Arbeiter:innenmacht

Reisefreiheit unter Stacheldraht: EU verschärft Migrationsregime

Jürgen Roth, Infomail 1050, 9. April 2019

Am EU-Sondergipfel Juni 2018 zu Migration herrschte in einer zentralen Frage Einigkeit. Nahezu alle Teilnehmerstaaten wollten die Zahlen der nach Europa kommenden MigrantInnen senken bzw. noch stärker kontrollieren. Einig waren sich die EU-Staats- und RegierungschefInnen in der engeren Kooperation mit „PartnerInnen“ wie dem ägyptischen Al-Sisi-Regime, der Aufrüstung der Grenzschutzagentur Frontex von 1.500 auf 10.000 Mitarbeiterinnen – Anfang Dezember 2018 erst einmal von Ende 2020 auf 2027 verschoben – und der Einrichtung „kontrollierter Zentren“, also Massenlagern für MigrantInnen. Der Streit mit den Visegrad-Staaten Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn, die im Rahmen der Umverteilung innerhalb der EU keine Menschen aufnehmen wollen, schwelt indes weiter. Die angekündigte Reform der Dublin-Verordnung ist ebenfalls gescheitert.

Im Vergleich zu 2015 und 2016 ist die Zahl derjenigen, die es nach Europa schaffen, stark gesunken. Zudem haben sich die Migrationsrouten vom Balkan über Italien nach Spanien verschoben. Ein Grund dafür ist der im März 2016 unterzeichnete EU-Türkei-Deal, ein weiterer seit Juni mit Antritt der neuen italienischen Regierung die Kriminalisierung der privaten Seenotrettung. Im Südosten, so auf den griechischen Inseln und in Nordbosnien, leben immer noch etliche, die 2015 auf der „Balkanroute“ stecken geblieben sind. Gleichzeitig wurde/n in zahlreichen Mitgliedsstaaten der Union das Asylrecht geschliffen und restriktivere Regeln für MigrantInnen eingeführt.

Dänemark

Im März 2017 wurde die 50. Verschärfung des Ausländerrechts beschlossen, keine zwei Jahre später ist die Zahl 100 übertroffen. Im Dezember beschloss der Folketing offiziell die Abkehr vom Prinzip der Integration als Ziel der dänischen Ausländer- und Asylpolitik. Stattdessen konzentriert sich die von der rechten Danske Folkeparti unterstützte rechtsliberale Regierung auf einen vorübergehenden Aufenthalt.

Das Integrationsgeld wurde gekürzt. Abgelehnte AsylantragsstellerInnen sollen ab 2021 auf der kleinen Ostseeinsel Lindholm untergebracht werden. 2019 tritt das „Ghetto-Gesetz“ in Kraft, dem zufolge bis 2030 sog. migrantische Stadtviertel abgeschafft gehören. Als Ghetto gelten Bezirke mit mind. 50 % EinwohnerInnen aus „nicht westlichen“ Ländern, einer Arbeitslosigkeit über 40 % und in denen die Kriminalitätsrate höher als anderswo im Staate Dänemark ist. In solchen Gegenden soll künftig Kita-Besuch Pflicht werden. Eine Extra-Justiz bestraft einige Delikte doppelt so streng wie in anderen Wohnvierteln. Der Schlachtruf „Bekämpfung von Parallelgesellschaften“ ist nicht das Einzige, was in diesem Staat faul ist.

Österreich

Die seit über einem Jahr amtierende ÖVP/FPÖ-Bundesregierung hatte versprochen, Abschiebungen zu forcieren und die Regeln für Eingewanderte in der Alpenrepublik zu ändern. Sie hielt Wort:

Seit 1. September 2018 kann Bargeld bis zu 840 Euro pro Person bei der Asylantragstellung beschlagnahmt werden. Neu ist ein automatisch einsetzendes Aberkennungsverfahren, wenn Asylberechtigte einen Reisepass ihres Herkunftslandes beantragen oder in dieses reisen. Die Wartepflicht für die Verleihung der StaatsbürgerInnenschaft wurde von 6 auf 10 Jahre verlängert. Ein im April 2019 in Kraft tretendes Gesetz sieht vor, dass für AusländerInnen 300 von 863 Euro der Mindestsicherung an Bedingungen wie Sprachkenntnisse geknüpft sind. Ab Januar diesen Jahres soll das Kindergeld für EU-AusländerInnen (jährlich mehr als 100 Millionen Euro) gekürzt werden. Betroffen davon sind v. a. Arbeitskräfte aus Polen, Rumänien, der Slowakei und Ungarn. Dagegen drohen EU-Kommission und –Parlament mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Österreich zählt zur „Achse der Willigen“ – jener, die dafür eintritt, an den Landesgrenzen innerhalb der Union MigrantInnen abzuweisen. Bundeskanzler Kurz sieht diese ohnehin besser auf Anlandeplattformen außerhalb des Kontinents festgehalten. Die Achsenpolitik deckt sich mit Seehofers Zielen, die schon teils in Bayern verfolgt werden.

Italien

Lega-Innenminister Salvini untersagte binnen kürzester Zeit das Anlegen von Schiffen voller EinwanderInnen, verfolgte Seenotretterinnen und beschnitt gleichzeitig Rechte von im Land lebenden AusländerInnen. Begleitet wurde das Ganze von einer Reighe rassistischer Überfälle. Die Zahl der in Italien ankommenden MigrantInnen sank drastisch.

Im November wurde ein „Dekret für Einwanderung und Sicherheit“ verabschiedet, das laut UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) internationale Menschenrechtsprinzipien grundlegend verletze. Das humanitäre Bleiberecht soll abgeschafft werden. Dieser Status für bisher mehr als ein Viertel der AsylbewerberInnen ermöglichte den legalen Aufenthalt. Die Zahl der ordentlichen Asylbescheide liegt weit darunter. Abschiebungen sollen erleichtert werden, die Unterbringungsdauer in Abschiebezentren wurde von 90 auf 180 Tage verdoppelt. Kommunale Integrationszentren wie in Riace dürften bald der Vergangenheit angehören. Im Oktober wurden hieraus 200 gut integrierte Migrantinnen in Flüchtlingsunterkünfte zwangsumgesiedelt.

Frankreich

Im Frühjahr 2018 passierte ein Gesetzespaket zur Verschärfung des Asyl- und Einwanderungsrechts Nationalversammlung und Senat trotz Kritik auch aus den Reihen der Regierungspartei Macrons La République en Marche (LREM). Asylanträge sollen demnach innerhalb von 6 Monaten entschieden werden, die Einspruchsfrist gegen einen negativen Entscheid wurde verkürzt, die Dauer der Abschiebehaft von 45 auf 90 Tage erhöht. Es soll schärfer zwischen Flüchtlingen und „Wirtschaftsimmigration“ unterschieden werden. Der Aufenthaltstitel für subsidiär Geschützte, denen zuhause Tod und Folter drohen, soll für 4 Jahre statt bisher eines verliehen werden. Letztere sollen nach dem Vorbild der BRD „besser“ aussortiert und eher abgeschoben werden. Während in der übrigen EU die Asylanträge seit 2016 zurückgingen, nahm deren Zahl in Frankreich 2017 auf über 100.000 zu. Die Studiengebühren für ausländische Studierende sollen von knapp unter 200 Euro auf über 2.700 jährlich angehoben werden. (NEUES DEUTSCHLAND/ND, 29.30.12.2018, S. 4)

Großbritannien

Seit Wochen nimmt die Zahl derjenigen zu, die Großbritannien auf dem Wasserweg über den Ärmelkanal erreichen wollen. Der Grund dafür: personell verstärkte und technisch verfeinerte Kontrollen der Fähren und Eisenbahnen im Eurotunnel auf blinde PassagierInnen! 2 britische Kriegsschiffe wurden vom Auslandseinsatz zurückgerufen, um die hier eingesetzten 2 Küstenschutzboote zu verstärken. 539 ausländische Geflüchtete versuchten 2018, das Land auf dem besonders gefährlichen Seeweg über den Kanal zu erreichen, darunter allein 80 % im letzten Quartal. Die französische Kommunalpolizei in Boulogne-sur-Mer überwacht vermehrt die Fischerboote, damit sie nicht für diese riskanten Unternehmen gestohlen werden, und fordert gemeinsame Patrouillen zwischen der britischen und französischen Seepolizei. Ein Fischer meinte, die Londoner Regierung locke MigrantInnen dadurch an, dass sie praktisch nichts gegen „Schwarzarbeit“ sich illegal auf der britischen Insel Aufhaltender unternehme – „splendid isolation“? (ND, 4.1.2019, S. 6)

Salzburger Gipfeltreffen im September 2018

28 EU-Mitgliedsstaaten trafen sich am 19.9.2018 in Salzburg und debattierten Wege zu einem einheitlichen Asylsystem. Im Mittelpunkt standen Debatten über Flüchtlingsdeals, Lager in Nordafrika, die Behinderung und Ausschaltung der zivilen Seenotrettung. Die österreichische EU-Präsidentschaft erneuerte ihren Vorschlag, Flüchtende außerhalb der EU-Grenzen in „Rückkehrzentren“ festzusetzen und auf europäischem Boden überhaupt keine Asylanträge mehr zu akzeptieren.

Bis Mitte September 2018 hatten 74.388 Schutzsuchende Europa übers Mittelmeer erreicht, 1.600 kamen dabei zu Tode. Ankünfte gingen zurück, die Todesrate stieg – das Ergebnis rigorosen Vorgehens staatlicher Behörden gegen die zivile Seenotrettung und ihrer Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache. Der Europäische Rat gewährte den libyschen „PartnerInnen“ im Juni 2018 völlige Handlungsfreiheit und forderte, im Mittelmeer verkehrende Schiffe dürften diese nicht stören. In libyschen Flüchtlingslagern hatte sich die Zahl der Schutzsuchenden von März bis Ende Juli von 4.400 auf über 10.000 mehr als verdoppelt – darunter 2.000 Frauen und Kinder. Folterungen, Vergewaltigungen und Morde sind hier an der Tagesordnung.

Seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Deals herrscht Ausnahmezustand auf den griechischen-Ägäisinseln. Allein auf Lesbos saßen ca. 10.000 Flüchtende fest, 60 % der Ankommenden sind Frauen und Kinder, die aufgrund restriktiver Familiennachzugsregeln wieder auf Schlepperboote zurückverwiesen sind. Von den 55.000 in Libyen beim UNHCR Registrierten wurden zwischen November 2017 und Ende Juli 2018 1.536 nach Niger im Rahmen des Emergency Transit Mechanism (Notüberführungsmechanismus) evakuiert. Nur 339 Schutzsuchende fanden Aufnahme in Europa und Nordamerika.

Schaffen es trotz der von der EU vorangetriebenen Pläne zur Schließung der Mittelmeerroute doch Flüchtlinge nach Europa, gilt das Motto: Festsetzung, Sortierung, Abschiebung. Das bedeutet Lager, Haft und entweder vermehrte Abschiebung in die Heimat oder die „Auslagerung“ in Drittstaaten. Die EU-Kommission legte am 28.7.2018 ein Konzept für die Einrichtung von „Kontrollierten Zentren“ innerhalb und „Regionalen Ausschiffungsplattformen“ außerhalb der EU-Grenzen vor. In ersteren sollen gerettete Bootsflüchtige bis zu 8 Wochen untergebracht werden, „Asyl-Screening“ und Verteilung stattfinden. Ein Schnellverfahren soll binnen 72 Stunden über Anerkennung, Ablehnung oder Unzulässigkeit der Anträge entscheiden. Letztere unterscheiden sich davon nur dadurch, dass die EU die Verantwortung und die Plattformen auf Nordafrika abwälzt. Die österreichische Hardcorevariante dessen sind „Rückkehrzentren“. Hier sollen alle Asylanträge gestellt werden, in Europa keine mehr. Dort sollen auch alle Personen untergebracht werden, die um Bleiberecht ersuchen bzw. abgewiesene AusländerInnen, die aus in ihrer Person liegenden Gründen (subsidiäre Schutzbedürftigkeit) oder mangels Aufnamebereitschaft ihrer Herkunftsstaaten nicht wieder in die Heimat geschickt werden können.

Mehr Geld und Einsatzkräfte für Frontex stand ebenfalls in der Brüsseler Vorlage vom 12.9.2018. Hier herrschte einhellige Akzeptanz. Der Beginn dieser Maßnahmen verzögert sich indes (s. o.). Die Verhandlungen über eine umfassende Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), v. a. die Dublin-IV-Verordnung, verliefen dagegen zäh und erzielten kein Ergebnis. PRO ASYL hatte die GEAS-Vorlage aus dem Jahre 2016 als Orbánisierung der europäischen Flüchtlingspolitik bezeichnet: kollektive Aushebelung des Zugangs zum Asylverfahren und Auslagerung der Verantwortung auf Drittstaaten v. a. Nordafrikas, Unterbindung der Weiterwanderung von Asylsuchenden und Geflüchteten innerhalb der EU. Die Organisation spricht von einem Paradigmenwandel im europäischen Flüchtlingsschutz, der das individuelle Asylrecht in der Union infrage stelle. Dass das EU-Parlament am 12.9.2018 mit deutlicher Mehrheit für die Einleitung eines Strafverfahrens nach Artikel 7 des EU-Vertrages gegen Ungarn gestimmt hat, dürfte ein schwacher Trost für diese Orbánisierungsgegnerin bleiben.

Für eine Aktionskonferenz!

Die rassistischen Gesetzesverschärfungen in der EU und der Vormarsch rechtsextremer Kräfte verdeutlichen die Dringlichkeit des Aufbaus einer europaweiten anti-rassistischen Bewegung. Nur so können Klassensolidarität mit den Geflüchteten, der Kampf gegen die Abschottung und Militarisierung der EU-Außengrenzen sowie gegen Angriffe der RassistInnen, der KapitalistInnen und der Regierung nachhaltig und erfolgreich werden. Wir schlagen daher eine Aktions- und Strategiekonferenz vor, die folgende Forderungen diskutieren sollte:

  • AfD, Pegida, rassistischen und faschistischen Mobilisierungen entgegentreten! Organisierte Selbstverteidigung und Solidarität gegen rassistische Angriffe!
  • Gegen alle Abschiebungen! Rücknahme aller Verschärfungen der Asylgesetze! Nein zum sog. „Integrationsgesetz“! Keine rassistischen Sondergesetze wie „Burkaverbot“ oder Einschränkung des Nachzugs von Verwandten! Bereitstellung von sicherer Unterbringung (z.  B. in Frauenhäusern) für Frauen und sexuell Unterdrückte! Für offene Grenzen! Seenotrettung ist kein Verbrechen – weg mit der Festung Europa!
  • Volle StaatsbürgerInnenrechte für alle Geflüchteten und MigrantInnen! Recht auf Arbeit und Mindestlohn von 12,- Euro netto/Stunde für alle! Öffentliches Wohnungsbauprogramm! Beschlagnahme leerstehender Wohnungen und entschädigungslose Enteignung von ImmobilienspekulantInnen, um Wohnraum für alle zu schaffen! Gewerkschaftliche Organisierung der Geflüchteten!
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