bzw. sich entwickeln würde.

Diese brutale Praxis geht auf die These des Psychologen John Money aus den 1950er Jahren zurück. In seiner „Optimal Gender Policy“ behauptete er, dass man Kinder zu Männern oder Frauen „erziehen“ könnte, wenn man nur die körperlichen Besonderheiten vor dem zweiten Lebensjahr einem der beiden Geschlechter angleiche. Auch wenn Forschungen belegen, dass die Geschlechtsidentität von den körperlichen Merkmalen losgelöst sein kann und viele der zwangsoperierten, intersexuellen Menschen lebenslang unter Depressionen, körperlichen Schmerzen und Traumata zu leiden haben, hält sich diese These in der Medizin teilweise noch heute. So heißt es in einem laut Amnesty International erst 2013 neu aufgelegten Fachbuch für Kinderärzt_innen: „Die operative Korrektur soll so früh durchgeführt werden, dass die Mädchen sich später ihrer Intersexualität nicht erinnern, also im Säuglingsalter, spätestens im zweiten bis dritten Lebensjahr.“

In Deutschland gab es rechtlich gesehen 2013 eine Reform des Personenstandsgesetzes. Diese beinhaltete, dass, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, es ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister eingetragen werden darf. Während liberale Teile des Bundestages dies als großer Erfolg feierten und Volker Beck gar von einer „kleinen Revolution“ sprach, gab es schon damals seitens der Betroffenenverbände Kritik an dieser Reform. Erst ab dem 10. Oktober 2017 war die Eintragung als „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister möglich, was ein Fortschritt ist, aber weiterhin an rein körperlichen Merkmalen festgemacht wird und damit nicht-binäre Trans-Personen ausschließt. Ein ausdrückliches Verbot von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Genitaloperationen an Kindern gibt es bis heute nicht.

Was hat das Ganze denn jetzt mit der bürgerlichen Gesellschaft zu tun?

Ob nun durch konservative Politiker_Innen, religiöse Institutionen, Medien oder Werbung: Die Gesellschaft reproduziert tagtäglich ein reaktionäres Familienbild. In der bürgerlichen Familie sind die Rollen klar verteilt: Der Mann ernährt als Hauptverdiener die Familie, während die Frau bestenfalls noch etwas dazuverdienen darf, sich aber hauptsächlich um den Haushalt und die Kindererziehung kümmert.

Dies geschieht nicht rein zufällig, sondern ist einfach eine Ideologie, die für den Kapitalismus besonders praktikabel ist. So werden durch das Idealbild der Familie die Erbschaftverhältnisse der Herrschenden geregelt, während die ganze Reproduktionsarbeit der Arbeiter_Innenklasse unentgeltlich im Privaten stattfindet. Menschen, die nun nicht in dieses cis- und heteronormative Gesellschaftsbild hineinpassen, sind der bürgerlichen Gesellschaft natürlich ein Dorn im Auge, denn mit ihrer bloßen Existenz stellen sie eine Gesellschaftsordnung in Frage, in der es „natürlich“ scheint, dass Männer arbeiten, Frauen Hausarbeit verrichten, und es normal ist, dass nur heterosexuelle Paare Kinder bekommen.

Auch wenn schon einige Errungenschaften erkämpft worden sind und die gesellschaftliche Akzeptanz von Trans-und Inter-Personen in den letzten Jahren leicht gestiegen ist, so ist diese Entwicklung mit Vorsicht zu genießen. Zum einen sind noch längst nicht alle Rechte erstritten worden, zum anderen ist auch ein Rollback in Bezug auf Geschlechterrollen zu beobachten. Der politische Rechtsruck, der international verbreitet ist und in Deutschland seinen Ausdruck im Erstarken der AfD findet, stellt eine große Gefahr für die Errungenschaften der LGBTIA-Bewegung dar. Da Trans- und Interphobie unmittelbar mit der Existenz der bürgerlichen Gesellschaft, also der kapitalistischen Klassengesellschaft verbunden sind, reicht es nicht aus, sie nur separat bekämpfen zu wollen. Man muss diesen reaktionäre Ideologien ihre materielle Basis entziehen, also den Kampf gegen LGBTIA-Feindlichkeit mit dem Kampf gegen den Kapitalismus verbinden.

Wir wollen gemeinsam für eine Gesellschaft eintreten, in der alle Menschen ungeachtet ihres biologischen oder gesellschaftlichen Geschlechts gleichberechtigt und gefahrenfrei leben können. Daher fordern wir:

– Intersex ist eine Identität! Verbot medizinisch nicht notwendiger, kosmetischer Genitaloperationen an Kindern!

– Kostenlose Beratung und operative, geschlechtsangleichende Behandlung, wenn dies von der betroffenen Person gewünscht wird! Für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper!

– Kampf der Diskriminierung in Beruf und Alltag! Für breite Aufklärungskampagnen und Selbstverteidigungskomitees der Unterdrückten in Verbindung mit der Arbeiter_Innenbewegung!

– Für das Recht auf gesonderte Treffen in den Organisationen der Arbeiter_Innenbewegung, um den Kampf für Gleichberechtigung voranzutreiben und gegen diskriminierendes und chauvinistisches Verhalten vorzugehen!