Organisierte Selbstverteidigung und antifaschistischer Kampf, Teil 1

Martin Suchanek, Infomail 1018, 6. September 2018

Der rassistische und faschistische Mob von Chemnitz und dessen Hetzjagden gegen Flüchtlinge, MigrantInnen und Linke verdeutlichen, dass wir – und damit meinen wir die gesamte ArbeiterInnenbewegung, die sozial Unterdrückten und die Linke – die Frage der organisierten Gegenwehr diskutieren und praktisch in Angriff nehmen müssen. Ansonsten drohen uns die Rechten, seien es offene Nazis und militante RassistInnen, das rechtspopulistische AfD-Milieu, das sich zu „besorgten BürgerInnen“ stilisiert, und der repressiver werdende Staatsapparat immer weiter in die Defensive zu drängen.

Die Schaffung eines organisierten Selbstschutzes bildet dabei zwar nur einen, in letzter Instanz untergeordneten, Aspekt einer Gesamtstrategie. Aber sie ist zugleich ein unverzichtbares Element ebendieser Konzeption.

Wir werden uns in diesem Beitrag zuerst mit Einwänden beschäftigen, die in den letzten Tagen von Menschen erhoben wurden, die Faschismus und Rassismus entgegentreten wollen, und danach unsere Vorstellung organisierter Selbstverteidigung darlegen.

Erzeugt Gewalt nicht nur (noch mehr) Gewalt?

Viele Menschen, die von der brutalen Aggression der Rechten und deren offen zur Schau getragenen Gewalttätigkeit abgestoßen sind, befürchten, dass eine organisierte Gegenwehr von Seiten der Linken letztlich zur Reproduktion dieser Gewalttätigkeit führen würde. Wenn mit gleicher Münze zurückgezahlt würde, werde das berechtigte Anliegen von antifaschistischen und antirassistischen Kräften aufgrund ihrer gleichfalls gewalttätigen Praxis mehr und mehr in den Hintergrund gedrängt, so dass auch bei diesen Vernunft, Argument, Verständigung durch das vermeintliche „Recht des Stärkeren“ ersetzt würden.

Wir wollen keineswegs bestreiten, dass eine solche Gefahr besteht. Jede Aktionsform, jede Kampfmethode kann sich unter bestimmten Bedingungen verselbständigen und sogar in ihr Gegenteil verkehren. Natürlich gab es auch in der Geschichte der ArbeiterInnenbewegung oder von Befreiungsbewegungen immer wieder solche Fälle. Bestimmte Strategien (wie z. B. der Guerillaismus, aber auch die verselbstständige Aktion „militanter“ Kleingruppen, die niemandem rechenschaftspflichtig sind) tragen einen inhärent elitären und anti-proletarischen Charakter, weil diese unwillkürlich jeder realen Kontrolle durch die ArbeiterInnenklasse entzogen sind.

Das Problem der prinzipiellen Ablehnung der Gewalt der Unterdrückten – aktuell der von Rassismus und Faschismus bedrohten – besteht aber darin, dass aus einer möglichen Entwicklung eine Gesetzmäßigkeit konstruiert wird. Die Frage, wer wo unter welchen Bedingungen Gewalt anwendet, wie Selbstverteidigungseinheiten, Milizen, bewaffnete Verbände einer unterdrückten Klasse oder Bevölkerungsgruppe mit deren politischen, gewerkschaftlichen, sozialen Strukturen verbunden sind – all das wird unerheblich, wenn Gewalt per se als die Ursache allen Übels betrachtet wird.

Die These, dass „Gewalt nur Gewalt erzeuge“, ist allenfalls im ersten Moment plausibel.

Klassengesellschaft

In Wirklichkeit verstellt sie jedoch den Blick auf deren gesellschaftliche Ursachen. Sie unterstellt, dass Gewalt von einzelnen Individuen erzeugt und daher auch durch die Einnahme einer bestimmten Haltung durch eine möglichst große Zahl einzelner, z. B. durch „bessere Erziehung“ und Aufklärung beendet, werden könne. Strukturelle, in den gesellschaftlichen Verhältnissen eingeschriebene Gewalt, die unabhängig von der individuellen Einstellung existiert und die Gesellschaft prägt, gerät so aus dem Blick. Dabei beruht unsere gesamte, kapitalistische Gesellschaftsordnung auf der Ausbeutung der Klasse der LohnarbeiterInnen. Zur Verteidigung und Absicherung dieses Verhältnisses braucht es wie zur Durchsetzung jeder damit verwobenen Form gesellschaftlicher Unterdrückung (z. B. der von Frauen, LGBTIA*-Menschen, der Jugend, von nationaler wie rassistischer Unterdrückung) immer auch Gewalt. Diese nimmt auch „private“ Formen der Diskriminierung oder gar physischer Angriffe an. Vor allem tritt sie uns als verselbstständigte Institutionen, als Staats- und Repressionsapparat, gegenüber.

Nicht die Gewalt hat Ausbeutung und Unterdrückung geschaffen, es sind vielmehr die Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse, die zu ihrer Reproduktion und Verteidigung auch Gewalt erfordern. Historisch geht daher Entstehung der Klassengesellschaft wie auch der Frauenunterdrückung mit der Bildung des Staates einher. Die Wandlung der Staatsform (z. B. von der feudalen zur bürgerlichen) spiegelt dabei grundlegende Veränderungen der Klassenverhältnisse wider.

Da in der menschlichen Geschichte die Herrschenden nie freiwillig ihrer ökonomisch, gesellschaftlich und politisch privilegierten Stellung entsagt haben, müssen die Ausgebeuteten und Unterdrückten im Kampf gegen sie notwendigerweise auch deren Gewaltmonopol in Frage stellen. Sie müssen selbst Formen der Selbstverteidigung und vom Staat unabhängige Organisationen schaffen, die in gesellschaftlichen Krisensituationen zu Instrumenten für den revolutionären Sturz und die Errichtung der Macht der vormals Ausgebeuteten werden können. Ansonsten sind diese bis ans Ende der Geschichte zu einer Existenz als Unterdrückte, als LohnsklavInnen, verdammt.

Zweifellos trägt die Gewalt der Unterdrückten bei jeder großen gesellschaftlichen und politischen Umwälzung auch exzessive Züge einer Abrechnung mit besonders brutalen UnterdrückerInnen. Dies ist jedoch ein unvermeidlicher Aspekt aller Revolutionen, aller fortschrittlichen Umbrüche der Geschichte. Wer diese gänzlich ausschließen will, muss sich letztlich gegen die Umwälzung der Verhältnisse selbst wenden.

Der Pazifismus, die Doktrin des allseitigen „Gewaltverzichts“, erweist sich angesichts der Gewalt der Verhältnisse und des Aufstandes der Unterdrückten als leere Floskel. Sie muss entweder verworfen werden – oder aber sie endet bei der Verteidigung des Bestehenden, indem die Gewalt der Unterdrückten mit jener der UnterdrückerInnen gleichgesetzt wird.

Staat und Gewaltmonopol

Da die Gewaltmittel der Gesellschaft im Kapitalismus ohnedies im bürgerlichen Staat (Polizei, Militär, Geheimdienste, Justiz, Gefängnisse …) konzentriert und monopolisiert sind, erscheint die Selbstverteidigung der Unterdrückten oder deren gewaltsames Aufbegehren (Aufstand, Revolte, Revolution) in der bürgerlichen Ideologie als zusätzliche Gewalt, nicht als Mittel zur Beschränkung oder Überwindung der Gewalt der UnterdrückerInnen.

Das staatliche Gewaltmonopol wird als „natürlich“, „zivilisierend“ verklärt und als scheinbar über den gesellschaftlichen Konflikten stehende, „neutrale“ Kraft ideologisch gerechtfertigt. Daher tendieren PazifistInnen und „GewaltgegnerInnen“ im Zweifelsfall dazu, diese für das geringere Übel zu halten. In ihrer Vorstellung (aber auch in der von Liberalen und ReformistInnen) erscheint die Konzentration der Gewaltmittel im bürgerlichen Staat nicht als Mittel zur Herrschaftssicherung einer Minderheit über die Mehrheit, sondern als Mittel zur „Befriedung“ der Gesellschaft, zur Beschränkung legaler, gesellschaftlich sanktionierter Gewaltanwendung auf eine Gruppe eigens dazu legitimierter und spezialisierter Menschen.

Dieser Schein wird durch das für den Kapitalismus grundlegende Auseinanderfallen von Politik und Ökonomie, von Staat und bürgerlicher Gesellschaft zusätzlich befestigt. Das Ausbeutungsverhältnis erscheint notwendigerweise als Vertragsverhältnis freier WarenbesitzerInnen, von KäuferIn und VerkäuferInnen von Arbeitskraft. Die Menschen treten einander nicht nur auf dem Arbeitsmarkt als formal gleiche gegenüber, sondern auch als gleiche Rechtspersonen, als BürgerInnen im öffentlichen Leben. Vor dem Gesetz erscheinen ArbeiterInnen und KapitalistInnen als gleich. Der Staat, der auch die allgemeine Reproduktion dieses Rechtsverhältnisses sichern muss, scheint also über den Klassen zu stehen.

Wenn in der bürgerlichen Ideologie – und somit auch in ihren pazifistischen und reformistischen Spielarten – der Klassencharakter des Staats verschwindet, so beruht dies nicht auf einer bewussten Täuschung, sondern dieser Schein wird durch die kapitalistischen Verhältnisse selbst hervorgebracht.

Auf diesem falschen Verständnis des Staates beruht aber auch die Position von vielen PazifistInnen und ReformistInnen, dass der Aufbau von Selbstverteidigungsorganen der ArbeiterInnenklasse, der MigrantInnen und Geflüchteten selbst im Kampf gegen die Nazis abzulehnen wäre. Durch den Aufbau von Selbstschutzeinheiten würden ihrer Logik zufolge noch mehr Menschen als die legal Befugten (Polizei, …) „militarisiert“. Damit würde die Gewalt nur zunehmen. Sofern sie sich nicht auf rein moralische Phrasen wie die Aufforderung zum „Gewaltverzicht“ aller zurückziehen, müssen sie nach dem Staat im Kampf gegen die Nazis rufen. Dessen staatliches Gewaltmonopol müsse wieder gefestigt und die Sicherheitskräfte müssten auf die „Demokratie“ verpflichtet werden, um so sicherzustellen, dass nicht noch mehr Menschen anfangen, die „Ordnung“ oder ihre eigenen Interessen auch mit Mitteln der Selbstverteidigung, also „gewaltsam“, durchzusetzen. Wenn schon die Gesellschaft nicht als Ganze friedlich sein kann, so die Logik, soll die legalisierte Gewalttätigkeit auf einzelne spezialisierte Personen, eben den Staatsapparat, beschränkt bleiben.

In Wirklichkeit ist das staatliche Gewaltmonopol (und zwar nicht nur die Polizei, die unmittelbaren Repressionsorgane, sondern auch Gerichte etc.) eine Fessel nicht nur für Linke, sondern auch für die ArbeiterInnenbewegung. So stellt jeder Streik, der über eine ritualisierte Form hinausgeht, auch die Frage nach der Verteidigung gegen Streikbruch. Gegen StreikbrecherInnen, die sich durch Worte allein nicht überzeugen lassen, bedarf es des Zwangs. Sie müssen an der Aufnahme der Arbeit gehindert werden. Die Verteidigung eines Arbeitskampfes gegen Streikbruch, Werkschutz, Polizei erfordert die Bildung von Streikposten, von „Selbstschutz“. Ab einer bestimmten Stufe der Eskalation – z. B. wenn FaschistInnen drohen, einen Streik oder eine Besetzung anzugreifen – stellt sich auch die Frage der Bewaffnung solcher Streikposten, die sich im Zuge der Auseinandersetzung zu einer ArbeiterInnenmiliz entwickeln können.

Wenn die Lohnabhängigen nicht in der Lage sind, auf drohende Gewalt von Rechten oder des Staates adäquat zu antworten, so sind sie zum Rückzug gezwungen. Das hatten wir z. B. bei den großen Streiks und Besetzungen der Raffinerien unter Sarkozy in Frankreich gesehen. Diese wurden besiegt, indem der damalige Präsident mit dem Ausnahmezustand und dem Einsatz des Militärs drohte. Die GewerkschaftsführerInnen und die Klasse insgesamt waren darauf nicht vorbereitet. Sie brachen ihre Aktionen ab. Um in dieser Situation dem Angriff der Regierung zu begegnen, hätten sie selbst den Konflikt weiter zuspitzen, also zum Generalstreik und zur Bildung von Selbstverteidigungsmilizen aufrufen müssen. Sie hätten das mit einer Agitation unter den SoldatInnen verbinden müssen, eigene Rätestrukturen zu bilden und den Einsatz gegen die Streikenden zu verweigern. Ein solcher Kurs wäre jedoch auf eine revolutionäre Zuspitzung hinausgelaufen, die die GewerkschaftsführerInnen vermeiden wollten. Stattdessen zogen sie die Niederlage vor. Die Klasse selbst hatte keine alternative politische Kraft hervorgebracht, die in dieser kritischen Lage die bestehende Führung hätte ersetzen können, da sie selbst auf die Konfrontation nicht vorbereitet wurde – und zwar auch nicht von den linken KritikerInnen der Bürokratie.

In der bürgerlichen Gesellschaft entscheidet, wie Marx im Kapital bei der Analyse des Kampfes um den Arbeitslohn herausarbeitet, zwischen widerstreitenden Rechtsansprüchen letztlich – die Gewalt. So war es auch in Frankreich. Wer daher „prinzipiellen“ Gewaltverzicht predigt, der schlägt der ausgebeuteten Klasse letztlich den Verzicht auf die Verteidigung ihrer Interessen bei allen wichtigen gesellschaftlichen Auseinandersetzungen vor. Im Kampf gegen den Faschismus ist dies jedoch besonders fatal.

Faschismus, Staat und Gewalt

Der Faschismus und die gewalttätigen RassistInnen, die MigrantInnen, Unterkünfte, SupporterInnen, linke Strukturen angreifen, verfolgen mit dieser Gewalttätigkeit einen politischen Zweck. Sie wollen die Organisationen ihrer FeindInnen vernichten, zum Teil diese selbst (MigrantInnen, MuslimInnen, Linke) – und sie werden sich davon sicher nicht durch deren „Gewaltverzicht“ abhalten lassen. Der Faschismus organisiert für seine Ziele nicht nur besonders brutale, barbarisierte Menschen. Er präsentiert sich als besonders „radikal“, um dem KleinbürgerInnentum, dem Lumpenproletariat und politisch rückständigen Teilen der ArbeiterInnenklasse das Gefühl der Stärke zu vermitteln. So treiben Nazis Menschen durch die Straße und terrorisieren sie auch, um so ihre AnhängerInnen zu binden. Die Verletzung, ja Tötung des Feindes wird zum Beleg der Überlegenheit in den Augen ihres Umfeldes, des Milieus, das der Faschismus ultra-reaktionär organisiert.

Daher müssen wir den Nazis und dem von ihnen organisierten Umfeld auch anders begegnen als „normalen“ reaktionären Kräften. Das grundlegende Ziel des Faschismus ist die Zerschlagung der ArbeiterInnenbewegung, die Ausschaltung aller Elemente der proletarischen Demokratie und die Reorganisation der Gesellschaft nach dem Modell der „Volksgemeinschaft“. Die faschistische Diktatur, ist sie einmal verwirklicht, entpuppt sich zwar von Beginn an nicht als Herrschaft des zum Volk stilisierten Kleinbürgertums, sondern als jene des Finanzkapitals – aber sie ist zugleich eine Herrschaft, die durch den erfolgreichen Terror gegen die ArbeiterInnenklasse, MigrantInnen, JüdInnen, ja selbst bürgerlich-demokratische Kräfte errichtet wurde.

Bis zu einem gewissen Grad durchbricht auch die reaktionäre Gewalt des Faschismus und militanter RassistInnen das staatliche Gewaltmonopol. Daher brechen Konflikte über den Umgang mit dem Faschismus oder auch mit rechts-populistischen Gruppierungen wie der AfD sowohl unter den bürgerlichen Parteien wie in der herrschenden Klasse selbst auf. Ein Teil möchte auch unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen – also einer kapitalistischen Krise und verschärfter Konkurrenz – an den etablierten Formen der Herrschaftsausübung (parlamentarische Demokratie, Sozialpartnerschaft) festhalten, da diese über Jahre oder Jahrzehnte die ArbeiterInnenklasse gut integrierten, den sozialen Frieden wahrten, die Profite und die imperialistischen Gesamtinteressen sicherten.

Doch die Krisenhaftigkeit des Systems stellt in vielfacher Hinsicht auch diese „traditionelle“ Form der Herrschaft in Frage. Schon der Neo-Liberalismus hat sie über Jahre unterminiert. Ab einem bestimmten Punkt sehen sich auch größere Teile der herrschenden Klasse vor die Notwendigkeit gestellt, die gesellschaftliche und politische Ordnung neu zu organisieren. Dies nimmt aktuell die Form einer scheinbar außerhalb der bürgerlichen „Elite“ stehenden, kleinbürgerlich-populistischen Bewegung und auch faschistischer Kräfte an. Diese sind keineswegs bloß gedungene LakaiInnen des Großkapitals. Bis zu einem gewissen Grad braucht der Populismus wie auch der Faschismus einen Bewegungscharakter, der sich nationalistisch, rassistisch oder gar völkisch gegen MigrantInnen, die „Gutmenschen“ aus reformistischer ArbeiterInnenschaft, Liberalen und Grünen richtet wie auch gegen die „Elite“. Während es dem Rechts-Populismus letztlich um eine Verschiebung und einen Umbau der bestehenden staatlichen Institutionen und Herrschaft Richtung Autoritarismus und Bonapartismus geht, will der Faschismus noch gründlicher „aufräumen“, gleich die gesamte ArbeiterInnenbewegung zerschlagen.

Es ist kein Zufall, dass Rassismus, Anti-Liberalismus und auch Anti-Semitismus immer wiederkehrende Ideologien dieser Bewegungen sind. Im Unterschied zu den Rechts-PopulistInnen geht es dem Faschismus jedoch nicht nur um eine Protestbewegung von „Empörten“, sondern um die Schaffung einer militanten Bewegung zur Zerschlagung der Organisationen der ArbeiterInnenklasse und der Unterdrückten. Gerade der gewalttätige „Bewegungscharakter“ kann sich in zugespitzten Krisen auch für die herrschende Klasse als nützlich erweisen. Der faschistische Mob, die zur einer reaktionären Kraft, zu einem Rammbock gegen die ArbeiterInnenbewegung zusammengeschweißten Nazis kommen aus denselben Wohngebieten, wo auch ArbeiterInnen, die Linken, MigrantInnen leben. Sie sind – anders als Polizei und Justiz – „normale BürgerInnen“. Sie arbeiten in Betrieben, betreiben Geschäfte – und errichten ihre Vorherrschaft über ein Wohngebiet durch Terror und Organisation „von unten“ (auch wenn sie natürlich, einmal zur Macht gekommen, diese Macht dem Monopolkapital überlassen müssen). Daher erweist sich der Faschismus an der Macht auch als eine weitaus tiefer gehende Diktatur als andere Formen.

Eine solche totalitäre Form bürgerlicher Herrschaft lässt sich ohne Gewalt und Terror nicht errichten. Der Faschismus (oder die Bedrohung, die er bedeutet) zeigt aber schlagkräftiger als alles andere, wie wenig hilfreich der Satz ist, dass Gewalt nur Gegengewalt erzeuge.

Nehmen wir einmal an, wir würden auf jede Gewalt gegen den Faschismus verzichten. Was würde dann passieren? Weniger Gewalt? Wohl nicht. Die Gewalt der FaschistInnen würde uns nur ungebremst die Knochen brechen. Es bleiben also zwei Möglichkeiten. Entweder wir nehmen mehr und mehr Gewalt einfach hin – oder wir appellieren an eine andere Institution, die den Faschismus scheinbar aufhalten kann: den bürgerlichen Staat. Dumm nur, dass dieser selbst in Zeiten der Krise mehr und mehr zu autoritären Formen greift, dass die bürgerliche Politik selbst dem Faschismus, Rassismus und Rechts-Populismus einen Nährboden liefert.

Verzichten die Linken und die ArbeiterInnenbewegung im Kampf gegen die Nazis auf organisierte Selbstverteidigung, dann bedeutet das, dass sie selbst entweder alle zu hoffnungsfrohen ChristInnen der ersten Stunde mutieren müssen, die dem Feind, nachdem er sie auf die linke Wange geschlagen hat, auch die rechte hinhalten – oder sie setzen auf die Polizei, die Geheimdienste, die bürgerlichen Parlamente und Regierungen im Kampf gegen rechts. Das heißt aber, sie müssten dann für eine Stärkung des repressiven Apparates eintreten, der gerade dabei ist, für die Interessen des deutschen Imperialismus aufzurüsten, das Mittelmeer zum Massengrab zu machen und Geflüchtete in Länder wie Afghanistan abzuschieben. Sie müssten also selbst der Bourgeoisie jene Waffen schmieden helfen, die sie morgen (oder schon heute) gegen Streiks, antirassistische Aktionen, gegen die BesetzerInnen im Hambacher Forst, gegen linke Demonstrationen einsetzt.

Der Appell an den bürgerlichen Staat und seine Stärkung im Kampf gegen den Faschismus erweist sich als doppelt falsch. Erstens unterstellt er dem bürgerlichen Staat wider eigene Erfahrung zu, ein verlässlicher Verbündeter im Kampf gegen rechts zu sein oder sein zu können. Dabei wird die historische Erfahrung ausgeblendet, dass die herrschende Klasse selbst in Krisensituationen auf den Faschismus zurückgreift, dass sie genötigt sein kann, ihn als letztes Mittel zu ihrer Herrschaftssicherung zu nutzen – und ihn daher in Reserve hält.

Zweitens bedeutet das falsche Vertrauen in den bürgerlichen Staat auch, dass sich die Linke und die ArbeiterInnenbewegung in einen Zustand gesellschaftlicher Ohnmacht begeben und in diesem verharren. Während die Rechten trotz manchmal härterer, zumeist ohnedies verhaltener staatlicher Repression weiter ihre Bewegung aufbauen, ihre AnhängerInnen im Kampf auf der Straße, in der reaktionären Mobilisierung schulen und so deren Moral und Zuversicht heben, überlässt die Linke dem bürgerlichen Staat das Handeln. Sie verzichtet auf den Aufbau eigener Strukturen. Indem sie die Kampfmoral und das Selbstbewusstsein der eigenen UnterstützerInnen nicht heben kann, verstärkt sie auch die Passivität, Niedergeschlagenheit und den Fatalismus der ArbeiterInnenklasse und der Unterdrückten. Diese werden zu reinen Objekten, die sich entweder von den Faschos und Rechten drangsalieren lassen oder auf rassistische, mit den Rechten oft sogar noch sympathisierende Bullen hoffen müssen. Wer auf den bürgerlichen Staat bei der Verteidigung gegen faschistische Gewalt vertraut, überlässt diesem unwillkürlich nicht nur das Heft des Handelns, er macht sich selbst letztlich von der „Initiative“ der herrschenden Klasse, deren „Schutz“ abhängig.

Der Verzicht auf Strukturen, die der faschistischen und rassistischen Gewalt entgegentreten können, ermutigt nur diese Gewalt. Sie bringt eine Konzentration der Gewalt auf einer Seite (nämlich der der Barbarei und Unterdrückung) hervor, während die Gegenkräfte immer ohnmächtiger werden und sich selbst so fühlen.

 

Im zweiten Teil des Artikels werden wir uns mit der Frage beschäftigen, welchen Selbstschutz wir brauchen und wie dessen Aufbau in ein Strategie zur Bekämpfung des Faschismus eingebettet ist.