Arbeiter:innenmacht

Mindestlohn, Mindesteinkommen oder bedingungsloses Grundeinkommen?

Jürgen Roth, Revolutionärer Marxismus 41, Februar 2010

Massenarbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung kennzeichnen die Lage der Lohnabhängigen weltweit. Schon vor der Weltwirtschaftskrise waren Millionen und Abermillionen dauerhaft erwerbslos oder gezwungen, in Teilzeitverhältnissen zu arbeiten, also in Beschäftigungsverhältnissen, welche die Lebenskosten nicht decken.

Diese strukturelle Massenarbeitslosigkeit hat gleichzeitig zu einem massiven Absenken des Lohnniveaus für große Teile des Proletariats geführt, für ein Riesenheer sog. Working poor (arbeitender Armer) geschaffen, die trotz Job (teilweise sogar mehrerer Jobs) ihre eigenen Lebenshaltungskosten und die ihrer Familien kaum bestreiten können.

Zudem wurde die Lage durch drakonische Reformen wie die Hartz-Gesetze massiv verschlechtert. Der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und für die Existenzsicherung dieser Schichten sind daher zu Schlüsselfragen für jedes Programm geworden, das eine fortschrittliche Antwort auf die Krise geben will.

Im Folgenden wollen wir uns daher sowohl mit der Antwort der revolutionären Arbeiterbewegung und den Positionen, die wir dazu entwickelt haben, beschäftigen und zugleich (auch unter Arbeitslosen) populäre falsche Antworten wie die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen einer grundlegenden Kritik unterziehen.

Übergangsforderungen gegen Arbeitslosigkeit und Entlassungen

Die trotzkistische Tradition kämpft für: „Gleitende Skala der Arbeitszeit! Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich! Aufteilung der Arbeit auf alle Hände und Köpfe! Für ein Beschäftigungsprogramm gesellschaftlich nützlicher Arbeit unter Arbeiterkontrolle bei vollen Tarifbezügen!“ Formulierungen in diesem Sinne finden wir sowohl in „Trotzkistischen Manifest“ (1) wie in „Vom Widerstand zur Revolution“ (2).

Für die BRD haben wir das in unserem Aktionsprogramm (AP) „Der Kampf für Arbeitermacht“, März 2009) konkretisiert: „30-Stunden-Woche in Ost und West bei vollem Lohnausgleich! Angleichung aller Löhne und der Arbeitszeit im Osten auf Westniveau! Aufteilung der Arbeit auf Alle unter ArbeiterInnenkontrolle! Europaweit koordinierter Kampf zur Verkürzung der Arbeitszeit! Für ein Programm gesellschaftlich nützlicher Arbeiten, unter Kontrolle der Beschäftigten, Gewerkschaften und von Komitees der örtlichen Bevölkerung!“ (3)

Wir halten solche Forderungen für zentral; v.a. deshalb, weil sie die Einheit der Arbeiterklasse – der Beschäftigten wie der Arbeitslosen – erleichtert. Im Gegensatz zu anderen Teilforderungen zielen sie in Richtung Aufteilung der Arbeit auf alle Hände und Köpfe, stellen also eine Übergangslosung dar, die auf den Sozialismus zielt und mit der Herrschafts- und Verwertungslogik des Kapitalismus bricht.

Der Produktivitätsfortschritt soll den Lohnabhängigen zu Gute kommen. Ihnen ist schon aus Gründen der eigenen Kampfkraft daran gelegen, die Arbeitslosigkeit und damit eine wichtige Spaltung der Klasse zu beseitigen. In diesem Sinn muss der Kampf gegen Entlassungen und für Wiedereingliederung Entlassener mit dem Ringen um ausreichende Bezahlung für Arbeitslose verbunden werden.

Die notwendige gesellschaftliche Arbeit soll gleichmäßig auf alle arbeitsfähigen Gesellschaftsglieder verteilt werden – einschließlich der ehemaligen Ausbeuter, die in einem Arbeiterstaat erstmals mit der Arbeitspflicht für sich selbst in Berührung kommen.

Um zu bestimmen, was notwendige Arbeit ist, muss das Kapital enteignet werden, das Proletariat zum kollektiven „Unternehmer“ einer Planwirtschaft werden und direkt, über Räte, im Staat herrschen. Eine praktische Schule und notwendige Voraussetzung für den Beginn der Umsetzung der Übergangsforderungen unter kapitalistischem einem Regime ist die Arbeiterkontrolle. Viel wichtiger als die Höhe der Arbeitslosenunterstützung ist der Aufbau von Kontrollorganen, die die Bedürftigkeit festlegen – statt das dem kapitalistischen Staat und seinen Institutionen (ARGE, Sozialamt) zu überlassen – und die Firmen zu Neueinstellungen zwingen können. Dazu muss die Arbeiterklasse in Staat und Betrieb eigene Machtorgane errichten (Fabrikkomitees, Räte usw.).

Eine solche Programmatik zielt auch darauf, den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in einen Kampf um Arbeiterkontrolle zu überführen. Sie zielt bewusst auf die Schaffung einer Doppelmachtsituation und darauf, sie durch die Zerschlagung des bürgerlichen Staatsapparates und die Enteignung des Privateigentums an Produktionsmitteln zu lösen. Erst diese Perspektive der Machtergreifung krönt das System von Übergangsforderungen gegen die Massenarbeitslosigkeit und verleiht ihm revolutionäre Sprengkraft.

Das kapitalistische Reproduktionsminimum

Bevor wir uns der Wichtigkeit der Forderung nach einem Mindestlohn und Mindesteinkommen zuwenden, ist es notwendig, einige grundlegende Betrachtungen über das „kapitalistische Reproduktionsminimum“ vorauszuschicken.

Produktive Arbeit ist für das Kapital nur jene, die – außer ihren eigenen Tauschwert zu produzieren und den Wert der Produktionsmittel zu erhalten – ihm auch einen Mehrwert zusetzt. Das einzelne wie das gesellschaftliche Gesamtkapital, welches als Nationalökonomie bzw. Volkswirtschaft an der Oberfläche erscheint, interessiert darum auch nur der kapitalistische Produktionsprozess, in sich dem ausschließlich seine Verwertung, seine Reproduktion vollzieht. Der Reproduktionsprozess der Arbeitskraft als Gebrauchs- und Tauschwert (Hausarbeit, Freizeit) interessiert es dagegen genauso wenig wie die Bewahrung des Gebrauchswertes der Natur.

Die Reproduktion des Tauschwertes der Arbeitskraft erfolgt für das Kapital auch nur im Produktionsprozess und auch nur, insoweit die lebendige Arbeitskraft in diesem den durch sie geschaffenen Neuwert vorschießt. Zusätzlich unterliegt der Tauschwert der Arbeitskraft danach auch noch allen weiteren Unberechenbarkeiten, die dem Kapitalismus inhärent sind. Die reale Kaufkraft des Arbeitsvermögens wird ständig beeinflusst durch Inflation, Gesetzgebung, Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt allgemein sowie durch die Kampfkraft des Proletariats (Tarifverträge), welche bei letzterem die elastischen – Marx nennt sie „historische Komponenten“ – Grenzen ausmachen. Die Reproduktion der TrägerInnen des lebendigen Lohnarbeitsvermögens ist aber noch nicht dann gesichert, wenn ihre Arbeitskraft einen Käufer gefunden hat, weil diese auch den Bocksprüngen des Marktes ausgeliefert sind. Wir können dieses Gesetz beschreiben mit dem Satz: „Die Akkumulation des Kapitals ist die Determinante des Reproduktionsprozesses der Arbeitskraft. Letzterer ist seine abhängige Variable.“

Die Reproduktion der Arbeitskraft als Gebrauchswert ist dem Kapital noch gleichgültiger. Sie muss deshalb notwendig außerhalb des Verwertungsprozesses stattfinden.

Das leisten in hohem Maße die proletarischen Frauen in Haushalt und Familie. Die „Subsistenzproduktion und -reproduktion“ kümmert den Kapitalisten ihn fast noch weniger als den Sklavenhalter das Wohl seiner Sklaven. Das gilt für die Natur, die Subsistenzreproduktion der Frauen und nachwachsenden Generationen der ausgebeuteten Klasse, aber auch für ganze Völker und Kontinente. Die aus ihren Subsistenzverhältnissen Herausgedrängten erscheinen dann als billige Immigrationsarbeitskräfte in den imperialistischen Metropolen. Das dortige Kapital kann sie jederzeit abschieben und stets prekär halten. Ihre „in schwarzer Haut gebrandmarkte“ Arbeitskraft wird daheim wie im „Exil“ ihrer „historisch-moralischen“ Komponente beraubt, weil das Kapital lediglich den Lohn für individuelle Selbstreproduktion bezahlt – ohne die Bedürfnisse der nächsten Arbeitergeneration oder das Verrichten von Hausarbeit im engeren Sinne zu berücksichtigen. Das gilt für Familienzuzug wie für Anrechte auf Anteile auf in den Metropolen erkämpfte indirekte Lohnbestandteile („Sozialversicherung“).

Die Verteidigung seiner Reproduktion ist eine notwendige Voraussetzung, bevor das Proletariat die Produktion unter eigenem Planwirtschaftsregime allein der lebendigen Arbeit zugute kommen lassen kann. Dann gilt nicht mehr: Produktion um der Produktion willen, sondern umgekehrt, die aufgehäufte, tote Arbeit vergangener Generationen in Form der gegenständlichen, materiellen Produktivkräfte dient dazu, das Leben der Gesellschaft zu verbessern. Das ist der einzige Weg, auf dem das Proletariat vorankommen kann, als erste Kraft – nicht Klasse – in der Geschichte nach der Urgesellschaft, die Reproduktion und das Schicksal der ProduzentInnen in den Mittelpunkt zu stellen und als Zweck der Produktion zu setzen.

Der Lohn enthält (außer im Fall von Wander- und Immigrantenarbeit) eine „Familien“komponente. Marx umschreibt diese Gratisproduktivkraft fürs Kapital lapidar als „Gattungstrieb“ der LohnarbeiterInnen. Für das Kapital ist der stetige Nachschub an ausbeutbaren Arbeitskräften wichtig. Die Unwägbarkeiten der Kapitalakkumulation führen aber nicht nur zur Absorption außerhalb seines Verwertungsprozesses hergestellter Produktivkraft in Gestalt des lebendigen Arbeitsvermögens, sondern auch zu dessen wiederholter Repellation, zu ihrem periodischen Ausscheiden aus dem kapitalistischen Arbeitsprozess (Arbeitslosigkeit).

Da der kapitalistische Besitz an Produktionsmitteln auf der stundenweisen Anmietung freier Lohnarbeit beruht und nicht auf dem persönlichen Besitz an der Arbeitsperson wie in der Sklaverei, droht damit der Nachschub an Arbeitskräften zu versiegen, da er sich nur aktiv erhalten kann, wenn er seinen Tauschwert und darüber hinaus Mehrwert produziert. Zusätzlich sucht das Kapital die Schranken des Arbeitstages bis zum Maximum auszudehnen, die Arbeitsbevölkerung auch auf Kinder und Frauen ohne Rücksicht auf deren Reproduktionsmöglichkeiten zu erweitern. Das dem Einzelkapital in der Konkurrenz auferlegte Gebot des Maximalprofits unterminiert so die langfristige Akkumulationsperspektive des gesellschaftlichen Gesamtkapitals.

Seine Klassenherrschaft kann sich schon aus Prinzip – aufgrund der Konkurrenz – nur verstetigen in einer Institution, die außerhalb der Konkurrenz steht, darum eine eigene Gestalt außer- und oberhalb der Gesellschaft annehmen muss, als unpersönliche, sachliche Herrschaft: der bürgerliche Staat!

So wie dieser für die Gleichheit der Konkurrenzbedingungen sorgt, muss er auch bei Strafe des Untergangs der Produktionsweise, auf der er beruht, gebieterisch die permanente Akkumulation des realen Gesamtkapitalisten, der Nationalökonomie, sicherstellen. Dies geht manchmal nicht ohne Eingriffe in die Reproduktionsbedingungen der Einzelkapitale ab. Davon zeugen Arbeitsschutzgesetze wie Arbeitstagsbeschränkungen, Verbote von Kinderarbeit und Mutterschutzrichtlinien, Hygieneauflagen usw., usf.

Dass solche Gesetze, Richtlinien und Verordnungen oft genug auf Begehr der Lohnarbeiterschaft zustande gekommen sind, bezeugt nicht nur, welche Klasse die weitergehende Menschheitserhaltungsperspektive vertritt, sondern ist auch kein Gegenbeweis für den bürgerlichen Klassencharakter des Staates. Er ist eben der ideelle und ideale Gesamtkapitalist. Und dem „modernen“ Proletariat kann man nicht vorwerfen, dass es ihn auszunutzen, in seinem Rahmen Einfluss zu erlangen versucht. Dieses Bestreben ist vielmehr eine Schule der Gesamtklasse der Lohnarbeitenden für ihren eigenen Zukunftsstaat – allerdings nur, wenn sie das Ziel der Überwindung des Kapitalismus nicht aus den Augen verliert, um den Übergang zum staatsfreien, klassenlosen Kommunismus einzuleiten!

Alle „Infrastrukturmaßnahmen“ des bürgerlichen Staates mögen also einen Kompromiss mit der Klasse der LohnarbeiterInnen inkorporieren, seinen Klassencharakter verletzen sie dadurch nicht. Zu Beginn der modernen Arbeiterbewegung, ja schon in den Anfängen der ursprünglichen Akkumulation, oblag dem Staat die Aufgabe der Produktion von Lohnsklaven aus Vagabunden, Vogelfreien und sonstigen Plebejern. Dies nahm die Form von Zwangsarbeit in Waisen- und Armenhäusern an. Ähnliches widerfuhr dann zu Zeiten der Großen Industrie den aus dem kapitalistischen Arbeitsprozess aussortierten Arbeitslosen, in vorübergehender oder permanenter Form und – v.a. im Falle letzterer – ihren Familien (Lazarusschichten, Pauperismus).

Der bürgerliche Staat sorgte für die unmittelbare Reproduktion der untersten Arbeiterschichten, indem er deren Existenzminimum „garantierte“ und damit auch ihre mögliche zukünftige Verwertbarkeit als LohnarbeiterInnen. Er tat dies unter zwei Bedingungen: der Beschäftigung von Arbeitsfähigen in Staatswerkstätten bzw. Arbeitshäusern zu Staatslöhnen, die auf keinen Fall das Minimallohnniveau der aktiven Arbeiterklasse überschreiten durften; Unterstützungszahlungen für Arbeitsunfähigen(Sieche, Versehrte, Invaliden …) zur Vermeidung von Revolten und Reproduktions„garantie“ für deren Familien„anhang“, insbesondere die nachwachsende Arbeitergeneration. Für deren Höhe gilt das gleiche.

Alle Klassengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass in ihnen die Produktion nicht ausschließlich der Reproduktion der unmittelbaren ProduzentInnen dient. Die vorkapitalistischen Klassengesellschaften der asiatischen, antiken und feudalen Produktionsweise beruhten auf außerökonomischem Zwang. Die Abschöpfung des Mehrproduktes fand ihre Schranken im begrenzten Umfang der persönlichen Genüsse der herrschenden Klassen. Erst der Kapitalismus erscheint als unpersönliches, sachliches Verhältnis rein ökonomischen Zwanges für die doppelt freien LohnarbeiterInnen, die über keine Produktionsmittel, sondern nur über ihr lebendiges Arbeitsvermögen verfügen, das sie ans Kapital verkaufen zu müssen. Mittelpunkt des kapitalistischen Produktionsprozesses ist die Akkumulation. Der immanente Zwang, den Mehrwert zu steigern, erfordert sowohl die Steigerung der Produktivität (Methoden des relativen Mehrwerts) wie ständige Angriffe auf das Reproduktionsniveau der ProletarierInnen (Methoden des absoluten Mehrwerts).

Akkumulation heißt Ökonomie der Surplusarbeitszeit, nicht der Arbeitszeit überhaupt, heißt „Produktion um ihrer selbst willen“. Die lebendige Arbeit dient einzig und allein der Verwertung des Kapitals, der aufgehäuften, immer umfangreicher werdenden toten Arbeit, nicht umgekehrt. Der Gegensatz zwischen Produktion und Reproduktion ist gleichsam auf die Spitze des Irrsinns getrieben. Die Regeneration der Arbeitskraft schert das Kapital ebenso wenig wie die der Natur. Die ökologische Katastrophe ist zwangsläufiger Ausdruck dessen. Auf die Spitze getrieben sind allerdings auch Formen gesellschaftlicher Unterdrückung wie die der Frauen oder der Rassismus.

Die zum Zweck der Ausbeutung als Lohnarbeiterinnen notwendige kapitalistische Vergesellschaftung von Teilen der Hausarbeit und Kinderbetreuung stößt daher besonders in Krisenzeiten schnell an ihre Grenzen. An der systematischen Diskriminierung der überwiegend von proletarischen Frauen verrichteten Herstellung von Gebrauchswerten (individuelle Subsistenzproduktion) ändert sie erst recht nichts, erzeugt sie doch keine Tauschwerte. Diese Brandmarkung schlägt sich zudem negativ im Preis der weiblichen Arbeitskraft nieder. Die Lohndifferenzen zwischen männlichen und weiblichen Proletariern sind systematischer Bestandteil dieser Ausbeutungsweise. Das Proletariat muss alle Elemente seiner Reproduktion zum Thema des Klassenkampfes erheben, auch die Haus- und Erziehungsarbeit seiner weiblichen Angehörigen!

So wie es dafür sorgen muss, die sachlichen Produktivkräfte in den Dienst der Reproduktion der kollektiven GesamtarbeiterInnen zu stellen, muss es den Subsistenzbereich vergesellschaften. Erst auf dieser materiellen Grundlage ist es möglich, die besondere Unterdrückung der weiblichen lebendigen Arbeit aufzuheben, indem es sie dadurch gesellschaftlich sichtbar und wichtig macht, ihr endlich die seit den Zeiten der urgesellschaftlichen Epoche verloren gegangene Bedeutung auf höherer Stufenleiter „zurück“ verschafft. Ohne dies ist seine Emanzipation und Aufhebung in der freien Assoziation der direkten ProduzentInnen unmöglich.

Das kommunistische Minimalprogramm in der Frage von Mindestlohn und –einkommen

Das Erstarken der Arbeiterbewegung und insbesondere die Entstehung von Arbeiterparteien schuf die Möglichkeit, mittels Streiks und Einflussnahme auf die parlamentarische Gesetzgebung zu verhindern, dass die bürgerlichen Armengesetze den Lohnkämpfen der aktiv Beschäftigten in den Rücken fallen. Im Deutschen Reich vor dem 1. Weltkrieg wurden durchgesetzt: Arbeitsunfall-, Kranken- und Rentenversicherung. Nach der Novemberrevolution kam die Arbeitslosenversicherung hinzu.

Die SPD und die freien Gewerkschaften unter ihrer Führung (ADGB) folgten dabei dem Prinzip, ein staatlich garantiertes Minimum zu fixieren, damit der aktiven Lohnarbeiterklasse in ihren Kämpfen um Lohnerhöhungen eine Schranke nach unten zu setzen, die Konkurrenz innerhalb der beschäftigten Klasse zu mindern. Das war richtig, erfolgte aber in Form eines verhängnisvollen Klassenkompromisses.

Die sozialdemokratischen Funktionäre gaben ihre selbstverwalteten Kassen auf zugunsten einer „Mitwirkung“ an Bismarcks staatlichem System. Auch wenn die selbstverwalteten Arbeiterkassen nur einer arbeiteraristokratischen, berufsständischen Minderheit der Klasse offen standen und der neue Sozialversicherungszwang für alle abhängig Erwerbstätigen ein Fortschritt war, so beschleunigte die Zustimmung durch Gewerkschaften und SPD zu ihrer Verstaatlichung die Integration der Arbeiterbewegung in das imperialistische System des Deutschen Reichs.

Das verklärte die Unternehmer zu wohlwollenden Gönnern, indem es deren drittelparitätische Lohnanteilszahlungen ins System der Sozialversicherung als „Arbeitgeberzuschüsse“ ausgab. Damit bereitete es die Zustimmung zu den Kriegskrediten im August 1914 vor, die Verschmelzung der Arbeiterführung mit dem wilhelminischen, imperialistischen Obrigkeitsstaat.

Damit wurde auch der Ideologie vom „Sozialstaat“ nach dem 2. Weltkrieg Tür und Tor geöffnet. Die Erhöhung der „Arbeitgeber“anteile auf die Hälfte des so erkämpften indirekten oder Kollektivlohns nach der Währungsreform von 1948 führte erstmals zu deren hälftiger Beteiligung an den Aufsichtsgremien der Sozialversicherungsanstalten. Jetzt konnte sich der BRD-Staat als vermeintlich neutraler Schiedsrichter auch direkt in die Hoheit über die Kassen einmischen, die ursprünglich ein direkter Arbeiterversicherungsfonds waren.

Das tat er auch, um Pläne des Kapitals aus den Sozialversicherungskassen zu alimentieren, die einen wesentlichen Teil an der Reproduktion der Ware Arbeitskraft ausmachen und schon in ihrer Form verschleiern, dass es sich um den gesamtgesellschaftlichen Reproduktionsfonds der Ware Arbeitskraft handelt (Aufbau Ost, Lastenausgleich…). Das Sozialversicherungswesen wird im Gegenzug nur zu einem geringen Teil vom Staat, aus Steuergeldern finanziert, überwiegend aber aus Beiträgen. Und wer finanziert den Staat, zahlt den Löwenanteil der Steuern? Wo der Staat „allein“ agiert, das ist in seiner alten Rolle als Armengesetzgeber für die pauperisierten Schichten, die bereits aus der Arbeitslosenversicherung herausgefallen sind (ALG II und ihre Vorläufer Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe). Der Umfang dieser Schichten hat sich bedeutend ausgeweitet durch die kürzere Bezugsdauer von ALG I. Gleichzeitig hat sich ihr Lebensstandard drastisch verschlechtert (Hartz IV-Gesetze), was den Niedriglohnsektor erst recht gefördert hat.

Das kommunistische Minimalprogramm für Mindestlohn und Mindesteinkommen innerhalb des Kapitalismus geht von allgemeinen Prinzipien aus: „…Arbeitslosengeld wird nötig zur Sicherung ihres und ihrer Angehörigen Lebensunterhalts. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird demokratisch von der Arbeiterbewegung beschlossen.“ (4) „In jedem Land kämpfen wir für einen gesetzlich garantierten Mindestlohn in einer Höhe, die von der Arbeiterbewegung und nicht von den Herrschenden bestimmt wird (…) Wenn die Kapitalisten keine Arbeit zur Verfügung stellen, fordern wir staatliche Arbeitslosenunterstützung in einer Höhe, die von der Arbeiterbewegung festgelegt werden soll.“ (5) Konkretisiert für Deutschland heißt das: Mindesteinkommen von 1.600 Euro bzw. 1.000 Euro plus Warmmiete für eine Bedarfsgemeinschaft. Diese Forderungen sind im Prinzip von der Erwerbslosenbewegung auf dem Höhepunkt der Mobilisierung gegen Hartz IV 2003/2004 und damit von den fortgeschrittensten Teilen der deutschen Arbeiterbewegung aufgestellt worden – damals bis zu 1.500 Euro.

Die Mindestlohnforderung darf natürlich nicht niedriger ausfallen, sollte aber auch nicht auf höherem Niveau angesiedelt sein. Ein sozusagen proletarisches Lohnabstandsprinzip verwerfen wir ausdrücklich. Der gesetzliche Mindestlohn dient als untere Reproduktionsbasis und mindert die Lohnkonkurrenz in der Arbeiterschaft. Damit liegt er im Interesse der gesamten Klasse, verkörpert ein politisches Ziel. Damit gelingt es den starken, gewerkschaftlich gut organisierten Bereichen, die schwach organisierten Sektoren ins Boot zu holen und sich den Rücken besser frei zu halten, um für Löhne oberhalb des festgezurrten Minimums kämpfen zu können. Umgerechnet auf eine 35-Stundenwoche ergibt das einen Stundenlohn von 11 Euro netto (13,50 brutto bei ca. 20% „Arbeitnehmer“anteil). Die Forderung muss klar zwischen netto und brutto unterscheiden. Außerdem muss das Bruttomindesteinkommen steuerfrei sein, damit das Mindesteinkommen nicht höher als der Nettomindestlohn ausfällt.

Unterschiede zwischen Mindestlohn und Mindesteinkommen

Das Mindesteinkommen soll ab jenem Alter gelten, wenn Menschen in Beschäftigung eintreten können. Das kann in manchen Ländern auch schon im Kindesalter sein, wenn diese in Lohnarbeit gezwungen werden. Für die BRD fordern wir ein Mindesteinkommen ab dem Alter, in dem Jugendliche arbeiten oder als Auszubildende eingestellt werden können, also ab 16.

Wenn SchülerInnen und in Berufsausbildung stehende junge Menschen ein Mindesteinkommen bzw. eine Mindestauszubildendenvergütung in gleicher Höhe bekommen sollen, erkennen wir damit ausdrücklich an, dass individuell im Rahmen der Kleinfamilie erbrachte Leistungen, die der Reproduktion der Ware Arbeitskraft dienen und die der Kapitalismus niemals adäquat indirekt, über den Markt vergesellschaften kann, wenigstens ans Licht der bürgerlichen Öffentlichkeit gezerrt gehören, um auf diesen „Schattensektor“ aufmerksam zu machen. Damit rückt aber auch die Frage der direkten Sozialisierung dieser Reproduktionsarbeiten in den Mittelpunkt (Lernen in selbstbestimmten und voll finanzierten Wohn-, Lebens- und Lerngemeinschaften von Jugendlichen und Lehrenden).

Mit der Forderung nach „Lohn für Hausarbeit“ eines Teils der Feministinnen aus den 1970er Jahren hat unser Herangehen methodisch nichts gemein. Erstens ist Hausarbeit keine Lohnarbeit, sondern schafft Gebrauchswerte für die Reproduktion der Haushaltsmitglieder. Zweitens wollen wir ihren privaten und ineffizienten Charakter gerade abschaffen, sie sozialisieren, um auch mehr frei disponible Zeit gerade für die proletarischen Hausfrauen schaffen, insbesondere aber Frauen, die gleichzeitig Lohnarbeit leisten, entlasten und hier v.a. die Mütter.

Die Sozialisierung der Reproduktionstätigkeit, die der Kapitalismus versteckt (und diskriminiert) wird durch die Forderung nach Mindesteinkommen erleichtert. Ganz allgemein wird die Diktatur des Proletariats, die Übergangsgesellschaft zum Sozialismus, eine Menge an Gütern und Dienstleistungen, die vom gesellschaftlichen Arbeitsaufwand und Gebrauchswert her betrachtet, den Forderungen nach Minimaleinkünften innerhalb des Kapitalismus entspricht, als erstes allen Angehörigen des Arbeiterstaates unentgeltlich zur Verfügung stellen. Damit wird die Grundversorgung der einfachen, durchschnittlichen Gesamtarbeitskraft dekommodifiziert, ihres Warencharakters entkleidet. Genau hier startet die Überwindung des Lohnsystems.

Wenn wir also von einem Mindesteinkommen sprechen, so sprechen wir von einem Mindesteinkommen für all jene, die arbeitslos sind, noch in Ausbildung stehen (z.B. StudentInnen), wegen Krankheit nicht mehr arbeitsfähig sind oder das Rentenalter erreicht haben. Der Terminus „Mindesteinkommen“ steht also für eine Mindesthöhe eines Stipendiums (für SchülerInnen und Studierende), eines Arbeitslosengeldes oder einer Rente (Invaliden- oder Altersrente). Ein solches Konzept unterscheidet sich grundlegend vom „bedingungslosen Grundeinkommen“.

Bürgergeld, Existenzgeld und bedingungsloses Grundeinkommen

Die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle ohne Arbeitszwang und Bedürftigkeitsprüfung (BGE) findet zunehmendes Interesse sowohl in den Medien wie in den sozialen Bewegungen. Götz Werner, Inhaber der Drogeriekette dm, und Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Leiter des von der IHK Hamburg mitfinanzierten Hamburger Weltwirtschaftsinstituts HWWI, dürfen sich ausführlich über ihr Projekt auslassen.

Modelle der Rechten …

Thüringens ehemaliger Ministerpräsident Althaus (CDU) und die FDP setzen sich für das Bürgergeld ein. Das „solidarische Bürgergeld“ vertritt Althaus mit Unterstützung der Konrad-Adenauer-Stiftung. 800 bzw. 400 Euro monatlich soll es betragen und über eine Einkommenssteuer von 50 bzw. 25% finanziert werden, die mit dem Bürgergeld verrechnet wird. Zusätzlich fiele eine Lohnsummensteuer an. Jede/r muss dann allerdings zusehen, wie er/sie für Alter und Krankheit vorsorgt. Die Arbeit„geber“ zahlen keine Sozialversicherungsanteile mehr. Die CDU rechnet allein mit einer „Gesundheitsprämie“ von 200 Euro als Krankenkassenmonatsbeitrag.

Götz Werners Grundeinkommen soll ebenfalls alle Sozialleistungen abdecken und von anfangs 900 auf 1.500 Euro ansteigen – für jede/n! Bezahlt werden soll es allerdings über eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf 48%; alle anderen Steuern sollen abgeschafft werden mit dem „Vorteil“ für die Unternehmen, überhaupt keine Steuern mehr bezahlen zu müssen und somit konkurrenzfähiger gegenüber dem Auslandskapital zu werden. Der Wegfall der sog. Lohnnebenkosten trägt ein Übriges dazu bei.

Praktisch alle bürgerlichen VerfechterInnen des BGE oder „Bürgergelds“ (CDU, GRÜNE, Werner) beschränken die Zahlungen auf „deutsche Staatsbürger“. Den hier lebenden Nicht-Deutschen ginge es dann noch dreckiger als heute schon, weil alle Sozialtransfers entfielen.

…und der Linken

Ein Großteil der heutigen Linken favorisiert dagegen das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) ohne Bedürftigkeitsprüfung für ausnahmslos alle Menschen im Staatsgebiet. Auch dessen Höhe in seiner linken Variante scheint mit der unseren auf Augenhöhe.

Triumphierend verweisen diese Linken gleich auch noch darauf, mit dem Wegfall der Bedarfsprüfung erledige sich gleich die ganze „Sozialstaats“bürokratie mit. Ein unfreiwilliger, aber artiger Diener vorm Profitstreben des Kapitals, das gerne an den Kosten des „Sozialstaats“ spart! Außerdem stellt die Höhe des BGE bereits im Vorfeld eine Bedarfsprüfung dar – und zwar pauschal für Alle!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen forderte im Mai 1998 ein dynamisiertes, unpfändbares Existenzgeld von monatlich 1.500 DM plus tatsächliche Wohnkosten bis zu durchschnittlich 500 DM monatlich für eine Einzelperson. (6)

BildungsbürgerInnen wie Sascha Liebermann und die Gruppe ‚Freiheit statt Vollbeschäftigung‘ locken das Kapital mit Versprechen, dass das BGE seine Beschäftigten ansporne, hoch motiviert und freiwillig dessen Rendite zu steigern. Katja Kipping (DIE LINKE) favorisiert einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,60 Euro/Stunde in Verbindung mit einem Grundeinkommen. VertreterInnen des „Runden Tischs der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen“ bzw. des „Netzwerk Grundeinkommen“ konnten die Forderung im Aufruf zur bundesweiten Demonstration am 3.6.2006 in Berlin teilweise unterbringen. Dieser verlangt quasi als Übergangsforderung zum BGE für alle im ersten Schritt die Erhöhung des ALG II für alle Erwerbslosen auf 500 Euro plus volle Kosten der Unterkunft. Der Arbeitskreis von ATTAC „Genug für alle“ unterstützt die Forderung nach einem BGE; sein Mitglied Werner Rätz sitzt auch im „Netzwerk Grundeinkommen“.

Zwischen Realpolitik und Utopie

Diese Linken verknüpfen die Existenzgeldforderung aber auch mit dem Anspruch einer Überwindung klassischer Sozialpolitik:

„An vier Punkten unterscheidet sich der utopische Charakter des Existenzgeldes von herkömmlichen sozialpolitischen Mindestsicherungskonzepten:

– in der Anspruchshöhe des Existenzgeldes (wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum, statt Teilhabe am Existenzminimum),

– in der Entkoppelung des Existenzgeldes vom Zwang zur Lohnarbeit

– in der Infragestellung der herrschenden Arbeitsbegrifflichkeit und

– in der Kritik an der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung.“ (7)

Auch wenn es in der Linken Vorbehalte gegen die Finanzierung des BGE über die Mehrwertsteuer gibt, so grassieren doch unter ihren BefürworterInnen des Modells die ärgsten Flausen: das BGE beseitige jede Arbeitspflicht. Schließlich finanziere der Staat es aus Steuern. Wer aber finanziert den Staat und erzeugt das Steueraufkommen? In kleinbürgerlichen Nischen abseits jeden Gedankens an Produktion kann man auf solche Flausen kommen, nicht aber als MarxistIn!

Die Frauengruppe „Glanz der Metropole“ kritisierte die Existenzgeldforderung durchaus richtig: „Sie wirkt auf der einen Seite wie eine realpolitische Forderung, die alte Modelle nach einer Umverteilung von Reichtum, nach gleichem Lohn für alle usw. gar nicht mehr berücksichtigt. Auf der anderen Seite verbreitet sie einen Hauch von Utopie, der in der Vorstellung von Lohnarbeitsverweigerung liegt. Dieser quasi sozialrevolutionären Seite wollen wir zuerst nachgehen.

Die Idee, es könnte mit einem halbwegs sicheren finanziellen Hintergrund auch ein anderes Leben entstehen, erinnert einige von uns an die 80er Jahre, als die Kritik am Lohnarbeitsmodell politische Kultur einer deutschen (autonomen) Linken war. Die Verweigerung von Lohnarbeit schien das Versprechen eines gemeinschaftlich organisierten, mit Sozi und Arbeitslosenhilfe finanzierten, selbstbestimmten Lebens und politischen Agierens mit sich zu bringen.“ (8)

Man muss Wildcats Strategie des kollektiven Kampfs gegen die Arbeit nicht teilen, wohl aber die Kritik dieser ursprünglichen Autonomen (Operaisten) an ihren Politzöglingen. Sie haut in die gleiche Kerbe:

„Mit dem Scheitern der proletarischen Kämpfe in den 70er Jahren war die Strategie des kollektiven Kampfs gegen die Arbeit durch das individuelle Verhalten und die Lebensweise der Verweigerung der Arbeit ersetzt worden (…) Die Ablehnung regelmäßiger Lohnarbeit wurde zu einem verbreiteten Lebensgefühl in diesen Bewegungen, aber es gab keine Verbindungslinien mehr zum Kampf gegen die Arbeit in der Produktion, „Autonom“ wurde zu einem Ausdruck der Abtrennung von den Konflikten in der Ausbeutung.“ (9)

Wie steht es um die Entkoppelung vom Lohnarbeitszwang, wie um die Kritik an der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung?

„Was die Arbeit zu Hause angeht, gibt es für die meisten ArbeiterInnen gar keine Koppelung von Arbeit und Lohn und hat es sie auch noch nie gegeben (…) es ginge darum, „unsichtbare“ Arbeit sichtbar zu machen, anstatt sie als Nicht-Arbeit (…) zu interpretieren (…) mit dem Abbau sozialstaatlicher Mechanismen wird heute sogar von einer zusätzlichen Reprivatisierung der Hausarbeit durch Abbau von Kindergärten und Pflegediensten gesprochen (…) weisen wir darauf hin, dass es eine patriarchale Modernisierung in Bezug auf Hausarbeit gibt. Ein zunehmender Teil der Hausarbeit wird unterbezahlt von Hausangestellten (…) geleistet.“ (10)

Was ist vom Ausstieg aus der Lohnarbeit in eine selbstbestimmte Subsistenz-lebensweise zu halten?

„Wenn heute auf „informelle Ökonomie“ und „Subsistenzproduktion“ als Ansatz für emanzipative Gesellschaftsveränderung gesetzt wird, muss berücksichtigt werden, dass diese Formen im Zuge der kapitalistischen Restrukturierung derzeit ohnehin massiv durchgesetzt werden (…) die internationalen Konkurrenzen zwischen unterschiedlichen Lohnabhängigengruppen werden härter und die Spaltung zwischen (…) Normalarbeit und den entformalisierten Bereichen prekärer und „deregulierter“ Beschäftigung wächst.“ (11)

Abschaffung des Arbeitszwangs?

Auch die Abschaffung jeden Arbeitszwangs ist eine kleinbürgerliche, reaktionäre Utopie. Selbst die kommunistische Gesellschaft wird ihren Stoffwechsel mit der Natur nur unter Verausgabung von Arbeit verrichten können. Auf diesen Stoffwechsel kann keine menschliche Gesellschaft bei Strafe ihres Untergangs verzichten. Der kommunistische Zukunftsmensch wird vielleicht diesen Rest an Arbeitspflicht zum Zwecke des Überlebens der Gattung als (immer weiter abnehmenden) Zwang empfinden. Gleichzeitig wächst die freie Zeit jenseits des Kampfs ums unmittelbare Leben für Alle, die Beschäftigung mit sich selbst, mit der Entfaltung der menschlichen Kreativität etc. Diese Arbeit wird dann zum ersten Bedürfnis.

Nur in Klassengesellschaften ist der Arbeitszwang aufgehoben – für die Herrschenden! Darum wird endlich erstmals nach der Epoche der Urgesellschaft im Arbeiter- (und Bauern-)staat der Arbeitszwang auf alle Gesellschaftsglieder ausgedehnt – einschließlich der ehemaligen Ausbeuter!

Im Kapitalismus existiert ein Zwang zur Lohnarbeit für alle, die über kein Kapital oder Produktionsmittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – in der BRD sind das über 90%! Dieser Zwang wirkt indirekt, ist doch der Lohnsklave frei, seine Arbeitskraft stundenweise zu vermieten – er steht (im Gegensatz zu antiken Sklaven und Fronbauern) in keinem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Ausbeuter. Weil er allerdings doppelt frei ist – nämlich auch von Eigentum an Produktionsmitteln – ist diese spezifische Freiheit nicht nur mit Arbeitszwang vereinbar, sondern geradezu prägend für dessen Ausübung.

Dass Erwerbslose – und Beschäftigte – sich gegen staatlichen Zwang wehren (Ein-Euro-Jobs, untertarifliche Bezahlung, unterqualifizierte Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Eingliederungsvereinbarungen, sinnlose Bewerbungen, Vorstellungs-gespräche und Trainingsmaßnahmen), ist zunächst absolut berechtigt.

Den AnhängerInnen des BGE geht es jedoch um die Beseitigung jeder Arbeitspflicht. Mit Verweis auf den Staat scheint denn auch das Thema, wer den Unterhalt für die Fordernden übernimmt, abgehakt. Die Gelder für die Erwerbslosen sind aber nur zum geringen Teil Staatsausgaben, sondern v.a. Lohnbestandteile, die in Form von Lohn-. Verbrauchssteuern und Sozialversicherungsbeiträgen aufgebracht werden. Die Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit gehören zu den Gesamtreproduktionskosten der Ware Arbeitskraft; darum schlagen sie beim Kapital, dem eigentlichen Verursacher der Erwerbslosigkeit, auch als „Lohnneben- bzw. Arbeitskosten“ zu Buche. Das nicht zu erkennen, bedeutet auf das ideologische Geschwätz vom „Sozialstaat“ hereinzufallen.

Dabei hat der bürgerliche Staat „nur“ den solidarischen Erwerbstätigen die Verwendung ihrer Lohnbestandteile aus der Hand genommen, sie also enteignet. Dies steigert die Dank der Form des Arbeitslohnes eh schon vorhandenen Illusionen der Lohnsklaven; nicht nur, dass der Arbeitslohn als Äquivalent für die geleistete Arbeit erscheint, die Lohnnebenkosten erscheinen als Geschenk vom Unternehmer, der damit zum Sozialpartner mutiert. Und der bürgerliche Klassenstaat kann sich als neutrale Instanz in dieser heiligen Dreifaltigkeit darstellen sowie als Sozialstaat, der ab und an mit einem Obolus die Defizite der Sozialversicherungen deckt – sich allerdings auch aus diesem Füllhorn gelegentlich nimmt, um seine Defizite zu decken bzw. kapitalistische Unternehmen zu subventionieren. Von den Werktätigen eine bedingungslose Verpflichtung zu verlangen, seine Schulden zu finanzieren, weil er so sozial sei, erleichtert nicht die notwendige Kampfeinheit des Proletariats, sondern erschwert sie!

Des weiteren müssen „zwei gängige Vorstellungen“ kritisiert werden: „Sozialleistungen seien arbeitsfreies Einkommen und dies sei möglich, weil der Sozialstaat von der Arbeiterbewegung „erkämpft“ worden sei. Historisch betrachtet war der Sozialstaat“ zuallererst ein Bollwerk gegen die revolutionäre Drohung. Mit dem Ausdruck „soziale Frage“ wurde der Klassenantagonismus begrifflich entschärft und seine prinzipielle Lösbarkeit durch Sozialreform unterstellt. Ein staatlicher Schutz sollte garantieren, dass die ProletarierInnen ihre Arbeitskraft dauerhaft zur Verfügung stellen – ohne zu revoltieren (…) Zunächst hatten die ProletarierInnen tatsächlich kein „Vaterland“ – mit dem Anspruch auf soziale Leistungen „ihres“ Staates (…) Mit der Herausbildung des „Sozialstaats“ war es wichtig, zwei verschiedene Prinzipien gegenüberzustellen: Versicherung und Fürsorge. Damit wurde eine scharfe Trennlinie zwischen „Paupern“ und „Arbeitern“ gezogen. Die Konstruktion der Sozialversicherung war von Vollbeschäftigung und nur konjunkturellen Beschäftigungskrisen ausgegangen; die extrem diskriminierend gestaltete Sozialhilfe war nicht für die massenhafte Absicherung bei Arbeitslosigkeit vorgesehen.“ (12)

Die Kombilohnfalle

Die idealistische Herangehensweise der GrundeinkommensanhängerInnen setzt sich fort, wenn die Gefahr ignoriert wird, dass das BGE zu einer erheblichen Ausweitung von Kombilöhnen führen wird und damit zu einer drastischen Lohnsenkung. Schon der frühere Präsident des DIHT, Stihl, bezeichnete bereits 1997 den Kombilohn als „trojanisches Pferd, das wir bei den Gewerkschaften und den Sozialpolitikern aufstellen (…) Wir können nicht auf einen Schlag das gesamte Sozialniveau absenken, ohne dass die Sozialpolitiker (…) aufschreien“. (13)

Natürlich wirkt die Staatszahlung BGE wie eine Lohnsubvention und führt damit zu drastischen Lohnsenkungen. Das ist ja auch der Grund, warum die Werners und Straubhaars dafür eintreten! Die „linken“ BGE-Idealisten nehmen das aber offensichtlich in Kauf, weil sie u.a. der Einbildung verfallen, das Geld falle wie im Märchen von den Sterntalern vom Himmel an den irdischen Staat und von dort aus an sie. Dass damit auch die Finanzierungsbasis des BGE untergraben wird und ihre Illusionen von Einkommen, die von Lohnarbeit entkoppelt sind, auf sie zurückfallen werden, weil damit auch das BGE immer geringer ausfallen muss, ist eine weitere Lektion des Kapitals für KleinbürgerInnen.

Das BGE stärkt also nicht die Position der Erwerbstätigen, wie seine „linken“ BefürworterInnen behaupten, sondern schwächt sie. Es schwächt die noch vorhandene Kollektivmacht der Gewerkschaften und führt auch zur Senkung der Lohnbestandteile, die für die nächste Arbeitergeneration vorgesehen sind, durch „Staatsknete“ für Kinder und Jugendliche sowie zum Wegfall jeglicher Lohnnebenkosten (Rente, Gesundheits-, Arbeitslosenversicherungen).

Außerdem ist schon die Behauptung falsch, dass es auf jede Bedürftigkeitsprüfung verzichte. Die findet natürlich allein dadurch statt, wie viel Prozent des Arbeitseinkommens zur Finanzierung des BGE herangezogen werden kann und durch die Festlegung seiner Höhe. Einige AnhängerInnen fordern weitere Bedürftigkeitsprüfungen indirekt, indem sie von „angemessener“ Warmmiete oder BGE erst ab 18 Jahren sprechen.

Richtigerweise merkt der Revolutionär Sozialistischer Bund (RSB) kritisch zu dieser Position an: „Von Seiten der Rechten zielt das BGE ganz eindeutig auf die flächendeckende Einführung des Kombilohns und die Zerschlagung der Sozialsysteme. Götz Werner spricht offen aus, welche Zukunft er dann für die Gewerkschaften sähe: Sie wären dann „überflüssig, denn keiner müsse ja mehr seine Arbeitskraft verkaufen.“ (14)

Menschenrecht BGE?

Was die Arbeiterklasse braucht, ist Solidarität zwischen Beschäftigten, Arbeitslosen und Gewerkschaften. Das BGE schwächt aber die Kollektivmacht der Gewerkschaften. Stärken tut es den Glauben an höhere Mächte, an Chimären wie die Sozialstaatsideologie, an das individuelle „Menschenrecht“ auf arbeitsfreies Einkommen. MarxistInnen wissen: das Recht kann nie höher stehen als der wirtschaftliche Gesellschaftsunterbau! Die Menschenrechte enthalten keine Sozialparagrafen. Sie verkörpern kein zeitloses, über den Klassen stehendes Universalrecht, sondern den von jeder persönlichen Abhängigkeit von der mittelalterlicher Autokratie befreiten durchschnittlichen Besitzbürger. Die waren 1776 in der US-amerikanischen Verfassung sehr wohl mit der „Negersklaverei“, in der Großen Französischen Revolution mit der Aberkennung der Rechte der Besitzlosen wie in Britannien mit der Verweigerung des Wahlrechts für das Proletariat vereinbar. Demokratische und soziale Errungenschaften musste sich die Arbeiterbewegung selbst erkämpfen. Gleichzeitig mit der bürgerlichen Menschenrechtsideologie entstand nicht zufällig auch die des Rassismus, wo unveränderliche anatomische Merkmale zur Aberkennung der Menschenrechte herangezogen wurden – eben weil Kolonialvölker nicht als Menschen galten.

Das Vertrauen auf höhere Wesen, auf Menschenrechte für die Armen wird in den Liedzeilen der „Internationale“ bereits als leere Worte denunziert. Im Kapitalismus kann das „Menschen“recht“ auf Arbeit wie auf ein Einkommen ohne Arbeitszwang außer für eine winzige, privilegierte Minderheit nur heißen: die „Freiheit“ und das „Recht“, seine Arbeitskraft verkaufen zu dürfen!

Mittels der scheinbar universellen Menschenrechte begründen Rätz u.a. die Zahlung des BGE an alle Menschen – einschließlich der VertreterInnen des Kapitals, der Merkels wie der Hundts. „Es geht (…) zuallererst um einen solidarischen Umgang miteinander“. (15) Bedingungslose, uneingeschränkte deutsche IdealistInnen wie Rätz & Co. verkennen den Klassencharakter der bürgerlichen Menschenrechte völlig.

Was wir brauchen, ist Solidarität unter beschäftigten wie arbeitslosen Lohnabhängigen, keine „neue“, menschenrechtliche Verklärung der Sozialpartner-schaft mit dem Unternehmertum. Rätz argumentiert ähnlich den Gewerkschaftsvor-ständen, wenn die den Sozialabbau zuerst mit dem Argument ablehnen, weil damit die Binnennachfrage und der Kapitalprofit sinken würden.

BGE: Hoffnung für Arbeitslose?

Im ganzen Land haben Arbeitslosenvereine, Organisationen oder Gliederungen der Gewerkschaften Forderungen nach dem Grundeinkommen übernommen – ob nun Existenzgeld, Bürgergeld oder BGE genannt. Dies ist Ausdruck der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Arbeitslosen, die staatlich verordnete Armut durch die Hartz-Gesetze hat politische Spuren hinterlassen. Die Ausweglosigkeit von Ein-Euro-Arbeitszwang, Bedürftigkeitsprüfung und Zwangsumzügen nähren Illusionen und Hoffnungen in eine andere soziale Absicherung der Arbeitslosen. Alle Forderungen, die ein „Mehr“ an Mitteln und Rechten versprechen, werden daher von den Betroffenen dankend angenommen.

Besonders die Langzeitarbeitslosen haben die Hoffnung auf eine Lohnarbeit verloren, Jahre von „Qualifizierung“ und Bewerbungszwang mit gleichzeitigem sozialen Abstieg haben das politische Bewusstsein der Armen und Arbeitslosen geprägt. Rätz und Co. nutzen die Mischung aus Verzweiflung und Hoffnung auf jede nur irgend mögliche Verbesserung, so dass etliche Arbeitslose diesen Versprechungen auf den Leim gehen. Mit der Übernahme dieser Forderungen können die Arbeitslosen aber nicht den politischen Kampf für die Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse führen, mit diesen Forderungen verschärfen sie nur die vorhandene Spaltung von Beschäftigten und Arbeitslosen.

Die ökonomischen Forderungen der Arbeitslosen können nur gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Beschäftigten durchgesetzt werden – denn beide haben objektiv gleiche Interessen gegenüber dem Kapital.

Illusionen in ein BGE vertiefen nur die Spaltung innerhalb der Lohnabhängigen. Forderungen nach einer besseren Ausstattung der Arbeitslosen müssen mit Forderungen nach Mindesteinkommen verbunden werden.

Arbeitslose und Arme können keiner neuen „Verteilungsgerechtigkeit“ hinterherlaufen, der bürgerliche Staat kann und will nicht mehr verteilen, dass haben die Hartz-Gesetze gezeigt. Arbeitslose müssen gemeinsam mit den Beschäftigten gegen die kapitalistische Ordnung der Produktionsverhältnisse kämpfen, nur antikapitalistische, kommunistische Produktionsverhältnisse können ein „Recht“ auf Arbeit und Einkommen verwirklichen, dies muss die Forderung der Arbeitslosen sein – Illusionen in den bürgerlichen Staat müssen endgültig begraben werden!

Mit Hilfe von Geld sollen Freiheit vom Arbeitszwang der Lohnarbeit, von Armut und Existenzangst, die Autonomie der Menschenwürde sowie Solidarität und Gerechtigkeit etc. erreicht werden. Geld aber setzt Warenproduktion, Lohnarbeit, Kapitalverwertung und Arbeitszwang voraus. Ein schöner archimedischer Hebel, um die Welt von Kapital und Lohnarbeit irgendwie „alternativ“ aus den Angeln zu heben!

Überwindung der Arbeitsgesellschaft?

Einen vermeintlich schlauen Versuch, die „Arbeitsgesellschaft“ zu überwinden, stellt André Gorz‘ „Auswege aus der Misere“ dar (16). Er unterscheidet fremdbestimmt-abhängige „Lohnarbeit“, „Eigenarbeit“ als Produktion lebensnotwendiger Gebrauchsgüter und Dienstleistungen (Subsistenzarbeit) und „autonome Tätigkeiten“ (der Bereich freier Entfaltung). Gorz will die vom Industriekapitalismus systematisch ausgelöschte Eigenarbeit reaktivieren und so das Ausmaß autonomer Tätigkeit erweitern. Lohnarbeit soll weiter bestehen bleiben, allerdings mit drastisch reduzierter Arbeitszeit. Die gewonnene Freizeit und ein garantiertes Grundeinkommen bilden die Basis für eine „alternative nichtkapitalistische Wirtschaft der Bevölkerung“. Das BGE fungiert hier über die materielle Existenzsicherung hinaus quasi als Kapital für die technisch-materielle Ausgestaltung des „autonomen“ Sektors.

Gorz‘ Strategie basiert auf der grundfalschen Annahme, die Ablösung der „fordistischen Industriegesellschaft“ gehe mit einer Aufhebung der Lohnarbeit schwanger. Bildung und Wissen seien die einzige, „neue“ Form von Kapital. Dieses Humankapital verdränge Lohnarbeit und konstantes Kapital aus der Wertschöpfung. Die Arbeitszeit habe aufgehört, Maß des Tauschwertes zu sein. Zudem verfüge der postfordistische Arbeiter in Person über sein unveräußerliches Humankapital. Folglich spielt sich in seinem Kopf die Überwindung der Arbeitsgesellschaft ganz lautlos ab, weil sie selbst auf dem absteigenden Ast sei und im Postfordismus objektiv auf ihre eigene Aufhebung zusteuere.

Welch „linker“ Irrtum! Konträr zu seinen Grundannahmen weitet sich gerade im „Postfordismus“ weltweit die Lohnarbeit aus, während die Subsistenzproduktion (Kleinbauernschaft, Handwerk) dramatisch unterminiert und das „Humankapital“ aus Bildung und Wissen weniger autonom denn je immer direkter als Lohnarbeit dem immer gewaltiger akkumulierten Fixkapitalmassen subsummiert wird. Gorz‘ Morgenluft witternder Bildungskleinbürger stellt eine Fata Morgana in der Oase Proudhonscher Sozialromantik dar. Die Prognosekraft des Marxismus konnte und muss dieser sowohl im 19. und erst recht im 21. Jahrhundert den gerechtfertigten Garaus machen.

Selbst der windelweiche Linksreformist Joachim Hirsch, der sich mit dem Für und Wider des BGE schwertut, kommt nicht umhin, den Finger in diese Wunde zu legen.

„Das Gorzsche Konzept hat einen eigentümlichen Zwittercharakter. Einerseits lässt er das kapitalistische Produktionsverhältnis bestehen, auf der anderen Seite möchte er einen ökonomischen Sektor schaffen, der nicht nach kapitalistischen Prinzipien funktioniert. Selbst wenn man davon ausgeht, dass auf diese Weise eine schrittweise Überwindung des Kapitalismus innerhalb desselben möglich ist – wogegen einige ernst zu nehmende Argumente sprechen, die schon Marx in seiner Proudhon-Kritik formuliert hat -, setzt dies langwierige und schwierige soziale Auseinandersetzungen und Kämpfe voraus.“ (17)

Der „eigentümliche Zwittercharakter“ liegt denn auch in der Gorzschen Zugehörigkeit zur deklassierten Intelligenz, die – vermeintlich über der Klassengesellschaft stehend – als selbst ernannte „Vordenker“ allerlei abgestandenen Wein in neuen Schläuchen als Zukunftsvisionen unters staunende Volk zu verschütten sich bisweilen bemüßigt fühlt.

BGE als alternatives Gesellschaftsmodell?

Aber: es ist doch genug Geld zum Umverteilen nach unten da, sagen alle BefürworterInnen des BGE. Trotzdem ist die ganze Entwicklung seit Jahrzehnten mit zunehmender Tendenz in die andere Umverteilungsrichtung gegangen.

Wieder diese pfäffische „Kapitalkritik“! Geld steckt nicht im Sparstrumpf, sondern muss sich in der Hand der Reichen, der Banken, Versicherungen und Konzerne vermehren. Erst dann verwertet es sich als Kapital. Dies tut es um so schwerer, je reicher es schon ist (Tendenz zum Fall der Durchschnittsprofitrate). Akkumulation und Verelendung sind kein Widerspruch, sondern bedingen sich gegenseitig. Wer sich um Produktion nicht kümmert, muss natürlich die Verteilung(sgesetze) für das Bestimmende statt das Untergeordnete, Abgeleitete halten. Schon sprießen soziale Flickschuster„konzepte“ von Nehmen und Geben hervor, dass es einem warm ums Herz wird, weil der Kapitalismus als solcher ja friedlich verschont bleibt.

Ja, wenn nur seine Verwertungsgesetze nicht wären! Natürlich konzentriert sich immer mehr Reichtum in immer weniger Händen. Wie auch sonst? Im Gegensatz zu unseren Sozialromantikern, die kopfschüttelnd über die immer weiter klaffende Gerechtigkeitslücke jammern, erkennen MarxistInnen, dass das viele Geld eben nicht als Zahlungs- und Zirkulationsmittel fungiert, sondern als Anlage suchendes Kapital. Deshalb ist es kein Bruch in der ansonsten harmlosen kapitalistischen Logik, sondern seine Essenz, dass Kleinunternehmen zunehmend pleite gehen, dass das Monopolkapital immer dreistere Angriffe auf mühsam erkämpfte proletarische Errungenschaften startet, ja starten muss, um die sinkende Rendite (tendenzieller Fall der Profitrate) aufzufangen, insbesondere für das überschüssige Kapital in Finanzanlagen. Nicht trotzdem, sondern gerade wegen der zunehmende Zwang zur Umverteilung von unten nach oben!

Unsere sozialen „Visionäre“ meinen wirklich, mittels des BGE den Arbeitszwang aus dem Kapitalverhältnis heraus operieren zu können wie eine Geschwulst. Kreativität und Motivation würden gesteigert, das Kapital stünde profitabler als ohne Arbeitszwang da – und es brauche sich bei Rationalisierungen keine Sorgen mehr um entlassene Mitarbeiter zu machen, könne also richtig damit loslegen. Ein Bündnis mit den SachwalterInnen des Kapitals gegen Arbeitszwang ist genauso illusionär wie das für Arbeit. BGE-BefürworterInnen und Gewerkschaftsspitzen sind zwei Seiten der falschen Medaille. Der Abschaffung des Arbeitszwangs stehen nicht in erster Linie die auf Lohnarbeit fixierten Stumpfsinnigen im Weg, die keinen andern Sinn und Inhalt in ihrem Leben finden, wie der „aufgeklärte akademische Sozialtüftler“ meint, sondern das Kapitalverhältnis.

Sätze wie folgende entlarven den Intellektuellendünkel ihres Verfassers:

„Diese Frage dürfte eigentlich nur von denjenigen gestellt werden, für die Arbeit eine widrige Nötigung ist und die deshalb nicht einsehen, warum andere sich ihr entziehen dürfen, wenn sie sich selbst ihr unterwerfen müssen. Diejenigen, für die eine Arbeit Wert hat, die sie als Selbstverwirklichung und Selbstbehauptung ansehen und nutzen können, müssten die Meinung vertreten, dass Lust und Freude am Arbeiten mit Arbeitszwang unvereinbar sind“ (18)

Hier bekommt die Arbeit ohne Tauschwert erst wirklichen Wert „beigemessen“. Die höheren Weihen der „Entsagung“ des Lohnarbeitszwanges geraten im Munde dieses „linken“ Schwätzers zu einem Schlag ins Gesicht für die gesamte lohnabhängige, überwältigende Mehrheit der Bevölkerung.

Sozialer Kapitalismus?

Auch wenn linke VertreterInnen des BGE im Unterschied zur Mehrheit das BGE durch höhere direkte Steuern – allerdings einschließlich der Lohnsteuer – und nur durch eine leicht erhöhte indirekte Umsatzsteuer finanzieren wollen, geht ihnen vor lauter Sorge um die Menschenrechte verloren, dass die steigende Arbeitslosigkeit vom Kapital selbst verursacht wird und schon deshalb nicht „von allen Menschen“ finanziert werden darf.

Das BGE-Modell setzt den „Entwurf“ eines sozialen Kapitals an die Stelle des wirklichen. Die Sphäre der Produktion, in der der Mehrwert erst entsteht, tritt ganz hinter die Verteilung zurück. Es reiht sich ein in die Riege von Bischöfen, Gewerkschaftsführern und Linkspartei-VorständlerInnen, die dem Kapital schon lange klarmachen möchten, dass es sich soziale Wohltaten zu seinem eigenen langfristigen Nutzen auch leisten möge – und könne. Es missbraucht die Sehnsucht nach einer Gesellschaft ohne Armut und Arbeitszwang, weil es sie auf dem Boden der Kapitalverwertung befriedigen will.

Kapitalismus? Gewiss, aber ohne seine Folgen! Die Vorstellungen hinter dem Konzept BGE haben bei allen graduellen Unterschieden einen gemeinsamen Charakter: wie das BGE keine selbstständige wirtschaftliche Basis hat, so auch immer weniger die kleinbürgerlichen, nichtausbeuterischen WarenproduzentInnen. Die Bedingungslosigkeit der Zahlung soll nicht nur vor Lohnarbeit, sondern auch vor den untragbaren Risiken des Verkaufs von Waren und Dienstleistungen schützen. Der Arbeitsbegriff wird auf Nischen, Randbereiche und Privatleben ausgedehnt. Zufrieden, wenigstens an dem im Wesentlichen in riesigen Konzernen erwirtschafteten Reichtum teilzuhaben, ohne den sie gar nicht existieren könnten – denn auf diese Beteiligung reduziert sich das „andere Gesellschaftsmodell“ schließlich – konzedieren sie die Möglichkeit sozialer, gerechter Kapitalverwertung und eines Sozialstaats.

Allen diesen „linken“ Illusionen liegt der Glaube an soziale Gerechtigkeit, an eine im Grunde vernünftige Produktionsweise zugrunde, deren Ursachen und Triebfedern man nicht in Frage stellen möchte, aber deren Konsequenzen einem doch zuweilen Angst und Schrecken einjagen. Die Arbeiterbewegung ist gut beraten, auf den Klassenkampf zu setzen statt auf eine weitere „höhere“ Form von Sozialromantik, eine „neue“ menschenrechtliche Verklärung der Sozialpartnerschaft. Die einigende Form all dieser Forderungen ist schließlich nichts weiter als ein einziger Appell an „Einsicht und Vernunft“ derer da oben zu einem höheren Zweck: der Erhaltung des sozialen Friedens zwischen den Klassen. Das ist die ultima Ratio der kleinbürgerlichen Mittelposition zwischen Kapital und Lohnarbeit, die scheinbar über und neben dem Ausbeutungsverhältnis schwebt.

Ein besonders perfides Beispiel für die „innovativen“ Gedankengänge der BGE-BefürworterInnen ist die Idee des postfordistischen Sozialpakts:

„Die Neudefinition eines neuen postfordistischen Sozialpakts (…) Das Bürgereinkommen ist also die modernste Form, die mit dem aktuellen flexiblen Akkumulationsregime kompatibel ist, möglich durch einen Eingriff in die Wiederverteilung der Einnahmen aus der immateriellen Produktivität, die heute in offiziellen Statistiken verschwinden, aber jenen Reichtum produzieren, der etwa für die internationale Finanzspekulation benutzt wird und Ursprung der modernsten Formen gesellschaftlichen Ausschlusses ist (…) ein Beispiel für radikalen Reformismus, weil er sich der Logik widersetzt, die der Einkommenspolitik innewohnt wie auch der gewerkschaftlichen Konzertierung und der Flexibilisierung und Prekarisierung des Arbeitsmarktes und die kompatibel ist mit den Notwendigkeiten der kurzzeitigen Profitabilität von Unternehmen (…) Das Bürgereinkommen ist Gegenmacht zur Versklavung durch die Arbeit (…) Denen, die sich den Produktionshierarchien nicht unterwerfen, Geld zukommen zu lassen – und damit Kaufkraft – bedeutet, monetäre Formen von Gegenmacht zu entwickeln.“ (19)

Die „immaterielle Produktivität“ dieser Erklärung ist gleich Null, kurz: (post)autonomer geistiger Tiefflug! Ließ Gorz den Kapitalismus am versiegenden Mehrwert verrecken und ein neues „immaterielles Kapital“ in „Bildung und Wissen“ des Bildungskleinbürgers seinen Platz einnehmen, so legt Fumagalli eine „kreative“ Neuschöpfung des Wertgesetzes vor: den offiziellen Statistiken entzogene immaterielle Produktivität, die aber als der Finanzspekulation dienlicher Reichtum leibhaftige Wiederauferstehung feiert. Das ist fast biblisch, Herr Wirtschaftsexperte und Sozialpaktingenieur!

„Die meisten linken VertreterInnen des BGE sind nicht nur auf einen individuellen Ausweg aus der Lohnarbeit aus. Sie lehnen es rundweg ab, die Teilung der Gesellschaft in antagonistische Klassen als Ausgangspunkt aller Überlegungen zu machen. Wer die Klassengesellschaft zu einem sekundären Merkmal macht und statt dessen die „Arbeitsgesellschaft“ als den Kern des Übels betrachtet, der wird naturwüchsig keinen Zugang zu den Erwerbstätigen finden, die sich in dieser Gesellschaft abrackern müssen (…) Da das Kapital kein Interesse an der Ausschaltung der Konkurrenz unter den Lohnabhängigen hat, ist es vollkommen undenkbar, dass es eine gesellschaftliche Lösung akzeptieren würde, nach der allen Menschen eine ausreichende Grundsicherung zuteil wird, die es ihnen erlaubt, ohne Arbeit am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (…) Den Reichtum beim Kapital zu holen, also mindestens die Profite anzugreifen, steht ausdrücklich nicht auf dem Programm der Verfechter des BGE, auch nicht bei den Linken. Schließlich wollen sie mit ihren Modellrechnungen nachweisen, dass das BGE ‚finanzierbar ist‘ und sie wollen auch das Kapital davon überzeugen, dass dies eine gute Lösung sei.“ (20)

Diese Sätze des RSB sprechen für sich. Dass die BGE-VerfechterInnen sich wohl keinen Zugang zu den Erwerbstätigen verschaffen werden ist deshalb nur gut!

Eine richtige Kritik am BGE

Unsere Kritik am BGE kann sich in vielen Punkten auf eine Broschüre von Rainer Roth stützen, die das Thema ausführlich beleuchtet (21). Roth unterstützt als Alternative zum BGE u.a. die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich, 10 Euro Mindeststundenlohn und ein ausreichendes garantiertes Mindesteinkommen für alle Erwerbslosen ohne Bedürftigkeitsprüfung fordert. Er entdeckt allerdings einen Widerspruch zwischen der Mindestlohnforderung und der nach ausreichendem garantierten Mindesteinkommen. Letztere mache zuviel Zugeständnisse an das BGE wegen des Verzichts auf die Bedürfnisprüfung (s.o.). Mit ähnlicher Logik wehrt er sich gegen Forderungen wie nach 1.000 Euro garantierter Mindestunterstützung. Das „Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne“ hält demgegenüber 500 Euro ALG II plus Warmmiete gemäß Mietspiegel wenn schon nicht für ausreichend, so doch für logisch wegen des einzuhaltenden Abstandsgebotes zum Mindestlohn. Es müsse einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme geben, außerdem hätten Erwerbstätige höhere Werbungskosten. Da widerspricht es sich ein bisschen selbst:

„In diesem Sinne kennt das Arbeitslosengeld I ebenfalls keine Bedürftigkeitsprüfung. Ein solches Arbeitslosengeld müsste allen Erwerbslosen für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit gezahlt werden“ (22)

Eben! Warum soll z.B. das ALG I einer Anästhesiekrankenpflegefachkraft nicht höher sein als der monatliche Mindestlohn? Warum soll dieser höher als ALG II sein? Das Lohnabstandsgebot ist auch Schlachtruf der Aktionäre. Warum? Weil sie durch Kürzungen bei Sozialbezügen leichter das Lohnniveau senken können! Nichts spricht außerdem gegen tarifliche Mindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen – neben anderen Gründen auch ein Anreiz, sich gewerkschaftlich zu organisieren.

Übergangsforderungen

Als zweiter Kritikpunkt an Roth müssen wir die Unterbewertung des Potenzials der 30-Stundenwoche anbringen. Er unterstützt sie mit dem richtigen Argument, dass sie die Einheit der Arbeiterklasse erleichtere, also unter Beschäftigten wie Erwerbslosen. Aber sie ist im Gegensatz zu o.a. Teilforderungen auch eine Losung, die auf eine Umverteilung der gesellschaftlichen Gesamtarbeit verweist, in Richtung der Übergangslosung nach Aufteilung der Arbeit auf Alle, die die Logik im Sozialismus vorwegnimmt: der Produktivitätsfortschritt soll der lebendigen Arbeit zu Gute kommen. Der arbeitenden Klasse ist daran gelegen, schon aus Gründen der Kampfkraft die Arbeitslosigkeit zu beseitigen, in diesem Sinn nimmt sie gleich den Kampf gegen Entlassungen auf, um sich in zweiter Linie um ausreichende Bezahlung für das trotz dessen existierende Arbeitslosenheer einzusetzen. Die notwendige gesellschaftliche Arbeit soll gleichmäßig auf alle arbeitsfähigen Gesellschaftsglieder verteilt werden einschließlich der ehemaligen Ausbeuter, die erstmals mit der Arbeitspflicht für sich selbst in Berührung kommen sollen.

Um zu bestimmen, was notwendige Arbeit ist, muss das Kapital enteignet werden, das Proletariat zum kollektiven Unternehmer der Planwirtschaft werden und im Staat herrschen. Die praktische Schule wie auch notwendige Voraussetzung für den Beginn der Umsetzung der Übergangsforderungen unter kapitalistischem Regime ist die Arbeiterkontrolle. Viel wichtiger als die Höhe der Arbeitslosenunterstützung ist der Aufbau von Kontrollorganen, die die Bedürftigkeit festlegen – nicht der kapitalistische Staat – und die Firmen überhaupt zu Neueinstellungen zwingen können. Damit greifen sie aber in das ureigenste Recht der Besitzer ein. Diese Logik führt dazu, unweigerlich eine Doppelmacht in Staat und Betrieb errichten müssen, bevor sie an die Entmachtung der Kapitalisten und die Zerschlagung ihres Staatsapparates gehen können. Diese Perspektive der Machtergreifung fehlt allerdings bei Roth; die Übergangsforderung ist bei ihm syndikalistisch verkürzt.

Dieses strategische Moment der Arbeiterkontrolle fehlt auch im Kapitel „Unsere Forderungen: 12/30/1.500!“ (23) ebenso wie die Verknüpfung mit der Machteroberung der lohnarbeitenden Klasse. Somit verkommt es zu einem Programm von Teil- und nicht von Übergangsforderungen. Selbst die Parole „Für die sofortige Einführung der 30-h-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich!“ (24)

Was soll ferner die Formulierung nach „Verbot von Massenentlassungen. Dabei appellieren wir nicht an den ‚Gesetzgeber‘, sondern wollen dazu beitragen, dass ein großer öffentlicher Druck entsteht, der weitere Entlassungen verhindert“. (25)

Wenn man eine Verbotslosung aufstellt, warum soll sie sich dann nicht an den Gesetzgeber richten? An wen sonst? An die Massenbewegung? Verstehe, wer will!

Bankrotte Betriebe, die gesellschaftlich nützliche Güter oder Leistungen herstellen, will der RSB nicht entschädigungslos verstaatlichen und unter Arbeiterkontrolle weiterführen, sondern ohne Kapitalisten und gegebenenfalls mit staatlichen Zuschüssen. Der Unterschied der Verstaatlichung zum Betriebsteilhabermodell liegt in der Möglichkeit der Ausschaltung der Konkurrenz im ersteren Fall, der besseren Übergangsmöglichkeit zur Planwirtschaft. Zahlreiche übernommene Betriebsinseln sind im Meer der kapitalistischen Marktwirtschaft zwangsläufig zum Untergang verdammt.

Im Unterschied zu den BGB-AnhängerInnen, aber auch zu den Schwächen ihrer KritikerInnen haben wir unsere Antwort eingebettet in ein revolutionäres Aktionsprogramm, wenn wir fordern:

“30-Stunden-Woche und 4-Tage-Woche in Ost und West bei vollem Lohnausgleich! Angleichung aller Löhne und der Arbeitszeit im Osten ans Westniveau! Aufteilung der Arbeit auf Alle unter Arbeiterkontrolle! Europaweit koordinierter Kampf zur Verkürzung der Arbeitszeit! Für ein Programm gesellschaftlich nützlicher Arbeiten, unter Kontrolle der Beschäftigten, Gewerkschaften und von Komitees der örtlichen Bevölkerung!“ (26)

In diesem Sinne gilt es, innerhalb der Gewerkschaften und der Arbeitslosenverbände für einen gemeinsamen Kampf und eine gemeinsame Strategie der innerhalb und außerhalb des Lohnarbeitsprozesses befindlichen Teile der Arbeiterklasse einzutreten.

Anmerkungen und Fußnoten

(1) Liga für eine revolutionär-kommunistische Internationale (LRKI), Das Trotzkistische Manifest, Wien 1989, S. 30

(2) Liga für die Fünfte Internationale (L5I), Vom Widerstand zur Revolution, Berlin 2003, S. 38

(3) Der Kampf für Arbeitermacht, Programm der Gruppe Arbeitermacht, Berlin 2009, S. 13

(4) L5I, Vom Widerstand zur Revolution, S. 38

(5) LRKI, Das Trotzkistische Manifest, S. 29/30

(6) BAG-SHI: Thesen zum Existenzgeld, in: Hans-Peter Krebs/Harald Rein (Hrsg.), Existenzgeld – Kontroversen und Positionen, Münster, 2000, S. 137

(7) BAG-Erwerbslose: Wir fordern ein Existenzgeld für alle Menschen, a.a.O., S. 123

(8) Frauengruppe Glanz der Metropole: Strategie der Arbeitsverweigerung – Existenzgeldforderung klammert Rolle der Hausarbeit aus, a.a.O., S. 101

(9) Wildcat: Die Perspektiven des Klassenkampfs liegen jenseits einer Reform des Sozialstaats, a.a.O., S. 106 f.

(10) Frauengruppe Glanz der Metropole, a.a.O., S. 103 ff.

(11) Joachim Hirsch: Zukunft der Arbeitsgesellschaft, a.a.O., S. 158

(12) Wildcat, a.a.O., S. 107 ff.

(13) WIRTSCHAFTSWOCHE 2.10.1997, S. 30

(14) Revolutionär Sozialistischer Bund/IV. Internationale: Solidarität statt Spaltung – Unsere Kritik am „Bedingungslosen Grundeinkommen“, Mannheim, 2008, S. 12

(15) Rätz u.a.: Grundeinkommen bedingungslos, Attac Basis Texte 17, Hamburg 2005, S. 54

(16) André Gorz, Auswege aus der Misere, in: Krebs/Rein, Existenzgeld, a.a.O., S. 170 ff.

(17) Joachim Hirsch, a.a.O., S. 168

(18) André Gorz, a.a.O., S. 178

(19) Andrea Fumagalli: Die Grundsicherungsdebatte in Italien, in: Krebs/Rein, a.a.O., S. 243 f.

(20) RSB, a.a.O., S. 12

(21) Rainer Roth, Zur Kritik des BGE, Frankfurt/M., 2006

(22) a.a.O., S. 9

(23) RSB, Solidarität statt Spaltung, a.a.O., S. 18 f.

(24) RSB, a.a.O., S. 19

(25) ebd.., S. 16

(26) Gruppe Arbeitermacht, Der Kampf für Arbeitermacht, S. 13

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