Bayrisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Entrechtung von Kranken

Veronika Schulz, Neue Internationale 228, Mai 2018

Zusätzlich zur Militarisierung der Polizei vollzieht die CSU auch eine Kriminalisierung von psychisch Kranken. Der harmlose Name „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ (BayPsychKHG) verschleiert das neueste Vorhaben, Menschen, die in Psychiatrieeinrichtungen behandelt werden, in einer „Unterbringungsdatei“ zu registrieren. Statt um „Hilfe“ geht es hauptsächlich um Zwangseinweisung psychisch Kranker zur „Gefahrenabwehr“. Die PatientInnen zu heilen oder ihren Zustand zu verbessern, bleibt nur untergeordnetes Ziel. Die geplanten Vorschriften orientieren sich deshalb am Strafrecht und am Maßregelvollzug für StraftäterInnen. Daten sollen zum Zweck der Strafverfolgung verarbeitet werden dürfen.

Allein in Bayern werden jedes Jahr ca. 12.000 Menschen wegen Selbst- oder Fremdgefährdung in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht und behandelt. Statt die Ursachen für die Zunahme psychischer Erkrankungen in unserer Gesellschaft zu benennen und zu beseitigen, geht es der CSU um eine gezielte Stigmatisierung von Menschen, die professionelle Hilfe brauchen und auf diese Weise abgeschreckt werden, diese in Anspruch zu nehmen. Die geplante Registrierung und zeitlich unbegrenzte Speicherung von Daten erinnert stark an die bereits vor Jahrzehnten aufgestellten Forderungen der Herren Gauweiler und Seehofer (beide CSU) zwecks Erfassung Homosexueller und HIV-Positiver sowie deren äußerlicher Kennzeichnung, die dabei bewusst Parallelen zum Nazi-Regime in Kauf genommen haben.

  • Gegen jede Kriminalisierung und öffentliche Stigmatisierung psychisch Kranker!
  • Gegen die unkontrollierte Sammlung und massenhafte Speicherung von PatientInnendaten!