Pakistan: Rechte versucht, minimalen Schutz für Transpersonen rückgängig zu machen

Revolutionary Socialist Movement (Pakistan), Fight! Revolutionärer Frauenzeitung 11, März 2023

Während im Iran die Arbeiter:innenklasse gegen das diktatorische, patriarchale Regime auf die Straße geht, wird über die Attacke der fundamentalistischen Rechten auf Transpersonen in Pakistan, die ohnehin schon massiv unterdrückt werden, geschwiegen.

Ebenso wie die Mullahs im Iran versuchen, Frauen daran zu hindern, selbst zu entscheiden, was sie tragen, will das pakistanische Äquivalent mit seiner protofaschistischen Basis die kleinen Erfolge des Gesetzes zum Schutz von Transpersonen aus dem Jahr 2018 zurücknehmen. Es war zwar kein großer Wurf, kann jedoch als kleiner Fortschritt angesehen werden. Es gewährt Transpersonen zum Beispiel nicht das Recht, sich entgegen ihrem eingetragenen Geschlecht als Mann oder Frau zu identifizieren. Dennoch erlaubt es ihnen, sich selbst dem dritten Geschlecht im Unterschied zu ihrem bei Geburt zugeschriebenen zuzuordnen. Dies gilt auch für Ausweisdokumente.

Die religiöse Rechte begehrt, wie zu erwarten war, bewaffnet gegen dieses Gesetz auf und verbreitet eine Deutung, die wie gewöhnlich in Betrug und Verderbtheit wurzelt, die typisch für ihresgleichen ist. Als Begründung gibt sie an, dass die amtliche Änderung des Geschlechts als Möglichkeit genutzt werden könne, das Verbot von Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Paare zu umgehen, indem sie vorgeben, ein anderes Geschlecht zu repräsentieren. Doch das ist unwahr.

Die Kräfte, die gegen dieses Gesetz mobilisieren, welches im Jahr 2018 verabschiedet wurde, sind dafür bekannt, seit langem protofaschistische Tendenzen zu umfassen. Sie sind ebenfalls dafür bekannt, ein extrem patriarchales und rückschrittliches Frauenbild zu vertreten. Die Partei Jamaat-e-Islami (Islamische Gemeinschaft; JI) spielte eine zentrale Rolle für die drakonischen Gesetze, die der Diktator Zia-ul-Haq (1978 – 1988) während der Militärdiktatur eingeführt hat. Die Jamiat Ulema-e-Islam (Fazl) (JUI-F; Versammlung Islamischer Kleriker), deren Führer Maulana Fazal-ur-Rehman ist, wurde vor kurzem, als die PDM (Pakistan Democratic Movement; Pakistanische Demokratische Bewegung; Parteienkoalition gegen Expremierminister Imran Khan, 2020 gegründet) in Opposition zu Imran Khan gegründet wurde, als  Held:in der reformorientierten und liberalen Linken Pakistans gefeiert. Doch sie pflegt die hässliche Tradition, die Gesichter von Frauen, die in öffentlichen Anzeigen zu sehen sind, mit schwarzer Farbe zu beschmieren. In der Zwischenzeit hat sich noch eine weitere Partei, die Pakistan Tehreek-e-Insaf (PTI; Pakistanische Bewegung für Gerechtigkeit) der widerwärtigen Hasskampagne angeschlossen. Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass der Vorsitzende und ehemalige Premierminister Imran Khan ein Frauenhasser vom selben Schlag ist.

Senator Mushtaq Ahmad Khan von der Partei Jamaat-e-Islami steht an der Spitze der derzeitigen Hasskampagne gegen die Rechte von Transmenschen, die zumindest auf dem Papier bestehen. Er hat vorgeschlagen die Gesetzeslage dahingehend zu ändern, dass Gremien von Ärzt:innen geschaffen werden sollen, die dann wiederum die Entscheidungsmacht darüber hätten, ob eine Person „komplett“ männlich oder weiblich sei. Dies solle mit einer invasiven körperlichen Untersuchung einhergehen. In seiner Vorstellung sollten nur die, bei denen das Geschlecht auf Basis der Fortpflanzungsanatomie bei Geburt „unklar“ sei, das Recht dazu haben, über ihr Geschlecht zu entscheiden. Kurz gesagt sollten lediglich Menschen mit mehrdeutigen Genitalien (Anm.: in der Regel sog. Intersexuelle) wählen dürfen und auch nur, wenn sie sich vorher der Tortur einer Leibesuntersuchung durch eine ärztliche Instanz unterzögen. In einem Land, wo die meisten Ärzt:innen (Anm: in der Regel Männer) bereits massiv in die Privatsphäre ihrer Patient:innen durch wertende Kommentare eingreifen, bspw. wenn es um Themen rund um Sex geht, kann man sich ausdenken, was das für Leben und Gesundheit von Transpersonen an Belastung mit sich bringt.

Die Begründung Mushtaq Ahmad Khans hat gezeigt, dass sowohl Frauenunterdrückung als auch die Geschlechterungleichheit und die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten eine Klassenfrage darstellen. So gab er bei Voice of America zu, dass die eigenständige Wahl des Geschlechtes „eine Gefahr für die Familie und das Erbschaftssystem darstellt“ und es „die Tür dafür öffnet, dass 220 Millionen Menschen auswählen zu können, irgendwas zu sein“. Die Familie ist in der bürgerlichen Gesellschaft der Garant für das Überleben des kapitalistischen Systems, denn sie dient in erster Linie dazu, das Privateigentum dort zu halten. Für Pakistan ist wichtig anzumerken, dass insbesondere in islamischen Gesellschaften Frauen den halben Anteil des Mannes am Erbe erhalten. Die mickrige Hälfte, die ihnen zusteht, wird dennoch als Teil angesehen, der der Familie des Mannes zustünde. Die Ängste, dass Privatbesitz anders verteilt würde, und die Bedrohung, die das Gesetz offensichtlich für das „Familiensystem“ darstellt, zeigen, wie die Institutionen der Familie, des Klerus und des Gesetzes zusammenwirken, um die Existenz und den Fortbestand des Systems des Privateigentums zu sichern. Dieses System sorgt dafür, dass die Reichen reich und die Armen arm bleiben. Es sorgt dafür, dass der Sohn eines Kapitalisten auch nach dem Tod des Vaters Eigentümer des Familienunternehmens bleibt und der Sohn eines Arbeiters auch nach dem Tod seines Vaters zu einem Hungerlohn arbeiten muss. Die regressive Anhäufung von Reichtum in wenigen Händen kann ohne Familiensystem nicht fortbestehen. Das derzeitige Gesetz zum Schutz von Transgendern sieht vor, dass eine Person, die sich als Transmann identifiziert, auch doppelt so viel Erbe erhält wie eine Transfrau. In einem Land, in dem es üblich ist, dass Brüder ihre Schwestern emotional so manipulieren, dass sie auf ihren ohnehin schon geringen Anteil am Erbe verzichten, oder es sich einfach ohne ihre Zustimmung aneignen, kann man sich vorstellen, welche Ängste das Gesetz bei reaktionären Männern auslöst, die nun mit der Bedrohung konfrontiert sind, dass ihre leiblichen Schwestern sich möglicherweise in Männer „verwandeln“. Auch wenn es keine Zahlen gibt, die solche lächerlichen Befürchtungen untermauern, ist die Klassenbasis dieser Ängste mehr als deutlich.

Obwohl sie unbegründet sind, bedeuten sie in der Realität eine Bedrohung für das Leben und die Sicherheit von Transpersonen. Im Jahr 2021 wurden nachweislich mindestens 20 Transpersonen in Pakistan umgebracht. Das pakistanische Religionsgericht sowie der ständige Ausschuss für die Überprüfung im Senat prüfen die Argumente zum Gesetz. Der Rat für Islamische Ideologie (ein weiteres Verfassungsorgan Pakistans), dessen Aufgabe es ist, die pakistanischen Gesetze im Lichte des Islam zu überprüfen, hat das Gesetz aus dem Jahr 2018 für unislamisch erklärt. Wenn das Gesetz geändert wird, um die religiöse Rechte und ihre frauenfeindlichen Verbündeten in fast allen etablierten Parteien Pakistans zu besänftigen, käme das einer großen Niederlage für die Arbeiter:innenklasse und die unterdrückten Menschen in Pakistan gleich. Heute haben sie es auf die Transgender abgesehen. Morgen könnten sie versuchen, den Hidschab (Verschleierung oder Kopfbedeckung nach islamischem Gesetz) im Namen des Islam durchzusetzen wie ihre benachbarten Kleriker im Iran. Es ist ein Teufelskreis, in dem die imperialistischen Mächte diese Beispiele nutzen werden, um zu Hause weiter mit der Islamophobie hausieren zu gehen, während die arbeitenden Massen sowohl in den imperialistischen Kernländern als auch in den Halbkolonien weiter leiden.

Daher rufen wir Arbeiter:innen, Bauern/Bäuerinnen, Gewerkschaften und alle fortschrittlichen Kräfte in Pakistan auf, sich gegen diese dogmatischen Kräfte zu stellen. Wir können nur selbst etwas bewirken, denn die Bourgeoisie wird keinen Finger rühren. Mushtaq Khan hatte bereits 2021 versucht, seine unsägliche Agenda durchzusetzen. Doch es schlug damals dank des Einsatzes von Shireen Mazari (pakistanische Politikerin und Menschenrechtsaktivistin, Vorsitzende der Parlamentskommission für die Ernennung der/s Chef:in der Wahlkommission und ihrer Mitglieder) fehl. Gegenwärtig braucht die pakistanische Bourgeoisie eine Angst, die sie über ihre Medien und Kleriker in den Köpfen der Massen hervorrufen kann, um von den wirklichen Problemen der Wirtschaftskrise, den verheerenden Überschwemmungen und der ständig wachsenden Auslandsverschuldung abzulenken. Jamaat-e-Islami spielt langjährig die Rolle der Schutzmacht eines sich auflösenden kapitalistischen Systems. Ohne selbst je an die Macht kommen zu können, besteht darin ihr einziger Job, um sich ihren Anteil an den Pfründen zu sichern. Denn die Gruppe, auf die sie sich in der Gesellschaft stützt, ist überschaubar. Es sind vor allem kleine Geschäftsleute und Händler:innen, also Kleinbürger:innen. Historisch gesehen sind das genau diejenigen, die dazu mobilisiert werden können, auch mit Gewalt gegen die Arbeiter:innenklasse und ihre Organisationen vorzugehen. Genau deswegen ist es unsere Aufgabe, sie nicht gewähren zu lassen und uns mit all unserer Kraft gegen diese Attacken (auf Transsexuellenrechte) als Ausdruck patriarchaler Gewalt durch reaktionäre Kräfte zu stellen. Unsere Brüder und Schwestern im Iran weisen uns den Weg!




Die Lage von Trans- und Inter-Personen

Nina Awarie, REVOLUTION Deutschland, Fight, Revolutionäre Frauenzeitung Nr. 8, März 2020

In den vergangenen Jahrzehnten wurden weltweit viele
juristische und gesellschaftliche Zugeständnisse seitens der Herrschenden
gemacht oder seitens der LGBTIA-Bewegung erkämpft. In Deutschland haben seit
2017 beispielsweise gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine zivile
Ehe zu schließen. Auch in 22 weiteren Staaten wie den USA, Irland oder
Südafrika können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, also die gleichen
bürgerlichen Rechte wie Heteropaare wahrnehmen. Allerdings heißt die gestiegene
formelle Akzeptanz nicht, dass es in diesen Ländern keine Diskriminierung von
Homosexualität im Alltag gibt. Auch darf man nicht außer Acht lassen, dass in
mehr als 70 Staaten, also im Großteil der Welt, auf homosexuelle Handlungen
eine Gefängnis- oder sogar die Todesstrafe steht. Daneben kommt in der
öffentlichen Wahrnehmung die rechtliche und soziale Lage von Inter- und
Trans-Menschen zu kurz.

Situation von Transgendern …

Der Begriff Transgender wurde vor allem von John F. Oliven
von der Columbia University in seiner Arbeit „Sexual Hygiene and Pathology“ aus
dem Jahre 1965 geprägt. Dieser ist weiter gefasst als der der Transsexualität
und gleichzeitig auch zutreffender, denn bei Gender (sozialem/psychologischem
Geschlecht) handelt es sich natürlich um die Geschlechterrolle und nicht um das
biologische Geschlecht. Der Begriff Transgender schließt aber auch all
diejenigen mit ein, die sich non-binär nennen, sich also weder eindeutig männlich
noch eindeutig weiblich identifizieren. Studien zufolge sind bis zu 0,26 %
der Menschen trans, wobei die Dunkelziffer wesentlich größer sein dürfte. Dies
hat vor allem mit einer gesellschaftlichen Tabuisierung des Themas, aber auch
teilweise mit staatlichen Repressionen zu tun. Außerdem ist auch die
erschreckend hohe Suizidrate unter Trans-Personen auffällig. Demnach hat in
Großbritannien Umfragen zufolge fast die Hälfte aller jugendlichen Transgender
einen oder mehrere Selbstmordversuche hinter sich und laut einer kanadischen
Untersuchung haben im Bundesstaat Ontario bereits 78 % alles
Trans-Personen einen oder mehrere Versuche unternommen, sich das Leben zu
nehmen.

Wenn man nun die rechtliche Situation von Trans-Personen
allein in Deutschland betrachtet, stößt man zunächst auf einen riesigen, kaum
zu durchblickenden Paragraphendschungel. Das liegt einerseits an dem großen
bürokratischen Aufwand im Falle einer Geschlechtsangleichung, andererseits an
den vielen juristischen Schwächen des Transexuellengesetzes (TSG). Das TSG trat
1980 in Kraft, wurde aber im Laufe der Jahre häufig geändert, da viele Inhalte
auf Beschwerden von Betroffenen hin vom Bundesverfassungsgericht für
verfassungswidrig erklärt wurden. Beispielsweise durften Personen unter 25
Jahren im ersten Entwurf des TSG weder eine Vornamensänderung („kleine Lösung“)
noch eine Personenstandsänderung („große Lösung“) durchführen. Auch ging das
TSG ursprünglich davon aus, dass alle Trans-Personen heterosexuell seien.
Folglich konnte die „kleine Lösung“, also die Vornamensänderung, vom
Gesetzgeber wieder rückgängig gemacht werden, wenn die Person eine andere des
gleichen Geschlechts heiratete oder innerhalb von 300 Tagen nach der
Namensänderung ein Kind bekam. Eine der heftigsten Forderungen des TSG an die
betroffenen Personen war aber der erforderliche Nachweis einer Sterilisation,
um den Personenstand ändern lassen zu können. Noch bis 2011 wurde das TSG auf
diese Weise umgesetzt und bis heute kann der Personenstand nicht rückwirkend,
also auch auf der Geburtsurkunde, geändert werden. Neben dem
Paragraphendschungel stellt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ein
Problem dar. Diese sind zwar gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet.
Welche Eingriffe und Behandlungen die Kassen aber tatsächlich übernehmen,
variiert stark. Generell ist die Bürokratisierung des Verfahrens – allein für
eine Vornamensänderung – eine unzumutbare Belastung. Die Person muss demnach
mindestens drei Jahre in der Geschlechterrolle „leben“, der sie sich „zugehörig“
fühlt, und sich diese „Zugehörigkeit“ von zwei unabhängigen Gutachter_Innen vor
dem Amtsgericht bestätigen lassen. Für Jugendliche, die ihr Geschlecht
angleichen wollen, gibt es daneben noch eine andere Hürde: die eigenen Eltern.
Denn für die Einnahme von Hormonen oder Operationen braucht man deren Erlaubnis
und ist somit ihrer Willkür ausgesetzt. Das Selbstbestimmungsrecht über den
eigenen Körper wird also in allen Fällen massiv beschnitten.

… und Inter-Personen

Intersexuell sind Menschen, die weder dem biologisch
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können.
Das kann genetische, anatomische und hormonelle Ursachen haben. Schätzungsweise
kommt jedes tausendste Kind intersexuell auf die Welt.

Etliche dieser Menschen wurden vom 20. Jahrhundert bis zum
heutigen Tag zwangsweise hormonell behandelt, genital verstümmelt, sterilisiert
und für eine binäre Geschlechterordnung „passend“ gemacht – das alles in einem
Alter, in dem es unmöglich zu wissen ist, wie sich die Person selber sieht bzw.
sich entwickeln würde.

Diese brutale Praxis geht auf die These des Psychologen John
Money aus den 1950er Jahren zurück. In seiner „Optimal Gender Policy“
behauptete er, dass man Kinder zu Männern oder Frauen „erziehen“ könnte, wenn
man nur die körperlichen Besonderheiten vor dem zweiten Lebensjahr einem der
beiden Geschlechter angleiche. Auch wenn Forschungen belegen, dass die
Geschlechtsidentität von den körperlichen Merkmalen losgelöst sein kann und
viele der zwangsoperierten, intersexuellen Menschen lebenslang unter
Depressionen, körperlichen Schmerzen und Traumata zu leiden haben, hält sich
diese These in der Medizin teilweise noch heute. So heißt es in einem laut
Amnesty International erst 2013 neu aufgelegten Fachbuch für Kinderärzt_innen:
„Die operative Korrektur soll so früh durchgeführt werden, dass die Mädchen
sich später ihrer Intersexualität nicht erinnern, also im Säuglingsalter,
spätestens im zweiten bis dritten Lebensjahr.“

In Deutschland gab es rechtlich gesehen 2013 eine Reform des
Personenstandsgesetzes. Diese beinhaltete, dass, wenn das Kind weder dem
weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, es ohne eine
solche Angabe in das Geburtenregister eingetragen werden darf. Während liberale
Teile des Bundestages dies als großer Erfolg feierten und Volker Beck gar von
einer „kleinen Revolution“ sprach, gab es schon damals seitens der
Betroffenenverbände Kritik an dieser Reform. Erst ab dem 10. Oktober 2017 war
die Eintragung als „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister möglich, was ein
Fortschritt ist, aber weiterhin an rein körperlichen Merkmalen festgemacht wird
und damit nicht-binäre Trans-Personen ausschließt. Ein ausdrückliches Verbot
von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Genitaloperationen an Kindern
gibt es bis heute nicht.

Zusammenhänge

Ob nun durch konservative Politiker_Innen, religiöse
Institutionen, Medien oder Werbung: Die Gesellschaft reproduziert tagtäglich
ein reaktionäres Familienbild. In der bürgerlichen Familie sind die Rollen klar
verteilt: Der Mann ernährt als Hauptverdiener die Familie, während die Frau
bestenfalls noch etwas dazuverdienen darf, sich aber hauptsächlich um den
Haushalt und die Kindererziehung kümmert.

Dies geschieht nicht rein zufällig, sondern ist einfach eine
Ideologie und Praxis, die für den Kapitalismus besonders profitabel ist. So
werden durch das Idealbild der Familie die Erbschaftverhältnisse der
Herrschenden geregelt, während die ganze Reproduktionsarbeit der Arbeiter_Innenklasse
unentgeltlich im Privaten stattfindet. Menschen, die nun nicht in dieses cis-
und heteronormative Gesellschaftsbild hineinpassen, sind der bürgerlichen
Gesellschaft natürlich ein Dorn im Auge, denn mit ihrer bloßen Existenz stellen
sie eine Gesellschaftsordnung in Frage, in der es „natürlich“ scheint, dass
Männer arbeiten, Frauen Hausarbeit verrichten, und es normal ist, dass nur
heterosexuelle Paare Kinder bekommen.

Auch wenn schon einige Errungenschaften erkämpft worden sind
und die gesellschaftliche Akzeptanz von Trans-und Inter-Personen in den letzten
Jahren leicht gestiegen ist, so ist diese Entwicklung mit Vorsicht zu genießen.
Zum einen sind noch längst nicht alle Rechte erstritten worden, zum anderen ist
auch ein Rollback in Bezug auf Geschlechterrollen zu beobachten. Der politische
Rechtsruck, der international verbreitet ist und in Deutschland seinen Ausdruck
im Erstarken der AfD findet, stellt eine große Gefahr für die Errungenschaften
der LGBTIA-Bewegung dar. Da Trans- und Interphobie unmittelbar mit der Existenz
der bürgerlichen Gesellschaft, also der kapitalistischen Klassengesellschaft
verbunden sind, reicht es nicht aus, sie nur separat bekämpfen zu wollen. Man
muss diesen reaktionären Ideologien ihre materielle Basis entziehen, also den
Kampf gegen LGBTIA-Feindlichkeit mit dem Kampf gegen den Kapitalismus
verbinden.

Wir wollen gemeinsam für eine Gesellschaft eintreten, in der
alle Menschen ungeachtet ihres biologischen oder gesellschaftlichen Geschlechts
gleichberechtigt und gefahrenfrei leben können. Daher fordern wir:

  • Intersex vollständig legalisieren! Verbot medizinisch nicht notwendiger, kosmetischer Genitaloperationen an Kindern!
  • Kostenlose Beratung und operative, geschlechtsangleichende Behandlung, wenn dies von der betroffenen Person gewünscht wird! Für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper!
  • Kampf der Diskriminierung in Beruf und Alltag! Für breite Aufklärungskampagnen und Selbstverteidigungskomitees der Unterdrückten in Verbindung mit der Arbeiter_Innenbewegung!
  • Für das Recht auf gesonderte Treffen in den Organisationen der Arbeiter_Innenbewegung, um den Kampf für Gleichberechtigung voranzutreiben und gegen diskriminierendes und chauvinistisches Verhalten vorzugehen!



Abseits bürgerlicher Geschlechternormen: Die Lage von Trans- und Inter- Personen

Nina Awarie, REVOLUTION-Germany, Fight! Revolutionäre Frauenzeitung No. 6

In den vergangenen Jahrzehnten wurden weltweit viele juristische und gesellschaftliche Zugeständnisse seitens der Herrschenden gemacht oder seitens der LGBTIA-Bewegung erkämpft. In Deutschland haben seit 2017 beispielsweise gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine zivile Ehe zu schließen. Auch in 22 weiteren Staaten wie den USA, Irland oder Südafrika können gleichgeschlechtliche Paare heiraten, also die gleichen bürgerlichen Rechte wie Heteropaare wahrnehmen. Allerdings heißt die gestiegene formelle Akzeptanz nicht, dass es in diesen Ländern keine Diskriminierung von Homosexualität im Alltag gibt. Auch darf man nicht außer Acht lassen, dass in mehr als 70 Staaten, also im Großteil der Welt, auf homosexuelle Handlungen eine Gefängnis- oder sogar die Todesstrafe steht. Daneben kommt in der öffentlichen Wahrnehmung die rechtliche und soziale Lage von Inter- und Trans-Menschen zu kurz.

Situation von Transgendern …

Der Begriff Transgender wurde vor allem von John F. Oliven von der Columbia University in seiner Arbeit „Sexual Hygiene and Pathology“ aus dem Jahre 1965 geprägt. Dieser ist weiter gefasst als der der Transsexualität und gleichzeitig auch zutreffender, denn bei Gender (sozialem / psychologischem Geschlecht) handelt es sich natürlich um Identität und nicht um Sexualität. Der Begriff Transgender schließt aber auch all diejenigen mit ein, die sich non-binär nennen, sich also weder eindeutig männlich noch eindeutig weiblich identifizieren. Studien zufolge sind bis zu 0,26 % der Menschen trans, wobei die Dunkelziffer wesentlich größer sein dürfte. Dies hat vor allem mit einer gesellschaftlichen Tabuisierung des Themas, aber auch teilweise mit staatlichen Repressionen zu tun. Außerdem ist auch die erschreckend hohe Suizidrate unter Trans-Personen auffällig. Demnach hat in Großbritannien Umfragen zufolge fast die Hälfte aller jugendlichen Transgender einen oder mehrere Selbstmordversuche hinter sich und laut einer kanadischen Untersuchung haben im Bundesstaat Ontario bereits 78 % alles Trans-Personen einen oder mehrere Versuche unternommen, sich das Leben zu nehmen.

Wenn man nun die rechtliche Situation von Trans-Personen allein in Deutschland betrachtet, stößt man zunächst auf einen riesigen, kaum zu durchblickenden Paragraphendschungel. Das liegt einerseits an dem großen bürokratischen Aufwand im Falle einer Geschlechtsangleichung, andererseits an den vielen juristischen Schwächen des Transexuellengesetzes (TSG). Das TSG trat 1980 in Kraft, wurde aber im Laufe der Jahre häufig geändert, da viele Inhalte auf Beschwerden von Betroffenen hin vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurden. Beispielsweise durften Personen unter 25 Jahren im ersten Entwurf des TSG weder eine Vornamensänderung („kleine Lösung”) noch eine Personenstandsänderung („große Lösung”) durchführen. Auch ging das TSG ursprünglich davon aus, dass alle Trans-Personen heterosexuell seien. Folglich konnte die „kleine Lösung”, also die Vornamensänderung, vom Gesetzgeber wieder rückgängig gemacht werden, wenn die Person eine andere des gleichen Geschlechts heiratete oder innerhalb von 300 Tagen nach der Namensänderung ein Kind bekam. Eine der heftigsten Forderungen des TSG an die betroffenen Personen war aber der erforderliche Nachweis einer Sterilisation, um den Personenstand ändern lassen zu können. Noch bis 2011 wurde das TSG auf diese Weise umgesetzt und bis heute kann der Personenstand nicht rückwirkend, also auch auf der Geburtsurkunde, geändert werden. Neben dem Paragraphendschungel stellt die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ein Problem dar. Diese sind zwar gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet. Welche Eingriffe und Behandlungen die Kassen aber tatsächlich übernehmen, variiert stark. Generell ist die Bürokratisierung des Verfahrens – allein für eine Vornamensänderung – eine unzumutbare Belastung. Die Person muss demnach mindestens drei Jahre in der Geschlechterrolle „leben”, der sie sich „zugehörig” fühlt, und sich diese „Zugehörigkeit” von zwei unabhängigen Gutachter_Innen vor dem Amtsgericht bestätigen lassen. Für Jugendliche, die ihr Geschlecht angleichen wollen, gibt es daneben noch eine andere Hürde: die eigenen Eltern. Denn für die Einnahme von Hormonen oder Operationen braucht man die deren Erlaubnis und ist somit deren Willkür ausgesetzt. Das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper wird also -in allen Fällen, massiv beschnitten.

… und Inter-Personen

Intersexuell sind Menschen, die weder dem biologisch männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können. Das kann genetische, anatomische und hormonelle Ursachen haben. Schätzungsweise kommt jedes tausendste Kind intersexuell auf die Welt.

Etliche dieser Menschen wurden vom 20. Jahrhundert bis zum heutigen Tag zwangsweise hormonell behandelt, genital verstümmelt, sterilisiert und für eine binäre Geschlechterordnung „passend“ gemacht – das alles in einem Alter, in dem es unmöglich zu wissen ist, wie sich die Person selber sieht bzw. sich entwickeln würde.

Diese brutale Praxis geht auf die These des Psychologen John Money aus den 1950er Jahren zurück. In seiner „Optimal Gender Policy“ behauptete er, dass man Kinder zu Männern oder Frauen „erziehen“ könnte, wenn man nur die körperlichen Besonderheiten vor dem zweiten Lebensjahr einem der beiden Geschlechter angleiche. Auch wenn Forschungen belegen, dass die Geschlechtsidentität von den körperlichen Merkmalen losgelöst sein kann und viele der zwangsoperierten, intersexuellen Menschen lebenslang unter Depressionen, körperlichen Schmerzen und Traumata zu leiden haben, hält sich diese These in der Medizin teilweise noch heute. So heißt es in einem laut Amnesty International erst 2013 neu aufgelegten Fachbuch für Kinderärzt_innen: „Die operative Korrektur soll so früh durchgeführt werden, dass die Mädchen sich später ihrer Intersexualität nicht erinnern, also im Säuglingsalter, spätestens im zweiten bis dritten Lebensjahr.“

In Deutschland gab es rechtlich gesehen 2013 eine Reform des Personenstandsgesetzes. Diese beinhaltete, dass, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, es ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister eingetragen werden darf. Während liberale Teile des Bundestages dies als großer Erfolg feierten und Volker Beck gar von einer „kleinen Revolution“ sprach, gab es schon damals seitens der Betroffenenverbände Kritik an dieser Reform. Erst ab dem 10. Oktober 2017 war die Eintragung als „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister möglich, was ein Fortschritt ist, aber weiterhin an rein körperlichen Merkmalen festgemacht wird und damit nicht-binäre Trans-Personen ausschließt. Ein ausdrückliches Verbot von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Genitaloperationen an Kindern gibt es bis heute nicht.

Was hat das Ganze denn jetzt mit der bürgerlichen Gesellschaft zu tun?

Ob nun durch konservative Politiker_Innen, religiöse Institutionen, Medien oder Werbung: Die Gesellschaft reproduziert tagtäglich ein reaktionäres Familienbild. In der bürgerlichen Familie sind die Rollen klar verteilt: Der Mann ernährt als Hauptverdiener die Familie, während die Frau bestenfalls noch etwas dazuverdienen darf, sich aber hauptsächlich um den Haushalt und die Kindererziehung kümmert.

Dies geschieht nicht rein zufällig, sondern ist einfach eine Ideologie, die für den Kapitalismus besonders praktikabel ist. So werden durch das Idealbild der Familie die Erbschaftverhältnisse der Herrschenden geregelt, während die ganze Reproduktionsarbeit der Arbeiter_Innenklasse unentgeltlich im Privaten stattfindet. Menschen, die nun nicht in dieses cis- und heteronormative Gesellschaftsbild hineinpassen, sind der bürgerlichen Gesellschaft natürlich ein Dorn im Auge, denn mit ihrer bloßen Existenz stellen sie eine Gesellschaftsordnung in Frage, in der es „natürlich“ scheint, dass Männer arbeiten, Frauen Hausarbeit verrichten, und es normal ist, dass nur heterosexuelle Paare Kinder bekommen.

Auch wenn schon einige Errungenschaften erkämpft worden sind und die gesellschaftliche Akzeptanz von Trans-und Inter-Personen in den letzten Jahren leicht gestiegen ist, so ist diese Entwicklung mit Vorsicht zu genießen. Zum einen sind noch längst nicht alle Rechte erstritten worden, zum anderen ist auch ein Rollback in Bezug auf Geschlechterrollen zu beobachten. Der politische Rechtsruck, der international verbreitet ist und in Deutschland seinen Ausdruck im Erstarken der AfD findet, stellt eine große Gefahr für die Errungenschaften der LGBTIA-Bewegung dar. Da Trans- und Interphobie unmittelbar mit der Existenz der bürgerlichen Gesellschaft, also der kapitalistischen Klassengesellschaft verbunden sind, reicht es nicht aus, sie nur separat bekämpfen zu wollen. Man muss diesen reaktionäre Ideologien ihre materielle Basis entziehen, also den Kampf gegen LGBTIA-Feindlichkeit mit dem Kampf gegen den Kapitalismus verbinden.

Wir wollen gemeinsam für eine Gesellschaft eintreten, in der alle Menschen ungeachtet ihres biologischen oder gesellschaftlichen Geschlechts gleichberechtigt und gefahrenfrei leben können. Daher fordern wir:

– Intersex ist eine Identität! Verbot medizinisch nicht notwendiger, kosmetischer Genitaloperationen an Kindern!

– Kostenlose Beratung und operative, geschlechtsangleichende Behandlung, wenn dies von der betroffenen Person gewünscht wird! Für das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper!

– Kampf der Diskriminierung in Beruf und Alltag! Für breite Aufklärungskampagnen und Selbstverteidigungskomitees der Unterdrückten in Verbindung mit der Arbeiter_Innenbewegung!

– Für das Recht auf gesonderte Treffen in den Organisationen der Arbeiter_Innenbewegung, um den Kampf für Gleichberechtigung voranzutreiben und gegen diskriminierendes und chauvinistisches Verhalten vorzugehen!