Tarifrunde öffentlicher Dienst: Rückenwind der Warnstreiks nicht genutzt

Helga Müller, Neue Internationale 228, Mai 2018

Das Ergebnis der Tarifrunde ist – wie ver.di Chef Bsirske in einem Interview urteilte – sehr komplex und tatsächlich nicht ganz einfach zu bewerten. Zu den wichtigsten Ergebnissen des Abschlusses, der nach dreitägigen Marathonverhandlungen erzielt wurde:

  • Laufzeit insgesamt 30 Monate, d.h. 2,5 Jahre (vom 1. März 2018 bis 31. August 2020!).
  • Insgesamt beläuft sich die Lohnerhöhung auf ca. 7,5 Prozent.
  • Für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erfolgt sie in drei Stufen:
  • Rückwirkend ab 1. März 2018 erhalten die KollegInnen 3,2 Prozent mehr (1. Stufe: Dauer 13 Monate).
  • Ab 1. April 2019 erfolgt eine Lohnerhöhung von knapp 3,1 % (2. Stufe: Dauer 11 Monate).
  • Ab 1. März 2020 erfolgt eine Lohnerhöhung von knapp 1,1 % (3. Stufe: Dauer 6 Monate).

Wobei die Erhöhungen in den verschiedenen Entgeltgruppen unterschiedlich ausfallen: vor allem die Entgeltgruppen für BerufseinsteigerInnen wurden verhältnismäßig mehr angehoben als die nachfolgenden Tarifgruppen (Stufe 1 aller Entgeltgruppen wurde überproportional erhöht – teilweise bis zu 12,5 %).

Bei Fach- und Führungskräften, TechnikerInnen, IngenieurInnen, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen wurden nach Aussage von ver.di besonders hohe Zuwächse vereinbart.

  • Bis zur Entgeltgruppe sechs gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.
  • Die Jahressonderzahlung Ost wird in vier Stufen an die Sonderzahlung West angeglichen – der erste Schritt erfolgt im Jahr 2019 (Anhebung auf 82 %) – im Jahr 2022 wird sie an das Westniveau angeglichen sein.
  • Für die Beschäftigten in den Kliniken konnte erreicht werden, dass sie den Nachtzuschlag erhalten, der allgemein im öffentlichen Dienst gilt, und in drei Stufen bekommen sie drei Tage mehr Urlaub bei Wechselschicht.
  • Für Azubis soll es eine Erhöhung der Auszubildendenvergütung von je 50 Euro für 2018 und 2019 geben. Die bisherige Übernahmeregelung wurde verlängert und sie sollen in Zukunft Anspruch auf 30 Urlaubstage (bisher 29) haben.

Das Ergebnis der linearen Erhöhungen scheint im Vergleich zu den Tarifergebnissen in anderen Bereichen in diesem Jahr nicht so schlecht zu sein. Nehmen wir als Richtschnur die Forderungen nach 6 Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr pro Monat, damit die Entgeltschere zwischen den oberen und unteren Entgeltgruppen nicht zu groß wird, und 100 Euro mehr für die Azubis mit einer Laufzeit von 12 Monaten, so bleibt aber das Ergebnis weit hinter den Möglichkeiten zurück, die sich bei den Mobilisierungen gezeigt hatten.

Es scheint so gewesen zu sein, dass das Ergebnis zunächst in der Tarifkommission sehr umstritten war, da zum wiederholten Male die Festgeldforderung zugunsten der linearen Erhöhung geopfert wurde. Zugutehalten muss man der Verhandlungskommission, dass sie eine überproportionale Lohnsteigerung in der ersten Stufe aller Entgeltgruppen für BerufseinsteigerInnen durchsetzte und Nullmonate verhindert werden konnten. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass die öffentlichen „ArbeitgeberInnen“ aufgrund der guten Einnahmesituation der Kommunen – ver.di selbst hat ja immer wieder zu Recht in ihren Flugblättern darauf aufmerksam gemacht, dass die Haushalte 2017 insgesamt einen Rekordüberschuss von 61,9 Milliarden Euro erzielten (sie legten um 5,8 % auf 1.429,7 Mrd. Euro zu) – gewillt waren, „die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst an der guten wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland teilhaben zu lassen“, so der Städtetagspräsident Markus Lewe (zit. nach neues-deutschland.de vom 19.04.2018).

Das stellt sich als die klassische Grundlage für ein sozialpartnerschaftliches Abkommen heraus, was in dieser Tarifrunde noch mal möglich war. Ver.di selbst schreibt in ihren Pressemitteilungen (z. B. ver.di-BaWü vom 18.4.2018): „Das gute Gesamtvolumen hat es ermöglicht, sowohl unsere Forderungen als auch die der Arbeitgeber weitestgehend zu berücksichtigen.“

Fazit: Ver.di hat den öffentlichen „ArbeitgeberInnen“ nicht wirklich weh getan. Diese konnten ihre Forderung nach kräftiger Erhöhung für Fach- und Führungskräfte durchsetzen. Dafür hat ver.di ihre Festgeldforderung fallen gelassen. Als kosmetischer Ausgleich wurde die überproportionale Erhöhung der 1. Entgeltstufe zugestanden.

Knackpunkte

In zwei Punkten ist der Abschluss ein voller Ausverkauf dessen, was die KollegInnen in mehreren Warnstreiks und vor allem an dem großen Aktionstag vom 10.4., an dem die Flughäfen und der öffentliche Nahverkehr in mehreren Städten bestreikt und nahezu lahmgelegt wurden, gefordert und durch die Arbeitsniederlegungen deutlich gemacht haben:

1. Die zentrale Forderung von ver.di, nämlich der Mindestbetrag von 200,- monatlich, damit die unteren Entgeltgruppen nicht ganz abgehängt werden, wurde vollkommen geopfert für die lineare Anhebung. Erstere wurde vor allem von den kommunalen „ArbeitgeberInnen“ vehement abgelehnt, die eine notwendige Entgelterhöhung für die Fachkräfte (d. h. für die oberen Entgeltgruppen) einer für die unteren entgegengestellt haben. Die 250,- Euro Einmalzahlung – auch wenn sie wohl für die unteren Entgeltgruppen gedacht sind – erstrecken sich eben auf die ganzen 30 Monate! Und sie gehen auch nicht als tarifliche Erhöhung in die einzelnen Entgeltgruppen mit ein, was die Forderung nach einem Mindestbetrag sehr wohl beinhaltete, sind also tabellenunwirksam. Nichts als leeres Geschwätz!

Dies ist auch die bittere Frucht aus jahrelangen Ausgliederungen mit Tarifverträgen für die prekär Beschäftigten teils weit unterhalb des TVöD.

2. Die lange Laufzeit von 30 statt 12 Monaten, wie gefordert, gibt den öffentlichen „ArbeitgeberInnen“ von Bund und Kommunen für eine lange Frist zum einen Planungssicherheit für ihre Haushalte und zum anderen die Gewähr, dass es in dieser Zeit zu keinen Arbeits„ausfällen“ aufgrund von Tarifauseinandersetzungen kommen wird.

Lehren

Es war wohl von vornherein von ver.di angedacht, in der 3. Tarifrunde zu einem Abschluss zu kommen. Eine Urabstimmung über Durchsetzungsstreiks für die Forderungen war erst gar nicht eingeplant gewesen. Es zeigt sich auch in dieser Tarifrunde wieder, dass ohne eine politische Offensive und eine entschlossene, auf unbefristete Massenstreiks angelegte Kampftaktik von Seiten ver.dis nicht mehr als ein fauler Kompromiss rauszuholen ist. Eine substantielle – aus der Besteuerung von Unternehmensgewinnen und privaten Vermögen – finanzierte Neueinstellung in Krankenhäusern, im öffentlichen Nachverkehr, an Schulen oder Kitas ist so nicht zu erreichen, ebenso wie die Einkommensschere so nicht verringert werden kann.

  • Die KollegInnen in den Büros, in den Einrichtungen, in den Krankenhäusern, wo immer sie beschäftigt sind, müssen lernen, die Konsequenzen daraus zu ziehen:
  • Ohne Kontrolle durch die Mitgliederbasis über ihren Kampf von Anfang an, von der Aufstellung der Forderungen bis hin zur Streikstrategie werden ihre Forderungen immer wieder ausverkauft werden.
  • Diskutiert und entscheidet über Eure Forderungen auf Streikversammlungen in Euren Betrieben!
  • Wählt Eure Streikleitungen in den Büros, in den Einrichtungen, in Euren Betrieben!
  • Verlangt von den Streikleitungen die regelmäßige Einberufung von Streikversammlungen, auf denen sie jeden Verhandlungsschritt offen darlegen müssen, und diskutiert und entscheidet über die Streikstrategie! An diese Beschlüsse hat sich die Streikleitung zu halten.
  • Wiedereingliederung der outgesourcten Bereiche für NiedrigverdienerInnen in den TVöD!